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ID0122906600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 229. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. September 1952 10419 229. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. September 1952. Geschäftliche Mitteilungen 10421A Änderungen der Tagesordnung 10421B Kleine Anfrage Nr. 285 der Abg. Dr. Schmid (Tübingen) u. Gen. betr. Wohnungsbeschlagnahme in Mannheim und Sigmaringen (Nrn. 3615, 3677 der Drucksachen) 10421B Vorlage des Entwurfs einer Verordnung zur Ergänzung der Verordnung M Nr. 1/52 über Preise für Milch, Butter und Käse 10421B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Großer Knechtsand (Nrn. 3604, 2970 der Drucksachen): Beratung abgesetzt 10421C Fortsetzung der Beratung der Berichte des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Bau der Zellertalbahn (Nrn. 3485, 440 der Drucksachen), über den Antrag der Abg. Volkholz, Donhauser, Dr. Seelos und Fraktion der BP betr. Geplante Einstellung der Lokalbahn Passau-Wegscheid auf der Strecke Obernzell-Wegscheid (Nrn. 3488, 1087 der Drucksachen), über die Anträge der Abg. Dr. Etzel, Dr. Seelos und Fraktion der BP betr. Bau einer Autobahn und der Abg. Dr. Baumgartner, Dr. Etzel, Dr. Seelos und Fraktion der BP betr. Ausbau und Instandsetzung des Straßennetzes in Bayern (Nrn. 3486, 442, 469 der Drucksachen) und über den Antrag der Abg. Stücklen, Strauß, Dr. Solleder, Bodensteiner u. Gen. betr. Straßenbauten in Bayern (Nrn. 3487, 470 der Drucksachen) . . 10421C Ausschußüberweisungen 10421D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 643) 10421D Beschlußfassung 10421D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen (Nr. 3640 der Drucksachen) 10421D Dr. Strauß, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz . . 10422A Dr. Wahl (CDU) 10422C Frau Dr. Steinbiß (CDU) 10423D Dr. Schneider (FDP) 10424C Dr. Hammer (FDP) 10424D Dr. Greve (SPD) 10425B Dr. Reismann (FU) 10427B Fisch (KPD) 10427D Ewers (DP) 10428C Ausschußüberweisung 10429B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Gebührenbefreiungen beim Wohnungsbau (Nr. 3611 der Drucksachen) . 10429B Ausschußüberweisung 10429C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik , Deutschland und Frankreich (Nr. 3599 der Drucksachen) . 10429C Ausschußüberweisung 10429D Beratung des Mündlichen 'Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Dr. Nowack, Neumayer, Dr. Atzenroth, Dr. Blank, Dr. Wellhausen, Dr. Oellers u. Gen. betr. Vereinheitlichung des Rückerstattungsrechtes, über den Antrag der Abg. Schmidt (Bayern) u. Gen. betr. Abänderung des Gesetzes für Wiedergutmachung, über den Antrag der Abg. Dr. Solleder, Dr. Horlacher, Bauereisen u. Gen. betr. Änderung des Rückerstattungsgesetzes, über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vorlage des Entwurfs eines Wiedergutmachungsgesetzes, über den Antrag der Fraktion der. BP betr. Rückerstattung feststellbaren ehemals jüdischen Vermögens (Restitution), (Nrn. 3583, 159, 886, 1010, 1828, 2447 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anerkennung des deutschen Widerstandes und zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (Nr. 3472 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 653, 656) 10429D Dr. Weber (Koblenz) (CDU): als Berichterstatter 10430A als Abgeordneter 10443A Dr. Arndt (SPD), Antragsteller . . 10433C Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 10436A Ewers (DP) 10436B Dr. Schneider (FDP) 10437B Müller (Frankfurt) (KPD) 10438C Dr. Greve (SPD) 10440B von Thadden (Fraktionslos) 10442C Abstimmungen 10445B Erste Beratung des Entwurfs eines Arbeitsgerichtsgesetzes (Nr. 3516 der Drucksachen; Umdruck Nr. 647) 10445C Storch, Bundesminister für Arbeit 10445C Sabel (CDU) 10446B Kohl (Stuttgart) (KPD) 10447B Richter (Frankfurt) (SPD) 10448B Dr. Atzenroth (FDP) 10449C Schuster (DP) 10450A Ausschußüberweisung 10450C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsvorschriften gehemmten Fristen in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung (Nr. 3597 der Drucksachen) 10450C Ausschußüberweisung 10450D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Altersversorgung für das Deutsche Handwerk (Nr. 3598 der Drucksachen) . . . . 10450D Storch, Bundesminister für Arbeit . 10450D Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 10451D Eickhoff (DP) 10452C Becker (Pirmasens) (CDU) 10453A Freidhof (SPD) 10454C Dr. Hammer (FDP) 10455D Ausschußüberweisung 10456A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Nrn. 3566, 3135 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 655) 10456B Frau Kipp-Kaule (SPD), Berichterstatterin 10456B Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 10457B Schmücker (CDU) 10457D Kalbfell (SPD) 10458D Storch, Bundesminister für Arbeit . 10459B Dr. Hammer (FDP) 10459D Schuster (DP) 10460A Abstimmungen 10460B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Angestellte und Beamte in Berlin (Nr. 3451 der Drucksachen) . . . . 10460C Frau Kalinke (DP), Antragstellerin 10460C, 10464B Schröter (SPD) 10461B Horn (CDU) 10463A Hübner (FDP): zur Sache 10463D persönliche Erklärung . . . . 10465A Arndgen (CDU) 10464D Beschlußfassung 104653 Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Bundesanstalt für Angestelltenversicherung in Berlin (Nr. 3452 [neu] der Drucksachen) 10465B Frau Kalinke (DP): als Antragstellerin 10465B als Abgeordnete 10469A persönliche Erklärung 10471D Storch, Bundesminister für Arbeit 10466C Dr. Schellenberg (SPD) 10467A Kohl (Stuttgart) (KPD) 10468B Frau Wolff (SPD) 10470A Arndgen (CDU) 10471B Abstimmungen 10471C Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Erhöhung der Posttarife (Nr. 3630 der Drucksachen) 10471D Mayerhofer (FU), Antragsteller . . 10472A Cramer (SPD) 10472B Leonhard (CDU) 10473A Dr. Schneider, Staatssekretär im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen 10474B Niebes (KPD) 10475D Hübner (FDP) 10476A Dr.-Ing. Decker (FU) 10476C Ausschußüberweisungen 10476D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Goetzendorff gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 20. Juni 1952 (Nr. 3634 der Drucksachen) . . . . 10476D Muckermann (CDU), Berichterstatter 10477A Beschlußfassung 10477C Beratung der Übersicht Nr. 56 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 641) 10477C Beschlußfassung 10477C Nächste Sitzung 10477C Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
    Es ist der Antrag gestellt, die Vorlage an den Ausschuß für Sozialpolitik

    (Zurufe: Und Wirtschaftspolitik!)

    — und Wirtschaftspolitik zu überweisen; federführend soll der Ausschuß für Sozialpolitik sein. Wer für die Überweisung an die beiden Ausschüsse ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe? — Enthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
    Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Vorlage eines Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Nrn. 3566, 3135 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 655).
    Ich erteile das Wort der Abgeordneten Frau Kipp-Kaule als Berichterstatterin.
    Frau Kipp-Kaule (SPD), Berichterstatterin: Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Am 27. Juni dieses Jahres hat sich der Ausschuß für Arbeit mit der Drucksache Nr. 3135 beschäftigt. Herr Abgeordneter Becker von der CDU hat als Vertreter der antragstellenden Partei im Ausschuß noch einmal diesen Antrag begründet. Er hat auf die Notwendigkeit einer Gesetzesvorlage hingewiesen, um eine wirksame Bekämpfung der Schwarzarbeit zu erreichen.
    Der Ausschuß hat sich in eingehender Diskussion mit diesem Antrag beschäftigt. Der Vertreter des Bundesministers für Arbeit wies die Ausschußmitglieder darauf hin, daß bereits verschiedene gesetzliche Vorschriften bestehen, die eigentlich zur Bekämpfung der Schwarzarbeit hätten ausreichen sollen, so z. B. in der Reichsversicherungsordnung, ferner in § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung betreffend die Verpflichtung zur Anmeldung eines bestehenden Gewerbes, in § 1 Abs. 1 des Güterfernverkehrsgesetzes betreffend die Güterfernverkehrsgenehmigungspflicht. In der Reichsversicherungsordnung haben wir die verschiedensten Bestimmungen, z. B. § 317 und § 521 Abs. 1, die Verpflichtung zur Anmeldung bei der Krankenkasse und dergleichen mehr. Nicht unerwähnt lassen möchte ich das Einkommensteuergesetz, die Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes und der Reichsabgabenordnung.
    Die Ausschußmitglieder stellten fest, daß trotzdem alle diese Gesetzesvorschriften bis zum heutigen Tag nicht ausgereicht haben, die Schwarzarbeit wirksam zu bekämpfen. In der Zwischenzeit seit der Einbringung des Antrags der Deutschen Partei und der Beratung der Drucksache Nr. 3135 im Ausschuß für Arbeit haben die verschiedensten Bundesminister, so der Bundesminister für Arbeit, der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der Wohnungsbauminister und der Bundesminister für Wirtschaft sowie der Bundesminister der Justiz an die entsprechenden Landesminister und Senatoren Schreiben gerichtet, in denen sie darauf hinweisen, daß man alles tun möge, um die Durchführung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zu sichern und die möglichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit zu treffen. Ferner hat man den Ländern den Vorschlag gemacht, Arbeitsausschüsse auf der Kreis- und Kommunalebene zu schaffen, um die Maßnahmen gegen die Schwarzarbeit zu aktivieren.
    Der Ausschuß hat sich mit all diesen Fragen beschäftigt. Er hat in eingehender Diskussion festgestellt, daß die Schwierigkeiten hinsichtlich einer Abgrenzung der Schwarzarbeit sehr groß sind. Der Begriff der Schwarzarbeit — so sagte selbst der Vertreter des Bundesarbeitsministers — sei schwer zu definieren, und es könne nicht so sein, daß ein ungehemmtes Denunziantentum entstehe oder etwa Bagatellfälle vor den Richter gebracht würden; auch könne das Gesetz nicht so aussehen, daß man es der Entscheidung des einzelnen Richters überlasse, was nun als Schwarzarbeit anzusehen sei. Die Gegenseitigkeits-, Nachbarschafts-, Verwandtschaftshilfe und Gelegenheitsarbeiten seien doch wohl nicht als Schwarzarbeit anzusehen. Im Ausschuß wurde auch das Beispiel gebracht, daß sonntagsmorgens plötzlich der Elektroherd versagt, aus irgendeinem Grunde die Stromzufuhr nicht mehr gesichert ist und man zum benachbarten Freund oder dergleichen geht, um ein neues Kabel oder eine neue Sicherung einsetzen zu lassen. Es wurde gefragt, ob man das als Schwarzarbeit betrachten könne. Oder wie ist es, wenn der Hausfrau, die in der glücklichen Lage ist, eine elektrische Waschmaschine zu besitzen, daran plötzlich der Keilriemen reißt und sie zum Nachbarn geht, der Elektriker ist und einen neuen Keilriemen aufzieht? Sollte man das auch als Schwarzarbeit bezeichnen oder diese Sache unter den Begriff der Gelegenheits-, Verwandtschafts- oder Gegenseitigkeitshilfe bringen?
    Sie sehen also an diesen Dingen, daß es dem Ausschuß gar nicht so leicht gemacht war und daß es der Ausschuß sich selbst in seiner Diskussion auch nicht so leicht gemacht hat, den Antrag der CDU/CSU-Fraktion eventuell so, wie er gestellt war, dem Plenum wieder vorzulegen, also den Antrag, der dahin geht, der Regierung die Auflage zu machen, ein Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vorzulegen, in dem auch der Auftraggeber des Schwarzarbeiters unter Strafandrohung gestellt wird.
    Es ist auch nicht so — darauf möchte ich noch hinweisen —, daß wir etwa eine Möglichkeit hätten, aus einer Handhabung des AVAVG einheitliche Maßnahmen zu treffen. Wenn auch die Bundesanstalt unter ihrem Präsidenten Scheuble


    (Frau Kipp-Kaule)

    bereits in einigen Schreiben an die Arbeitsämter der örtlichen Instanz und die Landesarbeitsämter darauf hingewiesen hat, daß man alles tun solle, um auf örtlicher Ebene zu untersuchen, wie die bestehenden Mißstände beseitigt werden könnten, so sehen Sie daran, daß selbst diese Instanzen in der Zwischenzeit bemüht gewesen sind, die Schwarzarbeit zu bekämpfen.
    Der Ausschuß ist, nachdem er sich in eingehender Beratung mit all diesen Fragen beschäftigt hat, zu der Auffassung gekommen, daß der Antrag der CDU/CSU so, wie er dem Hause vorgelegen hat, nicht wieder zurückgegeben werden kann. In Drucksache Nr. 3135 hatte die Fraktion der CDU/ CSU beantragt, daß die Bundesregierung ersucht werden solle, dem Bundestag ein Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vorzulegen, in dem auch der Auftraggeber des Schwarzarbeiters unter Strafandrohung gestellt werde. Herr Abgeordneter Richter hat dann angeregt, schon aus optischen Gründen heraus diesen Antrag nicht so wieder zurückgehen zu lassen, und dem Ausschuß das vorgeschlagen, was Sie in der Drucksache Nr. 3566 finden: daß die Bundesregierung ersucht werden solle, .dem Bundestag einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vorzulegen, in dem auch dem Auftraggeber die Vergebung von Aufträgen an Schwarzarbeiter untersagt wird.

    (Abg. Stücklen: Weis heißt „untersagt"?) Der Ausschuß hat die ihm vom Abgeordneten Richter vorgeschlagene Formulierung einstimmig angenommen, und ich habe die Aufgabe, Ihnen, meine Herren und Damen, vorzuschlagen, die Formulierung der Drucksache Nr. 3566 anzunehmen.



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke der Frau 1) Berichterstatterin und eröffne die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt dem Hause vor, sich mit einer Aussprachezeit von 40 Minuten zu begnügen. — Es ist so beschlossen.
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Etzel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Etzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über die wirtschaftliche, soziale, finanzielle und moralische Verderblichkeit der Schwarzarbeit, gleichviel, ob sie im stehenden Gewerbebetrieb oder im Wandergewerbe stattfindet, ist kein Wort mehr zu verlieren. Auch über ihre wirtschaftlichen und sozialen Ursachen besteht im wesentlichen Klarheit. Die Schwarzarbeit ist in der Regel weder Kavaliersdelikt noch eine nachsichtig zu duldende soziale Notstandshandlung. Ihre Bekämpfung ist ein Problem von erheblicher Bedeutung und Dringlichkeit. Ihre gesellschaftliche Ächtung ist notwendig. Das geschieht am wirksamsten durch ihre Erklärung zur Straftat, die neben den sonstigen in der Debatte am 19. März 1952 eingehend erörterten Maßnahmen wahrscheinlich nicht entbehrt werden kann. Es ist allerdings zuzugeben, daß die gesetzgeberische Lösung, aber auch der praktische Vollzug einer solchen Strafvorschrift schwierig sein wird. Gleichwohl muß, wie die Verhältnisse liegen, der ernsthafte Versuch unternommen und einmal die Probe auf das Exempel der Wirksamkeit eines solchen Gesetzes gemacht werden
    Da es rechts- und gesetzgebungspolitisch nicht ohne Bedenken ist, die an sich schon zu große Zahl der Sonderstrafgesetze ohne Not zu vermehren, könnte zunächst daran gedacht werden, entsprechende Bestimmungen in § 148 der Gewerbeordnung einzufügen. Dieser Weg ist aber wohl des-
    wegen nicht gangbar, weil die Straftatbestände dieses Paragraphen nur Übertretungen sind, während die epidemisch grassierende Schwarzarbeit eine schwere Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und daher die Charakterisierung als Vergehen angebracht erscheint. Auch die Aufnahme von einschlägigen Strafvorschriften in den am 11. Juli dieses Jahres dem Bundesrat zugeleiteten Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes kommt kaum in Frage, da dadurch der Rahmen dieses Entwurfs als eines Strafrechtsbereinigungsgesetzes überschritten würde. Auf die große Strafrechtsreform aber zu warten, geht nicht an. So bleibt trotz berechtigter Bedenken gegen eine weitere Vermehrung der Sonderstrafgesetze wohl kein anderer Weg als der, der in dem Antrag auf Drucksache Nr. 3135 und im Mündlichen Bericht des 20. Ausschusses vorgeschlagen wird. Ein Strafgesetz gegen Schwarzarbeit wird nicht nur den Schwarzarbeiter selbst, sondern auch den Auftraggeber als Teilnehmer oder Begünstiger zu fassen haben. Da der Tatbestand, wie erwähnt, keine Übertretung, sondern ein Vergehen darstellen soll, wird die Frage des Verschuldens, ob auch fahrlässig oder wenigstens grob fahrlässig, besonders zu prüfen sein.
    Neben der Hauptstrafe könnte auch die Frage der 'Einführung von Straffolgen erwogen werden, ob also etwa eine ein- oder mehrmalige rechtskräftige Verurteilung wegen Schwarzarbeit oder Teilnahme an ihr Konsequenzen für die Verneinung der Zuverlässigkeit im Sinne des § 35 Abs. 5 der Gewerbeordnung oder für ein Berufs- und Betriebsverbot nach Analogie der §§ 33 und 34 des Wirtschaftsgesetzes haben soll.
    Mit Umdruck Nr. 655 haben wir zum Mündlichen Bericht einen Änderungsantrag eingebracht, der folgende Anregungen enthält. Der allgemeinere Begriff „untersagen" müßte durch die prägnante Hervorkehrung der Straffälligkeit ersetzt werden. Strafbar sind Schwarzarbeiter und Auftraggeber. Die Worte „dem Auftraggeber" im Antrag des Ausschusses sind überflüssig, ja sinnwidrig. Auch die Übernahme von Schwarzarbeit sollte einbezogen werden, da sich hier der strafbare Wille des Schwarzarbeiters bereits eindeutig äußert.
    Die Föderalistische Union — Bayernpartei-Zentrum — wird dem Antrag des Ausschusses zustimmen. Wir bitten aber, ihm die Fassung des Umdrucks Nr. 655 geben zu wollen.

    (Beifall bei der FU.)