Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Es ist der Antrag gestellt, die Vorlage an den Ausschuß für Sozialpolitik
— und Wirtschaftspolitik zu überweisen; federführend soll der Ausschuß für Sozialpolitik sein. Wer für die Überweisung an die beiden Ausschüsse ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe? — Enthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Vorlage eines Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Nrn. 3566, 3135 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 655).
Ich erteile das Wort der Abgeordneten Frau Kipp-Kaule als Berichterstatterin.
Frau Kipp-Kaule , Berichterstatterin: Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Am 27. Juni dieses Jahres hat sich der Ausschuß für Arbeit mit der Drucksache Nr. 3135 beschäftigt. Herr Abgeordneter Becker von der CDU hat als Vertreter der antragstellenden Partei im Ausschuß noch einmal diesen Antrag begründet. Er hat auf die Notwendigkeit einer Gesetzesvorlage hingewiesen, um eine wirksame Bekämpfung der Schwarzarbeit zu erreichen.
Der Ausschuß hat sich in eingehender Diskussion mit diesem Antrag beschäftigt. Der Vertreter des Bundesministers für Arbeit wies die Ausschußmitglieder darauf hin, daß bereits verschiedene gesetzliche Vorschriften bestehen, die eigentlich zur Bekämpfung der Schwarzarbeit hätten ausreichen sollen, so z. B. in der Reichsversicherungsordnung, ferner in § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung betreffend die Verpflichtung zur Anmeldung eines bestehenden Gewerbes, in § 1 Abs. 1 des Güterfernverkehrsgesetzes betreffend die Güterfernverkehrsgenehmigungspflicht. In der Reichsversicherungsordnung haben wir die verschiedensten Bestimmungen, z. B. § 317 und § 521 Abs. 1, die Verpflichtung zur Anmeldung bei der Krankenkasse und dergleichen mehr. Nicht unerwähnt lassen möchte ich das Einkommensteuergesetz, die Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes und der Reichsabgabenordnung.
Die Ausschußmitglieder stellten fest, daß trotzdem alle diese Gesetzesvorschriften bis zum heutigen Tag nicht ausgereicht haben, die Schwarzarbeit wirksam zu bekämpfen. In der Zwischenzeit seit der Einbringung des Antrags der Deutschen Partei und der Beratung der Drucksache Nr. 3135 im Ausschuß für Arbeit haben die verschiedensten Bundesminister, so der Bundesminister für Arbeit, der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der Wohnungsbauminister und der Bundesminister für Wirtschaft sowie der Bundesminister der Justiz an die entsprechenden Landesminister und Senatoren Schreiben gerichtet, in denen sie darauf hinweisen, daß man alles tun möge, um die Durchführung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zu sichern und die möglichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit zu treffen. Ferner hat man den Ländern den Vorschlag gemacht, Arbeitsausschüsse auf der Kreis- und Kommunalebene zu schaffen, um die Maßnahmen gegen die Schwarzarbeit zu aktivieren.
Der Ausschuß hat sich mit all diesen Fragen beschäftigt. Er hat in eingehender Diskussion festgestellt, daß die Schwierigkeiten hinsichtlich einer Abgrenzung der Schwarzarbeit sehr groß sind. Der Begriff der Schwarzarbeit — so sagte selbst der Vertreter des Bundesarbeitsministers — sei schwer zu definieren, und es könne nicht so sein, daß ein ungehemmtes Denunziantentum entstehe oder etwa Bagatellfälle vor den Richter gebracht würden; auch könne das Gesetz nicht so aussehen, daß man es der Entscheidung des einzelnen Richters überlasse, was nun als Schwarzarbeit anzusehen sei. Die Gegenseitigkeits-, Nachbarschafts-, Verwandtschaftshilfe und Gelegenheitsarbeiten seien doch wohl nicht als Schwarzarbeit anzusehen. Im Ausschuß wurde auch das Beispiel gebracht, daß sonntagsmorgens plötzlich der Elektroherd versagt, aus irgendeinem Grunde die Stromzufuhr nicht mehr gesichert ist und man zum benachbarten Freund oder dergleichen geht, um ein neues Kabel oder eine neue Sicherung einsetzen zu lassen. Es wurde gefragt, ob man das als Schwarzarbeit betrachten könne. Oder wie ist es, wenn der Hausfrau, die in der glücklichen Lage ist, eine elektrische Waschmaschine zu besitzen, daran plötzlich der Keilriemen reißt und sie zum Nachbarn geht, der Elektriker ist und einen neuen Keilriemen aufzieht? Sollte man das auch als Schwarzarbeit bezeichnen oder diese Sache unter den Begriff der Gelegenheits-, Verwandtschafts- oder Gegenseitigkeitshilfe bringen?
Sie sehen also an diesen Dingen, daß es dem Ausschuß gar nicht so leicht gemacht war und daß es der Ausschuß sich selbst in seiner Diskussion auch nicht so leicht gemacht hat, den Antrag der CDU/CSU-Fraktion eventuell so, wie er gestellt war, dem Plenum wieder vorzulegen, also den Antrag, der dahin geht, der Regierung die Auflage zu machen, ein Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vorzulegen, in dem auch der Auftraggeber des Schwarzarbeiters unter Strafandrohung gestellt wird.
Es ist auch nicht so — darauf möchte ich noch hinweisen —, daß wir etwa eine Möglichkeit hätten, aus einer Handhabung des AVAVG einheitliche Maßnahmen zu treffen. Wenn auch die Bundesanstalt unter ihrem Präsidenten Scheuble
bereits in einigen Schreiben an die Arbeitsämter der örtlichen Instanz und die Landesarbeitsämter darauf hingewiesen hat, daß man alles tun solle, um auf örtlicher Ebene zu untersuchen, wie die bestehenden Mißstände beseitigt werden könnten, so sehen Sie daran, daß selbst diese Instanzen in der Zwischenzeit bemüht gewesen sind, die Schwarzarbeit zu bekämpfen.
Der Ausschuß ist, nachdem er sich in eingehender Beratung mit all diesen Fragen beschäftigt hat, zu der Auffassung gekommen, daß der Antrag der CDU/CSU so, wie er dem Hause vorgelegen hat, nicht wieder zurückgegeben werden kann. In Drucksache Nr. 3135 hatte die Fraktion der CDU/ CSU beantragt, daß die Bundesregierung ersucht werden solle, dem Bundestag ein Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vorzulegen, in dem auch der Auftraggeber des Schwarzarbeiters unter Strafandrohung gestellt werde. Herr Abgeordneter Richter hat dann angeregt, schon aus optischen Gründen heraus diesen Antrag nicht so wieder zurückgehen zu lassen, und dem Ausschuß das vorgeschlagen, was Sie in der Drucksache Nr. 3566 finden: daß die Bundesregierung ersucht werden solle, .dem Bundestag einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vorzulegen, in dem auch dem Auftraggeber die Vergebung von Aufträgen an Schwarzarbeiter untersagt wird.
Der Ausschuß hat die ihm vom Abgeordneten Richter vorgeschlagene Formulierung einstimmig angenommen, und ich habe die Aufgabe, Ihnen, meine Herren und Damen, vorzuschlagen, die Formulierung der Drucksache Nr. 3566 anzunehmen.