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ID0122909800

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    Deutscher Bundestag — 229. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. September 1952 10419 229. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. September 1952. Geschäftliche Mitteilungen 10421A Änderungen der Tagesordnung 10421B Kleine Anfrage Nr. 285 der Abg. Dr. Schmid (Tübingen) u. Gen. betr. Wohnungsbeschlagnahme in Mannheim und Sigmaringen (Nrn. 3615, 3677 der Drucksachen) 10421B Vorlage des Entwurfs einer Verordnung zur Ergänzung der Verordnung M Nr. 1/52 über Preise für Milch, Butter und Käse 10421B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Großer Knechtsand (Nrn. 3604, 2970 der Drucksachen): Beratung abgesetzt 10421C Fortsetzung der Beratung der Berichte des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Bau der Zellertalbahn (Nrn. 3485, 440 der Drucksachen), über den Antrag der Abg. Volkholz, Donhauser, Dr. Seelos und Fraktion der BP betr. Geplante Einstellung der Lokalbahn Passau-Wegscheid auf der Strecke Obernzell-Wegscheid (Nrn. 3488, 1087 der Drucksachen), über die Anträge der Abg. Dr. Etzel, Dr. Seelos und Fraktion der BP betr. Bau einer Autobahn und der Abg. Dr. Baumgartner, Dr. Etzel, Dr. Seelos und Fraktion der BP betr. Ausbau und Instandsetzung des Straßennetzes in Bayern (Nrn. 3486, 442, 469 der Drucksachen) und über den Antrag der Abg. Stücklen, Strauß, Dr. Solleder, Bodensteiner u. Gen. betr. Straßenbauten in Bayern (Nrn. 3487, 470 der Drucksachen) . . 10421C Ausschußüberweisungen 10421D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 643) 10421D Beschlußfassung 10421D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen (Nr. 3640 der Drucksachen) 10421D Dr. Strauß, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz . . 10422A Dr. Wahl (CDU) 10422C Frau Dr. Steinbiß (CDU) 10423D Dr. Schneider (FDP) 10424C Dr. Hammer (FDP) 10424D Dr. Greve (SPD) 10425B Dr. Reismann (FU) 10427B Fisch (KPD) 10427D Ewers (DP) 10428C Ausschußüberweisung 10429B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Gebührenbefreiungen beim Wohnungsbau (Nr. 3611 der Drucksachen) . 10429B Ausschußüberweisung 10429C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik , Deutschland und Frankreich (Nr. 3599 der Drucksachen) . 10429C Ausschußüberweisung 10429D Beratung des Mündlichen 'Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Dr. Nowack, Neumayer, Dr. Atzenroth, Dr. Blank, Dr. Wellhausen, Dr. Oellers u. Gen. betr. Vereinheitlichung des Rückerstattungsrechtes, über den Antrag der Abg. Schmidt (Bayern) u. Gen. betr. Abänderung des Gesetzes für Wiedergutmachung, über den Antrag der Abg. Dr. Solleder, Dr. Horlacher, Bauereisen u. Gen. betr. Änderung des Rückerstattungsgesetzes, über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vorlage des Entwurfs eines Wiedergutmachungsgesetzes, über den Antrag der Fraktion der. BP betr. Rückerstattung feststellbaren ehemals jüdischen Vermögens (Restitution), (Nrn. 3583, 159, 886, 1010, 1828, 2447 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anerkennung des deutschen Widerstandes und zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (Nr. 3472 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 653, 656) 10429D Dr. Weber (Koblenz) (CDU): als Berichterstatter 10430A als Abgeordneter 10443A Dr. Arndt (SPD), Antragsteller . . 10433C Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 10436A Ewers (DP) 10436B Dr. Schneider (FDP) 10437B Müller (Frankfurt) (KPD) 10438C Dr. Greve (SPD) 10440B von Thadden (Fraktionslos) 10442C Abstimmungen 10445B Erste Beratung des Entwurfs eines Arbeitsgerichtsgesetzes (Nr. 3516 der Drucksachen; Umdruck Nr. 647) 10445C Storch, Bundesminister für Arbeit 10445C Sabel (CDU) 10446B Kohl (Stuttgart) (KPD) 10447B Richter (Frankfurt) (SPD) 10448B Dr. Atzenroth (FDP) 10449C Schuster (DP) 10450A Ausschußüberweisung 10450C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsvorschriften gehemmten Fristen in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung (Nr. 3597 der Drucksachen) 10450C Ausschußüberweisung 10450D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Altersversorgung für das Deutsche Handwerk (Nr. 3598 der Drucksachen) . . . . 10450D Storch, Bundesminister für Arbeit . 10450D Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 10451D Eickhoff (DP) 10452C Becker (Pirmasens) (CDU) 10453A Freidhof (SPD) 10454C Dr. Hammer (FDP) 10455D Ausschußüberweisung 10456A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Nrn. 3566, 3135 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 655) 10456B Frau Kipp-Kaule (SPD), Berichterstatterin 10456B Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 10457B Schmücker (CDU) 10457D Kalbfell (SPD) 10458D Storch, Bundesminister für Arbeit . 10459B Dr. Hammer (FDP) 10459D Schuster (DP) 10460A Abstimmungen 10460B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Angestellte und Beamte in Berlin (Nr. 3451 der Drucksachen) . . . . 10460C Frau Kalinke (DP), Antragstellerin 10460C, 10464B Schröter (SPD) 10461B Horn (CDU) 10463A Hübner (FDP): zur Sache 10463D persönliche Erklärung . . . . 10465A Arndgen (CDU) 10464D Beschlußfassung 104653 Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Bundesanstalt für Angestelltenversicherung in Berlin (Nr. 3452 [neu] der Drucksachen) 10465B Frau Kalinke (DP): als Antragstellerin 10465B als Abgeordnete 10469A persönliche Erklärung 10471D Storch, Bundesminister für Arbeit 10466C Dr. Schellenberg (SPD) 10467A Kohl (Stuttgart) (KPD) 10468B Frau Wolff (SPD) 10470A Arndgen (CDU) 10471B Abstimmungen 10471C Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Erhöhung der Posttarife (Nr. 3630 der Drucksachen) 10471D Mayerhofer (FU), Antragsteller . . 10472A Cramer (SPD) 10472B Leonhard (CDU) 10473A Dr. Schneider, Staatssekretär im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen 10474B Niebes (KPD) 10475D Hübner (FDP) 10476A Dr.-Ing. Decker (FU) 10476C Ausschußüberweisungen 10476D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Goetzendorff gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 20. Juni 1952 (Nr. 3634 der Drucksachen) . . . . 10476D Muckermann (CDU), Berichterstatter 10477A Beschlußfassung 10477C Beratung der Übersicht Nr. 56 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 641) 10477C Beschlußfassung 10477C Nächste Sitzung 10477C Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Ernst Schellenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der hier zur Besprechung kommende Antrag betreffend Bundesversicherungsanstalt für Angestellte wurde in seinen wesentlichen Teilen bei Erörterung von Fragen der Berlin-Hilfe eingebracht und sollte nach den Darlegungen der Frau Kollegin Kalinke den besonderen Interessen Berlins dienen. Beim Studium des Antrags ist jedoch festzustellen, daß dabei nicht Maßnahmen der Berlin-Hilfe im Vordergrund stehen, sondern organisatorisch-technische Fragen der Sozialversicherung, mit denen dieses Haus schon sehr häufig beschäftigt wurde.
    Der Antrag behandelt unter Ziffer 1 zwei Fragen: erstens die Vorlage eines Errichtungsgesetzes für die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. Der Herr Bundesarbeitsminister hat bereits darauf hingewiesen, daß diese Frage vor den Ferien hier erörtert wurde, nicht nur einmal, sondern wiederholt. Sie wurde in der Fragestunde am 28. Mai behandelt, als Frau Abgeordnete Kalinke an den Herrn Bundesarbeitsminister die Frage richtete, wann nun ein solches Gesetz vorgelegt würde. Es wurde seitens des Ministers erklärt, mit der Vorlage dieses Gesetzes könne nicht vor den Sommerferien gerechnet werden. Ein weiteres Mal wurde die Angelegenheit — der Herr Bundesarbeitsminister hat kurz darauf hingewiesen — bei der Erörterung des Selbsverwaltungsgesetzes besprochen. Die Mehrheit des Hauses hatte am 26. Juni einen Antrag angenommen, in dem um die Vorlage eines Errichtungsgesetzes ersucht wurde.
    Heute wird nun nach den Ferien genau die gleiche Angelegenheit ein drittes Mal diesem Hohen Haus unterbreitet. Nach Ansicht meiner Fraktion wird das Thema Errichtung einer Bundesversicherungsanstalt für Angestellte etwas stark strapaziert. Dies ist um so bemerkenswerter, als ein Errichtungsgesetz für die versicherten Angestellten keinerlei sozialpolitische Vorteile bringen kann.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Keine Rente würde dann anders berechnet werden,
    und keine Rente würde auch nur schneller berechnet werden,

    (Sehr gut! bei der SPD)

    sondern das Gegenteil muß eintreten.

    (Zuruf: Mehr Verwaltungsstellen!)

    Wenn, wie es jetzt geschieht, die Rentenfestsetzung dezentralisiert bei den Landesversicherungsanstalten erfolgt, so geht dies zweifellos schneller, als wenn es nach Erlaß eines Errichtungsgesetzes durch eine zentrale Bundesversicherungsanstalt geschieht. Jedenfalls wird es für die Zeiten des Übergangs sehr erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen.

    (Zuruf links: Und Kosten!)

    — Und Kosten, selbstverständlich, Herr Kollege. Die damit verbundenen Komplikationen sind wohl auch der Grund, weshalb das Bundesarbeitsministerium die Angelegenheit nicht so schnell vorangetrieben hat, wie es von einem Teil des Hauses und insbesondere von Frau Kollegin Kalinke gewünscht wird.

    (Abg. Horn: Haben Sie in Berlin ohne Komplikationen gearbeitet?)

    — Herr Abgeordneter Horn, wir haben in Berlin die Rentenversicherung, wie Sie wissen, dezentralisiert durchgeführt. Was durch den Antrag bezweckt wird, ist eine zentralisierte Durchführung der Angestelltenversicherung durch eine Stelle des Bundesgebietes. Wir glauben, daß das eine Komplizierung gegenüber der bisherigen Lage bringt.
    Die zweite Frage von Ziffer 1 des Antrages bezieht sich auf die Treuhandverwaltung über die Restanstalt der Reichsversicherung für Angestellte. Es wird beantragt, bis zur Errichtung der Bundesanstalt die Restanstalt in die Treuhandschaft der Bundesregierung zu legen. Der Herr Bundesarbeitsminister hat bereits darauf hingewiesen, daß dies dem Übereinkommen, das auf Ratschlag der Alliierten zwischen der Bundesregierung und dem Senat Berlin geschlossen wurde, widersprechen würde. Das Übereinkommen ist dem Hohen Haus bekannt. Es besteht, nachdem die Treuhandverwaltung seit Ablösung des Custodian und Übertragung in deutsche Hände gut funktioniert - das wird in diesem Hause wohl niemand bestreiten —, nicht der geringste Anlaß, diese Verwaltung heute zu ändern, zumal sie nach der gemeinsamen Auffassung dieses Hauses möglichst bald beendet werden soll.
    Hinzu kommt, daß nach dem Übereinkommen zwischen der Bundesregierung und dem Senat von Berlin ein Treuhänderausschuß an der Durchführung der Verwaltung beteiligt werden soll, und zwar unter Beteiligung der Gewerkschaften, der Arbeitgeber und der Versicherungsträger. Es ist zu bedauern, daß dieser Treuhänderausschuß bisher keine sehr rege Tätigkeit entfaltet hat.

    (Sehr richtig! bei der CDU.)

    Ich wäre sehr dankbar gewesen, wenn sich der Herr Bundesarbeitsminister in seinen Darlegungen zur Tätigkeit dieses Treuhänderausschusses, der die Selbstverwaltung der Sozialversicherung repräsentieren soll, geäußert hätte. Auf keinen Fall sollte aber durch die Neuregelung der Treuhänderausschuß nunmehr etwa kaltgestellt werden; denn gerade bei Vorlage des Rechnungsabschlusses wird dieser Treuhänderausschuß als Ausdruck der Selbstverwaltung eine bedeutsame Funktion erfüllen müssen. Meine Fraktion kann deshalb einer


    (Dr. Schellenberg)

    Änderung des Verfahrens bezüglich der Treuhandverwaltung nicht zustimmen..
    Heute wurde uns nun eine Neufassung des Antrages vorgelegt, die das lebhafte Erstaunen meiner Fraktion hervorruft. Es wurde nämlich beantragt — der Herr Bundesarbeitsminister hat kurz dazu Stellung genommen —, die Bundesregierung möge die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Vermögen der, Reichsversicherungsanstalt für Angestellte bis zur Errichtung der Selbstverwaltung sicherzustellen. Frau Abg. Kalinke hat eine Begründung zu diesen Fragen unter ihrer Betrachtungsweise gegeben. Sie hat aber nicht darauf hingewiesen, daß es die Landesversicherungsanstalten waren, die nach dem Zusammenbruch — also in einer Zeit, in der es unmöglich war, die Angestelltenversicherung in Deutschland von zentraler Stelle aus durchzuführen — die Interessen der versicherten Angestelltenschaft wahrgenommen haben,

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    die die Renten festgesetzt, die Heilverfahren durchgeführt und die alles Erforderliche zur Sicherung der Rechte der Angestelltenversicherung unternommen haben.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Als Antwort auf diese verantwortungsbewußte Arbeit, die unter schwersten Bedingungen durchgeführt wurde, fordert nun Frau Kollegin Kalinke die Sicherstellung des Vermögens der Angestelltenversicherung. Frau Kollegin Kalinke, Sie kommen auch damit ein wenig zu spät.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Es wäre vielleicht in den Jahren 1945 und 1946 notwendig gewesen,

    (Frau Abg. Kalinke: Da haben Sie es verschlafen!)

    Vermögenswerte sicherzustellen, und nicht jetzt sieben Jahre nachher, nachdem das Selbstverwaltungsgesetz erlassen und die Selbstverwaltung auch der Angestelltenversicherung vom Gesetzgeber sichergestellt ist. Meine Fraktion hält das beantragte Verfahren zur Sicherstellung der Vermögenswerte für eine Diffamierung all derer, die in den letzten Jahren im Interesses der Angestelltenversicherung gearbeitet haben.

    (Lebhafte Zustimmung bei der SPD.)

    Wir müssen deshalb diesen Antrag zurückweisen.
    Im übrigen ist auch das beantragte Verfahren praktisch überhaupt undurchführbar. Es wird beispielsweise im letzten Absatz unter c) beantragt, an Vermögensstücken, so des Inventars, keine Veränderungen vorzunehmen. Das bedeutet doch praktisch eine Lahmlegung der laufenden Führung der Geschäfte, die auch im Interesse der versicherten Angestellten nicht verantwortet werden kann.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Meine Fraktion muß den Antrag ablehnen, weil er nicht den Interessen der Angestellten dient. (Lebhafter Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Kohl.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Kohl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mir die größte Mühe gegeben, einmal einen sachlichen Grund zu finden, der die Deutsche Partei veranlaßt haben könnte, diesen Antrag dem Bundestag einzureichen. Man kann in der gesamten Frage der Angestelltenversicherung und der Invalidenversicherung absolut geteilter Meinung sein, man kann über all diese ' Probleme, die mit der Angestelltenversicherung und mit der gesamten Sozialversicherung verbunden sind, absolut sachlich diskutieren, aber, ich glaube, die Form dieses Antrags und vor allen Dingen die Form der Begründung durch die Frau Kollegin Kalinke fordert doch zu einem sehr ernsten Widerspruch heraus. Ich darf die Frau Kollegin Kalinke darauf aufmerksam machen, daß nach 1945, nach dem Zusammenbruch die Renten der Angestelltenversicherung nur aus den Mitteln der Invalidenversicherung bezahlt werden konnten, da die eingehenden Beiträge aus der Angestelltenversicherung bei weitem nicht reichten, um auch nur ein Drittel der Angestelltenrenten auszuzahlen. All die Dinge hat man vergessen, und man verlangt heute in einer ziemlich aggressiven Art, das schärfste Mißtrauen d e n Leuten auszusprechen, die sich seit 1945 die größte Mühe gegeben haben, die Sozialversicherung wieder auf die Beine zu stellen.
    Was soll eine solche Behauptung, wie sie die Frau Kollegin Kalinke hier aufgestellt hat, die Heime der Angestelltenversicherung, die zwangsläufig durch die Invalidenversicherung mitbenutzt wurden, seien nicht in Ordnung gehalten worden? Frau Kollegin Kalinke, ich kenne eine ganze Reihe Heime — nicht nur in meinem Lande, sondern auch in anderen Ländern —, die früher der Angestelltenversicherung gehört haben und die gerade nach 1945 von den Vertretern der Invalidenversicherung, von den Präsidenten der Landesversicherungsanstalten in einer ausgezeichneten Form wieder aufgebaut worden sind und damit überhaupt die Möglichkeit zur Durchführung großer Heilverfahren gegeben haben. Vergessen Sie aber bitte auf der andern Seite nicht, daß auch die Landesversicherungsanstalten gar nicht in der Lage waren, die Dinge irgendwie aus dem hohlen Bauch zu machen, sondern daß die Landesversicherungsanstalten als ausgesprochene Landesmittelbehörden durch die Rechnungshöfe der einzelnen Länder zwangsläufig kontrolliert worden sind.
    Was Sie in Ihrem Antrag verlangen, was Sie damit bezwecken und was Sie mit einer sehr verdächtigen Eile hier immer wieder vorbringen, das führt dazu, daß Sie der Sozialversicherung den schlechtesten Dienst erweisen. Auch der Angestelltenversicherung erweisen Sie den schlechtesten Dienst, indem Sie, vielleicht aus politischen Gründen, bewußt Mißtrauen dort säen, wo Dank am Platze wäre. Ich sage Ihnen offen, selbst auf die Gefahr eines Ordnungsrufes hin: Ihre Begründung und Ihr Antrag sind eine Unverschämtheit.