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ID0122418000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 223. und 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juli 1952 9931 223. und 224. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 16. Juli 1952 223. Sitzung Geschäftliche Mitteilungen 9932A, 9935D, 9953B, 9973D, 9990B, 10006D Eintritt des Abg. Niebes in den Bundestag 9932A Zur Tagesordnung: betr. Absetzung der zweiten Beratung der Gesetzentwürfe über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Betrieb (Nr. 970 der Drucksachen), zur Neuordnung der Wirtschaft (Nr. 1229 der Drucksachen) und des Betriebsverfassungsgesetzes (Nrn. 1546, 3585 der Drucksachen) bzw. Veränderung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte: Richter (Frankfurt) (SPD) 9932B Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 9933D Paul (Düsseldorf) (KPD) 9933B Sabel (CDU) 9933D Dr. Wellhausen (FDP) 9934A Schoettle (SPD) 9934B Harig (KPD) 9934C Abstimmung 9934D, 9935A betr. Überlastung der Tagesordnung: Dr. Reismann (FU) 9935A, C Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Einfuhr- und Vorratsstellen (Nr. 3493 der Drucksachen) . 9935D Margulies (FDP), Anfragender . . 9935D Dr. Sonnemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 993'7D Kriedemann (SPD) 9939A Niebergall (KPD) 9940B Beschlußfassung über den Antrag der Fraktion der SPD 9940C Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Menschenraub durch den sowjetzonalen Staatssicherheitsdienst in West-Berlin (Nr. 3592 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Schutz der Berliner Bevölkerung (Nr. 3580 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Menschenraub in Berlin (Nr 3591 der Drucksachen) 9940C Brookmann (CDU), Anfragender 9940D Dr. Henn (FDP), Antragsteller . 9942A Brandt (SPD), Antragsteller . . 9942D Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 9944A Beschlußfassung über die Anträge Nrn. 3580, 3591 der Drucksachen 9945B Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Betrieb (Nr. 970 der Drucksachen), des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Wirtschaft (Nr. 1229 der Drucksachen) und des Entwurfs eines Gesetzes über die Neuordnung der Beziehungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in den Betrieben (Betriebsverfassungsgesetz) (Nr. 1546 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 3585 der Drucksachen, Anträge Umdrucke Nrn. 612, 616, 617, 618) 9945C, 9953B Sabel (CDU): als Berichterstatter . . . . 9945D, 9946B schriftlicher Bericht . 10010 Richter (Frankfurt) (SPD) 9945D Erster Teil, Allgemeine Vorschriften, §§ 1 bis 5: Wönner (SPD) 9946C, D Böhm (SPD) 9947D, 9949D, 9951A Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . . 9949B Agatz (KPD) . . . . 9949C Dr. Wellhausen (FDP) . . . . 9949D, 9951D Keuning (SPD) 9950B Odenthal (SPD) 9951B Richter (Frankfurt) (SPD) . . 9952B, 9953C Abstimmungen 9949B, 9950D, 9952C, 9953C Namentliche Abstimmungen 9947D, 9949A, 9950B, D, 10029 Zweiter Teil, Der Betriebsrat, §§ 6 bis 45: Keuning (SPD) 9953C, 9971D, 9972C, 9978B Sabel (CDU): als Abgeordneter 9955A, 9960C Richter (Frankfurt) (SPD) 9955B, 9960D, 9969A, 9970B, 9971C, 9982A, 9985C Harig (KPD) 9955D, 9958D, 9961D, 9972A, 9975A, 9979A, 9980C, 9981B, 9983B, 9984C, 9985A, 9987C, 9991B Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) (zur Geschäftsordnung) 9956D, 9989C, 9991D Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 9957A, 9989A Unterbrechung der Sitzung . . . 9957B Frau Kipp-Kaule (SPD) 9957D Dr. Besold (FU) 9960B Mensing (CDU) 9960D Frau Döhring (SPD) . . . . 9962B, 9976D Dr. Preller (SPD) 9963C, 9969C, D Böhm (SPD) 9965B, 9978D Bergmann (SPD) 9965C Agatz (KPD) 9970A, 9974C Ludwig (SPD) 9971B, 9975B Wönner (SPD) . . 9973D, 9977B, 9982B. D, 9983D, 9990B Paul (Düsseldorf) (KPD) 9975D Dannebom (SPD) 9979C, 9981A Abstimmungen 9956C, 9959D, 9962B, 9963B, 9964D, 9965C, 9969B, C, 9971B, C, 9972B, 9973C, 9975A, C, 9976C, 9977B, 9978A, C, 9979B, 9980D, 9981D, 9982A, D, 9983C, 9984D, 9985C, 9988C, 9991D, 9994B Namentliche Abstimmungen 9960A, 9962A, 9964D, 9969B, 9970C, 9974C, 9975C, 9980D, 9982A, 9991D, 9994B, 10029 Dritter Teil, Der Gesamtbetriebsrat, §§ 46 bis 48: Richter (Frankfurt) (SPD) 9992A, 9994C, 9999A Harig (KPD) 9993D, 9996B Dr. Krone (CDU) (zur Geschäftsordnung) 9997D Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 9998A Dr. von Brentano (zur Geschäftsordnung) 9998B Dr. Ehlers (CDU) 9998C Ollenhauer (SPD) 9998C Abstimmungen . . . . 9997C, 9998D, 9999D Namentliche Abstimmungen 9994B, 9997C, 9999D, 10029, 10047B Vierter Teil, Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer, § 49: Dr. Preller (SPD) 10000A Paul (Düsseldorf) (KPD) 10004B zur Geschäftsordnung - Vertagungsantrag: Mellies (SPD) 10006D Dr. Krone (CDU) 10007A Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 10007B Abstimmung 10007A Beschlußunfähigkeit 10007B Wahl von Mitgliedern des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) gemäß § 67 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung (Umdruck Nr. 606) 9935D, 9952D Wahl der „Mitglieder kraft Wahl" des Richterwahlausschusses gemäß § 65 der Geschäftsordnung 9935D, 9953A, 9957C, 10028 Wahl der deutschen Mitglieder der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Umdruck Nr. 607) 9935D, 9953B Nächste Sitzung 10007D Anlage 1: Berichtigung zur 221. Sitzung, Seite 9814 A (Abg. Dr. Schmid [Tübingen] [SPD]) 10008 Anlage 2: Druckfehlerberichtigung zur namentlichen Abstimmung über die Anträge des Vermittlungsausschusses zu den Gesetzentwürfen über den Lastenausgleich und über Teuerungszuschläge zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (Nrn. 3548, 3549 der Drucksachen) in der 222. Sitzung . . . . 10009 Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Betrieb (Nr. 970 der Drucksachen), den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Wirtschaft (Nr. 1229 der Drucksachen) und den Entwurf eines Gesetzes über die Neuordnung der Beziehungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in den Betrieben (Betriebsverfassungsgesetz) (Nr. 1546 der Drucksachen) 10010 Anlage 4: Wahlzettel für die Wahl der „Mitglieder kraft Wahl" des Richterwahlausschusses gemäß § 65 der Geschäftsordnung 10028 Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Betriebsverfassungsgesetzes 10029 224. Sitzung Fortsetzung der zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Betrieb (Nr. 970 der Drucksachen), des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Wirtschaft (Nr. 1229 der Drucksachen) und des Entwurfs eines Gesetzes über die Neuordnung der Beziehungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in den Betrieben (Betriebsverfassungsgesetz) (Nr. 1546 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 3585 der Drucksachen, Anträge Umdrucke Nrn. 612, 616, 617, 618): Vierter Teil, Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer, §§ 49 bis 53: Richter (Frankfurt) (SPD) 10047B, 10049D Paul (Düsseldorf) (KPD) 10047D Loritz (Fraktionslos) 10049A Abstimmungen 10048C, 10050A Namentliche Abstimmungen 10047C, 10048C, D, 10050A, 10051 Weiterberatung vertagt 10050C Nächste Sitzung 10050C Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Betriebsverfassungsgesetzes 10051 223. Sitzung Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Namentliche Abstimmungen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Betriebsverfassungsgesetzes (Nrn. 3585, 970, 1229, 1546 der Drucksachen) in der 224. Sitzung 1. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 49 (Umdruck Nr. 617 Ziffer 37) 2. über § 49 Abs. 2 Satz 1 der Beschlüsse des Ausschusses für Arbeit Name 1. 2. Name 1. 2. Abstimmung Abstimmung CDU/CSU Höfler Nein Ja Dr. Adenauer — — Hohl Nein Ja Albers Nein Ja Dr. Holzapfel — Arndgen Nein Ja Hoogen Nein Ja Dr. Bartram (Schleswig- Hoppe Nein Ja Holstein) Nein Ja Dr. Horlacher Nein Ja Bauereisen Nein Ja Horn Nein Ja Bauknecht Nein Ja Huth Nein Ja Dr. Baur (Württemberg) Nein Ja Dr. Jaeger (Bayern) Nein Ja Bausch Nein Ja Junglas Nein Ja Becker (Pirmasens) Nein Ja Kahn Nein Ja Blank (Dortmund) Nein Ja Kaiser — — Bodensteiner Nein Ja Karpf Nein Ja Frau Brauksiepe . entschuld. entschuld. Dr. Kather Nein Ja Dr. von Brentano . Nein Ja Kemmer Nein Ja Brese Nein Ja Kemper beurlaubt beurlaubt Frau Dr. Brökelschen . Nein Ja Kern Nein Ja Dr. Brönner Nein Ja Kiesinger Nein Ja Brookmann . Nein Ja Dr. Kleindinst Nein Ja Dr. Bucerius Nein Ja Dr. Köhler Nein Ja Frau Dietz . Nein Ja Dr. Kopf Nein Ja Dr. Dresbach . Nein Ja Kühling Nein Ja Eckstein Nein Ja Kuntscher Nein Ja Dr. Edert Nein Ja Kunze beurlaubt beurlaubt Dr. Ehlers Nein Nein Ja Dr. Laforet entschuld. entschuld. Ehren Ja Dr. Erhard Nein Ja Dr. Dr. h. c. Lehr — Nein - Leibfried Ja Etzel (Duisburg) . entschuld. entschuld. Lenz Nein Ja Etzenbach Nein Ja Even Nein Ja Leonhard Nein Ja Feldmann Nein Ja Lücke Nein Ja Dr. Fink Nein Ja Majonica Nein Ja Dr. Frey Nein Ja Massoth Nein Ja Fuchs ........ Nein Ja Mayer (Rheinland-Pfalz) . Nein Ja Dr. Freiherr von Fürstenberg Nein Ja Mehs Nein Ja Fürst Fugger von Glött . beurlaubt beurlaubt Mensing Nein Ja Funk Nein Ja Morgenthaler Nein Ja Gengler Nein Ja Muckermann Nein Ja Gerns Nein Ja Ja Mühlenberg Nein Ja Nein Dr. Gerstenmaier Nein Dr. Dr. Müller (Bonn) Nein Ja Gibbert Nein Ja Ja Müller-Hermann Nein Ja Giencke Dr. Glasmeyer Nein Ja Naegel Nein Ja Neber Nein Ja Glüsing Nein Ja Nellen Nein Ja - — Gockeln Nein Ja Neuburger Nein Ja Dr. Götz Frau Dr. Gröwel Nein Ja Nickl Nein Ja Günther Nein Ja Frau Niggemeyer Nein Ja Hagge Nein Ja Dr. Niklas - — Frau Heiler Nein Ja Dr. Oesterle Nein Ja Heix Nein Ja Dr. Orth Nein Ja Dr. Henle entschuld. entschuld. Pelster Nein Ja Hilbert Nein Ja Pfender Nein Ja 1. 2. 1. 2. Name Abstimmung Name Abstimmung Dr. Pferdmenges . Nein Ja Bromme Ja Nein Dr. Povel — - Brünen Ja Nein Frau Dr. Probst Nein Ja Cramer Ja Nein Dr. Pünder Nein Ja Dannebom Ja Nein Raestrup Nein Ja Diel Ja Nein Rahn Nein Ja Frau Döhring Ja Nein Frau Dr. Rehling .. Nein Ja Eichler Ja Nein Frau Rösch Nein Ja Ekstrand Ja Nein Rümmele. Ja enthalten Erler Ja Nein Sabel Nein Ja Faller Ja Nein Schäffer — — Franke Ja Nein Scharnberg Nein Ja Freidhof Ja Nein Dr. Schatz entschuld. entschuld. Freitag beurlaubt beurlaubt Schill Nein Ja Geritzmann Ja Nein Schmitt (Mainz) Nein Ja Gleisner Ja Nein Schmitz beurlaubt beurlaubt Görlinger - — Schmücker Nein Ja Graf — — Dr. Schröder (Düsseldorf) Nein Ja Dr. Greve Ja Nein Schüttler Ja Ja Dr. Gülich Ja Nein Schütz Nein Ja Happe Ja Nein Schuler Nein Ja Heiland — Schulze-Pellengahr Nein Ja Hennig Ja Nein Dr. Semler entschuld. entschuld. Henßler krank krank Dr. Serres Nein Ja Herrmann entschuld. entschuld. Siebel Nein Ja Hoecker Ja Nein Dr. Solleder Nein Ja Höhne - — Spies Nein Ja Frau Dr. Hubert Ja Nein Graf von Spreti Nein Ja Imig Ja Nein Stauch - - Jacobi entschuld. entschuld. Frau Dr. Steinbiß .. Nein Ja Jacobs Ja Nein Storch Nein Ja Jahn - - Strauß Nein Nein Kalbfell krank krank Struve Nein Ja Kalbitzer Ja Nein Stücklen Nein Ja Frau Keilhack Ja Nein Dr. Vogel Nein Ja Keuning Ja Nein Wacker Nein Ja Kinat Ja Nein Wackerzapp Nein Ja Frau Kipp-Kaule Ja Nein Dr Wahl Nein Ja Dr. Koch Ja Nein Frau Dr. Weber (Essen) Nein Ja Frau Korspeter Ja Nein Dr. Weber (Koblenz) Nein Ja Frau Krahnstöver Ja Nein Dr. Weiß Nein Ja Dr. Kreyssig Ja Nein Winkelheide Nein Ja Kriedemann Ja Nein Wittmann Nein Ja Kurlbaum Ja Nein Dr. Wuermeling Nein Ja Lange Ja Nein Lausen beurlaubt beurlaubt Frau Lockmann Ja Nein SPD Ludwig Ja Nein Dr. Luetkens Ja Nein Frau Albertz Ja Nein Maier (Freiburg) Ja Nein Frau Albrecht Ja Nein Marx Ja Nein Altmaier Ja Nein Matzner Ja Nein Frau Ansorge .. Ja Nein Meitmann Ja Nein Dr. Arndt Ja Nein Mellies Ja Nein Arnholz Ja Nein Dr. Menzel Ja Nein Dr. Baade Ja Nein Merten Ja Nein Dr. Bärsch Ja Nein Mertins Ja Nein Baur (Augsburg) Ja Nein Meyer (Hagen) Ja Nein Bazille Ja Nein Meyer (Bremen) Ja Nein Behrisch Ja Nein Frau Meyer-Laule Ja Nein Bergmann Ja Nein Mißmahl Ja Nein Dr. Bergstraeßer Ja Nein Dr. Mommer Ja Nein Berlin Ja Nein Moosdorf Ja Nein Bettgenhäuser Ja Nein Dr. Mücke Ja Nein Bielig Ja Nein Müller (Hessen) Ja Nein Birkelbach entschuld. entschuld. Müller (Worms) entschuld. entschuld. Blachstein beurlaubt beurlaubt Frau Nadig Ja Nein Dr. Bleiß Ja Nein Dr. Nölting Ja Nein Böhm Ja Nein Nowack (Harburg) Ja Nein Dr. Brill — - Odenthal Ja Nein Name 1. 2. Name 1. 2. Abstimmung Abstimmung Ohlig Ja Nein Dr. Leuze Nein Ja Ollenhauer Ja Nein Dr. Luchtenberg beurlaubt beurlaubt Paul (Württemberg) Ja Nein Margulies Nein Ja Peters Ja Nein Mauk Nein Ja Pohle Ja Nein Mayer (Stuttgart) krank krank Dr. Preller Ja Nein Dr. Mende Nein Ja Priebe Ja Nein Dr. Miessner Nein Ja Reitzner Ja Nein Neumayer Nein Ja Richter (Frankfurt) Ja Nein Dr. Dr. Nöll von der Nahmer Nein Ja Ritzel Ja Nein Dr. Nowack(Rheinland-Pfalz) Nein Ja Ruhnke Ja Nein Onnen — - Runge Ja Nein Dr. Pfleiderer Nein Ja Sander - — Dr. Preiß Nein Ja Sassnick Ja Nein Dr. Preusker Nein Ja Frau Schanzenbach Ja Nein Rademacher Nein beurlaubt Dr. Schmid (Tübingen) Ja Nein Rath Nein Ja Dr. Schmidt (Niedersachsen) Ja Nein Dr. Freiherr von Rechenberg krank krank Dr. Schöne Ja Nein Revenstorff entschuld. entschuld. Schoettle Ja Nein Dr. Schäfer Nein Ja Dr. Schumacher krank krank Dr. Schneider Nein Ja Segitz Ja Nein Stahl Nein Ja Seuffert Ja Nein Stegner Nein Ja Stech Ja Nein Dr. Trischler Nein Ja Steinhörster Ja Nein Dr. Wellhausen Nein Ja Stierle Ja Nein Wirths Nein Ja Striebeck Ja Nein Dr. Zawadil — — Frau Strobel Ja Nein Temmen Ja Nein DP-DPB Tenhagen — - Ahrens Nein Ja Troppenz Ja Nein Dr. Veit krank krank Bahlburg Nein Ja Nein Ja Wagner - Frau Bieganowski Nein Ja Wehner Ja Nein Eickhoff Nein Ja Wehr Ja Nein Ewers Nein Ja Nein Weinhold Ja Nein Farke Nein Ja Welke Ja Nein Dr. Fricke Nein Ja Weltner Ja Nein Frommhold Nein Ja Dr. Wenzel Ja Nein Hellwege Nein Ja Wönner Ja Nein Jaffé Nein Ja Zühlke Ja Nein Frau Kalinke Nein Ja Kuhlemann Nein Ja Dr. Leuchtgens FDP Löfflad — entschuld. entschuld. Dr. Atzenroth Nein Ja Matthes Nein Ja Dr. von Merkatz beurlaubt beurlaubt Dr. Becker (Hersfeld) Nein Ja Dr. Mühlenfeld Ja Dr. Blank (Oberhausen) Nein Ja Reindl Nein Ja Blücher — Schmidt (Bayern) Nein Ja Dannemann entschuld. entschuld. Schuster. Nein Dr. Dehler — Ja Dr. Seebohm Nein Ja Dirscherl krank krank Tobaben Ja Euler Nein Ja Wallner Nein Ja Fassbender Nein Ja Walter Nein Ja Freudenberg Nein Ja Wittenburg Nein Dr. Friedrich Nein Ja Frühwald Nein Ja FU Funcke beurlaubt beurlaubt Gaul . Nein Ja Freiherr von Aretin . — — Dr. von Golitschek . Nein Ja Frau Arnold Nein Ja Grundmann Nein Ja Dr. Bertram (Soest) Nein Ja Dr. Hammer Nein Ja Dr. Besold Nein Ja Dr. Hasemann entschuld. entschuld. Clausen Ja Nein Dr. Hoffmann (Lübeck) Nein Ja Dr.-Ing. Decker Nein Ja Dr. Hoffmann (Schönau) Nein Ja Determann entschuld. entschuld. Frau Hütter Nein Ja Eichner Nein Ja Frau Dr. Ilk Nein Ja Dr. Etzel (Bamberg) . Nein Ja Juncker Nein Ja Hoffmann (Lindlar) enthalten Ja Dr. Kneipp Nein Ja Lampl Nein Ja Kühn Nein Ja Mayerhofer. Nein Ja Name 1. 2. Name 1. 2. Abstimmung I Abstimmung Dr. Meitinger Nein Ja Reimann entschuld. entschuld. Fürst zu OettingenWallerstein krank krank Renner — - Rische entschuld. entschuld. Pannenbecker. entschuld. entschuld. Frau Strohbach Ja Nein Parzinger . Nein Nein Frau Thiele — — Dr. Reismann Nein Ja Ribbeheger .. . entschuld. entschuld. Fraktionslos Volkholz .. — — Wartner .. . Nein Ja Aumer entschuld. entschuld. Frau Wessel Nein Ja Donhauser entschuld. entschuld. Willenberg . entschuld. entschuld. Dr. Dorls entschuld. entschuld. Fröhlich — KPD Goetzendorff entschuld. entschuld. Agatz. . Ja Nein Hedler ntschuld. entschuld. Fisch — — Frau Jaeger (Hannover) . Nein Ja Gundelach .. . Ja Nein Dr. Keller . . enthalten Ja Harig Ja Nein Langer — — Kohl (Stuttgart). krank krank Loritz enthalten Ja Müller (Frankfurt) . krank krank Müller (Hannover) — — Niebergall .. . Ja Nein Dr. Ott . entschuld. entschuld. Niebes Ja Nein von Thadden entschuld. Ja Paul (Düsseldorf) .. . Ja Nein Tichi krank krank Zusammenstellung der Abstimmung: 1. Abstimmung 2. Abstimmung Abgegebene Stimmen . 322 323 Davon: Ja 120 202 Nein 199 120 Stimmenthaltung 3 1 Zusammen wie oben 322 323 Berliner Abgeordnete Name 1. Abstimmung 2. Abstimmung Name 1. Abstimmung 2. Abstimmung CDU/CSU Neumann Ja Nein Dr. Friedensburg Nein Ja Dr. Schellenberg krank krank Dr. Krone Nein Ja Frau Schroeder (Berlin) Ja Nein Lemmer entschuld. entschuld. Schröter (Berlin). Ja Nein Frau Dr. Maxsein. entschuld. entschuld. Frau Wolff krank krank Dr. Tillmanns entschuld. entschuld. FDP SPD Dr. Henn Nein Ja Brandt Ja Nein Hübner - — Dr. Koenigswarter Ja Nein Frau Dr. Mulert Nein Ja Löbe Ja Nein Dr. Reif Nein Ja Neubauer — — Dr. Will Nein Ja Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten 1. Abstimmung 2. Abstimmung Abgegebene Stimmen 12 12 Davon: Ja 6 6 Nein 6 6 Stimmenthaltung — — Zusammen wie oben 12 12
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    Rede von Willi Richter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der § 42 der Vorlage besagt in seinem ersten Satz, daß der Betriebsrat einmal in jedem Kalendervierteljahr in einer Betriebsversammlung einen Tätigkeitsbericht zu erstatten hat. Ich glaube, daß das Hohe Haus, ebenso wie es die Vertreter in den Ausschüssen getan haben, zustimmen wird. Denn er enthält eine Regelung, die wir alle bejahen. Wir hatten in dem alten Betriebsräterecht eine derartige Vorschrift nicht und wissen aus Erfahrungen, daß es Betriebe gegeben hat, in denen in längeren Zeitabschnitten keine Versammlung stattgefunden hat und kein Tätigkeitsbericht gegeben wurde. Wir wissen auch, daß es Betriebe gegeben hat, in denen in den Betriebsversammlungen Dinge behandelt worden sind, die nicht unmittelbar mit den Aufgaben des Betriebsrats zusammenhängen. Wir bejahen deshalb diese klare Bestimmung, die in dem ersten Satz enthalten ist.
    Es heißt aber dann im Satz 2 der Vorlage: „Der Arbeitgeber ist hierzu unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen". Meine Damen und Herren! Ich frage Sie: Was hat der Arbeitgeber in den Betriebsversammlungen zu tun?

    (Lachen rechts.)

    - Würden Sie auch so lachen, wenn ich die Frage stellen wollte: was haben die Betriebsangehörigen in den Versammlungen der Arbeitgeber zu tun?

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Dann würden Sie sagen: Da haben sie nichts zu suchen.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Da werden Arbeitgeberangelegenheiten besprochen; da befaßt man sich mit der Frage, wie hoch in diesem Jahr das Einkommen sein wird; da werden Probleme der Rückstellung, der verschiedenen Reservefonds und derartiges mehr behandelt.

    (Abg. Dr. Wellhausen: Oder der Beschäftigung!)



    (Richter [Frankfurt])

    Wenn das auch Angelegenheiten sind, die mit dem Betrieb unmittelbar zusammenhängen, so werden Sie doch die Meinung vertreten, daß die Belegschaft in Arbeitgeberversammlungen nichts zu suchen hat. Genau so sind wir der Auffassung, daß der Arbeitgeber in den Betriebsversammlungen, die ja Versammlungen der Belegschaft sind, grundsätzlich nichts zu suchen hat. Damit wird gar kein Urteil über den Arbeitgeber als solchen oder über die Person des Arbeitgebers gesprochen; das liegt uns ganz fern. Entscheidend ist für uns der Grundsatz, daß die Betriebsversammlungen, in denen der Belegschaft Tätigkeitsberichte des Betriebsrats erstattet werden, Angelegenheiten der Belegschaft sind, so daß nicht zwingend im Gesetz festgelegt werden soll, daß der Arbeitgeber zu diesen Vierteljahresversammlungen unter Mitteilung der Tagesordnung vom Betriebsrat geladen werden muß. Das besagt doch diese Bestimmung, und das ist doch das Entscheidende. Wir sagen nicht, daß er nicht geladen werden kann; wir sagen noch nicht einmal, daß er nicht geladen werden soll. Wir wenden uns nur dagegen, daß man hier dem Betriebsrat zwingend oktroyiert, zu den Vierteljahresversammlungen, in denen er einen Tätigkeitsbericht zu erstatten verpflichtet ist, auch den Arbeitgeber zu laden und diesem dabei auch die Tagesordnung mitzuteilen.
    Wir haben noch weitere Gründe, die uns veranlassen, uns gegen diese Bestimmung auszusprechen. Diese Gründe beruhen auf Erfahrungen in der Richtung, daß Arbeitnehmer sich nicht getrauen, die tatsächlichen Verhältnisse, ihre Nöte, ihre Lage, ihre Beschwerden in der Betriebsversammlung so zum Ausdruck zu bringen, wenn der Arbeitgeber anwesend ist, wie sie es ohne Zweifel tun würden, wenn sie unter sich wären. Das hat nichts mit Angst vor dem Arbeitgeber zu tun. Aber das ist ganz verständlich; denn man mußte schon die Erfahrung machen, daß so mancher Arbeitgeber sehr feinfühlig ist, daß er verschnupft ist, wenn der eine oder der andere Belegschaftsangehörige über diese oder jene Anordnung des Arbeitgebers eine andere Meinung hat als dieser, wenn er sich erlaubt, seine Arbeit zu kritisieren oder Vorschläge zu machen. Es gibt Arbeitgeber, die für die Kritik Verständnis haben und ein offenes Ohr dafür besitzen; aber es gibt auch — das werden Sie mir doch nicht bestreiten — Arbeitgeber, die Kritik einfach nicht vertragen können und sich dagegen wenden. Bewußt oder unbewußt wird dann ein armer Teufel, der es bei seiner Kritik gut gemeint hat, schließlich darunter leiden müssen, sei es bei der Beförderung, sei es, wenn Krisen im Anzug sind, bei Entlassungen usw. Wir vertreten deshalb die Auffassung, daß die zwingende Vorschrift im Zusammenhang mit der Betriebsversammlung in dieser Bestimmung unberechtigt ist. Sie werden aus unserem Antrag ersehen, daß wir sehr wohl anerkennen, daß der Arbeitgeber berechtigt ist, an Versammlungen, die er beantragt, teilzunehmen.
    Es heißt nun im letzten Satz des Abs. 1: „Er ist berechtigt, in der Betriebsversammlung zu sprechen." Sie wissen doch, wie sich hier einzelne Damen und Herren des Hohen Hauses alle Mühe geben, die anderen in dieser oder jener Frage von ihrer Ansicht zu überzeugen, sie für ihre Ansicht zu gewinnen und ihre Stimme zu erhalten. Ich habe mir heute schon sehr oft in diesem Hohen Hause Mühe gegeben, und so wird das dann der Arbeitgeber auch tun, wenn er grundsätzlich das Recht hat, in jeder Betriebsversammlung zu jedem Tagesordnungspunkt, zu allem, wozu er will, zu sprechen. Da wird es ihm allerdings anders gehen als mir heute. Da wird er vielleicht sehr oft die Kritik des einen oder andern von vornherein ausschalten, was nach meiner Auffassung nicht gut ist. Da wird er sehr oft die Meinung formen und gestalten, so wie er es gern will. Da gilt vielleicht das Sprichwort: Wes Brot ich eß', des Lied ich sing. Dann erhalten Sie als Arbeitgeber — entschuldigen Sie, Sie sind j a nicht alle Arbeitgeber —, dann erhalten die Arbeitgeber doch nicht das wahre Spiegelbild der Stimmung und Meinung in dem Betrieb, und das wollen Sie doch nicht. Deshalb ist dieser Satz wirklich sehr unklug, und unserer Meinung nach sollte er beseitigt werden.
    In Abs. 2 des § 42 heißt es:
    Der Betriebsrat ist berechtigt und auf Wunsch des Arbeitgebers oder von mindestens einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer verpflichtet, eine Betriebsversammlung einzuberufen...
    Ursprünglich war in diesem Teil des Absatzes eine Bestimmung enthalten, die besagte, daß auch die Gewerkschaft diese Rechte hat. Es war nicht schön von Ihnen, daß Sie im Ausschuß diese Bestimmung gegen unsere Stimmen gestrichen haben. Wir werden sie deshalb wieder beantragen. Aber hier kommt doch zum Ausdruck, daß. der Betriebsrat berechtigt und auf Wunsch des Arbeitgebers oder von mindestens einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer verpflichtet ist, eine Betriebsversammlung einzuberufen. Also hier hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, dem Betriebsrat gegenüber den Wunsch zu äußern, daß er eine Betriebsversammlung haben möchte, und der Betriebsrat ist verpflichtet, diesem Wunsch zu entsprechen. Ja, es geht sogar noch weiter, indem es heißt: „ ... und den beantragten Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen." Also in dieser Beziehung ist doch den Belangen des Arbeitgebers Rechnung getragen worden, so daß es wirklich nicht der Bestimmungen Abs. 1 Satz 2 und 3 bedarf.
    Es geht dann in der Vorlage weiter:
    Vom Zeitpunkt der Versammlungen, die auf Wunsch des Arbeitgebers stattfinden, ist dieser rechtzeitig zu verständigen.
    Der Arbeitgeber wird also nicht überrascht, er erfährt nicht erst durch den Rundfunk oder liest in der Zeitung oder es wird im Betrieb erzählt, daß gestern abend eine Betriebsversammlung war, die auf seinen Wunsch einberufen wurde, von der er nicht einmal verständigt wurde und an der er nicht teilgenommen hat. Alles das ist in Abs. 3 geregelt.
    Weil uns der Abs. 1 nicht zusagt, haben wir den Änderungsvorschlag gemacht:

    (1) Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr in einer Betriebsversammlung den Tätigkeitsbericht zu erstatten.

    Dieser Satz stimmt mit der Vorlage des Ausschusses überein. Es heißt in unsrem Vorschlag weiter:
    Auf Wunsch des Betriebsrats ist der Arbeitgeber verpflichtet, daran teilzunehmen.
    Das sind die obligatorischen Vierteljahresversammlungen, die schon das Kontrollratsgesetz und die Ländergesetze vorsehen und die hier auch im Bundesgesetz enthalten sein sollen. Es ist selbstverständlich: Wenn der Betriebsrat es wünscht oder wenn er von der Mehrheit der Belegschaft beauftragt wird, diesen Wunsch gegenüber dem Arbeitgeber zu äußern, dann muß der Arbeitgeber ver-


    (Richter [Frankfurt])

    pflichtet sein, Rede und Antwort zu stehen. Das entspricht demokratischen Gepflogenheiten und Grundsätzen, und hiergegen sollte man sich eigentlich nicht wehren.
    Es heißt dann weiter:
    Der Arbeitgeber ist berechtigt, in der Betriebsversammlung zu sprechen
    — wenn er auf Wunsch des Betriebsrates geladen wird —; das ist eine Selbstverständlichkeit. Zum Schluß heißt es:
    und hat sich zu bestimmten Fragen der Tagesordnung zu äußern.
    Hier liegt eine Verpflichtung vor, die Verpflichtung, daß der Arbeitgeber sich zu bestimmten Fragen zu äußern hat, wenn es die Betriebsversammlung wünscht, aber nicht zu Fragen, die nicht auf der Tagesordnung stehen, über die er sich vorher nicht orientieren konnte, bei denen er schließlich erklären müßte, er sei überfragt, sondern nur zu Fragen, die auf der Tagesordnung stehen. Sie werden uns doch zugeben wollen, daß dieser Abs. 1 zu § 42 unseres Vorschlags ohne Zweifel der richtige ist, daß er den Verhältnissen in den Betrieben entspricht und daß er den Arbeitnehmern und ihrer Vertretung die gleichen Rechte und Grundlagen gibt, wie sie auch der Arbeitgeber hat. Darauf kommt es an. Wir wollen und wir können doch kein Betriebsverfassungsgesetz schaffen, also die Rechte der Belegschaft und des Arbeitgebers in einem Grundgesetz, das wir Verfassung nennen, festlegen, wenn wir als Demokraten nun dem Arbeitgeber in der einen und anderen Frage weitergehende Rechte geben als den Arbeitnehmern und ihrer Vertretung. Wir, die wir doch Anhänger der sogenannten Sozialpartnerschaft
    sind, die wir für die Parität bei der Besetzung der Selbstverwaltungen sowohl in der Arbeitslosenversicherung wie auch in der Sozialversicherung eintreten, müssen doch auch hier diese Dinge in Ordnung bringen. — Herr Dr. Atzenroth, gerade Sie sollten sich das merken. Wenn Sie mir die Uhr zeigen, wenn Sie keine Zeit haben für die Behandlung der Arbeitnehmerinteressen,

    (Zurufe rechts)

    dann halte ich es auch nicht für notwendig, daß Sie hier dabei sind.

    (Beifall bei der SPD. — Erneute Zurufe rechts.)

    Nun zur Sache. Wir wollen gleiche Rechte für die Sozialpartner. Wir wollen keine Übergeordnete und Untergeordnete, wir wollen keine Befehlsgeber und keine Befehlsempfänger. Deshalb unser Antrag zu § 42 Abs 1.
    Zu § 42 Abs. 2 sagen wir grundsätzlich das gleiche, was in der Vorlage der Ausschüsse enthalten ist. Wir fügen nur ein, was der Arbeitskreis damals schon beschlossen hatte und was die beiden Ausschüsse mit Mehrheit herausgestrichen haben, daß nicht nur ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, daß nicht nur der Arbeitgeber berechtigt ist, dem Betriebsrat gegenüber den Wunsch auf Einberufung einer Betriebsversammlung zum Ausdruck zu bringen, sondern daß auch der Gewerkschaft zuerkannt werden soll, diesen Wunsch dem Betriebsrat gegenüber zum Ausdruck zu bringen, aber nicht allen Gewerkschaften schlechthin. Das wäre nicht tragbar. Es kämen dann vielleicht allzu-viele Betriebsversammlungen besonders in den Gegenden zustande, wo die SRP und sonstige Gebilde sich aufgetan haben, wenn jeder gelbe Verein,
    der sich auch den schönen und verdienstvollen Namen Gewerkschaft zulegt, nun einfach eine Betriebsversammlung verlangen kann. Wir wollen nur den Gewerkschaften das Recht geben, die im Betriebsrat ein Mitglied haben. Wenn also ein Letriebsratsmitglied Angehöriger irgendeiner Gewerkschaft ist, dann soll diese Gewerkschaft das Recht haben, den Wunsch auf Einberufung einer Betriebsversammlung zu äußern, genau wie der Arbeitgeber, genau wie das Viertel der Belegschaft. Wir stimmen auch mit Ihnen darin überein, daß von dieser Versammlung, die, wie es hier heißt, auf Wunsch des Arbeitgebers und der Gewerkschaft stattfindet, beide rechtzeitig verständigt werden und daß die Vertreter der Gewerkschaften und der Arbeitgeber berechtigt sind, in den Betriebsversammlungen, die auf ihren Antrag berufen werden, zu sprechen.
    Meine Damen und Herren, ich habe zur Erörterung dieser Frage etwas mehr Zeit aufgewandt, um Ihnen durch längere Ausführungen die Bedeutung klarzumachen, die diese Angelegenheit für die Betriebsräte in Zukunft hat, für ihre Stellung, für ihr Gesicht, wie man so sagt. Ich darf Sie bitten, unserem Antrag zuzustimmen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Harig.

(Zurufe. — Unruhe.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Paul Harig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Ich beantrage, § 42 folgendermaßen zu ändern. In Abs. 1 wird der zweite Satz gestrichen. Abs. 2 erhält folgende Fassung:
    Der Betriebsrat ist berechtigt und auf Wunsch an einem Viertel der Beschäftigten verpflichtet, eine Betriebsversammlung einzuberufen. Er ist verpflichtet, innerhalb einer Woche diesem Antrag nachzukommen.
    Lassen Sie mich zur Begründung einiges sagen. Wenn der Betriebsrat alle Vierteljahre eine Belegschaftsversammlung einberuft, so tut er das, um der Belegschaft einen Rechenschaftsbericht über seine Tätigkeit zu geben.

    (Zurufe von der Mitte und rechts.)

    Was geht das den Unternehmer an? Damit hat der Unternehmer doch nichts zu tun. Wo ist denn schon jemals ein Unternehmer gekommen und hat sich vor der Belegschaft oder vor dem Betriebsrat über seine Tätigkeit verantwortet? Was geht es den Arbeitgeber, den Unternehmer an, was die Arbeiter in ihren Belegschaftsversammlungen zu besprechen haben? Wenn dort Beschlüsse gefaßt werden, notwendige Lohnforderungen zu stellen, wie das meistens der Fall sein wird, wird es der Arbeitgeber noch früh genug erfahren.

    (Sehr richtig! bei der KPD.)

    Und wenn die Arbeiter in diesen Belegschaftsversammlungen noch Kampfmaßnahmen beschließen, dann kriegt er vielleicht sogar das Zittern in den Knien.

    (Heiterkeit.)

    Es gibt schon welche, die in den Belegschaften dafür sorgen, daß mehr und mehr das praktiziert wird, was ich eben zum Ausdruck gebracht habe. Da hilft es auch nicht, daß Drohungen ausgesprochen werden.

    (Zurufe in der Mitte und rechts.)



    (Harig)

    Wir haben aber gar nichts dagegen, daß der Unternehmer so ab und zu in einer Belegschaftsversammlung erscheint, wenn wir ihn rufen,

    (Rufe rechts: Aha!)

    wenn der Betriebsrat sagt: Nun, komm mal her, alter Freund,

    (große Heiterkeit und Zurufe)

    sag mal selber der Belegschaft, warum du die Forderungen abgelehnt hast,

    (anhaltende Zurufe und Heiterkeit)

    nun sag ihnen mal selbst, warum du mir verweigerst, Einsicht in die Bücher zu nehmen; sag der Belegschaft mal, daß du verheimlicht hast, daß du einen ungeheuren Rebbach auf Kosten der Belegschaft gemacht hast.

    (Sehr richtig! bei der KPD. — Erneute Heiterkeit.)

    Wenn solche Dinge vorhanden sind, dann haben wir es ganz gern, wenn der Unternehmer kommt, wenn er vor der Belegschaft steht und diese dem Unternehmer so etwas nachhilft, damit er sein soziales Gewissen wieder findet; dann ist das in Ordnung.

    (Beifall bei der KPD.)

    Was soll es denn heißen, wenn hier in Abs. 1 steht: „Der Arbeitgeber ist hierzu unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen"?

    (Abg. Dr. Wuermeling: Was geht den die Tagesordnung an, wollen Sie sagen! — Weitere Zurufe von der Mitte.)

    — Was geht den die Tagesordnung an? Jawohl, Sie haben ganz recht. Ja, Herr Sabel, ich will Ihnen sagen: selten stimmen wir überein, aber diesmal ja. Den Unternehmer geht die Tagesordnung nämlich gar nichts an.

    (Heiterkeit. — Zurufe.)

    Stellen Sie sich vor, da gibt es einen Betriebsrat,

    (Abg. Dr. Köhler: Mit dem Vorsitzenden Harig!)

    der zu dem Betriebsverfassungsgesetz vor der Belegschaft Stellung nehmen will. Dann teilt er erst dem Unternehmer mit, daß er mit der Belegschaft irgend etwas besprechen will, was nun hier von einer bürgerlichen Mehrheit beschlossen, in die Tat umgesetzt worden ist, wozu man nun Kampfmaßnahmen beschließen will.

    (Zurufe rechts.)

    Und wissen Sie, was der Unternehmer macht? Der übt seinen Einfluß aus und versucht, auf Grund der Abhängigkeit der Belegschaft oder auch meinetwegen einiger Mitglieder des Betriebsrats diese Kampfmaßnahmen abzubiegen.

    (Abg. Dr. Köhler und Abg. Dr. Wuermeling: Das ist ja haarig, Herr Harig! Heiterkeit.)

    Das nennen Sie dann Demokratie! Sehen Sie, aus dem Grunde, um das nicht Wirklichkeit werden zu lassen, um diese Schnüffeleien der Unternehmer in Arbeiterversammlungen zu unterbinden, sind wir dagegen. Wir wollen unter uns sein, so wie ihr unter euch seid! Wir wollen unter uns sein und dann die Beschlüsse, die die Arbeiterschaft faßt, dem Unternehmer unter die Nase reiben.

    (Zurufe von der Mitte: Richtig! Bravo! — Heiterkeit.)

    Es ist noch nicht aller Tage Abend. Ich habe selber Belegschaftsversammlungen erlebt, da sind auch
    Unternehmer gekommen, die froh waren, als sie wieder draußen waren.

    (Große Heiterkeit.)

    Und so geht's Ihnen. Sagen Sie ja zu den Paragraphen und Sie werden zukünftig bei den wachsenden Widersprüchen zwischen Kapital und Arbeit erleben, wie die Erregung der Belegschaften und der Kollegen wächst und wie Unternehmer in Belegschaftsversammlungen wirklich — —

    (Zurufe von der Mitte: Na? Na?)

    — wenn sie nicht ins Krankenhaus wollen, (erneute große Heiterkeit)

    lieber draußen bleiben.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Das ist schon nicht mehr haarig, das ist schon mehr als borstig!)

    Aus dem Grunde haben wir diesen Änderungsantrag gestellt, und ich bitte, darüber abstimmen zu lassen.

    (Beifall bei der KPD. — Abg. Dr. Mende: Wenn die Arbeiter das wüßten, wie Sie sich hier aufführen, Herr Kollege Harig! — Abg. Dr. Wuermeling: Das gibt's nur einmal! — Heiterkeit.)