Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Als wir im Jahre 1949 zum ersten Mal und erneut 1950 mit dem Antrag der Deutschen Partei Drucksache Nr. 1609 in der Sitzung des Deutschen Bundestages am 13. Dezember 1950 die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt und die Schaffung der Grundlagen für die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt beschlossen haben, ist laut Protokoll des Deutschen Bundestages der Bundesregierung der Auftrag erteilt worden, Bericht zu geben über die finanziellen Verhältnisse der Angestelltenversicherung und bis ins einzelne Bericht zu erstatten über das Vermögen der früheren Reichsversicherungsanstalt für Angestellte, auch an Grundstücken, Hypotheken, Darlehn und Wertpapieren, und dieses Vermögen sicherzustellen. Trotz dieses Beschlusses haben wir dann Monate hindurch vom Bundesminister für Arbeit nichts gehört und am 17. Februar 1951 mit dem Antrag Drucksache Nr. 1948 der Deutschen Partei erneut daran erinnert, daß die treuhänderische Verwaltung des Vermögens der Sozialversicherungsträger gemäß Beschluß des Bundestages von der Bundesregierung übernommen werden soll. Auf unsere Anfrage hat der Arbeitsminister damals geantwortet und uns behutsam auf notwendige Arbeiten vertröstet, die im Bundesministerium für Arbeit noch erledigt werden müßten. In der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 28. Mai 1952 habe ich die Bundesregierung erneut gefragt, wann sie das Gesetz über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte vorzulegen gedenke. Damals hat der Staatssekretär des Bundesministeriums für Arbeit erklärt, daß die Arbeiten abgeschlossen sind und das Gesetz sehr bald dem Kabinett vorgelegt werden wird.
Unser Antrag vom 10. Juni 1952, der erst heute zur Beratung kommt, geht in seinem ersten Teil dahin, daß die Bundesanstalt für Angestelltenversicherung in Berlin unverzüglich errichtet werden soll. Wir freuen uns, daß, nachdem wir drei Jahre hindurch für das Recht der Angestellten und die Erhaltung der Angestelltenversicherung hier gekämpft haben, beim Selbstverwaltungsgesetz ein Beschluß dieses Hauses gefaßt worden ist, wonach das Errichtungsgesetz für die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte unverzüglich vorzulegen ist. Heute haben wir Ihnen einen neuen Antrag auf Drucksache Nr. 3452 vorgelegt, mit dem wir unsern Antrag deshalb ergänzen möchten, weil auf Grund unseres alten Antrags Drucksache Nr. 1609, von dem ich gesprochen habe, die notwendigen Maßnahmen, das Vermögen der deutschen Angestelltenversicherung sicherzustellen und zu schützen, nicht ergriffen worden sind. Ich weiß, daß die Opposition sagen wird, daß das eine unglaubliche Verleumdung derjenigen sei, die in den Landesversicherungsanstalten diese Vermögen treuhänderisch zu verwalten haben.
Ich bin mir der hohen Verantwortung bewußt,
wenn ich hier an diesem Platz zu dieser Frage noch kurz vor der Errichtung der Organe der Angestelltenversicherung spreche, weil ich fürchte, daß die Treuhänder die Treuhänderschaft nicht in allen Teilen so wahrgenommen haben, wie wir das für die deutschen Angestellten und ihre Rechte immer wieder gefordert haben.
Ich weiß nicht, warum sich die Opposition veranlaßt fühlt, schon jetzt zu schreien.
Sie wird Gelegenheit haben, das nachher ergiebig zu tun.
Wir haben Sorge, daß die Treuhänderschaft nicht in allen Fällen sorgfältig ausgeübt wird und daß sie 'bis zur Errichtung der Angestelltenversicherung so gehandhabt wird, 'daß das Vermögen und die wertvollen Heime der Angestelltenversicherung — und um die geht es uns ganz besonders —, nicht so erhalten werden, wie wir das im Interesse der Angestellten und darüber hinaus der Kriegsbeschädigten und aller derjenigen, die jetzt in ihnen Erholung finden, wünschen. Auch im Interesse der
Gesundheitspolitik wie der großen gesundheitspolitischen Aufgaben der Sozialversicherungsträger wünschen wir das.
Die Bemühungen der Landesversicherungsanstalt Berlin, jetzt in das Verwaltungsgebäude der RfA in Berlin zu kommen, obwohl in Berlin mit großen Mitteln ein besonderes Gebäude für die Landesversicherungsanstalt hergerichtet worden ist, geben uns zusammen mit anderen Ereignissen Anlaß zu 'besonderer Sorge. Wir befürchten auch, daß im Südzipfel unseres deutschen Vaterlandes eines der vorbildlichsten Heime der Angestelltenversicherung — die thoraxchirurgische Lungenheilstätte Wehrawald, die die 'deutsche Angestelltenversicherung 1926 erworben hat und die mit den vorbildlichsten und anerkennenswerten Leistungen der Schweizer Tuberkulosehilfe nach dem Kriege ausgestattet wurde — ,der Angestelltenversicherung nicht unverändert erhalten bleiben könnte. Der Tatbestand, daß das Heim der Angestelltenversicherung an der Nordseeküste in Utersum den Angestellten nicht zur Verfügung steht, während Kuren in Wehrmachtsheimen durchgeführt werden, die hinsichtlich der sanitären Einrichtungen und der sonstigen Zustände absolut nicht vergleichbar sind mit dem, was an Einrichtungen der Angestelltenversicherung vorhanden ist, macht uns ebenso besorgt. Weil der Träger der Angestelltenversicherung nicht aktionsfähig und die 'Selbstverwaltungsorgane noch nicht gewählt sind, haben wir Sorge um 'die Erhaltung dieser Heime und Anstalten und erneut Veranlassung, noch einmal den Bundesminister und die Bundesregierung zu bitten, dafür Sorge zu tragen, daß diejenigen, die die deutsche Angestelltenversicherung und ihr Vermögen treuhänderisch verwaltet haben, die Rechnung so legen, wie sie ein sorgfältiger 'Kaufmann in die Hände derjenigen zurückgibt, für die er die Verwaltung geführt hat. Ich weiß, daß die Mehrzahl der Präsidenten der Landesversicherungsanstalten das gerne tun werden und daß sie auch dazu in der Lage sein werden. Da aber. wo die Dinge nicht vollkommen in Ordnung sind, möge man sich bemühen, sie schnellstens in Ordnung zu bringen. Dia möge man sich verantwortlich fühlen nicht nur für die Erhaltung des Vermögens der deutschen Angestelltenversicherung, sondern auch gegenüber 'der Bundesregierung, die als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches für das bundesunmittelbare Vermögen der Versicherungsträger, 'die ihr unterstehen, verantwortlich ist. Ich möchte darüber hinaus wünschen, daß die große Leistung unserer Schweizer Freunde, 'die in großzügiger und uneigennütziger Weise geholfen haben, daß Heime der Angestelltenversicherung vorbildlich ausgestattet und erhalten wurden. auch 'der deutschen Angestelltenversicherung erhalten bleibt.
Ohne dieses Anliegen, dem wir noch sehr viel hinzufügen könnten, ins einzelne zu verbreitern, fühle ich mich verpflichtet, Ihnen die Gründe deshalb hier vorzutragen, weil in diesem Hause wahrscheinlich die Frage entstehen könnte und vielleicht auch schon ausgesprochen ist; Warum sprechen wir darüber noch, wenn doch eines Tages endlich das Errichtungsgesetz für die Angestelltenversicherung vorgelegt werden wird? Wir wissen, daß die Selbstverwaltungsorgane für die Angestelltenversicherung als erste und vornehmste Aufgabe die Feststellung darüber zu erledigen haben werden, was mit der deutschen Angestelltenversicherung und ihrem Vermögen geschehen ist. Wir wünschen, daß die Bundesregierung in der Lage ist, die Treuhänderschaft so wahrzunehmen, daß dieses Vermögen makellos und gemehrt statt vermindert zurückgegeben wird.