Rede:
ID0123200400

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 197
    1. der: 13
    2. und: 10
    3. die: 9
    4. für: 6
    5. des: 5
    6. Todesstrafe: 4
    7. zu: 4
    8. das: 3
    9. auf: 3
    10. in: 3
    11. nur: 3
    12. mit: 3
    13. eine: 3
    14. gegen: 3
    15. Dr.: 2
    16. Etzel: 2
    17. Gesetzesvorschlag: 2
    18. bei: 2
    19. den: 2
    20. Fassung: 2
    21. §: 2
    22. werden: 2
    23. auch: 2
    24. Androhung: 2
    25. daß: 2
    26. einem: 2
    27. im: 2
    28. ein: 2
    29. ich: 2
    30. Drucksache: 2
    31. Nr.: 2
    32. —: 2
    33. Zur: 1
    34. Begründung: 1
    35. Antrages: 1
    36. Herren: 1
    37. Abgeordneten: 1
    38. Genossen: 1
    39. hat: 1
    40. Wort: 1
    41. Herr: 1
    42. Abgeordneter: 1
    43. Etzel.Dr.: 1
    44. Unser: 1
    45. will: 1
    46. Bahn: 1
    47. Möglichkeit: 1
    48. öffnen,: 1
    49. schwersten: 1
    50. Gewaltverbrechen,: 1
    51. denen: 1
    52. Mordes: 1
    53. des\n: 1
    54. Menschenraubs,: 1
    55. anzudrohen: 1
    56. auszusprechen.: 1
    57. Im: 1
    58. Zuge: 1
    59. einer: 1
    60. großen: 1
    61. Strafrechtsreform: 1
    62. wird: 1
    63. prüfen: 1
    64. entscheiden: 1
    65. sein,: 1
    66. ob: 1
    67. Gesetz: 1
    68. vom: 1
    69. 4.: 1
    70. September: 1
    71. 1941: 1
    72. zurückgehende: 1
    73. gegenwärtige: 1
    74. Straftatbestandes: 1
    75. 211,: 1
    76. welche: 1
    77. frühere: 1
    78. wesentlich: 1
    79. geändert: 1
    80. hat,: 1
    81. beibehalten: 1
    82. kann.: 1
    83. Das: 1
    84. verdammungswürdige: 1
    85. Verbrechen: 1
    86. Menschenraubs: 1
    87. ist: 1
    88. zwar: 1
    89. 234: 1
    90. Zuchthausstrafe: 1
    91. bedroht.: 1
    92. Gleichwohl: 1
    93. könnte: 1
    94. es: 1
    95. angebracht: 1
    96. erscheinen,: 1
    97. diese: 1
    98. Handlung: 1
    99. zuzulassen.: 1
    100. Dadurch,: 1
    101. unser: 1
    102. Antrag: 1
    103. Abschaffung: 1
    104. bestehen: 1
    105. läßt: 1
    106. Ausnahmen: 1
    107. zwei: 1
    108. normierte: 1
    109. verbrecherische: 1
    110. Tatbestände: 1
    111. zuläßt,: 1
    112. beugt: 1
    113. er: 1
    114. Abgleiten: 1
    115. Strafgesetzgebung: 1
    116. nach: 1
    117. Art: 1
    118. Republikschutzgesetze: 1
    119. oder: 1
    120. nationalsozialistischen: 1
    121. Gesetzgebung: 1
    122. vor,: 1
    123. also: 1
    124. Verhängung: 1
    125. politische: 1
    126. Tatbestände,: 1
    127. wie: 1
    128. dies: 1
    129. vor: 1
    130. einigen: 1
    131. Monaten: 1
    132. Türkei: 1
    133. geschehen: 1
    134. ist.: 1
    135. Nur: 1
    136. Mord: 1
    137. juristischen: 1
    138. Sinne,: 1
    139. Gewaltverbrecher: 1
    140. höchste: 1
    141. göttliche: 1
    142. menschliche: 1
    143. Satzung,: 1
    144. nicht: 1
    145. Tat: 1
    146. staatliche: 1
    147. Grundordnung,: 1
    148. politisches: 1
    149. System: 1
    150. Regime,: 1
    151. soll: 1
    152. dem: 1
    153. Tode: 1
    154. bestraft: 1
    155. können.Gewiß: 1
    156. bleibt: 1
    157. Stellungnahme: 1
    158. so: 1
    159. ernsten,: 1
    160. vielschichtigen: 1
    161. verwickelten,: 1
    162. ja: 1
    163. geradezu: 1
    164. metaphysischen: 1
    165. Problem: 1
    166. immer: 1
    167. ungelöster: 1
    168. Rest.: 1
    169. Aber: 1
    170. darf: 1
    171. wohl: 1
    172. Meinung: 1
    173. Ausdruck: 1
    174. geben,: 1
    175. schwerwiegende: 1
    176. Gründe: 1
    177. Regelung: 1
    178. Sinne: 1
    179. unseres: 1
    180. Gesetzesvorschlags: 1
    181. sprechen.Namens: 1
    182. Antragsteller: 1
    183. bitte: 1
    184. Hohe: 1
    185. Haus,: 1
    186. unseren: 1
    187. 3702: 1
    188. zusammen: 1
    189. jenem: 1
    190. 3679: 1
    191. an: 1
    192. 23.: 1
    193. Ausschuß: 1
    194. Rechtswesen: 1
    195. Verfassungsrecht: 1
    196. überweisen: 1
    197. wollen.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 232. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Oktober 1952 10605 232. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 2. Oktober 1952 Geschäftliche Mitteilungen 10606C, 10616D, 10665D Erweiterung der Tagesordnung 10606D Kleine Anfrage Nr. 293 der Fraktion der SPD betr. Bezüge von Aufsichtsräten (Nrn. 3683, 3720 der Drucksachen) . . . 10606D Achter Bericht des Bundesministers für Arbeit über die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes (Nr. 3721 der Drucksachen) 10606D Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Art. 102 des Grundgesetzes (Nr. 3679 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Etzel (Bamberg), Dr. Horlacher u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Art. 102 des Grundgesetzes (Nr. 3702 der Drucksachen) . . 10606D Ewers (DP), Antragsteller . 10607A, 10625D Dr. Etzel (Bamberg) (FU), Antragsteller 10609C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 10610B Dr. Weber (Koblenz) (CDU) . . . 10616D Frau Meyer-Laule (SPD) 10618C Wagner (SPD) 10619D, 10625D Dr. Schneider (FDP) 10622A Fisch (KPD) 10623C Dr. Meitinger (FU) 10624D Abstimmungen über Anträge auf Ausschußüberweisung 10628B Zweite und dritte Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU betr. den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über den Kapitalverkehr (Nr. 3714 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 3722 der Drucksachen) 10606D, 10628C Scharnberg (CDU), Berichterstatter 10628D Beschlußfassung 10628D Termin der nächsten Fragestunde 10629A, 10665D Erste Beratung des Entwurfs einer Bundesrechtsanwaltsordnung (Nr. 3650 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Einführung der Rechtsanwaltsordnung (Nr. 3667 der Drucksachen) 10629A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 10629A, 10630D, 10634D Wagner (SPD) 10631A Dr. Schneider (FDP) 10632B Dr. Weber (Koblenz) (CDU) . . . 10633A Ausschußüberweisung 10636A Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf des ehem. Wehrmacht-Pferdelazaretts in Nürnberg, Wallensteinstr. 117, an den Bayerischen Rundfunk, München (Nr. 3690 der Druck sachen) 10636A Ausschußüberweisung 10636B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Winterbeihilfe (Nr. 3672 der Drucksachen) 10636B Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 10636B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 10637A, 10640A Willenberg (FU) 10638B Arndgen (CDU) 10638C Kohl (Stuttgart) (KPD) 10638D Freidhof (SDP) 10639C Ausschußüberweisungen 10640C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ersten Wohnungbaugesetzes (Nr. 3676 der Druck sachen) 10640C Jacobi (SPD), Antragsteller 10640D, 10648D Neumayer, Bundesminister für Wohnungsbau 10642B Parzinger (FU) 10643D Paul (Düsseldorf) (KPD) 10644D Lücke (CDU) 10645C Wirths (FDP) 10647D Kalbfell (SPD) 10649D Ausschußüberweisungen 10650D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) über die Interpellation der Fraktion der SPD betr. Devisenkontrolle (Nrn. 3684, 2180 der Druck sachen) 10650D Dr. Serres (CDU), Berichterstatter 10651A Beschlußfassung 10651D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Notenwechsel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kuba vom 7. September 1951 betr. die vorläufige Regelung der Handelsbeziehungen zwischen beiden Ländern (Nr. 3283 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 3685 der Drucksachen) 10652A Lange (SPD), Berichterstatter . . 10652A Abstimmungen 10652B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Paßgebühren (Nrn. 3635, 3185 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Morgenthaler, Leonhard u. Gen. betr. Paßgebühren (Nr. 3695 der Drucksachen; Anderungsantrag Umdruck Nr. 661 [neu]) 10652C Feldmann (CDU): als Berichterstatter 10652C als Abgeordneter 10655C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 10653D, 10655B Morgenthaler (CDU), Antragsteller 10654A Jacobi (SPD) 10654C Abstimmungen 10656A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Ausübung der Krankenpflege (Nr. 3687 der Drucksachen) 10656A Frau Kalinke (DP), Antragstellerin 10656A Frau Dr. Steinbiß (CDU) 10657C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 10658C Frau Dr. Hubert (SPD) 10659A Frau Dr. Mulert (FDP) 10660B Frau Strohbach (KPD) 10661A Frau Arnold (FU) 10661C Beschlußfassung 10662A Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Hilfe für die sittlich gefährdete Jugend in den Räumen Baumholder, Kaiserslautern, Bitburg und Worms (Nr. 3691 der Drucksachen) . . 10662B Frau Dietz (CDU), Antragstellerin . 106623 Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 10662D Frau Dr. Ilk (FDP) 10663C Frau Nadig (SPD) 10663D Frau Thiele (KPD) 10664C Ausschußüberweisung 10665C Nächste Sitzung 10665D Die Sitzung wird um 13 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Ewers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Fast genau auf den Tag vor zweieinhalb Jahren, am 27. März 1950, hatten wir hier im Hause eine sehr langwierige, teilweise sehr leidenschaftliche, meist aber doch sehr in die Materie eindringende Debatte über den Wert oder den Unwert der Todesstrafe. Ich will dringend hoffen und wünschen, daß wir all die Grundsätze, die uns Unterrichteten einigermaßen geläufig sind, heute nicht zu wiederholen brauchen.
    Die Frage der Todesstrafe ist seit rund 200 Jahren umstritten. Es gibt ein Für und Dagegen — die Gegner beißen bekanntlich Abolitionisten
    es gibt festgefahrene Ansichten, die durch keine
    Debatte irgendwie umzustoßen sind,und für „für”
    und für „gegen" gibt es theoretisch und rechtspraktisch gute und schlechte Gründe. Wir von der Deutschen Partei haben ,uns geradezu für verpflichtet gehalten, diesen Antrag einzubringen — übrigens in derselben Form wie die Bayernpartei vor 21/2 Jahren —, aus Gründen, auf die ich im Laufe meiner Ausführungen noch eingehen werde und die Ihnen zeigen sollen, warum gerade wir uns dazu besonders legitimiert vorkommen. Wir wollen nicht, daß die Leidenschaft darüber aufgepeitscht wird.
    Ich möchte zum Ethos dieses Antrags nur ganz kurz, insbesondere unter Bezugnahme auf einen Aufsatz in der Zeitschrift „Christ und Welt", folgendes sagen. Zweifellos muß die Todesstrafe schon deshalb die Gemüter aufrühren und aufregen, weil sie eben dem Menschenleben ein Ziel auf Erden setzt und weil man zögert, einer irdischen Gewalt das Recht hierzu einzuräumen. Das ist weniger durch geschriebenes Gesetz als durch die Grundeinstellung zum Leben überhaupt begründet, letzten Endes also nur noch religiös zu klären. Der Art. 2 des Grundgesetzes, der den Schutz des Lebens garantiert, kann schon deshalb nicht herangezogen werden, weil das Grundgesetz ja ebenso die Freiheit und das Eigentum gewährleistet und niemand in Zweifel zieht, daß diese beiden Güter, ebenso wie andere allgemeine Menschenrechte, in Form des Strafvollzugs und des Strafrechts angetastet werden können, was ja auch aus der Erklärung der Menschenrechte des Europarats mit aller Deutlichkeit hervorgeht. Wir sind uns klar darüber, daß, wenn wir nach unserem Ethos für die Todesstrafe eintreten, wir auf bestes europäisch-abendländisches Gedankengut zurückgreifen, das selbstverständlich von der Religion her mitbetont ist, nämlich von der Frage, ob dieser Blutzoll, den der Staat verlangt, nicht eine Sühnemaßnahme darstellt, deren ein Staat, wenn er sich nur selbst an der Kandare hält, gar nicht entraten kann. Mehr möchte ich darüber nicht sagen.
    Vor 21/2 Jahren hat eine, wenn ich nicht irre, sehr große Mehrheit dieses Hauses beschlossen, über den damaligen Antrag der Bayernpartei zur Tagesordnung überzugehen. Damals, ziemlich genau ein halbes Jahr nachdem wir uns zum erstenmal nach dem
    Grundgesetz hier im Hause zusammengefunden hatten, war das der erste Antrag, der am Grundgesetz rütteln sollte, und die Frage der Aktualität gegenüber dem damals vor etwa zehn Monaten beschlossenen Grundgesetz konnte in Zweifel gezogen werden. Damals also war sozusagen die Weihe des Grundgesetzes noch gegeben, die man nicht unnötig ohne aktuellen Anlaß glaubte antasten zu sollen. Heute haben wir seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes den Ablauf von demnächst vier vollen Jahren zu verzeichnen. Wir haben seit der ersten Behandlung dieses Themas zweieinhalb Jahre weiter gelebt und inzwischen nicht nur im Plenum, sondern auch im Rechtsausschuß — leider nur sehr schleppend, aber sehr eingehend — uns mit einer Fülle strafrechtlicher Probleme befaßt und werden uns weiter damit befassen. Der .Tustizminister hat bei der damaligen Debatte erklärt, daß man die Frage nach zweieinhalb Jahren wiederaufgreifen solle. Diese Frist ist jetzt verstrichen. Daher ist es nun erforderlich, zu der Frage erneut irgendeine Stellung zu beziehen.
    Der aktuelle Anlaß für meine Partei — ich spreche es unumwunden aus — ist der Fall Halacz aus Verden, von wo aus dieser Verbrecher bekanntlich Dynamitpakete ohne Sinn und Verstand verschickt hat, um von sich reden zu machen, und damit den Tod mehrerer ihm völlig unbekannter und völlig aus dem politischen Leben und seinem Scheinwerferlicht herausgerückter unschuldger Personen und Staatsbürger verschuldet hat. Das hat in den Kreisen dieses Gebietes von Niedersachsen, in dem zufällig Abgeordnete meiner Partei in direktem Wahlgang gewählt worden sind,

    (Abg. Kunze: Zufällig?)

    eine unerhörte Erregung hervorgerufen, weil dieser Mensch nicht, wie es sich gehört hätte, für diese Schandtat zum Tode verurteilt worden ist.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Das ist der erste aktuelle Anlaß. In Verfolg dieser damit begründeten weitgehenden und tiefen, insbesondere von strenggläubigen evangelischen Christen getragenen Erregung hat der Landesverband Niedersachsen ein Bekenntnis zur Todesstrafe in toto abgelegt. Im weiteren Verfolg dieser Erregung erklärt sich der hier heute im Bundestag zur Behandlung stehende Antrag.
    Sie sehen schon aus diesem äußeren Anlaß, daß wir als politische Partei in der Tat den Vergeltungsgesichtspunkt, der die Todesstrafe zuletzt allein nur rechtfertigen kann, hier ganz stark hervorheben und damit in Verbindung stellen — allerdings in zweiter Linie; aber auch nicht ohne entscheidende Bedeutung — den Abschreckungscharakter, weniger dagegen den Charakter des Schutzes der Gesellschaft, der auch durch eine hinreichend sichere lebenslängliche Verwahrung erfüllt werden könnte. Für uns scheidet dagegen der sehr oberflächliche und meines Erachtens nicht zu erörternde Gesichtspunkt, daß die lebenslängliche Verwahrung den Staat Geld kostet, vollständig aus. Wenn wir die Todesstrafe nicht aus dem Ethos begründen können, — mit rein materiellen Erwägungen der Staatsfinanzen läßt sie sich unter gar keinen Umständen halten. Wir müssen uns dagegen verwahren, daß derartiges in diese sehr ernste Debatte hineingebracht wird.
    Nun lehrt die Wissenschaft — und zwar seitdem mein verehrter Lehrer Professor Liepmann, bei dem ich in Kiel Strafrecht hörte, von Hamburg


    (Ewers)

    aus als Gegner der Todesstrafe auftrat und seine Meinung wissenschaftlich untermauerte —, daß der abschreckende Charakter der Todesstrafe höchst zweifelhaft sei. Die Statistik, in diesem Falle die Strafrechtsstatistik, will den Nachweis führen, daß nicht erkennbar sei, daß in Ländern mit oder ohne Todesstrafe — ohne Todesstrafe hat bekanntlich Italien jahrzehntelang Justiz getrieben — irgendwie auf die Häufigkeit der Morde ein Einfluß ausgeübt werde. Ich habe gegen diese Statistiken, wenn sie sich nicht auf naturwissenschaftliche Dinge beziehen, von vornherein eine gewisse Skepsis. Ich bekenne das offen und bin der Meinung, daß man auf diese Weise wissenschaftliche Erkenntnisse nicht begründen kann. Es unterliegt keinem Zweifel, daß bei diesen Bestien in Menschengestalt, jenen Massenmördern, die in allen Ländern hier und da auftauchen und ihr fürchterliches Handwerk meistens jahrzehntelang unentdeckt durchführen — Frauen meistens mit Gift, Männer auf andere, meistens noch bestialischere Art — der Abschreckungscharakter überhaupt nicht irgendwie zum Zuge kommt. Man muß also den Verbrechertyp erfassen oder erkennen, muß den einzelnen Fall typisieren, um zu sehen, welche Rolle der Abschreckungscharakter spielt.
    Was die Angelegenheit Halacz oder den Fall des bisher nicht gefaßten Täters der Münchener Dynamitverschickung anlangt

    (Zuruf von der KPD)

    — ich bitte, mich nicht zu unterbrechen —,

    (erneute Zurufe von der KPD)

    so ist erkennbar, daß hier irgendwie ein unerhörter und sinnloser Leichtsinn eine Rolle spielt. Eine Tat wird in die Wege geleitet, deren Erfolg außer einer ungeheuren öffentlichen Beunruhigung ohne jeden Nutzen für den Täter zu sein scheint. Es sind also Handlungen von Abenteurern meist im jugendlichen Alter von unter 30 Jahren vermutlich, die mit solchen Beunruhigungen eines im Werden begriffenen Staates irgendwelche dunklen Zwecke glauben verbinden zu können. Wie auf einen solchen Typ von Menschen der Umstand wirkt, daß sie, wenn sie ertappt werden, Gefahr laufen, aus dem Leben befördert zu werden, ist unerforscht, auch von der Wissenschaft. Erforscht ist aber, daß die übrigen Morde, die wir heute, ich hätte beinahe gesagt, an der Tagesordnung sehen, wiederum meistens von Jugendlichen unter 30 Jahren, vielleicht von älteren Herrschaften angeleitet, begangen werden, die den Typ der amerikanischen Gangster verwirklichen wollen, die amerikanisches Gangstertum in mitteleuropäisches Gelände einführen, um in Bankfilialen, in alleinstehenden Häusern oder bei sonstigen Gelegenheiten kümmerlichste Raubmorde zu begehen, „kümmerlich" deshalb, weil der Ertrag an Bargeld meistens in einem erschreckenden Mißverhältnis zu der Schwere des begangenen Verbrechens steht.
    Über die Kriminalität dieser Jugendlichen hat Herr Justizrat Wagner bei jener Debatte vor zweieinhalb Jahren Ausführungen gemacht, die vom ganzen Haus mit Beifall aufgenommen worden sind. Er hat auf die entsetzliche Sittenverderbnis, die die Presse anrichtet, Bezug genommen. Diese Ausführungen möchte ich in seinem Sinne durch den Hinweis auf das verfluchte Kino ergänzen; denn Gangsterfilme sind ja für solche Aktionen leichtsinniger, verbrecherischer Indianerhaftigkeit geradezu Lehrfilme. Diese jugendlichen Typen — das ist aus einer Fülle von Fällen erwiesen, seien es die Mörder bei dem Bankraub in Frankfurt, die jetzt in Frankreich eine Vorstrafe verbüßen, seien es die Mörder aus Ahrensburg, die in der vorigen ' Woche in Lübeck zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt worden sind — sind durch eine Strafabschreckung sehr wohl zu packen. Wir brauchen also, um zu sehen, ob im Interesse des Schutzes der Gesellschaft nicht nach einem begangenen Mord, sondern vor der Ausführung eines geplanten Mordes die Todesstrafe nötig ist, eine genaue Darstellung des Ministeriums über alle seit etwa zwei bis zweieinhalb Jahren zu sehr schweren Freiheitsstrafen verurteilten Mörder. Dann erst können wir erkennen, ob und inwieweit durch die Einführung der Todesstrafe an den gegenwärtig beängstigenden Zuständen irgend etwas geändert werden kann. Dabei ist interessant, wenn es vielleicht auch nur ein kleines Schlaglicht auf die Sache wirft, daß von diesen beiden Jungens aus Ahrensburg einer bei der Vernehmung vor dem Schwurgericht in Lübeck um die Todesstrafe direkt gebeten hat, daß er jedenfalls die Todesstrafe dem lebenslänglichen Zuchthaus mit seinen, ich glaube, 24 Jahren bei weitem vorzog, ein typisches Zeichen dafür, — —

    (Zuruf von der SPD: Abschreckung!)

    — Das ist durchaus ein Beweis für die abschreckende Wirkung! Hätte er vorher gewußt, daß die Tat seinen Kopf kosten kann, hätte er sich wohl gar nicht in die Lage versetzt, seinen Tod zu ersehnen; das kann ich Ihnen versichern. Diese Dinge hängen psychologisch — nicht für den Materialisten, aber für denjenigen, der Tiefenpsychologie kennt — sehr eng zusammen, und ich sage Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren: diese Frage bedarf angesichts der Beunruhigung weitester Kreise der Öffentlichkeit einer nicht statistisch-wissenschaftlichen, sondern einer die einzelnen Fälle betrachtenden genauesten Nachprüfung. Wir jedenfalls erklären: die Volksstimmung verlangt aus dem christlich betonten Grundsatz der Vergeltung, daß der Staat von seinen Machtmitteln letzten Endes in bestimmten Fällen Gebrauch macht. Und im Hintergrunde steht die Erwägung: vielleicht werden wir dadurch vor Wiederholung solcher Verbrechen geschützt. Ob dieses „vielleicht" zutrifft, bedarf der Prüfung.
    Und nun zu unserm Antrag und dem Antrag, den die Herren aus Bayern gestellt haben. Wir wollen mit unserm Antrag heute und hier nicht die Todesstrafe wieder einführen; wir wollen nur das Hemmnis des Grundgesetzes beseitigen. Die Frage muß aufgeworfen werden — und sie ist im Parlamentarischen Rat aufgeworfen worden —, ob ein provisorisches Verfassungsrecht richtig daran tat, diese Spezialfrage aus dem Strafrecht im Rahmen der Rechtsbestimmungen zu einem Verfassungsgrundsatz zu erheben. Dergleichen ist, soweit ich sehe, allen Kulturstaaten fremd. Die Todesstrafe wird dort gesetzlich ausgesprochen, wohin sie gehört, im Strafrecht oder seinen Nebengesetzen; sie wird nicht als verboten oder erlaubt in einem Staatsgrundgesetz — wohin sie nicht gehört — festgelegt. Wir sind der Meinung, daß, gerade wenn das Grundgesetz nur ein Provisorium sein will — und das betont das Grundgesetz —, es nicht der Weisheit letzter Schluß war, in diesem Provisorium diese Spezialfrage zu verankern. Wir haben Verständnis dafür, daß es geschah; denn es ist geschehen in Reaktion auf das entsetzliche Hinrichtungsmorden des „Dritten Reiches". Wir verstehen durchaus, daß nach dieser Zeit eine andere kommen sollte. Aber wir fragen Sie und uns: ist damit nicht der alte deutsche Fehler wiederholt,


    (Ewers)

    daß man immer von einem Extrem ins andere fällt, wo doch die Wahrheit und Weisheit, wie wir alle wissen sollten, immer der mittlere Weg ist, wo doch weder rechts tiefe Nacht noch links große Helligkeit herrscht, sondern wo eben jenes dem menschlichen Verstehen, seinem Gemüt und seiner Kultur allein entsprechende angenehme Dämmerlicht waltet. Dieses Umfallen von ganz tot bis ganz lebendig scheint uns ein nur durch die revolutionären Zustände bedingtes Überschreiten der Abwehr zu sein. Es ist deswegen typisch, daß der erste deutsche Verfassungsentwurf von 1849 ebenfalls als einzige Verfassung ihrer Art schon den gleichen Grundsatz hatte. Das ist aus den vormärzlichen Ideengängen nach der Reaktionszeit zu verstehen; man wollte von der Willkür monarchischer Diktate absehen und war — leider vergeblich — bestrebt, eine neue, bessere Epoche herbeizuführen. Immer nur dann, wenn in diesem Sinne politische Leidenschaften und Abwehrkräfte groß geworden sind, schießt man so über das Ziel hinaus.
    Ich möchte betonen: wir haben politisch nichts gegen die Gegner der Todesstrafe. Wir glauben sogar, daß der eine oder andere nachdenkliche Herr in unseren eigenen Reihen, der Deutschen Partei nämlich, wohl auch heute noch für die Abschaffung der Todesstrafe eintreten würde. Aber wir meinen, daß wir die Gefahr der Stunde verkennen und mißachten würden, wenn wir uns auf den Standpunkt stellten: es muß alles so bleiben.
    Gegen den Gesetzentwurf der Herren aus Bayern habe ich einzuwenden, daß hier versucht wird, die Todesstrafe für zwei Dinge einzuführen, während die Frage offenbleibt, ob sie nicht bei einer gewissen Art von Landesverrat ebenfalls am Platze ist

    (Aha-Rufe links)

    — denn der Landesverrat gefährdet ja Hunderttausende —, ob sie nicht z. B. bei den Sprengstoffdelikten, bei denen kein Mord beabsichtigt war, aber in Kauf genommen wurde, mindestens berechtigt ist. Das Umgehen mit Sprengstoffen ist eine Gefährdungshandlung, deren Gefahr auch der dümmste Junge kennt.

    (Abg. Rische: Was ist denn der Generalvertrag für ein Vertrag?)

    — Lassen Sie mich mit dem Generalvertrag hier ungeschoren! — Ich sage Ihnen: mir ist das zu eng. — Die Frage, wieweit die Todesstrafe eingeführt werden soll, mögen wir der Spezialgesetzgebung überlassen. Darüber wird immer nur die Mehrheit dieses Hauses entscheiden können.
    Weiterhin ist es meines Erachtens, wenn wir die Todesstrafe ermöglichen, nötig, daß wir uns überlegen, ob wir nicht die Bestimmung aufnehmen sollten, daß auf die Todesstrafe nur erkannt werden kann, wenn das Gericht einstimmig die Todesstrafe für die allein mögliche Sühne der Straftat hält. Diese Frage bedarf auch der gesetzgeberischen Erwägung. Ich möchte dazu heute kein weiteres Wort sagen. Ich möchte nur nicht, daß wir im Rahmen des Grundgesetzes, wohin so etwas nicht gehört, Bestimmungen darüber treffen, wie der Gesetzgeber in Zukunft mit dem sehr delikaten und schwierigen Mittel der Todesstrafe, wenn er will, verfahren soll. Daß er sie überhaupt wieder einführen wird, ist bei Annahme unseres Antrages noch keineswegs gesagt.
    Ich habe zu beantragen, daß die beiden vorliegenden Anträge dem Rechtsausschuß überwiesen werden. Ich wäre dankbar, wenn wir, wie gesagt,
    heute nicht die gesamte Debatte des 27. März 1950
    zu wiederholen brauchten. Der Antrag ist nur aus einer Notlage zu verstehen, über die die jüngere Vergangenheit alle Deutschen belehrt haben sollte.

    (Beifall bei der DP.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Zur Begründung des Antrages der Herren Abgeordneten Dr. Etzel und Genossen hat das Wort Herr Abgeordneter Dr. Etzel.
Dr. Etzel (Bamberg) (FU), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wäre ein billiger Triumph, ironische Genugtuung darüber zu empfinden, daß der Antrag der Bayernpartei aus dem Jahre 1950, über den das Hohe Haus zur Tagesordnung übergegangen ist, nun von einer Fraktion der Regierungsparteien wiederholt worden ist. Dazu ist das an die Grundlagen des menschlichen Seins und der im Staat organisierten Gesellschaft rührende Problem zu ernst und zu düster. Ich habe auch nicht die Absicht, die rechtsphilosophischen und rechtspolitischen, die soziologischen und die theologischen Darbietungen zur Frage der Wiedereinführung der Todesstrafe, die schon in der Debatte des 27. März 1950 bis zum Rande gemacht worden sind, noch um einige weitere zu vermehren. Ich will weder auf die Sicherungs- noch auf die Abschreckungs-, die Sühne- und die Besserungstheorie noch auf den Einwand des möglichen Justizirrtums und das Gebot „Du sollst nicht töten!" noch auf die listige Vexierfrage: „Wo ist der Henker, wer macht den Henker?" eingehen. Ich will auch nicht Untersuchungen anstellen über die soziale Situation eines Mörders, seine seelische — materialistisch ausgedrückt —, seine endokrine, innersekretorische Pathologie und das Verhältnis zu seinem Opfer: „Der Ermordete, nicht der Mörder ist schuld!" Ich darf nur feststellen, daß zwei Jahre genügt haben, um einen bemerkenswerten Wandel in den Anschauungen herbeizuführen. Viele sind nachdenklich geworden und fragen sich, ob nicht die völlige Abschaffung der Todesstrafe durch den Parlamentarischen Rat, die unter dem noch frischen Eindruck der furchtbaren Herrschaft und Arbeit des nationalsozialistischen Fallbeils erfolgt ist, übereilt war. Ich möchte mir nicht die Ansicht zu eigen machen, daß parlamentarische und sonstige parteipolitische Kreise erst durch tatsächlich oder vermeintlich politische Attentate, als es nicht mehr nur um Opfer aus der anonymen Masse, sondern um Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ging, geneigt wurden, ihren bisher ablehnenden Standpunkt zu überprüfen und zu ändern. Diese Wandlung in den Anschauungen einer erschreckten Öffentlichkeit ist doch wohl schon durch die sich massenhaft häufenden Morde und die besondere Bestialität, die besondere Intensität und Schauerlichkeit des verbrecherischen Willens, womit sie ausgeführt wurden, durch die Fälle Pleil, Liebenow und viele andere herbeigeführt worden. Ich bin gewiß, daß gar manche Ausführungen in der Debatte des März 1950 anders ausgefallen oder unterblieben wären, auch sehr verletzende Äußerungen des Herrn Sprechers der Regierungsbank, wenn damals schon mehr Abstand zu dem tatsächlichen Geschehen während der vorausgegangenen Ära gewonnen gewesen wäre und die Erfahrungen der letzten Jahre vorgelegen hätten.
Unser Gesetzesvorschlag will die Bahn für die Möglichkeit öffnen, die Todesstrafe bei den schwersten Gewaltverbrechen, denen des Mordes und des


(Dr. Etzel [Bamberg])

Menschenraubs, anzudrohen und auszusprechen. Im Zuge einer großen Strafrechtsreform wird zu prüfen und zu entscheiden sein, ob die auf das Gesetz vom 4. September 1941 zurückgehende gegenwärtige Fassung des Straftatbestandes des § 211, welche die frühere Fassung wesentlich geändert hat, beibehalten werden kann. Das verdammungswürdige Verbrechen des Menschenraubs ist zwar in § 234 nur mit Zuchthausstrafe bedroht. Gleichwohl könnte es angebracht erscheinen, auch für diese Handlung die Androhung der Todesstrafe zuzulassen. Dadurch, daß unser Antrag die Abschaffung der Todesstrafe bestehen läßt und Ausnahmen nur für zwei normierte verbrecherische Tatbestände zuläßt, beugt er einem Abgleiten in eine Strafgesetzgebung nach Art der Republikschutzgesetze oder der nationalsozialistischen Gesetzgebung vor, also der Androhung und Verhängung der Todesstrafe für politische Tatbestände, wie dies vor einigen Monaten auch in der Türkei geschehen ist. Nur der Mord im juristischen Sinne, nur der Gewaltverbrecher gegen die höchste göttliche und menschliche Satzung, nicht die Tat gegen eine staatliche Grundordnung, gegen ein politisches System und Regime, soll mit dem Tode bestraft werden können.
Gewiß bleibt bei der Stellungnahme zu einem so ernsten, vielschichtigen und verwickelten, ja geradezu metaphysischen Problem immer ein ungelöster Rest. Aber ich darf wohl der Meinung Ausdruck geben, daß schwerwiegende Gründe für eine Regelung im Sinne unseres Gesetzesvorschlags sprechen.
Namens der Antragsteller bitte ich das Hohe Haus, unseren Gesetzesvorschlag auf Drucksache Nr. 3702 zusammen mit jenem auf Drucksache Nr. 3679 an den 23. Ausschuß — für Rechtswesen und Verfassungsrecht — überweisen zu wollen.

(Beifall der FU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich eröffne die Aussprache über beide Anträge im Rahmen der allgemeinen Redezeit von 90 Minuten. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Weber (Koblenz).

    (Bundesminister der Justiz Dr. Dehler: Ich hatte ums Wort gebeten!)

    — Ich bitte um Entschuldigung. Zunächst der Herr Bundesminister der Justiz!