Rede von
Adolf
von
Thadden
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(Fraktionslos)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DRP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur einige wenige Bemerkungen zu dem Bericht des Ausschusses und dem Antrag der SPD machen.
Ich halte es für notwendig, wie der Kollege Ewers gesagt hat, den § 4 des sozialdemokratischen Entwurfes, der j a bereits das große Mißfallen des Vertreters der KP erregt hat, doch noch präzise dahingehend zu erweitern, daß diejenigen, deren ganzer Widerstand darin bestand, daß sie ein totalitäres Regime durch ein totalitäres Regime anderer Prägung ersetzen wollten, nicht als Widerstandskämpfer anerkannt werden. Ich glaube, daß man nicht — wie es Kollege Greve eben tat — von einer „damaligen Schau" und von einer „heutigen Schau" sprechen kann. Irgendwelche durchlaufende Maximen sollte es wohl geben.
Dann noch ein weiteres Wort. Herr Kollege Greve hat eben gesagt, der Grundsatz müsse bleiben: „Jeder Widerstand war rechtmäßig". Zunächst einmal begrüße ich den Änderungsvorschlag der Fraktion der DP, den Herr Ewers eben vorgebracht hat. Aber lassen Sie mich ein Beispiel anführen. Wie wäre es in folgendem Falle? Ich habe vor einigen Tagen die Inhaltsangabe mit Bildern eines amerikanischen Filmes gesehen, worin es darum geht, daß ein Deutscher, nachdem er als Soldat gefangen geriet, von den Alliierten — in diesem Falle den westlichen Alliierten — in Deutschland zur Spionage eingesetzt wurde. Dieser Mann hat sich dann, wie aus dem Film hervorgeht, mit innerer Überzeugung für diese Sache verwendet. Er wurde in Ausführung seines ihm gegebenen Auftrags, den er aber auch mit einer inneren Berufung ausführen zu müssen glaubte, geschnappt, zum Tode verurteilt und hingerichtet. Was wäre im Sinne dieser Anträge z. B. mit den Angehörigen dieses Mannes? Hätten die Angehörigen dieses Mannes einen Anspruch auf Leistungen im Sinne dieses Gesetzes? Ich glaube, um hier einen ganz konkreten Einzelfall anzuführen, der immerhin denkbar ist, — — -
— Herr Kollege Dr. Arndt, dieser Einwand: „Wir machen keine Gesetze für amerikanische Filme", war ungemein töricht;
(Abg. Dr. Arndt: Selbst bei größter Bemühung würde es mir nicht gelingen,
törichter zu sein als Sie!)
— Das ist eine Ansichtssache, Herr Dr. Arndt!
Ich möchte hoffen, daß der Antrag, wie es bereits
Herr Dr. Schneider beantragt hat, auch an den
Ausschuß für Geld und Kredit überwiesen wird.
In der Fragestunde der nächsten Woche werde ich mit einer Frage auf dieses Thema zurückkommen und die Bundesregierung fragen, um was für Ziffern es sich handelt. Wenn von Rückerstattungssummen von über 30 Milliarden Mark in Publikationen des Review Boards der britischen Zone gesprochen wird, dann bedeutet das doch, daß es sich um Ziffern handelt — sie sind in ähnlicher Höhe außerdem durch Feststellungen des hessischen und des bayerischen Finanzministeriums, allerdings schätzungsweise, ermittelt worden —, die uns doch erhebliche Bedenken machen sollten. Ich glaube deswegen, daß eine Verweisung dieser Anträge, so wie es eben Herr Dr. Schneider beantragt hat, auch an diesen Ausschuß gut und richtig wäre. Ich hoffe auch, daß die Festlegung, wer nun wirklich anspruchsberechtigt wird, doch etwas gründlicher vorgenommen wird, als das in den beiden Entwürfen der Fall ist.