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    Deutscher Bundestag — 231. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. Oktober 1952 10557 231. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 1. Oktober 1952. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 10559A, 10573A Glückwünsche zum 66. Geburtstag des Abg. Temmen, zum 67. Geburtstag des Abg. Walter, zum 65. Geburtstag des Abg. Dr. Dr. h. c. Niklas, zum 71. Geburtstag des Abg. Sander 10559A Glückwünsche zum Geburtstag des Präsidenten Dr. Ehlers: Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) zur Geschäftsordnung 10559B Glückwünsche zum 58. Geburtstag des Abg. Richter (Frankfurt) 10559C Mandatsniederlegung des Abg. Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) 10559C Begrüßung des Abg. Henßler nach Genesung 10559C Zur Geschäftsordnung, Antrag auf Aufsetzung der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Landtagswahlen im Saargebiet (Nr. 3621 der Drucksachen) und des Antrags der Fraktion der SPD betr. undemokratische Verhältnisse an der Saar (Nr. 3627 der Drucksachen) auf die Tagesordnung: Niebergall (KPD) 10559C Fisch (KPD) 10560A Beschlußfassung 10560A, B Nächste Fragestunde, — Frist zur Einreichung der Fragen 10560B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrts- und Rheinschifffahrtssachen 10560B Gesetz über den Finanzausgleich unter den Ländern in den Rechnungsjahren 1951 und 1952 10560B Gesetz zur Änderung der Gesetze über die Landeszentralbanken 10560B Kleine Anfrage Nr. 281 der Fraktion der CDU/CSU betr. Verkehrssteuer für Personenbeförderung (Nrn. 3470, 3647 der Drucksachen) 10560C Kleine Anfrage Nr. 282 der Fraktion der CDU/CSU betr. Änderung des Besoldungsgesetzes (Nrn. 3471, 3643 der Druck sachen) 10560C Bericht des Stellvertreters des Bundeskanzlers über die Maßnahmen der Regierung betr. Pensionskasse Deutscher Privateisenbahnen (Nr. 3704 der Druck sachen) 10560C Bericht des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts über den Stand der Beratungen der Vereinten Nationen über die Grundsätze für eine Musterkonvention bzw. ein Gesetz für die internationale Durchsetzung von Unterhaltsverpflichtungen gegenüber unehelichen Kindern der Besatzungsangehörigen (Nr. 3711 der Drucksachen) 10560C Zurückziehung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem reichseigenen Grundstück in Wilhelmshaven an der Gökerstraße (Nrn. 2477, 3712 der Druck sachen) 10560C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Durchführung des Beschlusses des Bundestages vom 10. Juli 1952 wegen Viermächteverhandlungen zur Wiedervereinigung Deutschlands (Nr 3673 der Drucksachen) 10560D Fisch (KPD) (zur Geschäftsordnung) 10560D Beschlußfassung 10561B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Subventionen für phosphorhaltige Düngemittel (Nrn. 3609, 3415 der Drucksachen) 10561C Dr. Horlacher (CSU) . . . 10561C, 10564C Hoffmann (Lindlar) (FU), Berichterstatter 10562C Kriedemann (SPD) 10563A Niebergall (KPD) 10563C Lampl (FU) 10563C Dannemann (FDP) 10563D Tobaben (DP) 10564B Abstimmungen 10565A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsdienststrafordnung (Nrn. 2516, 3594 der Druck- sachen, Umdruck Nr. 645); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdrucke Nrn. 654, 665) . . . 10565B Dr. Brill (SPD) 10565C Dr. Kleindinst (CSU) 10566B Gundelach (KPD) 10566D Abstimmungen 10567A Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Freigabe deutscher Liegenschaften durch ausländische Streitkräfte (Nr. 3675 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Sicherung landwirtschaftlicher Nutzflächen vor unnötigen Inanspruchnahmen (Nr. 3686 der Drucksachen) 10567B Gibbert (CDU), Antragsteller . . . 10567C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10568A, 10578 Dr. Brönner (CDU) 10569B Höcker (SPD) 10570A Ritzel (SPD) 10571D Frau Dr. Brökelschen (CDU) . . 10572B Kohl (Stuttgart) (KPD) 10572C Eichner (FU) 105'73A Niebergall (KPD) 10573B Beschlußfassung 10573C Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Nr. 3620 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Nr. 3623 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Geschäftsbericht der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Nr 3624 der Drucksachen) 10573C Dr. Gülich (SPD), Anfragender und Antragsteller: zur Sache . . . . 10573D, 10584C, 10601 zur Geschäftsordnung 10587C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10578B, 10600 Morgenthaler (CDU) 10582C Dr. Kneipp (FDP) 10583D Dr. Wellhausen (FDP) 10587C Ausschußüberweisungen 10587D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Senkung der Kaffee- und Teesteuer (Nrn. 3692, 3239 der Drucksachen) 10588A Günther (CDU) : als Berichterstatter 10588B als Abgeordneter . . . 10589C, 10597D Frau Lockmann (SPD) 10590C Peters (SPD) 10591D Dr. Bertram (Soest) (FU) . 10592B, 10597B Ewers (DP) 10593A Dr. Wellhausen (FDP) 10593C Niebes (KPD) 10594A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10594B Beschlußfassung 10598B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Bromme, Ewers, Dr. Hoffmann (Lübeck), Dr. Bartram (Schleswig-Holstein) u. Gen. betr. Übernahme der Priwallfähren auf den Bund (Nrn 3697, 3637 der Drucksachen) . . . 10598B Dr. Bärsch (SPD), Berichterstatter 10598C Bromme (SPD) 10599B Beschlußfassung 10599C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP/DPB, FU (BP-Z) eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über den Kapitalverkehr (Nr. 3714 der Drucksachen) 10599C Ausschußüberweisung 10599C Nächste Sitzung 10599C Anlage 1: Ergänzendes Zahlenmaterial zur Rede des Bundesministers der Finanzen Schäffer zur Beantwortung der großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein 10600 Anlage 2: Schreiben des Abg. Dr. Gülich an den Bundesminister der Finanzen Schäffer vom 13. September 1952 betr. Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein 10601 Anlage 3: Berichtigung zur Zusammenstellung der namentlichen Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften in der 230. Sitzung . . . 10604 Die Sitzung wird urn 13 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 231. Sitzung Ergänzendes Zahlenmaterial zur Rede des Bundesministers der Finanzen Schäffer zur Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein: Gehälter und Löhne Dienstbezüge der Beamten des Monopolamts und der Angestellten des Monopolamts und der Verwertungsstelle 2 517 642,48 DM Soziale Abgaben Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung 110 540,64 DM Beiträge zum Versorgungsstock 31 794,25 DM Beiträge zum Versicherungsverein 111 268,86 DM Beiträge zur Zusatzversicherung 41 692,70 DM Ausbildung und Unterricht 625,44 DM Verpflegungsgeld 2 748,20 DM Unterstützung 4 256,20 DM Sonstige soziale Kosten 2 052,98 DM Einstellung der Versorgungsbezüge (Monopolamt) 1. Oktober 1950 bis 30. September 1951 (Entnommen aus der Position „Kosten für die Verwaltung des Monopols durch die Finanzbehörde") 75 000,- DM 379 979,27 DM 1 Allgemeine Verwaltungskosten Miete- und Pachtkosten 71 261,31 DM Porti, Telegramme, Fernsprechkosten 125 558,97 DM Fahrtkosten, Tages- und Übernachtungsgelder, Trennungsentschädigungen 407 756,54 DM Bürokosten, Werbekosten, Zeitschriften, Bücher usw. 196 218,54 DM Kosten an die EDG Münster 86 050,55 DM Kosten für PKW 22 370,79 DM Büro-Heizung usw. 37 316,58 DM 946 533,28 DM Kosten für die Verwaltung des Monopols durch die Finanzbehörde Einstellung der Verwaltungskosten 1. April 1951 bis 30. September 1951 1 500 000,- DM Sonstige Aufwendungen Einmalige Beihilfen 17 658,85 DM Essen-Zuschüsse 9 241,50 DM 26 900,35 DM Außerordentliche Aufwendungen Instandsetzung der Büroräume Junghofstraße 1495,67 DM Jahresvergütung 566 577,28 DM Sonstiger außerordentlicher Aufwand 16 155,04 DM 584 227,99 DM 5 955 283,37 DM Einstellung der Verwaltungskosten für die Zeit vom 1. Oktober 1950 bis 31. März 1951, aus Rückstellung 1949/50 entnommen (zur richtigen Darstellung der Jahresentschädigung von 3 Millionen DM). 1 500 000,- DM 7 455 283,37 DM Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 231. Sitzung Schreiben des Abgeordneten Dr. Gülich an den Bundesminister der Finanzen Schäffer betreffend Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein: Deutscher Bundestag Abgeordneter Prof. Dr. W. Gülich Kiel, 13. September 1952 Herrn Bundesfinanzminister Fritz Schäffer Bonn Rheindorfer Straße 118 Sehr geehrter Herr Bundesfinanzminister, Mit Drucksache Nr. 3620 hat die SPD-Fraktion an Sie eine große Anfrage betr. Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein gerichtet. Der Wortlaut der Anfrage enthält nicht die Berechnungen, die den von mir in der 203. Sitzung des Bundestages genannten Zahlen zugrunde liegen. Die Kenntnis dieses umfangreichen Zahlenmaterials ist jedoch für die sachliche Beantwortung der Anfrage erforderlich. Ich darf Ihnen daher folgende ergänzende Ausführungen zuleiten. Meine Berechnungen stützen sich auf folgende amtliche Unterlagen: 1. die Vierteljahresausweisungen über den Branntweinabsatz im Betriebsjahr 1950/51 (Bundesanzeiger Nr. 60 vom 29. 3. 51, Nr. 107 vom 7. 6. 51, Nr. 157 vom 16. 8. 51, Nr. 31 vom 14. 2. 52), 2. die Bekanntmachungen über die Verkaufspreise für unverarbeiteten Branntwein jeder Art in Mengen über 280 1 Weingeist, den Branntweinaufschlag, den Monopolausgleich und die Essigsäuresteuer (Bundesanzeiger Nr. 111 vom 14. 6. 50, Nr. 59 vom 28. 3. 51, Nr. 94 vom 19. 5. 51, Nr. 184 vom 22. 9. 51), 3. die Anordnung über den Branntweinausfuhrpreis (Bundesanzeiger Nr. 214 vom 4. 11. 50), 4. die Bekanntmachungen über die Kleinverkaufspreise für unverarbeiteten Branntwein jeder Art in Mengen bis zu 280 1 Weingeist (Bundesanzeiger Nr. 115 vom 20. 6. 50, Nr. 24 vom 3. 2. 51, Nr. 96 vom 23. 5. 51). Aus den Unterlagen zu 1 bis 3 ergibt sich ein Gesamtbetrag aus Branntweinverkäufen der Bundesmonopolverwaltung im Geschäftsjahr 1950/51 von 152 145 645,00 DM, die wie folgt errechnet sind: 1. zum regelm. 1. Halbj 222 203 hl!W zu DM 240 je hl/W = DM 53 328 720,- Verkaufspreis 2. Halbj. 154 655 hl/W zu DM 270 je hl/W = DM 41 756 850,- 2. zum ermäß. Verkaufspreis 17 078 hl/W zu DM 230 je hl/W = DM 3 927 940,- 3. zum besond. ermäß. Verkaufspreis 14 072 hl/W zu DM 230 je hl/W = DM 3 236 560,- 4. zum Essigbranntweinpreis 72 700 hl/W zu DM 150 je hl/W = DM 10 905 000,- 5. zum allg. ermäß. Ver- kaufspreis 1. Halbj. 195 513 hl/W zu DM 80 je hl/W = DM 15 641 040,- 2. Halbj. 227 872 hl/W zu DM 85 je hl/W = DM 19 369 120,- 6. zum Treibstoffbranntweinpreis 1. Halbj. 35 525 hl/W zu DM 70 je hl/W = DM 2 486 750,- 2. Halbj. 601 hl/W zu DM 80 je hl/W = DM 55 280,- DM 150 707 260,- 7. zum Ausfuhrpreis 15 428 hl/W davon geschätzt Primasprit 4 000 hl/W zu DM 80 je hl/W = DM 320 000,- Techn. Sprit 11 428 hl/W zu DM 45 je hl/W = DM 514 260,- 8. Lieferungen nach Westberlin 4 833 hl/W geschätzt zum durchschnittlichen Über- nahmepreis von DM 125,- je hl/W - DM 604 125,- Gesamtsumme DM 152 145 645,- Mangels genauerer Angaben der Bundesmonopolverwaltung sind bei einzelnen Positionen geringe Abweichungen von der jeweiligen Gesamtsumme möglich, die möglichen Differenzen ergeben sich im einzelnen aus folgendem: Zu Pos. 1 und 5: Die Verkaufspreise wurden mit Wirkung vom 26. 4. 51 erhöht. Weil nur Vierteljahresausweisungen für den Branntweinabsatz vorlagen, mußten für die Berechnung die erhöhten Preise ab 1. 4. 51 zugrunde gelegt werden. Zu Pos. 4: Der Absatz zum Essigbranntweinpreis ist mit dem Verkaufspreis für gereinigten Branntwein von 150 DM/hl W berechnet worden, da Zahlen über die Absatzmenge zu gereinigtem und ungereinigtem Essigbranntweinpreis fehlten. (Verkaufspreis für ungereinigten Branntwein 145,00 DM/hl W.). Zu Pos. 6: Der Verkaufspreis wurde mit Wirkung vom 21. 3. 51 auf 80,00 DM/hl W erhöht und mit Wirkung vom 6. 9. 51 auf 65,00 DM/hl W gesenkt. Weil nur Vierteljahresausweisungen für den Branntweinabsatz vorlagen, mußten für die Berechnungen für das erste Halbjahr 70,00 DM/hl W, für das zweite Halbjahr 80,00 DM/hl W zugrunde gelegt werden. Zu Pos. 7: Da Angaben über die Ausfuhrmenge zum Preise für Primasprit und zum Preis für technischen Sprit fehlten, mußte eine Schätzung vorgenommen werden. Zu Pos. 8: Da Angaben über den Verkaufspreis für Lieferungen an die Monopolverwaltung WestBerlin fehlten, wurde eine Schätzung zum durchschnittlichen Übernahmepreis von 125,00 DM/hl W vorgenommen. Auch aus dem nach dem 2. 4. 52 veröffentlichten Geschäftsbericht der Bundesmonopolverwaltung für das Geschäftsjahr 1950/51, Drucksache Nr. 3263 S. 7 u. 10 (verteilt am 21. 4. 52), ist lediglich ein Gesamtbetrag aus Branntweinverkäufen im Geschäftsjahr 1950/51 von 150 830 295,00 DM zu entnehmen, wobei auch hier bei den einzelnen Positionen geringe Abweichungen von der jeweiligen Gesamtsumme entsprechend den oben angeführten Anmerkungen möglich sind. Die Gesamtsumme errechnet sich wie folgt: 1. zum regelm. Verkaufspreis 375 907 hl/W zu DM 255 je hl/W = DM 95 856 285,- 2. zum ermäß. Verkaufspreis 20 908 hl/W zu DM 230 je hl/W = DM 4 808 840,- 3. zum besond. ermäß. Verkaufspreis 15 772 hl/W zu DM 230 je hl/W = DM 3 627 560,- 4. zum EssigBranntweinpreis 72 918 hl/W zu DM 147,50 je hl/W = DM 10 755 405,- 5. zum allg. ermäß. Verkaufspreis 389 038 hl/W zu DM 82,50 je hl/W = DM 32 095 635,- 6. zum Treibstoffbrannntweinpreis 29 971 hl/W zu DM 75 je hl/W = DM 2 247 825,- 7. zum Ausfuhrpreis 15 436 hl/W Davon geschätzt Primasprit 4 000 hl/W zu DM 80 je hl/W = DM 320 000,- techn. Sprit 11 436 hl/W zu DM 45 je hl/W = DM 514 620,- 8. Lieferungen 4 833 hl/W geschätzt zum nach Westberlin durchschnittlichen Übernahmepreis der Monopolverwaltung von DM 125,— je hl/W = DM 604125,- Zus.: DM 150 830 295,— Aus den genannten amtlichen vor und nach dem 2. 4. 52 zur Verfügung gestellten Unterlagen ist die in den Finanzpolitischen Mitteilungen des Bundesministeriums der Finanzen angegebene Umsatzzahl von DM 138 226 058,46 nicht zu errechnen. Der Betrag der reinen Verwaltungskosten von 34,5 Mio DM ist von mir in der 203. Sitzung des Bundestages zitiert worden als Angabe des Präsidenten der Bundesmonopolverwaltung in der Sitzung des Gewerbeausschusses vom 12. 12. 51. In dieser Sitzung wurden, wie aus dem Protokoll her- vorgeht, die Übernahme- und Verkaufspreise für das Geschäftsjahr 1951/52 erörtert, und für dieses Jahr hat, nach meinen Informationen, der Präsident die Monopolunkosten — ohne Rückstellungen, Gewinn und Abschreibungen — mit 34,5 Mio DM beziffert. Da ich ausdrücklich von Verwaltungskosten ohne Rückstellungen, Gewinn und Abschreibungen gesprochen habe, konnten darunter nur die gesamten Verwaltungskosten, also das, was der Präsident der Bundesmonopolverwaltung mit Monopolunkosten bezeichnet hat, verstanden werden. Ich habe die Monopolunkosten nicht ausdrücklich auf das Geschäftsjahr 1950/51 bezogen, sondern unterstellt, daß die Monopolunkosten für das Geschäftsjahr 1950/51 von den Monopolunkosten für das Geschäftsjahr 1951/52 nicht wesentlich abweichen können. Auch habe ich die Verwaltungsunkosten nicht mit 22,1 % des Umsatzes beziffert, wie in der „Richtigstellung" angegeben wird, sondern mit „über 21 %". Es wird in den Finanzpolitischen Mitteilungen des Bundesministeriums der Finanzen nicht bestritten, daß der Präsident der Bundesmonopolverwaltung für den Voranschlag 1951/52 die Monopolunkosten mit 34,5 Mio DM angegeben hat. Die nach dem 2. 4. 52 veröffentlichte Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1950/51, Drucksache Nr. 3263, weist aus für Löhne und Gehälter, soziale Abgaben, Verwaltungs- und Betriebskosten und Kosten für die Verwaltung des Monopols durch die Finanzbehörde insgesamt 28 688 303,80 DM. Die in den Finanzpolitischen Mitteilungen angegebenen '7 455 283,37 DM reine Verwaltungskosten sind aus ihr nicht zu entnehmen. Obwohl Herr Staatssekretär Hartmann in der 203. Sitzung des Bundestages mit den zuständigen Herren des Bundesfinanzministeriums und den Herren der Bundesmonopolverwaltung anwesend war, nahm er zu meinen Ausführungen keine Stellung. Wie Sie aus Vorstehendem entnehmen können, stützen sich meine Zahlenangaben auf Berechnungen auf Grund amtlicher Unterlagen, während die in den Finanzpolitischen Mitteilungen genannten Ziffern aus den amtlichen Veröffentlichungen nicht zu entnehmen sind. Ich lasse einen Durchschlag dieses Schreibens den Mitgliedern des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen und des Ausschusses für Wirtschaftspolitik zugehen. Mit freundlichem Gruß Ihr sehr ergebener (gez.) Gülich Anlage 3 zum Stenographischen Bericht der 231. Sitzung Berichtigung zur Zusammenstellung der namentlichen Schlußabstimmung in des 230. Sitzung über den Entwurf eines Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften : Seite 10554 C ist zu lesen: in Zeile 2: Brünen: krank Seite 10555 C ist zu lesen: in Zeile 5: Dr. Mende: Ja in Zeile 6: Dr. Miessner: —
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Michael Horlacher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach den Worten des Berichterstatters des Haushaltsausschusses über diese Frage muß ich doch noch einmal das Wort ergreifen. Ich habe das nicht gewußt und bin hier von Voraussetzungen ausgegangen, die seinerzeit in dem Bericht hier im Hause über den Etat des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gebracht wurden. Dort hat es geheißen, daß der Haushaltsausschuß sich darüber einig gewesen sei, den Bundesfinanzminister aufzufordern, die entsprechenden Beträge vorzufinanzieren. Lesen Sie den Bericht nach! Ich weiß nicht mehr, wer der Berichterstatter war. Aber es stand darin. Es ist dem Hohen Hause vorgetragen worden. Die Herbeiführung der Prüfung jetzt durch die Bundesregierung genügt nicht. Ich unterscheide genau zwischen der Industrie und den Subventionen, die an die verbrauchende Landwirtschaft gegeben werden müssen. Die Rationalisierung der Industrie braucht durchaus nicht aufgehalten zu werden; die muß fortgeführt werden. Andererseits muß auch sichergestellt werden, daß nicht durch die kolossale Erhöhung — Verdoppelung bis nahezu Verdreifachung — des Preises der Phosphate ein wesentlicher Rückgang in der Düngemittelanwendung eintritt. Das ist die Frage, die vor mir steht. Deswegen handelt es sich um ein Kardinalproblem der Landwirtschaft.
    Schauen Sie in die anderen Staaten hinein. Ich sage Ihnen darüber folgendes: Die deutsche Landwirtschaft ist die schlecktest subventionierte Landwirtschaft in ganz Europa. Überall hat man für die Absatz- und Produktionsfragen der Landwirtschaft mehr Verständnis als bei uns, und es sollen hier noch die letzten paar Reste weggenommen werden, die der Landwirtschaft unterstützend zur Seite


    (Dr. Horlacher)

    standen. Aus diesem Grunde bin ich auch dagegen, die Subventionen, die auf diesem Gebiet ehemals 70 Millionen und mehr betragen haben, restlos zu beseitigen. Deswegen habe ich einen Änderungsantrag eingebracht, der dahin geht, daß der Bundestag beschließen wolle, im Nachtragshaushalt die bisherigen Subventionen für phosphorhaltige Düngemittel fortzuführen, und ich bitte, den Ausschußantrag abzulehnen und meinem Antrag die Zustimmung zu erteilen.

    (Beifall rechts.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Antrag, den Herr Abgeordneter Niebergall gestellt hat, war nicht hinreichend von Abgeordneten in Zahl einer Fraktionsstärke unterstützt.

(Abg. Niebergall: Herr Horlacher ist der 15. Mann! — Heiterkeit.)

Jedenfalls hat Herr Abgeordneter Horlacher jetzt den gleichen Antrag gestellt.

(Abg. Niebergall: Ja, sind wir uns also einig!)

— Das kommt so selten vor, daß man es besonders feststellen muß. — Damit muß zunächst über diesen Änderungsantrag abgestimmt werden. Herr Abgeordneter Horlacher hat den Änderungsantrag vorgetragen:
Der Bundestag wolle beschließen, im Nachtragshaushalt die bisherigen Subventionen
für phosphorhaltige Düngemittel für das
kommende Wirtschaftsjahr fortzuführen.
Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit. Dieser Antrag ist angenommen. Ich darf unterstellen, daß sich der zweite Antrag, der Ausschußantrag, damit erledigt.

(Abg. Schoettle: Wo ist der Deckungsvorschlag?)

— Herr Abgeordneter Schoettle, wenn ich mich recht erinnere, ist auf Antrag Ihrer Fraktion vom Bundesverfassungsgericht festgestellt worden, daß die Absätze 3 und 4 des § 96 der Geschäftsordnung verfassungswidrig sind.

(Abg. Kriedemann: Aber überlegen darf man es sich doch! Das ist doch nur verantwortungsbewußt!)

— Das ist eine andere Frage.

(Abg. Kriedemann: Von mehr war hier nicht die Rede!)

Ist der Antrag des Ausschusses damit erledigt?
— Das ist der Fall. Dann ist dieser Punkt der Tagesordnung abgeschlossen.
Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:
Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsdienststrafordnung (Nrn. 2516, 3594 der Drucksachen, Umdruck Nr. 645);
Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nr. 654; Änderungsanträge Umdrucke Nrn. 660, 663, 664, 665). (Erste Beratung: 164. Sitzung; zweite Beratung: 228. Sitzung.)
Sie haben die Zusammenstellung der Beschlüsse zweiter Beratung auf Umdruck Nr. 654 vorliegen. Ich darf darauf hinweisen, daß durch den Ihnen vorliegenden Änderungsantrag auf Umdruck Nr. 665 der Antrag der Fraktion der CDU/CSU auf
Umdruck Nr. 660, der Antrag der Abgeordneten Dr. Kleindinst und Genossen auf Umdruck Nr. 663 und, wie ich höre, auch der Antrag der Abgeordneten Kühn und Genossen auf Umdruck Nr. 664 erledigt ist. Es liegt also nur der Änderungsantrag auf Umdruck Nr. 665 vor.
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, für die allgemeine Besprechung der dritten Beratung eine Redezeit von 60 Minuten festzusetzen. — Das Haus ist damit einverstanden.
Wird das Wort gewünscht? — Herr Abgeordneter Dr. Brill!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Louis Brill


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich im Namen meiner politischen Freunde unser Bedauern darüber aussprechen, daß die dritte Lesung dieses Gesetzentwurfs so spät stattfindet. Wir Sozialdemokraten waren vor drei Wochen, am 10. September 1952, durchaus bereit, die dritte Lesung sofort im Anschluß an die zweite Lesung durchzuführen. Es ist für die gesamte Lage in diesem Haus bezeichnend, daß ein Einspruch der Freien Demokratischen Partei, der sich dagegen richtete, Gewerkschafts- und Beamtenvertreter als Verteidiger vor den Disziplinargerichten zuzulassen, diese Vertagung herbeigeführt hat.
    Die uns heute vorgelegten Änderungsanträge versuchen, aus dieser Vertagung eine gewisse Konsequenz zu ziehen. Sie beziehen sich auf eine Anregung, die von uns in der zweiten Lesung gegeben war, und auf einige Anträge formaler Art, beispielsweise die Verschiebung der Termine, zu denen wohl nichts zu sagen ist.
    Wenn man auf die zweite Lesung zurückblickt und die heute vorgelegten Anträge in diesem Zusammenhang betrachtet, muß wirklich die Frage aufgeworfen werden, wieweit überhaupt die Möglichkeit reicht, in diesem Hause sachlich zu diskutieren. Alle die Anträge, die von uns in der zweiten Lesung gestellt worden sind, waren nicht von irgendeinem parteipolitischen Gesichtspunkt geleitet. Sie wollten in ehrlicher Sachlichkeit eine Verbesserung der Vorlage herbeiführen.
    Worauf haben sich diese Anträge bezogen? Sie haben sich bezogen auf eine Verbesserung der Vorschriften über die Verjährung von Dienstvergehen, auf den Zusammenhang zwischen ordentlichen und Disziplinarverfahren, auf die Wahrung des Beratungsgeheimnisses beim Disziplinargericht, auf die
    Regelung der Verteidigung, auf die Heranziehung
    von Beisitzern aus der Beamtenschaft selbst, auf die Anwendung des Richtergesetzes auf die ständigen Mitglieder der Disziplinargerichte, auf die Herstellung einer absoluten Rechtssicherheit in der Voruntersuchung, auf die Öffentlichkeit der Verhandlung und auf das Disziplinarverfahren gegen Richter. Ich glaube, es genügt, diese Anträge zu nennen, um zu erkennen, daß die Frage des Disziplinarrechts mit der Beratung dieser Novelle zur Reichsdienststrafordnung für die Bundesrepublik nicht abgeschlossen sein kann.

    (Abg. Kühn: Das hätten Sie alles im Ausschuß erzählen können!)

    — Ich habe das im Rechtsausschuß getan, Herr Kollege.

    (Abg. Kühn: Im Beamtenrechtsausschuß!)

    — Der Rechtsausschuß war berufen, mitberatend tätig zu sein. Das ist geschehen.


    (Dr. Brill)

    Das Kompromiß, das jetzt in der Frage der Verteidigung vor den Disziplinargerichten vorgeschlagen ist, ist, glaube ich, in der gegenwärtigen Situation ein gangbarer Weg. Ich darf deshalb, auch wenn ich damit der Einzelberatung etwas vorgreife - es ist aber wohl nicht so wichtig, daß in der Einzelberatung dazu besonders gesprochen wird —, namens meiner Fraktion erklären, daß wir bereit sind, diesen Weg zu gehen. Wir sehen in der Zulassung von Gewerkschaftsvertretern als Verteidiger vor den Disziplinargerichten einen Fortschritt in der Verwirklichung des sozialen Prinzips. Wir werden jede Gelegenheit benutzen, um die Rechtsstellung der Gewerkschaften innerhalb des Staatsganzen auch in Einzelheiten gesetzlich zu regeln oder zu verbessern.
    Auch der Vorschlag, daß in der zweiten Instanz nur Verteidiger, die die Fähigkeit zum Richteramt haben — im Sinne des Gerichtsverfassungsgesetzes natürlich, das möchte ich besonders betonen —, und Verwaltungsrechtsräte auftreten können, wird von uns angenommen werden.
    Betrachten wir das Gesetz im ganzen, meine Damen und Herren, so werden wir trotz schwerer Bedenken, die wir gegen dieses Gesetz haben, weil gewisse Züge der nationalsozialistischen Zeit in ihm anscheinend verewigt werden sollen

    (Zuruf von der CDU)

    — gewisse, Herr Dr. Kleindinst; denken Sie bloß an die Frage der Öffentlichkeit der Verhandlungen, an den Zusammenhang zwischen ordentlichen und Disziplinarverfahren! —, dem Gesetz zustimmen. Wir sind der Aufassung, daß es erstens notwendig ist, endlich das Nazigesetz von 1937 zu beseitigen; wir sind der Auffassung, daß zweitens die Amnestieformel, die in diesem Gesetz gefunden worden ist, ein allgemeines Einverständnis erfordert, wenn der Sinn einer Amnestie verwirklicht werden soll; und wir meinen, daß der von mir genannte Fortschritt in der Rechtsstellung der Gewerkschaften wertvoll genug ist, um unsere Zustimmung zu bekommen.
    Ich verzichte also auf eine Darlegung unserer Anträge in der Einzelberatung und möchte diese Erklärung zur Abstimmung gleich jetzt abgegeben haben.
    Ich möchte aber die Gelegenheit benutzen, noch auf einen anderen Punkt einzugehen. Zwischen der zweiten und der dritten Lesung sind uns aus den Kreisen des Deutschen Journalistenverbandes Anregungen in bezug auf die Wahrung des Redaktionsgeheimnisses und auf die Zeugenaussage von Journalisten und Redakteuren zugegangen. Wir möchten die Aufmerksamkeit der Herren Bundesminister der Justiz und des Innern auf diese Anregungen, die leider dem Bundestag, soweit ich habe feststellen können, nicht formell als Petition vorliegen

    (Zuruf von der CDU)

    — sie liegen dem Bundestag nicht als Petition vor, sind nicht als solche eingegangen! —, besonders lenken. Wir sind der Auffassung, daß sie nur im großen Zusammenhang der Justizreform entschieden werden können und daß nach der Justizreform dann die Konsequenzen für das Disziplinarrecht gezogen werden müssen.