Rede von
Peter
Horn
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die polemische Art, mit der mein Herr Vorredner seine Darlegungen eingeleitet hat, ist für die sachliche Behandlung dieses Antrags nicht gerade von Vorteil.
Es ist aber, glaube ich, niemand in diesem Hause, der die unter großen und schweren Opfern seit Jahren vollbrachten Leistungen der Berliner Bevölkerung auch nur im geringsten bezweifelt. Dieses Haus hat bereits mehr als einmal dieser Überzeugung und auch dem Dank gerade für diese Leistungen der Berliner Bevölkerung Ausdruck gegeben. Die Leidenschaftlichkeit, mit der der Herr Vorredner das gesamte Thema behandelt hat, wäre sehr wohl am Platze gewesen, wenn es sich in der
Tat um einen General- oder Großangriff gehandelt hätte, wie er ihn in diesen Antrag hineingelegt hat. Wir wollen in den Antrag nicht mehr hineinlesen, als tatsächlich drinsteht. Es handelt sich ja gar nicht um die Frage der Angleichung des Berliner Krankenversicherungsrechts an das Bundesrecht. Darüber haben wir vor einiger Zeit hier noch diskutiert und unsere vorläufigen Entscheidungen in dieser Frage getroffen. Worum es sich handelt, ist nach meiner Auffassung gar nichts anderes, als das wiederherzustellen, was in dieser Teilfrage in den vergangenen Monaten oder in den letzten zwei Jahren — ich weiß es nicht genau — laut einer Vereinbarung zwischen dem Herrn Bundesarbeitsminister und dem Berliner Senat bereits Praxis gewesen ist.
Lassen Sie mich zum Antrag selbst sagen: auch ich bin der Meinung — und es wäre vielleicht einiges an Leidenschaftlichkeit vermieden worden, wenn der Antrag darauf Rücksicht genommen hätte —, das, was in dem Antrag bezüglich der Beamten und der beamtenrechtlichen Ansprüche steht, gehört in der Tat nicht hinein. Denn die Bundesbeamten, die bei Bundesbehörden in Berlin ihre Funktionen ausüben, werden selbstverständlich beamtenrechtlich nach den Gesetzen des Bun' des betreut und sind in ihren Beamtenrechten in keiner Weise irgendwie gefährdet.
Das gehört meines Erachtens wirklich nicht hinein.
Was aber die sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche der Angestellten angeht, so sind der Sachverhalt und die Rechtslage folgende. In der Rentenversicherung und in der Unfallversicherung ist inzwischen bekanntlich das Berliner Recht an das
Recht des Bundes angeglichen worden. Diese beiden Versicherungsträger stehen also nicht mehr zur Diskussion. Bezüglich der Krankenversicherung war damals zwischen dem Herrn Bundesarbeitsminister und dem Berliner Senat folgendes vereinbart. Die bei Bundesbehörden in Berlin tätigen Angestellten werden nach dem in der Bundesrepublik geltenden Sozialversicherungsrecht versichert. Das hieß also, daß in bezug auf die Krankenversicherung für diese bei Bundesbehörden tätigen Angestellten die Vorschriften der Reichsversicherungsordnung so galten wie hier im Bundesgebiet. Auf Grund dieses Vorganges haben damals beispielsweise große Ersatzkassen in Berlin Geschäftsstellen errichtet, um in der Lage zu sein, die aus dem Bundesgebiet nach Berlin kommenden Mitglieder ihrer Kasse oder auch solche, die in Berlin in die Dienste einer Bundesbehörde treten und vielleicht auch die Mitgliedschaft zu einer derartigen Kasse erwerben wollen, dort zu betreuen.
Im Verlaufe dieses Jahres hat dann nach meiner Unterrichtung der Herr Senator für Arbeit in Berlin die Bundesregierung wissen lassen, daß man sich an diese Vereinbarungen in dieser Form nicht mehr halten könne. Und weshalb? Wenn ich recht unterrichtet bin, beinhaltet das Sozialversicherungsanpassungsgesetz des Landes Berlin vom Dezember 1950 die Vorschrift, daß der Senator für Arbeit im Einvernehmen mit der Versicherungsanstalt Berlin für den Kreis der Bediensteten bei Bundesbehörden durch eine Verordnung zu bestimmen habe, nach welchen Sozialversicherungsvorschriften sie zu versichern seien. Diese Verordnung ist am 11. Juni dieses Jahres erlassen worden. Ich glaube darüber unterrichtet zu sein, daß der Herr Senator für Arbeit gelegentlich darauf hingewiesen hat, daß es gar nicht leicht gewesen sei, die Verordnung so zu gestalten, wie sie aussieht, nämlich, daß die Bediensteten, die bereits Mitglieder einer Ersatzkasse sind, diese Mitgliedschaft beibehalten können. Was -aber unterbunden worden ist und einen Rückschritt gegenüber der vorher getroffenen Vereinbarung bedeutet, ist folgendes. Es können zur Zeit eben Leute, die in den Dienst einer Bundesbehörde treten, nicht neu Mitglied einer Ersatzkasse werden. Meine Damen und Herren, wenn für die Bediensteten bei Bundesbehörden das Sozialversicherungsrecht des Bundes gelten soll, dann ist nicht einzusehen — und ich hoffe, daß Sie sich dieser Auffassung anschließen werden —, warum man diese Kategorie von Menschen gegenüber denen, die aus dem Bund kommen, benachteiligt.
Das — und nur das — hat Frau Kalinke nach meiner Auffassung mit ihrem Antrag fordern wollen, daß der Herr Bundesarbeitsminister oder die Regierung das wieder sichern solle, was auf Grund der Vereinbarung bereits Rechtens war, nämlich daß alle Personen, die bei einer Bundesbehörde in Berlin tätig sind, auf Grund des in der Bundesrepublik geltenden Rechts auch Mitglied einer Ersatzkasse sein können. Ich möchte Sie bitten, meine Damen und Herren, sich gegen die Rechtsunterschiede dadurch zu wehren, daß Sie dem Antrag der Deutschen Partei in der abgeänderten Form zustimmen.