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ID0122202700

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    Deutscher Bundestag — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Juli 1952 9847 222. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. Juli 1952. Geschäftliche Mitteilungen . . 9848B, 9923A, 9926C Ergänzung der Tagesordnung . . . . 9848B, 9924B Kleine Anfrage Nr. 283 der Fraktion der SPD betr. Ratifikation von Konventionen (Nrn. 3502, 3590 der Drucksachen) . . . . 9848B Fortsetzung der ersten Beratung der Entwürfe 1. eines Gesetzes betr. den Vertrag vom 26. Mai 1952 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten mit den Zusatzverträgen, 2. eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 26. Mai 1952 über die steuerliche Behandlung der Streitkräfte und ihrer Mitglieder (Nr. 3500 der Drucksachen) in Verbindung mit der Fortsetzung der ersten Beratung der Entwürfe 1. eines Gesetzes betr. den Vertrag vom 27. Mai 1952 über die Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft und betr. den Vertrag vom 27. Mai 1952 zwischen dem Vereinigten Königreich und den Mitgliedstaaten der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft, 2. eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 27. Mai 1952 über die Rechtsstellung der Europäischen Verteidigungsstreitkräfte und über das Zoll- und Steuerwesen der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (Nr. 3501 der Drucksachen, Umdruck Nr. 599) sowie mit der Fortsetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Wiedervereinigung Deutschlands durch freie Wahlen (Nr. 3495 der Drucksachen) 9848B Pelster (CDU) 9848D Strauß (CSU) 9851B Dr. Tillmanns (CDU) 9863D Reimann (KPD) 9864A Dr. Reismann (FU) 9869C von Thadden (Fraktionslos) 9869D Wehner (SPD) 9871C Lemmer (CDU) 9876D Wackerzapp (CDU) 9880B Pannenbecker (FU) 9881A Dr.-Ing. Decker (FU) 9881D Dr. Mende (FDP) 9883B Frau Hütter (FDP) 9888C Bazille (SPD) 9891A Frau Dr. Rehling (CDU) 9892A Euler (FDP) 9899A Erler (SPD) 9902B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 9907B Fröhlich (Fraktionslos) 9912A Frau Wessel (FU) 9912D Goetzendorff (Fraktionslos) 9914C Brandt (SPD) 9915C Loritz (Fraktionslos) 9918B Fisch (KPD) 9920C Dr. Gerstenmaier (CDU) 9921B Dr. Reif (FDP) 9922C Dr. von Brentano (zur Geschäftsordnung) 9923B Ausschußüberweisungen 9923C Beschlußfassung über den Antrag Nr. 3495 der Drucksachen 9923C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Kenntnisgabe von Dokumenten durch die Bundesregierung an den Bundestag (Nrn. 3511, 3453 der Drucksachen) 9923C Dr. Kopf (CDU), Berichterstatter . 9923D Beschlußfassung 9924A Erste Beratung des Entwurfs eines Bereinigungsgesetzes für deutsche Auslandsbonds (Nr. 3584 der Drucksachen) 9924B Ausschußüberweisung 9924B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Entwurf eines Gesetzes über den Lastenausgleich (Nm. 3548, 1800, 3300, 3436 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Einfügung eines Art. 120 p in das Grundgesetz (Nrn. 3550, 3334, 3360, 3437 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über Teuerungszuschläge zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenaus- gleichsgesetz (LA — TZG) (Nrn. 3549, 3330, 3369, 3438, 3466, 3475 der Drucksachen) 9848B, 9924C Kunze (CDU), Berichterstatter 9924C, 9925A Dr. Reismann (FU) 9925A Dr. von Brentano (CDU) 9925B Seuffert (SPD) 9925B Loritz (Fraktionslos) 9925D Abstimmungen 9924D, 9926D Namentliche Abstimmung über die Anträge des Vermittlungsausschusses Nrn. 3548 3549 der Drucksachen . . 9926A, C, 9927 Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP/DPB, FU (BP-Z) eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Nr. 3560 der Drucksachen) . . . 9926B Ausschußüberweisung 9926B Nächste Sitzung 9926D Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über die Anträge des Vermittlungsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes über den Lastenausgleich (Nr. 3548 der Drucksachen) und über den Entwurf eines Gesetzes über Teuerungszuschläge zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (Nr. 3549 der Drucksachen) . 9927 Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    *) Vergl. das endgültige Ergebnis Seite 9930 Namentliche Abstimmung über die Anträge des Vermittlungsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes über den Lastenausgleich (Nr. 3548 der Drucksachen) und zum Entwurf eines Gesetzes über Teuerungszuschläge zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (Nr. 3549 der Drucksachen) Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Höfler Ja Hohl Ja Dr. Adenauer . Ja Dr. Holzapfel — Albers Ja Hoogen Ja Arndgen Ja Hoppe Ja Dr. Bartram (Schleswig-Holstein) Ja Dr. Horlacher . Ja Bauereisen Ja Horn Ja Bauknecht Ja Huth Ja Dr. Baur (Württemberg) . Ja Dr. Jaeger (Bayern) Ja Bausch Ja Junglas Ja Becker (Pirmasens) Ja Kahn Ja Blank (Dortmund) Ja Kaiser Ja Bodensteiner . entschuldigt Karpf Ja Frau Brauksiepe Ja Dr. Kather Ja Dr. von Brentano Ja Kemmer Ja Brese Ja Kemper Ja Frau Dr. Brökelschen Ja Kern entschuldigt Dr. Brönner Ja Kiesinger — Brookmann Ja Dr. Kleindinst Ja Dr. Bucerius Ja Dr. Köhler Ja Frau Dietz Ja Dr. Kopf Js Dr. Dresbach Ja Kühling Ja Eckstein Ja Kuntscher Ja Dr. Edert Kunze Ja Dr. Ehlers Ja Dr. Laforet Ja Ehren Ja Dr. Dr. h. C. Lehr Dr. Erhard — Leibfried Ja Etzel (Duisburg) Ja Lenz Ja Etzenbach. Ja Leonhard Ja Even Ja Ja Lücke Ja Feldmann Dr. Fink Ja Majonica Ja Dr. Frey Ja Massoth Ja Fuchs Ja Mayer (Rheinland-Pfalz) . Ja Dr. Freiherr von Fürstenberg Ja Mehs Ja Fürst Fugger von Glött Ja Mensing Ja Funk .. . . Ja Morgenthaler Ja Gengler Ja Muckermann Ja Gerns . . entschuldigt Mühlenberg .. Ja Dr. Gerstenmaier. Ja Dr.Dr. Müller (Bonn) Ja Gibbert .. . Ja Müller-Hermann . Ja Giencke Ja Naegel Ja Dr. Glasmeyer . . . Ja Neber Ja Glüsing Ja Nellen Ja Gockeln Ja Neuburger Ja Dr. Götz Ja Nickl krank Frau Dr. Gröwel Ja Frau Niggemeyer Ja Günther Ja Dr. Niklas Ja Hagge Ja Dr. Oesterle Ja Frau Heiler Ja Dr. Orth Ja Heix Ja Dr. Henle Ja Pelster Ja Hilbert . Ja Pfender Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Dr. Pferdmenges Ja Bromme Nein Dr.Povel entschuldigt Brünen Nein Frau Dr. Probst Ja Cramer Nein Dr. Pünder Ja Dannebom Nein Raestrup Ja Diel Nein Rahn Ja Frau Döhring . Nein Frau Dr. Rehling Ja Eichler . Nein Frau Rösch Ja Ekstrand Nein Rümmele Ja Erler . Nein Sabel . . Ja Faller Nein Schäffer Ja Franke — Scharnberg — Freidhof Nein Dr.Schatz Ja Freitag Nein Schul Ja Geritzmann Nein Schmitt (Mainz) Ja Gleisner Nein Schmitz beurlaubt Görlinger — Schmücker Ja Graf - Dr. Schröder (Düsseldorf) Ja Dr. Greve Nein Schüttler Ja Dr. Gülich Nein Schütz entschuldigt Happe Nein Schuler Ja Heiland . Nein Schulze-Pellengahr Ja Hennig Nein Dr. Semler Ja HenBier krank Dr. Serres Ja Herrmann Nein Siebel Ja Hoecker Nein Dr. Solleder Ja Höhne Nein Spies Ja Frau Dr. Hubert Nein Graf von Spreti Ja Imig ein Stauch Ja Jacobi Nein Frau Dr. Steinbiß Ja Jacobs Nein Storch Ja Jahn Nein Strauß Ja Kalbfell krank Struve . Ja Kalbitzer Nein Stücklen Ja Frau Keilhack Nein Dr. Vogel Ja Keuning Nein Wacker .. Ja Kinat Nein Wackerzapp Ja Frau Kipp-Kaule Nein Dr. Wahl Ja Dr. Koch Nein Frau Dr. Weber (Essen) . Ja Frau Korspeter Nein Dr. Weber (Koblenz) Ja Frau Krahnstöver Nein Dr. Weiß Ja Dr. Kreyssig Nein Winkelheide Ja Kriedemann Nein Wittmann Ja Kurlbaum beurlaubt Dr. Wuermeling . Ja Lange Nein Lausen Nein Frau Lockmann . Nein SPD Ludwig Nein Dr. Luetkens Nein Frau Albertz . Nein Maier (Freiburg) Nein Frau Albrecht . Nein Marx Nein Altmaier Nein Matzner Nein Frau Ansorge . . Nein Meitmann Nein Dr, Arndt Nein Mellies Nein Arnholz Nein Dr. Menzel Nein Dr. Baade Nein Merten Nein Dr. Bärsch Nein Mertins Nein Baur (Augsburg) Nein Meyer (Hagen) Nein Bazille Nein Meyer (Bremen) Nein Behrisch Nein Frau Meyer-Laule Nein Bergmann Nein MiBmahl Nein Dr. Bergstraeßer Nein Dr. Mommer Nein Berlin Nein Moosdorf Nein Bettgenhäuser Nein Dr. Mücke Nein Bielig Nein Müller (Hessen) Nein Birkelbach Nein Müller (Worms) Nein Blachstein Nein Frau Nadig Nein Dr. Bleiß Nein Dr. Nölting Nein Böhm Nein Nowack (Harburg). Nein Dr. Brill Nein Odenthal Nein Name Abstimmung Name Abstimmung Ohlig Nein Dr. Leuze Ja Ollenhauer Nein Dr. Luchtenberg Ja Paul (Württemberg) entschuldigt Margulies Ja Peters . Nein Mauk Ja Pohle Nein Mayer (Stuttgart) krank Dr. Preller Nein Dr. Mende Ja Priebe . . Nein Dr. Miessner , entschuldigt Reitzner Nein Neumayer Ja Richter (Frankfurt) Nein Dr. Dr. Nöll von der Nahmer . Ja Ritzel . Nein Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) Ja Ruhnke Nein Onnen krank Runge Nein Dr. Pfleiderer Ja Sander entschuldigt Dr. Preiß J a Sassnick Nein Dr. Preusker Ja Frau Schanzenbach . Nein Rademacher entschuldigt Dr. Schmid (Tübingen) . . . Nein Rath Ja Dr. Schmidt (Niedersachsen) Nein Dr. Freiherr von Rechenberg krank Dr.Schöne Nein Revenstorff. Ja Schoettle Nein Dr. Schäfer Ja Dr. Schumacher . krank Dr. Schneider Ja Segitz Nein Stahl Ja Seuffert Nein Stegner Ja Stech Nein Dr. Trischler Nein Steinhörster Nein Dr. Wellhausen Ja Stierle Nein Wirths Ja Striebeck Nein Dr. Zawadil Ja Frau Strobel Nein Temmen Nein DP-DPB Tenhagen Nein Troppenz Nein Ahrens Ja Dr. Veit krank Bahlburg Ja Wagner Nein Frau Bieganowski enthalten Wehner Nein Eickhoff Ja Wehr , Nein Ewers Ja Weinhold Nein Farke Ja Welke Nein Dr. Fricke Ja Weltner Nein Frommhold enthalten Dr. Wenzel Nein Hellwege Ja Wönner Nein Jaffé Ja Zühlke Nein Frau Kalinke Ja Kuhlemann enthalten Dr. Leuchtgens Ja Löfflad . Ja FDP Matthes Ja Dr. Atzenroth Ja Dr. von Merkatz Ja Dr. Becker (Hersfeld) entschuldigt Dr. Mühlenfeld Ja Dr. Blank (Oberhausen) Ja Reindl Ja Blücher — Schmidt (Bayern) Ja Dannemann Ja Schuster Ja Dr. Dehler Ja Dr. Seebohm Ja Dirscherl krank Tobaben Ja Euler Ja Wallner Ja Fassbender Ja Walter Ja Freudenberg Ja Wittenburg Ja Dr. Friedrich Ja Frühwald Ja FU Funcke — Gaul Ja Freiherr von Aretin Ja Dr. von Golitschek Ja Frau Arnold Nein Grundmann Ja Dr. Bertram (Soest), Ja Dr. Hammer Ja Dr. Besold Ja Dr. Hasemann Ja Clausen enthalten Dr. Hoffmann (Lübeck) Ja Dr.-Ing. Decker Ja Dr. Hoffmann (Schönau) . Nein Determann — Frau Hütter Ja Eichner . Ja Frau Dr. Ilk Ja Dr. Etzel (Bamberg) Ja Juncker Ja Hoffmann (Lindlar) Nein Dr. Kneipp Ja Lampl Ja Kühn Ja Mayerhofer — Name 1 Abstimmung Name Abstimmung Dr. Meitinger Ja Renner — Fürst zu Oettingen-Wallerstein . krank Rische entschuldigt Pannenbecker Nein Frau Strohbach Nein Parzinger Ja Frau Thiele Nein Dr. Reismann Nein Ribbeheger Nein Volkholz — Fraktionslos Wartner Ja Frau Wessel Nein Aumer — Willenberg Nein Donhauser Ja Dr. Dorls entschuldigt Fröhlich Nein KPD Goetzendorff Nein Agatz Nein Hedler enthalten Fisch Nein Frau Jaeger (Hannover) Ja Gundelach Nein Dr.Keller. . Nein Harig — Langer — Kohl (Stuttgart) krank Loritz Nein Müller (Frankfurt) krank Müller (Hannover) — Niebergall Nein Dr. Ott krank Paul (Düsseldorf) — von Thadden. enthalten Reimann — Tichi krank Zusammenstellung der Abstimmung: Abstimmung Abgegebene Stimmen 353 Davon: Ja 208 Nein 139 Stimmenthaltung 6 Zusammen wie oben 353 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name 1 Abstimmung CDU/CSU Neumann entschuldigt Dr. Friedensburg Ja Dr. Schellenberg krank Dr. Krone Ja Frau Schroeder (Berlin) Nein Lemmer — Schröter (Berlin) Nein Frau Dr. Maxsein Ja Frau Wolff krank Dr. Tillmanns Ja FDP SPD Dr. Henn Ja Brandt Nein Hübner Ja Dr. Koenigswarter Nein Frau Dr. Mulert Ja Löbe Nein Dr. Reif Ja Neubauer Nein Dr. Will Ja Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen 15 Davon : Ja 9 Nein 6 Stimmenthaltung — Zusammen wie oben 15
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Mende


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe die Ehre, den Standpunkt meiner Fraktion zu dem Problem der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft darzulegen.
    Als die Atlantik-Charta 1945 erstmals weiten Kreisen der deutschen Bevölkerung bekannt wurde, war es ein Satz, der uns alle mit einer Hoffnung erfüllte, nämlich jener, der besagte, daß die Menschheit nach diesem furchtbaren zweiten Weltkrieg ein Leben ohne Furcht und Not leben sollte. Inzwischen sind sieben Jahre ins Land gegangen, und die Menschheit lebt heute mehr als in den Tagen von 1939 in der Furcht vor dem dritten Weltkrieg. Gerade unser Land, das durch eine tragische politische Entwicklung in zwei Teile gerissen ist — 18 Millionen Deutsche drüben unter dem freiheitsfeindlichen System der sowjetischen Diktatur, 48 Millionen Deutsche hüben in der Bundesrepublik —, gerade Deutschland ist in besonderem Maße Träger jener weltpolitischen Spannungen zwischen Ost und West und damit Träger jener Furcht geworden. Es ist daher verständlich, daß in unserem Volk der Wunsch nach Frieden besonders groß ist, nicht zuletzt infolge der grausamen Erfahrungen, die unser Volk im letzten Weltkrieg machen mußte. Und wer wollte leugnen, daß ein dritter Weltkrieg Europa zum Atombombenversuchsfeld beider Parteien zwangsläufig machen müßte?
    Worin liegt nun die Möglichkeit einer Friedenssicherung? Seit Tausenden von Jahren bemüht sich die Menschheit, jenes Problem des ewigen Friedens zu lösen, leider bisher ohne Erfolg! Weder die geistvolle und von tiefem ethischen Verantwortungsbewußtsein getragene Schrift des großen Königsberger Philosophen Kant „Vom ewigen Frieden" noch die modernen Institutionen wie Völkerbund, Vereinte Nationen und Weltsicherheitsrat haben eine Lösung dieses Problems gebracht. Es scheint daher wohl die nächstliegende Lösung zu sein, daß der Friede dann gewahrt wird, wenn der Kräftegruppierung und Schwerpunktbildung auf der einen Seite eine gleiche Kräftegruppierung auf der anderen Seite gegenübergestellt wird, damit in einer Verteilung der Schwergewichte keine von beiden Parteien der Verlockung unterliegen kann, eine risikolose Aktion zu wagen. Wir stimmen in dieser Konzeption durchaus dem Herrn Bundeskanzler zu, und nicht nur Politiker, sondern fast die gesamte militärische Fachwelt sieht in dieser realen Betrachtung die einzige heute gültige Sicherung des Weltfriedens. Man muß daher wohl auch das klassische Sprichwort „si vis pacem, para bellum" in diesem tieferen Sinne verstehen: Willst du den Frieden erhalten, dann mache durch deine Rüstung und Bereitschaft das Risiko für den Gegner so groß, daß er bei nüchterner Überlegung davon absieht, dieses Risiko einzugehen.

    (Abg. Dr. Reismann: Herr Mende, damit haben wir bisher kein Glück gehabt!)

    Man könnte es an einem anderen Beispiel aus dem täglichen Leben noch deutlicher sagen: Wer einen Bau errichtet, der muß Druck und Gegendruck, Schwerkraft und Stützung in seinen statischen Berechnungen so ausgleichen, daß eine Aufhebung der gegeneinander wirkenden Kräfte erfolgt. Denn nur dann, wenn die Statik gewährleistet ist, ist das Bauwerk solide; andernfalls stürzt es zusammen.
    Auch der Weltfriede ist unseres Erachtens mit einem solchen Bauwerk vergleichbar. Wenn wir also die Verteidigungsgemeinschaft des Westens und die atlantische Gemeinschaft durch unseren Beitrag fördern, schaffen wir einen Ausgleich der Kräfte, die durch die gewaltige Massierung von Potential an Menschen, Gütern und revolutionären


    (Dr. Ing. Decker)

    Ideen durch den Osten bereits jahrelang angereichert werden. Die geistige Grundlage des Vertrags zur Europäischen Verteidigungsgemeinschaft ist somit die Erhaltung des Friedens, und zwar nicht nur innerhalb der Partner — auch das ist schon ein großer politischer Fortschritt —, sondern auch im Verhältnis zu jenen Spannungen zwischen den großen Rivalen der Weltpolitik in Ost und West.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Herr Kollege Reismann, ich glaube, Sie wollten den Zwischenruf machen, Rüstungen führten meistens dazu, daß sie sich dann auch entluden. Nun, wenn ich mir die Kompliziertheit der Demokratie ansehe mit ihren Bremsen und Sicherheiten, mit der Verteilung der Gewichte, und wenn ich mir auch die Kompliziertheit des EVG-Vertrags ansehe, dann erscheint mir die Gefahr, daß von dieser Seite aus eine aggressive Aktion unternommen wird, gleich null. Das ist das Privileg autoritärer Staaten, von heute auf morgen Aggressionen auszulösen. Wir haben es doch erlebt: es genügte ein Druck auf einen Knopf, und die „Iswestija", die „Prawda" und der Moskauer Rundfunk einerseits und der deutsche Reichsrundfunk und der „Völkische Beobachter" andererseits feierten das deutsch-sowjetische Freundschaftsbündnis, das meines Erachtens überhaupt erst Hitler den 1. September 1939 ermöglicht hat, als die neueste politische Weisheit. Das ist in einer Demokratie schlechthin unmöglich. Es liegt also in der Rüstung des Westens nicht die Gefahr des Präventivkriegs; das ist, wie gesagt, das Privileg autoritärer Staaten.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Das Ziel aller unserer Maßnahmen, aller unserer Sicherheitsmaßnahmen muß sein, weder die erste Schlacht zwischen Weichsel und Memel schlagen zu wollen — wie das manche auf der Seite der Opposition vor einem Jahr in ihren Reden zum Ausdruck brachten — noch die letzte Schlacht zwischen Pyrenäen und Ebro durch den Westen gewinnen zu wollen. Alles, was wir im Rahmen dieses Vertrags tun, und das höchste Ziel der deutschen Außenpolitik muß es sein, zu erreichen, daß die erste Schlacht überhaupt nicht stattfinden kann.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Der Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft zieht meines Erachtens — wie auch bereits der Schumanplan — die Konsequenz aus dem Artikel 24 unseres Grundgesetzes. Wir waren nach Abschluß der Arbeiten des Parlamentarischen Rates mit Recht stolz darauf, daß wir im Grundgesetz als erster Verfassung der ganzen Welt einen freiwilligen Verzicht auf Souveränitätsrechte erklärt hatten. Wie mir erinnerlich ist, hat gerade die Fraktion der. heutigen Opposition sehr tatkräftig an diesem Artikel 24 mitgearbeitet, weil ihr dieser Artikel ein echtes Anliegen zu sein schien. Das Souveränitätsdogma hat doch seit der Zeit, da es Jean Bodin in seinen „Six livres de la république" interpretiert hat, sehr viel Blut und Tränen über die alte Welt gebracht. Es war daher verständlich, daß insbesondere die deutsche Jugend mit besonderer Hoffnung auf den Abbau der alten nationalstaatlichen Schranken sah und sich mit einer einhelligen Begeisterung der europäischen Idee zuwandte.
    Was wir also im EVG-Vertrag vor uns haben, ist nichts anderes als die Realisierung des Absatzes 2 des Artikels 24 unserer Verfassung, in dem es heißt:
    Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.
    Mir scheint es etwas eigenartig zu sein, wenn nun plötzlich durch den Redner der Opposition, den sehr verehrungswürdigen Professor Carlo Schmid, auf dem alten Souveränitätsdogma wieder herumgeritten wird. Man kann nicht sagen: Wir bauen ein Europahaus auf, aber nicht auf unsere Kosten. Wenn man Europa bauen will, ist es selbstverständlich, daß man beginnt, als Mitgift zu diesem Europa gewisse Verzichte einzubringen.

    (Zustimmung bei der FDP.)

    Unter diesem Gebot standen auch die Verhandlungen der deutschen Delegation in Paris. Sie hatte es, wie unser Fraktionsvorsitzender, Kollege Dr. Schäfer gestern schon erwähnte, einfacher als ihre Verhandlungspartner, die solche Souveränitätsverzichtsmöglichkeiten nicht in ihren Verfassungen niedergelegt haben. Wenn man einwendet, daß viele Formulierungen im EVG-Vertrag vom Mißtrauen unserer Gegner und von der Furcht vor neuen deutschen Divisionen diktiert sind, so scheint mir das übertrieben zu sein. Die ersten, im sogenannten Pleven-Plan niedergelegten Vorschläge für die strukturelle Gestaltung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft waren allerdings von einem solchen Mißtrauen getragen. Sie haben daher den rein sachlichen Prüfungen der Fachleute nicht standhalten können. Wir müssen anerkennen, daß vom Pleven-Plan zum EVG-Vertrag ein gewaltiger Fortschritt zu beobachten ist, nicht nur in der strukturellen Gestaltung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft, sondern auch in der Atmosphäre der Verständigung, die unter den Partnern erreicht werden konnte.
    Es ist selten, daß man in der Politik mit Dank rechnen kann. Wer sich in die Infanteriedrecklinie der Politik begibt, muß von vornherein damit rechnen, daß zu seinen Lebzeiten sein Werk nicht anerkannt wird. Es scheint mir jedoch eine gewisse moralische Verpflichtung hier vorzuliegen, zumindest anzuerkennen, daß die deutsche Delegation in Paris aus der Sache etwas gemacht hat. Wer einmal im Ausland gewesen ist und bei Verhandlungen die eisige Atmosphäre kennengelernt hat, die zunächst den deutschen Verhandlungspartnern immer entgegentritt, der muß dankbar sein, daß trotz dieser eisigen Atmosphäre schließlich eine Auflockerung eintrat und daß am Ende sachliche Ergebnisse vorliegen, deren wir uns nicht zu schämen brauchen und die die anderen auch nicht zu beklagen haben. Man steht gerade bei militärischen Verhandlungen immer in der Situation , von der einen Seite als Militarist verschrieen zu werden, wenn man viel fordert, und von der anderen Seite als Landesverräter gebrandmarkt zu werden, wenn man scheinbar zu wenig verlangt hat.
    Es ist nicht Aufgabe dieser ersten Lesung, in eine Erörterung der Einzelheiten des Vertrages zur Europäischen Verteidigungsgemeinschaft einzutreten. Das ist die Aufgabe der zweiten und dritten Lesung. Aufgabe dieser ersten allgemeinen Aussprache ist vielmehr, eine generelle Einstellung zu dem Vertrag zu finden.

    (Abg. Strauß: Sehr richtig!)



    (Dr. Mende)

    Auch hier muß ich dem Herrn Kollegen Carlo Schmid widersprechen. Die Idee einer Verteidigungsgemeinschaft ist gar nicht so neu. Der erste Weltkrieg brachte das Ende der reinen Koalitionsarmeen, während der zweite Weltkrieg, insbesondere in der Zusammenarbeit der atlantischen Kräfte, in den letzten Kriegsjahren bereits eine Verteidigungsgemeinschaft mit gemeinsamem Oberbefehl, gemeinsamer Strategie, operativen und sogar taktischen Maßnahmen zuwege gebracht hat. Ich möchte die Strategie nicht etwa interpretieren als eine rein militärische Angelegenheit. Im modernen Krieg ist die Strategie die Summe politischer, wirtschaftlicher, propagandistischer und militärischer Maßnahmen.

    (Abg. Strauß: Sehr richtig!)

    Wir wissen, welch gewaltige militärische Leistungen diese atlantische Verteidigungsgemeinschaft hervorzubringen in der Lage war.
    Natürlich treten bei Verteidigungsgemeinschaften gewisse Schwierigkeiten auf, zumindest bei Beginn. Eine der geringsten Schwierigkeiten ist noch die sprachliche.
    Die ursprünglich im Pleven-Plan vorgesehene Begrenzung der nationalen Einheiten auf Kampfgruppen in Regimentsstärke würde den Aufgaben einer echten Verteidigungsgemeinschaft nicht entsprochen haben; denn die kleinste aktionsfähige Einheit ist nach den Militärvorschriften der ganzen Welt immer die Division. Diese Feststellung ist heute beinahe überholt; denn im zweiten Weltkrieg sind seitens der Roten Armee bereits homogene Artilleriekorps eingesetzt worden. Man muß also heute die kleinste aktionsfähige militärische Einheit schon beinahe im Korps sehen. Wenn der EVG-Vertrag trotzdem die Division als die Grundeinheit vorsieht, so ist es doch nicht ausgeschlossen, daß im Rahmen militärtechnischer Erkenntnisse eines Tages um der Erhöhung der Schlagkraft willen die Integration erst oberhalb der Korps-ebene und nicht schon auf der Korpsebene beginnt.
    Das Geheimnis militärischer Erfolge liegt in dem reibungslosen Zusammenarbeiten der verbundenen Waffen zu Lande, zu Wasser und in der Luft und in der personellen und materiellen Schwerpunktbildung. Feuer, Bewegung und Nachschub sind in diesem Funktionieren der Zusammenarbeit insbesondere auf die Nachrichtenverbindungen angewiesen. Im modernen Krieg, der binnen 24 Stunden völlig neue Situationen schaffen kann und ebenso schnelle Entschlüsse zur Folge haben muß, ist das Problem der Befehlssprache und Nachrichtenübermittlung sehr wichtig. Wir sollten daher, soweit wie möglich, eine Homogenität etwa bis zur Korpsebene einschließlich erstreben, um einen Sprachenwirrwarr und damit falsche Mel-. dungen und Befehlsübermittlungen zu vermeiden; denn schließlich können wir den Befehlshabern bis zu den Kompaniechefs keine Armee von Dolmetschern beigeben; Esperanto können wir leider auch noch nicht allgemein als Verständigungssprache gebrauchen.
    Man sollte deswegen diese und vielleicht auch andere sich ergebende Schwierigkeiten ruhig der Entwicklung überlassen und der Einsicht der militärischen Organe vertrauen, jener militärischen Organe, die in ihrer Zusammenarbeit den Politikern oft voraus sind. Wenn Sie sich einmal den Text des Generalvertrags und der Annexverträge vornehmen und mit dem Text des EVG-Vertrags vergleichen, wird Ihnen auffallen, daß im EVGVertrag eine wesentlich verständlichere Sprache gesprochen ist. Man muß daher den Eindruck haben, daß dort auch klarere Vorstellungen von dem zu Erreichenden geherrscht haben.
    Meine Damen und Herren, wir bedauern allerdings, daß die EVG ohne einen politischen Unterbau ist. An der Spitze der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft sehen wir das entscheidende Exekutivorgan, das Kommissariat, das seinerseits von der Versammlung, dem legislativen Organ, und dem Ministerrat, dem föderativen Organ, kontrolliert wird. Schließlich haben wir neben diesen legislativen und exekutiven Organen als selbständige Säule den Gerichtshof als justizielles Organ., Wir sehen also in der Führung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft die klassische Nachbildung der demokratischen Verfassungen mit einer Aufteilung der Gewalten. Trotzdem fehlt der politische Unterbau. Wir können den Politikern Europas den Vorwurf leider nicht ersparen, daß sie weder in den verschiedensten europäischen Institutionen, von denen es mehr gibt, als notwendig erscheint, noch in Straßburg in den vergangenen Jahren eine europäische Verfassung auszuarbeiten und zur Geltung zu bringen in der Lage waren. Es ist da vielleicht der EVG-Vertrag ein Initiator und ein Mahner, nun endlich nachzuholen, was bisher nicht gelungen ist. Denn wenn die Politiker der Eigengesetzlichkeit einer Armee und auch Armeegemeinschaft nicht unterliegen wollen und wenn das Schlagwort von dér „Gewerkschaft der Generale" nicht Wirklichkeit werden soll, dürfen sich die Politiker die Verantwortung nicht entwinden lassen, und durch die Politiker muß daher bald jener fehlende politische Unterbau geschaffen werden. Denn nur so kann der Primat der Politik gewahrt bleiben und verhindert werden, daß die militärischen Befehlshaber, die ohnehin eine Viel schnellere Nachrichtenübermittlung zu ihren Partnern haben als die Politiker, statt Objekte politischer Entscheidungen zu sein, Subjekte eigenverantwortlichen Handelns auch auf dem Gebiete der Politik werden.
    Wir werden in der zweiten und dritten Lesung noch genügend Gelegenheit haben, uns mit den Einzelbestimmungen des Vertrages auseinanderzusetzen. Ich möchte hier nur zwei Befürchtungen herausgreifen, die in der deutschen Öffentlichkeit immer wieder zu hören sind. Die eine lautet: Deutsche Männer könnten sich im Rahmen des Einsatzes der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft eines Tages auf überseeischen Kriegsschauplätzen, etwa in Indochina, wiederfinden. Diese Befürchtung kann leicht widerlegt werden, denn erstens heißt es bereits in der Präambel, daß das Ziel der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft die Verteidigung Westeuropas gegen jeden Angriff ist, und in Art. 120 heißt es ausdrücklich, daß Verbände der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft sowie Schulen, Einrichtungen und Ausbildungsplätze lediglich durch einstimmige Billigung des Rates außerhalb der europäischen Hoheitsgebiete der Mitgliedsstaaten verlegt werden könnten. Es genügt also hier das Veto des deutschen Vertreters, die Verlegung eines deutschen Verbandes außerhalb Europas zu verhindern. Außerdem können bei Verlegung von Einheiten in Gebiete, die außerhalb der in § 6 des Atlantikpakts festgelegten Räume liegen — das wäre z. B. Indochina — sogar nationale Parlamente sich einschalten. Es ist also in jedem Fall eine parlamentarisch kontrollierte deutsche Zustimmung notwendig, falls jemals eine Verlegung von Verbänden deutscher Nationalität in Gebiete


    (Dr. Mende)

    außerhalb der Verteidigungsgemeinschaft erwogen werden sollte.
    Die zweite Befürchtung ist, die Angehörigen der deutschen Verbände würden zweitrangig sein, gewissermaßen Europäer zweiter Klasse. Auch dem muß widersprochen werden. Denn hier enthält die Präambel sowohl dem Sinne wie dem Wortlaut nach den Gedanken der Gleichheit und der gleichen Behandlung, und in Art. 6 heißt es ausdrücklich, daß dieser Vertrag keinerlei unterschiedliche Behandlung der Mitgliedstaaten zuläßt.
    Entscheidend, meine Damen und Herren — und das ist das Kernstück meiner Ausführungen —, für die Funktionsfähigkeit der Organe der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft und für den Wert der aufgestellten Verbände wird der Geist sein, in dem die Bestimmungen des EVG-Vertrages gehandhabt werden. Hier muß an Stelle des latenten Mißtrauens gegenüber Deutschland endlich das Vertrauen zu Deutschland treten. Und wir wünschten uns von Herzen, daß man der Demokratie von heute wenigstens soviel Entgegenkommen zeigt, wie man unklugerweise der Diktatur von gestern an Konzessionen zu machen bereit war.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.) Schließlich beweisen die vergangenen sieben Jahre, daß das deutsche Volk in seiner breiten Mehrheit von tiefer Friedenssehnsucht erfüllt und von dem Willen beseelt ist, die alten deutsch-französischen Gegensätze durch eine deutsch-französische Zusammenarbeit in europäischer Gemeinsamkeit zu überbrücken.

    Wir wollen nicht vergessen, was leider in deutschem Namen der Welt noch gestern zugefügt wurde. Aber das Heute und Morgen gebieten, einen Schlußstrich unter das Vergangene zu setzen. Schließlich haben sich soviel Politiker, Journalisten, Sportler und Touristen auf ihren Reisen von der europäischen Loyalität des deutschen Volkes überzeugen können. Und wenn wir einmal die schwierigste Zeit, die Zeit der wirtschaftlichen Spannungen von 1946 bis 1948 betrachten — nicht einmal in dieser gefährlichen Zeit hat es einen Akt von Resistancehandlungen oder eine Aktion jenes Werwolfskomplexes gegeben, mit dem die Allierten in unser Land gekommen waren. Man sollte also aus der Realität der vergangenen Jahre gewisse Vertrauensbasen schaffen und nicht immer nur dem latenten Mißtrauen das Wort reden. Denn eine Armee ist nun leider Gottes keine Addition oder vielleicht Gott sei Dank keine Addition von Offizieren, Unteroffizieren, Soldaten und Material. Eine Armee ist ein lebendiger Organismus, und das Entscheidende an diesem Organismus ist der Geist, der ihn beseelt. Der Geist deutscher Verbände kann nicht gut sein, wenn eben kein Vertrauen zu diesen Verbänden herrscht.
    Damit komme ich auch zu der Frage, die man allgemein mit dem Wort „Kriegsverbrecherproblem" umreißt. Auch hier wollen wir nicht vergessen, was leider anderen Völkern zugefügt wurde. Aber wir wissen doch, daß in der Psychose des letzten Krieges auf beiden Seiten bedauerlicherweise das Kriegs- und Völkerrecht überschritten wurde, und im Zeichen koreanischer Ereignisse ist die Verurteilung deutscher Soldaten doch recht strittig geworden. Denn was taten denn viele von den deutschen Befehlshabern anderes als das, wozu alliierte Befehlshaber in Korea gezwungen waren, nämlich: brutale, hinterhältige Kampfmethoden mußten mit ebenso harten Gegenmaßnahmen beantwortet werden, um das Leben der Untergebenen zu schützen und die Versorgung der Armeen sicherzustellen. Wenn man sagt: j a, aber ein General hat doch jeden Befehl zu prüfen, — es ist ein Unterschied, ob man General in einem demokratischen Staat ist oder General in einem Staat, der mit der furchtbaren Geißel der Sippenhaft jeden militärischen Befehlshaber bedroht hat.
    Wir wollen nicht vergessen, daß unter den in alliierten Zuchthäusern noch festgehaltenen Deutschen sich natürlich noch manche befinden, die auch nach deutschem Recht schuldig geworden sind und gerechte Strafe verdienen. Wir wollen hier von ihnen nicht sprechen, obgleich auch sie sieben Jahre Zuchthaus hinter sich haben, das ist nach dem Strafrecht aller Staaten eine sehr harte Strafe. Wir wollen auch nicht sprechen von den Einsatzkommandos, KZ-Erschießungen, von den Versuchen an lebenden Menschen und sonstigen sadistischen Quälereien, deren wir uns heute noch tief schämen und tief schämen müssen. Aber die Zahl derer, die hier betroffen werden, ist doch verhältnismäßig gering. Wir meinen vielmehr, wenn wir für die sogenannten Kriegsverbrecher plädieren, alle diejenigen, die als Soldaten, als Angehörige der Verbände der Waffen-SS, die ja auch im Felde waren und die selbst nicht wollen, daß man sie mit der KZ-Bewachungs-SS identifiziert,

    (Abg. Lücke: Sehr richtig!)

    als Angehörige der Polizeiverbände aus den Kriegshandlungen heraus schuldig oder vielleicht teilschuldig geworden oder ganz unschuldig sind, und wünschen, daß diese Menschen einen Gnadenakt erfahren. Wir halten es für höchst wünschenswert, daß noch vor der dritten Lesung des Generalvertrages die Gnadentätigkeit der drei Hohen Kommissare so wirksam wird, daß schließlich den Gnadenkommissionen nur noch der Teil der absolut strittigen Fälle überlassen zu werden braucht. Ich könnte mir denken, daß die Alten, die Schwachen, die Kranken, die Kriegsversehrten und die jüngsten Inhaftierten aus menschlichen Gründen durch einen symbolischen Akt in großer Zahl heimgeschickt werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wenn man im Ausland nun sagt: Aha, da ist schon wieder einer, der alternative und ultimative Forderungen stellt, der also wieder nationalistische Reden hält, — es muß doch auch im Ausland allen Gutwilligen auffallen, daß die Vertreter der Kirchen, unter ihnen prominente Bischöfe, Vertreter des Evangelischen Hilfswerkes, des Caritasverbandes, des Deutschen Roten Kreuzes, daß alle politischen demokratischen Parteien hier plädieren, so daß dieses Problem zu einer allgemeinen Angelegenheit des Geistes der Zusammenarbeit und des Vertrauens geworden ist. Man soll von uns nicht mehr verlangen, als man selbst zu geben bereit ist. Jedes Volk, auch ein besiegtes, kann nur bis zur Grenze der Selbstachtung gehen, wenn es sich nicht selbst aufgeben und politisch entmündigen lassen will.

    (Beifall.)

    Man soll hier auch politisch nach dem Vaterunser handeln — wir beten es, aber in der Politik scheint es vergessen zu werden—: Vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unsern Schuldigern! Wir sollten nicht nach dem Beispiel von Lots Weib handeln, das — nach der Bibel — zurückschaute und zur Salzsäule erstarrte, sondern man sollte vorwärts schauen auf Europa und auf die gemeinsame Gefahr, die uns alle bedroht, nicht nur in


    (Dr. Mende)

    Bonn, in Paris und London, sondern in der ganzen freien Welt. Ich appelliere hier mit aller Leidenschaftlichkeit an die Gutwilligen in aller Welt, die sich formieren müssen gegenüber der Front der Negativisten, jener Morbiden, die aus ihrer eigenen Morbidität auch nicht die Gesundung Europas wollen, die immer im Trüben fischen und die bewußt die Beziehungen unter den Völkern vergiften.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluß noch auf eine Frage eingehen, die auch für den Geist der Verteidigungsgemeinschaft wichtig ist. Es ist die Frage der inneren Struktur der Verbände deutscher Soldaten, die wir einmal im Rahmen des EVG-Vertrages bekommen werden. Auch hier sehen wir uns großen Schwierigkeiten gegenüber. Man hat einmal die Ausübung des in der ganzen Welt ehrenhaften Soldatenberufs durch die sogenannte Entmilitarisierung unter Strafe gestellt. Man hat nach 1945 Gehorsam und Pflichterfüllung als Dummheit, Tapferkeit als Kriegsverbrechen hingestellt, und vom Berufsunteroffizier aufwärts begann der Militarist. Herr Kollege Strauß hat hier schon eine Definition über den Militarismus gegeben. Vielleicht kann ich sie ergänzen: Militarismus kann als die Bejahung der Anwendung von Gewalt zur Fortsetzung der Politik — mit anderen Mitteln — verstanden werden. Wenn das so ist —, dann sind selten Soldaten Militaristen, die mit ihrem eigenen Leben am ersten Tage die Folgen solcher Politik zu tragen haben.

    (Zustimmung bei den Regierungsparteien.)

    Militaristen tragen vielmehr Zivil. Sie sitzen in der Rüstungsindustrie, in der Diplomatie und in der Politik.

    (Zustimmung bei den Regierungsparteien.) Und, meine Damen und Herren, durch die Politiker werden die Wehrgesetze gemacht, die dann die Soldaten verpflichten. In keinem Staat der Welt kann der Soldat — weder der Gefreite noch der Leutnant noch der General — fragen: „Ist das ein bellum justum" — frei nach dem Heiligen Augustinus — „oder ein bellum injustum, ein ungerechter Krieg?" Das bestimmen die Politiker, und meistens bestimmt es leider Gottes, nach dem positivistischen und nicht nach dem Naturrecht, der Sieger.

    Man sollte hier einmal die Scheidung zwischen den echten Militaristen und den Soldaten vornehmen, die das Soldatentum als eine ethische Aufgabe ansehen und sich genau so unter Noske und Ebert vor die Weimarer Republik gestellt haben, wie wir hoffen, daß sie sich morgen oder übermorgen vor die freiheitliche Demokratie des Westens stellen, wenn jene Kontingente, Frau Thiele, die das geschulterte Gewehr bereits in Leipzig vorbeigetragen haben, jene FDJ-Kolonnen eines Tages uns befreien wollen, wie es so schön heißt, von dem kapitalistischen, kolonialen Joch des Petersberges.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich liebe die drei Hohen Kommissare nicht, ich schätze vielleicht den einen oder anderen von ihnen; mir sind aber drei Hohe Kommissare auf dem Petersberg immer noch sympathischer als Tausende von Kommissaren der Roten Armee und der Volkspolizei, die Sie mit den FDJ-Karabinerträgern uns dann bringen werden!

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Nun, ich kann mir denken, daß wir hier von den Erfahrungen unserer Spätheimkehrer, von den Erfahrungen aller derer einen Nutzen haben werden, die die Bestialität jener bolschewistischen Fratze bis zur Neige kennenlernen mußten.
    Wir werden in den Ausführungsgesetzen vieles übernehmen können, was sich im letzten Krieg und vor dem letzten Krieg in der Tradition des deutschen Soldatentums bewährt hat; wir werden aber alles ausmerzen, was sich gegen den Menschen und die Menschenwürde gerichtet hat und richten könnte. Für überspitzte Formen soldatischer Ausbildung darf in den deutschen Verbänden ebensowenig Platz sein wie für einen überlebten Ehrenbezeigungskult. Wir können es uns nicht mehr leisten, in der Zeit der Technisierung des Militärischen das Vorbeigehen in gerader Haltung mit zwei Kaffeekannen zu üben, sondern wir werden jene Formen in der Ausbildung des deutschen Soldaten übernehmen, die sich im frontnahen Raum im letzten Krieg bereits entwickelt haben. Dort hatte man keine Zeit für überflüssige Beschäftigungstheorien, sondern alles war eingestellt auf das battle training, auf das Kampftraining, mit dem Ziel, durch die Lehre und Übung des richtigen Verhaltens dem Mann das Leben zu retten. Denn das Ziel eines echten Offiziers ist es, Blut zu sparen und so viele wie möglich von seinen Soldaten wieder nach Haus zu bringen.

    (Sehr richtig! bei den Regierungsparteien.)

    Im vorderen Graben und in analogen Räumen, im Panzer, in der Kampfmaschine, im U-Boot, zählt keine Disziplinarvorschrift, sondern nur der Eindruck des persönlichen Beispiels; wenn wir darauf unsere Ausbildung aufbauen, dann können wir ganz getrost sein.
    Es werden in der Öffentlichkeit ja auch schon Diskussionen darüber geführt. Wir werden von diesen Diskussionskreisen sicher manche Anregung bekommen und dann Zeit haben, zu dem Problem der Auslesedienstpflicht — der ich sehr skeptisch gegenüberstehe —, zu Fragen des Disziplinarrechts, der Dienstzeit usw. Stellung zu nehmen. Aber wir dürfen eines von vornherein nicht vergessen. Soldat sein ist leider keine leichte Sache. Soldat sein bedeutet, herausgerissen zu werden aus seinem zivilen Lebenskreis, gewissen Organisationsformen und einem harten Leben unterworfen sein. Selbst die amerikanische Armee, deren liberale Formen wir zum Vorbild nehmen können, kennt das bekannte Sprichwort: „Das ist die Armee, Mr. John, weder Privatbad noch Telefon!" Wenn wir also an diese innerstrukturellen Maßnahmen herangehen, so wird das Ziel dieser Maßnahmen sein, im Soldaten in erster Linie den Menschen zu sehen, in zweiter Linie den Waffenträger. Die Achtung der Grundrechte, die Achtung vor der Menschenwürde und allem, was Menschenantlitz trägt, muß das höchste zu schützende Gut des kommenden Soldaten sein!

    (Zuruf von der CDU: Das ist der Kernpunkt!) Ich glaube, hier in diesem Parlament — das wird ja oft von demagogischen Rednern draußen bestritten — sitzen genügend Erfahrene des ersten und des zweiten Weltkrieges, genügend Kriegsbeschädigte, genügend Menschen, die mit Gut und Blut zahlen mußten. Sie werden mit aller sachlichen Verantwortung an diese Fragen herangehen!

    Noch ein Wort zu den Führungsorganen und Stäben! Hier muß nicht minder darauf geachtet werden, daß in den Stäben nicht jener verderbliche, intrigantenhafte, überhebliche und arrogante


    (Dr. Mende)

    Militärsnobismus wiederkehrt, den wir in manchen höheren Stäben gelegentlich leider gefunden haben. In den Führungsstäben muß vielmehr der Geist der Frontkameradschaft entscheidend sein! Militärsnobisten dürfen heute allenfalls Memoiren schreiben, aber wir lassen sie nicht mehr an das wertvollste Gut, das wir haben, an unsere Jugend heran!

    (Lebhafter Beifall.)

    Aber ich weiß, daß das Einzelerscheinungen waren. Es ist kein Zufall, daß nach dem letzten Krieg keinem Offizier oder Unteroffizier die Schulterstücke heruntergerissen wurden. Das ist ein Beweis dafür, daß doch — auch im Zusammenbruch — eine Art echter Kameradschaft vorhanden gewesen sein muß; wir hoffen, daß sie wiederkehrt bis in den höchsten Stab!
    Wir stimmen trotz gewisser Vorbehalte und trotz gewisser Sorgen besonders nach der geistigen Seite hin — Frau Hütter, die in Genf war und die das Problem der deutschen Kriegsgefangenen und der noch Festgehaltenen besonders gut kennt, wird hier noch zu der geistigen Seite und dem Kriegsverbrecher-Problem Stellung nehmen — dem EVG-Vertrag zu. Wir sehen ihn als eine Versicherung an! Die Tatsache, daß wir wieder Soldaten stellen müssen, nicht mit Enthusiasmus, sondern mit der bitteren Notwendigkeit, ist die Versicherungsprämie für unser freiheitlich-demokratisches Leben. Genau so, wie man sich gegen den Unfalltod versichert in der Hoffnung, daß niemals dieser Versicherungsfall eintrete, so hoffen wir, daß die Versicherungsprämie des deutschen Beitrags zur EVG-Gemeinschaft nie zur Realisierung der Versicherung führen möge.
    Im übrigen ist die Geschichte etwas Fließendes! Heraklit sagt: panta rhei — alles ist im Fluß! Die Opposition kritisiert zuviel an Formalien und hängt an der statischen Betrachtung der Dinge. Man sollte die dynamische Betrachtung als wesentlicher ansehen. Das heißt, daß in der Entwicklung der Zeit manches, was heute noch negativ ist, durch Verhandlungen auf Grund neuer Erkenntnisse beseitigt werden kann.
    Man muß noch zum Schluß ein Wort an die Opposition richten. Meine Damen und Herren, Sie von der Opposition kennen mich als einen Mann, der versucht, Staatspolitik höher zu werten als Parteipolitik. Als ich beim Pfingsttreffen der FDJ vor zwei Jahren in Berlin war, habe ich symbolhaft gesehen, was uns allen droht, wenn jene von der Kommunistin Frau Thiele inspirierte und konspirierte Befreiung einmal Wirklichkeit werden sollte: man trug in dem Zug der 32er Reihen, die damals noch keine Karabiner trugen, wie jetzt in Leipzig, zwei überlebensgroße Puppen vorbei, unverkennbar Adenauer und Schumacher, aufgehängt an zwei Galgen. Mir kam symbolhaft zum Bewußtsein: warum eine Zusammenarbeit dieser beiden Staatsmänner erst am Galgen, warum nicht früher eine staatspolitische Gemeinsamkeit in Sicherheitsfragen, um den Galgen für sie beide und für uns alle zu verhindern?

    (Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Das ist das Problem, und bei aller Parteiverschiedenheit hoffe ich, daß wir auf einen Weg kommen, der nationale Sicherheitsfragen nicht zum Gegenstand von Wahlkämpfen und Parteistreitigkeiten macht. Wir sitzen alle in dem gleichen Boot, und ich möchte nicht, daß wir uns eines Tages in Sibirien darüber unterhalten
    müssen, was wir hier versäumt haben. Daher in Umwandlung des alten klassischen Spruches „videant consules" an Sie die inständige Bitte, in Sicherheitsfragen alles Trennende beiseite zu stellen und die staatspolitische Gemeinsamenkeit als das höchste Ziel dieses Parlaments zu betrachten.

    (Anhaltender lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Hütter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Margarete Hütter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Es fällt mir nicht leicht, nach den Reden des heutigen Tages und insbesondere nach der sachlich echten und bewegenden Rede des Herrn Kollegen Lemmer heute vormittag — meines alten Führers aus der Zeit der zwanziger Jahre, als er noch der jüngste demokratische Abgeordnete in Berlin war

    (Lachen bei der SPD)

    und ich selbst zu den Jungdemokraten gehörte — eine kritische Frage aufgreifen zu müssen, die wir nicht das erste Mal in großen politischen Zusammenhängen diskutieren: die Frage der sogenannten Kriegsverbrecher. Sie stand schon mehrfach auf der Tagesordnung dieses Hohen Hauses. Dennoch ist es nie zu einer Grundsatzdebatte gekommen, weil die Bundesregierung über eine Bereinigung dieser Frage monatelang verhandelte und wir mit Rücksicht auf die laufenden Verhandlungen nicht eingreifen wollten. Heute ist es nun so weit, daß wir uns mit der Frage befassen müssen, die ich als eines der Hauptstücke des Generalvertrags betrachte und die nicht nur eine rechtliche, sondern und vor allem eine menschliche und auch eine politische ist.
    Was mich angesichts der vielen Menschen im Gewahrsam der östlichen und westlichen Mächte bewegt, was uns Männer und Frauen der Kriegsgeneration am nächsten angeht — uns, die Frauen der Gefangenen und Vermißten und die Heimkehrer — und was unser Gewissen beunruhigt und uns bange Zweifel aufdrängt, das ist die Frage: Verringert nicht das neue Vertragswerk die Hoffnung unserer Gefangenen in der Sowjetunion auf Heimkehr? Als sich in dieser Sache der greise evangelische Landesbischof Dr. Theophil Wurm aus meiner Heimatstadt Stuttgart kürzlich an Winston Churchill wandte, tat er es mit den Worten: „Ich denke, daß der Mann, der die Initiative zur staatlichen Einigung der europäischen Staaten ergriffen hat, am ehesten Kraft und Mut besitzt, zur Beseitigung der letzten Kräfte des Geistes von Nürnberg — wie sie auch in dem neuen Vertragswerk noch gefährlich nachwirken — die Initiative zu ergreifen. Es ist eine Tat der Gerechtigkeit und der Weisheit, die ich von Ihnen erbitte."
    Meine Herren und Damen, solange die Sowjetunion sieht, daß der Westen noch immer Deutsche zurückhält, fühlt sie sich womöglich zu Gleichem berechtigt. Ich und mit mir Hunderttausende von Schicksalsgefährten ersuchen daher die Bundesregierung, sie möge auch jetzt mit tiefstem Ernst überlegen, was für unsere Gefangenen in der Sowjetunion, deutsche Männer und Frauen, getan werden kann, welcher Preis gegebenenfalls für sie geboten werden muß. Hätte man angesichts dieser gemeinsamen Verpflichtung gegenüber unseren Gefangenen im Osten nicht die drei westlichen Vertragspartner zu entscheidenden Zugeständnissen


    (Frau Hütter)

    für unsere Gefangenen in ihrer Hand bewegen können?
    Was nun die Regelung der sogenannten Kriegsverbrecherfrage im Generalvertrag angeht, so finden wir sie in Art. 6 des Überleitungsvertrags, der sich auf die künftigen Verfahren der Behandlung dieser Frage bezieht. Nach diesem Artikel soll ein gemischter Ausschuß, bestehend aus drei deutschen und drei alliierten Mitgliedern, nämlich je einem Engländer, einem Franzosen und einem Amerikaner gebildet werden. Seine Befugnisse erstrecken sich auf Empfehlungen an die Besatzungsländer für die Beendigung oder Herabsetzung der Strafen, wobei nur einstimmige Empfehlungen bindend sind, während Mehrheitsbeschlüsse ausgeführt werden können, aber nicht müssen.
    Eine andere Bestimmung in dem Abs. 4 des Art. 6 bringt zum Ausdruck, daß sich die Alliierten die Fortsetzung des Strafvollzugs auf deutschem Gebiet solange vorbehalten, bis die Deutschen in der Lage sind, ihn zu übernehmen.
    Im Abs. 5 des Art. 6 verpflichtet sich die Bundesregierung ausdrücklich, daß sie nach Übertragung des Gewahrsams durch die Drei Mächte die übergebenen Personen unter denselben Bedingungen in Haft halten wird, wie sie für ihre Haft im Zeitpunkt dieser Übertragung des Gewahrsams gelten.
    Damit begibt sich die Bundesregierung der Möglichkeit, künftig Menschen, die sie in Haft hält, Recht zukommen zu lassen. Wenn auch nach Abs. 1 eine ausdrückliche Anerkennung der Urteile nicht verlangt wird, so gibt immerhin die Feststellung zu Bedenken Anlaß, daß die Gültigkeit der Urteile nicht in Frage gestellt werden darf. Wir können uns daher mit dieser Regelung nicht zufrieden geben; denn da die Urteile selbst unangetastet bleiben, kann eine echte Überprüfung, also eine Revision nicht stattfinden. Außerdem möchte ich darauf hinweisen, daß diese Regelung nur für die auf deutschem Gebiet Inhaftierten Gültigkeit hat, also die ca. 700 Gefangenen auf außerdeutschem Boden innerhalb Europas nicht betrifft. Diese unterstehen nach wie vor ihren Gewahrsamsländern.
    Um was für Urteile handelt es sich nun da, die wir unbesehen übernehmen müssen, und auf was für Recht waren sie gegründet? Das Erschreckende an den Kriegsverbrecherprozessen war die Anwendung eines Rechts, das nirgendwo früher galt und den Verurteilten auch nicht bekannt war. Es wurde geschaffen, als der Krieg zur Neige ging und sein Ausgang zugunsten der Alliierten sichtbar war.
    So wurde z. B. erst im April 1944 in aller Stille der § 443 des Kap. 14 des Britischen Militärgesetzbuches geändert, der bisher besagte, daß derjenige vom Feind nicht bestraft werden kann, der auf höheren Befehl handelt. Das entsprechende amerikanische Gesetz „Regeln der Landkriegsführung" wurde in gleichem Sinne erst im November 1944 geändert. Die Grundlage für die Verfahren in Frankreich sind bekanntlich die Ordonnance vom 28. August 1944, die also noch während des Krieges, und zwar von der französischen Exilregierung in Algier erlassen wurde, und das Gesetz vom 15. September 1948, die sogenannte Lex Oradour. Auch das norwegische Recht wurde im Herbst 1944 von der Exilregierung in London in der Weise ergänzt, daß nunmehr die Verurteilung Angehöriger der deutschen Besatzungsmacht in Norwegen möglich war.
    Wir sehen, es wurde ein ad hoc geschaffenes Sonderrecht angewandt, das dem international anerkannten Grundsatz Nulla poena sine lege widerspricht. Das Trauerspiel endet damit, daß z. B. das britische Militärgesetzbuch in Anerkennung dieses Grundsatzes im Jahre 1950 wieder seine alte Fassung erhielt. Demgegenüber sei noch der § 92 des Deutschen Militärstrafgesetzbuches in seiner Fassung vom 10. September 1940 zitiert, wo es heißt:
    „Wer einen Befehl in Dienstsachen nicht befolgt und dadurch . . . einen erheblichen Nachteil herbeiführt, wird mit geschärftem Arrest, . . . mit Gefängnis oder Festungshaft bis zu 10 Jahren bestraft. Wird die Tat im Felde begangen oder liegt ein besonders schwerer Fall vor, so kann auf Todesstrafe . . . erkannt werden."
    Meine Herren und Damen! Die Frage des militärischen Gehorsams stand im Mittelpunkt der Prozesse. Die meisten Verurteilungen beruhten auf der Nichtanerkennung des Befehlsnotstands. Interessant in diesem Zusammenhang ist, daß selbst die neue Genfer Konvention die Rechtsgrundlagen der Nürnberger Prozesse nicht übernommen hat. Als Begründung gab ein Alliierter an: „Wir wissen nicht, wie die Dinge in einem neuen Krieg aussehen werden."

    (Hört! Hört! bei der FDP.)

    Auf die vielen anderen Mängel der Rechtsfindung wie Aussagen unter Druck und andere Dinge möchte ich gar nicht erst eingehen. Kennzeichnend sind die zahlreichen kritischen Stimmen aus dem Ausland, darunter Churchill, Taft, Lord Hankey, der Bischof von Chichester, Frieda Utley, Maître Donnedieu de Varbres, Montgomery, Belgion. Es blieb dem britischen Feldmarschall Montgomery vorbehalten, am 26. Juni 1946 in Portsmouth zu betonen, daß unbedingter Gehorsam selbstverständliche Voraussetzung für jeden Soldaten ist, während Paget, der Verteidiger Man-steins, über den Begriff der militärischen Notwendigkeit in seinem Schlußplädoyer die Worte sprach:
    Wenn die Zerstörung Dresdens am 13. Februar 1945 eine militärische Notwendigkeit
    war, dann ist der Begriff der militärischen
    Notwendigkeit dehnbar genug, um auch das
    zu umfassen, was Manstein tat. Es liegt wirk-
    lich eine große Ironie darin, einen Mann in
    einer Stadt wie Hamburg vor Gericht zu
    stellen dafür, daß er Städte zerstörte.
    Nach alledem kommen wir zu dem Ergebnis, daß der überwiegende Teil der so gefällten Urteile — die Juristen sprechen von 85 bis 90 % — zu Unrecht gefällt wurde. Schon am 14. November 1950 hat der Herr Bundesjustizminister von dieser Stelle aus dargelegt, daß und warum wir nach der Idee des Rechtsstaates und dem Wortlaut unseres Grundgesetzes jene Urteile nicht anerkennen können. Denn das Grundgesetz sieht in seinem Art. 103 Abs. 2 vor, daß die Anwendung rückwirkender Strafgesetze nicht gestattet ist. Das Kontrollratsgesetz Nr. 10, auf Grund dessen alle sogenannten Kriegsverbrecher verurteilt sind, ist aber ein solches, und bei Anwendung der zur Zeit der Tat gültigen Strafgesetze wären die meisten sogenannten Kriegsverbrecher nicht verurteilt worden. Hieraus geht einwandfrei hervor, daß die Übernahme derjenigen Kriegsverbrecher, die nach der Revision durch den Ausschuß dem deutschen Strafvollzug unterstellt werden sollen, so lange verfassungswidrig ist, bis eine erneute Verurteilung nach deutschem Strafrecht stattgefunden hat.


    (Frau Hütter)

    Nach § 90 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes kann jedermann mit der Behauptung, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Art. 33, 101, 103 und 104 des Grundgesetzes enthaltenen Rechte verletzt zu sein, die Verfassungsbeschwerde erheben. Es ist nicht anzunehmen, daß, würde man so verfahren und die Prozesse neu aufrollen, noch viele Kriegsverbrecher übrigblieben, wenn man berechnet, daß sie alle eine Zuchthausstrafe von sieben und unter Anrechnung der good-conduct-time, d. h. des Erlasses eines Drittels der Strafe bei guter Führung, von 101/2 Jahren bereits hinter sich haben.
    Es bleibt also nach unserer Überzeugung eigentlich nur der Weg der Bereinigung dieser Frage. Viele Gründe sprechen dafür, wenige dagegen. Berücksichtigt man außerdem, daß außer der bereits verbüßten Strafzeit von 101/2 Jahren mehrere Tausende seit 1945 hingerichtet wurden, so kann man heute mit guten Gründen sagen, daß nur noch wenige von den über 600 Gefangenen in Landsberg, Wittlich und Werl leben, die vielleicht eine höhere Strafzeit als 101/2 Jahre Zuchthaus verdient hätten.
    Es gehört nun zum Wesen jeder Bereinigung einer Nachkriegsepoche. daß auch einige Schuldige daraus Nutzen ziehen. Wir müssen die Liquidierung dieser Frage, den endgültigen Schlußstrich — sei es auf dem Wege der Amnestie oder auf einem anderen möglichst schnellen Wege — trotzdem fordern. Denn die baldige Freiheit von einigen hundert Gefangenen ist nicht anders zu erreichen. Sie wiegt nach den Grundsätzen jedes Rechtsstaats schwerer als die Freilassung weniger noch Schuldiger.
    Demgegenüber verschließt der Art. 6 eine echte Revision aller Urteile. Denn wer weiß, wann endlich die in Art. 6 vorgesehene Kommission ihre Arbeit aufnehmen wird, wann sie sich ihre Verfahrensvorschriften gibt, bis wann sie die Zehntausende von Seiten Akten und Dokumenten in die beiden anderen Sprachen übersetzt haben wird, wann endlich die ersten Ergebnisse vorliegen, Ergebnisse, die stets keine echte Revision sind, auf Grund deren dann aber die Bundesregierung die übrigen Gefangenen einmal übernehmen soll. Man ist auf amtlicher deutscher Seite der Ansicht, daß von der Möglichkeit des Art. 6 Abs. 9 Gebrauch gemacht wird, heißt es im Bulletin der Bundesregierung vom 17. Juni 1952, und daß noch vor Beginn der Tätigkeit des gemischten Ausschusses die Drei Mächte im Gnadenverfahren weitere Entlassungen durchführen würden. Die Bundesregierung nehme an, daß dadurch die Zahl der Fälle, die dann noch zur Entscheidung stehen, erheblich vermindert sein wird. Der gemischte Ausschuß könne dann in relativ kurzer Zeit die restlichen Fälle einer Lösung zuführen.
    Die mir vorliegenden Informationen scheinen dafür zu sprechen, daß die Amerikaner in Landsberg im Gegensatz zur Praxis der Franzosen in Wittlich nur geringen Gebrauch davon zu machen gedenken und fast alles der späteren Kommission überlassen werden. So äußerte sich ein hoher amerikanischer Beamter Ende vorigen Monats noch in Landsberg gegenüber den Gefangenen: „Sie meinen. Sie brauchten nur noch drei Monate zu warten? Nein. es gibt keine Entlassungen vor Ratifizierung. Erst unterschreiben!"
    Meine Herren und Damen, es trifft bestimmt zu, wie uns der Herr Bundeskanzler versichert hat, daß die Verhandlungen zum Generalvertrag in der angenehmen Atmosphäre vertrauender Partner geführt wurden. Ob aber der Geist des Vertrauens auch die Verantwortlichen für die Ausführung des Vertrags beherrschen wird, ist mehr als fraglich.

    (Hört! Hört! links.)

    Es ist aus naheliegenden psychologischen Gründen zu befürchten, daß jeder der fremden Vertreter im gemischten Ausschuß bestrebt sein wird, einen beträchtlichen Rest von sogenannten Kriegsverbrechern, die von Gerichten seines Staates verurteilt sind, als endgültige Verbrecher übrigzulassen, und daß die fremden Vertreter aus Gründen der Gegenseitigkeit einander unterstützen werden. Hiergegen werden die deutschen Vertreter und die Bundesregierung machtlos sein.
    Das Verfahren nach Art. 6 wird sich auch auf die zahlreichen Fälle, die nicht darunter fallen, schädlich auswirken. In Frankreich, Holland usw. wird man die Einleitung der Liquidierung des Gefangenenproblems zurückstellen, bis der gemischte Ausschuß seine Tätigkeit aufnimmt, dann, bis seine Praxis zu übersehen ist, und schließlich vielleicht, bis alle Fälle von dem Ausschuß entschieden sind.
    Wir sehen aus der Problematik der Materie, daß wir uns mit der im Generalvertrag vorgesehenen Regelung der Kriegsverbrecherfrage nicht zufrieden geben dürfen, da einerseits die Urteile unangetastet bleiben müssen und andererseits einer Begnadigung der Betroffenen viele Hindernisse im Wege stehen. Sie ist auch nicht vereinbar mit dem Gedanken der Partnerschaft. Dazu schrieb mir in diesen Tagen ein vor kurzem von den Westmächten entlassener Gefangener, daß es untragbar wäre, wenn die Söhne der aus dem letzten Krieg noch nicht heimgekehrten sogenannten Kriegsverbrecher, die noch im Gefängnis und Zuchthaus sitzen, den Waffenrock anziehen müßten.
    Man ist sich in weiten Kreisen darüber einig, daß das Problem der sogenannten Kriegsverbrecher gelöst werden muß. Es darf nicht den Weg in ein neues Europa vergiften. Es muß gelöst werden, bevor sich im nächsten Wahlkampf die Nationalisten seiner bemächtigen und es für ihre Zwecke mißbrauchen.

    (Beifall.)

    Man bedenke, daß das politische Gewicht jedes einzelnen unschuldigen Gefangenen von Tag zu Tag zunimmt und daß diese Frage einmal eine furchtbare politische Reaktion heraufbeschwören kann, deren wir, die wir die Zusammenarbeit mit dem Westen grundsätzlich bejahen, nicht mehr Herr werden würden,

    (Beifall bei der FDP)

    weil das deutsche Volk das Vertrauen zu uns verlieren muß, wenn wir mit diesem Problem nicht tabula rasa machen.
    Das Mitglied desbritischen Oberhauses Lord Hankey sagte kürzlich, kein Engländer würde bereit sein, sich mit den Deutschen zu verbünden, solange britische Feldmarschälle und Admirale von den Deutschen im Tower gefangengehalten würden; und Marschall Juin hat, als Göring ihn 1942 dazu bewegen wollte, daß die Franzosen zusammen mit den Deutschen die französischen Kolonialgebiete verteidigen sollten, geantwortet, daß er dies seinen Truppen nicht zumuten könne, solange sich noch französische Gefangene in Deutschland befänden. Glaubt man, daß die Deutschen weniger Ehrgefühl haben sollten, als Lord Hankey und


    (Frau Hütter)

    Marschall Juin mit Recht bei ihren Landsleuten voraussetzen?
    Meine Herren und Damen, mein Wunsch geht dahin, daß eine zusätzliche Regelung gefunden wird, die der von mir aufgeworfenen Problematik voll und ganz gerecht wird. Ich berufe mich dabei auf die Ausführungen des Herrn Justizministers vom November 1950 und auf die Entschließung der Regierungsparteien vom 8. Februar dieses Jahres und komme zum Schluß, indem ich Ihnen die Worte des britischen Prime Minister Marquess of Salisbury zu bedenken gebe: Die ganze Kunst der Politik besteht darin, kleine Probleme zu regeln, bevor sie zu großen Problemen anwachsen.

    (Beifall bei der FDP.)

    Wir müssen der Bundesregierung und den Alliierten immer wieder mit der ganzen Kraft unseres Gewissens vorhalten, daß ohne eine realistische Lösung des Problems der sogenannten Kriegsverbrecher der positive Geist der großen westlichen Allianz überschattet bleibt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)