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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 230. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. September 1952 10479 23o. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 17. September 1952 Geschäftliche Mitteilungen . . . . 10482A, 10551D Glückwünsche zum 73. Geburtstag des Abg. Ahrens 10482A Genesung des Abg. Mayer (Stuttgart) . 10494A Fragestunde (Nr. 3688 der Drucksachen) 1. betr. Ausweisung des deutschen Staatsangehörigen Walter Weyer aus Arnheim: Ritzel (SPD), Anfragender . . . . 10482B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 10482B 2. betr. Eigentum im elsaß-lothringischen Grenzgebiet: Niebergall (KPD), Anfragender 10482C, D Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 10482C, D 3. betr. Antragsformulare des Postsparkassendienstes: Cramer (SPD), Anfragender 10482D, 10483B Dr. Schneider, Staatssekretär im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen . 10482D, 10483B 4. betr. Verpflichtungen aus der Rückerstattungsgesetzgebung der Alliierten: von Thadden (Fraktionslos), Anfragender 10483C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 10483C, 10484C 5. betr. Gleichstellung der sogenannten „Kriegsverbrecher" mit Spätheimkehrern: von Thadden (Fraktionslos), Anfragender . . . . 10484D, 10485A, B Storch, Bundesminister für Arbeit 10484D, 10485A, B 6. betr. Ausführungsbestimmungen zum Mutterschutzgesetz: Frau Kipp-Kaule (SPD), Anfragende 10485C Storch, Bundesminister für Arbeit 10485C '7. betr. Gesetzentwurf zum Schutze von Mutter und Kind: Frau Kipp-Kaule (SPD), Anfragende 10485D, 10486A Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 10485D, 10486A 8. betr. Zonengrenzbahnhof Büchen in Schleswig-Holstein: Ekstrand (SPD), Anfragender . . 10486A Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 10486B 9. betr. Parken von Kraftwagen: Zurückgestellt 10486B 10. betr. Verwendung von Soforthilfemitteln durch die Firma Schippers van der Ville in Hamburg: Hoffmann (Lindlar) (FU), Anfragender 10486B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 10486C 11. betr. Einsprüche bei den Spruchsenaten in Bad Homburg: Hoffmann (Lindlar) (FU), Anfragender 10486C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 10486D 12. betr. Errichtung einer chemotechnisch-biologischen Lehranstalt für amerikanische Besatzungssoldaten in Weihershof bei Kirchheim-Bolanden: Niebergall (KPD), Anfragender . 10487A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 10487A 13. betr. Vernehmungen von Tabakbauern durch die Zollbehörde im Kreise Wittlich: Niebergall (KPD), Anfragender 10487B, D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 10487B, D 14. betr. Steuererklärungsformulare: Rümmele (CDU), Anfragender . . 10487D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 10487D 15. betr. Senkung der Kaffeesteuer: Frau Kalinke (DP), Anfragende: 10488B, D, 10489A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 10488B, D, 10489A 16. betr. halben Monatsbezug für Pensionsempfänger: Dr. Wuermeling (CDU), Anfragender 10489A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 10489B 17. betr. Äußerung des Bundesministers Dr. Seebohm zum Unglück beim Autorennen auf dem Grenzlandring: Zurückgestellt 10489B 18. betr. Inanspruchnahme von Kartoffel- und Rübenfeldern bei Bitburg für militärische Zwecke: Mehs (CDU), Anfragender . . . 10489B, C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 10489C, D 19. betr. Vergabewesen bei Bauten und Beschaffungen alliierter Stellen: Morgenthaler (CDU), Anfragender 10489D, 10490B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 10489D, 10490B 20. betr. Mißbrauch von Wohnungsbaugeldern in Baden (Lörrach): Willenburg (FU), Anfragender . 10490B Neumayer, Bundesminister für Wohnungsbau 10490B 21. betr. Visum für tschechischen Justizminister Dr. Stransky: Reitzner (SPD), Anfragender . . . 10490C Dr. Hallstein, Staatssekretär im Auswärtigen Amt 10490C 22. betr. Änderung des Ortsklassenverzeichnisses: Reitzner (SPD), Anfragender . . . 10490D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 10490D 23. betr. Bezüge von Angehörigen der noch in Kriegsgefangenschaft befindlichen oder vermißten Bundesbeamten: Dr. Miessner (FDP), Anfragender 10491A, B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 10491A, B 24. betr. Forderung der Germania-Werft Kiel an die ehemalige JEIA und Ansprüche von Pensionären der Werft: Dr. Preller (SPD), Anfragender 10491C, 10492A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 10491C, 10492B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrts- und Rheinschiffahrtssachen (Nrn. 3689, 3303, 3582, 3651 der Drucksachen) . . . 10492B Renner, Justizminister des Landes Baden-Württemberg, Berichterstatter 10492B Beschlußfassung 10492D Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der DP u. Gen. betr. Lösung der „Kriegsverbrecher"-Frage (Nr. 3477 der Drucksachen) 10492D Dr. von Merkatz (DP), Anfragender 10492D Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 10494A Dr. Wahl (CDU) 10496B Merten (SPD) 10498C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 10502B Dr. Mende (FDP) 10502C Ewers (DP) 10505B Kohl (Stuttgart) (KPD) 10506D Ribbeheger (FU) 10508A von Thadden (Fraktionsios) . . . 10508C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Großer Knechtsand (Nrn. 3604, 2970 der Drucksachen) 10509B Dr. Hasemann (FDP): als Berichterstatter 10509B als Abgeordneter 10517C Frau Thiele (KPD) 10511D Mertins (SPD) 10512C, 10518C Tobaben (DP) 10514A Unterbrechung der Sitzung . . 10514C Müller-Hermann (CDU) 10514D Dr. Bartram (Schleswig-Holstein) (CDU) 10515C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 10515D Abstimmungen 10519B Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Rademacher, Dr. Schäfer, Dr. Friedrich, Juncker, Rüdiger, Stahl, Dr. Wellhausen und Fraktion betr. Freigabe von Küstenschiffen (Nrn. 3639, 263 der Drucksachen) 10519D Dr. Semler (CDU) (schriftlicher Bericht) 10519D Beschlußfassung 10519D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen (Nr. 1343 der Drucksachen) und des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Güterkraftverkehr (Güterkraftverkehrsgesetz) (Nr. 1344 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 3515 der Drucksachen; Änderungsanträge Umdrucke Nrn. 620, 658, 659) 10520A Rademacher (FDP): als Berichterstatter 10520A als Abgeordneter . . . 10530A, 10531A Dr. Bucerius (CDU) . . . 10525D, 10530D Peters (SPD) 10528A Volkholz (FU) 10529A Niebes (KPD) 10529D Walter (DP) 10530C Abstimmungen 10525C, 10531A, B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Vertrieb jugendgefährdender Schriften (Nr. 1101 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge (33. Ausschuß) (Nr. 3666 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Jugendschrifttum (Nr. 3629 der Drucksachen) 10532A Frau Niggemeyer (CDU), Berichterstatterin 10532B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 10535D Dr. Hammer (FDP) 10537A, C Kemmer (CSU) . . 10537B, 10538C, 10543C Frau Dr. Ilk (FDP) 10538A, D Frau Heiler (CDU) 10539B Frau Keilhack, (SPD), Antrag- stellerin 10540A Frau Strohbach (KPD) 10542D Gaul (FDP) 10546A Dr. Friedensburg (CDU) 10547B Ribbeheger (FU) 10548A Schoettle (SPD) 10548B Ewers (DP) 10548D Dr. von Brentano (CDU) 10549C Abstimmungen 10537C, 10538C, 10539D, 10551B Namentliche Schlußabstimmung 10550A, 10551A, B, 10553 Aufnahme des Abg. Donhauser in die Landesgruppe der CSU bzw. die Fraktion der CDU/CSU 10550A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Umsatz- und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Nr. 3620 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Nr. 3623 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Geschäftsbericht der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Nr. 3624 der Drucksachen): Beratung abgesetzt 10550A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Paßgebühren (Nrn. 3635, 3185 der Drucksachen): Beratung abgesetzt 10550A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Subventionen für phosphorhaltige Düngemittel (Nrn. 3609, 3415 der Drucksachen): Beratung abgesetzt 10550B Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsdienststrafordnung (Nrn. 2516, 3594 der Drucksachen, Umdruck Nr. 645); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdrucke Nrn. 654, 660): Beratung abgesetzt 10550B Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung (Nr 3668 der Drucksachen) 10550B Ausschußüberweisung 1055013 Beratung des Ersten Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19, Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD und den Änderungsantrag der Fraktion der FU (BP-Z) betr. Preise für Butter und Kartoffeln (Nrn. 3680, 3664 der Drucksachen, Umdruck Nr. 651) . . . . 10550C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU), Berichterstatter 10550C Beschlußfassung 10550D Beratung des Entwurfs eines gemeinsamen Antrages des Bundestages, des Bundesrates und der Bundesregierung an das Bundesverfassungsgericht auf Erstattung eines Rechtsgutachtens über die Frage der Zuständigkeit des Bundes zum Erlaß eines Baugesetzes (Nr. 3669 der Drucksachen) 10551A Beschlußfassung 10551A Beratung der Übersicht Nr. 57 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 646) 10551B Tatsächliche Erklärung: Merten (SPD) 10551C Nächste Sitzung 10551B, D Anlage: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Freigabe von Küstenschiffen (Nrn 3639, 263 der Drucksachen) 10552 Zusammenstellung der namentlichen Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (Nr. 3666 der Drucksachen) 10553 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 230. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und Auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Rademacher, Dr. Schäfer, Dr. Friedrich, Juncker, Rüdiger, Stahl, Dr. Wellhausen und Fraktion betreffend Freigabe von Küstenschiffen (Nrn. 3639, 263 der Drucksachen) Berichterstatter : Abgeordneter Dr. Semler Die unter Ziffer 1 des Antrags behandelten etwa 620 sogenannten X-Schiffe sind von der Alliierten Hohen Kommission mit Schreiben vom 27. Februar und 16. Mai 1950 der deutschen Wirtschaft wieder zugeteilt worden. Die unter Ziffer 2 des Antrages erwähnten 12 Küstenmotorschiffe gehören zu den 85 deutschen Schiffen, deren Verteilung in dem zweiten nicht ratifizierten Bericht der Tripartite Merchant Marine Commission (T.M.M.C.) verschiedenen alliierten Mächten vorgesehen war. Durch Entscheidung der Alliierten Hohen Kommission vom 12. April 1950 wurden 41 dieser Schiffe an die deutsche Wirtschaft zurückgegeben und 38, darunter die im Antrag behandelten Küstenmotorschiffe, der Inter-alliierten Reparationsagentur in Brüssel zur Verteilung als Reparationen zugewiesen. Über das Schicksal von 6 Schiffen, deren Verteilung an die UDSSR vorgesehen war, besteht noch Ungewißheit. Zwei spätere Schritte der Bundesregierung, welche die Freigabe auch der 38 Schiffe für die deutsche Wirtschaft zum Ziel hatten, wurden von der Alliierten Hohen Kommission mit Schreiben vom 18. Oktober 1950 unter Berufung auf die VierMächte-Erklärung vom 5. Juni 1945 zurückgewiesen. Durch einen späteren Schriftwechsel wurde jedoch erreicht, daß sämtliche Schiffe, auch soweit sie inzwischen durch norwegische Prisengerichte als „gute Prise" erklärt worden waren, dem deutschen Reparationskonto gutgebracht wurden. Bonn, den 18. Juli 1952 Dr. Semler Berichterstatter Namentliche Abstimmung — Schlußabstimmung — über den Entwurf eines Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (Nr. 3666 der Drucksachen) Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Hilbert Ja Dr. Adenauer Ja Höfler beurlaubt Ja Albers Ja Hohl . . . . . . . Arndgen . . . . Ja Dr. Holzapfel Ja Dr. Bartram (Schleswig- Hoogen Ja Holstein) Ja HOppe Ja Dr. Horlacher Bauereisen Ja Horn Ja Bauknecht Ja Huth Ja Dr. Baur (Württemberg) Ja Bausch Ja Dr. Jaeger (Bayern) . Ja Becker (Pirmasens) . . . Ja Junglas beurlaubt Blank (Dortmund) Ja Kahn Ja Bodensteiner Ja Kaiser Ja Frau Brauksiepe . . . . Ja Karpf Ja Dr. von Brentano . . . Ja Dr. Kather Ja Brese . . . . . . . . Ja Kemmer Ja Frau Dr. Brökelschen . . Ja Kemper Ja Dr. Brönner Ja Kern Ja Brookmann Ja Kiesinger beurlaubt b Dr. Bucerius Ja Dr. Kleindinst Ja Frau Dietz Ja Dr Köhler Ja Donhauser Ja Dr. Kopf Ja Dr. Dresbach beurlaubt Kühling Ja Eckstein Ja Kuntscher • Ja Dr.Edert beurlaubt Kunze Ja Dr. Ehlers Ja Ja Dr. Laforet krank Ehren Dr. Erhard — Dr. Dr. h. c. Lehr . . . Ja Etzel (Duisburg) . . . beurlaubt Leibfried Ja Etzenbach Ja Lenz . . . . . . . . Ja Even krank Leonhard Ja Feldmann Ja Lücke . . . . . . . . Ja Dr. Fink Ja Majonica Ja Dr. Frey Ja Massoth . . . . . . . Ja Fuchs . ...... . Ja Mayer (Rheinland-Pfalz) . . Ja Dr.Freiherr von Fürstenberg Ja Mehs . . . . . . . . Ja Fürst Fugger von Glött . beurlaubt Mensing . . . . . . . Ja Funk Ja Morgenthaler Ja Gengler Ja Muckermann Ja Gerns beurlaubt Mühlenberg Ja Dr. Gerstenmaier . . . beurlaubt Dr.Dr. Müller (Bonn) Ja Gibbert Ja Müller-Hermann . . . . Ja Giencke Ja Dr. Glasmeyer Ja Naegel . . . . . . . Ja Ja Glüsing Ja Neber Ja Gockeln krank Nellen . . . . . . Dr. Götz Ja Neuburger — Frau Dr. Gröwel . . . Ja Nickl Ja Günther Ja Frau Niggemeyer . . . Ja Hagge Ja Dr. Niklas Ja Frau Heiler . . . . . Ja Dr. Oesterle Ja Heix Ja Dr. Orth Ja Dr. Henle Ja Pelster Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Pfender Ja Bromine Nein Dr. Pferdmenges . . . . entschuld. Brünen — Dr. Povel krank Cramer . . .. . . Nein Frau Dr. Probst . . . Ja Dannebom Nein Dr. Pünder beurlaubt Diel Nein Raestrup Ja Frau Döhring Nein Rahn Ja Eichler Nein Frau Dr. Rehling . . . beurlaubt Ekstrand Nein Frau Rösch Ja Erler beurlaubt Rümmele Ja Faller Nein Sabel . . Ja Franke . . . . . . . Nein Schäffer Ja Freidhof Nein Scharnberg Ja Freitag entschuld. Dr. Schatz Ja Geritzmann Nein Schill . . .. . . . Ja Gleisner Nein Schmitt (Mainz) . . . . krank Görlinger Nein Schmitz . . .. . . . Ja Graf — Schmücker . . . . . . Ja Dr. Greve Nein Dr. Schröder (Düsseldorf) Ja Dr.Gülich . . . . . . Nein Schüttler Ja Happe . . . . . . . Nein Schütz. . . beurlaubt Heiland . . . Nein Schuler . . . . . . . Ja Hennig Nein Schulze-Pellengahr . . . Ja Henßler krank Dr. Semler . . . . . . beurlaubt Herrmann Nein Dr. Serres Ja Hoecker Nein Siebel . . . . . . . Ja Höhne Nein Dr. Solleder Ja Frau Dr. Hubert . Nein Spies Ja Imig Nein Graf von Spreti . . . . Ja Jacobi Nein Stauch . . . . . . . Ja Jacobs — Frau Dr. Steinbiß . . . Ja Jahn Nein Storch — Kalbfell . .. .. . Nein Strauß . . . Ja Kalbitzer beurlaubt Struve . . . . .. Ja Frau Keilhack Nein Stücklen Ja Keuning Nein Dr. Vogel Ja Kinat Nein Wacker Ja Frau Kipp-Kaule . . . Nein Wackerzapp . . Ja Dr. Koch Nein Dr Wahl Ja Frau Korspeter . . . . Nein Frau Dr. Weber (Essen) beurlaubt Frau Krahnstöver beurlaubt Dr. Weber (Koblenz) . . Ja Dr. Kreyssig Nein Dr. Weiß Ja Kriedemann Nein Winkelheide Ja Kurlbaum entschuld. Wittmann Ja Lange — Dr. Wuermeling . . . Ja Lausen entschuld. Frau Lockmann . . Nein Ludwig Nein SPD Dr.Luetkens . . . . . beurlaubt Frau Albertz Nein Maier (Freiburg) . Nein Frau Albrecht . . krank Marx beurlaubt Altmaier beurlaubt Matzner Nein Frau Ansorge Nein Meitmann Nein Dr, Arndt Nein Mellies Nein Arnholz Nein Dr. Menzel Nein Dr. Baade Nein Merten Nein Dr. Bärsch Nein Mertins Nein Baur (Augsburg) . Nein Meyer (Hagen) Nein Bazille Nein Meyer (Bremen) . . . . krank Behrisch Nein Frau Meyer-Laule . . . Nein Bergmann Nein Mißmahl Nein Dr. Bergstraeßer . Nein Dr. Mommer . . . . beurlaubt Berlin Nein Moosdorf Nein Bettgenhäuser . . . . Nein Dr. Mücke -- Bielig Nein Müller (Hessen) . Nein Birkelbach beurlaubt Müller (Worms) . . . . Nein Blachstein Nein Frau Nadig Nein Dr. Bleiß Nein Dr. Nölting beurlaubt Böhm Nein Nowack (Harburg) . . . Nein Dr. Brill Nein Odenthal Nein Name Abstimmung Name Abstimmung Ohlig . Nein Dr. Luchtenberg . enthalten 011enhauer beurlaubt Margulies krank Paul (Württemberg) beurlaubt Mauk Ja Peters . . . . . . . Nein Mayer (Stuttgart) . . . krank Pohle . . . . . . . . Nein Dr. Mende — Dr. Preller Nein Dr. Miessner Ja Priebe . . . . . . . Nein Neumayer Ja Reitzner Nein Dr. Dr. Nöll von der Nahmer Ja Richter (Frankfurt) entschuld. Dr. Nowack(Rheinland-Pfalz) Ja Ritzel . . . . . . . . Nein Onnen Nein Ruhnke Nein Dr. Pfleiderer beurlaubt Runge. Nein Dr. Preiß enthalten Sander krank Dr. Preusker enthalten Sassnick . . . . . . . Nein Rademacher Nein Frau Schanzenbach . . Nein Rath Ja Dr. Schmid (Tübingen) . . beurlaubt Dr. Freiherr von Rechenberg beurlaubt Dr. Schmidt (Niedersachsen) Nein Revenstorff . . . . Nein Dr. Schöne Nein Dr. Schäfer enthalten Schoettle Nein Dr. Schneider Nein Segitz . . . . . . . Nein Stahl Ja Seuffert Nein Stegner Nein Stech Nein Dr. Trischler Nein a MULL IW Nein 1,I I. .L 110,d111 Nein Steinhörster Nein Dr. Wellhausen . . . Ja Stierle Nein Wirths Ja Striebeck Nein Dr. Zawadil . . . . . Nein Frau Strobel . . . . Nein Temmen Nein Tenhagen Nein DP-DPB Troppenz Nein Ahrens beurlaubt Dr. Veit entschuld. Frau Bieganowski . . . Nein Wagner Nein Eickhoff Ja Wehner Wehr Nein Ewers Nein Weinhold Nein Farke Ja Welke Nein Dr. Fricke Ja Weltner Nein Frommhold Nein Dr. Wenzel Nein Hellwege — Wönner entschuld. Ja Jaffé Ja Frau Kalinke . . . . . Zühlke Nein Kuhlemann . . . . . krank Dr. Leuchtgens Ja Löfflad Nein FDP Matthes . . . . .. . Ja Dr. Atzenroth entschuld. Dr. von Merkatz . . . . beurlaubt Mühlenfeld Ja Dr. Becker (Hersfeld) . . beurlaubt Reindl Nein Re Dr. Blank (Oberhausen) . Nein Schmidt (Bayern) . . . . . Nein Blücher Schuster . . . . . . . Nein Dannemann entschuld. Dr. Seebohm — Dr. Dehler Ja Tobaben . . . . . . . . Ja Dirscherl Wallner . . . . . . . entschuld , Euler beurlaubt Walter Nein Fassbender krank Wittenburg Nein Freudenberg I Dr. Friedrich Nein Frühwald . . . . . Ja FU Funcke Ja Gaul Nein Freiherr von Aretin . . Ja Dr. von Golitschek . . . beurlaubt Frau Arnold . . . . . Ja Grundmann . . . . . — Dr. Bertram (Soest) . . entschuld. Dr. Hammer . . . . . Nein Dr. Besold . . . . . . Ja Dr. Hasemann . . . . enthalten Clausen enthalten Dr. Hoffmann (Lübeck) . entschuld Dr.-Ing. Decker . .. . . beurlaubt Dr. Hoffmann (Schönau) . Nein Determann Ja Frau Hütter . . . . . Nein Eichner . . . . . . . Ja Frau Dr. Ilk . . . . . Ja Dr. Etzel (Bamberg) . . . . Ja Juncker . . . . . . . Nein Hoffmann (Lindlar) . . . Ja Dr. Kneipp . . . . . . entschuld. Lampl . . . . . . . Ja Kühn . . . . . . . . enthalten Maerkl . . . . . . . Ja Dr. Leuze Nein Mayerhofer Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Dr. Meitinger . . . . . Ja Renner . . . . . . . — Pannenbecker . . . . . Ja Rische — Parzinger Nein Frau Strohbach . . . . Nein Dr. Reismann . . . . . beurlaubt Frau Thiele . . . . . — Ribbeheger . . . . Ja Volkholz Ja Fraktionslos Wartner Ja Frau Wessel . . . . Ja Aumer Willenberg Ja Bahlburg Ja Dr. Dorls krank KPD Fröhlich Ja Agatz — Goetzendorff Nein Fisch — Hedler . . . . . . . krank Gundelach Nein Frau Jaeger (Hannover) . Ja Harig . . . . . . — Dr. Keller — Kohl (Stuttgart) . . . . Nein Langer — Müller (Frankfurt) . . . Nein Loritz entschuld. Niebergall Nein Müller (Hannover) . . — Niebes . . . . . . . Nein Dr. Ott. . . . . . . . — Paul (Düsseldorf) . . — von Thadden — Reimann — Tichi krank Zusammenstellung der Abstimmung: Abstimmung Abgegebene Stimmen . . . 305 Davon: Ja 165 Nein 133 Stimmenthaltung . • • • 7 Zusammen wie oben • • • • 305 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Neumann Nein Dr. Friedensburg . . . . Ja Dr. Schellenberg . . . Nein Dr. Krone Ja Frau Schroeder (Berlin) . beurlaubt Lemmer Ja Schröter (Berlin) . . . . Nein Frau Dr. Maxsein . . . . Ja Frau Wolff Nein Dr. Tillmanns beurlaubt FDP SPD Dr. Henn Nein Brandt Nein Hübner Ja Dr. Koenigswarter . . . Nein Frau Dr. Mulert Nein Löbe Nein Dr.Reif . . . . . . . Nein Neubauer Nein Dr. Will Ja Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen 17 Davon: Ja........... 6 Nein . . . .. . • • 11 Stimmenthaltung . . . . — Zusammen wie oben 17
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Willy Max Rademacher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Die Behandlung der beiden Gesetze, über die ich namens des Ausschusses für Verkehrswesen zu berichten habe, war wohl die schwierigste Aufgabe, die dem Ausschuß seit seinem Bestehen gestellt war. Wie beim Bundesbahngesetz lagen auch in diesem Fall zwei Gesetzentwürfe vor, der eine von der Bundesregierung und der andere vom Bundesrat. Beide datieren vom September 1950. Die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Gesetzen bestehen darin, daß die Regierung mit ihrem Entwurf den Nahverkehr vorläufig nur lose regeln wollte, um später ein besonderes Gesetz für den Nahverkehr zu schaffen; ferner darin, daß der Regierungsentwurf im wesentlichen eine zentrale Regelung über eine Anstalt des öffentlichen Rechts vorsah, die Bundesanstalt zur Überwachung des Fernverkehrs, während der Bundesratsentwurf einerseits den Nahverkehr gleich einbezogen wissen und andererseits die Überwachung in den einzelnen Ländern Landesanstalten übertragen wollte.
    Ich muß zur Einleitung namens meines Ausschusses ganz kurz auf die Geschichte der Kontrolle des Straßenverkehrs eingehen. Durch eine Verfügung des Reichspräsidenten vom 6. Oktober 1931 wurde zum ersten Mal versucht, den unhaltbaren Zuständen, insbesondere auch dem Kampf SchieneStraße durch eine Verordnung Einhalt zu gebieten. Etwas Maßgebliches geschah dann am 26. Juni 1935 mit dem Gesetz zur Regelung des Güterfernverkehrs, das in seiner Begründung feststellte — und das scheint mir wesentlich zu sein —, daß die Überwachung des Reichskraftwagentarifes, der immer schon paritätisch mit den Eisenbahntarifen gebunden war, durch Landesbehörden unmöglich sei. Es kam dann gleichzeitig zur Gründung eines Reichskraftwagenbetriebsverbandes, eines Zwangsverbandes, auf den ich im Laufe der Berichterstattung noch eingehen werde. Dieser Reichskraftwagenbetriebsverband wurde 1945 mit dem Einmarsch der Alliierten aus den bekannten Gründen aufgelöst. Der erste Versuch, eine gewisse Ordnung wieder zu schaffen, wurde dann mit dem Güterfernverkehrsänderungsgesetz am 2. September 1949 unternommen, von dem Sie wissen, daß es wegen der verzögerten Verabschiedung der heute zum Bericht stehenden Gesetze in diesem Hause einige Male verlängert werden mußte.
    Darf ich vorweg zusammenfassend sagen, welches eigentlich die Aufgaben des neuen Gesetzes sind. Zunächst handelt es sich um die Bestätigung der Konzessionierung und der Kontingentierung, wie sie seit Bestehen des ersten Gesetzes vorhanden gewesen sind. Ferner kommt es darauf an, im Straßenverkehr die Tarifehrlichkeit wieder herzustellen, und es kommt darauf an, unter Umständen auf Grund gewisser Selbstkostenuntersuchungen eine Tarifentwicklung zu ermöglichen. Eine weitere wesentliche Aufgabe ist die Koordinierung an sich, d. h. des Straßenverkehrs in sich, aber auch in seinem Verhältnis zu den anderen Verkehrsträgern. Ferner soll durch eine klare Statistik endlich erfaßt werden, was sich auf den Straßen an Fahrzeugen, aber auch an Gütern bewegt, um darauf eine vernünftige Verkehrspolitik aufzubauen. Schließlich haben wir eine Regelung des Güternahverkehrs — das darf ich hier noch einmal einschalten — nach einer ganz kurzen Überlegung, aber auch nach einer kurzen Behandlung dem Entwurf des Bundesrates entsprechend in das Gesetz mit hineingearbeitet und haben neben dem eigentlichen Güternahverkehr etwas völlig Neues geschaffen, nämlich den Güterliniennahverkehr, auf den ich bei der eingehenden Behandlung des Gesetzes noch zurückkommen werde. Das Gesetz enthält ferner bestimmte Regelungen auch für den Werkfernverkehr, die Überwachung hinsichlich der Pflichtversicherung, wie sie in den Bestimmungen des Straßenverkehrs vorgeschrieben ist, und schließlich die ordnungsgemäße Abführung der Beförderungssteuer.
    Der Ausschuß hat sich in ungefähr 30 Sitzungen mit diesen beiden Gesetzen befaßt. Mindestens die ersten 10 Sitzungen sind damit vergangen, daß wir uns in endlosen Grundsatzdebatten mit den Ländervertretern darüber unterhalten haben, ob es denn überhaupt möglich sei, nach dem Willen des Regierungsentwurfs eine Bundesanstalt zu schaffen, also das zu schaffen, was in Art. 87 Abs. 3 des Grundgesetzes vorgesehen ist, und zwar mit dem entsprechenden Unterbau in den einzelnen Ländern. Schließlich hat der Ausschuß, nachdem die einzelnen Mitglieder ihre Fraktionen befragt hatten, eine erste Fassung erarbeitet, weil er zu der Erkenntnis gekommen war, daß doch nun zunächst einmal eine Grundlage geschaffen werden müßte, auf der man verhandeln kann. Den Vertretern der Länder wurde aber bei dieser Gelegenheit gleich zugesagt, daß vor der zweiten und endgültigen Lesung im Ausschuß noch einmal Besprechungen stattfinden sollen zwischen den Verkehrsausschüssen der beiden Häuser.
    Nachdem sich ,der Ausschuß in der ersten Lesung und in der Folge nicht für den Reichskraftwagenbetriebsverband sondern für eine Bundesanstalt des öffentlichen Rechts entschieden hat, habe ich im Auftrage des Ausschusses einige Bemerkungen darüber zu machen, weil gerade dieser Punkt sehr viel Kritik in der Öffentlichkeit hervorgerufen hat. Zunächst einmal, glaube ich, sind wir alle in diesem Hause ein wenig skeptisch und hoffentlich auch genügend vorsichtig, Zwangsorganisationen wieder einzuführen, die wie in diesem Fall z. B. durch den Nationalsozialismus geschaffen wurden. Man mag vieles zugunsten eines Zwangsverbandes sagen, aber wenn man ein Kriterium gegenüber der nationalsozialistischen Zeit herausstellen will, darf man bei diesem Zwangsverband nicht vergessen, daß zu jeder Zeit die nationalsozialistische Knute dahintergestanden hat. Es kam den Ausschußmitgliedern auch darauf an, den Werkverkehr in einem gewissen Umfang in diesem Gesetz mit zu regeln, eine Angelegenheit, die in einer sogenannten Selbstverwaltungsorganisation nicht möglich gewesen wäre.
    Schließlich hat sich auch der Ausschuß überzeugen müssen, daß Teile der Selbstverwaltung, die


    (Rademacher)

    heute noch bei dem Gewerbe liegen, nicht überall diejenige korrekte Behandlung gefunden haben, die sie verdienen. Meine Ausschußkollegen werden sich daran erinnern, was der Vertreter des Bundesfinanzministeriums über die Abführung der Beförderungssteuer gesagt hat.
    Die entscheidende Sitzung der beiden Ausschüsse, von der ich sprach — am 20. und 21. Mai —, nahm ungefähr acht Stunden in Anspruch. Es ist dann in diesen beiden Ausschüssen gelungen, eine Einigung herbeizuführen. Ich darf auch namens des Ausschusses bei dieser Gelegenheit den Ländervertretern den Dank aussprechen für ihre Bereitwilligkeit, zu einer Klärung und zu einer Einigung zu kommen. Insbesondere gedenke ich in dieser Beziehung des hervorragenden Fachmanns, des verstorbenen Ministerialrats Wilhelm aus Württemberg-Baden, der wirklich entscheidend dazu beigetragen hat, daß eine Einigung herbeigeführt werden konnte.
    Ich darf nun das Gesetz im einzelnen behandeln. Der erste Abschnitt behandelt die Allgemeinen Vorschriften. Darin ist zunächst einmal festgelegt worden — wie es auch bisher schon geregelt war —, daß die Nahzone auf ein Gebiet von 50 km begrenzt bleibt Wir haben aber gewissen Verstellungen Rechnung getragen und haben in Abs. 4 des § 2 eine Ausnahmebestimmung hineingebracht, die folgendermaßen lautet:
    Für grenznahe Gebiete kann der Bundesminister für Verkehr durch Rechtsverordnung Ausnahmen von Absatz 2 zulassen.
    Damit ist also vor allen Dingen die Möglichkeit offengeblieben, gewissen verkehrspolitischen Erf ordernissen in Grenzgebieten Rechnung zu tragen. Zu diesem Absatz liegt ein Änderungsantrag der Föderalistischen Union vor, das Wort „kann" in „soll" zu ändern. Ich will im Augenblick im Auftrag des Antragstellers nur bekanntgeben, daß er auf eine Beratung und Änderung in der zweiten Lesung verzichtet, so daß dieser Änderungsantrag erst in der dritten Lesung zu behandeln ist. Auch mit einigen weiteren Änderungsanträgen soll so verfahren werden, um die bekannten Schwierigkeiten bei der Annahme von Änderungsanträgen in zweiter Lesung zu überwinden.
    Im § 5 a ist analog dem allgemeinen Eisenbahngesetz und dem Bundesbahngesetz ausdrücklich noch einmal das Koordinierungsrecht des Herrn Bundesverkehrsministers festgelegt worden. Der betroffene gewerbliche Verkehr hat zu den letzten beiden Sätzen Bedenken gehabt. Der Ausschuß ist in einer nochmaligen Rücksprache mit Vertretern des gewerblichen Verkehrs diesen Bedenken entgegengekommen. Auch hier darf ich mir erlauben, in der dritten Lesung die entsprechende Änderung des § 5 a — besser gesagt: Streichung — zu begründen.
    Der Zweite Abschnitt — Sie werden damit einverstanden sein, daß ich wirklich nur das Wesentliche behandle, obgleich es sich um ein außerordentlich wichtiges Gesetz handelt — befaßt sich mit der Genehmigung. Ich habe bereits in den einleitenden Ausführungen darauf hingewiesen, daß es bei der Kontingentierung und auch bei der Einzelkonzessionierung bleibt. Es wurde verschiedentlich auf den Art. 12 des Grundgesetzes hingewiesen, und der Ausschuß hat sich mit dieser Frage sehr, sehr eingehend befaßt. Durch die Rechtsprechung ist schon seit geraumer Zeit anerkannt, daß Art. 12 des Grundgesetzes in seiner Bedeutung dort eingeschränkt wird, wo die Grenzen der öffentlichen Sicherheit dies erforderlich machen. Und wo sonst
    könnte es Grenzen der öffentlichen Sicherheit geben, wenn nicht gerade im Straßenverkehr? Weiter heißt es ja auch in Art. 12, daß die Berufsausübung durch Gesetz geregelt werden kann.
    Schließlich hat sich der Ausschuß in seinen Besprechungen sehr stark auf den Art. 2 des Grundgesetzes gestützt, in dem es heißt, daß dem deutschen Menschen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit garantiert wird. Es ist weiter eingewandt worden — und auch damit hat sich der Ausschuß sehr eingehend befaßt —: Warum diese Kontingentierung und Konzessionierung für den gewerblichen Verkehr und nicht für den Werkverkehr? Auf den Werkverkehr selbst werde ich bei dem betreffenden Abschnitt noch zu sprechen kommen. Es besteht ein elementarer Unterschied zwischen dem Werkverkehr auf der Straße und dem gewerblichen Verkehr. Der Werkverkehr eines Betriebes betreibt den Transport von Gütern auf der Straße als eine Nebenbeschäftigung seiner Produktion und seines Handels. Dagegen ist der gewerbliche Verkehr gezwungen, in einer fortgesetzten Konkurrenz gegenüber den anderen Verkehrsträgern zu arbeiten und zu wirken. Das ist nicht nur die Deutsche Bundesbahn, sondern das ist in gewissem Umfang auch die deutsche Binnenschiffahrt. Weil das so ist, muß der gewerbliche Verkehr — und zu dieser Erkenntnis ist auch der Ausschuß einstimmig gekommen — in einer rationellen Ausnutzung der Zeit und des Laderaums in einer ganz anderen Weise arbeiten als der Werkverkehr. Dadurch ergeben sich naturgemäß beim gewerblichen Verkehr größere Unsicherheitsfaktoren, und das allein rechtfertigt schon die Kontingentierung und Konzessionierung.
    Im übrigen hat sich der Ausschuß auch sehr ausgiebig mit den analogen Regelungen in den europäischen Nachbarländern und in den Vereinigten Staaten von Amerika befaßt. Wenn es bei dieser Gelegenheit dem Berichterstatter gestattet ist, auch einmal ein persönliches Wort zu sagen: Ich bin gerade von einer Reise aus den Vereinigten Staaten zurückgekommen. Ich habe mir dort gerade die Straßenverkehrsverhältnisse sehr genau angesehen und darf Ihnen sagen: Wenn auch in abgewandelter Form, im Prinzip ist die Verkehrsregelung mindestens so scharf, wenn nicht noch schärfer, als sie in der deutschen Gesetzgebung ist bzw. als wir sie anstreben, und das in dem Land, in dem j a die individuelle Freiheit sehr groß geschrieben wird.
    Die anderen Paragraphen zu dieser Frage der Genehmigung sind eigentlich im wesentlichen nur Ausführungsbestimmungen. Sie behandeln beispielsweise in § 7 das Recht des Bundesverkehrsministers, die Höchstzahlen festzusetzen, die bekanntlich nach einer Vereinbarung auf die einzelnen Länder der Bundesrepublik verteilt werden.
    Der Unternehmer muß zuverlässig und fachlich geeignet sein; die Leistungsfähigkeit des Betriebes muß gewährleistet sein. Dann kann die Genehmigung unter gewissen Bedingungen erteilt werden.
    Es ist eine besondere Kategorie bestätigt worden, die wir schon haben, nämlich die Einschränkung des Güterfernverkehrs auf über 150 km. Wichtig ist aber, an dieser Stelle zu sagen, daß sich der Ausschuß nach dem Regierungsentwurf dafür entschieden hat, daß die Erteilung der Genehmigung eine Angelegenheit der höheren Landesverkehrsbehörden bleibt, auch nach der Verabschiedung dieses Gesetzes.


    (Rademacher)

    Der Zweite Titel behandelt die Tarife. In § 20 ist gesagt, daß die Beförderungsentgelte Festentgelte sind, soweit im Tarif nichts anderes bestimmt ist. Ich darf noch einmal darauf hinweisen, daß wir zur Zeit eine Parität der Tarife zwischen der Eisenbahn und dem Fernverkehr haben. Ich muß aber auch pflichtgemäß im Namen meines Ausschusses darauf hinweisen, daß leider diese Tarifparität, die Einhaltung der Tarife im Straßenverkehr im wesentlichen nur auf dem Papier steht. So weit sind die Dinge leider gediehen. Es möge niemand kommen und sagen, die Tarifüberwachung, die Tarifehrlichkeit sei eine Angelegenheit zum Schutze der Deutschen Bundesbahn. Kein Zweifel: die Deutsche Bundesbahn hat ein Recht darauf, daß die andern Verkehrsträger, bei denen die Tarife geregelt sind, die Tarife einhalten. Aber es muß immer wieder darauf hingewiesen werden, daß es im Interesse des gewerblichen Verkehrs selbst liegt, die Tarife einzuhalten. Die Sachverständigen und Interessenten, die wir im Ausschuß gehört haben, sind auch hundertprozentig des guten Willens, mit diesem neuen Instrument zu diesem Ziel zu gelangen, das ja letzten Endes dazu dienen soll, den Unternehmer und auch den Menschen, der in dem Betrieb arbeitet, zum gerechten Tarif und zum gerechten Lohn kommen zu lassen, was andererseits wieder dem Gesetzgeber ermöglicht, diesem gefährlichen Straßenverkehr technische und sonstige Bedingungen aufzuerlegen, die eben nur zu erfüllen sind, wenn die Unternehmer auch den gerechten Tarif und den gerechten Preis erhalten. In keiner Weise wird dadurch behindert, vielleicht einmal später, wenn die Untersuchungen das ergeben, von der Tarifparität Schiene-Straße abzukommen. Aber auch dann, wenn der Tarif niedriger oder höher sein sollte, gelten die gleichen Grundsätze.
    Der Tarif muß eingehalten werden aus den Gründen, die ich Ihnen eben aufgezeigt habe. In § 21 ist daher ausdrücklich verankert, daß die Bundesanstalt bei ihrem Verwaltungsrat eine Tarifkommission zu bestellen hat, die also in dieser Tarifentwicklung und in der Einhaltung der Tarife zu beraten hat. Auch in diesem Punkt sind wir dem Gewerbe entgegengekommen. Das Gewerbe hatte Bedenken, daß es in Zukunft vom Bundesverkehrsministerium, wie es bisher gewesen ist, nicht mehr gehört werde, wenn es nicht ausdrücklich im Gesetz verankert sei. Ich darf mir erlauben, diese Änderung des § 21 in der dritten Lesung zu begründen.
    Der Dritte Titel behandelt die Pflichten der am Beförderungsvertrag Beteiligten. Da ist zunächst in § 24 ausgesprochen, daß sich der Unternehmer gegen alle Schäden, für die er nach den Beförderungsbedingungen haftet, zu versichern hat. In § 26 werden die Vorschriften gegeben für die Beförderungs- und Begleitpapiere und für das Fahrtenbuch.
    Schließlich haben wir in § 29 a versucht, einem Übelstand abzuhelfen, der maßgeblich zu der Unordnung auf der Straße beigetragen hat. Das ist das sogenannte wilde Maklerwesen. Das sind diejenigen unverantwortlichen Elemente, die vor den Toren der Verkehrszentren und in obskuren Kneipen die Fernfahrer abfangen, um dort mit einer unsinnigen Tarifunterbietung auch die bisher bestehenden Gesetze schon auszuhöhlen. In Abs. 3 ist noch ein kleiner Schönheitsfehler vorhanden, auf den wir im Augenblick nicht eingehen; damit kann sich der Verwaltungsrat befassen. Wahrscheinlich wird es notwendig sein, über die Preisbehörde oder durch einen Nachtrag festzulegen, daß die Provisionen
    für diese Makler, nachdem sie jetzt legalisiert worden sind, auch amtlich festgesetzt werden, damit hier indirekt keine Unterbietungen erfolgen.
    Der Vierte Titel befaßt sich mit dem Abfertigungsdienst. Hier ist der Spediteur in seiner Aufgabe als Vermittler zwischen der verladenden Wirtschaft und dem Verkehrsträger erfaßt. Genau so wie als Vermittler zur Seeschiffahrt, zur Binnenschiffahrt, zum Luftverkehr usw. hat er auch im Straßenverkehr eine Vermittlungsaufgabe, und damit hier keine Lücke entsteht, hat sich der Ausschuß für Verkehrswesen entschlossen, auch auf diesem Gebiet klare Abfertigungsordnungen zu schaffen, auf die ich hier im einzelnen nicht weiter einzugehen brauche.
    Der Fünfte Titel befaßt sich mit den Sondervorschriften für den Möbelfernverkehr, da es sich hier um eine besondere Sparte des Straßenverkehrs handelt. Bedenken, die noch in letzter Stunde an mich herangetragen worden sind, die aber meine Ausschußkollegen noch nicht kennen, nämlich seitens der Berliner Kollegen, daß sie doch darauf angewiesen sind, aus der Westzone auch andere Ladung wieder mit herüberzunehmen, werden durch § 33 Abs. 3 ausgeräumt:
    Ausnahmen kann der Bundesminister für Verkehr durch Rechtsverordnung zulassen, wenn und soweit dies zur Durchführung im öffentlichen Interesse liegender Aufgaben erforderlich ist.
    Der Sechste Titel befaßt sich mit den Sondervorschriften für den Güterfernverkehr der Deutschen Bundesbahn. Hierüber ist im Ausschuß sehr ausgiebig diskutiert worden. Die Vertreter der Deutschen Bundesbahn sind gehört worden, und man hat sich schließlich darauf geeinigt, daß in Abs. 2 des § 39 die Höchstzahl der bundesbahneigenen Fahrzeuge mit 31/2 % festgesetzt wird, was ungefähr dem gegenwärtigen Stand des Bundesbahnkraftwagenbetriebs entspricht. In § 41 ist der Bundesbahn noch gestattet worden, zu den allgemeinen Bedingungen dieses Gesetzes freie Unternehmer zu beschäftigen, aber eben nach den tarifmäßig festgelegten Sätzen. Es ist lange darüber gesprochen worden, ob es nicht eine besondere Aufgabe sei, der Bundesbahn auch hier eine gewisse Beschränkung aufzuerlegen, um sie auf ihre ureigenste Aufgabe, den Betrieb auf der Schiene, zu konzentrieren. Ich glaube aber, es wird in erster Linie Angelegenheit des Verwaltungsrats der Deutschen Bundesbahn sein, sich mit diesem Thema zu befassen.
    Ich komme damit zum Siebenten Titel: Sondervorschriften für den Werkfernverkehr. Meine Damen und Herren, die Paragraphen, die Sie hier vorfinden, sind im großen und ganzen mit Industrie und Handel abgestimmt — einige Streichungen in der ersten Lesung sind daher wieder rückgängig gemacht worden —, und zwar nicht mit dem Ausschuß abgestimmt worden, sondern in diesem Falle schon vorher mit der Regierung, die dann entsprechend formuliert hat. Naturgemäß mußten bei der Behandlung des Werkverkehrs sehr eingehende Betrachtungen darüber angestellt werden, ob man nicht auch den Werkverkehr schärfer regeln muß, als es bisher der Fall gewesen ist. Der Ausschuß hat sich nach langen Betrachtungen zu dieser Auffassung nicht bekennen können. Es bleibt dabei — und auf diesem Gebiete ist auch in der Vergangenheit sehr viel gesündigt worden —, daß der unechte Werkverkehr verboten bleibt. Was unechter


    (Rademacher)

    Werkverkehr ist, geht sehr klar und einwandfrei aus diesem Siebenten Titel des neuen Gesetzes hervor.
    Ich muß aber auch im Namen des Ausschusses für Verkehrswesen bei dieser Gelegenheit ein ernstes Wort an den Werkverkehr als solchen richten. Neueste Statistiken haben einwandfrei bewiesen, daß es in vielen, vielen Fällen — nicht in allen, aber in einer sehr überwiegenden Zahl — für die Betriebe rentabler ist, die bestehenden Verkehrsmittel, die Bundesbahn, den gewerblichen Binnenschiffahrtsverkehr und Straßenverkehr, zu benutzen. Vielleicht überlegt man sich einmal — da die Zeiten der Abschreibung in der alten Form j a doch vergangen sind —, ob es nicht gesünder ist, sich ein wenig von dem eigenen Werkverkehr zu trennen. Wenn sich aber herausstellen sollte — das ist wiederum die Meinung des Ausschusses —, daß durch diese einseitige scharfe Regelung des gewerblichen Verkehrs die Ordnung auf der Straße nicht herzustellen ist, und wenn festgestellt werden sollte, daß die unzulänglichen Zustände im wesentlichen auch noch im Werkverkehr liegen, dann wird wahrscheinlich dem Gesetzgeber nichts anderes übrig bleiben, als sich mit diesen Dingen zu befassen. Darum ist auch vorläufig in § 43 ausdrücklich gesagt worden, der Werkfernverkehr sei nicht genehmigungspflichtig. Daher wollen wir in § 45 auch dafür sorgen, daß eine Kontrolle hinsichtlich des unechten Werkverkehrs möglich ist. Beförderungs- und Begleitpapiere sind mitzuführen.
    Ich sprach in meiner Einleitung von der statistischen Erfassung. Die Statistik muß alles erfassen, weil es, wie gesagt, nur möglich ist, eine vernünftige Verkehrspolitik zu entwickeln, wenn man weiß, was sich auf den Straßen bewegt.
    Ich komme damit zu dem Achten Titel und eigentlich zu dem Kernpunkt des ganzen Gesetzes überhaupt, das ist die Einrichtung der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr. Hierum ging bekanntlich der Streit zwischen der Bundesregierung
    und den Ländern, welch letztere die Landesanstalten gegenüber einer Bundesanstalt einführen wollten. Es ist schließlich gelungen, zu einer Einigung dahin zu kommen, daß die Bundesanstalt als solche errichtet wird, j a, daß die Bundesanstalt das Recht bekommt, Außenstellen einzurichten, daß aber bei der Besetzung der Leitung dieser Außenstellen wie auch bei dem Sitz der Außenstellen die Länder maßgeblich mitsprechen; mit anderen Worten, es muß ein Einverständnis erzielt werden.
    Der § 47 spricht dann von den Aufgaben der Bundesanstalt: Beratung des Bundesministers für Verkehr, Mitwirkung bei Tarifmaßnahmen, Überwachung der Beförderung von Gütern im Fernverkehr. Sie hat darauf zu achten, daß Tarife und Beförderungsbedingungen eingehalten werden, daß die Beförderungssteuer abgeführt wird, daß der Güterfernverkehr nicht ohne die erforderliche Genehmigung betrieben wird. Der Ausschuß hat sich schließlich nach eingehender Überlegung und Anhörung der Gewerkschaften dazu entschlossen, in Ziffer 3 des Abs. 3 des § 47 ausdrücklich hineinzubringen, daß es auch Aufgabe der Bundesanstalt ist, darauf zu achten, daß die Rechtsvorschriften über die Arbeitszeit der Kraftfahrzeugführer und Beifahrer eingehalten werden. Ich glaube, ich brauche hier nicht besonders auf die Wichtigkeit mit Beziehung auf die Sicherheit auf der Straße hinzuweisen, was gerade diese Vorschrift im allgemeinen in der Zukunft hoffentlich bedeutet. Ich brauche
    auch die Aufgaben der Statistik nicht zu wiederholen.
    In § 50 wird eine neue Sache eingeführt. Hier ist die Möglichkeit geschaffen, daß neben der Überwachung durch die Bundesanstalt der Güterfernverkehrsunternehmer die Möglichkeit einer Vorprüfung durch Wirtschaftsorganisationen hat. Wir haben ausdrücklich „Wirtschaftsorganisationen" gesagt. Im großen gemeint sind aber die Straßenverkehrsgenossenschaften, denen dann für diese Vorprüfung von dem Entgelt, daß der Unternehmer an die Bundesanstalt abzuführen hat, ein Teil rückvergütet wird. Welches ist der Sinn, die Genossenschaften in ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten? Wenn Sie sich in den großen Verkehrszentren umsehen — und der Ausschuß für Verkehrswesen hat sich mit dieser Frage ernstlich befaßt —, dann stellen Sie fest, wie es sich die Genossenschaften — Gott sei Dank — zu ihrer Aufgabe gemacht haben, aus Sicherheitsgründen für Ladung und Menschen sowie aus sozialen Gründen große Autobahnhöfe zu bauen. Um dieses segensreiche Werk fortzusetzen, hat sich der Ausschuß entschlossen, diese Bestimmung bezüglich der Genossenschaften aufzunehmen. Es sind Gerüchte in Umlauf gesetzt worden, daß der Unternehmer gezwungen werden soll, in eine Genossenschaft einzutreten. Das ist nicht der Fall. Es bleibt bei seiner Freiwilligkeit, und es liegt an der Tüchtigkeit der Genossenschaft selber — ohne daß ihnen, wie es zeitweilig gewollt war, ein Monopol geschaffen wird —, daß sie sich durch Leistungsfähigkeit um ihre Mitglieder kümmern, damit sie dann ihre entsprechenden Aufgaben in der bisherigen Weise fortsetzen können.
    Ich komme nun zum Verwaltungsrat — § 53 -, über den selbstverständlich, wie immer bei der Zusammensetzung solcher Gremien, lange gestritten worden ist. Ein äußeres Zeichen der Einigung zwischen Bund und den Ländern ist darin zu sehen, daß ursprünglich die Länder in dem Verwaltungsrat nicht vertreten waren. Wir haben sie
    jetzt hineingenommen, allerdings auch in einer beschränkten Zahl. Ich möchte hierzu doch ein Wort sagen. Wir haben gerade in diesen Tagen wieder in der Zeitung — ich bin überzeugt, ich sage das jetzt im Auftrag meiner Kollegen — von den ungeheuren Schwierigkeiten an der Zonengrenze gelesen. Ich würde es daher sehr begrüßen, verehrter Herr Minister Renner, wenn sich der Bundesrat dazu entschließen könnte, dem Land Berlin wegen dieser besonderen Schwierigkeiten einen Sitz zu geben oder den Weg zu suchen, den der Verwaltungsrat der Bundesbahn gegangen ist, mindestens einen Sitz ohne Stimme im Verwaltungsrat für Berlin zu schaffen.
    Meine verehrten Damen und Herren, auch hier sei es vielleicht dem Herrn Berichterstatter ausnahmsweise gestattet, eine persönliche Bemerkung zu machen. Die Frage der Schwierigkeiten an der Zonengrenze, die wir im Verwaltungsrat sehr eingehend behandeln müssen, wäre vielleicht auch ein ausgezeichnetes Gesprächsthema für den Besuch, den wir in der nächsten Zeit zu erwarten haben.

    (Zuruf von der Mitte: Das gehört doch nicht hierher!)

    Über die Funktionen des Verwaltungsrates brauche ich nicht weiter zu sprechen. Ich möchte nur noch etwas über die fünf Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes im Verwaltungsrat sagen. Es ist von der CDU ein Antrag eingereicht worden, das Wort „Deutscher Gewerkschaftsbund"


    (Rademacher)

    durch „Gewerkschaften" zu ersetzen. Auch hier werde ich mir erlauben, in der dritten Lesung zu der Angelegenheit als Berichterstatter Stellung zu nehmen. Ich darf aber als Berichterstatter erwähnen, daß immerhin eine fünfstellige Zahl von Angestellten auch im Straßenverkehr beschäftigt ist, so daß der Wunsch, bei dieser Gelegenheit die DAG zu berücksichtigen, sicherlich auch im Ausschuß die Mehrheit gefunden hätte. Im Ausschuß selbst ist übrigens gesagt worden — ich lege auch darauf Wert, daß das protokollarisch in meinem Bericht festgehalten wird —, daß wegen der sachlichen Arbeit es außerordentlich zu begrüßen wäre, wenn die Gewerkschaftsvertreter im Verwaltungsrat aus der Fachgewerkschaft kämen, deren Vertreter doch eine ganze Reihe von diesen Dingen verstehen, in vielen Fällen früher sogar selbst einmal am Steuer gesessen haben.
    Ich glaube, ich kann damit zum § 66 übergehen, der die Kosten der Bundesanstalt regelt. Wir haben hier eine sehr merkwürdige Situation. Die Bundesanstalt ist zwar eine oberste Bundesbehörde; aber trotzdem werden alle Beteiligten — der gewerbliche Verkehr, die Vermittler und auch der Werkverkehr — in gewissem Umfange zu den Kosten der Bundesanstalt herangezogen. Das bedeutet eine weitere Belastung. Das wird vom Verkehr selbst durchaus zugestanden; auch der Ausschuß hat das zugestanden. Wenn aber das neue Gesetz den Unternehmen die gerechten Tarife garantiert und schafft, dann glaube ich und glaubt vor allen Dingen der Ausschuß, daß diese Dinge ebenfalls noch tragbar sind.
    Im § 67 wird gesagt:
    Die Bundesanstalt untersteht der Aufsicht des Bundesministers für Verkehr.
    Der neunte Titel befaßt sich dann mit der Aufsicht ganz allgemein. Es wird dann noch einmal ausdrücklich festgelegt, daß der Unternehmer wegen Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und der ihm durch die Genehmigung auferlegten Bedingungen usw. der Aufsicht der Genehmigungsbehörde — das sind die Länderbehörden — untersteht. Das aber bedeutet ganz klar und deutlich, daß diese Angelegenheit nur funktionieren kann, wenn eine enge Zusammenarbeit zwischen der Bundesanstalt und den Genehmigungsbehörden der Länder im Zuge der Inkraftsetzung dieses Gesetzes erzielt wird. Der § 69 behandelt dann die Möglichkeiten, die Genehmigung unter besonderen Umständen durch dieselbe Genehmigungsbehörde der Länder wieder zu entziehen.
    Damit habe ich den Abschnitt „Güterfernverkehr" in der Berichterstattung beendet. Ich komme dann zum allgemeinen Güternahverkehr. Hier ist nicht eine Einzelkonzession, sondern lediglich eine Betriebskonzessionierung vorgesehen. Ich darf dabei gleich auf einen Schlußparagraphen vorausgreifen, der sagt, alles, was heute im Nahverkehr fährt, gilt — wenn keine gegenteiligen Feststellungen gemacht werden — in toto als genehmigt, d. h. sie haben die Erlaubnis erhalten. Es geht eben im wesentlichen darum, auch im Nahverkehr nur verläßliche Betriebe und verläßliche Organe beschäftigt zu wissen; denn auch in einer Entfernung von 50 km, vor allen Dingen im Stadtverkehr, sind die Gefahren für das Leben der Menschen und die Sicherheit genau so groß wie im Güterfernverkehr auf der Landstraße.
    Ich darf mich einer ganz besonderen Sache zuwenden, die etwas Neues darstellt; das ist der Güterliniennahverkehr. Auch er bleibt auf 50 km
    begrenzt. Bei ihm wurde zum erstenmal die Beförderungspflicht und der Festtarif wie bei der Bundesbahn festgelegt. Damit beschreiten wir absolutes Neuland. Es ist überlegt worden, ob hier eine Grenze von 50 km überhaupt genügt. Die Entscheidung dieser Frage wird man der späteren Entwicklung überlassen können. Zu § 691 liegt ein kleiner Änderungsantrag vor, der auch mit den Interessenten vereinbart worden ist. Ich werde ihn aber in der dritten Lesung begründen. Auch beim Güterliniennahverkehr erteilt die höhere Landesverkehrsbehörde die Genehmigung und macht sie rückgängig.
    Der Vierte Abschnitt enthält die Straf- und Bußvorschriften. In § 70 wird zunächst einmal festgelegt, daß, wer dieses Gesetz verletzt, „eine Zuwiderhandlung im Sinne des § 18 des Wirtschaftsstrafgesetzes vom 26. Juli 1949 ..." begeht. In § 71 wird dann gesagt, daß mit einer Geldbuße bis zu 10 000 DM belegt werden kann, wer vorsätzlich oder fahrlässig all diese Bestimmungen verletzt, die ich Ihnen im wesentlichen aufgezählt habe. Das geschieht, um eine Handhabe zu besitzen, die Beachtung des Gesetzes zu erzwingen, — to enforce the law, wie der Amerikaner sagt, der auf diesem Gebiet genau die gleichen Schwierigkeiten hat, wie wir sie bis heute gehabt haben.
    Der Fünfte Abschnitt befaßt sich mit den Schlußbestimmungen. Es wird bestimmt, daß der Bundesminister für Verkehr mit Zustimmung des Bundesrats gewisse Rechtsverordnungen erlassen kann. In § 73 ist wegen der besonderen Verhältnisse im Lande Rheinland-Pfalz eine Änderung vorzunehmen, damit dort ein vernünftiger Übergang gewährleistet wird. Außerdem ist in § 73 a noch ein Schreibfehler zu berichtigen. Es muß statt „1942" heißen: 1952. § 74 schafft die Übergangsbestimmungen zwischen dem gegenwärtigen Zustand und dem, was in Zukunft nach diesem Gesetz zu geschehen hat.
    Damit bin ich am Ende der eigentlichen Berichterstattung über diesen Gesetzentwurf. Ich bin vom Ausschuß für Verkehrswesen ermächtigt worden, abschließend noch einige ergänzende Bemerkungen zu machen. Auch hier handelt es sich wieder um eine Teillösung. Niemand sollte von. diesem Gesetz große Wunder erwarten. Es ist ein Teil der gesamten Regelung, zu der z. B. die Änderung und Verschärfung der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungsordnung gehören, womit in der letzten Zeit schärfere technische Bestimmungen getroffen sind; so wurde z. B. die 20-MeterLänge für den Lastzug von einem bestimmten Termin an vorgeschrieben.
    Eine ganz entscheidende Komponente zu diesem Gesetz ist das Unfallverhütungsgesetz. Ich soll im Namen meiner Kollegen das große Bedauern zum Ausdruck bringen, daß zwar der Ausschuß für Verkehrswesen seit sechs Monaten mit diesem wichtigen Gesetzenwurf fertig ist, bedauerlicherweise aber der Rechtsausschuß wegen seiner bekannten Überlastung ihn noch nicht verabschieden konnte. Wir hoffen, nachdem er in der vorigen Woche fleißig daran gearbeitet hat, daß es nun doch gelingt, in dieser Woche das Gesetz zum Abschluß zu bringen. Darin sind vorgesehen die richterliche Entziehung des Führerscheins, vor allen Dingen die Beseitigung des zweiten Anhängers, ferner die Einführung des Fahrtenschreibers, die von ganz besonderer Bedeutung für den Fernverkehr ist, den wir eben gerade in diesem Gesetz behandelt haben.


    (Rademacher)

    Auch namens des Ausschusses muß ich kurz auf die unzähligen Eingaben eingehen, die sowohl der Ausschuß als die Ministerien und einzelne Mitglieder bekommen haben. Der Ausschuß hat allein 800 Eingaben bekommen, und ich glaube, die Gesamtzahl wird 2000 und mehr Eingaben des organisierten Massenprotestes — alle in sehr uniformer Art — umfassen. Der Ausschuß für Verkehrswesen glaubt, den Initiatoren dieser Aktion doch sagen zu müssen, daß die Sache genau so wenig klug war wie die seinerzeit ebenfalls einstimmig vom Ausschuß verurteilte Sternfahrt nach Bonn.
    Es ist auch meine Pflicht und mein Auftrag, im Auftrage des Ausschusses zu sagen, daß alle die Gesetze, die ich hier heute im Detail und am Rande behandelt habe, allein nicht genügen, um die Ordnung und Sicherheit auf der Straße zu schaffen, wenn nicht der Gesetzgeber sich auch aufrafft, das zu tun, was in allen Ländern Europas gemacht wird, nämlich Straßen zu bauen, die dem Verkehr entsprechen. Wir kennen die Kapitalnot. Der Ausschuß für Verkehrswesen hat sich wiederholt mit diesen Problemen befaßt. Er bedauert sehr, daß seinerzeit die Absicht, ein zweites Arbeitsbeschaffungsprogramm im Umfang von 500 Millionen DM zu schaffen — darüber hat eine Unterhaltung zwischen den beiden Ministerien stattgefunden —, nicht verwirklicht worden ist. Denn mit allen Gesetzen, mit goldenen, silbernen und bronzenen Nudeln schaffen Sie die Unsicherheit auf der Straße nicht fort, wenn nicht neben diesen scharfen Gesetzen, die wir in jeder Weise bejahen, auch gleichzeitig das getan wird, was der Gesetzgeber auf der anderen Seite zu tun hat, nämlich Mittel für den Straßenbau zu schaffen, die doch auch in reichlichem Maße von den Verkehrsteilnehmern fließen.
    Ich darf Sie abschließend bitten, auf Abänderungen in der zweiten Lesung zu verzichten und die beiden Änderungsanträge auf die dritte Lesung zurückzustellen, genau so wie ich im Auftrag des Ausschusses den einen Antrag auch auf die dritte Lesung zurückgestellt habe. Ich bitte Sie im Namen des Ausschusses um unveränderte Annahme des Gesetzes, bis auf diejenigen Anträge, die Ihnen vorliegen.
    Bei dieser Gelegenheit darf ich auch Herrn Minister Renner bitten, sich ganz und gar dafür zu verwenden — nach diesen schwierigen Einigungsverhandlungen, und nachdem nur unwesentliche Änderungen geschaffen worden sind, die übrigens von den Ländervertretern gebilligt sind, besteht dazu die absolute Möglichkeit —, daß das Gesetz als solches auch so schnell wie möglich vom Bundesrat her bestätigt wird. Denn wir haben keine Zeit mehr; wir müssen dieses weitere Gesetz in Kraft setzen, um einen erheblichen Schritt auf dem Gebiete der Ordnung und Sicherheit im Verkehr auf den deutschen Straßen weiterzukommen.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Da das Gesetz 74 Paragraphen hat, empfehle ich dem Ausschuß, sich gelegentlich freundlichst auch des § 74 der Geschäftsordnung zu bedienen und Berichterstattungen erheblichen Umfanges möglichst schriftlich zu geben.

(Sehr richtig!)

Meine Damen und Herren, wir kommen zur Einzelbesprechung in der zweiten Beratung. Ich weise darauf hin, daß einmal der von dem Abgeordneten
Rademacher erwähnte Änderungsantrag Umdruck Nr. 620 zur dritten Beratung gestellt wird und daß die beiden Änderungsanträge Umdrucke Nrn. 658 und 659 der Fraktion der CDU/CSU und der Föderalistischen Union beide zur dritten Beratung gestellt werden.
Zur zweiten Beratung liegen keine Änderungsanträge vor. Darf ich generell fragen, um das Verfahren zu vereinfachen: Wird gewünscht, daß jemand in der zweiten Beratung zu irgendeinem Paragraphen des Gesetzes das Wort nimmt? — Das ist nicht der Fall. Dann darf ich insgesamt aufrufen die §§ 1 bis 74, Einleitung und Überschrift. Ich bitte die Damen und Herren, die diesen Paragraphen, Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Mit allen gegen wenige Stimmen angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Zur Einzelbesprechung stehen nur die Paragraphen, hinsichtlich deren Änderungsanträge gestellt sind. Das ist zunächst der § 2 Abs. 4, Änderungsantrag Umdruck Nr. 659.

(Abg. Mellies: Allgemeine Aussprache!)

— Ich bitte um Entschuldigung! Wird eine allgemeine Aussprache gewünscht?

(Zurufe: Ja!)

— Dann eröffne ich zunächst die allgemeine Aussprache. Der Ältestenrat schlägt Ihnen eine Begrenzung der allgemeinen Aussprache auf 60 Minuten vor. — Das Haus ist damit einverstanden.
Wer wünscht das Wort? — Herr Abgeordneter Dr. Bucerius!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerd Bucerius


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Wir stimmen dem Gesetz zu, aber nicht ohne Bedenken. Wenn dieses Gesetz in Kraft getreten ist, wird die Zulassung zum Güterfernverkehr sehr einschneidenden Beschränkungen unterworfen sein. Das ist ohne Frage ein tiefer Einbruch in den Grundsatz der Gewerbefreiheit, der im allgemeinen das heutige Recht noch beherrscht.
    Wir wissen, daß der Grundsatz der Gewerbefreiheit, von einer liberalen Wirtschaftsordnung in Zeiten ausgeglichener Wirtschaftsabläufe proklamiert und mit Erfolg durchgeführt, in Krisenzeiten, in denen wir heute immer noch leben, nur mit erheblichen Einschränkungen vertreten werden kann. Doch bedeutet dieses Gesetz — und es gilt, das zu erkennen — einen ganz besonderen Einschnitt. Zum ersten Mal seit dem Beginn der Diskussion in diesem Hause über die Frage, ob Gewerbefreiheit oder nicht, ob Befähigungsnachweis oder nicht, schickt sich der Gesetzgeber hier an, für einen sehr bedeutenden Zweig der deutschen Volkswirtschaft die fachliche und die persönliche Zuverlässigkeit zur Voraussetzung für die Zulassung zum Gewerbe zu machen.
    § 8 dieses Gesetzes ist in dieser Beziehung besonders bedeutsam. Es heißt dort: Die Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn der Unternehmer zuverlässig und fachlich geeignet ist und wenn zweitens die Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleistet ist. Der Unternehmer, der die Zulassung zum Gewerbe verlangt, kann also zurückgewiesen werden, wenn seine fachlichen Voraussetzungen nach Meinung der Behörde nicht gegeben sind, wenn er die finanzielle Leistungskraft seines Betriebes nicht nachgewiesen hat. Man muß zuge-


    (Dr. Bucerius)

    ben, daß das sehr weitgehende und einschneidende Maßnahmen sind. Ich sage nicht zuviel, wenn ich ausspreche, daß die Anwendung dieser Bestimmungen uns in Zukunft noch große Sorge bereiten wird. Dem Gesetzgeber, der die Voraussetzung der fachlichen Zuverlässigkeit näher dargetan hat, ist es z. B. nicht gelungen, nähere Angaben über die persönliche Zuverlässigkeit zu machen, eine Definition des Begriffs der persönlichen Zuverlässigkeit zu geben. Wir sind darauf angewiesen, daß die zuständigen Behörden, nämlich die Landesverkehrsverwaltungen, die persönlich zuverlässigen von den persönlich nicht zuverlässigen trennen. Fürwahr ein Schritt, den man erkennen muß, wenn man ihn tun will, so unausweichlich er im gegenwärtigen Augenblick auch sein mag.
    Daß nicht nur die Leistungsfähigkeit des Betriebes in technischer Beziehung, sondern auch in finanzieller Beziehung geprüft werden soll, ist eine Bestimmung, die nur aus der gegenwärtigen bedenklichen Lage des Güterfernverkehrs im allgemeinen überhaupt zu erklären ist. Wir haben es im allgemeinen abgelehnt, die Zulassung zu irgendeinem Berufszweig davon abhängig zu machen, daß der Bewerber uns nachweist, er verfügt über die notwendigen Mittel. Zuzugeben ist hier, daß wir, wenn wir überhaupt wieder Ordnung in den völlig chaotischen Zustand unseres Straßenverkehrsgewerbes bringen oder, um es präziser zu sagen, den bereits erreichten Ordnungsgrad nicht wieder zerstören wollen, es nicht zulassen können, daß beliebig Leute, die nicht im Besitz der Mittel sind, die notwendig sind, um den Gewerbebetrieb auch dauernd durchzuführen, in diesem Gewerbe verbleiben. Immerhin muß man zugeben, daß die Diskussion über die Gewerbefreiheit für die Zukunft durch diese Bestimmung in erheblichem Maße präjudiziert wird.
    Die Frage des Befähigungsnachweises in anderen Gewerbezweigen wird unter dem Gesichtspunkt dieses Gesetzes, das wir heute beschließen, natürlich besondere Aspekte erlangen. Wir tun in der Tat einen Schritt weiter zum allgemeinen Befähigungsnachweis.
    Meine Damen und Herren, nicht weniger einschneidend ist der Teil des Gesetzes, der sich mit der öffentlichen Tarifordnung des Güterfernverkehrs befaßt. Es ist inzwischen uns allen eigentlich selbstverständlich geworden, daß der Unternehmer im Güterfernverkehr nicht mehr berechtigt ist, die Entgelte für seine gewerbliche Leistung, also seine Beförderungstarife, selbst zu bestimmen. Der Preis als Regler von Angebot und Nachfrage ist aus diesem Teil unseres Wirtschaftslebens entfernt worden. Die Tarife — so bestimmt § 19 des Gesetzentwurfs — werden vom Bundesministerium für Verkehr festgesetzt. Nun hat schon die Erfahrung der Vergangenheit gezeigt, und ein so erfahrener Fachmann wie der Herr Berichterstatter hat es Ihnen gesagt, daß die behördliche Festsetzung von Preisen gerade auf dem Gebiet des Güterfernverkehrs schon zu erheblichen Unzuträglichkeiten geführt hat. Zahlreiche Unternehmer des Güterfernverkehrs haben die amtlichen Tarife unterboten. Unter Aufwendung des ganzen staatlichen Zwanges mußten sie gezwungen werden, höhere Entgelte für ihre gewerbliche Leistung zu verlangen, als sie nach ihrer eigenen Berechnung zur Aufrechterhaltung ihres Betriebes benötigten. Das ist in der Tat ein seltsamer Zustand. Ich muß Ihnen sagen: es ist eine meiner unerfreulichsten Aufgaben als Abgeordneter , gewesen, gewerblichen Fernverkehrsunternehmen, zu denen die Behörde gekommen war, um von ihnen eine Nachberechnung des nichterhobenen Teils des Entgelts zu verlangen, klarzumachen, daß der Gesetzgeber darauf bestehen mußte, daß sie von ihren Kunden mehr verlangten, als sie eigentlich selbst zu haben wünschten.
    Aus einem wirtschaftlich bedrohten Landesteil der Bundesrepublik ist sogar geradezu der Wunsch an uns herangetragen worden, diese Unterbietungen jedenfalls nicht über das bisherige Maß hinaus zu erschweren. Besonders ein Teil des Gewerbes in diesem Landesteil beruhe geradezu darauf, daß man nicht auf die teuren Tarife der Bundesbahn, sondern auf Unterbietungen durch den gewerblichen Fernverkehr angewiesen sei.
    Das alles soll aber jetzt definitiv ein Ende haben und wird es haben. Eine straffe Organisation, in der die Vertreter des Güterfernverkehrs selbst das Recht haben, bei der Bestimmung der Tarife und bei der Überwachung mitzuwirken, wird dafür sorgen, daß in Zukunft nicht mehr die Leistungskraft einzelner besonders qualifizierter oder glücklich gelagerter Unternehmer, sondern der allgemeine Durchschnitt den Preis der Leistung bestimmt. Wenn wir dem Gesetz zustimmen, so muß natürlich besonders hierauf hingewiesen werden. Gewiß haben die Schwierigkeiten, die sich aus der Möglichkeit einer Unterbietung ergeben, in den letzten Monaten und im letzten halben Jahr infolge der gesteigerten Kosten des Güterfernverkehrs abgenommen. Sie können aber bei einer Veränderung dieser Kostenlage jederzeit wieder auftreten, z. B. dann, wenn die Bundesbahn ihre Tarife erhöht und nach der Automatik des Gesetzes dann gleichzeitig auch die Tarife des Güterfernverkehrsgewerbes erhöht werden.
    Das Hauptbedenken liegt vielleicht noch nicht einmal darin, daß in diesem Falle einige Unternehmer gezwungen werden, mehr zu verdienen, als sie verdienen wollen und verdienen müssen — die Steuerbehörde sorgt schon dafür, daß ihnen ein namhafter Teil dieses Verdienstes wieder abgenommen wird —; das ernsthafte Bedenken liegt vielmehr darin, daß in Zukunft bei vielen Betrieben das scharfe Kalkulieren und Rationalisieren zur Minderung des sich aus dem Preiskampf sonst ergebenden Unkostenfaktors entfernt wird. Die Steigerung der Kosten ist bekanntlich ein typisches Merkmal vieler Kartelle, und man kann nicht bestreiten, daß es sich bei diesem Gesetz um eine kartellähnliche Regelung handelt. Dieses Ventil des Wirtschaftslebens, das der Kostensenkung, wird hier zweifellos durch das Gesetz entfernt.
    Warum dann aber ein so einschneidendes, bestimmte Grundsätze unserer Wirtschaftsordnung verletzendes Gesetz? Die Antwort ist sehr einfach: Die ungeklärte Konkurrenzlage zur Bundesbahn zwingt zu einem Eingriff in den Wettbewerb zwischen Schiene und Straße. Wenn wir heute den Verkehr auf der Straße und seine Tarife völlig freigeben würden, so würde die Bundesbahn den stärksten Schädigungen ausgesetzt werden. Warum? Weil ein bestimmter Teil des Verkehrs von der Bundesbahn zu den billigeren Tarifen der Straße abwandern würde. Wiederum erkennbar ein starker Eingriff des Gesetzgebers in den natürlichen Wirtschaftsablauf; aber dieser Eingriff ist heute unvermeidlich, und deshalb müssen wir dem Gesetz zustimmen.
    Warum unvermeidlich? Meine Damen und Herren, wir werden gewiß eines Tages auch den Wettbewerb zwischen Schiene und Straße auf echte


    (Dr. Bucerius)

    volkswirtschaftliche Grundlagen stellen müssen. Keine Volkswirtschaft, am allerwenigsten die arme deutsche Volkswirtschaft kann es sich leisten, auf diesen echten Wettbewerb zu verzichten. Stellt sich heraus, daß die Schiene auf bestimmten Gebieten des Verkehrslebens nicht mehr wirtschaftlich arbeitet, stellt sich heraus, daß der Lastkraftwagen die Funktion der Schiene besser und billiger übernehmen kann, so wäre es in der Tat volkswirtschaftlich nicht vertretbar, der Schiene weiterhin einen unnatürlichen Schutz angedeihen zu lassen. Wir wissen, daß andere Länder und Nachbarn Deutschlands im Begriffe sind, aus dieser Erwägung ernste Konsequenzen hinsichtlich ihrer eigenen Staatsbahnen zu ziehen.
    Diese Seite des vor uns stehenden Problems, nämlich die Frage „Ist die Bundesbahn in ihrer gegenwärtigen Form noch rentabel oder ist der Straßenverkehr vielleicht rentabler?" wird in der Tat immer dringlicher. Es ist einer der Nachteile dieses Gesetzentwurfes, daß er es ermöglicht, die Lösung dieses dringenden Problems wieder einmal hinauszuschieben. Hier wird eine große Verantwortung für den Herrn Bundesminister für Verkehr begründet. Wir müssen endlich zur exakten Kostenfeststellung bei allen Verkehrsträgern kommen. Wir müssen wissen, ob die Bundesbahn noch rentabel arbeitet. Wir müssen wissen, ob der Lastkraftwagen wirklich, wie vielfach behauptet wird, in der Lage ist, volkswirtschaftlich billiger zu arbeiten.
    Seit langem geht um diese Frage der Kampf zwischen den einzelnen Verkehrsträgern. Die Bundesbahn beschwert sich darüber, daß ihre Kostenrechnung mit Faktoren belastet ist, die mit ihrem Betrieb nichts zu tun haben, z. B. mit Flüchtlingspensionen, Zinsen für die Ausgleichsforderungen des Bundes, bestimmten ihr durch den Gesetzgeber, durch dieses Haus auferlegten sozialen Leistungen wie verbilligte Tarife für Kriegsbeschädigte, Arbeiter, Schüler usw. Sie behauptet ferner aber, daß der Lastwagen, ihre Konkurrenz also, die von ihm verursachten volkswirtschaftlichen Kosten nicht deckt. Sie behauptet, daß die durch den Lastkraftwagen verursachte Lasten, z. B. die Abnutzung der Straßen, sein Anteil an der Verkehrspolizei, die anderen Aufwendungen des Staates für den Verkehr usw. höher seien als die vom Verkehr geleisteten Beiträge.
    Meine Damen und Herren, der Verkehr seinerseits ist in diesen Monaten auf der ganzen Linie zum Gegenangriff übergegangen. Er hat uns dargelegt, daß die Leistungen, welche der Verkehr in Gestalt der verschiedenen Steuern, Kraftfahrzeugsteuer, Abgaben für Mineralöl, Benzin usw. aufbringt, bei weitem höher seien als die vom Kraftwagen insgesamt verursachten Kosten. Wer. in diesem Streit recht hat, läßt sich heute nicht sagen. Die hierfür erforderlichen Untersuchungen sind noch nicht zum Abschluß gekommen. Aber es ist wirklich unerläßlich, daß sie unverzüglich zum Abschluß gebracht werden. Es ist ferner für die Zukunft unausweichlich, daß in der Tat die Abgaben, welche der Kraftwagen aufbringt, ausschließlich dem Kraftwagen zugute kommen. Wir wissen, daß in der Vergangenheit in nicht unerheblichem Umfang die auf dem Kraftwagen im weitesten Sinne ruhenden Lasten eine allgemeine Finanzeinnahme des Staates gewesen sind. Wenn aber der Gedanke einer organischen Steuerreform überhaupt einen Sinn hat, dann muß sie auch hier kostengerechte Verhältnisse schaffen. Der Verkehr als solcher ist
    nach meiner Ansicht ein höchst ungeeigneter besonderer Steuerträger. Daß er Steuern und Abgaben aufbringen muß, ist selbstverständlich. Aber sie haben dazu zu dienen, diejenigen Leistungen des Staates zu ermöglichen, die dem Verkehr ihrerseits eine Existenzgrundlage schaffen.
    Also Grundsatz: Alle vom Verkehr aufgebrachten Steuern müssen grundsätzlich dem Verkehr zugute gebracht werden. Das ist eine Frage, die der Herr Verkehrsminister seinerseits mit dem Herrn Finanzminister auszutragen hat. Das wird nicht leicht sein. Wir alle wissen, daß der Staat — der Bundesfinanzminister — auf jede Finanzquelle angewiesen ist und auch auf diese Finanzquelle nicht wird verzichten können. Aber wir wünschen, daß diese Auseinandersetzung mit allem Ernst in Angriff genommen wird. Wird sie nicht geführt, wird der Nachweis nicht erbracht, daß der Verkehr wirklich die von ihm aufgebrachten Beträge in Gestalt staatlicher Leistungen zurückerhält, dann werden wir uns einem ständigen und ununterbrochenen Vorwurf des Verkehrs aussetzen, und diesen Vorwurf kann der Gesetzgeber nicht ungestört hinnehmen.
    Meine Damen und Herren, die Aufgabe, diese
    Unterlagen zu beschaffen, liegt beim Bundesverkehrsministerium. Wir wissen, daß das Verkehrsministerium diese Aufgaben in Angriff genommen hat. Es ist nicht sein Verschulden, daß sie noch nicht zum Abschluß gebracht werden konnten. Unsere Bitte, Herr Bundesverkehrsminister, geht allerdings dahin, diese Arbeiten im äußerst möglichen Umfang zu beschleunigen. Das chaotische Bild unserer Straßen, die ständig wachsenden, in die Milliarden gehenden Investitionsbeträge der beiden Verkehrsträger verlangen eine volkswirtschaftliche Klärung dieses Sachverhalts, damit der Gesetzgeber in der Lage ist, richtige Entscheidungen zu treffen.
    Noch ein Wort über die Zusammensetzung der Bundesanstalt. Die Bundesanstalt ist eine Behörde. Sie hat einen Verwaltungsrat mit der Aufgabe, die am Verkehr selbst Beteiligten möglichst weitgehend an der Regelung des Güterfernverkehrs zu beteiligen. Von den 27 Mitgliedern des Verwaltungsrats werden allerdings nur 6 von der Arbeitsgemeinschaft des Güterfernverkehrs, also von den eigentlichen Betroffenen selbst gestellt. Man kann sich in der Tat fragen, ob diese Vertretung ausreichend ist. Wir werden von der Prüfung dieser Frage nicht dadurch entbunden, daß die Betroffenen eine nach meiner Auffassung unzulässige und jedenfalls nicht sehr zweckmäßige Form der Einflußnahme auf das Parlament gewählt haben. Es sind nur 6 von 27; aber in den Kreisen der Beteiligten wird nach meiner Auffassung übersehen, daß der Verwaltungsrat kein Parlament ist, in dem Stimmengruppen den Ausschlag geben. Er ist vielmehr ein Arbeitsgremium, in das der Güterfernverkehr so viele Vertreter entsenden muß, wie erforderlich ist, um alle Aspekte des Güterfernverkehrs ausreichend zur Diskussion zu stellen und zur Geltung zu bringen. Wenn man die Dinge unter diesem Gesichtspunkt betrachtet, glaube ich, daß der Güterfernverkehr mit sechs Vertretern eine gute Vertretung im Verwaltungsrat entwickeln kann. Hoffentlich gelingt es ihm, sechs hervorragende Männer seines Berufsstandes zur Mitarbeit in diesem Gremium zu gewinnen. Sollte sich herausstellen, daß die Zahl von sechs nicht ausreichend ist, um alle wohlverstandenen Interessen und Sorgen des Güterfernverkehrs zu berücksichtigen, so muß und wird das


    (Dr. Bucerius)

    Gesetz in diesem Punkt einer Nachprüfung unterzogen werden.
    Dem Verwaltungsrat sollen auch fünf Vertreter der Gewerkschaften angehören. Es schien uns allerdings nicht Aufgabe des Gesetzgebers zu sein, ausschließlich eine bestimmte Gewerkschaft zu bezeichnen und z. B. die Deutsche Angestelltengewerkschaft von der Beteiligung auszuschließen. Deshalb hat die CDU-Fraktion zur dritten Lesung den vorliegenden Änderungsantrag eingebracht.
    Ich halte es als ein Mitglied des Verkehrsausschusses für meine Pflicht, dem Verkehrsminister und seiner Verwaltung für die ausgezeichnete Mitarbeit bei diesem schwierigen Gesetz zu danken. Aber, Herr Minister, der Gesetzgeber wird heute in dieser Sache seine Pflicht tun, — jetzt sind S i e am Zuge!

    (Beifall bei der CDU/CSU.)