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ID0123107200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 231. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. Oktober 1952 10557 231. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 1. Oktober 1952. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 10559A, 10573A Glückwünsche zum 66. Geburtstag des Abg. Temmen, zum 67. Geburtstag des Abg. Walter, zum 65. Geburtstag des Abg. Dr. Dr. h. c. Niklas, zum 71. Geburtstag des Abg. Sander 10559A Glückwünsche zum Geburtstag des Präsidenten Dr. Ehlers: Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) zur Geschäftsordnung 10559B Glückwünsche zum 58. Geburtstag des Abg. Richter (Frankfurt) 10559C Mandatsniederlegung des Abg. Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) 10559C Begrüßung des Abg. Henßler nach Genesung 10559C Zur Geschäftsordnung, Antrag auf Aufsetzung der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Landtagswahlen im Saargebiet (Nr. 3621 der Drucksachen) und des Antrags der Fraktion der SPD betr. undemokratische Verhältnisse an der Saar (Nr. 3627 der Drucksachen) auf die Tagesordnung: Niebergall (KPD) 10559C Fisch (KPD) 10560A Beschlußfassung 10560A, B Nächste Fragestunde, — Frist zur Einreichung der Fragen 10560B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrts- und Rheinschifffahrtssachen 10560B Gesetz über den Finanzausgleich unter den Ländern in den Rechnungsjahren 1951 und 1952 10560B Gesetz zur Änderung der Gesetze über die Landeszentralbanken 10560B Kleine Anfrage Nr. 281 der Fraktion der CDU/CSU betr. Verkehrssteuer für Personenbeförderung (Nrn. 3470, 3647 der Drucksachen) 10560C Kleine Anfrage Nr. 282 der Fraktion der CDU/CSU betr. Änderung des Besoldungsgesetzes (Nrn. 3471, 3643 der Druck sachen) 10560C Bericht des Stellvertreters des Bundeskanzlers über die Maßnahmen der Regierung betr. Pensionskasse Deutscher Privateisenbahnen (Nr. 3704 der Druck sachen) 10560C Bericht des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts über den Stand der Beratungen der Vereinten Nationen über die Grundsätze für eine Musterkonvention bzw. ein Gesetz für die internationale Durchsetzung von Unterhaltsverpflichtungen gegenüber unehelichen Kindern der Besatzungsangehörigen (Nr. 3711 der Drucksachen) 10560C Zurückziehung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem reichseigenen Grundstück in Wilhelmshaven an der Gökerstraße (Nrn. 2477, 3712 der Druck sachen) 10560C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Durchführung des Beschlusses des Bundestages vom 10. Juli 1952 wegen Viermächteverhandlungen zur Wiedervereinigung Deutschlands (Nr 3673 der Drucksachen) 10560D Fisch (KPD) (zur Geschäftsordnung) 10560D Beschlußfassung 10561B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Subventionen für phosphorhaltige Düngemittel (Nrn. 3609, 3415 der Drucksachen) 10561C Dr. Horlacher (CSU) . . . 10561C, 10564C Hoffmann (Lindlar) (FU), Berichterstatter 10562C Kriedemann (SPD) 10563A Niebergall (KPD) 10563C Lampl (FU) 10563C Dannemann (FDP) 10563D Tobaben (DP) 10564B Abstimmungen 10565A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsdienststrafordnung (Nrn. 2516, 3594 der Druck- sachen, Umdruck Nr. 645); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdrucke Nrn. 654, 665) . . . 10565B Dr. Brill (SPD) 10565C Dr. Kleindinst (CSU) 10566B Gundelach (KPD) 10566D Abstimmungen 10567A Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Freigabe deutscher Liegenschaften durch ausländische Streitkräfte (Nr. 3675 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Sicherung landwirtschaftlicher Nutzflächen vor unnötigen Inanspruchnahmen (Nr. 3686 der Drucksachen) 10567B Gibbert (CDU), Antragsteller . . . 10567C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10568A, 10578 Dr. Brönner (CDU) 10569B Höcker (SPD) 10570A Ritzel (SPD) 10571D Frau Dr. Brökelschen (CDU) . . 10572B Kohl (Stuttgart) (KPD) 10572C Eichner (FU) 105'73A Niebergall (KPD) 10573B Beschlußfassung 10573C Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Nr. 3620 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Nr. 3623 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Geschäftsbericht der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Nr 3624 der Drucksachen) 10573C Dr. Gülich (SPD), Anfragender und Antragsteller: zur Sache . . . . 10573D, 10584C, 10601 zur Geschäftsordnung 10587C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10578B, 10600 Morgenthaler (CDU) 10582C Dr. Kneipp (FDP) 10583D Dr. Wellhausen (FDP) 10587C Ausschußüberweisungen 10587D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Senkung der Kaffee- und Teesteuer (Nrn. 3692, 3239 der Drucksachen) 10588A Günther (CDU) : als Berichterstatter 10588B als Abgeordneter . . . 10589C, 10597D Frau Lockmann (SPD) 10590C Peters (SPD) 10591D Dr. Bertram (Soest) (FU) . 10592B, 10597B Ewers (DP) 10593A Dr. Wellhausen (FDP) 10593C Niebes (KPD) 10594A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10594B Beschlußfassung 10598B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Bromme, Ewers, Dr. Hoffmann (Lübeck), Dr. Bartram (Schleswig-Holstein) u. Gen. betr. Übernahme der Priwallfähren auf den Bund (Nrn 3697, 3637 der Drucksachen) . . . 10598B Dr. Bärsch (SPD), Berichterstatter 10598C Bromme (SPD) 10599B Beschlußfassung 10599C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP/DPB, FU (BP-Z) eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über den Kapitalverkehr (Nr. 3714 der Drucksachen) 10599C Ausschußüberweisung 10599C Nächste Sitzung 10599C Anlage 1: Ergänzendes Zahlenmaterial zur Rede des Bundesministers der Finanzen Schäffer zur Beantwortung der großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein 10600 Anlage 2: Schreiben des Abg. Dr. Gülich an den Bundesminister der Finanzen Schäffer vom 13. September 1952 betr. Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein 10601 Anlage 3: Berichtigung zur Zusammenstellung der namentlichen Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften in der 230. Sitzung . . . 10604 Die Sitzung wird urn 13 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 231. Sitzung Ergänzendes Zahlenmaterial zur Rede des Bundesministers der Finanzen Schäffer zur Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein: Gehälter und Löhne Dienstbezüge der Beamten des Monopolamts und der Angestellten des Monopolamts und der Verwertungsstelle 2 517 642,48 DM Soziale Abgaben Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung 110 540,64 DM Beiträge zum Versorgungsstock 31 794,25 DM Beiträge zum Versicherungsverein 111 268,86 DM Beiträge zur Zusatzversicherung 41 692,70 DM Ausbildung und Unterricht 625,44 DM Verpflegungsgeld 2 748,20 DM Unterstützung 4 256,20 DM Sonstige soziale Kosten 2 052,98 DM Einstellung der Versorgungsbezüge (Monopolamt) 1. Oktober 1950 bis 30. September 1951 (Entnommen aus der Position „Kosten für die Verwaltung des Monopols durch die Finanzbehörde") 75 000,- DM 379 979,27 DM 1 Allgemeine Verwaltungskosten Miete- und Pachtkosten 71 261,31 DM Porti, Telegramme, Fernsprechkosten 125 558,97 DM Fahrtkosten, Tages- und Übernachtungsgelder, Trennungsentschädigungen 407 756,54 DM Bürokosten, Werbekosten, Zeitschriften, Bücher usw. 196 218,54 DM Kosten an die EDG Münster 86 050,55 DM Kosten für PKW 22 370,79 DM Büro-Heizung usw. 37 316,58 DM 946 533,28 DM Kosten für die Verwaltung des Monopols durch die Finanzbehörde Einstellung der Verwaltungskosten 1. April 1951 bis 30. September 1951 1 500 000,- DM Sonstige Aufwendungen Einmalige Beihilfen 17 658,85 DM Essen-Zuschüsse 9 241,50 DM 26 900,35 DM Außerordentliche Aufwendungen Instandsetzung der Büroräume Junghofstraße 1495,67 DM Jahresvergütung 566 577,28 DM Sonstiger außerordentlicher Aufwand 16 155,04 DM 584 227,99 DM 5 955 283,37 DM Einstellung der Verwaltungskosten für die Zeit vom 1. Oktober 1950 bis 31. März 1951, aus Rückstellung 1949/50 entnommen (zur richtigen Darstellung der Jahresentschädigung von 3 Millionen DM). 1 500 000,- DM 7 455 283,37 DM Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 231. Sitzung Schreiben des Abgeordneten Dr. Gülich an den Bundesminister der Finanzen Schäffer betreffend Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein: Deutscher Bundestag Abgeordneter Prof. Dr. W. Gülich Kiel, 13. September 1952 Herrn Bundesfinanzminister Fritz Schäffer Bonn Rheindorfer Straße 118 Sehr geehrter Herr Bundesfinanzminister, Mit Drucksache Nr. 3620 hat die SPD-Fraktion an Sie eine große Anfrage betr. Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein gerichtet. Der Wortlaut der Anfrage enthält nicht die Berechnungen, die den von mir in der 203. Sitzung des Bundestages genannten Zahlen zugrunde liegen. Die Kenntnis dieses umfangreichen Zahlenmaterials ist jedoch für die sachliche Beantwortung der Anfrage erforderlich. Ich darf Ihnen daher folgende ergänzende Ausführungen zuleiten. Meine Berechnungen stützen sich auf folgende amtliche Unterlagen: 1. die Vierteljahresausweisungen über den Branntweinabsatz im Betriebsjahr 1950/51 (Bundesanzeiger Nr. 60 vom 29. 3. 51, Nr. 107 vom 7. 6. 51, Nr. 157 vom 16. 8. 51, Nr. 31 vom 14. 2. 52), 2. die Bekanntmachungen über die Verkaufspreise für unverarbeiteten Branntwein jeder Art in Mengen über 280 1 Weingeist, den Branntweinaufschlag, den Monopolausgleich und die Essigsäuresteuer (Bundesanzeiger Nr. 111 vom 14. 6. 50, Nr. 59 vom 28. 3. 51, Nr. 94 vom 19. 5. 51, Nr. 184 vom 22. 9. 51), 3. die Anordnung über den Branntweinausfuhrpreis (Bundesanzeiger Nr. 214 vom 4. 11. 50), 4. die Bekanntmachungen über die Kleinverkaufspreise für unverarbeiteten Branntwein jeder Art in Mengen bis zu 280 1 Weingeist (Bundesanzeiger Nr. 115 vom 20. 6. 50, Nr. 24 vom 3. 2. 51, Nr. 96 vom 23. 5. 51). Aus den Unterlagen zu 1 bis 3 ergibt sich ein Gesamtbetrag aus Branntweinverkäufen der Bundesmonopolverwaltung im Geschäftsjahr 1950/51 von 152 145 645,00 DM, die wie folgt errechnet sind: 1. zum regelm. 1. Halbj 222 203 hl!W zu DM 240 je hl/W = DM 53 328 720,- Verkaufspreis 2. Halbj. 154 655 hl/W zu DM 270 je hl/W = DM 41 756 850,- 2. zum ermäß. Verkaufspreis 17 078 hl/W zu DM 230 je hl/W = DM 3 927 940,- 3. zum besond. ermäß. Verkaufspreis 14 072 hl/W zu DM 230 je hl/W = DM 3 236 560,- 4. zum Essigbranntweinpreis 72 700 hl/W zu DM 150 je hl/W = DM 10 905 000,- 5. zum allg. ermäß. Ver- kaufspreis 1. Halbj. 195 513 hl/W zu DM 80 je hl/W = DM 15 641 040,- 2. Halbj. 227 872 hl/W zu DM 85 je hl/W = DM 19 369 120,- 6. zum Treibstoffbranntweinpreis 1. Halbj. 35 525 hl/W zu DM 70 je hl/W = DM 2 486 750,- 2. Halbj. 601 hl/W zu DM 80 je hl/W = DM 55 280,- DM 150 707 260,- 7. zum Ausfuhrpreis 15 428 hl/W davon geschätzt Primasprit 4 000 hl/W zu DM 80 je hl/W = DM 320 000,- Techn. Sprit 11 428 hl/W zu DM 45 je hl/W = DM 514 260,- 8. Lieferungen nach Westberlin 4 833 hl/W geschätzt zum durchschnittlichen Über- nahmepreis von DM 125,- je hl/W - DM 604 125,- Gesamtsumme DM 152 145 645,- Mangels genauerer Angaben der Bundesmonopolverwaltung sind bei einzelnen Positionen geringe Abweichungen von der jeweiligen Gesamtsumme möglich, die möglichen Differenzen ergeben sich im einzelnen aus folgendem: Zu Pos. 1 und 5: Die Verkaufspreise wurden mit Wirkung vom 26. 4. 51 erhöht. Weil nur Vierteljahresausweisungen für den Branntweinabsatz vorlagen, mußten für die Berechnung die erhöhten Preise ab 1. 4. 51 zugrunde gelegt werden. Zu Pos. 4: Der Absatz zum Essigbranntweinpreis ist mit dem Verkaufspreis für gereinigten Branntwein von 150 DM/hl W berechnet worden, da Zahlen über die Absatzmenge zu gereinigtem und ungereinigtem Essigbranntweinpreis fehlten. (Verkaufspreis für ungereinigten Branntwein 145,00 DM/hl W.). Zu Pos. 6: Der Verkaufspreis wurde mit Wirkung vom 21. 3. 51 auf 80,00 DM/hl W erhöht und mit Wirkung vom 6. 9. 51 auf 65,00 DM/hl W gesenkt. Weil nur Vierteljahresausweisungen für den Branntweinabsatz vorlagen, mußten für die Berechnungen für das erste Halbjahr 70,00 DM/hl W, für das zweite Halbjahr 80,00 DM/hl W zugrunde gelegt werden. Zu Pos. 7: Da Angaben über die Ausfuhrmenge zum Preise für Primasprit und zum Preis für technischen Sprit fehlten, mußte eine Schätzung vorgenommen werden. Zu Pos. 8: Da Angaben über den Verkaufspreis für Lieferungen an die Monopolverwaltung WestBerlin fehlten, wurde eine Schätzung zum durchschnittlichen Übernahmepreis von 125,00 DM/hl W vorgenommen. Auch aus dem nach dem 2. 4. 52 veröffentlichten Geschäftsbericht der Bundesmonopolverwaltung für das Geschäftsjahr 1950/51, Drucksache Nr. 3263 S. 7 u. 10 (verteilt am 21. 4. 52), ist lediglich ein Gesamtbetrag aus Branntweinverkäufen im Geschäftsjahr 1950/51 von 150 830 295,00 DM zu entnehmen, wobei auch hier bei den einzelnen Positionen geringe Abweichungen von der jeweiligen Gesamtsumme entsprechend den oben angeführten Anmerkungen möglich sind. Die Gesamtsumme errechnet sich wie folgt: 1. zum regelm. Verkaufspreis 375 907 hl/W zu DM 255 je hl/W = DM 95 856 285,- 2. zum ermäß. Verkaufspreis 20 908 hl/W zu DM 230 je hl/W = DM 4 808 840,- 3. zum besond. ermäß. Verkaufspreis 15 772 hl/W zu DM 230 je hl/W = DM 3 627 560,- 4. zum EssigBranntweinpreis 72 918 hl/W zu DM 147,50 je hl/W = DM 10 755 405,- 5. zum allg. ermäß. Verkaufspreis 389 038 hl/W zu DM 82,50 je hl/W = DM 32 095 635,- 6. zum Treibstoffbrannntweinpreis 29 971 hl/W zu DM 75 je hl/W = DM 2 247 825,- 7. zum Ausfuhrpreis 15 436 hl/W Davon geschätzt Primasprit 4 000 hl/W zu DM 80 je hl/W = DM 320 000,- techn. Sprit 11 436 hl/W zu DM 45 je hl/W = DM 514 620,- 8. Lieferungen 4 833 hl/W geschätzt zum nach Westberlin durchschnittlichen Übernahmepreis der Monopolverwaltung von DM 125,— je hl/W = DM 604125,- Zus.: DM 150 830 295,— Aus den genannten amtlichen vor und nach dem 2. 4. 52 zur Verfügung gestellten Unterlagen ist die in den Finanzpolitischen Mitteilungen des Bundesministeriums der Finanzen angegebene Umsatzzahl von DM 138 226 058,46 nicht zu errechnen. Der Betrag der reinen Verwaltungskosten von 34,5 Mio DM ist von mir in der 203. Sitzung des Bundestages zitiert worden als Angabe des Präsidenten der Bundesmonopolverwaltung in der Sitzung des Gewerbeausschusses vom 12. 12. 51. In dieser Sitzung wurden, wie aus dem Protokoll her- vorgeht, die Übernahme- und Verkaufspreise für das Geschäftsjahr 1951/52 erörtert, und für dieses Jahr hat, nach meinen Informationen, der Präsident die Monopolunkosten — ohne Rückstellungen, Gewinn und Abschreibungen — mit 34,5 Mio DM beziffert. Da ich ausdrücklich von Verwaltungskosten ohne Rückstellungen, Gewinn und Abschreibungen gesprochen habe, konnten darunter nur die gesamten Verwaltungskosten, also das, was der Präsident der Bundesmonopolverwaltung mit Monopolunkosten bezeichnet hat, verstanden werden. Ich habe die Monopolunkosten nicht ausdrücklich auf das Geschäftsjahr 1950/51 bezogen, sondern unterstellt, daß die Monopolunkosten für das Geschäftsjahr 1950/51 von den Monopolunkosten für das Geschäftsjahr 1951/52 nicht wesentlich abweichen können. Auch habe ich die Verwaltungsunkosten nicht mit 22,1 % des Umsatzes beziffert, wie in der „Richtigstellung" angegeben wird, sondern mit „über 21 %". Es wird in den Finanzpolitischen Mitteilungen des Bundesministeriums der Finanzen nicht bestritten, daß der Präsident der Bundesmonopolverwaltung für den Voranschlag 1951/52 die Monopolunkosten mit 34,5 Mio DM angegeben hat. Die nach dem 2. 4. 52 veröffentlichte Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1950/51, Drucksache Nr. 3263, weist aus für Löhne und Gehälter, soziale Abgaben, Verwaltungs- und Betriebskosten und Kosten für die Verwaltung des Monopols durch die Finanzbehörde insgesamt 28 688 303,80 DM. Die in den Finanzpolitischen Mitteilungen angegebenen '7 455 283,37 DM reine Verwaltungskosten sind aus ihr nicht zu entnehmen. Obwohl Herr Staatssekretär Hartmann in der 203. Sitzung des Bundestages mit den zuständigen Herren des Bundesfinanzministeriums und den Herren der Bundesmonopolverwaltung anwesend war, nahm er zu meinen Ausführungen keine Stellung. Wie Sie aus Vorstehendem entnehmen können, stützen sich meine Zahlenangaben auf Berechnungen auf Grund amtlicher Unterlagen, während die in den Finanzpolitischen Mitteilungen genannten Ziffern aus den amtlichen Veröffentlichungen nicht zu entnehmen sind. Ich lasse einen Durchschlag dieses Schreibens den Mitgliedern des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen und des Ausschusses für Wirtschaftspolitik zugehen. Mit freundlichem Gruß Ihr sehr ergebener (gez.) Gülich Anlage 3 zum Stenographischen Bericht der 231. Sitzung Berichtigung zur Zusammenstellung der namentlichen Schlußabstimmung in des 230. Sitzung über den Entwurf eines Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften : Seite 10554 C ist zu lesen: in Zeile 2: Brünen: krank Seite 10555 C ist zu lesen: in Zeile 5: Dr. Mende: Ja in Zeile 6: Dr. Miessner: —
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat Frau Abgeordnete Lockmann.


Rede von Gertrud Lockmann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf einen Antrag der SPD hin hat der Bundestag am 12. Mai und am 2. Juni 1950 eine allseitig als notwendig erachtete Senkung der Kaffeesteuer beraten. Der Bundestag faßte den Beschluß, die Bundesregierung zu ersuchen, bis zum 1. August 1950 einen Gesetzentwurf zur Senkung der Kaffee- und Teesteuer vorzubereiten und dem Bundestag vorzulegen. Kurz bevor die Frist ablief, teilte der Stellvertreter des Herrn Bundeskanzlers dem Herrn Bundestagspräsidenten mit, daß die Regierung es für erwünscht halte, die Gesetzesvorlage vorläufig zurückzustellen. Seitdem ist bezüglich der Senkung der Kaffeesteuer nichts wieder geschehen. Daher ist es unsere eindeutige Meinung, daß die Kaffeeverbrauchssteuer aus sozialen Gründen gesenkt werden muß, und darauf beruht der neue, jetzt gestellte Antrag der SPD, dem sich der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen mit 18 Stimmen gegen eine bei drei Stimmenthaltungen angeschlossen hat.
Daß Kaffee von jeher in Deutschland kein Genußmittel und kein Luxus, sondern ein ausgesprochenes Volksgetränk war, bedarf keiner näheren Begründung. Vor dem letzten Krieg betrug der Verbrauch pro Kopf im Jahre 1938 2800 Gramm Rohkaffee. Der Rohkaffeeverbrauch pro Kopf der Bevölkerung der Bundesrepublik betrug 1950 nur 690 Gramm und ist 1951 auf 840 Gramm gestiegen. Damit liegt er immer noch unter einem Drittel des Vorkriegsverbrauchs.
Aus einer eingehenden Erhebung der Gesellschaft für Marktforschung in Hamburg ergibt sich, daß die Masse der Bevölkerung — insbesondere die große Zahl der Arbeiter, Angestellten und Beamten — nicht in der Lage ist, auch nur annähernd soviel Kaffee wie vor dem Krieg zu ver-


(Frau Lockmann)

brauchen, und daß dies wesentlich auf die überhöhte Steuer zurückzuführen ist. Kaffee wird nämlich, von ganz geringen Ausnahmen abgesehen, nicht des Wohlgeschmacks, also des Genusses wegen, sondern deshalb anderen Getränken vorgezogen, weil die anregende Wirkung, das leistungssteigernde Stimulans Kaffee begehrt wird. Es ist nicht einzusehen, weshalb Kaffee nur auf den Tisch der wirtschaftlich bessergestellten Schichten kommen soll und nicht auch, so wie das vor dem Kriege der Fall war, von der großen Masse der minderbemittelten Schichten konsumiert werden kann. Eine Herabsetzung der Steuer würde also nicht nur einen vermehrten Verbrauch derjenigen Kreise bringen, die sich bisher schon Kaffee leisten konnten, sondern auch denjenigen die Möglichkeit geben, Kaffee zu verbrauchen, die bisher völlig vom Kaffeeverbrauch ausgeschlossen waren. Das Statistische Bundesamt hat errechnet, daß die sogenannte Indexfamilie heute etwa 122 bis 127 Minuten arbeiten muß, um einen als durchschnittlich festgestellten Kaffeekonsum zu erreichen, während 1938 derselbe Arbeitnehmer nur 221/2 bis 231/2 Minuten zu arbeiten brauchte, um die gleiche Kaffeemenge konsumieren zu können. Daß infolge der erhöhten Steuer in Deutschland 634 Minuten Arbeit erforderlich sind, um ein Pfund Kaffee kaufen zu können, wirft, glaube ich, ein Licht auf den deutschen Lebensstandard.
Hinzu kommt noch ein anderes Argument. Nach Angabe des Wirtschaftsministeriums ist das deutsche Guthaben in Brasilien auf 110 Millionen Dollar angewachsen. Ein Abbau dieses Guthabens ist nur möglich, wenn infolge größeren Inlandsverbrauchs eine größere Einfuhr von Brasilkaffee erreicht wird. Der Exportstopp nach Brasilien hingegen hat Auswirkungen auf ganz Südamerika. Dieses Argument ist um so viel schwerwiegender, als die Handelsbeziehungen mit den südamerikanischen Ländern erst wieder neu angeknüpft sind. Es ist erwiesen, daß der Kaffeehandel in Kürze nicht mehr in der Lage sein wird, die Mengen Brasilkaffee, die wir auf Grund des Handelsvertrags abzunehmen haben, aufzunehmen. Exportförderung dagegen steht in diesem Hause an erster Stelle.
Der Kaffeepreis auf dem Weltmarkt ist nach dem Urteil aller am Kaffeehandel Beteiligten um etwa das Siebeneinhalbfache gestiegen. Schon daraus geht hervor, daß wir diesen ohnehin hohen Kaffeepreis nicht durch eine unmoralisch hohe Besteuerung so erhöhen lassen sollten, daß er einfach von der breiten Schicht der Bevölkerung nicht zu tragen ist.
Der Herr Finanzminister hat nachgewiesen, daß durch die Kaffeesteuersenkung ein Steuerausfall von 160 Millionen DM entstehen würde. Selbst wenn man unterstellt, daß diese Zahl richtig sei, muß man doch gerechterweise sagen, daß durch ein Mehraufkommen an Steuern infolge erhöhten Umsatzes und durch Einsparungen bei dem bisher verstärkten Einsatz des Bundesgrenzschutzes und der Zollfahndung der Betrag von 160 Millionen DM beträchtlich vermindert werden könnte. Die Erfolge der Zollfahndung, die sicherlich zur Eindämmung des Schmuggels beigetragen haben, werden als außerordentlich gering bezeichnet; man geht im allgemeinen davon aus, daß die Aufgriffsquote nur ungefähr 5% und beim Besatzungsschmuggel nur etwa 1% beträgt. In einem großen Schmuggelprozeß im Aachener Bezirk hat sich der Vorsitzende der Strafkammer in seiner Urteilsbegründung mit scharfen Worten gegen die Auswüchse der Finanzpolitik gewandt. In einem andern Schmuggelprozeß, der den Schmuggel an der Schweizer Grenze betrifft, ist aus der Anklageschrift des Staatsanwalts zu ersehen, daß allein 174 063 DM Belohnung für die Aufdeckung des Schmuggels aus der Staatskasse gezahlt worden sind.
Noch ein besonderes Wort zum Besatzungsschmuggel. Es muß darauf hingewirkt werden, daß mit der Vermehrung der ausländischen Streitkräfte in Deutschland der Besatzungsschmuggel nicht noch mehr ansteigt. Die Mengen sollten so bemessen werden, daß sie nur dem persönlichen Bedarf dienen und nicht einen Teil der Löhnung bedeuten. Die erhöhte Zuteilung von Kaffee und sonstigen Genußmitteln führt doch dazu, daß der ausländische Soldat sich durch den Verkauf in Deutschland Deutsche Mark verschafft. Die überhöhte Kaffeesteuer in Deutschland ist von den Alliierten aus einer Morgenthau-Stimmung verhängt worden.
Wenn der Herr Finanzminister nach dem Dekkungsvorschlag fragt, möchte ich ihm ausdrücklich sagen, daß seine Zusage auf monatlich 850 Millionen DM Verteidigungskosten nicht darauf beruhen darf, daß solche überhöhten Steuern in Deutschland ewig Bestand haben werden. Denn dann geht die Rechnung unter gar keinen Umständen auf. Wenn wir nicht zu moralisch tragbaren Steuern kommen, können wir nicht erwarten, daß unsere Bürger die Steuerhinterziehung als unmoralisch empfinden.
Aus all diesen Gründen, die bestens unterstützt worden sind durch Herrn Günther, möchte ich bitten, unserem Antrag zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Peters.