Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ihnen vorliegende Drucksache Nr. 3185 bezweckt zunächst, daß die Gebühren für die Ausstellung eines Passes für Jugendliche auf 1 DM festgesetzt werden. Darüber hinaus soll nach dem Antrag die Bundesregierung ersucht werden, vom Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit ein Gutachten darüber einzuholen, ob und wieweit zum Zwecke der Verbilligung eine Vereinfachung der Paßausstellung erfolgen kann.
Mit den Paßgebühren hat es eine eigene Bewandtnis. Der Bund setzt zwar die Gebühren fest, aber er vereinnahmt sie nicht. Die Paßgebühren fließen ausschließlich den Paßausgabestellen, das sind in der Regel die Stadt- und Landkreise, zu. Diese Paßausgabestellen verwenden die Paßgebühren zur Finanzierung ihrer Paßämter. Infolgedessen ist die Frage der Veränderung der Paßgebühren, nach oben oder nach unten, stets eine Angelegenheit, die das finanzielle Interesse der Gemeinden und Gemeindeverbände, nicht aber das Interesse des Bundes berührt. Aus diesem Grunde mußte sich der Ausschuß mit dem für Kommunalfragen zuständigen Kommunalpolitischen Ausschuß ins Benehmen setzen. Wir haben in voller Übereinstimmung der Auffassungen die Beschlüsse gefaßt, die Ihnen in unserem Bericht auf Drucksache Nr. 3635 vorliegen.
Grundsätzlich ist zu sagen, daß der Bundestag für die Festsetzung von Paßgebühren nicht zuständig ist. Das war im Reiche so und ist auch auf Grund des inzwischen veröffentlichten Bundespaßgesetzes vom März dieses Jahres der Fall, in dessen § 13 der Bundestag der Bundesregierung ausdrücklich die Befugnis zur Festsetzung der Paßgebühren eingeräumt hat. Die letzte Festsetzung der Gebühren ist im Jahre 1932, also vor zwanzig Jahren, erfolgt. Es bedarf keines besonderen Hinweises, daß infolge der wirtschaftlichen Veränderungen innerhalb dieser Zeit, insbesondere nach der Kostenseite, eine Revision der Gebühren notwendig ist, und daß auch insbesondere nach der Beanspruchung, die die Paßämter heute im Vergleich zu 1932 erfahren, eine erhebliche Mindereinnahme an Gebühren eintreten muß. Während wir 1932 noch ein nahezu geregeltes Verhältnis im europäischen Verkehr hatten, ist durch den Krieg jede Beziehung zum Ausland verlorengegangen. Infolgedessen ist die Frequenz der Paßausstellungen sehr viel geringer und die relative Höhe der Kosten, die auf die einzelne Paßausstellung entfallen, entsprechend höher. Die Gemeinden waren es, die mit besonde-
rem Nachdruck auf die Erhöhung der Paßgebühren hinwirkten, und die Bundesregierung hat inzwischen die Paßgebührenverordnung vorbereitet, die — unter Abschwächung des Antrages des Deutschen Städtetages, der 10 DM haben wollte -eine Gebühr von 8 DM vorsieht. Die zur Zeit noch geltenden Paßgebühren resultieren aus dem Jahre 1932 und betragen 3 DM für den Paß und 50 Pf. für den Familienausweis.
Inzwischen hat die Fraktion der SPD den Antrag gestellt, im Interesse des Austauschs von Jugendlichen unter den europäischen Staaten und zwischen Deutschland und dem Ausland überhaupt die Gebühren für Jugendliche auf 1 DM festzusetzen. Der Ausschuß für innere Verwaltung und ebenso der Kommunalpolitische Ausschuß waren, und zwar in voller Übereinstimmung mit den Antragstellern der Meinung, daß die Förderung des Jugendreisens in weitestgehendem Maße der internationalen Verständigung und Annäherung dient und daß die Jugend, die auch nach unserem Dafürhalten der beste Gesandte der Völker ist, die erstrebt, einander zu verstehen und sich zusammenzufinden, in ihrem Bemühen gefördert werden sollte. Wir haben dabei auch das Alter von 25 Jahren für zweckmäßig gehalten, obgleich dieses Alter über die bisherige Vorstellung von Jugendlichen weit hinausgeht. Wir haben aber dieses Alter gewählt, weil wir insbesondere die studierende und die in der Ausbildung befindliche Jugend mit heranziehen wollten, haben allerdings bei der Einräumung der ermäßigten Gebühr von 1 DM zur Voraussetzung gemacht, daß die Reise der internationalen Verständigung dienen soll. Der Ausschuß war sich darüber klar, daß der Jugend an sich schon Verständigung und gegenseitige Annäherung immanent sind und daß man im allgemeinen bei Reisen von Jugendlichen bis zu 25 Jahren die Absicht der Verständigung unterstellen soll. Aber bei denjenigen Jugendlichen, deren Reisen offenbar einem besonderen Berufszweck, insbesondere kaufmännischen Absichten, dient, soll die Gebühr nicht in Frage kommen.
Wir mußten konsequent, da wir die Förderung des Jugendreisens als ein beachtliches politisches Anliegen betrachteten, das ja zur Zuständigkeit des Bundes gehört, nunmehr auch dem Bund den Ersatz derjenigen Auslagen auferlegen, die durch die verbilligte Ausstellung des Passes den Paßämtern, also den Gemeinden und den Gemeindeämtern erwachsen. Aus diesem Grunde sieht der Bericht vor, daß für den Fall der Zustimmung zu dem von mir vorgetragenen Bericht die Bundesregierung den ausstellenden Behörden den Unterschiedsbetrag zwischen den Selbstkosten und der ermäßigten Gebühr in geeigneter Weise erstatten soll. Wir haben es unterlassen, eine besondere Rubrik des Haushaltsplans anzuführen — wir haben zwar an den Jugendplan gedacht —, weil wir der Meinung waren, daß die Beträge ohnedies vielleicht nicht allzu beachtlich werden, und weil wir insbesondere glauben, daß bei einer Erhöhung der Paßgebühren dei Ausgleich des Haushalts der Paßämter ohnedies herbeigeführt wird, so daß unter Umständen eine Erstattung überhaupt nicht in Frage kommt.
Der Herr Vertreter der Regierung hat mich bei den Ausschußberatungen und auch später darauf aufmerksam gemacht, daß seitens des Innenministeriums Bedenken gegen eine solch globale Erstattung und insbesondere gegen eine solch zweckbestimmte Erstattung beständen, daß es dem System des Finanzausgleichs widersprechen würde, für spezielle Zwecke — also zweckbestimmt — den Gemeinden und Gemeindeverbänden Überweisungen zu machen.
Abschließend darf ich noch sagen, daß sich der Ausschuß nicht entschließen konnte, dem in dem Antrage weiter geforderten Gutachten durch den Bundesbeauftragten zuzustimmen, weil wir der Meinung waren, daß einerseits durch ein solches Gutachten eine zu weitgehende Verzögerung der Paßgebührenordnung eintreten würde, und andererseits der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit angesichts der finanziellen und wirtschaftlichen Selbständigkeit der Gemeinden kein zuständiges Organ ist und weil vielleicht auch bei dem Abstand der Gemeinden die Zweckmäßigkeit ihrer Verwaltungseinrichtungen von dem Bundesbeauftragten nicht genügend überschaut werden kann.
Ich habe Ihnen nunmehr die Bitte vorzutragen, dem Mündlichen Bericht in der Drucksache Nr. 3635 Ihre Zustimmung zu geben, wonach die Gebühren für die Pässe Jugendlicher — mit den Einschränkungen, die ich eben bereits vorgetragen habe — bis zum Alter von 25 Jahren auf eine Mark festgesetzt werden und im übrigen die Bundesregierung ersucht werden soll, die den Gemeinden dadurch entstehenden Ausfälle in geeigneter Weise, d. h. nach der ihr am zweckmäßigsten erscheinenden Art, aber ohne Einzelnachweisung, zu erstatten.