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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 232. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Oktober 1952 10605 232. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 2. Oktober 1952 Geschäftliche Mitteilungen 10606C, 10616D, 10665D Erweiterung der Tagesordnung 10606D Kleine Anfrage Nr. 293 der Fraktion der SPD betr. Bezüge von Aufsichtsräten (Nrn. 3683, 3720 der Drucksachen) . . . 10606D Achter Bericht des Bundesministers für Arbeit über die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes (Nr. 3721 der Drucksachen) 10606D Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Art. 102 des Grundgesetzes (Nr. 3679 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Etzel (Bamberg), Dr. Horlacher u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Art. 102 des Grundgesetzes (Nr. 3702 der Drucksachen) . . 10606D Ewers (DP), Antragsteller . 10607A, 10625D Dr. Etzel (Bamberg) (FU), Antragsteller 10609C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 10610B Dr. Weber (Koblenz) (CDU) . . . 10616D Frau Meyer-Laule (SPD) 10618C Wagner (SPD) 10619D, 10625D Dr. Schneider (FDP) 10622A Fisch (KPD) 10623C Dr. Meitinger (FU) 10624D Abstimmungen über Anträge auf Ausschußüberweisung 10628B Zweite und dritte Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU betr. den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über den Kapitalverkehr (Nr. 3714 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 3722 der Drucksachen) 10606D, 10628C Scharnberg (CDU), Berichterstatter 10628D Beschlußfassung 10628D Termin der nächsten Fragestunde 10629A, 10665D Erste Beratung des Entwurfs einer Bundesrechtsanwaltsordnung (Nr. 3650 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Einführung der Rechtsanwaltsordnung (Nr. 3667 der Drucksachen) 10629A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 10629A, 10630D, 10634D Wagner (SPD) 10631A Dr. Schneider (FDP) 10632B Dr. Weber (Koblenz) (CDU) . . . 10633A Ausschußüberweisung 10636A Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf des ehem. Wehrmacht-Pferdelazaretts in Nürnberg, Wallensteinstr. 117, an den Bayerischen Rundfunk, München (Nr. 3690 der Druck sachen) 10636A Ausschußüberweisung 10636B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Winterbeihilfe (Nr. 3672 der Drucksachen) 10636B Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 10636B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 10637A, 10640A Willenberg (FU) 10638B Arndgen (CDU) 10638C Kohl (Stuttgart) (KPD) 10638D Freidhof (SDP) 10639C Ausschußüberweisungen 10640C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ersten Wohnungbaugesetzes (Nr. 3676 der Druck sachen) 10640C Jacobi (SPD), Antragsteller 10640D, 10648D Neumayer, Bundesminister für Wohnungsbau 10642B Parzinger (FU) 10643D Paul (Düsseldorf) (KPD) 10644D Lücke (CDU) 10645C Wirths (FDP) 10647D Kalbfell (SPD) 10649D Ausschußüberweisungen 10650D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) über die Interpellation der Fraktion der SPD betr. Devisenkontrolle (Nrn. 3684, 2180 der Druck sachen) 10650D Dr. Serres (CDU), Berichterstatter 10651A Beschlußfassung 10651D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Notenwechsel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kuba vom 7. September 1951 betr. die vorläufige Regelung der Handelsbeziehungen zwischen beiden Ländern (Nr. 3283 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 3685 der Drucksachen) 10652A Lange (SPD), Berichterstatter . . 10652A Abstimmungen 10652B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Paßgebühren (Nrn. 3635, 3185 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Morgenthaler, Leonhard u. Gen. betr. Paßgebühren (Nr. 3695 der Drucksachen; Anderungsantrag Umdruck Nr. 661 [neu]) 10652C Feldmann (CDU): als Berichterstatter 10652C als Abgeordneter 10655C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 10653D, 10655B Morgenthaler (CDU), Antragsteller 10654A Jacobi (SPD) 10654C Abstimmungen 10656A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Ausübung der Krankenpflege (Nr. 3687 der Drucksachen) 10656A Frau Kalinke (DP), Antragstellerin 10656A Frau Dr. Steinbiß (CDU) 10657C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 10658C Frau Dr. Hubert (SPD) 10659A Frau Dr. Mulert (FDP) 10660B Frau Strohbach (KPD) 10661A Frau Arnold (FU) 10661C Beschlußfassung 10662A Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Hilfe für die sittlich gefährdete Jugend in den Räumen Baumholder, Kaiserslautern, Bitburg und Worms (Nr. 3691 der Drucksachen) . . 10662B Frau Dietz (CDU), Antragstellerin . 106623 Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 10662D Frau Dr. Ilk (FDP) 10663C Frau Nadig (SPD) 10663D Frau Thiele (KPD) 10664C Ausschußüberweisung 10665C Nächste Sitzung 10665D Die Sitzung wird um 13 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Aloys Feldmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Der Antrag Drucksache Nr. 3185 hat die Verabschiedung der Paßgebührenordnung durch den Bundesrat bisher verzögert. Wenn wir in dieser Frage heute nicht zu einer Entscheidung kommen, wird die Verzögerung auf unabsehbare Zeit fortgeführt. Ich halte es im Interesse der Gemeinden für nicht mehr vertretbar, diese Angelegenheit noch weiterhin hinauszuschieben. Wenn sich die Antragsteller, die eine Erhöhung um jeden Preis vermeiden wollen, nicht zur Zurückziehung ihres Antrags überhaupt entschließen können, würde ich darum bitten, daß der von der SPD eingebrachte Antrag Umdruck Nr. 661, der ja nicht die Erhöhung um jeden Preis ablehnt, sondern der eine Erhöhung in dem wirtschaftlich und verwaltungsmäßig gerechtfertigten Ausmaß, allerdings nach näherer Prüfung, einräumt, angenommen wird. Dann würden wir erreichen, daß die Gebührenfestsetzung überhaupt erfolgt und daß der Bundesrat, der ja nach § 13 der Verordnung seine Zustimmung geben muß, die Gebührenverordnung verabschieden kann, damit die Gemeinden endlich den Haushalt ihrer Paßämter in Ordnung bringen können. Die Frist von fünf Jahren ist, wie der Herr Minister bereits sagte, durch das neue Gesetz gewahrt. Ich würde also, um das Verfahren überhaupt abzuschließen und um insbesondere unseren Gemeinden und Gemeindeverbänden zu dienen, bitten, dem Antrag der SPD auf dem neuen Umdruck Nr. 661 zuzustimmen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Abgeordneter Morgenthaler, wird Ihr Antrag aufrechterhalten

(Abg. Morgenthaler: Jawohl!)

oder zurückgezogen? — Wird aufrechterhalten! Wird der Schlußsatz Ihres Antrags (zur SPD) aufrechterhalten?

(Abg. Jacobi: Kann fortfallen!)

— Kann fortfallen. Damit würden die Worte „und die Geltungsdauer der Reisepässe auf fünf Jahre zu erstrecken" wegfallen können. Das Haus hat davon Kenntnis genommen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Besprechung.


(Präsident Dr. Ehlers)

Ich komme zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung, Drucksache Nr. 3635. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist angenommen.
Ich komme zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD Umdruck Nr. 661 (neu) in der eben durch Wegfall des letzten Satzes abgeänderten Form. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; dieser Antrag ist angenommen.
Damit erledigt sich der Antrag Drucksache Nr. 3695.
Ich rufe auf Punkt 9 der Tagesordnung: Beratung des Antrags der Fraktion der Deutschen Partei betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Ausübung der Krankenpflege (Nr. 3687 der Drucksachen).
Zur Begründung schlägt der Ältestenrat 10 Minuten, zur Aussprache 60 Minuten vor.

(Widerspruch.)

— Meine Damen und Herren, es ist ja niemand gezwungen, diese Zeit von 60 Minuten in Anspruch zu nehmen. Eine Aussprachezeit werden wir ja vorsehen müssen. Ich schlage Ihnen also 60 Minuten vor.
Zur Begründung Frau Abgeordnete Kalinke, bitte!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Margot Kalinke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Auf der Konferenz der deutschen Gesundheitsminister in Düsseldorf am 13. Februar 1952 ist es ganz besonders begrüßt worden, daß sich die deutschen Ärzte in einer Zeit eigener und allgemeiner großer wirtschaftlicher Schwierigkeiten weitgehend Fragen der Gesundheitspolitik zugewandt haben. Deutsche Arztetage haben immer wieder gesetzliche Maßnahmen für die Aktivierung der Gesundheitspolitik gefordert und mit Recht darüber Klage geführt, daß in den Parlamenten und Ministerien der Volksgesundheit als dem einzigen Kapital unseres Volkes nicht genügend Bedeutung beigemessen ist. Alle Aufgaben der vorbeugenden wie der behandelnden Medizin, alle Bemühungen um eine möglichst vollkommene Gesunderhaltung des deutschen Volkes müssen bei uns wie in anderen Ländern scheitern, wenn nicht die Voraussetzungen gegeben sind, die für jede Gesundheitsfürsorge unentbehrlich sind und die darin bestehen, die Durchführung der Krankenbehandlung durch eine wohlorganisierte Krankenpflege zu gewährleisten. In Deutschland wie in allen Ländern der Welt besteht die Sorge um den Nachwuchs in der Krankenpflege; es ist eine echte internationale Sorge. Appelle an den Idealismus der Jugend und bedenkliche Erläuterungen in der Presse über die veränderte seelische Haltung und die das gesellschaftliche Leben bedrohende Lage können nicht darüber hinwegtäuschen, daß auch der Beruf der Frankenschwester als „Berufsstand" gesehen und gewertet werden muß, wenn das moderne Krankenhauswesen nicht zum Erliegen kommen soll.
    Alle Berufe einer Zeit sind in ihrer geistig-sittlichen Substanz auch geformt von der wirtschaftlichen und schicksalhaften Situation eines Volkes. Mit moralischen Anwürfen gegen den Mangel an Idealismus oder gegen den Mangel an Opfermut, den man bei einem Stand als selbstverständlich
    voraussetzt, während ihn alle anderen Stände
    ablehnen, ist dem Problem nicht beizukommen. Es muß daher Aufgabe der Gesetzgebung sein, diese Fragen nicht nur vom Geistig-Sittlichen oder von der ethischen Substanz her zu sehen, sondern sie wahrhaft realistisch neu zu ordnen. Übersehen sollte man weder die sozialpolitischen noch die kulturpolitischen Voraussetzungen, wenn man daran geht, die Not zu beheben, die für die gesamte Entwicklung der Medizin wie für die Gesundheitspolitik von morgen ausschlaggebend sein werden.
    Kennzeichnend für den geringen Anreiz, junge Menschen für den Krankenpflegedienst zu begeistern, ist die kritische und geradezu unerträgliche Lage in der Krankenpflege an sich. Die gesetzlichen Vorschriften über die Arbeitszeit des Krankenpflegepersonals in öffentlichen Krankenanstalten, die am 13. Februar 1924 geregelt wurden, sollten endlich überprüft werden. Auch der Runderlaß des Reichsministers des Innern von 1943 hinsichtlich der Richtzahlen bei der Besetzung von Krankenpflegestellen wird längst nicht mehr korrekt angewandt. Die Folge der mangelnden Kontrolle in den Krankenanstalten — den staatlichen wie den karitativen — ist eine unverantwortliche Überlastung des Krankenpflegepersonals. Die gut ausgebildete Krankenschwester muß sehr oft Hausarbeit mit verrichten. Die in der Ausbildung befindliche 'Krankenschwester ersetzt billige Arbeitskräfte und ist ebenfalls mit Hausarbeit überlastet. Aus Gründen der Sparsamkeit werden Stationsmädchen entlassen und den Schwestern wird weitere Arbeit aufgebürdet.
    Während für die Hausangestellten immerhin die Freizeiten an Sonn- und Feiertagen geregelt sind, ist für die Krankenpflegerinnen das Einspringen in der Urlaubszeit, für die Nachtwache und bei Vertretungen eine selbstverständliche ideale Verpflichtung. Auch durch den Mangel an Urlaubsvertretungen in den Krankenhäusern sind die einzelnen Schwestern sehr oft vor Antritt ihres eigenen Urlaubs schon total erschöpft. Im „Bulletin" vom 30. September ist von der Frauenarbeitslosigkeit geschrieben, daß sie nämlich laufend zunehme und daß besonders unausgebildete Kräfte wegen Berufsfremdheit heute nicht zu vermitteln und daher Unterstützungsempfänger sind. Hier erwächst der Arbeitsverwaltung eine ganz besondere Aufgabe. phantasievoll nach neuen Wegen zu suchen, um durch Umschulung und Schulung für die Mangelberufe geeignete Kräfte zu gewinnen.
    Der Landesgesundheitsrat hat sich in Niedersachsen schon im Jahre 1950 mit dem Problem der Krankenpflege befaßt und dagegen Stellung genommen, daß so unvorstellbarer Raubbau mit der Arbeitskraft der deutschen Krankenschwestern getrieben und damit die Arbeitsfreude in einem Maße eingeengt wird, das die echten Voraussetzungen der wahren Krankenpflege nicht mehr ermöglicht, nämlich auch das Ausströmen von Ruhe und hilfreicher Menschlichkeit, das in einer Atmosphäre der Hetze und Überbelastung nicht mehr möglich ist. Die Schwierigkeiten in dem modernen Krankenhausbetrieb, verschärft durch Nachkriegslasten, Neubauten und Nachholbedarf, können nicht auf dem Rücken der Schwestern und nicht durch eine Überforderung der Schwestern und Überanstrengung des gesamten Krankenpflegepersonals gelöst werden. Die Betreuung des Kranken als Mensch und Patient muß zu kurz kommen, wenn überanstrengte Krankenpflegerinnen ohne Lebenserwartung und ohne Zukunftsaus-


    (Frau Kalinke)

    sichten nicht mehr jugendliche Menschen für eine Aufgabe begeistern können, unter der ihre jetzigen Vertreterinnen sehr oft nicht nur physisch, sondern auch psychisch restlos zusammenbrechen. Die nüchterne Feststellung, daß in einem großen Schwesternverband 50 bis 70 % des Nachwuchses nach dem Krankenpflegeexamen den Beruf wieder verlassen haben, sollte uns sehr zu denken geben. Auch die Form der Diskussion in der Presse trägt nicht immer dazu bei, das Problem einer guten Lösung zuzuführen. Darum ist die Fraktion der Deutschen Partei initiativ geworden und ist der Auffassung, daß schnellstens ein Rahmengesetz vorgelegt werden sollte, das die einheitliche Ausbildung in der Krankenpflege sowie den Aufbau der Krankenpflegeschulen und die Prüfung regelt.
    Für die Ausbildung sollte darauf geachtet werden, daß die Schwesternhelferinnen in ihrer Ausbildungszeit nur von Ärzten und gut ausgebildeten Schwestern, nicht aber, wie so oft, auch von jungen Assistenten unterrichtet werden. Der Lehrplan sollte für alle Schulen verbindlich sein. Das bis heute gültige Gesetz sagt nur etwas über die Anzahl der Stunden aus. Die Lehrschwestern und Schulleiterinnen müssen zu diesem Lehramt ebenfalls ausgebildet sein und außerdem das notwendige pädagogische Talent besitzen. Sie sollen nicht nur wegen ihres Alters zur Oberschwester oder Oberin herangezogen werden, sondern wegen ihrer besonderen Eignung. Im Anschluß an die Ausbildung sollte auch die laufende Fortbildung gesetzlich vorgeschrieben und geregelt sein.

    (Schlußzeichen.)

    — Ich bitte mir doch noch eine Minute mehr zu geben.
    ) Wir hoffen, daß das Arbeitsministerium nach Wegen suchen wird, die Kontrolle der Arbeitszeit und die Abschaffung der Überarbeit und auch der Überbelastung endlich zu garantieren. In den Ländern sollte dafür Sorge getragen werden, daß bei den Neubauten von Krankenhäusern auf die Wohnungen für die Schwestern genügend geachtet wird und Vorsorge getroffen wird, damit die überlasteten Krankenschwestern nicht etwa zu mehreren in einem Zimmer wohnen müssen und bei ihrem wahrhaft schweren Dienst nicht einmal eine Stunde der Ruhe für sich in einem Einzelzimmer haben.
    Das, was in Zeitungsanzeigen aus dem Ausland
    — man ist auf der Suche nach Krankenschwestern
    — zu sehen ist, das, was ich unlängst in Hannover in einer Bekanntgabe des Landesarbeitsamtes las — 184 Schwesternschülerinnen wurden in Sonderflugzeugen nach Südafrika geflogen, um, wie die Zeitung schreibt, sich dort zu verheiraten, ohne daß sie die Ausbildung, die immerhin kostspielig und langwierig ist, beendet hatten —, scheint mir auch nicht der richtige Weg. Es ist auch sehr typisch, daß schon in der Vergangenheit ein Frauenberuf, der ein besonderer und ausgeprägter Frauenberuf war, in der Öffentlichkeit weitgehend vernachlässigt behandelt worden ist. Die Notlage dieses Standes ist so aktuell, daß es mit Zeitungsartikeln und mit der Aufforderung: „Schreien Sie nur weiter, bis Sie irgendwo gehört werden", nicht getan ist.
    Ich möchte, weil ich leider wegen der kurzen Zeit zum Schluß kommen muß, nur noch darauf hinweisen, daß unsere Forderung nach einem Gesetzentwurf, der die Ausbildung und Ausübung des Krankenpflegeberufs regelt, nicht etwa zum
    Ziel hat, einen Gesetzentwurf für einen Einheitsstand aller Heil- und Hilfsberufe zu erstreben. Wir sind der Meinung, daß die Neuordnung des Gesundheitswesens nicht der Beginn einer sozialisierten Medizin mit einem übersteigerten technischen Apparat sein soll und daß darum auch als Grundlage für die Neuordnung des 'Gesundheitswesens nicht die Schaffung eines Einheitsstandes, sondern der Schutz und die Förderung eines Standes notwendig ist, der als spezieller Frauenberuf dieses Schutzes und dieser Förderung ganz besonders bedarf.

    (Beifall bei der DP.)