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ID0122906800

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    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
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    4. Herr: 1
    5. Abgeordneter: 1
    6. Schmücker.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 229. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. September 1952 10419 229. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. September 1952. Geschäftliche Mitteilungen 10421A Änderungen der Tagesordnung 10421B Kleine Anfrage Nr. 285 der Abg. Dr. Schmid (Tübingen) u. Gen. betr. Wohnungsbeschlagnahme in Mannheim und Sigmaringen (Nrn. 3615, 3677 der Drucksachen) 10421B Vorlage des Entwurfs einer Verordnung zur Ergänzung der Verordnung M Nr. 1/52 über Preise für Milch, Butter und Käse 10421B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Großer Knechtsand (Nrn. 3604, 2970 der Drucksachen): Beratung abgesetzt 10421C Fortsetzung der Beratung der Berichte des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Bau der Zellertalbahn (Nrn. 3485, 440 der Drucksachen), über den Antrag der Abg. Volkholz, Donhauser, Dr. Seelos und Fraktion der BP betr. Geplante Einstellung der Lokalbahn Passau-Wegscheid auf der Strecke Obernzell-Wegscheid (Nrn. 3488, 1087 der Drucksachen), über die Anträge der Abg. Dr. Etzel, Dr. Seelos und Fraktion der BP betr. Bau einer Autobahn und der Abg. Dr. Baumgartner, Dr. Etzel, Dr. Seelos und Fraktion der BP betr. Ausbau und Instandsetzung des Straßennetzes in Bayern (Nrn. 3486, 442, 469 der Drucksachen) und über den Antrag der Abg. Stücklen, Strauß, Dr. Solleder, Bodensteiner u. Gen. betr. Straßenbauten in Bayern (Nrn. 3487, 470 der Drucksachen) . . 10421C Ausschußüberweisungen 10421D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 643) 10421D Beschlußfassung 10421D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen (Nr. 3640 der Drucksachen) 10421D Dr. Strauß, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz . . 10422A Dr. Wahl (CDU) 10422C Frau Dr. Steinbiß (CDU) 10423D Dr. Schneider (FDP) 10424C Dr. Hammer (FDP) 10424D Dr. Greve (SPD) 10425B Dr. Reismann (FU) 10427B Fisch (KPD) 10427D Ewers (DP) 10428C Ausschußüberweisung 10429B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Gebührenbefreiungen beim Wohnungsbau (Nr. 3611 der Drucksachen) . 10429B Ausschußüberweisung 10429C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik , Deutschland und Frankreich (Nr. 3599 der Drucksachen) . 10429C Ausschußüberweisung 10429D Beratung des Mündlichen 'Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Dr. Nowack, Neumayer, Dr. Atzenroth, Dr. Blank, Dr. Wellhausen, Dr. Oellers u. Gen. betr. Vereinheitlichung des Rückerstattungsrechtes, über den Antrag der Abg. Schmidt (Bayern) u. Gen. betr. Abänderung des Gesetzes für Wiedergutmachung, über den Antrag der Abg. Dr. Solleder, Dr. Horlacher, Bauereisen u. Gen. betr. Änderung des Rückerstattungsgesetzes, über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vorlage des Entwurfs eines Wiedergutmachungsgesetzes, über den Antrag der Fraktion der. BP betr. Rückerstattung feststellbaren ehemals jüdischen Vermögens (Restitution), (Nrn. 3583, 159, 886, 1010, 1828, 2447 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anerkennung des deutschen Widerstandes und zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (Nr. 3472 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 653, 656) 10429D Dr. Weber (Koblenz) (CDU): als Berichterstatter 10430A als Abgeordneter 10443A Dr. Arndt (SPD), Antragsteller . . 10433C Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 10436A Ewers (DP) 10436B Dr. Schneider (FDP) 10437B Müller (Frankfurt) (KPD) 10438C Dr. Greve (SPD) 10440B von Thadden (Fraktionslos) 10442C Abstimmungen 10445B Erste Beratung des Entwurfs eines Arbeitsgerichtsgesetzes (Nr. 3516 der Drucksachen; Umdruck Nr. 647) 10445C Storch, Bundesminister für Arbeit 10445C Sabel (CDU) 10446B Kohl (Stuttgart) (KPD) 10447B Richter (Frankfurt) (SPD) 10448B Dr. Atzenroth (FDP) 10449C Schuster (DP) 10450A Ausschußüberweisung 10450C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsvorschriften gehemmten Fristen in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung (Nr. 3597 der Drucksachen) 10450C Ausschußüberweisung 10450D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Altersversorgung für das Deutsche Handwerk (Nr. 3598 der Drucksachen) . . . . 10450D Storch, Bundesminister für Arbeit . 10450D Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 10451D Eickhoff (DP) 10452C Becker (Pirmasens) (CDU) 10453A Freidhof (SPD) 10454C Dr. Hammer (FDP) 10455D Ausschußüberweisung 10456A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Nrn. 3566, 3135 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 655) 10456B Frau Kipp-Kaule (SPD), Berichterstatterin 10456B Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 10457B Schmücker (CDU) 10457D Kalbfell (SPD) 10458D Storch, Bundesminister für Arbeit . 10459B Dr. Hammer (FDP) 10459D Schuster (DP) 10460A Abstimmungen 10460B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Angestellte und Beamte in Berlin (Nr. 3451 der Drucksachen) . . . . 10460C Frau Kalinke (DP), Antragstellerin 10460C, 10464B Schröter (SPD) 10461B Horn (CDU) 10463A Hübner (FDP): zur Sache 10463D persönliche Erklärung . . . . 10465A Arndgen (CDU) 10464D Beschlußfassung 104653 Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Bundesanstalt für Angestelltenversicherung in Berlin (Nr. 3452 [neu] der Drucksachen) 10465B Frau Kalinke (DP): als Antragstellerin 10465B als Abgeordnete 10469A persönliche Erklärung 10471D Storch, Bundesminister für Arbeit 10466C Dr. Schellenberg (SPD) 10467A Kohl (Stuttgart) (KPD) 10468B Frau Wolff (SPD) 10470A Arndgen (CDU) 10471B Abstimmungen 10471C Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Erhöhung der Posttarife (Nr. 3630 der Drucksachen) 10471D Mayerhofer (FU), Antragsteller . . 10472A Cramer (SPD) 10472B Leonhard (CDU) 10473A Dr. Schneider, Staatssekretär im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen 10474B Niebes (KPD) 10475D Hübner (FDP) 10476A Dr.-Ing. Decker (FU) 10476C Ausschußüberweisungen 10476D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Goetzendorff gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 20. Juni 1952 (Nr. 3634 der Drucksachen) . . . . 10476D Muckermann (CDU), Berichterstatter 10477A Beschlußfassung 10477C Beratung der Übersicht Nr. 56 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 641) 10477C Beschlußfassung 10477C Nächste Sitzung 10477C Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Etzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über die wirtschaftliche, soziale, finanzielle und moralische Verderblichkeit der Schwarzarbeit, gleichviel, ob sie im stehenden Gewerbebetrieb oder im Wandergewerbe stattfindet, ist kein Wort mehr zu verlieren. Auch über ihre wirtschaftlichen und sozialen Ursachen besteht im wesentlichen Klarheit. Die Schwarzarbeit ist in der Regel weder Kavaliersdelikt noch eine nachsichtig zu duldende soziale Notstandshandlung. Ihre Bekämpfung ist ein Problem von erheblicher Bedeutung und Dringlichkeit. Ihre gesellschaftliche Ächtung ist notwendig. Das geschieht am wirksamsten durch ihre Erklärung zur Straftat, die neben den sonstigen in der Debatte am 19. März 1952 eingehend erörterten Maßnahmen wahrscheinlich nicht entbehrt werden kann. Es ist allerdings zuzugeben, daß die gesetzgeberische Lösung, aber auch der praktische Vollzug einer solchen Strafvorschrift schwierig sein wird. Gleichwohl muß, wie die Verhältnisse liegen, der ernsthafte Versuch unternommen und einmal die Probe auf das Exempel der Wirksamkeit eines solchen Gesetzes gemacht werden
    Da es rechts- und gesetzgebungspolitisch nicht ohne Bedenken ist, die an sich schon zu große Zahl der Sonderstrafgesetze ohne Not zu vermehren, könnte zunächst daran gedacht werden, entsprechende Bestimmungen in § 148 der Gewerbeordnung einzufügen. Dieser Weg ist aber wohl des-
    wegen nicht gangbar, weil die Straftatbestände dieses Paragraphen nur Übertretungen sind, während die epidemisch grassierende Schwarzarbeit eine schwere Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und daher die Charakterisierung als Vergehen angebracht erscheint. Auch die Aufnahme von einschlägigen Strafvorschriften in den am 11. Juli dieses Jahres dem Bundesrat zugeleiteten Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes kommt kaum in Frage, da dadurch der Rahmen dieses Entwurfs als eines Strafrechtsbereinigungsgesetzes überschritten würde. Auf die große Strafrechtsreform aber zu warten, geht nicht an. So bleibt trotz berechtigter Bedenken gegen eine weitere Vermehrung der Sonderstrafgesetze wohl kein anderer Weg als der, der in dem Antrag auf Drucksache Nr. 3135 und im Mündlichen Bericht des 20. Ausschusses vorgeschlagen wird. Ein Strafgesetz gegen Schwarzarbeit wird nicht nur den Schwarzarbeiter selbst, sondern auch den Auftraggeber als Teilnehmer oder Begünstiger zu fassen haben. Da der Tatbestand, wie erwähnt, keine Übertretung, sondern ein Vergehen darstellen soll, wird die Frage des Verschuldens, ob auch fahrlässig oder wenigstens grob fahrlässig, besonders zu prüfen sein.
    Neben der Hauptstrafe könnte auch die Frage der 'Einführung von Straffolgen erwogen werden, ob also etwa eine ein- oder mehrmalige rechtskräftige Verurteilung wegen Schwarzarbeit oder Teilnahme an ihr Konsequenzen für die Verneinung der Zuverlässigkeit im Sinne des § 35 Abs. 5 der Gewerbeordnung oder für ein Berufs- und Betriebsverbot nach Analogie der §§ 33 und 34 des Wirtschaftsgesetzes haben soll.
    Mit Umdruck Nr. 655 haben wir zum Mündlichen Bericht einen Änderungsantrag eingebracht, der folgende Anregungen enthält. Der allgemeinere Begriff „untersagen" müßte durch die prägnante Hervorkehrung der Straffälligkeit ersetzt werden. Strafbar sind Schwarzarbeiter und Auftraggeber. Die Worte „dem Auftraggeber" im Antrag des Ausschusses sind überflüssig, ja sinnwidrig. Auch die Übernahme von Schwarzarbeit sollte einbezogen werden, da sich hier der strafbare Wille des Schwarzarbeiters bereits eindeutig äußert.
    Die Föderalistische Union — Bayernpartei-Zentrum — wird dem Antrag des Ausschusses zustimmen. Wir bitten aber, ihm die Fassung des Umdrucks Nr. 655 geben zu wollen.

    (Beifall bei der FU.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Schmücker.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Kurt Schmücker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Antrag Drucksache Nr. 3135 ist mit einer geringfügigen textlichen Änderung, aber einstimmig, aus dem Ausschuß wieder herausgekommen. Wenn wir als Antragsteller trotzdem noch das Wort nehmen, so geschieht es, um dem Herrn Arbeitsminister auch hier im Plenum die Dringlichkeit unseres Anliegens noch einmal zu erläutern, aber auch um den Schwarzarbeitern draußen zu sagen, daß° sie sich langsam daran gewöhnen müssen, daß ihr gutes Geschäft zu Ende geht.
    Bei der Diskussion um unseren Antrag stritt man sich darum, ob man Bagatellsachen zur Schwarzarbeit rechnen soll oder nicht. Ich darf, um mich nachher klar und präzise ausdrücken zu können, vorab sagen, daß die Gemeinschaftsarbeit, eine Nachbarschaftshilfe und Freundschaftsdienste, Aus-


    (Schmücker)

    hilfen usw. und auch das gelegentliche Reparieren von ausgerechnet sonntags kaputtgegangenen Waschmaschinen natürlich nicht zur Schwarzarbeit gehören. Wir rechnen dazu jede planmäßige und fortdauernde Arbeit, die außerhalb der Gewerbeordnung und auch außerhalb der steuerlichen Erfassung geschieht.
    Ich will Ihnen einige Beispiele sagen; ich mache es sehr kurz. Ein Kollege aus diesem Hause erzählte mir, daß er vorletzte Woche die Maler gehabt habe. Am Freitag abend seien sie weggegangen. Mit Lehrlingen und allen Töpfen hätten sie das Haus verlassen. Auf seine Frage, warum sie es denn so eilig hätten, habe man ihm geantwortet: „Über Samstag/Sonntag arbeiten wir auf eigene Rechnung". Das ist Schwarzarbeit, diese Schwarzarbeit wollen wir unterbinden.
    Wir dürfen vielleicht dabei noch erwähnen, daß man auf die Sonntagsarbeit auch etwas mehr achtgeben sollte, als das bisher geschieht; denn Sonntagsarbeit sollte nur geleistet werden, wenn sie unaufschiebbar und unvermeidbar ist. In den meisten Fällen ist sie Schwarzarbeit.
    Ich will Ihnen einen weiteren Fall nennen. Nehmen wir eine Handwerkerin. Wir brauchen die Berufe ja gar nicht im einzelnen durchzugehen. Eine Frau hat geheiratet und übt ihren Beruf unangemeldet weiter aus. Wenn sie Schneiderin ist, dann ist es natürlich, daß sie für ihre Freundin hin und wieder einmal ein Kleid schneidert. Darüber sagt niemand etwas. Aber es gibt unzählige verheiratete Handwerkerinnen, die ohne Anmeldung ihren Beruf weiter ausüben und so dem ordentlichen Gewerbe großen Schaden zufügen.
    Wir rechnen zur Schwarzarbeit jeden Belegschafts- und Behördenhandel, der planmäßig betrieben wird.
    Wir wissen auch, daß unter den Erwerbslosen etliche Schwarzarbeiter sind, die kaum die Zeit zum Stempeln finden. Wir wollen dieses Gespräch nicht ad ultimum führen; aber ich meine, wir sollten in diesem Hause, bestimmt aber im Ausschuß, einmal den Mut finden, zum mindesten die Möglichkeit einer produktiven Gestaltung der Unterstützungen zu diskutieren. Ich glaube, daß wir damit eine neue Chance hätten, viele Menschen aus der Schwarzarbeit herauszuziehen.
    Ich betone dabei ausdrücklich, daß sich die Schwarzarbeit nach unserer Meinung keineswegs auf Arbeitslose beschränkt. Sie hat ebenso viele Anhänger unter den Beschäftigten, und wir wissen auch, daß die Klagen über die Schwarzarbeit in allen Ländern verschieden sind. Sie brauchen ja nur daran zu denken, daß beispielsweise Baden-Württemberg den Vorteil besitzt, nur eine geringe Arbeitslosigkeit von 2,7 % zu haben. Dort sind die Auswirkungen natürlich nicht so schwer wie beispielsweise bei uns in Niedersachsen, die wir wesentlich schlechter daran sind, oder wie etwa in Schleswig-Holstein. Wir müssen anerkennen, daß, was ja auch in dem Bericht schon zum Ausdruck gebracht worden ist, die Bundesanstalt sich bemüht hat, die Schwarzarbeit zu bekämpfen. Sie hat — das darf ich wohl mit Dank und Anerkennung sagen — große Erfolge gehabt. Aber wenn sie diese Erfolge gehabt hat, dann müssen wir zugeben, daß die Schwarzarbeit zum mindesten dagewesen und, wie ich glaube, auch noch im Umfange vorhanden ist.
    Die Schwarzarbeit ist doch nichts anderes als ein Diebstahl an denen, die ihre Pflicht tun, und wir meinen, daß ein Gesetz gegen sie notwendig ist. Es darf nicht nur der Ausführende — darauf legen wir das Schwergewicht —, sondern es muß auch der Auftraggeber gepackt werden können. Aber dieses Gesetz darf sich nicht darauf beschränken, langatmig festzulegen, wo die Grenze zwischen Bagatellsachen und den Dingen liegt, die bekämpft werden müssen. Dieses Gesetz verträgt keine Verniedlichung; es muß die nötige Zielstrebigkeit aufweisen. Ich glaube, wir alle wissen, wenn wir über Schwarzarbeit reden, was wir damit meinen und was nicht zu ihr gerechnet werden darf.
    Der Ausschuß hat unsern Antrag umformuliert. Er hat unsere Forderung bezüglich der Strafandrohung nicht aufgenommen und gemeint, das Wort „untersagt" genüge. Wenn man etwas untersagt, muß man es wirkungsvoll untersagen, und wie man das tut, brauche ich wohl nicht weiter zu erläutern. Also „untersagen" Sie es aus optischen Gründen ruhig; die Hauptsache ist, daß dieses Untersagen nachher so wirkungsvoll geschieht, daß es auch Erfolg hat.
    Wir bitten die Bundesregierung um die baldige Vorlage eines wirkungsvollen Gesetzes, indem wir dem Ausschußantrag zustimmen. Der Änderungsantrag, der hier eingereicht worden ist, widerspricht nicht unseren Auffassungen. Aber wir meinen, wenn schon im Ausschuß ein Antrag einstimmig angenommen worden ist, dann sollte man wegen redaktioneller Änderungen, wenn man sonst einer Meinung ist, nicht einen neuen Antrag bringen.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)