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ID0123207700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 232. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Oktober 1952 10605 232. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 2. Oktober 1952 Geschäftliche Mitteilungen 10606C, 10616D, 10665D Erweiterung der Tagesordnung 10606D Kleine Anfrage Nr. 293 der Fraktion der SPD betr. Bezüge von Aufsichtsräten (Nrn. 3683, 3720 der Drucksachen) . . . 10606D Achter Bericht des Bundesministers für Arbeit über die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes (Nr. 3721 der Drucksachen) 10606D Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Art. 102 des Grundgesetzes (Nr. 3679 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Etzel (Bamberg), Dr. Horlacher u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Art. 102 des Grundgesetzes (Nr. 3702 der Drucksachen) . . 10606D Ewers (DP), Antragsteller . 10607A, 10625D Dr. Etzel (Bamberg) (FU), Antragsteller 10609C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 10610B Dr. Weber (Koblenz) (CDU) . . . 10616D Frau Meyer-Laule (SPD) 10618C Wagner (SPD) 10619D, 10625D Dr. Schneider (FDP) 10622A Fisch (KPD) 10623C Dr. Meitinger (FU) 10624D Abstimmungen über Anträge auf Ausschußüberweisung 10628B Zweite und dritte Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU betr. den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über den Kapitalverkehr (Nr. 3714 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 3722 der Drucksachen) 10606D, 10628C Scharnberg (CDU), Berichterstatter 10628D Beschlußfassung 10628D Termin der nächsten Fragestunde 10629A, 10665D Erste Beratung des Entwurfs einer Bundesrechtsanwaltsordnung (Nr. 3650 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Einführung der Rechtsanwaltsordnung (Nr. 3667 der Drucksachen) 10629A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 10629A, 10630D, 10634D Wagner (SPD) 10631A Dr. Schneider (FDP) 10632B Dr. Weber (Koblenz) (CDU) . . . 10633A Ausschußüberweisung 10636A Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf des ehem. Wehrmacht-Pferdelazaretts in Nürnberg, Wallensteinstr. 117, an den Bayerischen Rundfunk, München (Nr. 3690 der Druck sachen) 10636A Ausschußüberweisung 10636B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Winterbeihilfe (Nr. 3672 der Drucksachen) 10636B Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 10636B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 10637A, 10640A Willenberg (FU) 10638B Arndgen (CDU) 10638C Kohl (Stuttgart) (KPD) 10638D Freidhof (SDP) 10639C Ausschußüberweisungen 10640C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ersten Wohnungbaugesetzes (Nr. 3676 der Druck sachen) 10640C Jacobi (SPD), Antragsteller 10640D, 10648D Neumayer, Bundesminister für Wohnungsbau 10642B Parzinger (FU) 10643D Paul (Düsseldorf) (KPD) 10644D Lücke (CDU) 10645C Wirths (FDP) 10647D Kalbfell (SPD) 10649D Ausschußüberweisungen 10650D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) über die Interpellation der Fraktion der SPD betr. Devisenkontrolle (Nrn. 3684, 2180 der Druck sachen) 10650D Dr. Serres (CDU), Berichterstatter 10651A Beschlußfassung 10651D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Notenwechsel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kuba vom 7. September 1951 betr. die vorläufige Regelung der Handelsbeziehungen zwischen beiden Ländern (Nr. 3283 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 3685 der Drucksachen) 10652A Lange (SPD), Berichterstatter . . 10652A Abstimmungen 10652B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Paßgebühren (Nrn. 3635, 3185 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Morgenthaler, Leonhard u. Gen. betr. Paßgebühren (Nr. 3695 der Drucksachen; Anderungsantrag Umdruck Nr. 661 [neu]) 10652C Feldmann (CDU): als Berichterstatter 10652C als Abgeordneter 10655C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 10653D, 10655B Morgenthaler (CDU), Antragsteller 10654A Jacobi (SPD) 10654C Abstimmungen 10656A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Ausübung der Krankenpflege (Nr. 3687 der Drucksachen) 10656A Frau Kalinke (DP), Antragstellerin 10656A Frau Dr. Steinbiß (CDU) 10657C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 10658C Frau Dr. Hubert (SPD) 10659A Frau Dr. Mulert (FDP) 10660B Frau Strohbach (KPD) 10661A Frau Arnold (FU) 10661C Beschlußfassung 10662A Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Hilfe für die sittlich gefährdete Jugend in den Räumen Baumholder, Kaiserslautern, Bitburg und Worms (Nr. 3691 der Drucksachen) . . 10662B Frau Dietz (CDU), Antragstellerin . 106623 Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 10662D Frau Dr. Ilk (FDP) 10663C Frau Nadig (SPD) 10663D Frau Thiele (KPD) 10664C Ausschußüberweisung 10665C Nächste Sitzung 10665D Die Sitzung wird um 13 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Lange


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens des Ausschusses für Außenhandelsfragen habe ich Sie zu bitten, entsprechend der Drucksache Nr. 3685 Ihre Zustimmung zu dem Gesetz zu geben, das den Notenwechsel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kuba vom 7. September 1951 betreffend die vorläufige Regelung der Handelsbeziehungen zwischen beiden Ländern ratifiziert. Die Ratifizierung dieses Notenwechsels ist notwendig, weil in Ziffer 2 des Briefes der kubanischen Delegation der Bundesrepublik die Meistbegünstigung gewährt wird und durch die Bestätigung die Meistbegünstigung auf die beiden beteiligten Länder ausgedehnt wird.
    Um die Berichterstattung abzukürzen, verweise ich auf die Begründung der Regierung, der sich der Ausschuß angeschlossen hat. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf die Anlagen, die dem Notenwechsel beigegeben sind, vor allem auf die Liste 2, in der den deutschen Erzeugnissen, die als Einfuhrgüter in Frage kommen, entsprechende Zollerleichterungen auf der kubanischen Seite gewährt werden, die denen der Präferenzzölle entsprechen, die Kuba den Vereinigten Staaten gewährt, mit der einen Ausnahme unter Nr. 15, elektrische Glühlampen, die den Amerikanern gegenüber günstiger behandelt werden.
    Ich bitte Sie also namens des Ausschusses, dem Antrag zu entsprechen, der Bundestag wolle beschließen, dem Entwurf eines Gesetzes über den Notenwechsel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kuba vom 7. September 1951 betreffend die vorläufige Regelung der Handelsbeziehungen zwischen beiden Ländern unverändert nach der Vorlage zuzustimmen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, auf eine Aussprache zu verzichten. — Das Haus ist damit einverstanden.
Ich rufe in der zweiten Beratung Art. I, — II, — III, --- Einleitung und Überschrift auf. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Gesetz in der zweiten Beratung zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; das ist angenommen.
Ich komme zur
dritten Beratung.
Ich bitte die Damen und Herren, die dem Gesetz in der dritten Beratung zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit. Nach der Geschäftsordnung entfällt bei Staatsverträgen
die Schlußabstimmung. Dadurch ist das Gesetz in dritter Beratung angenommen.
Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:
a) Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Paßgebühren (Nrn. 3635, 3185 der Drucksachen);
b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Morgenthaler, Leonhard und Genossen be treffend Paßgebühren (Nr. 3695 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 661).
Der Ältestenrat schlägt Ihnen eine Gesamtaussprachezeit von 40 Minuten vor.
Berichterstatter für den ersten Antrag ist der Abgeordnete Feldmann. Ich bitte ihn, das Wort zu nehmen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Aloys Feldmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ihnen vorliegende Drucksache Nr. 3185 bezweckt zunächst, daß die Gebühren für die Ausstellung eines Passes für Jugendliche auf 1 DM festgesetzt werden. Darüber hinaus soll nach dem Antrag die Bundesregierung ersucht werden, vom Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit ein Gutachten darüber einzuholen, ob und wieweit zum Zwecke der Verbilligung eine Vereinfachung der Paßausstellung erfolgen kann.
    Mit den Paßgebühren hat es eine eigene Bewandtnis. Der Bund setzt zwar die Gebühren fest, aber er vereinnahmt sie nicht. Die Paßgebühren fließen ausschließlich den Paßausgabestellen, das sind in der Regel die Stadt- und Landkreise, zu. Diese Paßausgabestellen verwenden die Paßgebühren zur Finanzierung ihrer Paßämter. Infolgedessen ist die Frage der Veränderung der Paßgebühren, nach oben oder nach unten, stets eine Angelegenheit, die das finanzielle Interesse der Gemeinden und Gemeindeverbände, nicht aber das Interesse des Bundes berührt. Aus diesem Grunde mußte sich der Ausschuß mit dem für Kommunalfragen zuständigen Kommunalpolitischen Ausschuß ins Benehmen setzen. Wir haben in voller Übereinstimmung der Auffassungen die Beschlüsse gefaßt, die Ihnen in unserem Bericht auf Drucksache Nr. 3635 vorliegen.
    Grundsätzlich ist zu sagen, daß der Bundestag für die Festsetzung von Paßgebühren nicht zuständig ist. Das war im Reiche so und ist auch auf Grund des inzwischen veröffentlichten Bundespaßgesetzes vom März dieses Jahres der Fall, in dessen § 13 der Bundestag der Bundesregierung ausdrücklich die Befugnis zur Festsetzung der Paßgebühren eingeräumt hat. Die letzte Festsetzung der Gebühren ist im Jahre 1932, also vor zwanzig Jahren, erfolgt. Es bedarf keines besonderen Hinweises, daß infolge der wirtschaftlichen Veränderungen innerhalb dieser Zeit, insbesondere nach der Kostenseite, eine Revision der Gebühren notwendig ist, und daß auch insbesondere nach der Beanspruchung, die die Paßämter heute im Vergleich zu 1932 erfahren, eine erhebliche Mindereinnahme an Gebühren eintreten muß. Während wir 1932 noch ein nahezu geregeltes Verhältnis im europäischen Verkehr hatten, ist durch den Krieg jede Beziehung zum Ausland verlorengegangen. Infolgedessen ist die Frequenz der Paßausstellungen sehr viel geringer und die relative Höhe der Kosten, die auf die einzelne Paßausstellung entfallen, entsprechend höher. Die Gemeinden waren es, die mit besonde-


    (Feldmann)

    rem Nachdruck auf die Erhöhung der Paßgebühren hinwirkten, und die Bundesregierung hat inzwischen die Paßgebührenverordnung vorbereitet, die — unter Abschwächung des Antrages des Deutschen Städtetages, der 10 DM haben wollte -eine Gebühr von 8 DM vorsieht. Die zur Zeit noch geltenden Paßgebühren resultieren aus dem Jahre 1932 und betragen 3 DM für den Paß und 50 Pf. für den Familienausweis.
    Inzwischen hat die Fraktion der SPD den Antrag gestellt, im Interesse des Austauschs von Jugendlichen unter den europäischen Staaten und zwischen Deutschland und dem Ausland überhaupt die Gebühren für Jugendliche auf 1 DM festzusetzen. Der Ausschuß für innere Verwaltung und ebenso der Kommunalpolitische Ausschuß waren, und zwar in voller Übereinstimmung mit den Antragstellern der Meinung, daß die Förderung des Jugendreisens in weitestgehendem Maße der internationalen Verständigung und Annäherung dient und daß die Jugend, die auch nach unserem Dafürhalten der beste Gesandte der Völker ist, die erstrebt, einander zu verstehen und sich zusammenzufinden, in ihrem Bemühen gefördert werden sollte. Wir haben dabei auch das Alter von 25 Jahren für zweckmäßig gehalten, obgleich dieses Alter über die bisherige Vorstellung von Jugendlichen weit hinausgeht. Wir haben aber dieses Alter gewählt, weil wir insbesondere die studierende und die in der Ausbildung befindliche Jugend mit heranziehen wollten, haben allerdings bei der Einräumung der ermäßigten Gebühr von 1 DM zur Voraussetzung gemacht, daß die Reise der internationalen Verständigung dienen soll. Der Ausschuß war sich darüber klar, daß der Jugend an sich schon Verständigung und gegenseitige Annäherung immanent sind und daß man im allgemeinen bei Reisen von Jugendlichen bis zu 25 Jahren die Absicht der Verständigung unterstellen soll. Aber bei denjenigen Jugendlichen, deren Reisen offenbar einem besonderen Berufszweck, insbesondere kaufmännischen Absichten, dient, soll die Gebühr nicht in Frage kommen.
    Wir mußten konsequent, da wir die Förderung des Jugendreisens als ein beachtliches politisches Anliegen betrachteten, das ja zur Zuständigkeit des Bundes gehört, nunmehr auch dem Bund den Ersatz derjenigen Auslagen auferlegen, die durch die verbilligte Ausstellung des Passes den Paßämtern, also den Gemeinden und den Gemeindeämtern erwachsen. Aus diesem Grunde sieht der Bericht vor, daß für den Fall der Zustimmung zu dem von mir vorgetragenen Bericht die Bundesregierung den ausstellenden Behörden den Unterschiedsbetrag zwischen den Selbstkosten und der ermäßigten Gebühr in geeigneter Weise erstatten soll. Wir haben es unterlassen, eine besondere Rubrik des Haushaltsplans anzuführen — wir haben zwar an den Jugendplan gedacht —, weil wir der Meinung waren, daß die Beträge ohnedies vielleicht nicht allzu beachtlich werden, und weil wir insbesondere glauben, daß bei einer Erhöhung der Paßgebühren dei Ausgleich des Haushalts der Paßämter ohnedies herbeigeführt wird, so daß unter Umständen eine Erstattung überhaupt nicht in Frage kommt.
    Der Herr Vertreter der Regierung hat mich bei den Ausschußberatungen und auch später darauf aufmerksam gemacht, daß seitens des Innenministeriums Bedenken gegen eine solch globale Erstattung und insbesondere gegen eine solch zweckbestimmte Erstattung beständen, daß es dem System des Finanzausgleichs widersprechen würde, für spezielle Zwecke — also zweckbestimmt — den Gemeinden und Gemeindeverbänden Überweisungen zu machen.
    Abschließend darf ich noch sagen, daß sich der Ausschuß nicht entschließen konnte, dem in dem Antrage weiter geforderten Gutachten durch den Bundesbeauftragten zuzustimmen, weil wir der Meinung waren, daß einerseits durch ein solches Gutachten eine zu weitgehende Verzögerung der Paßgebührenordnung eintreten würde, und andererseits der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit angesichts der finanziellen und wirtschaftlichen Selbständigkeit der Gemeinden kein zuständiges Organ ist und weil vielleicht auch bei dem Abstand der Gemeinden die Zweckmäßigkeit ihrer Verwaltungseinrichtungen von dem Bundesbeauftragten nicht genügend überschaut werden kann.
    Ich habe Ihnen nunmehr die Bitte vorzutragen, dem Mündlichen Bericht in der Drucksache Nr. 3635 Ihre Zustimmung zu geben, wonach die Gebühren für die Pässe Jugendlicher — mit den Einschränkungen, die ich eben bereits vorgetragen habe — bis zum Alter von 25 Jahren auf eine Mark festgesetzt werden und im übrigen die Bundesregierung ersucht werden soll, die den Gemeinden dadurch entstehenden Ausfälle in geeigneter Weise, d. h. nach der ihr am zweckmäßigsten erscheinenden Art, aber ohne Einzelnachweisung, zu erstatten.