Rede von
Dr.
Wilhelm
Gülich
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will keine Lunte an das Pulverfaß legen, sondern ich möchte zu den Ausführungen kurz Stellung nehmen. Herr Kollege Kneipp, so liegen die Dinge j a nun nicht, wie Sie sie dargestellt haben. Natürlich habe ich Kritik am Monopol geübt; denn wenn ich keine Kritik geübt hätte, hätte ich keinen Gesetzentwurf zur Änderung des Monopolgesetzes zu begründen brauchen. Ich habe nur gesagt, ich bin nicht ein prinzipieller Gegner des Monopols, sondern ich habe früher einmal hier gesagt, daß es für mich nicht um Grundsatz-, sondern um Zweckmäßigkeitsfragen geht. Ich habe wiederholt auf Mißstände in der Monopolverwaltung hingewiesen. Seien Sie überzeugt, wenn wir die Dinge im Ausschuß genauer betrachten, werden wohl auch Sie zu der Überzeugung kommen, daß solche Mißstände da sind, und zwar nicht geringe.
Daß ich vorgesehen habe, jede Erzeugersparte in den Beirat einzubauen,. hat doch einen ganz natürlichen Grund. Ganz ohne Rücksicht darauf, wieviel die einzelne Erzeugersparte produziert, sollte zur Vorbereitung der Neuordnung der Branntweinwirtschaft jede Sparte vertreten sein, damit der Sachverstand aus jeder Sparte gehört wird. So ergeben sich zwangsläufig diese neun, von denen drei sogenannte Monopolbrenner sind. Aber daß das sogenannte Monopolbrenner sind, ist ja auch erst ein Ergebnis des veralteten Gesetzes von 1922; daß sie nun bei den Erzeugern drei von sechs haben, du lieber Gott, darin kann doch kein Unglück liegen. Ich weiß gar nicht, warum ich fortgesetzt verdächtigt werde, hier die Interessen irgendeines Industriezweiges zu vertreten. Ich habe keinerlei derartige Interessen, Herr Kollege Morgenthaler. Es spricht aus mir auch nicht der frühere Finanzminister von Schleswig-Holstein. Ich bin 54 Jahre meines Lebens ohne Kenntnis des Branntweinmonopolgesetzes ausgekommen. Als ich mich damit befassen mußte, habe ich gefunden, daß in der Branntweinwirtschaft Mißstände sind. Wohl wußte ich, daß es eine sehr interessante und umfangreiche Literatur über die Branntweinwirtschaft gibt; aber im einzelnen hatte ich mich nicht damit befaßt. Ich habe schon einmal erklärt: Sie dürfen mir nicht Dinge zur Last legen, die ich gar nicht zu verantworten habe, sondern die das Bundesfinanzministerium zu verantworten hat.
Ich habe schon einmal gesagt, daß unter Ermessensmißbrauch des § 177 große Brennereien errichtet worden sind und unter demselben Ermessensmißbrauch am Leben gehalten werden. Eine solche besteht auch in Schleswig-Holstein. Darüber sind wir uns einig. Aber ich habe nichts damit zu tun. Ich bitte doch freundlichst, mir diese Dinge nicht zur Last zu legen. Wenn wir nur zwei Holzverzukkerungsbetriebe haben, so sind das eben doch zwei sehr wichtige Betriebe einer Sparte der Branntweinwirtschaft. Ein Holzverzuckerungsbetrieb liegt in Schleswig-Holstein. Er hat nach meiner Überzeugung, nachdem ich die Dinge sehr genau untersucht habe, ein volkswirtschaftlich wichtiges und vertretbares Anliegen. Deshalb kann ein solches Unternehmen wohl gehört werden. Ich habe früher in anderen Zusammenhängen einmal darüber gesprochen. Ich bin also der Meinung, daß jede Sparte der Erzeugung, gleichgültig wieviel Sprit sie herstellt, im Beirat vertreten sein soll.
Daraus, daß dieses Gesetz von 1918 bzw. 1922 30 Jahre gehalten hat, können Sie doch nicht den Schluß ziehen, daß es ein gutes Gesetz ist. Ich habe vor einigen Monaten einmal Aussprüche aus dem Jahre 1926 zitiert, die grauslich waren. Damals wurde die Reformbedürftigkeit wirklich schon klar erkannt. Es erben sich nun mal Gesetz und Rechte wie eine ewige Krankheit fort. Dieses Gesetz hat sich durch die Zeiten hindurch, insbesondere durch das Dritte Reich, einfach so in dem Zustand erhalten, den wir heute haben und in dem es unter gar keinen Umständen bleiben kann.
Ich bin aber überzeugt, daß wir uns, wenn wir einmal in den Ausschüssen in die sachliche Beratung eintreten, darüber verständigen werden. Ich möchte nur gerade an dieser Steile den Antrag des Kollegen Morgenthaler dahin ergänzen, daß der Initiativgesetzentwurf auch dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik zur Mitberatung überwiesen wird.
Wenn der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten den Gesetzentwurf mitberaten soll, muß es auch der Ausschuß für Wirtschaftspolitik tun. Herr Kollege Wellhausen, es tut mir schrecklich leid. — Es wäre mir ja auch viel lieber, wir könnten die Sache im Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen abmachen; aber die Materie ist so, daß wir es nicht können.
Noch ein paar Worte an Herrn Morgenthaler. Er hat gesagt, dieser Beirat habe nicht viel zu bedeuten. Ich habe vorhin ausgeführt, daß ihm faktisch eine sehr wesentliche Mitwirkung, die einer Mitbestimmung gleichkommt, zuzuerkennen ist. Wenn Sie das Gefühl nicht loswerden, daß der Entwurf monopolfeindlich sei, ja, du lieber Gott, es handelt sich hier doch nicht um Gefühle, sondern es sind Dinge, die man sehr klar nachrechnen kann und über die man sich durch klare Aussprache und durch Einsicht wirklich eine Meinung verschaffen kann. Daß Sie die Sache hinsichtlich der Sachverständigen, die nicht der Branntweinwirtschaft angehören, nachdenklich stimmt, kann ich überhaupt nicht begreifen. Es gibt doch nichts Vernünftigeres, als wirkliche Sachverständige heranzuziehen, die keine Interessenvertreter sind.
Darauf haben wir allerdings gerade großen Wert gelegt.
— Ich weiß gar nicht, ob Sie sie kennen.
— Bitte, wollen Sie sie nennen! Ich denke an Sachverständige, welche einen wirklichen Überblick haben. Ich denke, wenn Sie wollen, an einen Mann wie Professor Schmölders. Ich könnte auch andere Volkswirtschaftler und Finanzwirtschaftler aufzählen, welche als Sachverständige auf dem Gebiet anzusprechen sind. Aber das sind ja Fragen, die wir im Ausschuß beraten sollten.
Der Kollege Morgenthaler hat Bedenken gegen den Monopolausschuß geäußert. Wir hatten aber früher die Mitwirkung der Parlamente. Diese ist durch Führerverordnungen aufgehoben worden.
— Im Beirat, ja. Der Beirat war falsch konstruiert. Ich habe das vorhin schon gesagt, konnte es aber nicht ausführlicher begründen, kann es auch jetzt nicht tun, weil die Zeit dafür nicht reicht. Ich will es im Ausschuß gern tun. Sie sehen auf meinem Platz dort einen dicken gelben Band. Das ist der erste Band von sieben Bänden; sie sind alle sieben da.
In diesen Bänden ist die gesamte Branntweingesetzgebung von 1918 bis 1933 aus den Verhandlungen und Protokollen des Deutschen Reichstages dargestellt. Sie finden dort in 138 Positionen ein chronologisches Register, ferner ein ausführliches Sachregister und ein Sprechregister. Sie werden nachher im Ausschuß sehen, wie gut Sie auf alle Fragen, die Sie in bezug auf die Vergangenheit stellen, bedient werden.
Jetzt muß ich mich den Ausführungen des Herrn
Ministers zuwenden. Zunächst ein paar Worte zum
Gesetzentwurf. Der Herr Minister Schäffer meint, die Ermächtigung verstoße gegen Art. 108 des Grundgesetzes. Das ist eine Frage, die die Juristen nachher behandeln mögen. Ich stelle aber nicht den Antrag, die Sache auch noch dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht zu geben.
Der Herr Minister Schäffer meint sodann, die Einrichtung eines Monopolausschusses verstoße gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung. Das habe ich ja gerade bestritten und ausgeführt, daß das nicht gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung verstößt, sondern daß diese wichtigen Angelegenheiten, wie die Festsetzung der Jahresbrennrechte, der Übernahmepreise, des Branntweinaufschlags, der Verkaufspreise, der Sortenkennzeichnung, in Zweifelsfällen früher letzten Endes von der Legis-
lative entschieden wurden. Ich will nichts anderes, als daß sie auch heute wieder von der Legislative entschieden werden, weil es sich, wie ich ausgeführt habe, um Fragen handelt, die zur Gesetzgebungskompetenz des Parlaments gehören, welches allein die Befugnis hat, Zölle und Verbrauchsteuern festzusetzen. Und das hier gehört dazu.
Der Herr Minister Schäffer machte auch Ausführungen in bezug auf den Monopolgewinn, wenn ich das hier gleich einfügen darf. Ich weiß es im Augenblick nicht mehr genau, aber ich kann die Antwort geben. Im Bundeshaushalt haben Sie ja ausdrücklich einen Monopolgewinn für dieses Jahr — erst von 25 Millionen DM und dann im Nachtrag noch von weiteren 5 Millionen DM — ausgewiesen, und Ihr Vertreter hat in der Gewerbeausschußsitzung vom 12. Dezember vorigen Jahres laut Protokoll mit Bedauern erklärt, die Preiserhöhung müsse vorgenommen werden, weil der Bundestag eben die Auflage gemacht habe. Dazu habe ich hier schon einmal gesprochen und es als ein unerhörtes Verfahren bezeichnet, in eine Bundestagsdrucksache, nämlich in den Einzelplan XXIII, ein Fußnötchen zu machen: „Die Erhöhung der Einnahmen ergibt sich aus der konjunkturellen Entwicklung der Wirtschaft", und zum anderen im Ausschuß achselzuckend zu sagen: Wir bedauern sehr, wir sind unschuldig; aber der Bundestag, der böse Bundestag, hat uns die Auflage gemacht, Monopolgewinne zu erzielen, und darum müssen wir die Preise erhöhen. Ob also die Einrichtung eines Monopolausschusses gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung verstößt, wäre auch noch zu untersuchen.
Ich weiß, daß die Monopolverwaltung auch andere Aufgaben hat, z. B. Aufgaben der öffentlichen Gesundheitspflege. Aber ich weiß auch, daß die Monopolverwaltung für die öffentliche Gesundheitspflege nichts tut, während z. B. die Monopolverwaltung in der Schweiz 10 % allein für die Bekämpfung des Alkoholismus ausgibt, wie überhaupt die Schweiz eine ganz ausgezeichnet geführte Monopolverwaltung hat.
Zweitens: Zum Antrag Drucksache Nr. 3624 sagt Herr Minister Schäffer, die Branntweinmonopolverwaltung habe ihre gesetzliche Pflicht erfüllt. Nun, ich habe hier mehrfach dargelegt — sonst wären die ganzen Anträge nicht nötig gewesen —, daß sie ihre gesetzliche Pflicht eben nicht erfüllt hat. Mit Interesse habe ich zur Kenntnis genommen — Herr Minister Schäffer hatte die Freundlichkeit, mir das schon vor 14 Tagen zu sagen —, daß er die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein angewiesen hat, diesem Antrag zu entsprechen mit Ausnahme des Nachweises über die einzelne Verwendung des Rohsprits in den Fertigerzeugnissen. Das ist eine Frage, die ich im Augenblick nicht beurteilen kann. Aber es dürfte gut sein, auch diesen Antrag dem Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und nur diesem Ausschuß zu überweisen. Ich stelle hiermit den Antrag, das zu tun.
Herr Schäffer sagte: „Nicht soviel in der Öffentlichkeit über das Monopol als Finanzmonopol sprechen!" Ja, ich wäre auch nie auf den Gedanken gekommen, darüber zu sprechen, wenn nicht Ihre Herren, Herr Minister Schäffer, in der Öffentlichkeit darüber geschrieben hätten und wenn nicht Ihre Herren sich bemühten, darzulegen, daß dieses Alkoholmonopol ein Finanzmonopol sei. Wenn das nicht der Fall wäre, hätte ich kein Wort darüber verloren.
Nun noch einige Bemerkungen zu der Großen Anfrage. Wir wissen alle in diesem Hause, daß Herr Minister Schäffer schon wesentlich interessantere Reden gehalten hat als vorhin die bei der Beantwortung der Großen Anfrage. Aber ich will Ihnen sagen, warum wir die Form der Großen Anfrage gewählt haben. Es handelt sich um eine schwierige Materie, die man hier nicht im einzelnen behandeln kann, die man aber auch nicht in der Form der Kleinen Anfrage abtun kann. Denn wenn z. B. eine „Kleine Anfrage" nicht beantwortet worden wäre, hätten wir nach § 110 der Geschäftsordnung nur die Möglichkeit, die Frage als mündliche Frage in der Fragestunde zu wiederholen. Damit wäre gar nichts gewonnen. Wir wünschen vielmehr, daß diese Große Anfrage, die eine komplizerte, volkswirtschaftlich wichtige Materie behandelt, im Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen überprüft wird.
In meinem Brief vom 13. September an Herrn Minister Schäffer habe ich alle Unterlagen gegeben und habe auch auf die Fehlerquellen hingewiesen, die im Rechenwerk sein können. Einige müssen darin sein. Wenn z. B. am 26. April die Verkaufspreise erhöht werden, aber die Vierteljahresausweise für die Zeit vom 1. April bis 30. Juni gehen, dann kann man beim besten Willen nichts anderes tun als die Berechnung nach dem Vierteljahresausweis für das ganze Quartal vornehmen. Das ist geschehen. Aber auf diese mögliche Fehlerquelle und auf andere mögliche Fehlerquellen habe ich in dem Brief hingewiesen. Es wird erforderlich sein, daß dieses Rechenwerk auch zu den Drucksachen des Bundestags kommt, und ich darf es dem Herrn Präsidenten überreichen mit der Bitte, es als Nachtrag zu meinen Ausführungen mit in die Bundestagsdrucksachen aufzunehmen.*)
Das Interessante bei der ganzen Frage ist doch folgendes. Herr Minister Schäffer hat selbst ausgeführt, daß sich ein Brutto-Umsatz von etwas über 156 Millionen DM tatsächlich errechne, daß also meine Angabe von rund 156 Millionen DM richtig sei. Er hat nur davon gesprochen, daß ich offensichtlich einen Umsatz aus der Produktion zugrunde gelegt hätte, während er von einem Umsatz durch die Vertriebsstellen spricht. Darunter kann ich mir nun beim besten Willen nichts vorstellen. Es ist doch ganz klar, daß ich den Umsatz zugrunde legen muß, der im Bundesanzeiger in den Vierteljahrsausweisungen veröffentlicht wird. Was soll man denn sonst einer solchen Berechnung zugrunde legen? Denn die Bundesmonopolverwaltung ist doch verpflichtet, ihre Zahlen vorzulegen.
Ich möchte dann noch fragen — das ist nur eine rhetorische Frage, auf die ich jetzt keine Antwort erwarte —, wann und wo denn nun die 138 Millionen DM ausgewiesen werden, so daß wir sie kontrollieren können. Der Umsatz als Verkaufserlös, errechnet auf Grund der Verkaufsmengen und der Verkaufspreise, muß nach meiner Meinung mit dem Gesamtumsatz aller Vertriebsstellen der Monopolverwaltung übereinstimmen. Wenn es nicht übereinstimmt, müssen in den einzelnen Vertriebsstellen Saldierungen vorgenommen sein, Saldierungen mit Unkosten, so daß Netto-Erlöse herausgekommen sind. Wenn das der Fall ist — ich konnte das bei der mündlichen Darlegung nicht genau verstehen —, bin ich der Meinung, daß das ein nicht zulässiges Verfahren ist. In der Bilanz erscheinen diese Zahlen jedenfalls nicht. Die Bilanz ist, wie
*) Siehe Anlage 2 Seite 10601
wiederholt dargelegt, nicht vollständig. Wann und wo erfahren wir nun eigentlich, wie sich diese Kosten wirklich zusammensetzen? Auch der Umsatz von 149 Millionen DM, der von Ihnen, Herr Minister Schäffer, erwähnt wurde, läßt sich nirgends errechnen.
Das gleiche gilt von dem Umsatz der Verwaltungskosten. Das scheint mir ein etwas gewagtes Spiel mit Zahlen zu sein. Ich habe hier klar gesagt, was gemeint ist. Gemeint war, daß die gesamten Verwaltungskosten, das, was der Präsident der Monopolverwaltung unter Monopolunkosten versteht, zu dem Umsatz in Beziehung gesetzt wurden. Da kam ich zu einem Prozentsatz von rund 21, nicht von 22,1, wie in den „Finanzpolitischen Mitteilungen" fälschlicherweise angegeben worden ist. Ich kann nach dem Geschäftsbericht auf Drucksache Nr. 3263 rechnen, wie ich will — und ich bitte alle Bilanzkritiker, diese Rechnung auch einmal zu machen —, die '7,5 Millionen DM kommen nicht zustande! Auch die Zahlen, die Herr Minister Schäffer für Gehälter und Löhne, für soziale Abgaben, für sonstige Aufwendungen usw. gegeben hat, weichen von den Zahlen des Geschäftsberichts ab.
— Ja, sie weichen ab. Ich habe ja zugehört und gehört, daß sie abweichen. Wir werden es nach dem schriftlichen Bericht kontrollieren können. Den Geschäftsbericht habe ich vorliegen. Der Geschäftsbericht erscheint ein halbes Jahr nach Abschluß des Geschäftsjahres.
Ich bedaure, daß Herr Minister Schäffer seine Zustimmung zu dieser Veröffentlichung gegeben hat. Denn ich glaube, es ist kein gutes Verfahren, daß, wenn ein Abgeordneter hier im Plenum des Bundestags — —