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ID0122503200

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 1225

  • date_rangeDatum: 17. Juli 1952

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 14:01 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 225. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Juli 1952 10055 225. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 17. Juli 1952. Geschäftliche Mitteilungen . . . 10057D, 10109D Verzicht des Abg. Dr. Arndt als Wahlmann für das Bundesverfassungsgericht und Ersatz durch den Abg. Eichler . . . . 10057D Fortsetzung der zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Betrieb (Nr. 970 der Drucksachen), des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Wirtschaft (Nr. 1229 der Drucksachen) und des Entwurfs eines Gesetzes über die Neuordnung der Beziehungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in den Betrieben (Betriebsverfassungsgesetz) (N r . 1546 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 3585 der Drucksachen, Anträge, Umdrucke Nrn. 612, 616, 617, 618) Vierter Teil, Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer, §§ 54 bis 77: Böhm (SPD) 10058B Paul (Düsseldorf) (KPD) 10058D, 10061B, 10063B, 10067C, 10073C Lange (SPD) 10058B, 10060C Dr. Wellhausen (FDP): zur Sache 10061D zur Abstimmung 10064B zur Geschäftsordnung 10064C Dr. Besold (FU) 10061D Richter (Frankfurt) (SPD) 10062A, 10065A Frau Kipp-Kaule (SPD) 10062B Dr. Schröder (Düssedorf) (CDU) (zur Geschäftsordnung) 10064C Dr. Bleiß (SPD) 10069B Walter (DP) (zur Geschäftsordnung) 10075D Wönner (SPD) 10077A Harig (KPD) 10080D Unterbrechung der Sitzung . 10083A Frau Döhring (SPD) 10083A Abstimmungen 10060B, 10061D, 10062B, 10064A, B, D, 10069A, 10073B, 10076B 10083A, B, 10084B Namentliche Abstimmungen 10069B, 10073A, 10076B, D, 10082D, 10083B, 10149 Ziffern 1, 2 und 3 Fünfter Teil, Strafvorschriften, §§ 78 bis 80: Dr. Preller (SPD) 10084B Agatz (KPD) 10085A Abstimmungen 10085A, C Sechster Teil, Schluß- und Übergangsbestimmungen, §§ 81 bis 92: Dr. Preller (SPD) . . . . 10085D, 10087C Dr. Vogel (CDU) 10086D Wönner (SPD) 10088B, 10089A Richter (Frankfurt) (SPD) 10089B, 10090A, B Agatz (KPD) 10090C Abstimmungen 10088A, D, 10089B, D 10090B, 10091C Namentliche Abstimmung . . 10089D, 10091C, 10149 Ziffer 4 Zur Geschäftsordnung betr. Zeitpunkt der dritten Beratung 10092A Dr. Krone (CDU) 10092A, 10093A Mellies (SPD) 10092B, 10093C Paul (Düsseldorf) (KPD) 10092D Dr. Wellhausen (FDP) . . 10093B, 10094A Beschlußfassung 10094A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Ersten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1951 einschließlich Ergänzungsvorlage (Nrn. 2620 und 3200 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß (Nr. 3520 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Bau einer Jugendherberge (Nrn. 3573, 3031 der Drucksachen) 10094B Schoettle (SPD), Berichterstatter . 10094C Abstimmungen 10126A, 10135C dazu Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan I - Haushalt des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamtes (Nr. 3521 der Drucksachen) . . . 10095D Bausch (CDU), Berichterstatter . 10095D Beschlußfassung 10095D Einzelplan II - Haushalt des Deutschen Bundestages (Nrn. 3522 der Drucksachen, Umdruck Nr. 609) . . . 10096A Dr. Blank (Oberhausen) (FDP), Berichterstatter 10096A Mellies (SPD) 10097D, 10103B Dr. Ehlers (CDU) 10098D Dr. Fink (CSU) 10100A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . 10101D Dr. Reismann (FU) 10103A Namentliche Abstimmung 10104A, 10105B, 10149 Ziffer 5 Abstimmung 10105C Einzelplan II b - Haushalt der deutschen Vertreter in der Beratenden Versammlung des Europarats (Nr. 3523 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. schuß) über den Änderungsantrag der Abg. Dr. von Campe u. Gen. betr. Einrichtung eines kleinen ständigen Sekretariats beim Bundestag für die deutsche Delegation für den Europarat (Nr. 3601 der Drucksachen, Umdruck Nr. 205) 10104A Dr. Blank (Oberhausen) (FDP), Berichterstatter 10104B Beschlußfassung 10104C Einzelplan III — Haushalt des Bundes- rates (Nr. 3524 der Drucksachen) . . 10104C Bausch (CDU), Berichterstatter . 10104C Beschlußfassung 10104D Einzelplan IV — Haushalt des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Nr. 3525 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der SPD betr. Personalforderungen für die Dienststelle Blank (Nrn. 3602, 2936 der Drucksachen) . . . . 10104D, 10105C Dr. Blank (Oberhausen) (FDP), Berichterstatter 10105A Beschlußfassung 10105C Einzelplan IV a — Haushalt des Auswärtigen Amts (Nr. 3526 der Drucksachen; Umdruck Nr. 610) 10105C Dr. Blank (Oberhausen) (FDP), Berichterstatter 10105D Erler (SPD) 10106A, 10107A Bausch (CDU) 10106D Abstimmungen 10107B Einzelplan IV b — Haushalt für Angelegenheiten des Europarats und verwandter Gebiete (Nr. 3527 der Drucksachen; Umdruck Nr. 611) 10107B Dr. Blank (Oberhausen) (FDP), Berichterstatter 10107B Heiland (SPD) 10107D Abstimmungen 10108B Einzelplan V — Haushalt des Bundesministeriums für den Marshallplan (Nr. 3528 der Drucksachen; Umdruck Nr. 608) 10108B Beschlußfassung 10108B Einzelplan VI — Haushalt des Bundesministeriums des Innern (Nr. 3529 der Drucksachen) 10108C Steinhörster (SPD), Berichterstatter 10108C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 10109D Abstimmungen 10109D Einzelplan VII — Haushalt des Bundesministeriums der Justiz (Nr. 3530 der Drucksachen) 10110A Erler (SPD), Berichterstatter . . 10110A Beschlußfassung 10110D Einzelplan VIII — Haushalt des Bundesministeriums der Finanzen (Nr. 3531 der Drucksachen) 10110D Brandt (SPD), Berichterstatter . 10110D Beschlußfassung 10111C Einzelplan IX Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft (Nr. 3532 der Drucksachen) 10111C, 10113B Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 10111C Beratung ausgesetzt 10111D Dr. Vogel (CDU), Berichterstatter 101133 Beschlußfassung 10115A Einzelplan X Haushalt des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Nr. 3533 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts der Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, DP betr. Bau eines Fischereiforschungsbootes und über den Antrag der Fraktion der DP betr. Mittel für Wildbachverbauung (Nrn. 3572, 3198, 2704 der Drucksachen; Umdruck Nr. 626) sowie mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Ritzel u. Gen. betr. Errichtung einer Forschungsstelle für die bäuerliche Arbeitstechnik und Arbeitswirtschaft der Mittelgebirge im Odenwald (Nm. 3613, 3166 der Drucksachen) 10111D Brese (CDU), Berichterstatter . . . 10112A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10113A Bausch (CDU) 10113A Abstimmungen 10112D, 10113A, B Einzelplan XI — Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit (Nr. 3534 der Drucksachen) 10115B, 10125C Arndgen (CDU), Berichterstatter . 10125C Beschlußfassung 10126A Einzelplan XII — Haushalt des Bundesministeriums für Verkehr (Nr. 3535 der Drucksachen; Umdruck Nr. 619) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Heix, Frau Albertz, Dr. Blank (Oberhausen), Pannenbecker-u. Gen. betr. Autobahn-Hollandlinie, über den Antrag der Abg. Naegel, Frau Korspeter, Dr. Hasemann, Tobaben u. Gen. betr. Autobahn Nord-Süd/Hamburg-Hannover-Göttingen, über den Antrag der Abg. Sabel, Dr. Arndt, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Beschleunigung des Ausbaus der Bundesstraße 27, über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Ausbau der Interzonenübergangsstrecke Autobahn-Ausfahrt Töpen/ Kontrollpunkt Juchhö bei Hof/Saale (Nrn. 3571, 2149, 2206, 2379, 3124 der Drucksachen) . . . . 101153 Dr. Bärsch (SPD). Berichterstatter . 10115B Dr. Reismann (FU) . . . . 10116B, 10117C Dr. Seebohm. Bundesminister für Verkehr 10116D, 1011.7D Dr.-Ing. Decker (FU) 10118A Mellies (SPD) 10118 A Abstimmungen 101183 Einzelplan XIII — Haushalt des Bunministeriums für das Post- und Fernmeldewesen (Nr. 3536 der Drucksachen 101183 Dr. Bärsch (SPD), Berichterstatter . 101183 Beschlußfassung 10118C Einzelplan XIV — Haushalt des Bundesministeriums für Wohnungsbau (Nr. 3537 der Drucksachen) 10118C Hoffmann (Lindlar) (FDP), Berichterstatter 10118C Beschlußfassung 10119B Einzelplan XV — Haushalt des Bundesministeriums für Vertriebene (Nr. 3538 der Drucksachen) 10119B Frau Dr. Probst (CDU), Berichterstatterin 10119B Beschlußfassung 10119D Einzelplan XVI — Haushalt des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fra- gen (Nr. 3539 der Drucksachen) . . . 10119D Heiland (SPD), Berichterstatter . . 10120A Beschlußfassung 10120A Einzelplan XX — Haushalt des Bundesrechnungshofes (Nr. 3540 der Drucksachen) 10120A Dr. Wuermeling (CDU), Berichterstatter 10 120B Beschlußfassung 10120B Einzelplan XXI — Haushalt der Bundes- schuld (Nr. 3541 der Drucksachen) . 10120B Wacker (CDU), Berichterstatter . . 10120C Beschlußfassung 10120D Einzelplan XXII — Haushalt der finanziellen Hilfe für Berlin (Nr. 3542 der Drucksachen), in Verbindung mit der ersten, zweiten und dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP/DPB, F13 eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) (Nr. 3612 der Druck sachen) 10120D, 10121B Mellies (SPD), Berichterstatter . . 10120D Dr. Bucerius (CDU), zur Geschäftsordnung 10121B zur Sache 10121B Abstimmungen 10121C Einzelplan XXIII — Haushalt der Allgemeinen Finanzverwaltung (Nr. 3543 der Drucksachen) 10122A Wacker (CDU), Berichterstatter . . 10122A Beschlußfassung 10124C Einzelplan XXVI — Haushalt der sozialen Kriegsfolgelasten (Nr. 3544 der Drucksachen) 10124C Gengler (CDU), Berichterstatter . 10124C Beschlußfassung 10125B Einzelplan XXIV — Haushalt der Verteidigungslasten einschließlich Besatzungskosten und Auftragsausgaben, Einzelplan XXV — Haushalt der Auslaufzeit 1950 hinsichtlich der Verteidigungslasten einschließlich der Besatzungskosten und Auftragsausgaben, Einzelplan XXVII — Haushalt der Sonstigen Verteidigungslasten (Nr. 3545 der Drucksachen) 10125B Horn (CDU), Berichterstatter . . 10125B Beschlußfassung 10125C Dritte Beratung 10126B Niebes (KPD) 10126C Dr. Wuermeling (CDU) 10127B Schoettle (SPD) 10130A Hoffmann (Lindlar) (FU) 10133B Dr. Blank (Oberhausen) (FDP) . 10133D Loritz (Fraktionslos) 10134B Beschlußfassung 10135D Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Erhöhung der Einkommensgrenzen in der Sozialversicherung und der Arbeitslosenversicherung (Nr. 3350 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß); (Nr. 3600 der Drucksachen; Anträge Umdrucke Nrn. 613, 614, 615, 620, 625) 10135D Horn (CDU) : als Berichterstatter 10135D als Abgeordneter 10142C Frau Korspeter (SPD) 10138A Arndgen (CDU) 10138D, 10148B Frau Kalinke (DP) 10138D, 10144A, 10147A Dr. Hammer (FDP) . . . . 10140D, 10141B, 10 144D, 10147B Frau Dr. Steinbiß (CDU) 10 140D Frau Dr. Mulert (FDP): zur Sache 10142C zur Geschäftsordnung 10146C Richter (Frankfurt) (SPD) 10143A, 10145C, 10148A Frau Schroeder (Berlin) 10147B Abstimmungen . . .10137D, 10145A, D, 10146C, 10147C, 10148A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (Nr. 3505 der Drucksachen) . . . . 10148C Ausschußüberweisung 10148C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Untersuchung der Rheinschiffe und -flöße und über die Beförderung brennbarer Flüssigkeiten auf Binnenwasserstraßen (Nr. 3506 der Drucksachen) 10148C Ausschußüberweisung 10148D Nächste Sitzung . 10148D Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen über Änderungsanträge zum Entwurf eines Betriebsverfassungsgesetzes (Nr. 3585 der Drucksachen) und über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Ersten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1951 einschließlich Ergänzungsvorlage, Einzelplan II, Haushalt des Deutschen Bundestages (Umdruck Nr. 609) 10149 Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Namentliche Abstimmungen 1. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 60 Abs. 1 des Entwurfs eines Betriebsverfassungsgesetzes (Umdruck Nr. 617 Ziffer 44) 2. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu den §§ 67 und 68 des Entwurfs eines Betriebsverfassungsgesetzes (Umdruck Nr. 617 Ziffer 45) 3. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 76 Abs. 1 des Entwurfs eines Betriebsverfassungsgesetzes (Umdruck Nr. 617 Ziffer 46) 4. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 88 des Entwurfs eines Betriebsverfassungsgesetzes (Umdruck Nr. 617 Ziffer 53) 5. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Ersten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1951 einschließlich Ergänzungsvorlage, Einzelplan II, Haushalt des Deutschen Bundestages (Umdruck Nr. 609) Namentliche Abstimmungen Name 1. 2. 3. I 4. I 5. Abstimmung CDU/CSU Dr. Adenauer — Nein — — Nein Albers Nein enthalten enthalten Nein Nein Arndgen Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Bartram (Schleswig- Holstein) Nein Nein Nein Nein Nein Bauereisen Nein Nein Nein Nein Nein Bauknecht Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Baur (Württemberg) Nein Nein Nein Nein Nein Bausch Nein Nein Nein Nein Nein Becker (Pirmasens) . . . . Nein Nein Nein Nein Nein Blank (Dortmund) . . . Nein Nein Nein Nein Nein Bodensteiner Nein Nein enthalten Nein Nein Frau Brauksiepe Nein Nein Nein Nein Nein Dr. von Brentano Nein Nein Nein Nein Nein Brese Nein Nein Nein Nein Nein Frau Dr. Brökelschen . . Nein Nein Nein — Nein . Dr. Brönner Nein Nein Nein Nein Nein Brookmann Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Bucerius Nein Nein Nein Nein Nein Frau Dietz Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Dresbach Nein Nein Nein Nein Nein Eckstein Nein Nein Nein Nein . Dr. Edert Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Ehlers Nein Nein Nein Nein Nein Ehren Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Erhard — — Nein — — Etzel (Duisburg) entschuld. Nein Nein Nein Nein Etzenbach Nein Nein Nein Nein Nein Even Nein Nein Nein Nein Nein Feldmann Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Fink Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Frey Nein Nein Nein Nein Nein Fuchs Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Freiherr von Fürsten- berg Nein Nein rlaubt Fürst Fugger von Glött . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Funk Nein Nein Nein Nein Nein Gengler Nein Nein Nein Nein Nein Gerns . Nein Nein Nein Nein entschuld. Dr. Gerstenmaier Nein Nein Nein Nein Nein Gibbert Nein Nein Nein Nein Nein Giencke Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Glasmeyer Nein Nein Nein Nein Nein Glüsing Nein Nein Nein Nein Nein Gockeln entschuld entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Götz Nein Nein Nein Nein Nein Frau Dr. Gröwel — Nein Nein Nein Nein Günther Nein Nein Nein Nein Nein Hagge Nein Nein Nein Nein Nein Frau Heiler Nein Nein Nein Nein Nein Heix Nein Nein Nein Ja Nein Dr. Henle — — — — Nein Hilbert Nein Nein Nein Nein Nein Höfler Nein Nein Nein Nein Nein Hohl Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Holzapfel — — — — — Hoogen Nein Nein Nein Nein Nein Hoppe Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Horlacher Nein Nein Nein Nein Nein Horn Nein Nein Nein Nein Nein Huth entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Jaeger (Bayern) . . . . Nein Nein Nein Nein .Nein Name 1. 2. 3. 4. 5. Abstimmung Junglas Nein enthalten Nein Nein Nein Kahn Nein Nein Nein Nein Nein Kaiser — -- — — — Karpf Ja enthalten enthalten enthalten Nein Dr. Kather Nein Nein Nein Nein Nein Kemmer Nein Nein Nein Nein Nein Kemper entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Kern Ja Nein Nein Ja Nein Kiesinger Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Kleindinst Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Köhler Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Kopf . Nein Nein Nein Nein Nein Kühling Nein Nein Nein Nein Nein Kuntscher Nein Nein Nein Nein Nein Kunze beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Laforet krank krank krank krank krank Dr. Dr. h. c. Lehr . . . . — — — Nein Nein Leibfried Nein Nein Nein Nein Nein Lenz entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Nein Leonhard Nein Nein Nein Nein Nein Lücke Nein Nein Nein Nein Nein Majonica Nein Nein Nein Nein Nein Massoth Nein Nein Nein Nein Nein Mayer (Rheinland-Pfalz) Nein Nein Nein Nein Nein Mehs Nein Nein Nein Nein Nein Mensing Nein Nein Nein Nein Nein Morgenthaler Nein Nein Nein Nein Nein Muckermann Nein Nein Nein Nein Nein Mühlenberg Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Dr. Müller (Bonn) . Nein Nein Nein Nein Nein Müller-Hermann Nein Nein Nein Nein Nein Naegel Nein Nein Nein Nein Nein Neber Nein Nein Nein Nein Nein Nellen Nein Nein enthalten Nein Nein Neuburger Nein Nein Nein Nein Nein Nicki . Nein Nein Nein Nein — Frau Niggemeyer Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Niklas — — — — — Dr. Oesterle Nein Nein Nein Nein — Dr. Orth entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Pelster Nein Nein enthalten Nein Nein Pfender Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Pferdmenges Nein Nein Nein Nein Dr. Povel — — — — Frau Dr. Probst Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Pünder Nein entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Raestrup Nein Nein Nein Nein Nein Rahn Nein Nein Nein Nein Nein Frau Dr. Rehling Nein Nein Nein Nein Nein Frau Rösch Nein Nein Nein Nein Nein Rümmele Ja Nein enthalten Ja Nein Sabel Nein Nein Nein Nein Nein Schäffer Nein Nain — Nein — Scharnberg Nein Nain Nein Nein Nein Dr. Schatz Nein Nein Nein Nein Nein Schill Nein Nain Nein Nein Nein Schmitt (Mainz) Nein Nein Nein Nein Nein Schmitz beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Schmücker . . . . . . . . Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Schröder (Düsseldorf) Nein Nein Nein Nein Nein Schüttler Ja enthalten Nein Nein Nein Schütz Nein Nein Nein Nein Nein Schuler Nein Nein Nain Nein Nein Schulze-Pellengahr . . . . Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Semler Nein Nein Nein Nein — Dr. Serres Nein Nein Nein Nein Nein Siebel Nein Nein Nein Nein Nein Dr.Solleder . . Nein Nein Nein Nein — Name 1. 2. 3. 4. 5. Abstimmung Spies Nein Nein Nein Nein Nein Graf von Spreti Nein Nein Nein Nein Nein Stauch Nein Nein Nein Nein Nein Frau Dr. Steinbiß . . . Nein Nein Nein Nein Nein Storch — Nein Nein Nein — Strauß Nein Nein Nein Nein entschuld. Struve Nein Nein Nein Nein Nein Stücklen Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Vogel Nein Nein Nein Nein Nein Wacker Nein Nein Nein Nein Nein Wackerzapp Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Wahl • Nein Nein Nein Nein Nein Frau Dr. Weber (Essen) . Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Weber (Koblenz) . . . Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Weiß Nein Nein Nein Nein Nein Winkelheide Nein Nein Nein Nein Nein Wittmann Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Wuermeling Nein Nein Nein Nein Nein SPD Frau Albertz Ja Ja Ja Ja Ja Frau Albrecht Ja Ja Ja Ja Ja Altmaier Ja Ja Ja Ja Ja Frau Ansorge Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Arndt Ja Ja Ja entschuld. entschuld. Arnholz Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Baade Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Bärsch Ja Ja Ja Ja Ja Baur (Augsburg) Ja Ja Ja Ja Ja Bazille entschuld. entschuld. entschuld entschuld. entschuld. Behrisch Ja Ja . Ja Ja Ja Bergmann Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Bergstraeßer Ja Ja Ja Ja Ja Berlin Ja Ja Ja Ja Ja Bettgenhäuser Ja Ja Ja Ja Ja Bielig Ja Ja Ja Ja Ja Birkelbach entschuld. entschuld. entschuld entschuld. entschuld. . Blachstein beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt D Bleiß . Ja Ja Ja Ja Ja Böhm Dr. Brill Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja — Bromme Ja Ja Ja Ja Ja Brünen Ja Ja Ja Ja Ja Cramer Ja Ja Ja Ja Ja Dannebom Ja Ja Ja Ja Ja Diel Ja Ja Ja Ja Ja Frau Döhring Ja Ja Ja Ja Ja Eichler Ja Ja Ja Ja Ja Ekstrand Ja Ja Ja Ja Ja Erler Ja Ja Ja Ja Ja Faller Ja Ja Ja Ja Ja Franke Ja Ja Ja Ja — Freidhof Ja Ja Ja Ja Ja Freitag entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Geritzmann Ja Ja Ja Ja Ja Gleisner Ja Ja Ja Ja Ja Görlinger Ja Ja Ja Ja Ja Graf Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Greve Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Gülich Ja Ja Ja Ja Ja Happe Ja Ja Ja Ja Ja Heiland . . . . . Ja Ja Ja Ja Ja Hennig Ja Ja Ja Ja Ja Henßler krank krank krank krank krank Herrmann Ja Ja Ja Ja Ja Eioecker Ja Ja Ja Ja Ja Höhne Ja Ja Ja Ja Ja Frau Dr. Hubert Ja Ja Ja Ja Ja Imig Ja Ja Ja Ja Ja Name 1. 2. 3. 4. 5. Abstimmung Jacobi Ja Ja Ja Ja Ja Jacobs Ja Ja Ja Ja Ja Jahn beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Kalbfell krank krank krank krank krank Kalbitzer Ja Ja Ja Ja Ja Frau Keilhack Ja Ja Ja Ja Ja Keuning Ja Ja Ja Ja Ja Kinat Ja Ja Ja Ja Ja Frau Kipp-Kaule Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Koch Ja Ja Ja Ja Ja Frau Korspeter Ja Ja Ja Ja Ja Frau Krahnstöver . . . . Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Kreyssig Ja Ja Ja Ja Ja Kriedemann Ja Ja Ja Ja Ja Kurlbaum Ja Ja Ja Ja Ja Lange Ja Ja Ja Ja Ja Lausen entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Frau Lockmann Ja Ja Ja Ja Ja Ludwig Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Luetkens Ja Ja Ja Ja Ja Maier (Freiburg) Ja Ja Ja Ja Ja Marx Ja Ja Ja Ja Ja Matzner Ja Ja Ja Ja Ja Meitmann Ja Ja Ja Ja Ja Mellies Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Menzel Ja Ja Ja Ja Ja Merten Ja Ja Ja Ja Ja Mertins Ja Ja Ja Ja Ja Meyer (Hagen) Ja Ja Ja Ja Ja Meyer (Bremen) Ja Ja Ja Ja Ja Frau Meyer-Laule . . . Ja Ja Ja Ja Ja Mißmahl Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Mommer Ja Ja Ja Ja Ja Moosdorf Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Mücke Ja Ja Ja Ja Ja Müller (Hessen) Ja Ja Ja Ja Ja Müller (Worms) Ja Ja Ja Ja Ja Frau Nadig Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Nölting Ja Ja Ja Ja Ja Nowack (Harburg) . . . . Ja Ja Ja Ja Ja Odenthal Ja Ja Ja Ja Ja Ohlig Ja Ja Ja Ja Ja 011enhauer Ja Ja Ja Ja entschuld. Paul (Württemberg) . . . Ja Ja Ja Ja Ja Peters Ja Ja Ja Ja Ja Pohle Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Preller Ja Ja Ja Ja Ja Priebe Ja Ja Ja Ja Ja Reitzner Ja Ja Ja Ja Ja Richter (Frankfurt) . . . . Ja Ja Ja Ja Ja Ritzel Ja Ja Ja Ja Ja Ruhnke Ja Ja Ja Ja Ja Runge Ja Ja Ja Ja Ja Sander Ja Ja Ja Ja Ja Sassnick Ja Ja Ja Ja Ja Frau Schanzenbach . . . . Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Schmid (Tübingen) . entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Schmidt (Niedersachsen) Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Schöne Ja Ja Ja Ja Ja Schoettle Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Schumacher krank krank krank krank krank Segitz Ja Ja Ja Ja Ja Seuffert Ja Ja Ja Ja Ja Stech ........... Ja Ja Ja Ja Ja Steinhörster Ja Ja Ja Ja Ja Stierle Ja Ja Ja Ja Ja Striebeck Ja Ja Ja Ja Ja Frau Strobel Ja Ja Ja Ja Ja Name 1. 2. 3. 4. 5. Abstimmung Temmen Ja Ja Ja Ja Ja Tenhagen Ja Ja Ja Ja Ja Troppenz . Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Veit krank krank krank krank krank Wagner entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Wehner Ja Ja Ja Ja Ja Wehr Ja Ja Ja Ja Ja Weinhold Ja Ja Ja Ja Ja Welke — — Ja Ja Ja Weltner Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Wenzel Ja Ja Ja Ja Ja Wönner Ja Ja Ja Ja entschuld_ Zühlke Ja Ja Ja Ja Ja FDP Dr. Atzenroth Nein Nein Nein Nein entschuld. Dr. Becker (Hersfeld) . . . Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Blank (Oberhausen) . Nein Nein Nein Nein Nein Blücher — — — Nein Nein Dannemann Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Dehler — _. — — Dirscherl krank krank krank krank krank Euler entschuld. entschuld. entschuld. Nein Nein Fassbender Nein Nein Nein Nein Nein Freudenberg Nein Nein Nein Nein — Dr. Friedrich enthalten Nein Nein Nein — Frühwald Nein Nein Nein Nein Nein Funcke . entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Gaul Nein Nein Nein Nein Nein Dr. von Golitschek Nein Nein Nein Nein Nein Grundmann entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Hammer Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Hasemann Nein Nein Nein Nein entschuld. Dr. Hoffmann (Lübeck) . . Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Hoffmann (Schönau) Nein Nein Nein Nein Nein Frau Hütter Nein Nein Nein Nein Nein Frau Dr. Ilk Nein Nein Nein Nein Nein Juncker Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Kneipp Nein Nein Nein Nein Nein Kühn Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Leuze entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Luchtenberg beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Margulies Nein Nein Nein Nein Nein Mauk Nein Nein Nein Nein Nein Mayer (Stuttgart) krank krank krank krank krank Dr. Mende Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Miessner Nein Nein Nein Nein Nein Neumaver Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Dr. Nöll von der Nahmer Nein Nein Nein Nein Nein Dr.Nowack(Rheinland-Pfalz) Nein Nein Nein Nein enthalten Onnen Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Pfleiderer Nein Nein entschuld. Nein Nein Dr. Preiß Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Preusker Nein Nein Nein entschuld. Nein Rademacher beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Rath Nein Nein Nein Nein Nein Dr.Freiherr von Rechenberg krank krank krank krank krank Revenstorff Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Schäfer Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Schneider Nein Nein Nein Nein Nein Stahl Nein Nein Nein Nein Nein Stegner Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Trischler Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Wellhausen Nein Nein Nein Nein Nein Wirths Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Zawadil Nein Nein Nein Ncin Nein Name 1 2 3. I 4. I 5. Abstimmung DP - DPB Ahrens Nein Nein Nein Nein Nein Bahlburg Nein Nein Nein Nein Nein Frau Bieganowski . . . Nein Nein Nein Nein Nein Eickhoff Nein Nein Nein Nein Nein Ewers Nein Nein Nein Nein Nein Farke Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Fricke Nein Nein Nein Nein Nein Frommhold Nein Nein Nein Nein Nein Hellwege — — Jaffé entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Frau Kalinke Nein Nein Nein Nein Nein Kuhlemann entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Nein Dr. Leuchtgens N ein Nein Nein Nein Nein Löfflad entschuld. entschuld. entschuld. Nein Nein Matthes Nein Nein Nein Nein Nein Dr. von Merkatz Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Mühlenfeld entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Reindl Nein Nein Nein Nein Nein Schmidt (Bayern) . . . Nein Nein Nein Nein Nein Schuster Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Seebohm — — — — Nein Tobaben Nein Nein Nein Nein Nein Wallner Nein Nein Nein entschuld. entschuld. Walter Nein Nein Nein Nein Nein Wittenburg Nein Nein Nein Nein Nein FU Freiherr von Aretin . . . Nein Nein Nein Nein Nein Frau Arnold Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Bertram (Soest) . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Besold Nein Nein Nein Nein Nein Clausen Ja Ja J a Ja Ja Dr.-Ing. Decker Nein Nein 1V Clil Nein Nein Nein Nein Determann Ja Ja Ja Nein Ja Eichner Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Etzel (Bamberg) . . . Nein Nein Nein Nein Nein Hoffmann (Lindlar) . . Nein Nein Nein Nein Nein Lampl Nein Nein Nein Nein Nein Mayerhofer Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Meitinger entschuld. Nein Nein Nein Nein Fürst zu Oettingen-Waller- stein krank krank krank krank krank Pannenbecker Nein Nein Nein Nein Ja Parzinger Ja Nein Ja Nein Nein Dr. Reismann Nein Nein Nein Nein Ja Ribbeheger Ja Nein Ja Nein Ja Volkholz — — — — — Wartner Nein Nein Nein Nein Nein Frau Wessel Ja Nein Ja Nein Ja Willenberg Ja Ja Ja Ja Ja KPD Agatz Ja Ja Ja Ja enthalten Fisch Ja Ja Ja Ja enthalten Gundelach Ja Ja Ja Ja enthalten Harig Ja Ja Ja Ja enthalten Kohl (Stuttgart) krank krank krank krank krank Müller (Frankfurt) . . . . krank krank krank krank krank Niebergall Ja Ja Ja Ja enthalten Niebes Ja Ja Ja Ja enthalten Paul (Düsseldorf) Ja Ja Ja Ja enthalten Reimann entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Renner — — — — — Rische entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Frau Strohbach . . . . . Ja Ja Ja Ja enthalten 6 Frau Thiele Ja Ja Ja Ja enthalten Name 1. 2. 3. 4. 5. Abstimmung Fraktionslos Aumer . Nein Nein Nein Nein — Donhauser Nein Nein Nein — Nein Dr. Dorls beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Fröhlich Ja Nein Ja Nein Ja Goetzendorff Nein Nein Ja Ja Ja Hedler Nein Nein Nein Nein Nein Frau Jaeger (Hannover) . . enthalten enthalten Nein Nein Nein Dr. Keller Nein Nein Ja Nein Ja Langer krank krank krank krank krank Loritz enthalten Nein Nein Nein Ja Müller (Hannover) . . . . — — — — — Dr. Ott entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. von Thadden entschuld. entschuld. Nein Nein Nein Tichi krank krank krank krank krank Zusammenstellung der Abstimmungen 1. 2. 3. 4. 1 5. Absrimmung Abgegebene Stimmen . . 337 342 342 342 333 Davon : Ja 137 129 136 132 126 Nein 197 208 200 209 197 Stimmenthaltung . . 3 5 6 1 10 Zusammen wie oben . . . 337 342 342 342 333 Berliner Abgeordnete 1. 2. 3. 4. 5. Abstimmung CDU/CSU Dr. Friedensburg Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Krone Nein Nein Nein Nein Nein Lemmer beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Dr. Maxsein — — — — — Dr. Tillmanns Nein Nein Nein entschuld. Nein SPD Brandt Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Koenigswarter Ja Ja Ja Ja Ja Löbe Ja Ja Ja Ja. Ja Neubauer Ja Ja Ja Ja Ja Neumann Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Schellenberg krank krank krank krank krank Frau Schroeder (Berlin) . . Ja Ja Ja Ja Ja Schröter (Berlin) Ja Ja Ja Ja Ja Frau Wolff krank krank krank krank krank FDP Dr. Henn Nein Nein Nein Nein Nein Hübner krank krank krank Nein Nein Frau Dr. Mulert Ja Nein Nein Nein enthalten Dr. Reif Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Will Nein Nein Nein Nein — Zusammenstellung der Abstimmungen der Berliner Abgeordneten 1. 2. 3. 4. 5. Abstimmung Abgegebene 14 14 14 14 14 Davon Ja 8 7 7 7 7 Nein . . . . . . . 6 7 7 7 6 Stimmenthaltung . . — — — — 1 Zusammen wie oben . . . 14 ! 14 14 14 14
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    Rede von Willi Richter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem der Zweite Abschnitt „Soziale Angelegenheiten" vom Hause verabschiedet ist, dürften die personellen Angelegenheiten sehr wichtig sein, denn dieses Gesetz soll ja, als Betriebsverfassungsrecht gedacht, zum Ausdruck bringen, daß es um die Mitbestimmung der Arbeitnehmer geht, wahrgenommen durch ihre Vertretung, und dabei ist gerade die Frage der Mitbestimmung auf personellem Gebiet von wesentlicher Bedeutung.
    Es ist kein neues Problem, das wir heute behandeln. Bereits bei dem Betriebsrätegesetz von 1920 haben sich die damaligen Gesetzgeber mit dieser Frage befaßt. Damals hat man sich dahingehend geeinigt und in dem Gesetz festgelegt, daß der Betriebsrat berechtigt ist, mit dem Arbeitgeber Richtlinien über die Einstellung von Arbeitnehmern zu vereinbaren. Der Inhalt dieser Richtlinien war den beiden Kontrahenten dieser Vereinbarung vollständig freigestellt. Es bestanden hier keinerlei Vorschriften nach der einen oder andern Seite hin. Es herrschte eben der Grundsatz, daß die Betroffenen — der Betriebsrat und der Arbeitgeber eines Betriebes — die entsprechenden und für notwendig geh altenen Maßnahmen in den Richtlinien vereinbaren konnten.
    Das Kontrollratsgesetz sagt hierüber auch nichts, sondern gibt den Betriebsvertretungen grundsätzlich das Recht, auch in personellen Angelegenheiten mitzubestimmen. Die Ländergesetze haben sich darum bemüht, diese Frage nun in Einzelheiten aufzugliedern und je nach ihrer Wertigkeit besonders zu regeln. Die Vorlage, die wir nun heute zur Beratung haben, besagt, daß als personelle Angelegenheiten Einstellungen, Umgruppierungen, Versetzungen und Entlassungen gelten.
    Wir halten dies für zu eng. Wir sind der Auffassung, daß es noch wesentliche andere personelle Angelegenheiten neben den vier genannten gibt. Wir haben deshalb in unserem Antrag zu Abs. 1 des § 60 zum Ausdruck gebracht, daß die Eingrupierungen, die Versetzungen und Ernennungen, Beförderungen und Kündigungen noch mit angeführt werden müssen. Wir wissen aber auch, daß trotz dieser weitgehenden und detaillierten Aufführung die Aufzählung noch nicht erschöpfend ist, und wir wollen durch das Wort „insbesondere" klarstellen, daß hier eine beispielsweise Aufführung vorliegt, die mit eingeführt werden soll.
    Wir sind weiter der Auffassung, daß eine besondere Bestimmung festgelegt werden muß über die Frage, was als Versetzung gilt. Wir stimmen hier grundsätzlich mit der Formulierung in dem Abs. 2 der Vorlage überein.
    Wir glauben aber, daß dies nicht genügt. Es muß vielmehr festgelegt werden, daß der Betriebsrat personelle Maßnahmen beantragen kann. Man könnte ihm dies unter Umständen streitig machen. Man könnte sagen: Du hast abzuwarten, bis ich, der Arbeitgeber, dir von meiner personellen Maßnahme Mitteilung mache, und dann hast du erst das Recht nach Maßgabe dieser gesetzlichen Bestimmungen, dazu Stellung zu nehmen und dich zu äußern, zuzustimmen oder abzulehnen. Wir glauben, daß es so in der Praxis nicht gehen soll. Wir glauben, daß es nicht ausreichend ist, wenn wir nicht auch dem Betriebsrat das Recht geben würden, personelle Maßnahmen beim Arbeitgeber zu beantragen, — nicht zu bestimmen, nicht durchzuführen, sondern lediglich beim Arbeitgeber zu beantragen. Dieser Grundsatz sollte auch von Ihnen anerkannt werden.
    Weiter sollte in dem Gesetz festgelegt werden, daß dem Betriebsrat vor Einstellungen und sonstigen personellen Änderungen der in § 4 Abs. 2 genannten Personen rechtzeitig Mitteilung zu machen ist. Wir glauben, es genügt nicht, wenn Sie diesen Personenkreis in § 4 Abs. 2 nur auf den Buchstaben c beschränken, sondern wir sind der Auffassung, daß auch über die Änderungen bei den anderen Personen des Personenkreises des § 4 Abs. 2 dem Betriebsrat Mitteilung gemacht werden soll. Es heißt ausdrücklich: „rechtzeitig Mitteilung zu machen". Das Unternehmen sollte verpflichtet sein, dem Betriebsrat über die Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft oder über den Geschäftsführer, den man in einer GmbH. einstellen will, Mitteilung zu machen. Mehr bringen wir in unserem Antrag zu diesem Absatz nicht zum Ausdruck. Wir sollten uns aber nicht auf den Standpunkt stellen, daß das den Betriebsrat, daß das die Arbeitnehmerschaft nichts angeht. Es geht sie ungeheuer viel an, wer Geschäftsführer ist, wird oder werden soll. Es geht sie ebensoviel an, wer nun neues Vorstandsmitglied werden soll, sei es der Arbeitsdirektor, der technische Direktor oder der kaufmännische Direktor, das ist ganz gleich: denn schließlich hängen doch von diesen Persönlichkeiten mehr oder weniger wichtige Fragen des ganzen Betriebes ab. Unter Umständen kann sogar von der Tüchtigkeit oder Untüchtigkeit dieser Personen das weitere Wohlergehen, ja die Existenz des Betriebs und somit die Erhaltung des Arbeitsplatzes abhängen. Das sind, glaube ich, so schwerwiegende Argumente, daß der Betriebsvertretung, die vom Vertrauen der Arbeitnehmerschaft getragen wird — denn sie wird ja nach demokratischen Grundsätzen gewählt —, Mitteilung zu machen ist, wenn in der Leitung ein Wechsel vorgenommen werden soll.
    Wir haben in Abschnitt 6 zu § 60 die personellen Angelegenheiten der Beamten erwähnt und sie einzeln aufgeführt, weil, wie Sie wissen, auf diesem Gebiet große Kompliziertheiten und Unterschiedlichkeiten zwischen den einzelnen Verwaltungen auf den verschiedensten Ebenen bestehen. Das halten wir für so wesentlich, daß es doch im einzelnen im Gesetz angeführt werden muß. Wir haben unter dem Buchstaben k angeführt, daß auch die entsprechenden Maßnahmen nach den landesrechtlichen Beamtengesetzen ihre Verankerung finden sollen. Die gleichen Maßnahmen, so wie sie in diesem Bundesgesetz für die Bundesbeamten ihren Niederschlag finden, sollen also auch für die Beamten der Länder gelten.
    Nun könnten Sie einwenden, dies sei wiederum nicht möglich, weil in den Verwaltungen doch ganz andere Verhältnisse vorliegen. Schließlich kann nicht, wie das in diesem Gesetz geregelt ist, das Arbeitsgericht entscheiden, wer nun Beamter ist, wer befördert, wer pensioniert werden soll, wo ein Widerruf stattfinden soll usw. usw. Wir haben deshalb den Abs. 7 zum § 60 vorgesehen. In diesem Absatz 7 kommt klar zum Ausdruck: Kommt im Falle von Meinungsverschiedenheiten aus Abs. 6 eine Einigung zwischen dem Dienstgeber und dem Betriebsrat nicht zustande, so entscheidet für den Bereich der Bundesverwaltung die Bundesregierung, für den Bereich einer Landesverwaltung die Landesregierung und für die Verwaltungen der Gemeinden und Gemeindeverbände deren ge-


    (Richter [Frankfurt])

    wählte Vertretungskörperschaften, die dieses Recht einem Ausschuß übertragen kann.
    Sie sehen also, hier haben wir die Arbeitsgerichtsbarkeit nicht eingeschaltet. Hier lassen wir das Recht der endgültigen Entscheidung der obersten Dienstbehörde, wie bei den Bundesverwaltungen der Bundesregierung usw. Ich glaube, daß das eine vernünftige, eine zweckentsprechende, eine von allen vertretbare Regelung ist, und wir würden es äußerst begrüßen, wenn Sie dem § 60 Ihre Zustimmung geben wollten.
    Sie gehen einen anderen Weg. Während im Arbeitskreis die Meinung vorherrschend war, daß der Arbeitgeber verpflichtet sein soll, dem Betriebsrat von jeder personellen Maßnahme rechtzeitig Mitteilung zu machen und der Betriebsrat zu dieser Mitteilung eine Meinung zu äußern hat, und wenn er keine Meinung äußert, dies als Zustimmung aufgefaßt wird, also in gewissem Sinne die Genehmigung einer personellen Maßnahme durch die Vertretung der Arbeitnehmerschaft dem Betriebsrat vorgesehen war, haben Sie in der Vorlage diesen Grundsatz verlassen. Sie haben statt des Genehmigungsrechts der Betriebsvertretung ein Einspruchsrecht festgelegt. Der wesentliche Unterschied ist der, daß zwar der Arbeitgeber der Betriebsvertretung nach wie vor von einer personellen Maßnahme Mitteilung zu machen hat, daß er aber gar nicht abzuwarten und zu fragen braucht: „Wie stehst Du, Betriebsrat, zu der von mir beabsichtigten personellen Maßnahme?" Er teilt ihm seine Absicht mit und tut, was er für richtig hält. Der Betriebsrat kann wiederum machen, was er will, d. h., er kann innerhalb von zwei Monaten gegen die personelle Maßnahme des Arbeitgebers Einspruch beim Arbeitsgericht einlegen. Wir halten dies grundsätzlich nicht für richtig. Wir halten dies nicht für eine Mitbestimmung, sondern das ist lediglich eine Regelung, die der Betriebsvertretung, also der Arbeitnehmerschaft, das Recht gibt, gegen eine Maßnahme Einspruch einzulegen.
    Wie ist denn die Praxis? Wenn eine derartige Maßnahme einmal angeordnet und durchgeführt worden ist — sei es, daß der eine oder andere im Betrieb tätige Arbeitnehmer befördert worden ist; sei es, daß man von außen jemanden auf eine gehobene Stellung setzt und die jahrzehntelang im Betrieb treu und brav tätigen Arbeiter und Angestellten einfach übergeht und für diese leitende Stelle nicht berücksichtigt —, dann sind doch Tatsachen geschaffen worden! Wir wollen uns doch darüber klar sein, daß derartige Tatsachen äußerst schwer, wenn überhaupt, aus der Welt zu schaffen sind.
    Deshalb vertreten wir die Auffassung, daß nicht das Einspruchssystem, wie Sie es in der Vorlage gegen unsere Stimmen festgelegt haben, sondern die Genehmigungsberechtigung des Betriebsrats den Vorzug erhalten sollte.
    Sie haben aber dieses Einspruchsverfahren noch wesentlich eingeschränkt, ja, ich möchte sagen, durch § 61 Abs. 3 auf kaum denkbare Fälle beschränkt. Dort heißt es:
    Der Betriebsrat kann die Zustimmung nur verweigern, wenn
    a) die Einstellung einen Verstoß gegen ein Ge-
    setz, eine Verordnung oder gegen eine Be-
    stimmung in einem Tarifvertrag oder in
    einer Betriebsvereinbarung oder gegen eine
    gerichtliche Entscheidung oder eine behördliche Anordnung darstellen würde.
    Gut, das wäre noch zu ertragen;

    (Abg. Dr. Wellhausen: Das wäre sogar richtig!)

    denn das sind eigentlich Selbstverständlichkeiten.
    Aber unter b) sagen Sie: Der Betriebsrat kann die Zustimmung nur verweigern,
    wenn der durch bestimmte Tatsachen begründete Verdacht besteht, daß die Einstellung eines für den Arbeitsplatz nicht geeigneten Bewerbers nur mit Rücksicht auf persönliche Beziehungen erfolgen soll.
    Wie soll der Betriebsrat in der Regel der Fälle den „durch bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht" zum Ausdruck bringen können, daß „die Einstellung nur mit Rücksicht auf die persönlichen Beziehungen" mit dem Arbeitgeber erfolgt?
    Sie sagen unter c), daß „der durch bestimmte Tatsachen begründete Verdacht" vorliegen muß, daß die Einstellung des einen oder anderen „aus Gründen der Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, des Geschlechtes" usw. vorgenommen worden ist. Auch dies wird kaum, wenn überhaupt, zu beweisen sein.

    (Abg. Dr. Wellhausen: Denken Sie einmal an einen Weiberfeind!)

    — Ja, es gibt einzelne Fälle, Herr Kollege Dr. Wellhausen. Aber das Gros der Fälle schalten Sie damit aus, und das Mißtrauen bleibt bestehen, weil die Betriebsvertretung, also die Arbeitnehmerschaft, diese Voraussetzungen nicht erfüllen kann und weil Sie ihr durch diese Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Einspruch einzulegen, erschweren.
    Buchstabe d sagt, daß die „durch bestimmte Tatsachen begründete Besorgnis bestehen" muß, „daß der Bewerber den Betriebsfrieden durch unsoziales oder gesetzwidriges Verhalten stören würde". Auch das ist eine Bestimmung, die kaum realisierbar sein wird.
    Aus all dem haben wir noch erheblich mehr Bedenken gegen das Einspruchsverfahren, denn Sie denken gegen das Einspruchsverfahren, denn Sie lassen es j a nicht generell zu. Es steht nicht im Belieben des Betriebsrats, ob er den einen oder anderen Einspruch beim Arbeitsgericht einlegen will oder nicht; sondern Sie machen es von diesen erschwerenden — j a, ich möchte sagen —, den Einspruch fast ausschließenden Voraussetzungen abhängig. Das ist letzten Endes mit der entscheidende Grund, warum wir diesen Anderungsantrag zu §§ 60 ff. gestellt haben.
    Wir bringen mit unserem § 63 zum Ausdruck, daß auch in dringenden Fällen der Arbeitgeber berechtigt ist, jemanden einzustellen oder sonstige personelle Maßnahmen durchzuführen, und daß er dann verpflichtet ist, um die nachträgliche Zustimmung zu ersuchen. Aber damit wird doch dem Arbeitgeber die Möglichkeit gegeben, daß er in dringenden Fällen handeln kann, daß also der Betrieb nicht stockt, daß keine Nachteile wirtschaftlicher oder technischer Art für den Betrieb in Frage kommen. All dies haben wir sehr wohl erwogen, und wir sind der Meinung, daß die in unserem § 63 vorgesehene Regelung für die dringenden Fälle, selbstverständlich als Ausnahmeregelung, ausreichend ist, um unsere Wirtschaft und den Betrieb in jeder Beziehung in Gang zu halten, so daß er seinen Verpflichtungen nachkommen kann.
    Wir glauben, daß auch die Regelung des § 66 nicht ausreichend sein dürfte, in dem Sie dem Be-


    (Richter [Frankfurt])

    triebsrat nur das Recht geben, daß er vor jeder Kündigung zu hören ist. Mit dem Hören allein ist es nicht getan. Wir glauben, daß ihm vor jeder Kündigung rechtzeitig Mitteilung zu machen ist, damit er in der Lage ist, Stellung zu nehmen. Wir sind der Meinung, daß bei jeder Kündigung die §§ 61 bis 64, also die Durchführung eines eventuellen Verfahrens, auch sinngemäß Anwendung zu finden haben mit der Maßgabe, daß der Betriebsrat bei seiner Stellungnahme, wie wir sagen, auch die Interessen der Belegschaft und des Betriebes zu berücksichtigen hat. Hier denken wir in erster Linie an die Gesamtinteressen der Belegschaft und an die Gesamtinteressen des Betriebes, und Sie können uns nicht nachsagen, daß wir Gesetzesvorschläge machen, bei denen uns das Interesse der Belegschaft und des Betriebes gleichgültig ist und bei denen wir nur das Interesse des einzelnen sehen.
    Auch die Regelung über Massenentlassungen haben wir hier mit in Vorschlag gebracht. Wir glauben aber, daß der Arbeitgeber gerade in diesen schwierigen und tragischen Fällen so früh wie möglich dem Betriebsrat über Art und Umfang der Entlassungen oder gegebenenfalls Einstellungen Mitteilung zu machen hat.

    (Abg. Freudenberg: Herr Richter, das tut er doch!)

    — Ich freue mich, das zu hören, und ich glaube, da Sie den Zwischenruf machen, Herr Kollege, daß Sie es auch in ihrem Betriebe tun.

    (Abg. Freudenberg: Schon seit 20 Jahren!)

    Aber wir machen ja nicht die Gesetze für die Arbeitnehmer, Betriebsräte und Arbeitgeber, die bestens zusammenarbeiten, sondern wir müssen die
    Gesetze, die ja Mindestrecht darstellen, so ausbauen, daß auch ein gutes, erfolgreiches, im Interesse beider liegendes Zusammenarbeiten in allen Betrieben, in allen Wirtschaftszweigen möglich ist, vor allem auch dann, wenn einmal in Krisenzeiten hart und scharf kalkuliert werden muß, wenn die Sorge auf allen Seiten liegt; und hier handelt es sich um die große Sorge der Massenentlassungen. Deshalb sind wir der Meinung, daß diese Sicherungen dringend notwendig sind.

    (Abg. Dr. Wellhausen: Das steht auch im Kündigungsschutzgesetz!)

    — Auch an das Kündigungsschutzgesetz, Herr Kollege Dr. Wellhausen, haben wir gedacht; denn im Abs. 3 des § 66 heißt es ja ausdrücklich: „Die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes vom 10. August 1951 bleiben unberührt."

    (Abg. Dr. Wellhausen: Aber das Kündigungsschutzgesetz verpflichtet auch den Arbeitgeber zu einer Fühlungnahme!)

    — Ja, zu einer Fühlungnahme, aber es ist keine Verpflichtung!

    (Abg. Dr. Wellhausen: Sie gehen immer von den schlechten Leuten aus!)

    Auf Grund all dieser von mir vorgetragenen Argumente und vor allem angesichts der grundsätzlichen Bedeutung des personellen Mitbestimmungsrechts bitten wir Sie, unsere Anträge anzunehmen. Da Abs. 1 des § 60 die wichtigste Bestimmung enthält, beantrage ich im Namen meiner Fraktion namentliche Abstimmung über diesen Abs. 1 des § 60.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter Paul
hat das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hugo Paul


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! In diesem Abschnitt soll, wie bereits gesagt, das Mitwirkungsrecht oder Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in personellen Angelegenheiten bei Einstellungen, Entlassungen usw. festgelegt werden. Aber die §§ 60 bis 66 beinhalten ein wirkliches Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nicht. Wir sind deshalb der Meinung, daß eine Reihe dieser Paragraphen gestrichen werden und einige Paragraphen Änderungen erfahren sollten.
    In § 60 sollten nach dem Wort „Umgruppierungen" Beförderungen einbezogen werden. Damit würde zugleich festgelegt, daß dieses Gesetz und dieser Paragraph auch für die Arbeiter, Angestellten und Beamten des öffentlichen Dienstes -Gültigkeit hat.
    Abs. 2 des § 60 sollte bis auf den letzten Satz gestrichen werden, da der erste Satz dieses Absatzes für die Arbeiter große Gefahren enthält. Dort wird nämli.ch gesagt:
    Als Versetzung gilt nicht die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes innerhalb der gleichen selbständigen Betriebsabteilung oder des glenchen Betriebes am selben Ort, bei gleichen Arbeitsbedingungen, wenn damit eine Schlechterstellung des Arbeitnehmers nicht verbunden ist.
    Man braucht auch bei den Versetzungen in andere Abteilungen oder in Teilbetriebe desselben Unternehmens am gleichen Ort nicht immer davon auszugehen, ob betriebstechnische Notwendigkeiten vorliegen. Wir haben mehr als einmal erlebt, daß man z. B. Gewerkschaftsfunktionäre, die einem Betriebsleiter in einer Abteilung unbequern wurden, in eine andere Abteilung versetzt hat, um so ihre gewerkschaftliche Tätigkeit indirekt einzuengen. Alle diese Gefahren sind in dem ersten Satz des Abs. 2 enthalten. Ich bin sogar der Meinung, daß die Formulierer dieser Bestimmung diese Absicht im Sinne hatten. In der Art einer Generalklausel wollte man den Unternehmern die Möglichkeit geben, von sich aus Versetzungen durchzuführen, um so Rechtsgrundlagen für Straf- und Behinderungsmaßnahmen gegenüber unbequemen Arbeiterfunktionären und Arbeitern zu besitzen.
    Wir sind der Meinung, daß nicht generell festgelegt werden sollte, wie das Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte im einzelnen aussehen soll und ob man eine betriebliche Schlichtungsstelle für Streitfälle einrichten soll oder nicht, sondern daß es genügt, in dem Gesetz zu sagen, daß das Nähere durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung bestimmt werden kann. In jedem einzelnen Betrieb könnten zwischen Betriebsrat, Belegschaft und Unternehmer in einer Betriebsvereinbarung die näheren Bestimmungen zur Durchführung dieses § 60 Abs. 1 gemäß unserem Änderungsantrag verankert werden. Wir sollten diese Möglichkeit offenlassen — und daher sollten wir den ersten Teil des Abs. 2 streichen. Auch könnte das Nähere in einem Tarifvertrag zwischen Gewerkschaften und Unternehmern geregelt werden. Das ist auch im Kontrollratsgesetz Nr. 22 so vorgesehen. Dort ist für viele Fragen nur ein Rahmengesetz gegeben worden. Es hat sich in der Folgezeit für die Arbeiter und die Gewerkschaften ergeben, daß das die bessere Regelung ist, als wenn man alles in engen Formulierungen festlegt.
    Wir beantragen, daß in § 60 hinter „Umgruppierungen" das Wort „Beförderungen" eingefügt

    Paul [Düsseldorf])
    wird und daß der übrige Teil des Abs. 2 des § 60 bis auf den letzten Satz gestrichen wird.
    Lassen Sie mich gleichzeitig zu den übrigen Paragraphen bis § 66 etwas sagen. Wir sind der Meinung, daß der § 61 in der jetzigen Fassung nicht angenommen werden kann, daß er vielmehr folgende Formulierung erhalten sollte:

    (1) Der Unternehmer kann Arbeiter und Angestellte nur mit Zustimmung des Betriebsrates einstellen. Er hat bei jeder geplanten Einstellung dem Betriebsrat rechtzeitig den für den Bewerber in Aussicht genommenen Arbeitsplatz mitzuteilen und Auskunft über die Person des Bewerbers zu geben.


    (2) Hat der Betriebsrat gegen eine Einstellung Bedenken, so hat er dies unter Angabe der Gründe unverzüglich dem Unternehmer mitzuteilen. Äußert sich der Betriebsrat binnen drei Tagen nach Zugang der Mitteilung nicht, so gilt seine Zustimmung als erteilt. Vorstehende Frist kann durch Betriebsvereinbarung gekürzt oder verlängert werden.

    Wir sind der Meinung, daß das, was dann in dem § 61 in der Ausschußfassung folgt, in einer entsprechenden Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat, Belegschaft und Unternehmer verankert werden soll. Sie wollen in § 61 versuchen, alles festzulegen; der Kollege Richter sagte bereits, daß man dem Betriebsrat praktisch nur ein Einspruchsrecht gibt, daß der Unternehmer aber von sich aus fix und fertige Tatsachen schaffen kann.
    Sie verweisen in dem übrigen Teil des § 61 auf die Möglichkeit, daß der Betriebsrat bei dem Arbeitsgericht auf Aufhebung des Beschäftigungsverhältnisses klagen kann. Wir wissen aber aus der Praxis, wie solche Dinge dann nachher aussehen, wenn einmal fix und fertige Tatsachen geschaffen sind. Es kann nicht Angelegenheit des Arbeitsgerichtes sein, in allen diesen Fragen zu entscheiden, sondern das muß in der Betriebsvereinbarung geregelt werden. Es soll der freien Entscheidung der Arbeiter und des Unternehmers überlassen sein, ob eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen wird, die eine solche Schlichtungsstelle beinhaltet. Sie würden durch die in § 61 der Ausschußvorlage vorgesehene Bestimmung nur zusätzliche Arbeit für die Arbeitsgerichte schaffen. Es wird nämlich oft vorkommen, daß der Betriebsrat aus diesen oder jenen Gründen Einspruch gegen die Einstellung einlegt und daß dann die Arbeitsgerichte sich mit solchen Fragen in großer Zahl zu beschäftigen hätten. Es gehört zum Recht des Betriebsrates, daß er vor jeder Einstellung Stellung nehmen kann. Es geht nicht an, daß man einfach unter Bezugnahme auf dieses Gesetz über seinen Kopf hinweg fix und fertige Tatsachen schafft. Deshalb haben wir Ihnen die Änderung des § 61 vorgeschlagen.
    Wir sind der Meinung, daß das Arbeitsgericht in diesen Fragen nicht tätig werden soll. Die Paragraphen, in denen festgelegt ist, wie und unter welchen Bedingungen das Arbeitsgericht tätig werden soll, sind zu streichen. Das sind die §§ 62, 63, 64.
    Ich möchte jetzt noch etwas zu § 66 sagen. Dieser Paragraph beschäftigt sich mit der Möglichkeit der Durchführung von Massenentlassungen. Es war bisher immer so, daß es gerade in dieser Frage große Schwierigkeiten gab. Manche Betriebsräte standen dann bei Betriebseinstellungen usw. in einer äußerst kritischen Situation. Sie sollten entscheiden, ob diese oder jene Kollegen aus dem Be-
    trieb zu entlassen waren. Es waren sehr oft personelle, soziale und andere Gründe maßgebend.
    Da Sie hier in Westdeutschland eine Wirtschaftspolitik betreiben, die zwar in der Rüstungsindustrie Hochkonjunktur schafft, die aber in einer ganzen Reihe von Fertigwarenindustrien zum Niedergang führt — wie die Entwicklung in der Schuhindustrie, Textilindustrie usw. bereits zeigt —, ist dieser Paragraph unter diesen Gesichtspunkten Ihrer Wirtschaftspolitik der Kriegsvorbereitungen von großer Wichtigkeit. Wir sind der Meinung, daß der Betriebsrat seine Zustimmung zu den Entlassungen in jedem Falle, wenn er der Meinung ist, daß soziale Gründe dafür maßgebend sind, verweigern kann und verweigern muß. Wir sind auch der Auffassung, daß der § 66 in der jetzigen Fassung gestrichen werden und daß die Neufassung folgenden Wortlaut erhalten soll:
    Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen, Kündigungen und Entlassungen. Der Unternehmer ist verpflichtet, den Betriebsrat frühzeitig über Art und Umfang von Einstellungen und Entlassungen zu informieren. Der Betriebsrat kann Entlassungen widersprechen, wenn er sie für sozial untragbar und mit den Interessen der Belegschaft nicht vereinbar hält.
    Wir sind der Meinung, daß der Abs. 4 des § 66 nicht angenommen werden sollte. Wir haben die Streichung des gesamten Paragraphen beantragt. Genau so wenig, wie wir dem Arbeitgeber das Recht geben wollen, gegen einzelne Belegschaftsmitglieder oder Betriebsräte beim Arbeitsgericht vorzugehen, weil sie angeblich durch ihr Verhalten den Betriebsfrieden ernstlich stören oder gefährden, genau so wenig sind wir allerdings auch bereit, einem Betriebsrat das Recht zu geben, gegen unbequeme Kollegen vorzugehen. Ich könnte mir auch einen solchen Zustand vorstellen, daß es Kollegen und Kolleginnen gibt, die an der Amtsführung des Betriebsrats oder einzelner Mitglieder des Betriebsrats ernstliche Kritik zu üben haben, und daß solche ernstliche Kritiken einigen Mitgliedern von Betriebsräten dann unbequem werden könnten. Unter Bezugnahme auf eine solche Festlegung in § 66 könnten dann solche Betriebsräte — wir wollen es nicht hoffen, daß es geschieht; aber immerhin besteht die Möglichkeit —, die ihre Pflichten gegenüber der Arbeiterschaft nicht in der richtigen Weise wahrnehmen, unter Umständen gegen unbequeme Mahner und Kritiker vorgehen. Wir fordern, daß dieser Paragraph gestrichen wird und an seine Stelle unsere Neufassung tritt.
    Jetzt möchte ich mir noch einige Worte zu den Änderungsanträgen der Sozialdemokratischen Partei erlauben. Für den Fall, daß unsere Änderungsanträge, die nach meiner Meinung weitgehender sind, der Ablehnung verfallen — wie bekannt, sind die Koalitionsparteien nicht bereit, von der Fassung dieses reaktionären Betriebsverfassungsgesetzes abzugehen —, werden wir den SPD-Anträgen zustimmen.
    Ich möchte dem sozialdemokratischen Kollegen Richter sagen, daß wir uns keineswegs mit dem einverstanden erklären können, was er zu § 60 Abs. 7 beantragt hat. Wir sind nicht einverstanden damit, daß bei Meinungsverschiedenheiten die Bundesregierung, die Landesregierungen, die Landesverwaltungen oder Stadtverwaltungen einseitig, ohne Mitbestimmung der Betriebsräte oder der


    (Paul [Düsseldorf])

    Personalvertretungen entscheiden. Dadurch würde das Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrecht der Betriebsräte, also der gesetzlichen Vertretungen der Arbeiter und Angestellten, eingeengt.
    Ich sehe mich jedenfalls nicht in der Lage —und ich kann das auch für meine Freunde erklären —, dem Änderungsantrag der Sozialdemokratischen Partei zu Abs. 7 zuzustimmen. Ich bitte die sozialdemokratischen Kollegen, sich ernstlich zu überlegen, was ich gesagt habe. Ich möchte sie ersuchen, unseren Änderungsanträgen zuzustimmen.