Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Antrag Drucksache Nr. 3135 ist mit einer geringfügigen textlichen Änderung, aber einstimmig, aus dem Ausschuß wieder herausgekommen. Wenn wir als Antragsteller trotzdem noch das Wort nehmen, so geschieht es, um dem Herrn Arbeitsminister auch hier im Plenum die Dringlichkeit unseres Anliegens noch einmal zu erläutern, aber auch um den Schwarzarbeitern draußen zu sagen, daß° sie sich langsam daran gewöhnen müssen, daß ihr gutes Geschäft zu Ende geht.
Bei der Diskussion um unseren Antrag stritt man sich darum, ob man Bagatellsachen zur Schwarzarbeit rechnen soll oder nicht. Ich darf, um mich nachher klar und präzise ausdrücken zu können, vorab sagen, daß die Gemeinschaftsarbeit, eine Nachbarschaftshilfe und Freundschaftsdienste, Aus-
hilfen usw. und auch das gelegentliche Reparieren von ausgerechnet sonntags kaputtgegangenen Waschmaschinen natürlich nicht zur Schwarzarbeit gehören. Wir rechnen dazu jede planmäßige und fortdauernde Arbeit, die außerhalb der Gewerbeordnung und auch außerhalb der steuerlichen Erfassung geschieht.
Ich will Ihnen einige Beispiele sagen; ich mache es sehr kurz. Ein Kollege aus diesem Hause erzählte mir, daß er vorletzte Woche die Maler gehabt habe. Am Freitag abend seien sie weggegangen. Mit Lehrlingen und allen Töpfen hätten sie das Haus verlassen. Auf seine Frage, warum sie es denn so eilig hätten, habe man ihm geantwortet: „Über Samstag/Sonntag arbeiten wir auf eigene Rechnung". Das ist Schwarzarbeit, diese Schwarzarbeit wollen wir unterbinden.
Wir dürfen vielleicht dabei noch erwähnen, daß man auf die Sonntagsarbeit auch etwas mehr achtgeben sollte, als das bisher geschieht; denn Sonntagsarbeit sollte nur geleistet werden, wenn sie unaufschiebbar und unvermeidbar ist. In den meisten Fällen ist sie Schwarzarbeit.
Ich will Ihnen einen weiteren Fall nennen. Nehmen wir eine Handwerkerin. Wir brauchen die Berufe ja gar nicht im einzelnen durchzugehen. Eine Frau hat geheiratet und übt ihren Beruf unangemeldet weiter aus. Wenn sie Schneiderin ist, dann ist es natürlich, daß sie für ihre Freundin hin und wieder einmal ein Kleid schneidert. Darüber sagt niemand etwas. Aber es gibt unzählige verheiratete Handwerkerinnen, die ohne Anmeldung ihren Beruf weiter ausüben und so dem ordentlichen Gewerbe großen Schaden zufügen.
Wir rechnen zur Schwarzarbeit jeden Belegschafts- und Behördenhandel, der planmäßig betrieben wird.
Wir wissen auch, daß unter den Erwerbslosen etliche Schwarzarbeiter sind, die kaum die Zeit zum Stempeln finden. Wir wollen dieses Gespräch nicht ad ultimum führen; aber ich meine, wir sollten in diesem Hause, bestimmt aber im Ausschuß, einmal den Mut finden, zum mindesten die Möglichkeit einer produktiven Gestaltung der Unterstützungen zu diskutieren. Ich glaube, daß wir damit eine neue Chance hätten, viele Menschen aus der Schwarzarbeit herauszuziehen.
Ich betone dabei ausdrücklich, daß sich die Schwarzarbeit nach unserer Meinung keineswegs auf Arbeitslose beschränkt. Sie hat ebenso viele Anhänger unter den Beschäftigten, und wir wissen auch, daß die Klagen über die Schwarzarbeit in allen Ländern verschieden sind. Sie brauchen ja nur daran zu denken, daß beispielsweise Baden-Württemberg den Vorteil besitzt, nur eine geringe Arbeitslosigkeit von 2,7 % zu haben. Dort sind die Auswirkungen natürlich nicht so schwer wie beispielsweise bei uns in Niedersachsen, die wir wesentlich schlechter daran sind, oder wie etwa in Schleswig-Holstein. Wir müssen anerkennen, daß, was ja auch in dem Bericht schon zum Ausdruck gebracht worden ist, die Bundesanstalt sich bemüht hat, die Schwarzarbeit zu bekämpfen. Sie hat — das darf ich wohl mit Dank und Anerkennung sagen — große Erfolge gehabt. Aber wenn sie diese Erfolge gehabt hat, dann müssen wir zugeben, daß die Schwarzarbeit zum mindesten dagewesen und, wie ich glaube, auch noch im Umfange vorhanden ist.
Die Schwarzarbeit ist doch nichts anderes als ein Diebstahl an denen, die ihre Pflicht tun, und wir meinen, daß ein Gesetz gegen sie notwendig ist. Es darf nicht nur der Ausführende — darauf legen wir das Schwergewicht —, sondern es muß auch der Auftraggeber gepackt werden können. Aber dieses Gesetz darf sich nicht darauf beschränken, langatmig festzulegen, wo die Grenze zwischen Bagatellsachen und den Dingen liegt, die bekämpft werden müssen. Dieses Gesetz verträgt keine Verniedlichung; es muß die nötige Zielstrebigkeit aufweisen. Ich glaube, wir alle wissen, wenn wir über Schwarzarbeit reden, was wir damit meinen und was nicht zu ihr gerechnet werden darf.
Der Ausschuß hat unsern Antrag umformuliert. Er hat unsere Forderung bezüglich der Strafandrohung nicht aufgenommen und gemeint, das Wort „untersagt" genüge. Wenn man etwas untersagt, muß man es wirkungsvoll untersagen, und wie man das tut, brauche ich wohl nicht weiter zu erläutern. Also „untersagen" Sie es aus optischen Gründen ruhig; die Hauptsache ist, daß dieses Untersagen nachher so wirkungsvoll geschieht, daß es auch Erfolg hat.
Wir bitten die Bundesregierung um die baldige Vorlage eines wirkungsvollen Gesetzes, indem wir dem Ausschußantrag zustimmen. Der Änderungsantrag, der hier eingereicht worden ist, widerspricht nicht unseren Auffassungen. Aber wir meinen, wenn schon im Ausschuß ein Antrag einstimmig angenommen worden ist, dann sollte man wegen redaktioneller Änderungen, wenn man sonst einer Meinung ist, nicht einen neuen Antrag bringen.