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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 231. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. Oktober 1952 10557 231. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 1. Oktober 1952. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 10559A, 10573A Glückwünsche zum 66. Geburtstag des Abg. Temmen, zum 67. Geburtstag des Abg. Walter, zum 65. Geburtstag des Abg. Dr. Dr. h. c. Niklas, zum 71. Geburtstag des Abg. Sander 10559A Glückwünsche zum Geburtstag des Präsidenten Dr. Ehlers: Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) zur Geschäftsordnung 10559B Glückwünsche zum 58. Geburtstag des Abg. Richter (Frankfurt) 10559C Mandatsniederlegung des Abg. Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) 10559C Begrüßung des Abg. Henßler nach Genesung 10559C Zur Geschäftsordnung, Antrag auf Aufsetzung der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Landtagswahlen im Saargebiet (Nr. 3621 der Drucksachen) und des Antrags der Fraktion der SPD betr. undemokratische Verhältnisse an der Saar (Nr. 3627 der Drucksachen) auf die Tagesordnung: Niebergall (KPD) 10559C Fisch (KPD) 10560A Beschlußfassung 10560A, B Nächste Fragestunde, — Frist zur Einreichung der Fragen 10560B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrts- und Rheinschifffahrtssachen 10560B Gesetz über den Finanzausgleich unter den Ländern in den Rechnungsjahren 1951 und 1952 10560B Gesetz zur Änderung der Gesetze über die Landeszentralbanken 10560B Kleine Anfrage Nr. 281 der Fraktion der CDU/CSU betr. Verkehrssteuer für Personenbeförderung (Nrn. 3470, 3647 der Drucksachen) 10560C Kleine Anfrage Nr. 282 der Fraktion der CDU/CSU betr. Änderung des Besoldungsgesetzes (Nrn. 3471, 3643 der Druck sachen) 10560C Bericht des Stellvertreters des Bundeskanzlers über die Maßnahmen der Regierung betr. Pensionskasse Deutscher Privateisenbahnen (Nr. 3704 der Druck sachen) 10560C Bericht des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts über den Stand der Beratungen der Vereinten Nationen über die Grundsätze für eine Musterkonvention bzw. ein Gesetz für die internationale Durchsetzung von Unterhaltsverpflichtungen gegenüber unehelichen Kindern der Besatzungsangehörigen (Nr. 3711 der Drucksachen) 10560C Zurückziehung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem reichseigenen Grundstück in Wilhelmshaven an der Gökerstraße (Nrn. 2477, 3712 der Druck sachen) 10560C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Durchführung des Beschlusses des Bundestages vom 10. Juli 1952 wegen Viermächteverhandlungen zur Wiedervereinigung Deutschlands (Nr 3673 der Drucksachen) 10560D Fisch (KPD) (zur Geschäftsordnung) 10560D Beschlußfassung 10561B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Subventionen für phosphorhaltige Düngemittel (Nrn. 3609, 3415 der Drucksachen) 10561C Dr. Horlacher (CSU) . . . 10561C, 10564C Hoffmann (Lindlar) (FU), Berichterstatter 10562C Kriedemann (SPD) 10563A Niebergall (KPD) 10563C Lampl (FU) 10563C Dannemann (FDP) 10563D Tobaben (DP) 10564B Abstimmungen 10565A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsdienststrafordnung (Nrn. 2516, 3594 der Druck- sachen, Umdruck Nr. 645); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdrucke Nrn. 654, 665) . . . 10565B Dr. Brill (SPD) 10565C Dr. Kleindinst (CSU) 10566B Gundelach (KPD) 10566D Abstimmungen 10567A Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Freigabe deutscher Liegenschaften durch ausländische Streitkräfte (Nr. 3675 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Sicherung landwirtschaftlicher Nutzflächen vor unnötigen Inanspruchnahmen (Nr. 3686 der Drucksachen) 10567B Gibbert (CDU), Antragsteller . . . 10567C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10568A, 10578 Dr. Brönner (CDU) 10569B Höcker (SPD) 10570A Ritzel (SPD) 10571D Frau Dr. Brökelschen (CDU) . . 10572B Kohl (Stuttgart) (KPD) 10572C Eichner (FU) 105'73A Niebergall (KPD) 10573B Beschlußfassung 10573C Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Nr. 3620 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Nr. 3623 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Geschäftsbericht der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Nr 3624 der Drucksachen) 10573C Dr. Gülich (SPD), Anfragender und Antragsteller: zur Sache . . . . 10573D, 10584C, 10601 zur Geschäftsordnung 10587C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10578B, 10600 Morgenthaler (CDU) 10582C Dr. Kneipp (FDP) 10583D Dr. Wellhausen (FDP) 10587C Ausschußüberweisungen 10587D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Senkung der Kaffee- und Teesteuer (Nrn. 3692, 3239 der Drucksachen) 10588A Günther (CDU) : als Berichterstatter 10588B als Abgeordneter . . . 10589C, 10597D Frau Lockmann (SPD) 10590C Peters (SPD) 10591D Dr. Bertram (Soest) (FU) . 10592B, 10597B Ewers (DP) 10593A Dr. Wellhausen (FDP) 10593C Niebes (KPD) 10594A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10594B Beschlußfassung 10598B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Bromme, Ewers, Dr. Hoffmann (Lübeck), Dr. Bartram (Schleswig-Holstein) u. Gen. betr. Übernahme der Priwallfähren auf den Bund (Nrn 3697, 3637 der Drucksachen) . . . 10598B Dr. Bärsch (SPD), Berichterstatter 10598C Bromme (SPD) 10599B Beschlußfassung 10599C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP/DPB, FU (BP-Z) eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über den Kapitalverkehr (Nr. 3714 der Drucksachen) 10599C Ausschußüberweisung 10599C Nächste Sitzung 10599C Anlage 1: Ergänzendes Zahlenmaterial zur Rede des Bundesministers der Finanzen Schäffer zur Beantwortung der großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein 10600 Anlage 2: Schreiben des Abg. Dr. Gülich an den Bundesminister der Finanzen Schäffer vom 13. September 1952 betr. Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein 10601 Anlage 3: Berichtigung zur Zusammenstellung der namentlichen Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften in der 230. Sitzung . . . 10604 Die Sitzung wird urn 13 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 231. Sitzung Ergänzendes Zahlenmaterial zur Rede des Bundesministers der Finanzen Schäffer zur Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein: Gehälter und Löhne Dienstbezüge der Beamten des Monopolamts und der Angestellten des Monopolamts und der Verwertungsstelle 2 517 642,48 DM Soziale Abgaben Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung 110 540,64 DM Beiträge zum Versorgungsstock 31 794,25 DM Beiträge zum Versicherungsverein 111 268,86 DM Beiträge zur Zusatzversicherung 41 692,70 DM Ausbildung und Unterricht 625,44 DM Verpflegungsgeld 2 748,20 DM Unterstützung 4 256,20 DM Sonstige soziale Kosten 2 052,98 DM Einstellung der Versorgungsbezüge (Monopolamt) 1. Oktober 1950 bis 30. September 1951 (Entnommen aus der Position „Kosten für die Verwaltung des Monopols durch die Finanzbehörde") 75 000,- DM 379 979,27 DM 1 Allgemeine Verwaltungskosten Miete- und Pachtkosten 71 261,31 DM Porti, Telegramme, Fernsprechkosten 125 558,97 DM Fahrtkosten, Tages- und Übernachtungsgelder, Trennungsentschädigungen 407 756,54 DM Bürokosten, Werbekosten, Zeitschriften, Bücher usw. 196 218,54 DM Kosten an die EDG Münster 86 050,55 DM Kosten für PKW 22 370,79 DM Büro-Heizung usw. 37 316,58 DM 946 533,28 DM Kosten für die Verwaltung des Monopols durch die Finanzbehörde Einstellung der Verwaltungskosten 1. April 1951 bis 30. September 1951 1 500 000,- DM Sonstige Aufwendungen Einmalige Beihilfen 17 658,85 DM Essen-Zuschüsse 9 241,50 DM 26 900,35 DM Außerordentliche Aufwendungen Instandsetzung der Büroräume Junghofstraße 1495,67 DM Jahresvergütung 566 577,28 DM Sonstiger außerordentlicher Aufwand 16 155,04 DM 584 227,99 DM 5 955 283,37 DM Einstellung der Verwaltungskosten für die Zeit vom 1. Oktober 1950 bis 31. März 1951, aus Rückstellung 1949/50 entnommen (zur richtigen Darstellung der Jahresentschädigung von 3 Millionen DM). 1 500 000,- DM 7 455 283,37 DM Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 231. Sitzung Schreiben des Abgeordneten Dr. Gülich an den Bundesminister der Finanzen Schäffer betreffend Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein: Deutscher Bundestag Abgeordneter Prof. Dr. W. Gülich Kiel, 13. September 1952 Herrn Bundesfinanzminister Fritz Schäffer Bonn Rheindorfer Straße 118 Sehr geehrter Herr Bundesfinanzminister, Mit Drucksache Nr. 3620 hat die SPD-Fraktion an Sie eine große Anfrage betr. Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein gerichtet. Der Wortlaut der Anfrage enthält nicht die Berechnungen, die den von mir in der 203. Sitzung des Bundestages genannten Zahlen zugrunde liegen. Die Kenntnis dieses umfangreichen Zahlenmaterials ist jedoch für die sachliche Beantwortung der Anfrage erforderlich. Ich darf Ihnen daher folgende ergänzende Ausführungen zuleiten. Meine Berechnungen stützen sich auf folgende amtliche Unterlagen: 1. die Vierteljahresausweisungen über den Branntweinabsatz im Betriebsjahr 1950/51 (Bundesanzeiger Nr. 60 vom 29. 3. 51, Nr. 107 vom 7. 6. 51, Nr. 157 vom 16. 8. 51, Nr. 31 vom 14. 2. 52), 2. die Bekanntmachungen über die Verkaufspreise für unverarbeiteten Branntwein jeder Art in Mengen über 280 1 Weingeist, den Branntweinaufschlag, den Monopolausgleich und die Essigsäuresteuer (Bundesanzeiger Nr. 111 vom 14. 6. 50, Nr. 59 vom 28. 3. 51, Nr. 94 vom 19. 5. 51, Nr. 184 vom 22. 9. 51), 3. die Anordnung über den Branntweinausfuhrpreis (Bundesanzeiger Nr. 214 vom 4. 11. 50), 4. die Bekanntmachungen über die Kleinverkaufspreise für unverarbeiteten Branntwein jeder Art in Mengen bis zu 280 1 Weingeist (Bundesanzeiger Nr. 115 vom 20. 6. 50, Nr. 24 vom 3. 2. 51, Nr. 96 vom 23. 5. 51). Aus den Unterlagen zu 1 bis 3 ergibt sich ein Gesamtbetrag aus Branntweinverkäufen der Bundesmonopolverwaltung im Geschäftsjahr 1950/51 von 152 145 645,00 DM, die wie folgt errechnet sind: 1. zum regelm. 1. Halbj 222 203 hl!W zu DM 240 je hl/W = DM 53 328 720,- Verkaufspreis 2. Halbj. 154 655 hl/W zu DM 270 je hl/W = DM 41 756 850,- 2. zum ermäß. Verkaufspreis 17 078 hl/W zu DM 230 je hl/W = DM 3 927 940,- 3. zum besond. ermäß. Verkaufspreis 14 072 hl/W zu DM 230 je hl/W = DM 3 236 560,- 4. zum Essigbranntweinpreis 72 700 hl/W zu DM 150 je hl/W = DM 10 905 000,- 5. zum allg. ermäß. Ver- kaufspreis 1. Halbj. 195 513 hl/W zu DM 80 je hl/W = DM 15 641 040,- 2. Halbj. 227 872 hl/W zu DM 85 je hl/W = DM 19 369 120,- 6. zum Treibstoffbranntweinpreis 1. Halbj. 35 525 hl/W zu DM 70 je hl/W = DM 2 486 750,- 2. Halbj. 601 hl/W zu DM 80 je hl/W = DM 55 280,- DM 150 707 260,- 7. zum Ausfuhrpreis 15 428 hl/W davon geschätzt Primasprit 4 000 hl/W zu DM 80 je hl/W = DM 320 000,- Techn. Sprit 11 428 hl/W zu DM 45 je hl/W = DM 514 260,- 8. Lieferungen nach Westberlin 4 833 hl/W geschätzt zum durchschnittlichen Über- nahmepreis von DM 125,- je hl/W - DM 604 125,- Gesamtsumme DM 152 145 645,- Mangels genauerer Angaben der Bundesmonopolverwaltung sind bei einzelnen Positionen geringe Abweichungen von der jeweiligen Gesamtsumme möglich, die möglichen Differenzen ergeben sich im einzelnen aus folgendem: Zu Pos. 1 und 5: Die Verkaufspreise wurden mit Wirkung vom 26. 4. 51 erhöht. Weil nur Vierteljahresausweisungen für den Branntweinabsatz vorlagen, mußten für die Berechnung die erhöhten Preise ab 1. 4. 51 zugrunde gelegt werden. Zu Pos. 4: Der Absatz zum Essigbranntweinpreis ist mit dem Verkaufspreis für gereinigten Branntwein von 150 DM/hl W berechnet worden, da Zahlen über die Absatzmenge zu gereinigtem und ungereinigtem Essigbranntweinpreis fehlten. (Verkaufspreis für ungereinigten Branntwein 145,00 DM/hl W.). Zu Pos. 6: Der Verkaufspreis wurde mit Wirkung vom 21. 3. 51 auf 80,00 DM/hl W erhöht und mit Wirkung vom 6. 9. 51 auf 65,00 DM/hl W gesenkt. Weil nur Vierteljahresausweisungen für den Branntweinabsatz vorlagen, mußten für die Berechnungen für das erste Halbjahr 70,00 DM/hl W, für das zweite Halbjahr 80,00 DM/hl W zugrunde gelegt werden. Zu Pos. 7: Da Angaben über die Ausfuhrmenge zum Preise für Primasprit und zum Preis für technischen Sprit fehlten, mußte eine Schätzung vorgenommen werden. Zu Pos. 8: Da Angaben über den Verkaufspreis für Lieferungen an die Monopolverwaltung WestBerlin fehlten, wurde eine Schätzung zum durchschnittlichen Übernahmepreis von 125,00 DM/hl W vorgenommen. Auch aus dem nach dem 2. 4. 52 veröffentlichten Geschäftsbericht der Bundesmonopolverwaltung für das Geschäftsjahr 1950/51, Drucksache Nr. 3263 S. 7 u. 10 (verteilt am 21. 4. 52), ist lediglich ein Gesamtbetrag aus Branntweinverkäufen im Geschäftsjahr 1950/51 von 150 830 295,00 DM zu entnehmen, wobei auch hier bei den einzelnen Positionen geringe Abweichungen von der jeweiligen Gesamtsumme entsprechend den oben angeführten Anmerkungen möglich sind. Die Gesamtsumme errechnet sich wie folgt: 1. zum regelm. Verkaufspreis 375 907 hl/W zu DM 255 je hl/W = DM 95 856 285,- 2. zum ermäß. Verkaufspreis 20 908 hl/W zu DM 230 je hl/W = DM 4 808 840,- 3. zum besond. ermäß. Verkaufspreis 15 772 hl/W zu DM 230 je hl/W = DM 3 627 560,- 4. zum EssigBranntweinpreis 72 918 hl/W zu DM 147,50 je hl/W = DM 10 755 405,- 5. zum allg. ermäß. Verkaufspreis 389 038 hl/W zu DM 82,50 je hl/W = DM 32 095 635,- 6. zum Treibstoffbrannntweinpreis 29 971 hl/W zu DM 75 je hl/W = DM 2 247 825,- 7. zum Ausfuhrpreis 15 436 hl/W Davon geschätzt Primasprit 4 000 hl/W zu DM 80 je hl/W = DM 320 000,- techn. Sprit 11 436 hl/W zu DM 45 je hl/W = DM 514 620,- 8. Lieferungen 4 833 hl/W geschätzt zum nach Westberlin durchschnittlichen Übernahmepreis der Monopolverwaltung von DM 125,— je hl/W = DM 604125,- Zus.: DM 150 830 295,— Aus den genannten amtlichen vor und nach dem 2. 4. 52 zur Verfügung gestellten Unterlagen ist die in den Finanzpolitischen Mitteilungen des Bundesministeriums der Finanzen angegebene Umsatzzahl von DM 138 226 058,46 nicht zu errechnen. Der Betrag der reinen Verwaltungskosten von 34,5 Mio DM ist von mir in der 203. Sitzung des Bundestages zitiert worden als Angabe des Präsidenten der Bundesmonopolverwaltung in der Sitzung des Gewerbeausschusses vom 12. 12. 51. In dieser Sitzung wurden, wie aus dem Protokoll her- vorgeht, die Übernahme- und Verkaufspreise für das Geschäftsjahr 1951/52 erörtert, und für dieses Jahr hat, nach meinen Informationen, der Präsident die Monopolunkosten — ohne Rückstellungen, Gewinn und Abschreibungen — mit 34,5 Mio DM beziffert. Da ich ausdrücklich von Verwaltungskosten ohne Rückstellungen, Gewinn und Abschreibungen gesprochen habe, konnten darunter nur die gesamten Verwaltungskosten, also das, was der Präsident der Bundesmonopolverwaltung mit Monopolunkosten bezeichnet hat, verstanden werden. Ich habe die Monopolunkosten nicht ausdrücklich auf das Geschäftsjahr 1950/51 bezogen, sondern unterstellt, daß die Monopolunkosten für das Geschäftsjahr 1950/51 von den Monopolunkosten für das Geschäftsjahr 1951/52 nicht wesentlich abweichen können. Auch habe ich die Verwaltungsunkosten nicht mit 22,1 % des Umsatzes beziffert, wie in der „Richtigstellung" angegeben wird, sondern mit „über 21 %". Es wird in den Finanzpolitischen Mitteilungen des Bundesministeriums der Finanzen nicht bestritten, daß der Präsident der Bundesmonopolverwaltung für den Voranschlag 1951/52 die Monopolunkosten mit 34,5 Mio DM angegeben hat. Die nach dem 2. 4. 52 veröffentlichte Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1950/51, Drucksache Nr. 3263, weist aus für Löhne und Gehälter, soziale Abgaben, Verwaltungs- und Betriebskosten und Kosten für die Verwaltung des Monopols durch die Finanzbehörde insgesamt 28 688 303,80 DM. Die in den Finanzpolitischen Mitteilungen angegebenen '7 455 283,37 DM reine Verwaltungskosten sind aus ihr nicht zu entnehmen. Obwohl Herr Staatssekretär Hartmann in der 203. Sitzung des Bundestages mit den zuständigen Herren des Bundesfinanzministeriums und den Herren der Bundesmonopolverwaltung anwesend war, nahm er zu meinen Ausführungen keine Stellung. Wie Sie aus Vorstehendem entnehmen können, stützen sich meine Zahlenangaben auf Berechnungen auf Grund amtlicher Unterlagen, während die in den Finanzpolitischen Mitteilungen genannten Ziffern aus den amtlichen Veröffentlichungen nicht zu entnehmen sind. Ich lasse einen Durchschlag dieses Schreibens den Mitgliedern des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen und des Ausschusses für Wirtschaftspolitik zugehen. Mit freundlichem Gruß Ihr sehr ergebener (gez.) Gülich Anlage 3 zum Stenographischen Bericht der 231. Sitzung Berichtigung zur Zusammenstellung der namentlichen Schlußabstimmung in des 230. Sitzung über den Entwurf eines Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften : Seite 10554 C ist zu lesen: in Zeile 2: Brünen: krank Seite 10555 C ist zu lesen: in Zeile 5: Dr. Mende: Ja in Zeile 6: Dr. Miessner: —
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Gülich.


Rede von Dr. Wilhelm Gülich
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will keine Lunte an das Pulverfaß legen, sondern ich möchte zu den Ausführungen kurz Stellung nehmen. Herr Kollege Kneipp, so liegen die Dinge j a nun nicht, wie Sie sie dargestellt haben. Natürlich habe ich Kritik am Monopol geübt; denn wenn ich keine Kritik geübt hätte, hätte ich keinen Gesetzentwurf zur Änderung des Monopolgesetzes zu begründen brauchen. Ich habe nur gesagt, ich bin nicht ein prinzipieller Gegner des Monopols, sondern ich habe früher einmal hier gesagt, daß es für mich nicht um Grundsatz-, sondern um Zweckmäßigkeitsfragen geht. Ich habe wiederholt auf Mißstände in der Monopolverwaltung hingewiesen. Seien Sie überzeugt, wenn wir die Dinge im Ausschuß genauer betrachten, werden wohl auch Sie zu der Überzeugung kommen, daß solche Mißstände da sind, und zwar nicht geringe.
Daß ich vorgesehen habe, jede Erzeugersparte in den Beirat einzubauen,. hat doch einen ganz natürlichen Grund. Ganz ohne Rücksicht darauf, wieviel die einzelne Erzeugersparte produziert, sollte zur Vorbereitung der Neuordnung der Branntweinwirtschaft jede Sparte vertreten sein, damit der Sachverstand aus jeder Sparte gehört wird. So ergeben sich zwangsläufig diese neun, von denen drei sogenannte Monopolbrenner sind. Aber daß das sogenannte Monopolbrenner sind, ist ja auch erst ein Ergebnis des veralteten Gesetzes von 1922; daß sie nun bei den Erzeugern drei von sechs haben, du lieber Gott, darin kann doch kein Unglück liegen. Ich weiß gar nicht, warum ich fortgesetzt verdächtigt werde, hier die Interessen irgendeines Industriezweiges zu vertreten. Ich habe keinerlei derartige Interessen, Herr Kollege Morgenthaler. Es spricht aus mir auch nicht der frühere Finanzminister von Schleswig-Holstein. Ich bin 54 Jahre meines Lebens ohne Kenntnis des Branntweinmonopolgesetzes ausgekommen. Als ich mich damit befassen mußte, habe ich gefunden, daß in der Branntweinwirtschaft Mißstände sind. Wohl wußte ich, daß es eine sehr interessante und umfangreiche Literatur über die Branntweinwirtschaft gibt; aber im einzelnen hatte ich mich nicht damit befaßt. Ich habe schon einmal erklärt: Sie dürfen mir nicht Dinge zur Last legen, die ich gar nicht zu verantworten habe, sondern die das Bundesfinanzministerium zu verantworten hat.

(Abg. Morgenthaler: Tun wir auch nicht!)



(Dr. Gülich)

Ich habe schon einmal gesagt, daß unter Ermessensmißbrauch des § 177 große Brennereien errichtet worden sind und unter demselben Ermessensmißbrauch am Leben gehalten werden. Eine solche besteht auch in Schleswig-Holstein. Darüber sind wir uns einig. Aber ich habe nichts damit zu tun. Ich bitte doch freundlichst, mir diese Dinge nicht zur Last zu legen. Wenn wir nur zwei Holzverzukkerungsbetriebe haben, so sind das eben doch zwei sehr wichtige Betriebe einer Sparte der Branntweinwirtschaft. Ein Holzverzuckerungsbetrieb liegt in Schleswig-Holstein. Er hat nach meiner Überzeugung, nachdem ich die Dinge sehr genau untersucht habe, ein volkswirtschaftlich wichtiges und vertretbares Anliegen. Deshalb kann ein solches Unternehmen wohl gehört werden. Ich habe früher in anderen Zusammenhängen einmal darüber gesprochen. Ich bin also der Meinung, daß jede Sparte der Erzeugung, gleichgültig wieviel Sprit sie herstellt, im Beirat vertreten sein soll.
Daraus, daß dieses Gesetz von 1918 bzw. 1922 30 Jahre gehalten hat, können Sie doch nicht den Schluß ziehen, daß es ein gutes Gesetz ist. Ich habe vor einigen Monaten einmal Aussprüche aus dem Jahre 1926 zitiert, die grauslich waren. Damals wurde die Reformbedürftigkeit wirklich schon klar erkannt. Es erben sich nun mal Gesetz und Rechte wie eine ewige Krankheit fort. Dieses Gesetz hat sich durch die Zeiten hindurch, insbesondere durch das Dritte Reich, einfach so in dem Zustand erhalten, den wir heute haben und in dem es unter gar keinen Umständen bleiben kann.

(Vizepräsident Dr. Schäfer übernimmt den Vorsitz.)

Ich bin aber überzeugt, daß wir uns, wenn wir einmal in den Ausschüssen in die sachliche Beratung eintreten, darüber verständigen werden. Ich möchte nur gerade an dieser Steile den Antrag des Kollegen Morgenthaler dahin ergänzen, daß der Initiativgesetzentwurf auch dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik zur Mitberatung überwiesen wird.

(Abg. Dr. Wellhausen: Nicht immer so viel Ausschüsse!)

Wenn der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten den Gesetzentwurf mitberaten soll, muß es auch der Ausschuß für Wirtschaftspolitik tun. Herr Kollege Wellhausen, es tut mir schrecklich leid. — Es wäre mir ja auch viel lieber, wir könnten die Sache im Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen abmachen; aber die Materie ist so, daß wir es nicht können.
Noch ein paar Worte an Herrn Morgenthaler. Er hat gesagt, dieser Beirat habe nicht viel zu bedeuten. Ich habe vorhin ausgeführt, daß ihm faktisch eine sehr wesentliche Mitwirkung, die einer Mitbestimmung gleichkommt, zuzuerkennen ist. Wenn Sie das Gefühl nicht loswerden, daß der Entwurf monopolfeindlich sei, ja, du lieber Gott, es handelt sich hier doch nicht um Gefühle, sondern es sind Dinge, die man sehr klar nachrechnen kann und über die man sich durch klare Aussprache und durch Einsicht wirklich eine Meinung verschaffen kann. Daß Sie die Sache hinsichtlich der Sachverständigen, die nicht der Branntweinwirtschaft angehören, nachdenklich stimmt, kann ich überhaupt nicht begreifen. Es gibt doch nichts Vernünftigeres, als wirkliche Sachverständige heranzuziehen, die keine Interessenvertreter sind.
Darauf haben wir allerdings gerade großen Wert gelegt.

(Abg. Dr. Kneipp: Herr Kollege Gülich, die kennen wir schon!)

— Ich weiß gar nicht, ob Sie sie kennen.

(Abg. Dr. Kneipp: Ja, die kennen wir schon!)

— Bitte, wollen Sie sie nennen! Ich denke an Sachverständige, welche einen wirklichen Überblick haben. Ich denke, wenn Sie wollen, an einen Mann wie Professor Schmölders. Ich könnte auch andere Volkswirtschaftler und Finanzwirtschaftler aufzählen, welche als Sachverständige auf dem Gebiet anzusprechen sind. Aber das sind ja Fragen, die wir im Ausschuß beraten sollten.
Der Kollege Morgenthaler hat Bedenken gegen den Monopolausschuß geäußert. Wir hatten aber früher die Mitwirkung der Parlamente. Diese ist durch Führerverordnungen aufgehoben worden.

(Abg. Morgenthaler: Aber die waren im Beirat!)

— Im Beirat, ja. Der Beirat war falsch konstruiert. Ich habe das vorhin schon gesagt, konnte es aber nicht ausführlicher begründen, kann es auch jetzt nicht tun, weil die Zeit dafür nicht reicht. Ich will es im Ausschuß gern tun. Sie sehen auf meinem Platz dort einen dicken gelben Band. Das ist der erste Band von sieben Bänden; sie sind alle sieben da.

(Zurufe von der Mitte: Da können wir uns auf etwas gefaßt machen!)

In diesen Bänden ist die gesamte Branntweingesetzgebung von 1918 bis 1933 aus den Verhandlungen und Protokollen des Deutschen Reichstages dargestellt. Sie finden dort in 138 Positionen ein chronologisches Register, ferner ein ausführliches Sachregister und ein Sprechregister. Sie werden nachher im Ausschuß sehen, wie gut Sie auf alle Fragen, die Sie in bezug auf die Vergangenheit stellen, bedient werden.

(Abg. Morgenthaler: Das wird recht werden! — Weiterer Zuruf von der Mitte: Dann wird es aber wohl übernächstes Jahr! — Heiterkeit.)

Jetzt muß ich mich den Ausführungen des Herrn
Ministers zuwenden. Zunächst ein paar Worte zum
Gesetzentwurf. Der Herr Minister Schäffer meint, die Ermächtigung verstoße gegen Art. 108 des Grundgesetzes. Das ist eine Frage, die die Juristen nachher behandeln mögen. Ich stelle aber nicht den Antrag, die Sache auch noch dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht zu geben.

(Zuruf von der Mitte: Um Gottes willen, ja nicht!)

Der Herr Minister Schäffer meint sodann, die Einrichtung eines Monopolausschusses verstoße gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung. Das habe ich ja gerade bestritten und ausgeführt, daß das nicht gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung verstößt, sondern daß diese wichtigen Angelegenheiten, wie die Festsetzung der Jahresbrennrechte, der Übernahmepreise, des Branntweinaufschlags, der Verkaufspreise, der Sortenkennzeichnung, in Zweifelsfällen früher letzten Endes von der Legis-


(Dr. Gülich)

lative entschieden wurden. Ich will nichts anderes, als daß sie auch heute wieder von der Legislative entschieden werden, weil es sich, wie ich ausgeführt habe, um Fragen handelt, die zur Gesetzgebungskompetenz des Parlaments gehören, welches allein die Befugnis hat, Zölle und Verbrauchsteuern festzusetzen. Und das hier gehört dazu.
Der Herr Minister Schäffer machte auch Ausführungen in bezug auf den Monopolgewinn, wenn ich das hier gleich einfügen darf. Ich weiß es im Augenblick nicht mehr genau, aber ich kann die Antwort geben. Im Bundeshaushalt haben Sie ja ausdrücklich einen Monopolgewinn für dieses Jahr — erst von 25 Millionen DM und dann im Nachtrag noch von weiteren 5 Millionen DM — ausgewiesen, und Ihr Vertreter hat in der Gewerbeausschußsitzung vom 12. Dezember vorigen Jahres laut Protokoll mit Bedauern erklärt, die Preiserhöhung müsse vorgenommen werden, weil der Bundestag eben die Auflage gemacht habe. Dazu habe ich hier schon einmal gesprochen und es als ein unerhörtes Verfahren bezeichnet, in eine Bundestagsdrucksache, nämlich in den Einzelplan XXIII, ein Fußnötchen zu machen: „Die Erhöhung der Einnahmen ergibt sich aus der konjunkturellen Entwicklung der Wirtschaft", und zum anderen im Ausschuß achselzuckend zu sagen: Wir bedauern sehr, wir sind unschuldig; aber der Bundestag, der böse Bundestag, hat uns die Auflage gemacht, Monopolgewinne zu erzielen, und darum müssen wir die Preise erhöhen. Ob also die Einrichtung eines Monopolausschusses gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung verstößt, wäre auch noch zu untersuchen.
Ich weiß, daß die Monopolverwaltung auch andere Aufgaben hat, z. B. Aufgaben der öffentlichen Gesundheitspflege. Aber ich weiß auch, daß die Monopolverwaltung für die öffentliche Gesundheitspflege nichts tut, während z. B. die Monopolverwaltung in der Schweiz 10 % allein für die Bekämpfung des Alkoholismus ausgibt, wie überhaupt die Schweiz eine ganz ausgezeichnet geführte Monopolverwaltung hat.
Zweitens: Zum Antrag Drucksache Nr. 3624 sagt Herr Minister Schäffer, die Branntweinmonopolverwaltung habe ihre gesetzliche Pflicht erfüllt. Nun, ich habe hier mehrfach dargelegt — sonst wären die ganzen Anträge nicht nötig gewesen —, daß sie ihre gesetzliche Pflicht eben nicht erfüllt hat. Mit Interesse habe ich zur Kenntnis genommen — Herr Minister Schäffer hatte die Freundlichkeit, mir das schon vor 14 Tagen zu sagen —, daß er die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein angewiesen hat, diesem Antrag zu entsprechen mit Ausnahme des Nachweises über die einzelne Verwendung des Rohsprits in den Fertigerzeugnissen. Das ist eine Frage, die ich im Augenblick nicht beurteilen kann. Aber es dürfte gut sein, auch diesen Antrag dem Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und nur diesem Ausschuß zu überweisen. Ich stelle hiermit den Antrag, das zu tun.
Herr Schäffer sagte: „Nicht soviel in der Öffentlichkeit über das Monopol als Finanzmonopol sprechen!" Ja, ich wäre auch nie auf den Gedanken gekommen, darüber zu sprechen, wenn nicht Ihre Herren, Herr Minister Schäffer, in der Öffentlichkeit darüber geschrieben hätten und wenn nicht Ihre Herren sich bemühten, darzulegen, daß dieses Alkoholmonopol ein Finanzmonopol sei. Wenn das nicht der Fall wäre, hätte ich kein Wort darüber verloren.
Nun noch einige Bemerkungen zu der Großen Anfrage. Wir wissen alle in diesem Hause, daß Herr Minister Schäffer schon wesentlich interessantere Reden gehalten hat als vorhin die bei der Beantwortung der Großen Anfrage. Aber ich will Ihnen sagen, warum wir die Form der Großen Anfrage gewählt haben. Es handelt sich um eine schwierige Materie, die man hier nicht im einzelnen behandeln kann, die man aber auch nicht in der Form der Kleinen Anfrage abtun kann. Denn wenn z. B. eine „Kleine Anfrage" nicht beantwortet worden wäre, hätten wir nach § 110 der Geschäftsordnung nur die Möglichkeit, die Frage als mündliche Frage in der Fragestunde zu wiederholen. Damit wäre gar nichts gewonnen. Wir wünschen vielmehr, daß diese Große Anfrage, die eine komplizerte, volkswirtschaftlich wichtige Materie behandelt, im Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen überprüft wird.
In meinem Brief vom 13. September an Herrn Minister Schäffer habe ich alle Unterlagen gegeben und habe auch auf die Fehlerquellen hingewiesen, die im Rechenwerk sein können. Einige müssen darin sein. Wenn z. B. am 26. April die Verkaufspreise erhöht werden, aber die Vierteljahresausweise für die Zeit vom 1. April bis 30. Juni gehen, dann kann man beim besten Willen nichts anderes tun als die Berechnung nach dem Vierteljahresausweis für das ganze Quartal vornehmen. Das ist geschehen. Aber auf diese mögliche Fehlerquelle und auf andere mögliche Fehlerquellen habe ich in dem Brief hingewiesen. Es wird erforderlich sein, daß dieses Rechenwerk auch zu den Drucksachen des Bundestags kommt, und ich darf es dem Herrn Präsidenten überreichen mit der Bitte, es als Nachtrag zu meinen Ausführungen mit in die Bundestagsdrucksachen aufzunehmen.*)
Das Interessante bei der ganzen Frage ist doch folgendes. Herr Minister Schäffer hat selbst ausgeführt, daß sich ein Brutto-Umsatz von etwas über 156 Millionen DM tatsächlich errechne, daß also meine Angabe von rund 156 Millionen DM richtig sei. Er hat nur davon gesprochen, daß ich offensichtlich einen Umsatz aus der Produktion zugrunde gelegt hätte, während er von einem Umsatz durch die Vertriebsstellen spricht. Darunter kann ich mir nun beim besten Willen nichts vorstellen. Es ist doch ganz klar, daß ich den Umsatz zugrunde legen muß, der im Bundesanzeiger in den Vierteljahrsausweisungen veröffentlicht wird. Was soll man denn sonst einer solchen Berechnung zugrunde legen? Denn die Bundesmonopolverwaltung ist doch verpflichtet, ihre Zahlen vorzulegen.
Ich möchte dann noch fragen — das ist nur eine rhetorische Frage, auf die ich jetzt keine Antwort erwarte —, wann und wo denn nun die 138 Millionen DM ausgewiesen werden, so daß wir sie kontrollieren können. Der Umsatz als Verkaufserlös, errechnet auf Grund der Verkaufsmengen und der Verkaufspreise, muß nach meiner Meinung mit dem Gesamtumsatz aller Vertriebsstellen der Monopolverwaltung übereinstimmen. Wenn es nicht übereinstimmt, müssen in den einzelnen Vertriebsstellen Saldierungen vorgenommen sein, Saldierungen mit Unkosten, so daß Netto-Erlöse herausgekommen sind. Wenn das der Fall ist — ich konnte das bei der mündlichen Darlegung nicht genau verstehen —, bin ich der Meinung, daß das ein nicht zulässiges Verfahren ist. In der Bilanz erscheinen diese Zahlen jedenfalls nicht. Die Bilanz ist, wie
*) Siehe Anlage 2 Seite 10601


(Dr. Gülich)

wiederholt dargelegt, nicht vollständig. Wann und wo erfahren wir nun eigentlich, wie sich diese Kosten wirklich zusammensetzen? Auch der Umsatz von 149 Millionen DM, der von Ihnen, Herr Minister Schäffer, erwähnt wurde, läßt sich nirgends errechnen.
Das gleiche gilt von dem Umsatz der Verwaltungskosten. Das scheint mir ein etwas gewagtes Spiel mit Zahlen zu sein. Ich habe hier klar gesagt, was gemeint ist. Gemeint war, daß die gesamten Verwaltungskosten, das, was der Präsident der Monopolverwaltung unter Monopolunkosten versteht, zu dem Umsatz in Beziehung gesetzt wurden. Da kam ich zu einem Prozentsatz von rund 21, nicht von 22,1, wie in den „Finanzpolitischen Mitteilungen" fälschlicherweise angegeben worden ist. Ich kann nach dem Geschäftsbericht auf Drucksache Nr. 3263 rechnen, wie ich will — und ich bitte alle Bilanzkritiker, diese Rechnung auch einmal zu machen —, die '7,5 Millionen DM kommen nicht zustande! Auch die Zahlen, die Herr Minister Schäffer für Gehälter und Löhne, für soziale Abgaben, für sonstige Aufwendungen usw. gegeben hat, weichen von den Zahlen des Geschäftsberichts ab.

(Widerspruch in der Mitte.)

— Ja, sie weichen ab. Ich habe ja zugehört und gehört, daß sie abweichen. Wir werden es nach dem schriftlichen Bericht kontrollieren können. Den Geschäftsbericht habe ich vorliegen. Der Geschäftsbericht erscheint ein halbes Jahr nach Abschluß des Geschäftsjahres.
Ich bedaure, daß Herr Minister Schäffer seine Zustimmung zu dieser Veröffentlichung gegeben hat. Denn ich glaube, es ist kein gutes Verfahren, daß, wenn ein Abgeordneter hier im Plenum des Bundestags — —

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    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich mache Sie auf den Ablauf der Redezeit aufmerksam.