Rede von
Anton
Storch
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Deutschen Partei enthält zwei Forderungen: erstens das Ersuchen, das Errichtungsgesetz über die Bundesanstalt für die Angestelltenversicherung unverzüglich vorzulegen. Der Bundestag hat sich mit dieser Frage am 26. Juni dieses Jahres beschäftigt und hat den Beschluß gefaßt, daß ein derartiges Gesetz vorgelegt werden soll. Das Gesetz ist in Vorbereitung und wird, sobald es fertiggestellt ist, natürlich dem Kabinett und auf dem gegebenen Weg dem Hohen Hause vorgelegt.
Sodann ist in dem zweiten Teil des Antrags der Deutschen Partei allerdings gefordert worden, daß wir mit allen Mitteln die Vermögenssubstanz der Deutschen Angestelltenversicherung sichern sollen. Das zu tun, ist für mich meines Erachtens eine Selbstverständlichkeit,
und ich glaube nicht, daß wir einen einzigen Präsidenten der Landesversicherungsanstalten haben, der nicht in der Lage ist, über dieses Vermögen der Deutschen Angestelltenversicherung eine Vorlage zu machen, die beweist, daß er das Beste getan hat, um die Vermögenssubstanz dieses Versicherungsträgers auch in Wirklichkeit im Sinne der Versicherten zu verwalten.
Eine ganz andere Frage ist die, die ich dem ersten Antrag der Deutschen Partei entnommen hatte, nämlich der gemeinschaftlichen treuhänderischen Verwaltung des Vermögens der Anstalt in Berlin. Sie wissen, wir haben in diesem Hause mehrfach darüber gesprochen, welche Schwierigkeiten es gemacht hat, das Vermögen der in Berlin stillgelegten Sozialversicherungsträger in die Zuständigkeit der deutschen Instanzen zu bringen. Es ist nun einmal eine gegebene Tatsache, daß in einer Verfügung der Alliierten Hohen Kommission vom 3. Februar 1951 die Aufhebung der Sperre des Vermögens der in Berlin stillgelegten Sozialversicherungsträger von der gemeinschaftlichen Verwaltung dieser Vermögen durch die Bundesregierung und den Senat von Berlin abhängig gemacht worden ist. Wir haben dann durch eine Vereinbarung mit dem Berliner Senat die Institution geschaffen, die in Berlin erst einmal Inventur auf diesem Gebiete machen mußte, und leider hat die Sache länger gedauert, als es mir persönlich lieb ist. Aber ich nehme an, daß es uns im Laufe des Monats Oktober gelingt, den gesamten Vermögenskomplex der stillgelegten Sozialversicherungsträger aufzulösen und die Wertsubstanzen an die Träger zu geben, die heute die Versicherungen in Wirklichkeit durchführen.
Mehr konnte man meines Erachtens nicht machen, und ich möchte Fr au Kalinke folgendes sagen. Es gibt natürlich Leute, die heute gern über einen Teil des Vermögens verfügen möchten,
und es ist ja meistens so: wenn man irgendwo einen Treuhänder hinsetzt, dann versucht er, seine Zuständigkeit soweit wie möglich zu erweitern. Ich habe den Leuten ausdrücklich gesagt: Sie sind eingesetzt worden, um eine Inventur des vorhandenen Vermögens vorzunehmen, nicht um über die Vermögenssubstanz oder auch nur kleine Teile davon irgendwelche Verfügungen zu treffen. Ich habe es den Leuten ausdrücklich verboten, auch nur im geringsten Umfang über das von ihnen zusammenzustellende Vermögen irgendwelche Dispositionen zu treffen. Ich bin der Meinung, daß das die Versicherungsträger tun sollen, die heute die Versicherung durchführen. Deshalb sollen sie diese Vermögen bekommen. Wir werden doch nun hoffentlich recht bald dazu kommen, die Selbstverwaltungskörperschaften in der Sozialversicherung zu wählen. Dann haben wir ja für die Angestelltenversicherung einen besonderen Körper, der an allererster Stelle dazu berufen ist, gemeinschaftlich mit uns dafür zu sorgen, daß auch auf dem Gebiet der Angestelltenversicherung so bald wie möglich ein für die deutschen Angestellten günstiges neues Recht entsteht.