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ID0123018400

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    Vokabeln: 6
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    4. Frau: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 230. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. September 1952 10479 23o. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 17. September 1952 Geschäftliche Mitteilungen . . . . 10482A, 10551D Glückwünsche zum 73. Geburtstag des Abg. Ahrens 10482A Genesung des Abg. Mayer (Stuttgart) . 10494A Fragestunde (Nr. 3688 der Drucksachen) 1. betr. Ausweisung des deutschen Staatsangehörigen Walter Weyer aus Arnheim: Ritzel (SPD), Anfragender . . . . 10482B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 10482B 2. betr. Eigentum im elsaß-lothringischen Grenzgebiet: Niebergall (KPD), Anfragender 10482C, D Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 10482C, D 3. betr. Antragsformulare des Postsparkassendienstes: Cramer (SPD), Anfragender 10482D, 10483B Dr. Schneider, Staatssekretär im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen . 10482D, 10483B 4. betr. Verpflichtungen aus der Rückerstattungsgesetzgebung der Alliierten: von Thadden (Fraktionslos), Anfragender 10483C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 10483C, 10484C 5. betr. Gleichstellung der sogenannten „Kriegsverbrecher" mit Spätheimkehrern: von Thadden (Fraktionslos), Anfragender . . . . 10484D, 10485A, B Storch, Bundesminister für Arbeit 10484D, 10485A, B 6. betr. Ausführungsbestimmungen zum Mutterschutzgesetz: Frau Kipp-Kaule (SPD), Anfragende 10485C Storch, Bundesminister für Arbeit 10485C '7. betr. Gesetzentwurf zum Schutze von Mutter und Kind: Frau Kipp-Kaule (SPD), Anfragende 10485D, 10486A Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 10485D, 10486A 8. betr. Zonengrenzbahnhof Büchen in Schleswig-Holstein: Ekstrand (SPD), Anfragender . . 10486A Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 10486B 9. betr. Parken von Kraftwagen: Zurückgestellt 10486B 10. betr. Verwendung von Soforthilfemitteln durch die Firma Schippers van der Ville in Hamburg: Hoffmann (Lindlar) (FU), Anfragender 10486B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 10486C 11. betr. Einsprüche bei den Spruchsenaten in Bad Homburg: Hoffmann (Lindlar) (FU), Anfragender 10486C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 10486D 12. betr. Errichtung einer chemotechnisch-biologischen Lehranstalt für amerikanische Besatzungssoldaten in Weihershof bei Kirchheim-Bolanden: Niebergall (KPD), Anfragender . 10487A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 10487A 13. betr. Vernehmungen von Tabakbauern durch die Zollbehörde im Kreise Wittlich: Niebergall (KPD), Anfragender 10487B, D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 10487B, D 14. betr. Steuererklärungsformulare: Rümmele (CDU), Anfragender . . 10487D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 10487D 15. betr. Senkung der Kaffeesteuer: Frau Kalinke (DP), Anfragende: 10488B, D, 10489A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 10488B, D, 10489A 16. betr. halben Monatsbezug für Pensionsempfänger: Dr. Wuermeling (CDU), Anfragender 10489A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 10489B 17. betr. Äußerung des Bundesministers Dr. Seebohm zum Unglück beim Autorennen auf dem Grenzlandring: Zurückgestellt 10489B 18. betr. Inanspruchnahme von Kartoffel- und Rübenfeldern bei Bitburg für militärische Zwecke: Mehs (CDU), Anfragender . . . 10489B, C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 10489C, D 19. betr. Vergabewesen bei Bauten und Beschaffungen alliierter Stellen: Morgenthaler (CDU), Anfragender 10489D, 10490B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 10489D, 10490B 20. betr. Mißbrauch von Wohnungsbaugeldern in Baden (Lörrach): Willenburg (FU), Anfragender . 10490B Neumayer, Bundesminister für Wohnungsbau 10490B 21. betr. Visum für tschechischen Justizminister Dr. Stransky: Reitzner (SPD), Anfragender . . . 10490C Dr. Hallstein, Staatssekretär im Auswärtigen Amt 10490C 22. betr. Änderung des Ortsklassenverzeichnisses: Reitzner (SPD), Anfragender . . . 10490D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 10490D 23. betr. Bezüge von Angehörigen der noch in Kriegsgefangenschaft befindlichen oder vermißten Bundesbeamten: Dr. Miessner (FDP), Anfragender 10491A, B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 10491A, B 24. betr. Forderung der Germania-Werft Kiel an die ehemalige JEIA und Ansprüche von Pensionären der Werft: Dr. Preller (SPD), Anfragender 10491C, 10492A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 10491C, 10492B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrts- und Rheinschiffahrtssachen (Nrn. 3689, 3303, 3582, 3651 der Drucksachen) . . . 10492B Renner, Justizminister des Landes Baden-Württemberg, Berichterstatter 10492B Beschlußfassung 10492D Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der DP u. Gen. betr. Lösung der „Kriegsverbrecher"-Frage (Nr. 3477 der Drucksachen) 10492D Dr. von Merkatz (DP), Anfragender 10492D Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 10494A Dr. Wahl (CDU) 10496B Merten (SPD) 10498C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 10502B Dr. Mende (FDP) 10502C Ewers (DP) 10505B Kohl (Stuttgart) (KPD) 10506D Ribbeheger (FU) 10508A von Thadden (Fraktionsios) . . . 10508C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Großer Knechtsand (Nrn. 3604, 2970 der Drucksachen) 10509B Dr. Hasemann (FDP): als Berichterstatter 10509B als Abgeordneter 10517C Frau Thiele (KPD) 10511D Mertins (SPD) 10512C, 10518C Tobaben (DP) 10514A Unterbrechung der Sitzung . . 10514C Müller-Hermann (CDU) 10514D Dr. Bartram (Schleswig-Holstein) (CDU) 10515C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 10515D Abstimmungen 10519B Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Rademacher, Dr. Schäfer, Dr. Friedrich, Juncker, Rüdiger, Stahl, Dr. Wellhausen und Fraktion betr. Freigabe von Küstenschiffen (Nrn. 3639, 263 der Drucksachen) 10519D Dr. Semler (CDU) (schriftlicher Bericht) 10519D Beschlußfassung 10519D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen (Nr. 1343 der Drucksachen) und des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Güterkraftverkehr (Güterkraftverkehrsgesetz) (Nr. 1344 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 3515 der Drucksachen; Änderungsanträge Umdrucke Nrn. 620, 658, 659) 10520A Rademacher (FDP): als Berichterstatter 10520A als Abgeordneter . . . 10530A, 10531A Dr. Bucerius (CDU) . . . 10525D, 10530D Peters (SPD) 10528A Volkholz (FU) 10529A Niebes (KPD) 10529D Walter (DP) 10530C Abstimmungen 10525C, 10531A, B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Vertrieb jugendgefährdender Schriften (Nr. 1101 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge (33. Ausschuß) (Nr. 3666 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Jugendschrifttum (Nr. 3629 der Drucksachen) 10532A Frau Niggemeyer (CDU), Berichterstatterin 10532B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 10535D Dr. Hammer (FDP) 10537A, C Kemmer (CSU) . . 10537B, 10538C, 10543C Frau Dr. Ilk (FDP) 10538A, D Frau Heiler (CDU) 10539B Frau Keilhack, (SPD), Antrag- stellerin 10540A Frau Strohbach (KPD) 10542D Gaul (FDP) 10546A Dr. Friedensburg (CDU) 10547B Ribbeheger (FU) 10548A Schoettle (SPD) 10548B Ewers (DP) 10548D Dr. von Brentano (CDU) 10549C Abstimmungen 10537C, 10538C, 10539D, 10551B Namentliche Schlußabstimmung 10550A, 10551A, B, 10553 Aufnahme des Abg. Donhauser in die Landesgruppe der CSU bzw. die Fraktion der CDU/CSU 10550A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Umsatz- und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Nr. 3620 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Nr. 3623 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Geschäftsbericht der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Nr. 3624 der Drucksachen): Beratung abgesetzt 10550A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Paßgebühren (Nrn. 3635, 3185 der Drucksachen): Beratung abgesetzt 10550A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Subventionen für phosphorhaltige Düngemittel (Nrn. 3609, 3415 der Drucksachen): Beratung abgesetzt 10550B Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsdienststrafordnung (Nrn. 2516, 3594 der Drucksachen, Umdruck Nr. 645); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdrucke Nrn. 654, 660): Beratung abgesetzt 10550B Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung (Nr 3668 der Drucksachen) 10550B Ausschußüberweisung 1055013 Beratung des Ersten Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19, Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD und den Änderungsantrag der Fraktion der FU (BP-Z) betr. Preise für Butter und Kartoffeln (Nrn. 3680, 3664 der Drucksachen, Umdruck Nr. 651) . . . . 10550C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU), Berichterstatter 10550C Beschlußfassung 10550D Beratung des Entwurfs eines gemeinsamen Antrages des Bundestages, des Bundesrates und der Bundesregierung an das Bundesverfassungsgericht auf Erstattung eines Rechtsgutachtens über die Frage der Zuständigkeit des Bundes zum Erlaß eines Baugesetzes (Nr. 3669 der Drucksachen) 10551A Beschlußfassung 10551A Beratung der Übersicht Nr. 57 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 646) 10551B Tatsächliche Erklärung: Merten (SPD) 10551C Nächste Sitzung 10551B, D Anlage: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Freigabe von Küstenschiffen (Nrn 3639, 263 der Drucksachen) 10552 Zusammenstellung der namentlichen Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (Nr. 3666 der Drucksachen) 10553 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 230. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und Auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Rademacher, Dr. Schäfer, Dr. Friedrich, Juncker, Rüdiger, Stahl, Dr. Wellhausen und Fraktion betreffend Freigabe von Küstenschiffen (Nrn. 3639, 263 der Drucksachen) Berichterstatter : Abgeordneter Dr. Semler Die unter Ziffer 1 des Antrags behandelten etwa 620 sogenannten X-Schiffe sind von der Alliierten Hohen Kommission mit Schreiben vom 27. Februar und 16. Mai 1950 der deutschen Wirtschaft wieder zugeteilt worden. Die unter Ziffer 2 des Antrages erwähnten 12 Küstenmotorschiffe gehören zu den 85 deutschen Schiffen, deren Verteilung in dem zweiten nicht ratifizierten Bericht der Tripartite Merchant Marine Commission (T.M.M.C.) verschiedenen alliierten Mächten vorgesehen war. Durch Entscheidung der Alliierten Hohen Kommission vom 12. April 1950 wurden 41 dieser Schiffe an die deutsche Wirtschaft zurückgegeben und 38, darunter die im Antrag behandelten Küstenmotorschiffe, der Inter-alliierten Reparationsagentur in Brüssel zur Verteilung als Reparationen zugewiesen. Über das Schicksal von 6 Schiffen, deren Verteilung an die UDSSR vorgesehen war, besteht noch Ungewißheit. Zwei spätere Schritte der Bundesregierung, welche die Freigabe auch der 38 Schiffe für die deutsche Wirtschaft zum Ziel hatten, wurden von der Alliierten Hohen Kommission mit Schreiben vom 18. Oktober 1950 unter Berufung auf die VierMächte-Erklärung vom 5. Juni 1945 zurückgewiesen. Durch einen späteren Schriftwechsel wurde jedoch erreicht, daß sämtliche Schiffe, auch soweit sie inzwischen durch norwegische Prisengerichte als „gute Prise" erklärt worden waren, dem deutschen Reparationskonto gutgebracht wurden. Bonn, den 18. Juli 1952 Dr. Semler Berichterstatter Namentliche Abstimmung — Schlußabstimmung — über den Entwurf eines Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (Nr. 3666 der Drucksachen) Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Hilbert Ja Dr. Adenauer Ja Höfler beurlaubt Ja Albers Ja Hohl . . . . . . . Arndgen . . . . Ja Dr. Holzapfel Ja Dr. Bartram (Schleswig- Hoogen Ja Holstein) Ja HOppe Ja Dr. Horlacher Bauereisen Ja Horn Ja Bauknecht Ja Huth Ja Dr. Baur (Württemberg) Ja Bausch Ja Dr. Jaeger (Bayern) . Ja Becker (Pirmasens) . . . Ja Junglas beurlaubt Blank (Dortmund) Ja Kahn Ja Bodensteiner Ja Kaiser Ja Frau Brauksiepe . . . . Ja Karpf Ja Dr. von Brentano . . . Ja Dr. Kather Ja Brese . . . . . . . . Ja Kemmer Ja Frau Dr. Brökelschen . . Ja Kemper Ja Dr. Brönner Ja Kern Ja Brookmann Ja Kiesinger beurlaubt b Dr. Bucerius Ja Dr. Kleindinst Ja Frau Dietz Ja Dr Köhler Ja Donhauser Ja Dr. Kopf Ja Dr. Dresbach beurlaubt Kühling Ja Eckstein Ja Kuntscher • Ja Dr.Edert beurlaubt Kunze Ja Dr. Ehlers Ja Ja Dr. Laforet krank Ehren Dr. Erhard — Dr. Dr. h. c. Lehr . . . Ja Etzel (Duisburg) . . . beurlaubt Leibfried Ja Etzenbach Ja Lenz . . . . . . . . Ja Even krank Leonhard Ja Feldmann Ja Lücke . . . . . . . . Ja Dr. Fink Ja Majonica Ja Dr. Frey Ja Massoth . . . . . . . Ja Fuchs . ...... . Ja Mayer (Rheinland-Pfalz) . . Ja Dr.Freiherr von Fürstenberg Ja Mehs . . . . . . . . Ja Fürst Fugger von Glött . beurlaubt Mensing . . . . . . . Ja Funk Ja Morgenthaler Ja Gengler Ja Muckermann Ja Gerns beurlaubt Mühlenberg Ja Dr. Gerstenmaier . . . beurlaubt Dr.Dr. Müller (Bonn) Ja Gibbert Ja Müller-Hermann . . . . Ja Giencke Ja Dr. Glasmeyer Ja Naegel . . . . . . . Ja Ja Glüsing Ja Neber Ja Gockeln krank Nellen . . . . . . Dr. Götz Ja Neuburger — Frau Dr. Gröwel . . . Ja Nickl Ja Günther Ja Frau Niggemeyer . . . Ja Hagge Ja Dr. Niklas Ja Frau Heiler . . . . . Ja Dr. Oesterle Ja Heix Ja Dr. Orth Ja Dr. Henle Ja Pelster Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Pfender Ja Bromine Nein Dr. Pferdmenges . . . . entschuld. Brünen — Dr. Povel krank Cramer . . .. . . Nein Frau Dr. Probst . . . Ja Dannebom Nein Dr. Pünder beurlaubt Diel Nein Raestrup Ja Frau Döhring Nein Rahn Ja Eichler Nein Frau Dr. Rehling . . . beurlaubt Ekstrand Nein Frau Rösch Ja Erler beurlaubt Rümmele Ja Faller Nein Sabel . . Ja Franke . . . . . . . Nein Schäffer Ja Freidhof Nein Scharnberg Ja Freitag entschuld. Dr. Schatz Ja Geritzmann Nein Schill . . .. . . . Ja Gleisner Nein Schmitt (Mainz) . . . . krank Görlinger Nein Schmitz . . .. . . . Ja Graf — Schmücker . . . . . . Ja Dr. Greve Nein Dr. Schröder (Düsseldorf) Ja Dr.Gülich . . . . . . Nein Schüttler Ja Happe . . . . . . . Nein Schütz. . . beurlaubt Heiland . . . Nein Schuler . . . . . . . Ja Hennig Nein Schulze-Pellengahr . . . Ja Henßler krank Dr. Semler . . . . . . beurlaubt Herrmann Nein Dr. Serres Ja Hoecker Nein Siebel . . . . . . . Ja Höhne Nein Dr. Solleder Ja Frau Dr. Hubert . Nein Spies Ja Imig Nein Graf von Spreti . . . . Ja Jacobi Nein Stauch . . . . . . . Ja Jacobs — Frau Dr. Steinbiß . . . Ja Jahn Nein Storch — Kalbfell . .. .. . Nein Strauß . . . Ja Kalbitzer beurlaubt Struve . . . . .. Ja Frau Keilhack Nein Stücklen Ja Keuning Nein Dr. Vogel Ja Kinat Nein Wacker Ja Frau Kipp-Kaule . . . Nein Wackerzapp . . Ja Dr. Koch Nein Dr Wahl Ja Frau Korspeter . . . . Nein Frau Dr. Weber (Essen) beurlaubt Frau Krahnstöver beurlaubt Dr. Weber (Koblenz) . . Ja Dr. Kreyssig Nein Dr. Weiß Ja Kriedemann Nein Winkelheide Ja Kurlbaum entschuld. Wittmann Ja Lange — Dr. Wuermeling . . . Ja Lausen entschuld. Frau Lockmann . . Nein Ludwig Nein SPD Dr.Luetkens . . . . . beurlaubt Frau Albertz Nein Maier (Freiburg) . Nein Frau Albrecht . . krank Marx beurlaubt Altmaier beurlaubt Matzner Nein Frau Ansorge Nein Meitmann Nein Dr, Arndt Nein Mellies Nein Arnholz Nein Dr. Menzel Nein Dr. Baade Nein Merten Nein Dr. Bärsch Nein Mertins Nein Baur (Augsburg) . Nein Meyer (Hagen) Nein Bazille Nein Meyer (Bremen) . . . . krank Behrisch Nein Frau Meyer-Laule . . . Nein Bergmann Nein Mißmahl Nein Dr. Bergstraeßer . Nein Dr. Mommer . . . . beurlaubt Berlin Nein Moosdorf Nein Bettgenhäuser . . . . Nein Dr. Mücke -- Bielig Nein Müller (Hessen) . Nein Birkelbach beurlaubt Müller (Worms) . . . . Nein Blachstein Nein Frau Nadig Nein Dr. Bleiß Nein Dr. Nölting beurlaubt Böhm Nein Nowack (Harburg) . . . Nein Dr. Brill Nein Odenthal Nein Name Abstimmung Name Abstimmung Ohlig . Nein Dr. Luchtenberg . enthalten 011enhauer beurlaubt Margulies krank Paul (Württemberg) beurlaubt Mauk Ja Peters . . . . . . . Nein Mayer (Stuttgart) . . . krank Pohle . . . . . . . . Nein Dr. Mende — Dr. Preller Nein Dr. Miessner Ja Priebe . . . . . . . Nein Neumayer Ja Reitzner Nein Dr. Dr. Nöll von der Nahmer Ja Richter (Frankfurt) entschuld. Dr. Nowack(Rheinland-Pfalz) Ja Ritzel . . . . . . . . Nein Onnen Nein Ruhnke Nein Dr. Pfleiderer beurlaubt Runge. Nein Dr. Preiß enthalten Sander krank Dr. Preusker enthalten Sassnick . . . . . . . Nein Rademacher Nein Frau Schanzenbach . . Nein Rath Ja Dr. Schmid (Tübingen) . . beurlaubt Dr. Freiherr von Rechenberg beurlaubt Dr. Schmidt (Niedersachsen) Nein Revenstorff . . . . Nein Dr. Schöne Nein Dr. Schäfer enthalten Schoettle Nein Dr. Schneider Nein Segitz . . . . . . . Nein Stahl Ja Seuffert Nein Stegner Nein Stech Nein Dr. Trischler Nein a MULL IW Nein 1,I I. .L 110,d111 Nein Steinhörster Nein Dr. Wellhausen . . . Ja Stierle Nein Wirths Ja Striebeck Nein Dr. Zawadil . . . . . Nein Frau Strobel . . . . Nein Temmen Nein Tenhagen Nein DP-DPB Troppenz Nein Ahrens beurlaubt Dr. Veit entschuld. Frau Bieganowski . . . Nein Wagner Nein Eickhoff Ja Wehner Wehr Nein Ewers Nein Weinhold Nein Farke Ja Welke Nein Dr. Fricke Ja Weltner Nein Frommhold Nein Dr. Wenzel Nein Hellwege — Wönner entschuld. Ja Jaffé Ja Frau Kalinke . . . . . Zühlke Nein Kuhlemann . . . . . krank Dr. Leuchtgens Ja Löfflad Nein FDP Matthes . . . . .. . Ja Dr. Atzenroth entschuld. Dr. von Merkatz . . . . beurlaubt Mühlenfeld Ja Dr. Becker (Hersfeld) . . beurlaubt Reindl Nein Re Dr. Blank (Oberhausen) . Nein Schmidt (Bayern) . . . . . Nein Blücher Schuster . . . . . . . Nein Dannemann entschuld. Dr. Seebohm — Dr. Dehler Ja Tobaben . . . . . . . . Ja Dirscherl Wallner . . . . . . . entschuld , Euler beurlaubt Walter Nein Fassbender krank Wittenburg Nein Freudenberg I Dr. Friedrich Nein Frühwald . . . . . Ja FU Funcke Ja Gaul Nein Freiherr von Aretin . . Ja Dr. von Golitschek . . . beurlaubt Frau Arnold . . . . . Ja Grundmann . . . . . — Dr. Bertram (Soest) . . entschuld. Dr. Hammer . . . . . Nein Dr. Besold . . . . . . Ja Dr. Hasemann . . . . enthalten Clausen enthalten Dr. Hoffmann (Lübeck) . entschuld Dr.-Ing. Decker . .. . . beurlaubt Dr. Hoffmann (Schönau) . Nein Determann Ja Frau Hütter . . . . . Nein Eichner . . . . . . . Ja Frau Dr. Ilk . . . . . Ja Dr. Etzel (Bamberg) . . . . Ja Juncker . . . . . . . Nein Hoffmann (Lindlar) . . . Ja Dr. Kneipp . . . . . . entschuld. Lampl . . . . . . . Ja Kühn . . . . . . . . enthalten Maerkl . . . . . . . Ja Dr. Leuze Nein Mayerhofer Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Dr. Meitinger . . . . . Ja Renner . . . . . . . — Pannenbecker . . . . . Ja Rische — Parzinger Nein Frau Strohbach . . . . Nein Dr. Reismann . . . . . beurlaubt Frau Thiele . . . . . — Ribbeheger . . . . Ja Volkholz Ja Fraktionslos Wartner Ja Frau Wessel . . . . Ja Aumer Willenberg Ja Bahlburg Ja Dr. Dorls krank KPD Fröhlich Ja Agatz — Goetzendorff Nein Fisch — Hedler . . . . . . . krank Gundelach Nein Frau Jaeger (Hannover) . Ja Harig . . . . . . — Dr. Keller — Kohl (Stuttgart) . . . . Nein Langer — Müller (Frankfurt) . . . Nein Loritz entschuld. Niebergall Nein Müller (Hannover) . . — Niebes . . . . . . . Nein Dr. Ott. . . . . . . . — Paul (Düsseldorf) . . — von Thadden — Reimann — Tichi krank Zusammenstellung der Abstimmung: Abstimmung Abgegebene Stimmen . . . 305 Davon: Ja 165 Nein 133 Stimmenthaltung . • • • 7 Zusammen wie oben • • • • 305 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Neumann Nein Dr. Friedensburg . . . . Ja Dr. Schellenberg . . . Nein Dr. Krone Ja Frau Schroeder (Berlin) . beurlaubt Lemmer Ja Schröter (Berlin) . . . . Nein Frau Dr. Maxsein . . . . Ja Frau Wolff Nein Dr. Tillmanns beurlaubt FDP SPD Dr. Henn Nein Brandt Nein Hübner Ja Dr. Koenigswarter . . . Nein Frau Dr. Mulert Nein Löbe Nein Dr.Reif . . . . . . . Nein Neubauer Nein Dr. Will Ja Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen 17 Davon: Ja........... 6 Nein . . . .. . • • 11 Stimmenthaltung . . . . — Zusammen wie oben 17
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    Rede von Irma Keilhack


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Die Fronten der Befürworter und der Gegner dieses Gesetzes sind hier und im Laufe der langen öffentlichen Diskussionen abgesteckt worden. — Meine Fraktion wird gegen das Gesetz stimmen.

    (Hört! Hört! in der Mitte.)

    Ich glaube, wir haben ausreichende und durchschlagende Gründe für eine solche Haltung. Sie
    gestatten, daß ich sie hier noch einmal skizziere.
    Dieses Gesetz ist nicht nur unklar und gefährlich in der Anwendung der Bestimmung des § 1 — „Schriften, die Jugendliche sittlich gefährden" —, es ist auch rechtlich unzulänglich. Lassen Sie mich das kurz begründen.
    In der Fassung, in der das vorliegende Gesetz das Verbot gewisser Schriften und Abbildungen vornehmen will, gibt es keine klare Abgrenzung. Diese Fassung bietet allen Auslegungsmöglichkeiten freien Raum. Sie droht sogar zu einem kulturpolitischen Kampfmittel zu werden. Wie die Auslegungsmöglichkeiten dieser Begriffsbestimmung sind, darf ich Ihnen einmal an Hand früherer Äußerungen sagen. Erlauben Sie mir bitte, diese zu verlesen. Als vor langer Zeit das erste Gesetz gegen Schmutz und Schund, das durch diese Begriffsbestimmung eine sehr viel größere Einengung der zu erfassenden Schriften festlegte, im Reichstag beraten wurde, hat man vom Katholischen Jugendverband bereits versucht, eine Erweiterung vorzunehmen, die im jetzigen Gesetz Raum gefunden hat und die ich hier anführe, um Ihnen zu zeigen, wie gefährlich eine solche unklare Bestimmung ist und für welche Erweiterungsmöglichkeit sie eine Handhabe bietet. In dem damaligen Antrag hieß es:
    Für Schriften, die, ohne der Schund- und Schmutzliteratur anzugehören, geeignet sind, die Jugend in sittlicher Beziehung zu gefährden, gelten folgende Bestimmungen.
    Und so weiter. Ich glaube also, daß die jetzige Formulierung eine ganz bewußte Ausweitung ist, die sicher nicht von allen hier gebilligt wird.
    In einer Umfrage bei katholischen Geistlichen, Lehrern und Erziehern über die Begrenzung der zu erfassenden Schriften und Abbildungen ist folgendes Urteil ergangen:
    Die ästhetische Leistung eines Bühnenregisseurs oder eines Filmregisseurs, der ein beispielsweise den Katholiken heiliges Gut unter dem Gesichtswinkel eines materialistischen Genusses erfaßt, kann diesem rein materialistischen Regisseur Kunst im höchsten Sinne, dem Katholiken Schund und Schmutz sein.
    Ich darf dann noch einen Artikel aus einer Zeitschrift des Volkwart-Bundes anführen, in dem gesagt wird:
    Jene Form der Toleranz, wie sie z. B. in Lessings Nathan dem Weisen vertreten wird, muß der gläubige Christ zurückweisen, weil sie zu einer Nivellierung und zu einem allgemeinen Relativismus führt.
    Ich glaube, damit sind die Gefahren aufgezeichnet, gegen die ich hier nicht polemisieren, jedoch als Fakten, als Tatbestände charakterisieren will. Abgesehen davon sind in § 1 Abs. 2 Ziffern 1 und 2 Formulierungen gefunden, die bei Prüfung alles andere als eindeutig sind. Es heißt z. B., daß „Schriften nicht allein wegen ihres politischen, sozialen, religiösen oder weltanschaulichen Inhalts verboten werden dürfen". Dieses „allein" ist für mein Gefühl eine unerlaubte Begrenzung.
    In Ziffer 2 heißt es, daß Schriften nicht in die Liste aufgenommen werden dürfen, „wenn sie der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre diene n". Klarer wäre es gewesen, wenn man geschrieben hätte:
    Werke der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung und der Lehre dürfen nicht in die Liste hineinkommen.
    Ich glaube, meine Herren und Damen, hierhinter steckt keine irrtümliche oder unklare Formulierung, sondern durchaus eine Absicht, die wir aufs schärfste bekämpfen müssen.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Schauen Sie sich weiter die Konstruktion des Gesetzes in rechtlicher Beziehung an. Es sollen dort die Bücher und Schriften, die erfaßt werden, auf Grund des § 1 in eine Liste aufgenommen werden. Diese Liste ist nach diesem Gesetz ganz zweifellos eine verbindliche Rechtsgrundlage für Verleger und Händler. Wenn Sie sich den § 6 dazunehmen, stellen Sie fest, daß hier wiederum eine Abstufung derart vorgenommen worden ist, daß es schwergefährdende Werke gibt, die einer Prüfung gar nicht unterliegen und bei denen selbstverständlich vorausgesetzt wird, daß sie die Beschränkungen der §§ 3 bis 5 erhalten. Welcher Verleger und welcher Händler und auch welche Privatperson — denn diese trifft das Gesetz mit seinen Strafmöglichkeiten genau so — soll wissen, was die Prüfungskommission oder die Spruchstelle unter „schwer gefährdend" versteht.

    (Abg. Dr. von Brentano: Ich glaube, das ist gar nicht so schwer!)

    Außerdem gibt es gegen diesen § 6 keine Einspruchsmöglichkeit bei irgendeiner Rechtsinstanz.
    Das sind also ganz unmögliche Dinge. Man halst


    (Frau Keilhack)

    hierbei das Risiko und auch die möglicherweise folgende Bestrafung den Verkäufern und den Verlegern von Büchern und Zeitschriften auf.
    Auch die in § 5 festgelegten Beschränkungen gehen weit über die Beschränkungen hinaus, die dem erfaßten Kreis, nämlich den Jugendlichen unter 18 Jahren, dienen sollen. Diese Beschränkungen können keinesfalls mit dem Sinn des Art. 5 des Bonner Grundgesetzes in Übereinstimmung gebracht werden.
    Der Abs. 2 des § 6, über den Sie eben leider verneinend abgestimmt haben — verneinend im Sinne des Änderungsantrags von Frau Dr. Ilk —, das darf ich hier auch noch einmal betonen, ist eine Sonderbestimmung, die für uns völlig undiskutabel ist und die Ihnen sicherlich noch manche Kommentare in der Öffentlichkeit bringen wird, eine Sonderbestimmung, die nach 1945 sicherlich zum erstenmal erfolgte und gegen eine Schriftengruppe erlassen worden ist, die Sie nicht schlechthin und global als jugendgefährdend kennzeichnen können.
    Auch die Einrichtung von 12 Landesprüfstellen und einer Bundesprüfstelle ist eine außerordentlich bedenkliche und dazu noch kostspielige Sache,

    (Zuruf rechts: Aha!)

    die mit den Hilfskräften und dem Apparat, den sie aufbauen werden, im Verhältnis zu der Teilaufgabe, die diese Prüfungskommissionen zu erfüllen haben, ein viel zu großes und viel zu schweres Gewicht bekommen.

    (Zuruf aus der Mitte: Schlechtes Argument!)

    Ich darf noch einmal betonen, daß dieses Gesetz nur eine Teilaufgabe im Rahmen der gesamten Jugendpolitik haben kann, die Bekämpfung des schlechten Schrifttums, und es wird viel zu sehr in den Mittelpunkt gerückt, was eines der Randgebiete der Jugendpolitik ist, eines der vielen Probleme der Jugendarbeit in der Bundesrepublik. Ich glaube, eine zustimmende Verabschiedung dieses Gesetzes könnte das Gewissen der Verantwortlichen in Regierung und Verwaltung sogar allzusehr beruhigen, daß genug getan sei.
    Wir müssen immer wieder betonen und nicht müde werden, zu sagen, daß im Mittelpunkt der Arbeit für unsere junge Generation steht: die Sicherung der Familie, in der sie lebt und in der sie sich entfalten kann; steht: eine gute Erziehung und eine gute Ausbildung in der Schule; steht: die Schaffung von Arbeitsplätzen, von Lehrstellen, von Heimen für heimatlos gewordene junge Menschen; stehen: a usreichende Freizeitgestaltung und gute Arbeits- und Sozialgesetze. Doch diese Dinge sind hier schon so oft

    (Abg. Kemmer: Eben!)

    und bei so vielen verschiedenen Gelegenheiten gesagt worden, daß man annehmen könnte, auch auf diesem Gebiet würden dieser Bundestag und die Regierungskoalition etwas aktiver werden. Man sieht aber: man muß immer wieder darauf hinweisen.
    Trotzdem, meine Herren und Damen — das darf ich an dieser Stelle sagen —, verkennen wir nicht, daß eine gewisse Sorte von Unternehmern ihre miserablen Geschäfte und Gewinne auf Kosten der Jugendlichen zu machen versucht, die in einem bestimmten Entwicklungsstadium, begünstigt durch eine unfreie Erziehung und durch die trostlosen Nachkriegsverhältnisse, angereizt werden, die schlechten Machwerke minderwertiger Verfasser
    und Verleger zu bekommen. Diesen Leuten soll man allerdings das Handwerk legen, und auch wir sind der Meinung, daß es geschehen muß. Wir glauben aber, daß die §§ 184 und 184 a des Strafgesetzbuches, wie es hier auch schon zum Ausdruck gekommen ist, durchaus ausreichen, wenn sie richtig gehandhabt werden.

    (Zuruf aus der Mitte: Nein!)

    Man kann vielleicht nicht voraussetzen, daß Sie alle den Inhalt dieser Paragraphen kennen. Aber sie erfassen alles das, was nötig ist, um den wirklichen Schmutz aus der Öffentlichkeit herauszubringen.
    Es heißt in § 184:
    Mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer unzüchtige Schriften, Abbildungen oder Darstellungen feilhält, verkauft, verteilt, an Orten, welche dem Publikum zugänglich sind, ausstellt oder anschlägt oder sonst verbreitet, sie zum Zwecke der Verbreitung herstellt oder zu demselben Zwecke vorrätig hält, ankündigt oder anpreist.
    Ein verstärkter Schutz von Personen unter 16 Jahren ist in § 184 a außerdem noch vfestgelegt. Darüber hinaus gibt es Bestimmungen der Gewerbeordnung und auch der Strafprozeßordnung, die das ermöglichen, was man in dieser Sache heute möglich machen kann und auch muß. Durch entsprechende Richtlinien des Bundesjustizministeriums und auch der Länderjustizminister, vielleicht durch Einrichtung von Zentralstellen auf der Landesebene wird eine durchgreifende Bekämpfung des wirklichen Schmutzes durchaus erreicht werden. Man kann auch daran denken, durch die Einrichtung und Mitarbeit freiwilliger Ausschüsse von Wohlfahrts- und Jugendorganisationen auf örtlicher Ebene und mit Hilfe von Selbstkontrolleinrichtungen der Verleger-, Buchhändler- und Zeitschriftenverbände eine erheblich bessere Arbeit zu erzielen, als sie bisher geleistet worden ist. Sie würde sich dann auf dem Boden der gültigen Rechtsbestimmungen bewegen und nicht zweigleisig durch ein zusätzliches Sondergesetz zu erfolgen brauchen, ein Sondergesetz, das, wie ich glaube bewiesen zu haben, immer die Gefahr eines Mißbrauchs oder die Gefahr von Interessentenentscheidungen in sich trägt.
    Meine Herren und Damen, für unsere Haltung sprechen auch die vielen Gutachten von Jugendpsychologen, von Jugendrichtern, von Erziehern und Schriftstellern, die wir im 33. Ausschuß gehört haben und von denen keiner konkret sagen konnte, daß durch die Bücher, die jetzt auf dem Markt sind und die über den „Schmutz" hinaus durch dieses Gesetz erfaßt werden sollen, wirklich augenscheinliche, beweisbare Gefahren entstanden sind. Diese Herren und Damen, die uns die Gutachten abgegeben und Zuschriften zugesandt haben, stehen weltanschaulich in allen Gruppen unseres Volkes. Ich darf sie vielleicht einmal mit den beiden Namen charakterisieren, die Sie alle kennen: Erich Kästner und Stefan Andres. Für unsere Auffassung haben Fachleute gesprochen wie z. B. der Staatsanwalt Schilling, der der Dezernent für unzüchtige Schriften und Abbildungen bei der Staatsanwaltschaft Köln ist und der sich sehr eingehend in der etwa von mir hier vertretenen Weise in langen Ausführungen geäußert hat.

    (Präsident Dr. Ehlers übernimmt wieder den Vorsitz.)



    (Frau Keilhack)

    Aber, meine Herren und Damen, ich möchte damit auf das Gebiet kommen, das mit diesem Gesetz angesprochen wird. Es ist doch wohl sehr wichtig, daß wir uns einmal die Situation in der Jugendliteratur vor Augen halten. Sie alle werden bestätigen, daß unsere Kinder einen außergewöhnlich großen Lesehunger haben. Die Kinder- und Jugendbibliotheken haben einen wesentlich schnelleren Verleihumlauf, als sie z. B. die Erwachsenenbüchereien haben. Die Bücher sind dort nach einjährigem Gebrauch schon so zerlesen und so schlecht, daß sie nicht mehr verwendbar sind und wegen des Mangels an Mitteln auch nicht mehr aufgefüllt werden können. Die Schulbibliotheken sind denkbar mager. Kinder- und Jugendheime, öffentliche und private Erziehungsheime müssen sich bei Freunden und Bekannten oder Gönnern ein paar Bücher zusammenbetteln. Jeder von Ihnen, der Heimbesichtigungen mitgemacht hat oder in der Arbeit steht, wird das festgestellt haben. Andererseits sind die guten Jugendbücher heute so teuer, daß die Mehrzahl der Jugendlichen oder ihre Eltern sie nicht kaufen können. Bei den Eltern zu Hause ist das gleiche Bild. In unzähligen Familien, in denen ein ausreichender Bücherschatz vorhanden war, ist kein Buch mehr, weil die Familie ausgebombt oder der Bücherbestand' durch die Flucht vernichtet worden ist.
    Meine Herren und Damen, ich frage Sie unter diesen Umständen, ob man mit gutem Gewissen verantworten kann, daß wir hier in dieser Situation nur ein Verbot der billigen und schlechten Lektüre beschließen? Wirkt es in diesem Zeitpunkt dann nicht wie eine Verhöhnung des Lesebedürfnisses unserer Kinder?

    (Widerspruch und Zurufe in der Mitte.)

    Ich frage Sie: Was ist im Verhältnis zur Buchnot unter unseren Kindern nun wirklich praktisch getan? Gibt es z. B. eine gute und billige interessante Kinderzeitung oder -zeitschrift? Gibt es die billigen Bücher, die Kinderlesestuben und die Räume in anderen Biblioheken, in denen sich die jungen Leser einrichten können? Wir wissen, daß die Gemeinden und die Länder Ansätze gemacht haben. Aber es hat durchaus nicht gereicht, und es wird sicher nötig sein, auch ihr Interesse in dieser Richtung erneut anzuregen.
    Was hat der Bund, der jetzt dieses Gesetz erlassen will, bisher an Positivem getan? Bis zum dritten Bundesjugendplan — das hat Herr Minister Lehr hier angeschnitten — wurden ausgeschüttet über die Beträge an die Jugendorganisationen hinaus — die natürlich nur im Rahmen dieser Organisationen verwendet wurden — für Jugendbuchvertriebe 400 000 DM und an Buchspenden für Jugendwohnheime 100 000 DM; das in drei Jahren, meine Herren und Damen! Die Wirkung dieser Unterstützungen ist wirklich nicht weit über die Angehörigen unserer Jugendverbände hinausgegangen.
    Deshalb beantragt meine Fraktion heute, daß der Bundestag für den Haushaltsplan 1952 folgende Beträge für den Zweck der Förderung des Jugendschrifttums einsetzt: 50 000 DM für die Aussetzung von Prämien an Verfasser von zwanzig wertvollen Jugendbüchern, 500 000 DM als Ausfallbürgschaft für Verlage, die sich bemühen, wertvolle Bücher für Kinder und Jugendliche zu möglichst niedrigen Preisen herauszubringen, und 500 000 DM mit der Zweckbestimmung, für diesen Betrag zusätzlich wertvolle Bücher zu erwerben, die an
    Schulen und Jugendbüchereien zu spenden sind. Diese Maßnahmen sind organisatorisch im Rahmen des Bundesjugendplans durchzuführen; die Gelder dafür sollen aber als zusätzliche Mittel ausgeworfen werden.
    Wir erwarten vom Bundestag die Annahme dieses Antrags, damit ganz deutlich wird, daß die Abgeordneten dieses Hauses wissen, daß Verbote kein oder nur ein außerordentlich schlechter Ersatz für die echte Leistung auf diesem Sektor unserer Jugendarbeit sind. Wenn wir den Kampf gegen das jugendgefährdende Schrifttum zuerst so beginnen, wie es durch unseren Antrag ausgedrückt wird, und durch eine große Buchspende des Bundestags an unsere Jugendbüchereien proklamieren, dann werden wir auch im Gefolge dieses Beispiels die Länder und Gemeinden erneut auffordern können, sich unseren Maßnahmen anzuschließen.
    Wir möchten weiter durch die Herausgabe von Prämien und durch die Ausfallbürgschaften unsere Dichter und unsere Verleger anrufen, sich der wichtigen und schönen Aufgabe anzunehmen, unseren Kindern das zu geben, was zu ihrer seelischen und geistigen Entwicklung unbedingt nötig ist. Heute ist es leider so, daß es Jugendbuchschriftsteller deshalb so wenig gibt, weil die Manuskripte den Verlegern zu teuer sind und von ihnen nicht angekauft werden bzw. weil die dann auch zu teuren Kinderbücher einen zu geringen Absatz haben.
    Ich glaube, daß die kulturpolitisch gefährlichen Auswirkungen des vorliegenden Gesetzes über den Vertrieb jugendgefährdender Schriften und die rechtlichen Schwierigkeiten, die es in sich trägt — ich erinnere daran, daß auch kein Wiederaufnahmeverfahren vorgesehen ist —, Grund genug geben, dieses Gesetz abzulehnen und sich zu entschließen, zunächst einmal das zu tun, was jetzt möglich ist: eine bessere Handhabe der bestehenden Paragraphen, und erst einmal positive Maßnahmen zu versuchen, um unsere Jugend aus der Gefahr der geistigen Verarmung und Verflachung herauszureißen. Das ist die einzige Möglichkeit, einmal nicht an Symptomen zu kurieren, sondern den Ursachen dieses Notstandes entgegenzuwirken. Ich beantrage, daß unser Antrag Drucksache Nr. 3629 an den Haushaltsausschuß geht.

    (Beifall bei der SPD und bei einzelnen Abgeordneten in der Mitte und rechts.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Strohbach.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gertrud Strohbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Es besteht kein Zweifel darüber, daß es dringend erforderlich ist, Maßnahmen zu ergreifen, die unsere heranwachsende Jugend vor Schund und Schmutz bewahren, wobei unter diesen Begriff auch die Veröffentlichungen gehören, die der Herr Innenminister Lehr so geflissentlich verschwiegen hat: die Verherrlichung der alten Nazigrößen und ihrer Kriegsverbrechen

    (Sehr gut! bei der KPD)

    und die immer offener betriebene Völker- und Rassenhetze. Das vorliegende Gesetz enthält zwar eine Reihe von Vorschriften und Verboten, aber jeder weiß, daß damit nicht verhindert werden wird, daß es unter den gegenwärtigen Verhältnissen den erwähnten Schund und Schmutz in der vielfältigsten Form geben wird. Ich bin sogar der Meinung, daß es sehr einflußreiche Kreise gibt, die diese Art Jugendliteratur besonders fördern und verbreiten.


    (Frau Strohbach)

    Das Gesetz wird also für eine wirkliche Bekämpfung der Jugendgefährdung unwirksam bleiben. Andererseits birgt es aber die Gefahr in sich, daß diejenigen, die es im Auftrag der AdenauerRegierung handhaben werden, damit politischen Mißbrauch treiben, indem sie politisch unliebsame Druckerzeugnisse unter dem Vorwand, sie seien jugendgefährdend, beschlagnahmen und verbieten. Angesichts der ganzen übrigen Politik auf den einschlägigen Gebieten besteht sogar der begründete Verdacht, daß es eine sehr wesentliche Aufgabe dieses Gesetzes sein soll, auf diesem Weg alles von der Jugend fernzuhalten, was sie in ihrem Abwehrwillen gegen die Pläne des Herrn Blank und seiner Auftraggeber bestärkt,

    (Lachen in der Mitte)

    während andererseits die kriegsverherrlichenden Schriften ungehindert ihr verderbliches Werk unter der Jugend tun können.

    (Zustimmung bei der KPD.)

    Die Gefährdung unserer Jugend besteht aber leider gar nicht ausschließlich in den üblen Druckerzeugnissen, die ganz Westdeutschland mit ihrer Schlammflut bedecken. Eine mindestens ebenso verheerende Wirkung in dieser Richtung haben die Filme, und hier in erster Linie die amerikanischen Kitsch- und Wildwestfilme, die in dem vorliegenden Gesetz überhaupt nicht erwähnt werden. Dazu kommen solche Auswüchse, wie sie heute zum Beispiel in den „Stuttgarter Nachrichten" geschildert werden. Diese Zeitung berichtet davon, daß auf der Berliner Industrieausstellung eine deutsche Schauspielerin täglich eine Entkleidungsszene vor allem Publikum aufführe, urn damit die Besucher an den betreffenden Stand zu locken. Auftraggeber für diese unmögliche Art von Reklame ist bezeichnenderweise das amerikanische Außenministerium und das Amt für gegenseitige Sicherheit.

    (Lachen in der Mitte.)

    Meine Herren und Damen, das sind die Quellen,
    denen aus die deutsche Jugend systematisch verseucht werden soll, wobei ich zum Lob dieser Jugend sagen muß, daß sie dieser bewußten Verseuchung zu einem guten Teil erfolgreichen Widerstand entgegensetzt. Unsere Aufgabe muß es sein, die Jugend in ihrem Widerstand gegen die Überfremdung der deutschen Kultur mit amerikanischem Kitsch und Schund zu unterstützen. Das kann nicht geschehen durch ein Gesetz, das völlig in der Verneinung bleibt und nichts als Vorschriften und Verbote enthält. Wenn man hier wirklich helfen will und das Gesetz nicht nur ein Aushängeschild für die Öffentlichkeit sein soll, dann muß man ausreichende Mittel bereitstellen, um die Verleger instand zu setzen, gute fortschrittliche Jugendliteratur zu angemessenen Preisen herauszubringen, nach der die Jugend aus eigenem Interesse greift.
    Es ist allgemein anerkannt, daß es in der Deutschen Demokratischen Republik das Problem, mit dem wir uns heute hier zu beschäftigen haben, nicht gibt. Dort finden Sie keine Zeitungskioske mit solch üblen Veröffentlichungen, wie sie hier bei uns üblich sind.

    (Zustimmung bei der KPD. — Zurufe von der Mitte.)

    Ich schlage Ihnen vor, lassen Sie uns Maßnahmen beschließen, die es ermöglichen, daß die vorbildliche Jugendliteratur aus der Deutschen Demokratischen Republik

    (Lachen in der Mitte und rechts — Zuruf von der Mitte: Das fehlt gerade noch!)

    in Westdeutschland eingeführt und verkauft werden kann. Dann werden wir mehr für unsere Jugend getan haben als mit dem vorliegenden Gesetz.

    (Zuruf rechts: Heil Moskau!)

    — Sie müssen sich mal etwas anderes überlegen!

    (Zuruf rechts: Sie aber auch!)