Rede:
ID0123204300

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 93
    1. der: 10
    2. ist: 6
    3. des: 5
    4. Überweisung: 4
    5. an: 4
    6. —: 4
    7. Beratung: 3
    8. den: 3
    9. Das: 3
    10. Haus: 3
    11. Antrags: 3
    12. nicht: 2
    13. auf: 2
    14. Ausschuß: 2
    15. und: 2
    16. mit: 2
    17. so: 2
    18. rufe: 2
    19. Punkt: 2
    20. Tagesordnung: 2
    21. auf:: 2
    22. betreffend: 2
    23. in: 2
    24. das: 2
    25. Begründung: 2
    26. Weitere: 1
    27. Wortmeldungen: 1
    28. liegen: 1
    29. vor.: 1
    30. Die: 1
    31. Aussprache: 1
    32. ersten: 1
    33. abgeschlossen.Es: 1
    34. Antrag: 1
    35. für: 1
    36. Rechtswesen: 1
    37. Verfassungsrecht: 1
    38. gestellt.: 1
    39. einverstanden;: 1
    40. es: 1
    41. beschlossen.Ich: 1
    42. 3: 1
    43. Bundesministers: 1
    44. Finanzen: 1
    45. Verkauf: 1
    46. ehemaligen: 1
    47. Wehrmacht-Pferdelazaretts: 1
    48. Nürnberg,: 1
    49. Wallensteinstr.: 1
    50. 117,: 1
    51. Bayerischen: 1
    52. Rundfunk,: 1
    53. München: 1
    54. Ich: 1
    55. nehme: 1
    56. an,: 1
    57. daß: 1
    58. eine: 1
    59. mündliche: 1
    60. verzichtet: 1
    61. sich: 1
    62. schriftlichen: 1
    63. Drucksache: 1
    64. Nr.: 1
    65. 3690: 1
    66. begnügt.: 1
    67. Eine: 1
    68. einen: 1
    69. scheint: 1
    70. mir: 1
    71. auch: 1
    72. erforderlich: 1
    73. zu: 1
    74. sein.\n: 1
    75. Es: 1
    76. Haushaltsausschuß: 1
    77. beantragt.: 1
    78. Ist: 1
    79. damit: 1
    80. einverstanden?: 1
    81. Kein: 1
    82. Widerspruch.: 1
    83. beschlossen.Dann: 1
    84. ich: 1
    85. 4: 1
    86. Fraktion: 1
    87. SPD: 1
    88. Winterbeihilfe: 1
    89. Wort: 1
    90. hat: 1
    91. Frau: 1
    92. Abgeordnete: 1
    93. Korspeter.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 232. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Oktober 1952 10605 232. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 2. Oktober 1952 Geschäftliche Mitteilungen 10606C, 10616D, 10665D Erweiterung der Tagesordnung 10606D Kleine Anfrage Nr. 293 der Fraktion der SPD betr. Bezüge von Aufsichtsräten (Nrn. 3683, 3720 der Drucksachen) . . . 10606D Achter Bericht des Bundesministers für Arbeit über die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes (Nr. 3721 der Drucksachen) 10606D Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Art. 102 des Grundgesetzes (Nr. 3679 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Etzel (Bamberg), Dr. Horlacher u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Art. 102 des Grundgesetzes (Nr. 3702 der Drucksachen) . . 10606D Ewers (DP), Antragsteller . 10607A, 10625D Dr. Etzel (Bamberg) (FU), Antragsteller 10609C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 10610B Dr. Weber (Koblenz) (CDU) . . . 10616D Frau Meyer-Laule (SPD) 10618C Wagner (SPD) 10619D, 10625D Dr. Schneider (FDP) 10622A Fisch (KPD) 10623C Dr. Meitinger (FU) 10624D Abstimmungen über Anträge auf Ausschußüberweisung 10628B Zweite und dritte Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU betr. den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über den Kapitalverkehr (Nr. 3714 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 3722 der Drucksachen) 10606D, 10628C Scharnberg (CDU), Berichterstatter 10628D Beschlußfassung 10628D Termin der nächsten Fragestunde 10629A, 10665D Erste Beratung des Entwurfs einer Bundesrechtsanwaltsordnung (Nr. 3650 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Einführung der Rechtsanwaltsordnung (Nr. 3667 der Drucksachen) 10629A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 10629A, 10630D, 10634D Wagner (SPD) 10631A Dr. Schneider (FDP) 10632B Dr. Weber (Koblenz) (CDU) . . . 10633A Ausschußüberweisung 10636A Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf des ehem. Wehrmacht-Pferdelazaretts in Nürnberg, Wallensteinstr. 117, an den Bayerischen Rundfunk, München (Nr. 3690 der Druck sachen) 10636A Ausschußüberweisung 10636B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Winterbeihilfe (Nr. 3672 der Drucksachen) 10636B Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 10636B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 10637A, 10640A Willenberg (FU) 10638B Arndgen (CDU) 10638C Kohl (Stuttgart) (KPD) 10638D Freidhof (SDP) 10639C Ausschußüberweisungen 10640C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ersten Wohnungbaugesetzes (Nr. 3676 der Druck sachen) 10640C Jacobi (SPD), Antragsteller 10640D, 10648D Neumayer, Bundesminister für Wohnungsbau 10642B Parzinger (FU) 10643D Paul (Düsseldorf) (KPD) 10644D Lücke (CDU) 10645C Wirths (FDP) 10647D Kalbfell (SPD) 10649D Ausschußüberweisungen 10650D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) über die Interpellation der Fraktion der SPD betr. Devisenkontrolle (Nrn. 3684, 2180 der Druck sachen) 10650D Dr. Serres (CDU), Berichterstatter 10651A Beschlußfassung 10651D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Notenwechsel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kuba vom 7. September 1951 betr. die vorläufige Regelung der Handelsbeziehungen zwischen beiden Ländern (Nr. 3283 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 3685 der Drucksachen) 10652A Lange (SPD), Berichterstatter . . 10652A Abstimmungen 10652B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Paßgebühren (Nrn. 3635, 3185 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Morgenthaler, Leonhard u. Gen. betr. Paßgebühren (Nr. 3695 der Drucksachen; Anderungsantrag Umdruck Nr. 661 [neu]) 10652C Feldmann (CDU): als Berichterstatter 10652C als Abgeordneter 10655C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 10653D, 10655B Morgenthaler (CDU), Antragsteller 10654A Jacobi (SPD) 10654C Abstimmungen 10656A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Ausübung der Krankenpflege (Nr. 3687 der Drucksachen) 10656A Frau Kalinke (DP), Antragstellerin 10656A Frau Dr. Steinbiß (CDU) 10657C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 10658C Frau Dr. Hubert (SPD) 10659A Frau Dr. Mulert (FDP) 10660B Frau Strohbach (KPD) 10661A Frau Arnold (FU) 10661C Beschlußfassung 10662A Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Hilfe für die sittlich gefährdete Jugend in den Räumen Baumholder, Kaiserslautern, Bitburg und Worms (Nr. 3691 der Drucksachen) . . 10662B Frau Dietz (CDU), Antragstellerin . 106623 Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 10662D Frau Dr. Ilk (FDP) 10663C Frau Nadig (SPD) 10663D Frau Thiele (KPD) 10664C Ausschußüberweisung 10665C Nächste Sitzung 10665D Die Sitzung wird um 13 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe gemeint, daß mein Entwurf eine bessere Kritik verdiente. Selten ist ein Gesetz so reiflich erwogen, so durchgearbeitet, mit allen Beteiligten besprochen worden. Selten sind alle Anregungen — —

    (Abg. Dr. Weber [Koblenz] : Nichts ist von den Anregungen übernommen worden!)

    — Ja, liegt das an mir, Herr Kollege Weber, wenn wir sie nicht übernommen haben? Dafür habe ich einen anderen Blickwinkel. Ich bin vorhin von Herrn Ewers nicht mißverstanden worden, als ich von der parlamentarischen Aristokratie sprach, nämlich von der Verpflichtung, die Dinge in der


    (Bundesjustizminister Dr. Dehler)

    Gesamtheit zu sehen. Ich nehme für mich in Anspruch, nach bestem Willen auch diesen Entwurf ausgearbeitet zu haben. Der Vorwurf, obrigkeitliches Denken habe sich bei mir durchgesetzt und es sei ein Entwurf des Rückschritts, ist ungerecht. Es tut mir leid, daß hier am Ende nur Beteiligte gegen mich auftreten, wenngleich ich doch selbst ein Interessent bin — denn ich werde eines Tages wieder die Robe tragen —, und daß sonst niemand im Hause sich mit dem Problem abgibt, das doch immerhin eines der wichtigsten Probleme bei der Gestaltung unserer Rechtspflege ist.
    Man fragt mich: Wo sind die Vorzüge des Entwurfes? Die Begründung ist ein dickes Buch, das Sie durcharbeiten können. Auf jeder Seite können Sie einen Vorzug in der Entwicklung gegenüber 1878 feststellen. Wir bekennen uns grundsätzlich zu der Selbstverwaltung. Selbstverständlich soll die Anwaltschaft ihre Rechte, die Rechte ihrer Mitglieder wahren. Aber Sie sind ja auf meine Fragestellung gar nicht eingegangen und bemühen sich gar nicht darum,

    (Zuruf von der SPD: Wieso?)

    daß die Zulassung nichts mit der Selbstverwaltung zu tun hat, sondern daß die Zulassung die Voraussetzung der Mitgliedschaft ist und daß jemand erst dann, wenn er Anwalt ist, den Rechten und Pflichten der Selbstverwaltung unterstellt werden kann. Herr Kollege Weber hat bei der anderen bedeutsamen Frage, wer den Anwalt ausschließen kann, den Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes, die königliche Regel der Rechtspflege zitiert, daß jemandem, dessen Rechte durch die öffentliche Gewalt verletzt werden, der Rechtsweg offensteht und, soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, der ordentliche Rechtsweg gegeben ist. Ich bin stolz darauf, daß ich mit Zinn zusammen diese Bestimmung formuliert habe, nach der höchster Rechtsschutz für jeden gegeben ist. Das Ehrengericht des Selbstverwaltungskörpers erfüllt diese Voraussetzung des Art. 19 Abs. 4 nicht. Sie können doch nicht von mir erwarten, daß ich der Anwaltschaft zuliebe das Grundgesetz breche. Es genügt nicht, daß die Möglichkeit der Nachprüfung einer Entscheidung eines Ehrengerichts der Rechtsanwaltskammer besteht. Das war doch die Aufgabe, vor der wir standen, diese haben wir in meinem Gesetz erfüllt. Ausschluß aus der Anwaltschaft bedeutet die Vernichtung der bürgerlichen Existenz eines Menschen. Hier muß der Anwalt den höchsten Rechtsschutz haben, und den gewährt nur das staatliche Gericht. Mir da Rückschrittlichkeit vorzuwerfen, welche Verkennung der Dinge! Ich kann Ihnen ein Album von Fortschritten vorlesen. Wenn Sie sich die Mühe machen, die einzelnen Bestimmungen des Entwurfs durchzugehen, so erkennen Sie das.
    Die Staatsaufsicht ist ein selbstverständliches Erfordernis, aber wir haben den Staat so weit zurückgedrängt wie nur irgend möglich.

    (Abg. Dr. Weber auch nur formell!)

    Die Landesjustizverwaltung kann überhaupt nur eingreifen, wenn ein Gesetz durch die Rechtsanwaltskammer verletzt wird. Von 1878 an war der Zustand gegeben, daß die Landesjustizverwaltung oder der Staat die Zulassung in der Hand hatte. Wenn in den Zwischenlösungen andere Wege gegangen worden sind, so entsprach das nicht deutschem Recht und entspricht jetzt nicht den Grundsätzen, die in unserem Grundgesetz niedergelegt sind. Ich habe z. B. das Klageerzwingungsverfahren eingefügt, das es in der Rechtsanwaltsordnung von 1878 nicht gab,

    (Abg. Dr. Weber das jetzt der Anwaltskammer zusteht. Ich habe eingefügt, daß nicht wie bisher ein Richter, sondern ein Rechtsanwalt die ehrengerichtliche Untersuchung führt. Ich habe der Rechtsanwaltschaft das ausschließliche Vorschlagsrecht für die Zulassung beim Bundesgerichtshof gegeben, während früher diese Zulassung beim Präsidium des Reichsgerichtes lag usw. usw. Sie können mir in keinem Punkte vorwerfen — das möchte ich mit aller Entschiedenheit gegenüber der Kritik sagen, die Sie für richtig halten-, daß ich irgendwie rückschrittlich sei. Herr Kollege Weber, wenn man Anwalt ist und sich auf die freie Advokatur bezieht, dann muß man auch die Geschichte der freien Advokatur kennen. Das Wort von der freien Advokatur ist von Rudolf Gneist in seiner gleichnamigen Schrift 1867 geprägt worden und hat nichts anderes zum Inhalt, als die Tatsache, die ich vorhin herausgestellt habe, daß die Zulassung zur Anwaltschaft von keiner Ermessensentscheidung irgendeiner Stelle abhängig sein darf, nicht von der Ermessensentscheidung einer Behörde oder auch einer Rechtsanwaltskammer. eines Selbstverwaltungskörpers, sondern daß der Bewerber einen Rechtsanspruch auf die Zulassung hat. Das ist der Inbegriff der freien Advokatur. (Abg. Dr. Weber formelle Begriff!)

    Das ist der Ausgangspunkt dieses Begriffs, und das ist das Entscheidende. Die freie Advokatur garantiert die Freiheit des Anwaltstandes.
    Wenn ich auf Einzelfragen eingehe, z. B. die Voraussetzung der deutschen Staatsangehörigkeit, so muß ich sagen: es ist ja nicht eine einseitige Sache, sondern eine zweiseitige. Wir dachten nicht nur an emigrierte Rechtsanwälte, sondern wir dachten auch daran, daß ausländische Juristen, die deutsche Prüfungen ablegen, die Möglichkeit haben sollen, an deutschen Gerichten zu praktizieren, wobei wir die Gegenseitigkeit des Auslandes erwarten. Das ist eine bedeutende, im Interesse der Anwaltschaft liegende große Möglichkeit.

    (Abg. Dr. Greve: Da bin ich Ihrer Meinnung, Herr Minister!)

    — Einmal!
    Die Stellung der Verwaltungsrechtsräte, nach der Herr Kollege Dr. Schneider fragt, hat § 253 meines Entwurfs in allen Einzelheiten geklärt.
    Man nimmt Anstoß an dem Wort „Bestallung". Der Kollege Wagner hat gesagt, das sei eine beamtenähnliche, dem Beruf des Anwalts wesensfremde Art der Zulassung. Es ist doch nur ein Fortschritt, wenn ich sage: ein Anwalt wird als solcher grundsätzlich zugelassen, weil er alle Voraussetzungen des Anwalts erfüllt. Damit ist er bestallt als Anwalt und wird dann bei einem Gericht zugelassen. Wenn er das Gericht wechselt, brauchen die Voraussetzungen der Bestallung nicht mehr geprüft zu werden, er ist Anwalt, es muß nur noch die Zulassung an einem bestimmten Gericht erfolgen. Das fördert also entgegen Ihrer Meinung, Kollege Wagner, gerade die Freizügigkeit des Anwalts, die Möglichkeit des Wechsels, ohne daß immer wieder das komplizierte Zu-


    (Bundesjustizminister Dr. Dehler)

    'lassungsverfahren in Gang gesetzt werden muß, das dem Betroffenen Schwierigkeiten macht.
    Ich muß sagen, ich sehe für die Behandlung meines Entwurfs schwarz,

    (Abg. Wagner: Ich auch!)

    aber nicht, wenn Sie mir schon das freimütige Wort gestatten, weil ich nicht der Einsicht begegnet bin, mit der ich auf Grund unseres Entwurfes rechnen konnte, — --

    (Zuruf des Abg. Wagner)

    — Bitte, Herr Kollege Wagner, glauben Sie mir, daß ich als Anwalt diesen Entwurf restlos mit durchdacht und mit entschieden habe. Glauben Sie wirklich, daß ich eine solche Sache meinem Referenten überlasse? Was da drinsteht, ist nach der jetzigen Verfassungs- und Rechtslage notwendig und bedeutet nach meiner Überzeugung einen Fortschritt für den deutschen Rechtsanwaltsstand.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache der ersten Beratung ist abgeschlossen.
Es ist der Antrag auf Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht gestellt. — Das Haus ist mit der Überweisung einverstanden; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf: Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betreffend Verkauf des ehemaligen Wehrmacht-Pferdelazaretts in Nürnberg, Wallensteinstr. 117, an den Bayerischen Rundfunk, München (Nr. 3690 der Drucksachen).
Ich nehme an, daß das Haus auf eine mündliche Begründung des Antrags verzichtet und sich mit der schriftlichen Begründung in der Drucksache Nr. 3690 begnügt. — Eine Überweisung an einen Ausschuß scheint mir auch nicht erforderlich zu sein.

(Abg. Mellies: Haushaltsausschuß!)

— Es ist Überweisung an den Haushaltsausschuß beantragt. Ist das Haus damit einverstanden? — Kein Widerspruch. Das ist so beschlossen.
Dann rufe ich Punkt 4 der Tagesordnung auf: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Winterbeihilfe (Nr. 3672 der Drucksachen).
Das Wort hat Frau Abgeordnete Korspeter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Lisa Korspeter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Genau wie in den vergangenen Jahren steht auch in diesem Jahr durch 'den vorliegenden Antrag der SPD, Drucksache Nr. 3672, die Frage 'der Winterbeihilfe auf der Tagesordnung.

    (Vizepräsident Dr. S c h ä f er übernimmt den Vorsitz.)

    Ich nehme nicht an, daß es notwendig ist, im einzelnen zu begründen, daß die Zahlung einer Winterbeihilfe an die in unserem Antrag aufgeführten Personengruppen erforderlich ist. Jeder von uns weiß, daß es die Preisentwicklung den Renten- und all den anderen Unterstützungsempfängern unmöglich macht, mit den Renten und Unterstützungssätzen die Sonderbedürfnisse, die der Winter mit sich bringt, auch nur im entferntesten
    zu 'befriedigen. Die Winterbeihilfe diente schon immer dazu, der besonderen Not im Winter zu steuern und allen wenigstens ein Mindestmaß an Möglichkeit zu geben, sich für den Winter einigermaßen mit Kartoffeln und Kohlen einzudecken.
    Wir fordern in unserem Antrag, dem Hauptunterstützungsempfänger 50 DM und jedem zuschlagsberechtigten Angehörigen 10 DM zu geben. Wir sind der Ansicht, daß diese Summe den Preisverhältnissen in diesem Jahr einigermaßen gerecht werden kann. Wir wissen schließlich alle aus eigener Erfahrung, wie sehr die Preise, ganz besonders die Preise für die Lebensmittel, im letzten Jahr in die Höhe gegangen sind.
    Nach den Angaben des Wirtschaftswissenschaftlichen Instituts von Köln sind bei den kleinen Einkommen — und um die handelt es sich in unserem Antrag — die Ausgaben für den starren Bedarf, also die Ausgaben, die man unbedingt zum Leben nötig hat, um 14 % gestiegen. Wie sehr — wir sollten uns das einmal vor Augen halten — muß diese Personengruppe die Entwicklung getroffen haben, da sie mit ihren niedrigen Renten und niedrigen Unterstützungssätzen schon seit langem kaum in der Lage war, ihren starren Bedarf zu decken! Ich glaube, wir alle werden uns darüber klar sein, daß die Preisentwicklung es diesen Personen völlig unmöglich gemacht hat, sich etwa für die Bedürfnisse des Winters, und zwar insbesondere für die Bevorratung mit Kartoffeln und Hausbrand, eine Rücklage zu machen. Darüber wird Einmütigkeit bei uns herrschen und auch darüber, daß sie eine Bevorratung für den Winter aus ihren laufenden Einnahmen niemals durchführen können. Bei der Winterbeihilfe hat es sich von jeher um eine Beihilfe für die Einkellerung von Kartoffeln und von Hausbrand gehandelt. Gerade die Preisentwicklung hier beweist die Berechtigung der von uns geforderten Beträge. Wir haben vor einigen Wochen eine Debatte über die Kartoffelpreise gehabt. Frau Kollegin Niggemeyer hat damals gesagt, auch sie sei der Ansicht, daß es sich hinsichtlich der Kartoffelpreise um eine soziale Frage handle. Ich unterstreiche diese Äußerung völlig, und ich glaube, wir sind uns darüber klar, daß die Entwicklung für diesen Personenkreis ganz besonders verhängnisvoll ist. Im Jahre 1950 kostete ein Zentner Kartoffeln 5 bis 6 DM. Es ist damit zu rechnen, daß in diesem Jahr die Kartoffeln, und zwar nicht nur in den Dürregebieten, erheblich teurer sein werden als in den vergangenen Jahren.

    (Zuruf von der KPD: Zehn, zwölf Mark!)

    Bei den Preisen für Hausbrand ist eine ähnliche Entwicklung nach oben festzustellen. Ich habe hier Zahlen vom Verband der Kohlenhändler Ostwestfalens. Danach hat beispielsweise Anthrazit im Dezember 1951 3,84 DM gekostet, im August 1952 6,04 DM. Eierkohle hat im Dezember 1951 3,59 DM gekostet, im August 1952 5,64 DM. Briketts haben im Dezember 1951 2,68 DM gekostet, im August 1952 3,84 DM.

    (Zuruf rechts: 3,40 DM!)

    Das Ministerium des Innern hat erfreulicherweise bereits am 5. Juli 1952 ein Rundschreiben an die Länder über Beihilfen für Brennstoffbevorratung herausgegeben. Naturgemäß konnten durch diesen Runderlaß nur die Empfänger von Fürsorgeunterstützungen im Sinne der Verordnung über die Fürsorgepflicht in Betracht gezogen werden. Aber das Bedürfnis nach einer Winterbeihilfe besteht nicht nur bei den von der Fürsorge betreuten Menschen,


    (Frau Korspeter)

    sondern in gleichem Maße für den in unserem Antrag aufgeführten Personenkreis. Im Hinblick auf die besonderen Preissteigerungen gerade für Kohlen und für Kartoffeln ist es notwendig, über den nach fürsorgerechtlichen Grundsätzen erfaßten Personenkreis hinauszugehen und die Winterbeihilfe auch denen zu gewähren, die in unserem Antrag angesprochen sind. Es handelt sich dabei um die Empfänger von Arbeitslosen- und Arbeitslosenfürsorgeunterstützung, von Renten aus der Sozialversicherupg, der Kriegsopferversorgung und dem Lastenausgleich und um sonstige Unterstützungsempfänger. Wir würden es insbesondere auch begrüßen — und wir halten es für notwendig —, wenn den Ländern die Empfehlung gegeben würde, den ihrer Betreuung unterliegenden Kreis der Fürsorgeunterstützten in gleicher Weise zu betreuen.
    Ich bitte Sie sehr herzlich, lassen Sie uns nicht an der Not dieser Menschen, die auf uns warten, vorübergehen. Denken wir bitte daran, daß das Brot der Armen immer noch die Kartoffeln sind. Denken wir daran, daß die Kartoffeln eine Preissteigerung erfahren haben, die es den Armen unmöglich macht, sich für den Winter mit Kartoffeln zu versorgen. Deshalb bitten wir Sie dringend, unserem Antrag zuzustimmen.

    (Beifall bei der SPD.)