Rede von
Dr.
Hermann
Kopf
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundeskanzler hat in Beantwortung der Anfrage der KPD-Fraktion Nr. 143 am 26. April 1951 dem Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestags Abschriften des mit der Alliierten Hohen Kommission geführten Schriftwechsels wegen der Frage der deutschen Auslandsschulden übersandt. Dieser Schriftwechsel schließt mit dem Notenwechsel ab, der am 6. März 1951 erfolgt ist. Das Begleitschreiben, das der deutschen Note beigefügt war, wies darauf hin, daß die deutsche Erklärung zur Schuldenfrage die einstimmige Billigung des Bundestagsausschusses für das Besatzungsstatut und Auswärtige Angelegenheiten gefunden habe.
Die beiden Noten — die Note der Bundesregierung vom 6. März 1951 und die Antwortnote der Alliierten Hohen Kommission vom gleichen Tage — sind als Anlage des Sechsten Teils — Reparationen — des Vertrags zur Regelung der aus Krieg und Besatzung entstandenen Fragen wiedergegeben.
Auf diesen Notenwechsel vom 6. März 1951 sind weitere Noten gewechselt worden. Am 10. April 1951 überreichte der Herr Bundeskanzler der Alliierten Hohen Kommission eine weitere Note, in der Wünsche für die künftige Behandlung des Auslandsvermögens geäußert wurden. Diese Wünsche gingen auf Erörterungen zurück, die im
Auswärtigen Ausschuß geführt worden waren und in deren Verlauf auf den Zusammenhang zwischen Auslandsschulden und Ausiandsvermögen hingewiesen worden war. Die deutschen Vorschläge sind durch eine Note der Alliierten Hohen Kommission vom 28. April 1951 zurückgewiesen worden. Am 28. Juni 1951 hat die Bundesregierung erneut eine Note an die Alliierte Hohe Kommission gerichtet und mitgeteilt, daß die Schuldenanerkennung nur unter der Voraussetzung erfolgt sei, daß die Fragen des deutschen Auslandsvermögens geregelt werden.
Die Fraktion der SPD hat beantragt, den Notenwechsel, der auf den Notenaustausch vom 6. März 1951 erfolgt war, den Mitgliedern des Bundestags zugänglich zu machen. Der Auswärtige Ausschuß hält diesen Wunsch für berechtigt. Er ist insbesondere der Auffassung, daß nur die Kenntnis dieses Notenwechsels die Mitglieder dieses Hauses in die Lage versetzen dürfte, die Bestimmungen des Sechsten Teils — Reparationen — und des Achten Teils — Ansprüche gegen Deutschland — des Vertrags zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen beurteilen und würdigen zu können. Aus diesem Grunde schlägt der Auswärtige Ausschuß dem Hohen Hause vor, den Antrag der SPD-Fraktion Drucksache Nr. 3453 anzunehmen.