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ID0123103700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 231. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. Oktober 1952 10557 231. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 1. Oktober 1952. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 10559A, 10573A Glückwünsche zum 66. Geburtstag des Abg. Temmen, zum 67. Geburtstag des Abg. Walter, zum 65. Geburtstag des Abg. Dr. Dr. h. c. Niklas, zum 71. Geburtstag des Abg. Sander 10559A Glückwünsche zum Geburtstag des Präsidenten Dr. Ehlers: Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) zur Geschäftsordnung 10559B Glückwünsche zum 58. Geburtstag des Abg. Richter (Frankfurt) 10559C Mandatsniederlegung des Abg. Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) 10559C Begrüßung des Abg. Henßler nach Genesung 10559C Zur Geschäftsordnung, Antrag auf Aufsetzung der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Landtagswahlen im Saargebiet (Nr. 3621 der Drucksachen) und des Antrags der Fraktion der SPD betr. undemokratische Verhältnisse an der Saar (Nr. 3627 der Drucksachen) auf die Tagesordnung: Niebergall (KPD) 10559C Fisch (KPD) 10560A Beschlußfassung 10560A, B Nächste Fragestunde, — Frist zur Einreichung der Fragen 10560B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrts- und Rheinschifffahrtssachen 10560B Gesetz über den Finanzausgleich unter den Ländern in den Rechnungsjahren 1951 und 1952 10560B Gesetz zur Änderung der Gesetze über die Landeszentralbanken 10560B Kleine Anfrage Nr. 281 der Fraktion der CDU/CSU betr. Verkehrssteuer für Personenbeförderung (Nrn. 3470, 3647 der Drucksachen) 10560C Kleine Anfrage Nr. 282 der Fraktion der CDU/CSU betr. Änderung des Besoldungsgesetzes (Nrn. 3471, 3643 der Druck sachen) 10560C Bericht des Stellvertreters des Bundeskanzlers über die Maßnahmen der Regierung betr. Pensionskasse Deutscher Privateisenbahnen (Nr. 3704 der Druck sachen) 10560C Bericht des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts über den Stand der Beratungen der Vereinten Nationen über die Grundsätze für eine Musterkonvention bzw. ein Gesetz für die internationale Durchsetzung von Unterhaltsverpflichtungen gegenüber unehelichen Kindern der Besatzungsangehörigen (Nr. 3711 der Drucksachen) 10560C Zurückziehung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem reichseigenen Grundstück in Wilhelmshaven an der Gökerstraße (Nrn. 2477, 3712 der Druck sachen) 10560C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Durchführung des Beschlusses des Bundestages vom 10. Juli 1952 wegen Viermächteverhandlungen zur Wiedervereinigung Deutschlands (Nr 3673 der Drucksachen) 10560D Fisch (KPD) (zur Geschäftsordnung) 10560D Beschlußfassung 10561B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Subventionen für phosphorhaltige Düngemittel (Nrn. 3609, 3415 der Drucksachen) 10561C Dr. Horlacher (CSU) . . . 10561C, 10564C Hoffmann (Lindlar) (FU), Berichterstatter 10562C Kriedemann (SPD) 10563A Niebergall (KPD) 10563C Lampl (FU) 10563C Dannemann (FDP) 10563D Tobaben (DP) 10564B Abstimmungen 10565A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsdienststrafordnung (Nrn. 2516, 3594 der Druck- sachen, Umdruck Nr. 645); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdrucke Nrn. 654, 665) . . . 10565B Dr. Brill (SPD) 10565C Dr. Kleindinst (CSU) 10566B Gundelach (KPD) 10566D Abstimmungen 10567A Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Freigabe deutscher Liegenschaften durch ausländische Streitkräfte (Nr. 3675 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Sicherung landwirtschaftlicher Nutzflächen vor unnötigen Inanspruchnahmen (Nr. 3686 der Drucksachen) 10567B Gibbert (CDU), Antragsteller . . . 10567C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10568A, 10578 Dr. Brönner (CDU) 10569B Höcker (SPD) 10570A Ritzel (SPD) 10571D Frau Dr. Brökelschen (CDU) . . 10572B Kohl (Stuttgart) (KPD) 10572C Eichner (FU) 105'73A Niebergall (KPD) 10573B Beschlußfassung 10573C Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Nr. 3620 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Nr. 3623 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Geschäftsbericht der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Nr 3624 der Drucksachen) 10573C Dr. Gülich (SPD), Anfragender und Antragsteller: zur Sache . . . . 10573D, 10584C, 10601 zur Geschäftsordnung 10587C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10578B, 10600 Morgenthaler (CDU) 10582C Dr. Kneipp (FDP) 10583D Dr. Wellhausen (FDP) 10587C Ausschußüberweisungen 10587D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Senkung der Kaffee- und Teesteuer (Nrn. 3692, 3239 der Drucksachen) 10588A Günther (CDU) : als Berichterstatter 10588B als Abgeordneter . . . 10589C, 10597D Frau Lockmann (SPD) 10590C Peters (SPD) 10591D Dr. Bertram (Soest) (FU) . 10592B, 10597B Ewers (DP) 10593A Dr. Wellhausen (FDP) 10593C Niebes (KPD) 10594A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10594B Beschlußfassung 10598B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Bromme, Ewers, Dr. Hoffmann (Lübeck), Dr. Bartram (Schleswig-Holstein) u. Gen. betr. Übernahme der Priwallfähren auf den Bund (Nrn 3697, 3637 der Drucksachen) . . . 10598B Dr. Bärsch (SPD), Berichterstatter 10598C Bromme (SPD) 10599B Beschlußfassung 10599C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP/DPB, FU (BP-Z) eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über den Kapitalverkehr (Nr. 3714 der Drucksachen) 10599C Ausschußüberweisung 10599C Nächste Sitzung 10599C Anlage 1: Ergänzendes Zahlenmaterial zur Rede des Bundesministers der Finanzen Schäffer zur Beantwortung der großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein 10600 Anlage 2: Schreiben des Abg. Dr. Gülich an den Bundesminister der Finanzen Schäffer vom 13. September 1952 betr. Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein 10601 Anlage 3: Berichtigung zur Zusammenstellung der namentlichen Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften in der 230. Sitzung . . . 10604 Die Sitzung wird urn 13 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 231. Sitzung Ergänzendes Zahlenmaterial zur Rede des Bundesministers der Finanzen Schäffer zur Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein: Gehälter und Löhne Dienstbezüge der Beamten des Monopolamts und der Angestellten des Monopolamts und der Verwertungsstelle 2 517 642,48 DM Soziale Abgaben Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung 110 540,64 DM Beiträge zum Versorgungsstock 31 794,25 DM Beiträge zum Versicherungsverein 111 268,86 DM Beiträge zur Zusatzversicherung 41 692,70 DM Ausbildung und Unterricht 625,44 DM Verpflegungsgeld 2 748,20 DM Unterstützung 4 256,20 DM Sonstige soziale Kosten 2 052,98 DM Einstellung der Versorgungsbezüge (Monopolamt) 1. Oktober 1950 bis 30. September 1951 (Entnommen aus der Position „Kosten für die Verwaltung des Monopols durch die Finanzbehörde") 75 000,- DM 379 979,27 DM 1 Allgemeine Verwaltungskosten Miete- und Pachtkosten 71 261,31 DM Porti, Telegramme, Fernsprechkosten 125 558,97 DM Fahrtkosten, Tages- und Übernachtungsgelder, Trennungsentschädigungen 407 756,54 DM Bürokosten, Werbekosten, Zeitschriften, Bücher usw. 196 218,54 DM Kosten an die EDG Münster 86 050,55 DM Kosten für PKW 22 370,79 DM Büro-Heizung usw. 37 316,58 DM 946 533,28 DM Kosten für die Verwaltung des Monopols durch die Finanzbehörde Einstellung der Verwaltungskosten 1. April 1951 bis 30. September 1951 1 500 000,- DM Sonstige Aufwendungen Einmalige Beihilfen 17 658,85 DM Essen-Zuschüsse 9 241,50 DM 26 900,35 DM Außerordentliche Aufwendungen Instandsetzung der Büroräume Junghofstraße 1495,67 DM Jahresvergütung 566 577,28 DM Sonstiger außerordentlicher Aufwand 16 155,04 DM 584 227,99 DM 5 955 283,37 DM Einstellung der Verwaltungskosten für die Zeit vom 1. Oktober 1950 bis 31. März 1951, aus Rückstellung 1949/50 entnommen (zur richtigen Darstellung der Jahresentschädigung von 3 Millionen DM). 1 500 000,- DM 7 455 283,37 DM Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 231. Sitzung Schreiben des Abgeordneten Dr. Gülich an den Bundesminister der Finanzen Schäffer betreffend Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein: Deutscher Bundestag Abgeordneter Prof. Dr. W. Gülich Kiel, 13. September 1952 Herrn Bundesfinanzminister Fritz Schäffer Bonn Rheindorfer Straße 118 Sehr geehrter Herr Bundesfinanzminister, Mit Drucksache Nr. 3620 hat die SPD-Fraktion an Sie eine große Anfrage betr. Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein gerichtet. Der Wortlaut der Anfrage enthält nicht die Berechnungen, die den von mir in der 203. Sitzung des Bundestages genannten Zahlen zugrunde liegen. Die Kenntnis dieses umfangreichen Zahlenmaterials ist jedoch für die sachliche Beantwortung der Anfrage erforderlich. Ich darf Ihnen daher folgende ergänzende Ausführungen zuleiten. Meine Berechnungen stützen sich auf folgende amtliche Unterlagen: 1. die Vierteljahresausweisungen über den Branntweinabsatz im Betriebsjahr 1950/51 (Bundesanzeiger Nr. 60 vom 29. 3. 51, Nr. 107 vom 7. 6. 51, Nr. 157 vom 16. 8. 51, Nr. 31 vom 14. 2. 52), 2. die Bekanntmachungen über die Verkaufspreise für unverarbeiteten Branntwein jeder Art in Mengen über 280 1 Weingeist, den Branntweinaufschlag, den Monopolausgleich und die Essigsäuresteuer (Bundesanzeiger Nr. 111 vom 14. 6. 50, Nr. 59 vom 28. 3. 51, Nr. 94 vom 19. 5. 51, Nr. 184 vom 22. 9. 51), 3. die Anordnung über den Branntweinausfuhrpreis (Bundesanzeiger Nr. 214 vom 4. 11. 50), 4. die Bekanntmachungen über die Kleinverkaufspreise für unverarbeiteten Branntwein jeder Art in Mengen bis zu 280 1 Weingeist (Bundesanzeiger Nr. 115 vom 20. 6. 50, Nr. 24 vom 3. 2. 51, Nr. 96 vom 23. 5. 51). Aus den Unterlagen zu 1 bis 3 ergibt sich ein Gesamtbetrag aus Branntweinverkäufen der Bundesmonopolverwaltung im Geschäftsjahr 1950/51 von 152 145 645,00 DM, die wie folgt errechnet sind: 1. zum regelm. 1. Halbj 222 203 hl!W zu DM 240 je hl/W = DM 53 328 720,- Verkaufspreis 2. Halbj. 154 655 hl/W zu DM 270 je hl/W = DM 41 756 850,- 2. zum ermäß. Verkaufspreis 17 078 hl/W zu DM 230 je hl/W = DM 3 927 940,- 3. zum besond. ermäß. Verkaufspreis 14 072 hl/W zu DM 230 je hl/W = DM 3 236 560,- 4. zum Essigbranntweinpreis 72 700 hl/W zu DM 150 je hl/W = DM 10 905 000,- 5. zum allg. ermäß. Ver- kaufspreis 1. Halbj. 195 513 hl/W zu DM 80 je hl/W = DM 15 641 040,- 2. Halbj. 227 872 hl/W zu DM 85 je hl/W = DM 19 369 120,- 6. zum Treibstoffbranntweinpreis 1. Halbj. 35 525 hl/W zu DM 70 je hl/W = DM 2 486 750,- 2. Halbj. 601 hl/W zu DM 80 je hl/W = DM 55 280,- DM 150 707 260,- 7. zum Ausfuhrpreis 15 428 hl/W davon geschätzt Primasprit 4 000 hl/W zu DM 80 je hl/W = DM 320 000,- Techn. Sprit 11 428 hl/W zu DM 45 je hl/W = DM 514 260,- 8. Lieferungen nach Westberlin 4 833 hl/W geschätzt zum durchschnittlichen Über- nahmepreis von DM 125,- je hl/W - DM 604 125,- Gesamtsumme DM 152 145 645,- Mangels genauerer Angaben der Bundesmonopolverwaltung sind bei einzelnen Positionen geringe Abweichungen von der jeweiligen Gesamtsumme möglich, die möglichen Differenzen ergeben sich im einzelnen aus folgendem: Zu Pos. 1 und 5: Die Verkaufspreise wurden mit Wirkung vom 26. 4. 51 erhöht. Weil nur Vierteljahresausweisungen für den Branntweinabsatz vorlagen, mußten für die Berechnung die erhöhten Preise ab 1. 4. 51 zugrunde gelegt werden. Zu Pos. 4: Der Absatz zum Essigbranntweinpreis ist mit dem Verkaufspreis für gereinigten Branntwein von 150 DM/hl W berechnet worden, da Zahlen über die Absatzmenge zu gereinigtem und ungereinigtem Essigbranntweinpreis fehlten. (Verkaufspreis für ungereinigten Branntwein 145,00 DM/hl W.). Zu Pos. 6: Der Verkaufspreis wurde mit Wirkung vom 21. 3. 51 auf 80,00 DM/hl W erhöht und mit Wirkung vom 6. 9. 51 auf 65,00 DM/hl W gesenkt. Weil nur Vierteljahresausweisungen für den Branntweinabsatz vorlagen, mußten für die Berechnungen für das erste Halbjahr 70,00 DM/hl W, für das zweite Halbjahr 80,00 DM/hl W zugrunde gelegt werden. Zu Pos. 7: Da Angaben über die Ausfuhrmenge zum Preise für Primasprit und zum Preis für technischen Sprit fehlten, mußte eine Schätzung vorgenommen werden. Zu Pos. 8: Da Angaben über den Verkaufspreis für Lieferungen an die Monopolverwaltung WestBerlin fehlten, wurde eine Schätzung zum durchschnittlichen Übernahmepreis von 125,00 DM/hl W vorgenommen. Auch aus dem nach dem 2. 4. 52 veröffentlichten Geschäftsbericht der Bundesmonopolverwaltung für das Geschäftsjahr 1950/51, Drucksache Nr. 3263 S. 7 u. 10 (verteilt am 21. 4. 52), ist lediglich ein Gesamtbetrag aus Branntweinverkäufen im Geschäftsjahr 1950/51 von 150 830 295,00 DM zu entnehmen, wobei auch hier bei den einzelnen Positionen geringe Abweichungen von der jeweiligen Gesamtsumme entsprechend den oben angeführten Anmerkungen möglich sind. Die Gesamtsumme errechnet sich wie folgt: 1. zum regelm. Verkaufspreis 375 907 hl/W zu DM 255 je hl/W = DM 95 856 285,- 2. zum ermäß. Verkaufspreis 20 908 hl/W zu DM 230 je hl/W = DM 4 808 840,- 3. zum besond. ermäß. Verkaufspreis 15 772 hl/W zu DM 230 je hl/W = DM 3 627 560,- 4. zum EssigBranntweinpreis 72 918 hl/W zu DM 147,50 je hl/W = DM 10 755 405,- 5. zum allg. ermäß. Verkaufspreis 389 038 hl/W zu DM 82,50 je hl/W = DM 32 095 635,- 6. zum Treibstoffbrannntweinpreis 29 971 hl/W zu DM 75 je hl/W = DM 2 247 825,- 7. zum Ausfuhrpreis 15 436 hl/W Davon geschätzt Primasprit 4 000 hl/W zu DM 80 je hl/W = DM 320 000,- techn. Sprit 11 436 hl/W zu DM 45 je hl/W = DM 514 620,- 8. Lieferungen 4 833 hl/W geschätzt zum nach Westberlin durchschnittlichen Übernahmepreis der Monopolverwaltung von DM 125,— je hl/W = DM 604125,- Zus.: DM 150 830 295,— Aus den genannten amtlichen vor und nach dem 2. 4. 52 zur Verfügung gestellten Unterlagen ist die in den Finanzpolitischen Mitteilungen des Bundesministeriums der Finanzen angegebene Umsatzzahl von DM 138 226 058,46 nicht zu errechnen. Der Betrag der reinen Verwaltungskosten von 34,5 Mio DM ist von mir in der 203. Sitzung des Bundestages zitiert worden als Angabe des Präsidenten der Bundesmonopolverwaltung in der Sitzung des Gewerbeausschusses vom 12. 12. 51. In dieser Sitzung wurden, wie aus dem Protokoll her- vorgeht, die Übernahme- und Verkaufspreise für das Geschäftsjahr 1951/52 erörtert, und für dieses Jahr hat, nach meinen Informationen, der Präsident die Monopolunkosten — ohne Rückstellungen, Gewinn und Abschreibungen — mit 34,5 Mio DM beziffert. Da ich ausdrücklich von Verwaltungskosten ohne Rückstellungen, Gewinn und Abschreibungen gesprochen habe, konnten darunter nur die gesamten Verwaltungskosten, also das, was der Präsident der Bundesmonopolverwaltung mit Monopolunkosten bezeichnet hat, verstanden werden. Ich habe die Monopolunkosten nicht ausdrücklich auf das Geschäftsjahr 1950/51 bezogen, sondern unterstellt, daß die Monopolunkosten für das Geschäftsjahr 1950/51 von den Monopolunkosten für das Geschäftsjahr 1951/52 nicht wesentlich abweichen können. Auch habe ich die Verwaltungsunkosten nicht mit 22,1 % des Umsatzes beziffert, wie in der „Richtigstellung" angegeben wird, sondern mit „über 21 %". Es wird in den Finanzpolitischen Mitteilungen des Bundesministeriums der Finanzen nicht bestritten, daß der Präsident der Bundesmonopolverwaltung für den Voranschlag 1951/52 die Monopolunkosten mit 34,5 Mio DM angegeben hat. Die nach dem 2. 4. 52 veröffentlichte Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1950/51, Drucksache Nr. 3263, weist aus für Löhne und Gehälter, soziale Abgaben, Verwaltungs- und Betriebskosten und Kosten für die Verwaltung des Monopols durch die Finanzbehörde insgesamt 28 688 303,80 DM. Die in den Finanzpolitischen Mitteilungen angegebenen '7 455 283,37 DM reine Verwaltungskosten sind aus ihr nicht zu entnehmen. Obwohl Herr Staatssekretär Hartmann in der 203. Sitzung des Bundestages mit den zuständigen Herren des Bundesfinanzministeriums und den Herren der Bundesmonopolverwaltung anwesend war, nahm er zu meinen Ausführungen keine Stellung. Wie Sie aus Vorstehendem entnehmen können, stützen sich meine Zahlenangaben auf Berechnungen auf Grund amtlicher Unterlagen, während die in den Finanzpolitischen Mitteilungen genannten Ziffern aus den amtlichen Veröffentlichungen nicht zu entnehmen sind. Ich lasse einen Durchschlag dieses Schreibens den Mitgliedern des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen und des Ausschusses für Wirtschaftspolitik zugehen. Mit freundlichem Gruß Ihr sehr ergebener (gez.) Gülich Anlage 3 zum Stenographischen Bericht der 231. Sitzung Berichtigung zur Zusammenstellung der namentlichen Schlußabstimmung in des 230. Sitzung über den Entwurf eines Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften : Seite 10554 C ist zu lesen: in Zeile 2: Brünen: krank Seite 10555 C ist zu lesen: in Zeile 5: Dr. Mende: Ja in Zeile 6: Dr. Miessner: —
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    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf zu dem Antrag Stellung nehmen. In dem vom deutschen Bundestag gebilligten Freigabememorandum vom 17. August 1951 hat das Bundesministerium der Finanzen der Alliierten Hohen Kommission den Vorschlag unterbreitet, alliierte-deutsche Ausschüsse auf Landes- und Ortsebene einzusetzen, die die Möglichkeit der Freigabe von requirierten Liegenschaften prüfen sollen. Die in diesem Memorandum niedergelegten Grundsätze sind Gegenstand von Beratungen zwischen den alliierten und deutschen Sachverständigen anläßlich der Verhandlungen über den Deutschlandvertrag und seine Zusatzverträge gewesen.
    Das Ergebnis dieser Besprechungen hat seinen Niederschlag in Art. 38 des Truppenvertrags gefunden. Danach sind die Streitkräfte verpflichtet, a) ihren Bedarf an Liegenschaften laufend zu überprüfen, um sicherzustellen, daß dieser Bedarf auf das Mindestmaß beschränkt bleibt, das mit dem Umfang und mit den Pflichten der Streitkräfte vereinbar ist; b) Liegenschaften, die nicht mehr benötigt werden, freizugeben; c) Liegenschaften, für die befriedigende Ersatzliegenschaften verfügbar gemacht werden, freizugeben.
    Wenn auch in Art. 38 die Bildung von deutschalliierten Ausschüssen ausdrücklich vorgesehen ist, so hat jedoch schon damals anläßlich der abschließenden Beratungen zwischen dem Bundeskanzler und den Herren Hohen Kommissaren Einigkeit darüber bestanden, daß die Bildung solcher Ausschüsse zweckmäßig sei und im beiderseitigen Interesse liege. Schon aus den bisherigen Maßnahmen der Besatzungsstreitkräfte war zu entnehmen, daß diese grundsätzlich bereit sind, gemischte Ausschüsse — und zwar sowohl auf Landesebene als auch auf Ortsebene — einzurichten.
    Über den gegenwärtigen Stand der Angelegenheit kann ich Ihnen auf Grund der mir in den letzten Tagen zugegangenen Stellungnahmen der Landesregierungen folgendes mitteilen. In den Ländern Bayern. Hessen. Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Bremen sind alliierte-deutsche Ausschüsse auf Landesebene schon eingerichtet worden. In Bremen besteht bereits seit 1951 ein solcher Ausschuß. Dieser Ausschuß hat 103 Anträge bereits bearbeitet mit dem Ergebnis, daß die amerikanische Besatzungsmacht 93 Häuser freigegeben hat. In den Ländern Bayern und Hessen sind ebenfalls solche Ausschüsse gebildet, die zum erstenmal am 30. September oder 2. Oktober 1952 zusammentreten sollen. Im Lande RheinlandPfalz besteht eine gemischte Kommission beim Landeskommissariat, die sich mit der Freigabe requirierter Liegenschaften befaßt. Auf Grund des Ergebnisses dieser Verhandlungen konnten im letzten Vierteljahr in Rheinland-Pfalz 53 Wohnungen und 3 Gewerbebetriebe aus der Requisition freigegeben werden.
    Ausschüsse auf Ortsebene: solche bestehen bereits in verschiedenen Städten und Gemeinden des Bundesgebiets. In der Regel arbeiten die zuständigen Kreis-Resident-Offiziere im Benehmen mit dem Besatzungskostenamt, den Stadtverwaltungen sowie den Vertretungen der Interessenverbände der Besatzungsgeschädigten zusammen, auch über Freigabeanträge der Besatzungsgeschädigten. Die Einrichtung solcher Ortsausschüsse hat sich in einigen Fällen bereits ausgezeichnet bewährt. So konnten z. B. in Herford in Westfalen durch entsprechende Verhandlungen über gemeinsame Nutzung von requirierten Wohngebäuden durch Angehörige der Streitkräfte und durch die Grundstückseigentümer nach Durchführung kleinerer Umbaumaßnahmen 150 bisher requirierte Wohnungen und darüber hinaus noch 17 gewerbliche Betriebe und öffentliche Einrichtungen freigegeben werden. Diese Umbaumaßnahmen hat das Bundesministerium der Finanzen entsprechend den Grundsätzen des Freigabememorandums aus Mitteln des Einzelplans XXVII finanziert. Das Bundesministerium der Finanzen hofft, daß die Arbeit dieser gemischten Ausschüsse dazu führen wird, daß in allen Fällen, in denen requirierte Objekte nicht oder nur unzureichend genutzt werden, diese unverzüglich dem Eigentümer freigegeben werden.
    Da auch nach Durchführung dieser Sofortmaßnahme mit Rücksicht auf die große Zahl der im Bundesgebiet vorhandenen Streitkräfte und ihrer Angehörigen eine erhebliche Anzahl von Objekten übrigbleibt, die weiterhin benötigt werden, ist es erforderlich, ohne Zeitverlust mit den in dem Freigabe-Memorandum bereits in Aussicht gestellten Ersatzbaumaßnahmen zu beginnen. Das Bundesministerium der Finanzen hat sich deshalb entschlossen, Bundesmittel des Einzelplans XXVII im Gesamtbetrag von 75 Millionen DM für ein erstes Programm zur Errichtung von Ersatzgebäuden für die Streitkräfte zum Zwecke der Freimachung altrequirierter Gebäude zur Verfügung zu stellen. Ein entsprechendes Rundschreiben wird in den nächsten Tagen bereits den Herren Finanzministern und Finanzsenatoren der Länder und dem Senat von Berlin zugehen. In dem Rundschreiben sind die Herren Landesfinanzminister gebeten worden, einen Gesamtplan über die Errichtung von Ersatzgebäuden im Rahmen der auf die einzelnen Länder entfallenden anteiligen Beträge aufzustellen. Sobald dem Bundesministerium der Finanzen die Unterlagen vorliegen. wird dieses mit den alliierten Hauptquartieren über die Durchführung der Ersatzbaumaßnahmen und die Freigabe einer entsprechenden Anzahl von altrequirierten Gebäuden verhandeln. In erster Linie soll versucht werden, Ein- und Zweifamilienhäuser freizumachen. Bei der Auswahl der Objekte soll in erster Linie auf die sozialen und die sonstigen eine vordringliche Behandlung rechtfertigenden Verhältnisse des einzelnen Eigentümers abgestellt werden.
    Durch diese Ersatzbaumaßnahmen und andere geeignete Hilfsmaßnahmen hofft die Bundesregierung, in angemessener Zeit zu einer planmäßigen Freimachung der altrequirierten Wohnungen und Gewerbegebäude der privaten Hand zu gelangen. Diese Verhandlungen müssen mit den verschiedenen Hauptquartieren geführt werden. Ich habe erst vor 48 Stunden durch Herren meines Hauses Verhandlungen mit dem Chef der amerikanischen Luftwaffe in Deutschland abschließen können. Ich kann zu meiner inneren Befriedigung die Mitteilung machen, daß bei diesen Verhandlungen die in dem Memorandum vom 17. August 1951 aufgestellten Grundsätze von der Gegenseite vorbehaltlos anerkannt worden sind.

    (Bravo! in der Mitte.)



    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    Es ist anerkannt worden, daß der wirklich nötige
    Bedarf durch deutsch-amerikanische Ausschüsse
    festgelegt werden soll. Es ist anerkannt worden,
    daß die leerstehenden Objekte zurückgegeben werden müssen. Es ist der Grundsatz anerkannt worden, daß nunmehr im Gegensatz zu früher Deutsche
    und Amerikaner in einem Hause wohnen können.

    (Bravo! in der Mitte.)

    Es ist angenommen worden, daß die beschlagnahmten Objekte gegen Ersatzgestellung in angemessenem Umfang freigegeben werden. Weiter ist vereinbart worden, daß dort, wo gemischte deutschamerikanische Ausschüsse auf Landesebene oder auf Ortsebene noch nicht bestehen, solche jetzt gebildet werden sollen. Weiterhin ist von dem Chef der amerikanischen Luftwaffe in Deutschland ein Ersatzwohnungsbauprogramm für Wiesbaden, Frei-sing, Erding und andere Orte gebilligt worden, das 40 Objekte umfaßt, wobei von deutscher Seite erreicht wurde, daß je Wohnungseinheit ein Durchschnittsbetrag von 30 000 DM zugrunde gelegt wird, während bisher Beträge bis zu 80 000 DM von den alliierten Mächten gefordert worden sind.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Ich hoffe, daß diese ersten Verhandlungen, die bereits zu einem Ergebnis geführt haben, Muster und Beispiel für alle Verhandlungen sind, und ich hoffe, daß damit das deutsche Memorandum sein Ziel erreicht hat. Unter diesem Gesichtspunkt kann ich den gestellten Antrag im Namen der Bundesregierung nur begrüßen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich eröffne die Aussprache im Rahmen der allgemeinen Redezeit von 60 Minuten. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Brönner.

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    Rede von Dr. Josef Brönner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den bisherigen grundsätzlichen Ausführungen zu Art. 38 der zweiten Anlage des Deutschlandvertrags und nach der sehr wohltuenden Vereinbarung, von der wir eben vom Herrn Bundesfinanzminister gehört haben, daß man endlich die notwendige Rücksicht auf die deutschen Menschen nehmen will, die sich in einer solchen Wohnungsnot befinden, darf ich trotzdem zur Unterstreichung dieser Gedankengänge noch einmal auf das bisherige Verhalten der alliierten Streitkräfte in bezug auf die Wohnungen hinweisen.
    Bei der Bevölkerung hat gerade deshalb eine so starke Erbitterung eingesetzt, weil auf die Wohhungsnot in Deutschland nicht die gebührende Rücksicht genommen worden ist. Vor allem wurden drei Mißstände getadelt: einmal das lange Freistehen von Wohnungen; dann die geringe Belegung von Wohnungen und endlich die Unmöglichkeit, im eigenen Hause mit Amerikanern zusammen wohnen zu dürfen. Wochenlang stehen Wohnungen leer, und wenn sie noch länger leer gestanden haben und eine Beschwerde vom Bürgermeister kommt, dann setzt man einen Hausmeister hinein und kann erklären: das Haus ist j a belegt. Wenn dann die Amerikaner gekommen sind, um einzuziehen, hat man diesen Hausmeister herausgenommen; denn er durfte ja weder im Untergeschoß noch im Dachstock mit den Amerikanern wohnen. Man stellt jetzt den Antrag an die Gemeindebehörden, für diesen Mann eine Wohnung zu beschaffen.

    (Abg. Rische: So ist es im Generalverteidigungsvertrag ! )

    Das Volk vergleicht eben die eigene Wohnungsnot mit der Art der Bewirtschaftung der Wohnungen auf der Seite der Besatzungsmächte. Besonders bedauerlich ist es, daß die amerikanischen Behörden und die amerikanische Wehrmacht es bisher abgelehnt haben, mit den Deutschen unter einem Dach zu wohnen. Gerade die Dachstockwohnungen und die Wohnungen im Untergeschoß würden von den Hauseigentümern gern benutzt, wenn sie im Hause bleiben dürften, damit sie auf das Haus und seine Einrichtungen entsprechend achten könnten. In diesem Punkte muß es unter allen Umständen in der Zukunft anders werden.
    Die Wohnungspolitik der Alliierten hat in der Öffentlichkeit allerschärfste Kritik gefunden. Zahlreiche deutsche Familien sind heute noch in Bunkern, in Lagern oder zu vier, fünf und sechs Personen in einem einzigen Zimmer zusammengepreßt, ohne Bad, ohne Küche, ohne zumutbare Toilettenverhältnisse. Und dann vergleicht die Bevölkerung das, was man sich dort leistet und wie sich die Deutschen in bitterster Not befinden, und bildet sich ein entsprechendes Urteil.
    Die Bemühungen der Gemeinden, eine bessere Ausnützung der Wohnungen zu erreichen und einen Teil der beschlagnahmten Wohnungen freizubekommen, scheitern meist an der unnachgiebigen Haltung der militärischen Stellen. Die Zivilverwaltung ist zumeist geneigt, entgegenzukommen. Aber sie ist nicht entscheidend, und daran scheitern dann die notwendigen Änderungen.
    Ich darf nur als Beispiel die Stadt Bad Mergentheim anführen. Dort sind, neben Hotels und Pensionen, noch 30 Häuser mit rund 80 Wohnungen beschlagnahmt. Sie sind für Angehörige des Heeres und deren Familien bestimmt. Diese Wohnungen stehen leer oder sind nicht hinreichend belegt. Alle Bemühungen der Stadt hatten kaum einen Erfolg.. Diese Wohnungspolitik ist zu einem öffentlichen Ärgernis geworden.
    Nun die Folgerung daraus. Wir verlangen von der Zukunft, daß die ausländischen Streitkräfte bei der Inanspruchnahme von Liegenschaften, insbesondere von Wohnungen, die notwendige Rücksicht auf die gesamte Wohnungsnot und auf die deutsche Bevölkerung nehmen. Wir sind auf dem Wege zur wirtschaftlichen, politischen und militärischen Einigung Europas. Dazu dienen der Vertrag der Montan-Union, der EVG-Vertrag und die Vereinbarung mit der NATO. In Art. 38 sind die Rechte und Pflichten abgegrenzt. Wir haben die dringende Bitte, daß die Bundesregierung die vorgesehenen Ausschüsse alsbald bildet oder nachhilft, damit sie auch in den Ländern und Gemeinden gebildet werden. Ebenso dringend müssen wir die maßgebenden Stellen der Streitkräfte bitten, bei den Beratungen der Ausschüsse auf unsere Wohnungsnot zu achten. Die Haltung des deutschen Volkes gegenüber den Streitkräften wird sehr davon abhängen, ob die Streitkräfte und ihre Angehörigen ebenso bescheiden zu wohnen bereit sind wie die deutsche Bevölkerung. Wir geben uns der Hoffnung hin, daß die privaten Liegenschaften, insbesondere die Wohnungen möglichst bald freigegeben werden und daß bei der Durchführung des Deutschlandvertrages auf die berechtigten Bedürfnisse der eigenen Bevölkerung die notwendige Rücksicht genommen wird.

    (Beifall in der Mitte. — Zuruf von der KPD: Das glauben Sie?)