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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 231. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. Oktober 1952 10557 231. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 1. Oktober 1952. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 10559A, 10573A Glückwünsche zum 66. Geburtstag des Abg. Temmen, zum 67. Geburtstag des Abg. Walter, zum 65. Geburtstag des Abg. Dr. Dr. h. c. Niklas, zum 71. Geburtstag des Abg. Sander 10559A Glückwünsche zum Geburtstag des Präsidenten Dr. Ehlers: Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) zur Geschäftsordnung 10559B Glückwünsche zum 58. Geburtstag des Abg. Richter (Frankfurt) 10559C Mandatsniederlegung des Abg. Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) 10559C Begrüßung des Abg. Henßler nach Genesung 10559C Zur Geschäftsordnung, Antrag auf Aufsetzung der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Landtagswahlen im Saargebiet (Nr. 3621 der Drucksachen) und des Antrags der Fraktion der SPD betr. undemokratische Verhältnisse an der Saar (Nr. 3627 der Drucksachen) auf die Tagesordnung: Niebergall (KPD) 10559C Fisch (KPD) 10560A Beschlußfassung 10560A, B Nächste Fragestunde, — Frist zur Einreichung der Fragen 10560B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrts- und Rheinschifffahrtssachen 10560B Gesetz über den Finanzausgleich unter den Ländern in den Rechnungsjahren 1951 und 1952 10560B Gesetz zur Änderung der Gesetze über die Landeszentralbanken 10560B Kleine Anfrage Nr. 281 der Fraktion der CDU/CSU betr. Verkehrssteuer für Personenbeförderung (Nrn. 3470, 3647 der Drucksachen) 10560C Kleine Anfrage Nr. 282 der Fraktion der CDU/CSU betr. Änderung des Besoldungsgesetzes (Nrn. 3471, 3643 der Druck sachen) 10560C Bericht des Stellvertreters des Bundeskanzlers über die Maßnahmen der Regierung betr. Pensionskasse Deutscher Privateisenbahnen (Nr. 3704 der Druck sachen) 10560C Bericht des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts über den Stand der Beratungen der Vereinten Nationen über die Grundsätze für eine Musterkonvention bzw. ein Gesetz für die internationale Durchsetzung von Unterhaltsverpflichtungen gegenüber unehelichen Kindern der Besatzungsangehörigen (Nr. 3711 der Drucksachen) 10560C Zurückziehung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem reichseigenen Grundstück in Wilhelmshaven an der Gökerstraße (Nrn. 2477, 3712 der Druck sachen) 10560C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Durchführung des Beschlusses des Bundestages vom 10. Juli 1952 wegen Viermächteverhandlungen zur Wiedervereinigung Deutschlands (Nr 3673 der Drucksachen) 10560D Fisch (KPD) (zur Geschäftsordnung) 10560D Beschlußfassung 10561B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Subventionen für phosphorhaltige Düngemittel (Nrn. 3609, 3415 der Drucksachen) 10561C Dr. Horlacher (CSU) . . . 10561C, 10564C Hoffmann (Lindlar) (FU), Berichterstatter 10562C Kriedemann (SPD) 10563A Niebergall (KPD) 10563C Lampl (FU) 10563C Dannemann (FDP) 10563D Tobaben (DP) 10564B Abstimmungen 10565A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsdienststrafordnung (Nrn. 2516, 3594 der Druck- sachen, Umdruck Nr. 645); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdrucke Nrn. 654, 665) . . . 10565B Dr. Brill (SPD) 10565C Dr. Kleindinst (CSU) 10566B Gundelach (KPD) 10566D Abstimmungen 10567A Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Freigabe deutscher Liegenschaften durch ausländische Streitkräfte (Nr. 3675 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Sicherung landwirtschaftlicher Nutzflächen vor unnötigen Inanspruchnahmen (Nr. 3686 der Drucksachen) 10567B Gibbert (CDU), Antragsteller . . . 10567C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10568A, 10578 Dr. Brönner (CDU) 10569B Höcker (SPD) 10570A Ritzel (SPD) 10571D Frau Dr. Brökelschen (CDU) . . 10572B Kohl (Stuttgart) (KPD) 10572C Eichner (FU) 105'73A Niebergall (KPD) 10573B Beschlußfassung 10573C Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Nr. 3620 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Nr. 3623 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Geschäftsbericht der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Nr 3624 der Drucksachen) 10573C Dr. Gülich (SPD), Anfragender und Antragsteller: zur Sache . . . . 10573D, 10584C, 10601 zur Geschäftsordnung 10587C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10578B, 10600 Morgenthaler (CDU) 10582C Dr. Kneipp (FDP) 10583D Dr. Wellhausen (FDP) 10587C Ausschußüberweisungen 10587D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Senkung der Kaffee- und Teesteuer (Nrn. 3692, 3239 der Drucksachen) 10588A Günther (CDU) : als Berichterstatter 10588B als Abgeordneter . . . 10589C, 10597D Frau Lockmann (SPD) 10590C Peters (SPD) 10591D Dr. Bertram (Soest) (FU) . 10592B, 10597B Ewers (DP) 10593A Dr. Wellhausen (FDP) 10593C Niebes (KPD) 10594A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10594B Beschlußfassung 10598B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Bromme, Ewers, Dr. Hoffmann (Lübeck), Dr. Bartram (Schleswig-Holstein) u. Gen. betr. Übernahme der Priwallfähren auf den Bund (Nrn 3697, 3637 der Drucksachen) . . . 10598B Dr. Bärsch (SPD), Berichterstatter 10598C Bromme (SPD) 10599B Beschlußfassung 10599C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP/DPB, FU (BP-Z) eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über den Kapitalverkehr (Nr. 3714 der Drucksachen) 10599C Ausschußüberweisung 10599C Nächste Sitzung 10599C Anlage 1: Ergänzendes Zahlenmaterial zur Rede des Bundesministers der Finanzen Schäffer zur Beantwortung der großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein 10600 Anlage 2: Schreiben des Abg. Dr. Gülich an den Bundesminister der Finanzen Schäffer vom 13. September 1952 betr. Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein 10601 Anlage 3: Berichtigung zur Zusammenstellung der namentlichen Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften in der 230. Sitzung . . . 10604 Die Sitzung wird urn 13 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 231. Sitzung Ergänzendes Zahlenmaterial zur Rede des Bundesministers der Finanzen Schäffer zur Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein: Gehälter und Löhne Dienstbezüge der Beamten des Monopolamts und der Angestellten des Monopolamts und der Verwertungsstelle 2 517 642,48 DM Soziale Abgaben Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung 110 540,64 DM Beiträge zum Versorgungsstock 31 794,25 DM Beiträge zum Versicherungsverein 111 268,86 DM Beiträge zur Zusatzversicherung 41 692,70 DM Ausbildung und Unterricht 625,44 DM Verpflegungsgeld 2 748,20 DM Unterstützung 4 256,20 DM Sonstige soziale Kosten 2 052,98 DM Einstellung der Versorgungsbezüge (Monopolamt) 1. Oktober 1950 bis 30. September 1951 (Entnommen aus der Position „Kosten für die Verwaltung des Monopols durch die Finanzbehörde") 75 000,- DM 379 979,27 DM 1 Allgemeine Verwaltungskosten Miete- und Pachtkosten 71 261,31 DM Porti, Telegramme, Fernsprechkosten 125 558,97 DM Fahrtkosten, Tages- und Übernachtungsgelder, Trennungsentschädigungen 407 756,54 DM Bürokosten, Werbekosten, Zeitschriften, Bücher usw. 196 218,54 DM Kosten an die EDG Münster 86 050,55 DM Kosten für PKW 22 370,79 DM Büro-Heizung usw. 37 316,58 DM 946 533,28 DM Kosten für die Verwaltung des Monopols durch die Finanzbehörde Einstellung der Verwaltungskosten 1. April 1951 bis 30. September 1951 1 500 000,- DM Sonstige Aufwendungen Einmalige Beihilfen 17 658,85 DM Essen-Zuschüsse 9 241,50 DM 26 900,35 DM Außerordentliche Aufwendungen Instandsetzung der Büroräume Junghofstraße 1495,67 DM Jahresvergütung 566 577,28 DM Sonstiger außerordentlicher Aufwand 16 155,04 DM 584 227,99 DM 5 955 283,37 DM Einstellung der Verwaltungskosten für die Zeit vom 1. Oktober 1950 bis 31. März 1951, aus Rückstellung 1949/50 entnommen (zur richtigen Darstellung der Jahresentschädigung von 3 Millionen DM). 1 500 000,- DM 7 455 283,37 DM Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 231. Sitzung Schreiben des Abgeordneten Dr. Gülich an den Bundesminister der Finanzen Schäffer betreffend Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein: Deutscher Bundestag Abgeordneter Prof. Dr. W. Gülich Kiel, 13. September 1952 Herrn Bundesfinanzminister Fritz Schäffer Bonn Rheindorfer Straße 118 Sehr geehrter Herr Bundesfinanzminister, Mit Drucksache Nr. 3620 hat die SPD-Fraktion an Sie eine große Anfrage betr. Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein gerichtet. Der Wortlaut der Anfrage enthält nicht die Berechnungen, die den von mir in der 203. Sitzung des Bundestages genannten Zahlen zugrunde liegen. Die Kenntnis dieses umfangreichen Zahlenmaterials ist jedoch für die sachliche Beantwortung der Anfrage erforderlich. Ich darf Ihnen daher folgende ergänzende Ausführungen zuleiten. Meine Berechnungen stützen sich auf folgende amtliche Unterlagen: 1. die Vierteljahresausweisungen über den Branntweinabsatz im Betriebsjahr 1950/51 (Bundesanzeiger Nr. 60 vom 29. 3. 51, Nr. 107 vom 7. 6. 51, Nr. 157 vom 16. 8. 51, Nr. 31 vom 14. 2. 52), 2. die Bekanntmachungen über die Verkaufspreise für unverarbeiteten Branntwein jeder Art in Mengen über 280 1 Weingeist, den Branntweinaufschlag, den Monopolausgleich und die Essigsäuresteuer (Bundesanzeiger Nr. 111 vom 14. 6. 50, Nr. 59 vom 28. 3. 51, Nr. 94 vom 19. 5. 51, Nr. 184 vom 22. 9. 51), 3. die Anordnung über den Branntweinausfuhrpreis (Bundesanzeiger Nr. 214 vom 4. 11. 50), 4. die Bekanntmachungen über die Kleinverkaufspreise für unverarbeiteten Branntwein jeder Art in Mengen bis zu 280 1 Weingeist (Bundesanzeiger Nr. 115 vom 20. 6. 50, Nr. 24 vom 3. 2. 51, Nr. 96 vom 23. 5. 51). Aus den Unterlagen zu 1 bis 3 ergibt sich ein Gesamtbetrag aus Branntweinverkäufen der Bundesmonopolverwaltung im Geschäftsjahr 1950/51 von 152 145 645,00 DM, die wie folgt errechnet sind: 1. zum regelm. 1. Halbj 222 203 hl!W zu DM 240 je hl/W = DM 53 328 720,- Verkaufspreis 2. Halbj. 154 655 hl/W zu DM 270 je hl/W = DM 41 756 850,- 2. zum ermäß. Verkaufspreis 17 078 hl/W zu DM 230 je hl/W = DM 3 927 940,- 3. zum besond. ermäß. Verkaufspreis 14 072 hl/W zu DM 230 je hl/W = DM 3 236 560,- 4. zum Essigbranntweinpreis 72 700 hl/W zu DM 150 je hl/W = DM 10 905 000,- 5. zum allg. ermäß. Ver- kaufspreis 1. Halbj. 195 513 hl/W zu DM 80 je hl/W = DM 15 641 040,- 2. Halbj. 227 872 hl/W zu DM 85 je hl/W = DM 19 369 120,- 6. zum Treibstoffbranntweinpreis 1. Halbj. 35 525 hl/W zu DM 70 je hl/W = DM 2 486 750,- 2. Halbj. 601 hl/W zu DM 80 je hl/W = DM 55 280,- DM 150 707 260,- 7. zum Ausfuhrpreis 15 428 hl/W davon geschätzt Primasprit 4 000 hl/W zu DM 80 je hl/W = DM 320 000,- Techn. Sprit 11 428 hl/W zu DM 45 je hl/W = DM 514 260,- 8. Lieferungen nach Westberlin 4 833 hl/W geschätzt zum durchschnittlichen Über- nahmepreis von DM 125,- je hl/W - DM 604 125,- Gesamtsumme DM 152 145 645,- Mangels genauerer Angaben der Bundesmonopolverwaltung sind bei einzelnen Positionen geringe Abweichungen von der jeweiligen Gesamtsumme möglich, die möglichen Differenzen ergeben sich im einzelnen aus folgendem: Zu Pos. 1 und 5: Die Verkaufspreise wurden mit Wirkung vom 26. 4. 51 erhöht. Weil nur Vierteljahresausweisungen für den Branntweinabsatz vorlagen, mußten für die Berechnung die erhöhten Preise ab 1. 4. 51 zugrunde gelegt werden. Zu Pos. 4: Der Absatz zum Essigbranntweinpreis ist mit dem Verkaufspreis für gereinigten Branntwein von 150 DM/hl W berechnet worden, da Zahlen über die Absatzmenge zu gereinigtem und ungereinigtem Essigbranntweinpreis fehlten. (Verkaufspreis für ungereinigten Branntwein 145,00 DM/hl W.). Zu Pos. 6: Der Verkaufspreis wurde mit Wirkung vom 21. 3. 51 auf 80,00 DM/hl W erhöht und mit Wirkung vom 6. 9. 51 auf 65,00 DM/hl W gesenkt. Weil nur Vierteljahresausweisungen für den Branntweinabsatz vorlagen, mußten für die Berechnungen für das erste Halbjahr 70,00 DM/hl W, für das zweite Halbjahr 80,00 DM/hl W zugrunde gelegt werden. Zu Pos. 7: Da Angaben über die Ausfuhrmenge zum Preise für Primasprit und zum Preis für technischen Sprit fehlten, mußte eine Schätzung vorgenommen werden. Zu Pos. 8: Da Angaben über den Verkaufspreis für Lieferungen an die Monopolverwaltung WestBerlin fehlten, wurde eine Schätzung zum durchschnittlichen Übernahmepreis von 125,00 DM/hl W vorgenommen. Auch aus dem nach dem 2. 4. 52 veröffentlichten Geschäftsbericht der Bundesmonopolverwaltung für das Geschäftsjahr 1950/51, Drucksache Nr. 3263 S. 7 u. 10 (verteilt am 21. 4. 52), ist lediglich ein Gesamtbetrag aus Branntweinverkäufen im Geschäftsjahr 1950/51 von 150 830 295,00 DM zu entnehmen, wobei auch hier bei den einzelnen Positionen geringe Abweichungen von der jeweiligen Gesamtsumme entsprechend den oben angeführten Anmerkungen möglich sind. Die Gesamtsumme errechnet sich wie folgt: 1. zum regelm. Verkaufspreis 375 907 hl/W zu DM 255 je hl/W = DM 95 856 285,- 2. zum ermäß. Verkaufspreis 20 908 hl/W zu DM 230 je hl/W = DM 4 808 840,- 3. zum besond. ermäß. Verkaufspreis 15 772 hl/W zu DM 230 je hl/W = DM 3 627 560,- 4. zum EssigBranntweinpreis 72 918 hl/W zu DM 147,50 je hl/W = DM 10 755 405,- 5. zum allg. ermäß. Verkaufspreis 389 038 hl/W zu DM 82,50 je hl/W = DM 32 095 635,- 6. zum Treibstoffbrannntweinpreis 29 971 hl/W zu DM 75 je hl/W = DM 2 247 825,- 7. zum Ausfuhrpreis 15 436 hl/W Davon geschätzt Primasprit 4 000 hl/W zu DM 80 je hl/W = DM 320 000,- techn. Sprit 11 436 hl/W zu DM 45 je hl/W = DM 514 620,- 8. Lieferungen 4 833 hl/W geschätzt zum nach Westberlin durchschnittlichen Übernahmepreis der Monopolverwaltung von DM 125,— je hl/W = DM 604125,- Zus.: DM 150 830 295,— Aus den genannten amtlichen vor und nach dem 2. 4. 52 zur Verfügung gestellten Unterlagen ist die in den Finanzpolitischen Mitteilungen des Bundesministeriums der Finanzen angegebene Umsatzzahl von DM 138 226 058,46 nicht zu errechnen. Der Betrag der reinen Verwaltungskosten von 34,5 Mio DM ist von mir in der 203. Sitzung des Bundestages zitiert worden als Angabe des Präsidenten der Bundesmonopolverwaltung in der Sitzung des Gewerbeausschusses vom 12. 12. 51. In dieser Sitzung wurden, wie aus dem Protokoll her- vorgeht, die Übernahme- und Verkaufspreise für das Geschäftsjahr 1951/52 erörtert, und für dieses Jahr hat, nach meinen Informationen, der Präsident die Monopolunkosten — ohne Rückstellungen, Gewinn und Abschreibungen — mit 34,5 Mio DM beziffert. Da ich ausdrücklich von Verwaltungskosten ohne Rückstellungen, Gewinn und Abschreibungen gesprochen habe, konnten darunter nur die gesamten Verwaltungskosten, also das, was der Präsident der Bundesmonopolverwaltung mit Monopolunkosten bezeichnet hat, verstanden werden. Ich habe die Monopolunkosten nicht ausdrücklich auf das Geschäftsjahr 1950/51 bezogen, sondern unterstellt, daß die Monopolunkosten für das Geschäftsjahr 1950/51 von den Monopolunkosten für das Geschäftsjahr 1951/52 nicht wesentlich abweichen können. Auch habe ich die Verwaltungsunkosten nicht mit 22,1 % des Umsatzes beziffert, wie in der „Richtigstellung" angegeben wird, sondern mit „über 21 %". Es wird in den Finanzpolitischen Mitteilungen des Bundesministeriums der Finanzen nicht bestritten, daß der Präsident der Bundesmonopolverwaltung für den Voranschlag 1951/52 die Monopolunkosten mit 34,5 Mio DM angegeben hat. Die nach dem 2. 4. 52 veröffentlichte Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1950/51, Drucksache Nr. 3263, weist aus für Löhne und Gehälter, soziale Abgaben, Verwaltungs- und Betriebskosten und Kosten für die Verwaltung des Monopols durch die Finanzbehörde insgesamt 28 688 303,80 DM. Die in den Finanzpolitischen Mitteilungen angegebenen '7 455 283,37 DM reine Verwaltungskosten sind aus ihr nicht zu entnehmen. Obwohl Herr Staatssekretär Hartmann in der 203. Sitzung des Bundestages mit den zuständigen Herren des Bundesfinanzministeriums und den Herren der Bundesmonopolverwaltung anwesend war, nahm er zu meinen Ausführungen keine Stellung. Wie Sie aus Vorstehendem entnehmen können, stützen sich meine Zahlenangaben auf Berechnungen auf Grund amtlicher Unterlagen, während die in den Finanzpolitischen Mitteilungen genannten Ziffern aus den amtlichen Veröffentlichungen nicht zu entnehmen sind. Ich lasse einen Durchschlag dieses Schreibens den Mitgliedern des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen und des Ausschusses für Wirtschaftspolitik zugehen. Mit freundlichem Gruß Ihr sehr ergebener (gez.) Gülich Anlage 3 zum Stenographischen Bericht der 231. Sitzung Berichtigung zur Zusammenstellung der namentlichen Schlußabstimmung in des 230. Sitzung über den Entwurf eines Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften : Seite 10554 C ist zu lesen: in Zeile 2: Brünen: krank Seite 10555 C ist zu lesen: in Zeile 5: Dr. Mende: Ja in Zeile 6: Dr. Miessner: —
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich darf feststellen, meine Damen und Herren, daß jeder Einzelfall, der sich ereignet und der zu einem traurigen Ergebnis — Verwundung oder Tod — führt, nachgeprüft wird. Die Beamten sind angewiesen, von der Waffe nur in dringenden Fällen Gebrauch zu machen. Eine Anweisung, daß sie nie Gebrauch machen, kann den Beamten nicht gegeben werden;

    (Sehr gut! bei der CDU)

    und solange das besteht, besteht das Berufsrisiko des Schmugglers. Meine Damen und Herren, es handelt sich nicht um diejenigen, die ein halbes Pfund Kaffee gelegentlich bei einer Sonntagsfahrt mitnehmen; es handelt sich um diejenigen, die aus dem Schmuggel ein Gewerbe machen

    (Sehr richtig! bei den Regierungsparteien)

    und die Gelegenheit, die die Grenze bietet, dazu benutzen, um sich, sagen wir einmal, jeder ehrlichen Arbeit zu entziehen und in den Schmuggel hineinzugehen.

    (Erneute Zustimmung bei den Regierungsparteien.)

    Meine Damen und Herren, ich stamme doch auch aus einer Gegend — aus dem Bayrischen Wald —, wo der Schmuggel jahrzehntelang daheim gewesen ist.

    (Heiterkeit.)

    Das hat ja aufgehört, weil es die Schimmel nicht mehr gibt, die man früher aus Böhmen billig hat herüberbringen können. Mit der Moral hat das sehr wenig zu tun. Ich liebe meinen bayrischen Wald; aber seine Moral war genau so hochstehend in der Zeit, als geschmuggelt wurde, wie in der Zeit heute, in der nicht geschmuggelt wird. Also man soll nicht darüber klagen, daß, wenn es eine Gelegenheit gibt, Schimmel zu paschen — um bei meiner Heimat zu bleiben —, der Staat gewissermaßen die arme Bevölkerung in die Versuchung führe oder schuld daran sei, daß sie moralisch leide. Das


    (Bundesfinanzminister Schäffer)

    war damals nicht der Fall und ist heute nicht der Fall. Wer an der Grenze ehrlich sein Brot durch Arbeit verdienen will, verdient es heute noch, und wer lieber den Weg des Schmugglers geht, der geht den Weg auf Grund seiner Moral und nicht der Moral des Staates. So liegen doch die Dinge!

    (Zustimmung bei den Regierungsparteien.)

    Ich halte es auch für falsch, wenn man in einer Romantik für den Schmuggler Stellung nimmt, genau wie ich es immer für falsch gehalten habe, wenn man in Bauernstücken, wie in meiner bayrischen Heimat, den Wilderer als den strahlenden Siegfried und den Jäger immer als den düsteren Hagen hingestellt hat. Auch das ist falsch gewesen. Deswegen sage ich: wir sollten auch im Parlament uns davor hüten, die Dinge anders zu sehen, als sie sind. Sie können von der Bundesregierung und von mir verlangen, daß ich den Beamten die Anweisung gebe, Menschenleben möglichst zu schonen; meine Herren, Sie finden meinen Beifall, wenn Sie die Anregung geben. Sie können von mir verlangen, daß ich den Beamten die Anweisung gebe, klug und vorsichtig vorzugehen und beim Schmuggel zwischen den Bagatellfällen und der verbrecherischen Handhabung zu unterscheiden; Sie haben meine volle Zustimmung. Aber Sie können nicht im Parlament und nicht vor der deutschen Öffentlichkeit in einer, sagen wir einmal, gewissen Romantik die Gefahr des Schmuggels abbiegen und verschönen, und ich würde es vor allen Dingen — mit allen Kräften auch in den Grenzdörfern, wo man es mit Moral zu tun und über die Moral der Bevölkerung zu wachen hat — für falsch halten, wenn Sie, um die Sympathie Ihrer Gemeinde zu gewinnen, den Schmuggler verherrlichen und den Staat als denjenigen hinstellen, der an allem Übel schuld sei.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zuruf e.)

    — Ich weiß, an wen ich denke.
    Die Hauptsache ist, daß wir uns einmal richtig miteinander verstehen. Ich habe fast das Gefühl, als ob die Debatte heute das Bild gäbe: „Die Gutwilligen sitzen hier unten, und die Böswilligen sitzen hier oben!

    (Abg. Pelster: Das ist immer so!)

    Es wäre doch so schön; und warum soll man denn der deutschen Frau nicht den billigen Bohnenkaffee gönnen?

    (Zuruf links: Männer trinken auch gern Kaffee!)

    Warum ist die Regierung so unwillig und so unvernünftig, das zu verweigern?"
    Zunächst einmal eine Frage: Will denn die deutsche Hausfrau eine gesenkte Steuer, oder will sie einen gesenkten Preis für Kaffee? Das ist doch die Frage. Glauben Sie denn, daß eine Steuersenkung und eine Preissenkung selbstverständlich immer identisch seien? Ich erinnere an etwas. Ich habe im Jahre 1949/50, in glücklicheren Zeiten, Senkungen beim Bier durchführen können. Beim Bier lagen die Verhältnisse viel günstiger, weil es damals noch die gesetzlichen Vorschriften gegeben hat, um über die Preisbehörden auf eine Preissteigerung hemmend einzuwirken. Ich habe damals verlangt, daß die Steuersenkung für Bier nur vorgenommen wird, wenn sich die Brauereien gleichzeitig verpflichten, eine Preissenkung beim Bier durchzuführen. Das ist damals geschehen. Die Steuersenkung
    besteht heute noch; der gesenkte Bierpreis besteht nicht mehr.

    (Hört! Hört! und Heiterkeit.)

    Also, meine Damen und Herren, selbst unter diesen, ich muß sagen: günstigeren Verhältnissen

    (Abg. Dr. Greve: Da müssen Sie sich aber bei Herrn Erhard beschweren!)

    war es nicht gelungen, durch die Steuersenkung eine dauernde Preissenkung zu erreichen.

    (Abg. Dr. Wellhausen: Wenn Sie von 10 auf 5 gehen, kommt eine erhebliche Preissenkung heraus!)

    — Wenn ich von 10 auf 5 gehe, dann sagt mir der Kaffeegroßhandel selbst — bitte, meine Damen und Herren, Sie haben die Druckschrift ebenfalls erhalten —, das sei völlig ungenügend, und der Kaffeegroßhandel sei damit gar nicht einverstanden, damit werde das Ziel nicht erreicht; entweder müßte auf 3 gesenkt werden, oder man solle es bleiben lassen! So zu lesen in den Denkschriften, die ich vom Kaffeegroßhandel erhalten habe!

    (Zuruf von der SPD: Da steht manches drin!)

    Ich kann heute vielleicht ein Versprechen von den Verbänden erhalten, daß der Preis entsprechend der Steuersenkung heruntergesetzt wird. Nachdem wir aber hier freie Preisbildung erhalten haben, habe ich zunächst noch keine Garantie dafür, daß es auch dabei bleibt.
    Ich mache darauf aufmerksam, daß ich schon immer einen anderen Vorschlag gemacht habe. Ich habe gesagt: bei dem jetzigen System der Preisberechnung haben wir ja den Nachteil, daß die Steuer, weil sie bereits bei der ersten Stufe, bei der Einfuhr, bezahlt wird, in den Spannen mitgerechnet wird. Ich will der deutschen Hausfrau nun eine Freude machen und hänge die Steuer hinten an.

    (Sehr gut!)

    Dann wird die Steuer zum mindesten in den Spannen, wo sie zuerst mitgerechnet wurde, verschwinden. Das heißt, ich führe eine Banderolensteuer ein. Sie ist in Berlin eingeführt, ist also nach meiner Überzeugung technisch wohl möglich, wenn auch schwierig. Ich habe von allen Wirtschaftsverbänden den heftigsten Protest und die heftigsten Vorwürfe wegen dieses Gedankens einer Banderolensteuer erhalten, die es ermöglicht hätte, der Hausfrau einen niedrigeren Kaffeepreis zu geben, ohne daß man die Steuerfrage überhaupt hätte aufzuwerfen brauchen.
    — Entschuldigen Sie! Es ist nun einmal so: Im Laufe der Zeit verlangt man infolgedessen Sicherheit für eine wirtschaftliche Folge, die wir wünschen. Dagegen aber müssen wir uns sichern, daß der Staat ein Opfer bringt, ohne daß die wirtschaftliche Folge, der wirtschaftliche Vorteil für die Hausfrau, auch dauernd gesichert ist. Das ist der eine Gesichtspunkt, auf den ich hinweise.
    Der zweite Gesichtspunkt ist, einen Ausgleich durch Besteuerung der Coca-Cola- und sonstigen koffeinhaltigen Getränke zu schaffen. Der Grundgedanke ist richtig. Wenn man Kaffee besteuert, dann liegt es in der Natur der Dinge, daß man auch Kaffee-Essenzen besteuert, weil sie ja im Grundstoff, im Rohstoff, das gleiche sind. Aber ich kann mich hier eines Lächelns nicht enthalten; denn dieser Vorschlag ist mir nicht neu. Über diesen Vorschlag hat sich der Bundesfinanzmini-


    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    ster, der mit Ihnen spricht, schon früher unterhalten. Damals hat er Ihre Gegenliebe nicht gefunden.

    (Abg. Pelster: Sehr gut!)

    Ich freue mich zum Beispiel — um ein anderes Thema anzuschneiden —, wenn ich lese, wie gewisse Wirtschaftskreise heute sagen, wir sollten mehr Autobahnen bauen und infolgedessen für die Autobahn eine Benutzungsgebühr verlangen. Ich erinnere mich an Vorschläge früherer Zeit. Ich warte, bis mich das Parlament dazu zwingt, diese früheren Vorschläge wieder aufzunehmen.

    (Heiterkeit.)

    Aber, meine Damen und Herren, nach dieser scherzhaften Abschweifung nur eine Bemerkung: Überschätzen Sie die Dinge nicht! Ich habe damals bei der Koffeinsteuer nachgerechnet, was sie im Ertrag bringen kann. Das sind jährlich einige wenige Millionen D-Mark. Es können auch heute, obwohl dieser Absatz ständig zunimmt, nur einige wenige Millionen D-Mark sein. Wir können nicht die Augen vor der Tatsache verschließen, daß die Kaffeesteuer, ob sie nun mit oder ohne unser Wollen entstanden ist, ob sie mit oder ohne unser Wollen in dieser Höhe entstanden ist, nun einmal ein Teil der Bundeseinnahmen geworden ist, und zwar ein sehr beträchtlicher Teil. Die Kaffeesteuer ist vom Jahre 1949 — in diesem Jahr machte sie 280 Millionen DM aus — von Jahr zu Jahr gestiegen bis auf heute eine halbe Milliarde.
    Damit ist auch die Frage, ob der Kampf gegen den Schmuggel denn erfolgreich gewesen ist —5% oder 1% —, beantwortet. Meine Damen und Herren, die 5%, von denen man beim Schmuggel redet, sind ein Erfahrungsdurchschnitt durch Jahrzehnte, da man — von Kaffee ist dabei gar nicht die Rede — praktisch nur jeden zwanzigsten Schmuggler erwischt, also 5%. Früher hat man den geschmuggelten Kaffee mengenmäßig ungefähr auf 30 000 t geschätzt. Heute ist man im Handel der Meinung, es seien nur mehr 7 bis 8 000 t, die über die Grenze geschmuggelt würden. Meine Verwaltung ist der Meinung, daß diese Ziffer zu gering gegriffen ist. Aber selbst wenn statt 30 000 t heuer, sagen wir einmal, noch 15 000 t geschmuggelt würden, wäre der Schmuggel immerhin um die Hälfte zurückgedrängt. Sie können sich Zoll- und Steuersatz auf 15 000 t berechnen. Sie können sich berechnen, wieviel legale Händler an den 15 000 t wieder Verdienst und ihr Einkommen gewonnen haben und Umsatzsteuer bezahlen. Sie können sich infolgedessen ausrechnen, wie der Staat legal stärker und der illegale Gegner des Staates schwächer geworden ist. Also nutzlos war die Bekämpfung, die eingeführt worden ist, bestimmt nicht, auch finanziell nicht. Wenn ich die Sonderunternehmungen nehme, die in einzelnen Gegenden eingeführt worden sind, so haben die beschlagnahmten Waren allein immer das Dreifache dessen betragen, was die Gesamtkosten eines solchen Unternehmens ausmachten. Letzten Endes sind der Abschreckungszweck und der Zweck, die Staatsautorität wieder einmal zu zeigen, doch die Hauptsache.
    Von diesem Gesichtspunkt aus darf ich also betonen: umsonst war es nicht. Aber der Betrag liegt nun einmal da. Selbst nach den Angaben des Kaffeegroßhandels ist bei einer Senkung auf 5 DM höchstens mit einer Konsumsteigerung von 20% zu rechnen. Das würde bedeuten, daß das Viertelpfund Kaffee, das heute 4,50 DM kostet, künftig im besten Falle auf 3,30 oder 3,50 DM heruntergeht. Auch das ist noch ein Preis, der den früheren Konsum in Deutschland unmöglich macht. Ich bitte doch nicht zu vergessen, daß der Weltmarktpreis allein gegenüber den Zeiten vor 1939 um das Sieben- und Achtfache gestiegen ist, daß also selbst bei einer niederen Steuer da, wo früher der Kaffee 11 oder 10,80 RM gekostet hat, er heute bei einer Steuer von 3 DM mit 41 DM zu bezahlen wäre. Infolgedessen ist an die früheren Verhältnisse gar nicht zu denken.
    Es ist auch gar nicht daran zu denken, daß ich die Frage Brasilien damit lösen könnte. Denn im Preis sind der Costa-Rica-Kaffee — um einmal die eine Sorte zu nehmen — und der brasilianische Kaffee gleich. Wer um den gleichen Preis den Costa-Rica-Kaffee verschmäht und Brasil-Kaffee nimmt, na ja, — der weicht vom allgemeinen deutschen Geschmack etwas ab. Diese Verhältnisse sind nun einmal so. Auch die Frage Brasilien kann ich dadurch nicht lösen, weil die Konkurrenz des brasilianischen Kaffees gegenüber dem sogenannten "blauen" Kaffee, dem Costa-Rica-Kaffee, eben einfach nicht durchschlägt. Die Verhältnisse werden also bleiben, und ich würde bei einer Steuersenkung auf 3 DM, wie sie der Großhandel allein für wirksam hält, einen Ausfall von rund 200 Millionen DM in den Haushalt einzusetzen haben; bei einer Steuer von 5 DM würde ich einen Ausfall von rund 160 Millionen DM wenigstens einzusetzen haben.

    (Abg. Günther: Im Ausschuß wurde gesagt 80 Millionen DM!)

    Nun wird gefragt, was wird die Bundesregierung tun, wenn das Parlament diesen Antrag annimmt und die Bundesregierung ersucht, den Gesetzentwurf vorzulegen? Antwort: ich würde Ihnen einen Gesetzentwurf vorlegen. Ich kann diesen Gesetzentwurf nur gleichzeitig mit dem nächsten Haushaltsgesetz vorlegen. Sie werden in der Lage sein, gleichzeitig mit dem Haushaltsgesetz Beschluß darüber zu fassen, ob ein solcher Gesetzentwurf angenommen werden soll und ob dann der entsprechende Einnahmeposten im Haushalt zu streichen ist und ob, um die Abgleichung des Haushalts durchzuführen, ein Konsequenzgesetz anzunehmen ist, das den Ausfall wieder ausgleicht. Denn, meine Damen und Herren, ich kann es nicht genug betonen: die Meinung, daß die Finanzminister ständig über Reserven verfügten und daß es nur böser Wille sei, wenn sie sich gegen Ausgabenerhöhungen sperren, wäre grundsätzlich und in heutigen Zeiten auch bis ins Tiefste hinein sachlich völlig falsch. Ich habe neulich auf einer Pressekonferenz gesagt, der Haushalt, den ich jetzt für das Jahr 1952 vorlege, ist in seinen Grundzügen noch gesund, enthält aber keinen Pfennig Reserven.

    (Abg. Dr. Wellhausen: Und Tabak?)

    Ich bitte mir das zu glauben, daß ich diese Überzeugung wenigstens habe, und ich bitte mir zu glauben, daß ich aus dieser Überzeugung handeln muß.
    Ich habe vor wenigen Tagen einen Brief gelesen — schade, daß ich ihn nicht hier habe, den ein preußischer Ministerpräsident an den preußischen Finanzminister geschrieben hat und in dem er davon spricht, daß das deutsche Volk leider Gottes in den vergangenen Jahrhunderten und Jahrzehnten zu einer solchen Unselbständigkeit geraten sei, daß es den eigentlichen Sinn der Demokratie, die Verantwortung für das Ganze, nicht zu entwickeln vermöge. Das zeige sich gerade in finanziellen Fragen. Die Verantwortung für das Ganze zeige sich darin, daß man nicht bloß das Angenehme,


    (Bundesfinanzminister Schäffer)

    nämlich die Bewilligung der Ausgaben, übernehme, sondern auch die sittliche Verantwortung dafür, um des Volksganzen willen die Finanzen in Ordnung zu halten und den Ausgleich zu finden. Der Mann, der das geschrieben hat, hat Bismarck geheißen. Der, an den er es geschrieben hat, hat Camphausen geheißen. Der Brief war im Jahre 1869 geschrieben worden.

    (Abg. Dr. Wellhausen: Das ist lange her!)

    In der Zwischenzeit sind viele neue Geldtheorien erfunden und von den Verhältnissen widerlegt worden; aber die sittliche Frage der Demokratie, die Frage des Verantwortungsbewußtseins gegenüber dem Ganzen ist so alt wie die Demokratie selbst. Sie hat in der Zeit des Perikles und des Gerbermeisters Kleon genau dieselbe Rolle gespielt wie heute.

    (Abg. Dr. Reif: Aber nicht in der Zeit Bismarcks!)

    — In der Zeit Bismarcks? Bismarck ist doch letzten Endes der Mann gewesen, der dem deutschen Volk als erster die gleichen, allgemeinen und geheimen Wahlen gegeben hat.

    (Lebhafter Beifall und Heiterkeit bei den Regierungsparteien.)

    Irgendeinen demokratischen Zug muß er auch gehabt haben.

    (Große Heiterkeit und Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Aber wir wollen uns ja nicht über Bismarck unterhalten, sondern wir wollen bei der Kaffeesteuer von heute bleiben.
    Meine Damen und Herren, ich möchte schließen. Wenn der Bundestag den Antrag annimmt, die Bundesregierung zu ersuchen, den Gesetzentwurf vorzulegen, dann wird die Bundesregierung — ich werde es ihr vorschlagen — Ihnen den Gesetzentwurf vorlegen, aber gleichzeitig mit dem Haushaltsgesetz für das Jahr 1953/54, damit Sie Gelegenheit haben, bei der Haushaltsaufstellung das Pro und das Kontra, die Erleichterung und die Notwendigkeit der Deckung, in einem Ganzen, in einer Verantwortung zu übernehmen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Bertram.
Dr. Bertram [Soest] (FU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist eine Verschiebung der Basis meiner Ausführungen, wenn auf einen Unterschied zwischen den sechs Todesfällen bei den Schmugglern und den vier Todesfällen hei den Zollbeamten hingewiesen wird. Die Todesfälle bei den Schmugglern und die Todesfälle bei den Zollbeamten sind auf die gleichen schlechten staatlichen Gesetze, auf die gleiche fehlerhafte Kaffeebesteuerung zurückzuführen.

(Zustimmung und Widerspruch in der Mitte.) Die Todesfälle bei den Zöllnern sind mindestens ebenso zu beklagen wie die Todesfälle bei den Schmugglern. Das ist doch hier gar nicht das Problem. Das Problem ist, ob der Staat das Recht hat, eine Gesetzgebung zu machen, die zur notwendigen Konsequenz hat, daß jährlich soundso viele Menschenleben dabei geopfert werden müssen,


(Widerspruch in der Mitte)

und dieses Recht habe ich dem Staat bestritten.
Ich bitte deshalb, es als eine etwas billige Verschiebung der Basis der Debatte bezeichnen zu dürfen, wenn gesagt wird, die Zöllner hätten sich ja in Notwehr befunden. Das ist sicherlich sehr oft der Fall, und in den von mir zitierten Ausführungen des Professors Ermecke ist ja auch ausdrücklich dieser Fall der Notwehr erwähnt worden. Wenn aber auf der anderen Seite vom Beruf des Schmugglers, von einem „Gewerbe" gesprochen wird, so möchte ich doch bitten zu überlegen: sollen wir es denn weiter zulassen, daß dieser Beruf, dieses Gewerbe infolge unserer Steuergesetzgebung ein derartiges Ausmaß behalten darf oder behalten kann? Wir müssen doch alles tun, um gerade diesem Beruf, diesem Gewerbe den Boden zu entziehen.
Es ist darauf hingewiesen worden, die Preissenkung bei Kaffee komme ja nicht der Hausfrau zugute. Das ist doch eine Frage, die mit dem Bierpreis nicht zu vergleichen ist. Der Bierpreis hängt von der Preisentwicklung der Braugerste ab, und die Preisentwicklung der Braugerste hat sich ja in den letzten Jahren nach oben verschoben. Die Frage der Kaffeepreisentwicklung ist aber tatsächlich entscheidend von der Steuer abhängig. Zu 10 DM Steuer je Kilo werden noch als Handelsspanne, als Umsatzsteuer, als Erhöhung infolge des Handelsweges 8,60 DM hinzugerechnet, so daß 10 DM Steuer beim Endverbraucher insgesamt eine Belastung

(Glocke des Präsidenten)

von 18,60 DM je Kilo Röstkaffee ergeben. Daß also eine starke Senkung der Steuer bei dieser außerordentlichen Höhe automatisch eine starke Senkung des Verbraucherpreises mit sich bringen würde, ist selbstverständlich.

(Glocke des Präsidenten.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ihre Redezeit ist abgelaufen!
    Dr. Bertram [Soest] (FU): Einen Augenblick!