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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 229. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. September 1952 10419 229. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. September 1952. Geschäftliche Mitteilungen 10421A Änderungen der Tagesordnung 10421B Kleine Anfrage Nr. 285 der Abg. Dr. Schmid (Tübingen) u. Gen. betr. Wohnungsbeschlagnahme in Mannheim und Sigmaringen (Nrn. 3615, 3677 der Drucksachen) 10421B Vorlage des Entwurfs einer Verordnung zur Ergänzung der Verordnung M Nr. 1/52 über Preise für Milch, Butter und Käse 10421B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Großer Knechtsand (Nrn. 3604, 2970 der Drucksachen): Beratung abgesetzt 10421C Fortsetzung der Beratung der Berichte des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Bau der Zellertalbahn (Nrn. 3485, 440 der Drucksachen), über den Antrag der Abg. Volkholz, Donhauser, Dr. Seelos und Fraktion der BP betr. Geplante Einstellung der Lokalbahn Passau-Wegscheid auf der Strecke Obernzell-Wegscheid (Nrn. 3488, 1087 der Drucksachen), über die Anträge der Abg. Dr. Etzel, Dr. Seelos und Fraktion der BP betr. Bau einer Autobahn und der Abg. Dr. Baumgartner, Dr. Etzel, Dr. Seelos und Fraktion der BP betr. Ausbau und Instandsetzung des Straßennetzes in Bayern (Nrn. 3486, 442, 469 der Drucksachen) und über den Antrag der Abg. Stücklen, Strauß, Dr. Solleder, Bodensteiner u. Gen. betr. Straßenbauten in Bayern (Nrn. 3487, 470 der Drucksachen) . . 10421C Ausschußüberweisungen 10421D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 643) 10421D Beschlußfassung 10421D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen (Nr. 3640 der Drucksachen) 10421D Dr. Strauß, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz . . 10422A Dr. Wahl (CDU) 10422C Frau Dr. Steinbiß (CDU) 10423D Dr. Schneider (FDP) 10424C Dr. Hammer (FDP) 10424D Dr. Greve (SPD) 10425B Dr. Reismann (FU) 10427B Fisch (KPD) 10427D Ewers (DP) 10428C Ausschußüberweisung 10429B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Gebührenbefreiungen beim Wohnungsbau (Nr. 3611 der Drucksachen) . 10429B Ausschußüberweisung 10429C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik , Deutschland und Frankreich (Nr. 3599 der Drucksachen) . 10429C Ausschußüberweisung 10429D Beratung des Mündlichen 'Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Dr. Nowack, Neumayer, Dr. Atzenroth, Dr. Blank, Dr. Wellhausen, Dr. Oellers u. Gen. betr. Vereinheitlichung des Rückerstattungsrechtes, über den Antrag der Abg. Schmidt (Bayern) u. Gen. betr. Abänderung des Gesetzes für Wiedergutmachung, über den Antrag der Abg. Dr. Solleder, Dr. Horlacher, Bauereisen u. Gen. betr. Änderung des Rückerstattungsgesetzes, über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vorlage des Entwurfs eines Wiedergutmachungsgesetzes, über den Antrag der Fraktion der. BP betr. Rückerstattung feststellbaren ehemals jüdischen Vermögens (Restitution), (Nrn. 3583, 159, 886, 1010, 1828, 2447 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anerkennung des deutschen Widerstandes und zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (Nr. 3472 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 653, 656) 10429D Dr. Weber (Koblenz) (CDU): als Berichterstatter 10430A als Abgeordneter 10443A Dr. Arndt (SPD), Antragsteller . . 10433C Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 10436A Ewers (DP) 10436B Dr. Schneider (FDP) 10437B Müller (Frankfurt) (KPD) 10438C Dr. Greve (SPD) 10440B von Thadden (Fraktionslos) 10442C Abstimmungen 10445B Erste Beratung des Entwurfs eines Arbeitsgerichtsgesetzes (Nr. 3516 der Drucksachen; Umdruck Nr. 647) 10445C Storch, Bundesminister für Arbeit 10445C Sabel (CDU) 10446B Kohl (Stuttgart) (KPD) 10447B Richter (Frankfurt) (SPD) 10448B Dr. Atzenroth (FDP) 10449C Schuster (DP) 10450A Ausschußüberweisung 10450C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsvorschriften gehemmten Fristen in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung (Nr. 3597 der Drucksachen) 10450C Ausschußüberweisung 10450D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Altersversorgung für das Deutsche Handwerk (Nr. 3598 der Drucksachen) . . . . 10450D Storch, Bundesminister für Arbeit . 10450D Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 10451D Eickhoff (DP) 10452C Becker (Pirmasens) (CDU) 10453A Freidhof (SPD) 10454C Dr. Hammer (FDP) 10455D Ausschußüberweisung 10456A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Nrn. 3566, 3135 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 655) 10456B Frau Kipp-Kaule (SPD), Berichterstatterin 10456B Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 10457B Schmücker (CDU) 10457D Kalbfell (SPD) 10458D Storch, Bundesminister für Arbeit . 10459B Dr. Hammer (FDP) 10459D Schuster (DP) 10460A Abstimmungen 10460B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Angestellte und Beamte in Berlin (Nr. 3451 der Drucksachen) . . . . 10460C Frau Kalinke (DP), Antragstellerin 10460C, 10464B Schröter (SPD) 10461B Horn (CDU) 10463A Hübner (FDP): zur Sache 10463D persönliche Erklärung . . . . 10465A Arndgen (CDU) 10464D Beschlußfassung 104653 Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Bundesanstalt für Angestelltenversicherung in Berlin (Nr. 3452 [neu] der Drucksachen) 10465B Frau Kalinke (DP): als Antragstellerin 10465B als Abgeordnete 10469A persönliche Erklärung 10471D Storch, Bundesminister für Arbeit 10466C Dr. Schellenberg (SPD) 10467A Kohl (Stuttgart) (KPD) 10468B Frau Wolff (SPD) 10470A Arndgen (CDU) 10471B Abstimmungen 10471C Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Erhöhung der Posttarife (Nr. 3630 der Drucksachen) 10471D Mayerhofer (FU), Antragsteller . . 10472A Cramer (SPD) 10472B Leonhard (CDU) 10473A Dr. Schneider, Staatssekretär im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen 10474B Niebes (KPD) 10475D Hübner (FDP) 10476A Dr.-Ing. Decker (FU) 10476C Ausschußüberweisungen 10476D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Goetzendorff gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 20. Juni 1952 (Nr. 3634 der Drucksachen) . . . . 10476D Muckermann (CDU), Berichterstatter 10477A Beschlußfassung 10477C Beratung der Übersicht Nr. 56 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 641) 10477C Beschlußfassung 10477C Nächste Sitzung 10477C Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Matthes


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Entschuldigt fehlen die Abgeordneten Dr. Becker (Hersfeld), Freitag,

    (A) Gockeln, Günther, Freudenberg, Reitzner, Clausen, Graf von Spreti, Lemmer, Dr. Fricke, Dr. Semler, Dr. Koch, Niebergall, Agatz, Paul (Düsseldorf), Reimann, Frau Strohbach, Euler, Fröhlich, Hoogen, Jacobs.



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die übrigen amtlichen Mitteilungen werden wie üblich ohne Verlesung ins Stenographische Protokoll aufgenommen.
Der Bundesminister der Finanzen hat unter dem 10. September 1952 die Kleine Anfrage Nr. 285 der Abgeordneten Dr. Schmid (Tübingen) und Genossen betreffend Wohnungsbeschlagnahme in Mannheim und Sigmaringen — Nr. 3615 der Drucksachen — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache Nr. 3677 vervielfältigt.
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers hat unter dem 9. September 1952 den Entwurf einer Verordnung zur Ergänzung der Verordnung M Nr. 1/52 über Preise für Milch, Butter und Käse übersandt mit der Bitte um Bekanntgabe an den Bundestag gemäß § 18 Abs. 5 des Gesetzes über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten. Die Verordnung liegt im Archiv zur Einsichtnahme aus.
Meine Damen und Herren! Zur heutigen Tagesordnung habe ich darauf hinzuweisen, daß diese um die Punkte 19 — wozu nur noch abzustimmen ist — und 20, Beratung des interfraktionellen Antrages betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse, der gestrigen Tagesordnung erweitert wird
Zu Punkt 12 der heutigen Tagesordnung, betreffend Großer Knechtsand, muß ich darauf hinweisen, daß der Bundeskanzler und der Staatssekretär des Auswärtigen Amts infolge Abwesenheit bei den Verhandlungen nicht zur Verfügung stehen, so daß gebeten werden muß, diesen Punkt von der Tagesordnung abzusetzen. Ich darf annehmen, daß das Haus damit einverstanden ist, daß dieser Punkt auf die Tagesordnung des nächsten Mittwochs gesetzt wird. — Das ist der Fall.
Ich rufe zunächst Punkt 19 der gestrigen Tagesordnung auf:
Beratung der Berichte des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß)

a) über den Antrag der Fraktion der Bayernpartei betreffend Bau der Zellertalbahn (Nrn. 3485, 440 der Drucksachen),
b) über den Antrag der Abgeordneten Volkholz, Donhauser, Dr. Seelos und Fraktion der Bayernpartei betreffend Geplante Einstellung der Lokalbahn Passau-Wegscheid auf der Strecke Obernzell-Wegscheid (Nrn. 3488, 1087 der Drucksachen),
c) über die Anträge der Abgeordneten Dr. Etzel, Dr. Seelos und Fraktion der Bayernpartei betreffend Bau einer Autobahn und der Abgeordneten Dr. Baumgartner, Dr. Etzel, Dr. Seelos und Fraktion der Bayernpartei betreffend Ausbau und Instandsetzung des Straßennetzes in Bayern (Nrn. 3486, 442, 469 der Drucksachen),
d) über den Antrag der Abgeordneten Stücklen, Strauß, Dr. Solleder, Bodensteiner und Genossen betreffend Straßenbauten in Bayern (Nrn. 3487, 470 der Drucksachen).
Ich darf unterstellen, daß die Mitglieder des Hauses die Unterlagen noch zur Verfügung haben. Es ist von Herrn Abgeordneten Höhne der Antrag gestellt worden, sämtliche Punkte, die unter Punkt 19 der Tagesordnung behandelt wurden, dem Haushaltsausschuß, dem Ausschuß für Grenzlandfragen und dem Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen zu überweisen mit dem Anliegen, sie gemeinsam mit den gestern ebenfalls überwiesenen Anträgen auf Sanierung der westlichen Oberpfalz zu behandeln. Gestern Abend ist das Haus bei der Abstimmung über diesen Überweisungsantrag nicht beschlußfähig gewesen.
Ich bitte die Damen und Herren, die für die Überweisung dieser Anträge und Berichte an die drei genannten Ausschüsse sind, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Diese Überweisung ist gegen wenige Stimmen erfolgt. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
Ich rufe Punkt 20 der gestrigen Tagesordnung auf:
Beratung des interfraktionellen Antrags betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 643).
Ich bitte die Damen und Herren, die der Überweisung der Anträge an die Ausschüsse gemäß Umdruck Nr. 643 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; die Überweisung ist erfolgt.
Dann rufe ich Punkt 1 der heutigen Tagesordnung auf:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes
über das gerichtliche Verfahren bei Frei-


(Präsident Dr. Ehlers)

heitsentziehungen (Nr. 3640 der Drucksachen).
Der Herr Staatssekretär des Bundesjustizministeriums zur Begründung des Gesetzentwurfs!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz Josef Strauß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ihnen von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen ist nicht nur wegen seines Inhalts als solchen bedeutsam, sondern insbesondere auch deswegen, weil es sich bei diesem Gesetzentwurf um ein Ausführungsgesetz zum Grundrechtsteil unserer Verfassung handelt. Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes besagt, daß die Freiheit der Person unverletzlich ist. Bei den Beratungen dieses Artikels im Parlamentarischen Rat hat man sich bemüht, die Wirksamkeit dieses Artikels durch ergänzende Bestimmungen zu untermauern, hat es dann aber dem Teil unseres Grundgesetzes über die Rechtsprechung überlassen, die entsprechenden Vorschriften vorzusehen. Sie haben ihren Niederschlag in den Vorschriften des Art. 104 unseres Grundgesetzes gefunden, den ich selbst als Mitglied des Rechtspflegeausschusses des Parlamentarischen Rates vor nahezu drei Jahren formuliert habe.
    Die Vorschriften des Art. 104 befinden sich zwar nicht im eigentlichen Grundrechtsteil. Es herrscht aber allgemeine Übereinstimmung darüber, daß Art. 104 eine Grundrechtsnorm darstellt. Er ist mitunter als die deutsche Magna Charta bezeichnet worden. Er stellt jedenfalls den Habeas-corpus- Artikel unserer Verfassung dar. Er ist ferner unmittelbar anwendbares Recht. Er ist anwendbar geworden mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes. Dennoch sind ausführende Bestimmungen notwendig. Art. 104 Abs. 2 sieht daher selbst vor, daß die nähere Regelung hinsichtlich der Freiheitsentziehung einem einfachen Bundesgesetz vorbehalten bleibt.
    Art. 104 befaßt sich nicht nur mit den eigentlichen Freiheitsentziehungen, sondern auch mit den Freiheitsbeschränkungen. Sein Abs. 1 enthält den Oberbegriff der Freiheitsbeschränkungen, während die Absätze 2 bis 4 sich mit den eigentlichen schwerwiegenderen Freiheitsentziehungen bef assen. Für diese Freiheitsentziehungen soll nach den Vorschriften des Grundgesetzes ein Ausführungsgesetz ergehen.
    Das Ihnen vorgelegte Gesetz begnügt sich auch aus diesem Grunde damit, das gerichtliche Verfahren für Freiheitsentziehungen — für die eigentlichen Freiheitsentziehungen — zu regeln. Sondervorschriften für Freiheitsbeschränkungen, also für die losere Form, sind nicht in Aussicht genommen. Auch hierüber haben im Rechtspflegeausschuß des Parlamentarischen Rates eingehende Erörterungen stattgefunden, und es wurde auf gewisse Bedenken hingewiesen, die hinsichtlich einer zu vorzeitigen Kontrolle der Freiheitsbeschränkungen bestehen. Das Grundgesetz schreibt daher die richterliche Anordnung nur bei den eigentlichen Freiheitsentziehungen vor.
    Der Entwurf ist auch deswegen notwendig, weil durch das Inkrafttreten des Grundgesetzes in mehr Fällen als bisher eine richterliche Anordnung bei Freiheitsentziehungen erforderlich wurde. Der Entwurf zählt die Fälle im einzelnen auf, bei denen eine derartige richterliche Entscheidung notwendig ist. Es bedarf keiner Regelung für die Fälle, bei denen eine mit Art. 104 in Einklang stehende gesetzliche Regelung aus früherem Recht bereits vorhanden ist. Zuständig sind die ordentlichen Gerichte, die auf Antrag tätig werden und die Freiheitsentziehung selbst anordnen, nicht etwa nur nachprüfen, ob ein Verwaltungsakt, der eine Freiheitsentziehung vornimmt, sich im Rahmen der Gesetze hält.
    Als Verfahren wird das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit vorgeschlagen. Zuständig im Einzelfall soll das Amtsgericht des Aufenthaltsorts sein. Dem Betroffenen, dem ein weitgehendes Anhörungsrecht gesichert wird, ist die sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Amts- Berichts gegeben. Es ist sichergestellt, daß, wenn eine Entscheidung eine Freiheitsentziehung anordnet, sie fortlaufend überprüft wird, daß sie nicht mit unbeschränkter Frist ergeht, und endlich ist im Gesetz auch ausdrücklich vorgesehen, daß in notwendigen Fällen das Gericht gezwungen ist, ärztliche Sachverständige beizuziehen.
    Ich darf bitten, daß das Hohe Haus den Gesetzentwurf den für die Bearbeitung zuständigen Ausschüssen überweist. '