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ID0122020200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1052 9699 220. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1952 Geschäftliche Mitteilungen 9701C, 9712A, 9737A, 9779D Glückwünsche zum 70. Geburtstag des Abg. Dr. Etzel (Bamberg) 9701D Beendigung der Zugehörigkeit des Abg. Dr Ott als Gast zur Fraktion der DP . . . 9701D Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz zur Regelung der Miet- und Pachtverhältnisse bei Geschäftsräumen und gewerblich genutzten unbebauten Grundstücken 9702A Verwaltungszustellungsgesetz 9702A Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1952 9702A Gesetz über Wirtschaftsprüfer im Genossenschaftswesen 9702A Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer von Vorschriften auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft 9702A Gesetz über die vorläufige Errichtung neuer Apotheken 9702A Gesetz zur Aufhebung der Mannschafts- rolle und Bordliste auf Binnenschiffen 9702A Bundesjagdgesetz 9702A Kleine Anfrage Nr. 276 der Fraktion der SPD betr. Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit (Nrn. 3450, 3509 der Drucksachen) 9702A Kleine Anfrage Nr. 277 der Fraktion der Fraktion der SPD betr. Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit (Nrn. 3450, 3509 der Drucksachen) 9702A Fragestunde (Nr. 3474 der Drucksachen) . . 9702B 1. betr. Bundesbahn-Hauptverwaltung: Abgesetzt 9702B 2. betr. politische Betätigung von Bundesbeamten: Dr. Wuermeling (CDU), Anfragender 9702B, C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9702B, D 3. betr. Fachzeitschriften „Das BundesBaublatt" und „Die Bauverwaltung": Wirths (FDP), Anfragender . 9702D, 9703A Blücher, Bundesminister für den Marshallplan 9702D, 9703B 4. betr. Landbeschlagnahmung für mili- tärische Zwecke in Rheinland-Pfalz: Niebergall (KPD), Anfragender . . . 9703B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9703C 5. betr. Zustände auf dem Gebiet des Wohnungs-, Schul- und Kanalisationswesen in der Siedlung Weisenheim, Kreis Neustadt: Niebergall (KPD), Anfragender . . 9703D Blücher, Bundesminister für den Marshallplan 9703D 6. betr. Kuratorium der Bundeszentrale für Heimatdienst: Paul (Württemberg) (SPD), Anfragender 9704A, B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9704B 7. betr. Durchfahrt unter der Eisenbahnbrücke Frieda-Talbrücke: Freidhof (SPD), Anfragender . . . . 9704C Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 9704C 8. betr. Beurlaubung des Referenten für Verfassungsschutz Dr. Karl Sauer: Dr. Arndt (SPD), Anfragender . . . 9704D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9704D 9. betr. internationale Rückporto-Scheine: Dr. Arndt (SPD), Anfragender . . 9705A, C Dr. Schneider, Staatssekretär im Bundesministerium für das Postund Fernmeldewesen 9705A, D 10. betr. Auszahlung der Entschädigungsbeträge für Besatzungsverdrängte und Besatzungsgeschädigte: Morgenthaler (CDU), Anfragender 9705D, 9706A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9705D, 9706A 11. betr. Bemühungen der Bundesregierung um die Reinerhaltung der deutschen Sprache: Morgenthaler (CDU), Anfragender 9706A, D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9706B, D 12. betr. Stundung und Erlaß der Investitionshilfe in während des Krieges zwangsevakuiert gewesenen Gebieten: Frau Dr. Weber (Essen) (CDU), Anfragende 9706D, 9707B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9706D, 9707B 13. betr. Hilfe aus dem Grenzlandfonds im Wirtschaftsraum von Aachen und Düren: Frau Dr. Weber (Essen) (CDU), Anfragende 9'707B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9707B 14. betr. Umwandlung von Feldwegübergängen im Kreis Erbach in Anrufschranken: Ritzel (SPD), Anfragender 9707D, 9708A, B Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 9707D, 9708A, B 15. betr. gesundheitliche und wirtschaftliche Beeinträchtigung der Zivilbevölkerung am Bombenabwurfplatz Sulzheim: Funk (CSU), Anfragender . . . 9708C, D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9708C, D 16. betr. Bauaufträge von Dienststellen der amerikanischen Besatzungsmacht an deutsche Bauunternehmer: Fisch (KPD), Anfragender 9708D, 9709B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9709A, 9709B 17. betr. Zustände auf der Zahlstelle der Bundespost für Rentenauszahlung im Bezirk Hamburg-Harburg: Gundelach (KPD), Anfragender . . . 9709B Dr. Schneider, Staatssekretär im 18. Bundesministerium für das Post und Fernmeldewesen 9709C 19. betr. Zusage finanzieller Unterstützung an den angeblichen Bundesvorsitzenden des Bundes der Verfolgten des Naziregimes Peter Lütsches: Müller (Frankfurt) (KPD), Anfragender . . . . 9710B, C, D, 9711A Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers 9710C, D, 9711A 20. betr. Vorlage des Entwurfs eines neuen Heilpraktikergesetzes: Arnholz (FDP), Anfragender 9711B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9711B 21. betr. Infizierung von Kindern mit Tbc in einem westfälischen Kindergarten: Arnholz (SPD), Anfragender 9'711C, 9712A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9711C, 9712A 22. betr. Frage der finanziellen Unterstützung des Pfingsttreffens des Bundes deutscher Jugend: 23. Wegen Ablaufs der Fragestunde ab gesetzt 9712A Zweite Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der §§ 1274 ff. der Reichsversicherungsordnung (Nr. 2693 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 3461 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdrucke Nrn. 581, 585): Beratung abgesetzt 9712B Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Fall Kemritz (Nr. 3372 der Drucksachen) 9712B Wagner (SPD), Anfragender 9712B, 9716C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 9713C, 9718B Dr. Friedensburg (CDU) 9714D Fisch (KPD) 9715D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP/ DPB betr. Wahl von Beisitzern für den Spruchsenat beim Hauptamt für Soforthilfe (Nr. 3473 der Drucksachen) 9718D Dr. Reismann (FU) 9718D Beschlußfassung 9719A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1952/53 und über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1952/53) (Nr. 3442 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 3478 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 589, 592) 9719A Dr. Horlacher (CSU): als Berichterstatter 9719B als Abgeordneter 9721C, 9724C, 9729C, 9731A zur Geschäftsordnung 9727D Müller (Worms) (SPD) . . . . 9720D, 9722D Lampl (FU) 9722C Fassbender (FDP): zur Sache 9723A, 9725A, 9727A, 9728B, 9730B, 9734A zur Geschäftsordnung 9728A Dr. Dr. h. c. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 9725B, 9727B, 9730C Kriedemann (SPD) . . 9727C, 9728C, 9732A Niebergall (KPD) 9733C Abstimmungen . . 9726D, 9728C, 9730B, 9734D Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über öffentliche Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsordnungsgesetz) (Nr. 1102 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses zum Schutze der Verfassung (5. Ausschuß) (Nr. 27,59 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 586) . . . . 9712B, 9734D Dr. Becker (Hersfeld), Berichterstatter 9735A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9736D Weiterberatung vertagt 9736D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes 24. über die Deckung der Rentenzulage nach dem Rentenzulagengesetz im Haushalts jahr 1.952 (Nr. 3441 der Drucksachen) . . 9737A Ausschußüberweisung 9737A Dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Nrn. 2643, 3402 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nr. 580; Entschließung Umdruck Nr. 577, Änderungsanträge Umdrucke Nrn. 579, 583, 587, 588, 590) 9737A Dr. Preller (SPD) 9737A Arndgen (CDU) 9739B, 9743D Müller (Frankfurt) (KPD) 9739C Dr. Atzenroth (FDP) 9740B Frau Kalinke (DP) 9741A, 9747D Storch, Bundesminister für Arbeit . . 9743A Frau Schroeder (Berlin) (SPD) 9744C, 9748C Dr. Hammer (FDP) 9745C Richter (Frankfurt) (SPD) 9746C Horn (CDU) 9748B Abstimmungen 9746C, D, 9748A, D 25. Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag Umdruck Nr. 579 Ziffer 1 9746 D, 9780 Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nr. 3462 der Drucksachen) 9749A 26. Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 9749A, 9755D Etzel (Duisburg) (CDU) 9750D Dr. Schöne (SPD) . . . . 9752B Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 9754D Rische (KPD) 9756C Dr. Preusker (FDP) 9758A Dr. von Merkatz (DP) 9759C Stegner (FDP) 9761A Dr. Bertram (Soest) (FU) 9762D Ausschußüberweisung 9763B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Angestellte und Beamte in Berlin (Nr. 3451 der Drucksachen): Abgesetzt 9762C Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Bundesanstalt für Angestelltenversicherung in Berlin (Nr. 3452 der Drucksachen): Abgesetzt 9762C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP/ DPB eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft (Nr. 3463 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 3476 der Drucksachen; Änderungsanträge Umdrucke Nrn. 582, 584, 591, 593, 594) in Verbindung mit der Zweiten Beratung des von der Fraktion der FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft (Nr. 3386 der Drucksachen) . . . 9763B Naegel (CDU) als Berichterstatter 9763C als Abgeordneter . . . . 9773B, D, 9776B Rademacher (FDP) 9765C, 9767D Schmücker (CDU) 9765C, 9772C Freudenberg (FDP-Gast) . . . 9765D, 9766B Etzel (Duisburg) (CDU) . . . 9766A, 9767C Seuffert (SPD) 9766C Stücklen (CSU) 9767A Dr. Kreyssig (SPD) 9769C Mensing (CDU) 9771C Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 9773A, 9773C, 9775D Dr. Bertram (Soest) (FU) 9774B Dr. Preusker (FDP) 9775A Abstimmungen 9765D, 9766B, 9767A, C, D, 9773C, D, 9776B Tatsächliche Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung (betr. Bericht des Untersuchungsausschusses Nr. 47): Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . . 9776C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Änderung und Ergänzung fürsorgerechtlicher Bestimmungen (Nr. 3440 der Drucksachen) 9777A Strauß (CSU) (zur Geschäftsordnung) 9777A Beratung abgesetzt 9777A Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Besteuerung des Kleinpflanzertabaks im Erntejahr 1952 (Nr. 3455 der Drucksachen) 9777A Morgenthaler (CDU) 9777B Seuffert (SPD) 9777C Abstimmungen 9777B, C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP/ DPB und FU (BP-Z) eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über den Kapitalverkehr (Nr. 3480 der Drucksachen, Umdruck Nr. 595) 9777D Scharnberg (CDU), Antragsteller . 97'77D Abstimmungen 9778A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gesetze über die Landeszentralbanken (Nr. 3454 der Drucksachen) 9778B Ausschußüberweisung 9778B Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Sanierung von Notstandsgebieten (Nr. 3460 der Drucksachen) 9778C Freiherr von Aretin (FU), Antragsteller 9778C Höhne (SPD) 9779A Beschlußfassung 9779C Nächste Sitzung 9779D Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über Ziffer 1 des Änderungsantrags der Fraktion der SPD (Umdruck Nr. 579) zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Nrn. 2643, 3402 der Drucksachen): 9780 Die Sitzung wird um 9 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Namentliche Abstimmung Ober den Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck Nr. 579 Ziffer 1) zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU, CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Nrn. 2643. 3402 der Drucksachen) Name Abstimmung CDU/CSU Dr. Adenauer — Albers — Arndgen • Nein Dr. Bartram (Schleswig-Holstein) Nein Bauereisen Nein Bauknecht Nein Dr. Baur (Württemberg) . entschuldigt Bausch Nein Becker (Pirmasens) Nein Blank (Dortmund) — Bodensteiner Nein Frau Brauksiepe Nein Dr. von Brentano — Brese Nein Frau Dr. Brökelschen .. Nein Dr. Brönner .. Nein Brookmann Nein Dr. Bucerius Nein Frau Dietz Nein Dr. Dresbac. .. Nein Eckstein Nein Dr. Edert entschuldigt Dr. Ehlers entschuldigt Ehren. . Nein Dr. Erhard — Etzel (Duisburg) Nein Etzenbach. Nein Even Nein Feldmann entschuldigt Dr. Fink Nein Dr. Frey Nein Fuchs Nein Dr. Freiherr von Fürstenberg . . Nein Fürst Fugger von Glött . . Nein Funk Nein Gengler Nein Gerns Nein Dr. Gerstenmaier Nein Gibbert Nein Giencke Nein Dr. Glasmeyer . . Nein Glüsing Nein Gockeln Nein Dr. Götz. Nein Frau Dr. Gröwel Nein Günther entschuldigt Hagge Nein Frau Heiler Nein Heix Nein Dr. Henle — Hilbert Nein Name Abstimmung Höfler Nein Hohl Nein Dr. Holzapfel . .. — Hoogen Nein Hoppe entschuldigt Dr. Horlacher . .. N ein Horn Nein Huth entschuldigt Dr. Jaeger (Bayern) Nein Junglas Nein Kahn Nein Kaiser — Karpf Nein Dr. Kather Nein Kemmer — Kemper Nein Kern Nein Kiesinger Nein Dr. Kleindinst Nein Dr. Köhler Nein Dr. Kopf Nein Kühling Nein Kuntscher Nein Kunze Nein Dr. Laforet Nein Dr. Dr. h. c. Lehr Nein Leibfried Nein Lenz Nein Leonhard Nein Lücke Nein Majonica.. Nein Massoth Nein Mayer (Rheinland-Pfalz) . Nein Mehs Nein Mensing Nein Morgenthaler Nein Muckermann Nein Mühlenberg Nein Dr.Dr. Müller (Bonn) beurlaubt Müller-Hermann krank Naegel Nein Neber Nein Nellen Nein Neuburger krank Nickl Nein Frau Niggemeyer. . Nein Dr. Niklas .. -- Dr. Oesterle . Nein Dr. Orth Nein Pelster Nein Pfender Nein Name Abstimmung Dr. Pferdmenges Nein Dr. Povel Nein Frau Dr. Probst entschuldigt Dr. Pünder Nein Raestrup Nein Rahn. .. Nein Frau Dr. Rehling Nein Frau Rösch Nein Rümmele Nein Sabel . Nein Schäffer — Scharnberg Nein Dr. Schatz Nein Schill Nein Schmitt (Mainz) Nein Schmitz beurlaubt Schmücker.. . Nein Dr. Schröder (Düsseldorf) . Nein Schüttler . .. — Schütz ... Nein Schuler ... Nein Schulze-Pellengahr. . Nein Dr. Semler — Dr. Serres Nein Siebel Nein Dr. Solleder Nein Spies Nein Graf von Spreti . .. Nein Stauch Nein Frau Dr. Steinbiß Nein Storch Nein Strauß Nein Struve Nein Stücklen Nein Dr. Vogel — Wacker Nein Wackerzapp . Nein Dr. Wahl Nein Frau Dr. Weber (Essen) ... Nein Dr. Weber (Koblenz) Nein Dr. W eiß Nein Winkelheide Nein Dr. Wuermeling Nein SPD Frau Albertz Ja Frau Albrecht Ja Altmaier Ja Frau Ansorge Ja Dr Arndt Ja Arnholz Ja Dr. Baade entschuldigt Dr. Barsch Ja Baur (Augsburg) Ja Bazille Ja Behrisch Ja Bergmann Ja Dr. Bergstraeßer Ja Berlin Ja Bettgenhäuser ... Ja Bielig ... . Ja Birkelbach Ja Blachstein Ja Dr. Bleiß Ja Böhm entschuldigt Dr. Brill — Name Abstimmung Bromme Ja Brünen — Cramer Ja Dannebom Ja Diel Ja Frau Döhring Ja Eichler Ja Ekstrand Ja Erler Ja Faller Ja Franke Ja Freidhof Ja Freitag Ja Geritzmann Ja Gleisner Ja Gor linger . Ja Graf Ja Dr. Greve Ja Dr. Gülich . Ja Happe .. . Ja Heiland . ... Ja Hennig .. .. Ja Henßler krank Herrmann Ja Hoecker Ja Höhne .. Ja Frau Dr. Hubert . . Ja Imig Ja Jacobi entschuldigt Jacobs Ja Jahn Ja Kalbfell krank Kalbitzer Ja Frau Keilhack. . Ja Keuning Ja Kinat Ja Frau Kipp-Kaule Ja Dr. Koch J a Frau Korspeter. . Ja Frau Krahnstöver Ja Dr. Kreyssig Ja Kriedemann Ja Kurlbaum beurlaubt Lange Ja Lausen Ja Frau Lockmann Ja Ludwig Ja Dr. Laetkens .. beurlaubt Maier (Freiburg) Ja Marx Ja Matzner Ja Meitmann Ja Mellies Ja Dr. Menzel Ja Merten Ja Mertins Ja Meyer (Hagen) . . Ja Meyer (Bremen) Ja Frau Meyer-Laule Ja Mißmahl Ja Dr. Mommer Ja Moosdorf Ja Dr. Mücke Ja Müller (Hessen) Ja Müller (Worms) Ja Frau Nadig Ja Dr. Nölting Ja Nowack (Harburg) Ja Odenthal Ja Name Abstimmung Ohlig Ja 011enhauer Ja Paul (Württemberg) Ja Peters Ja Pohle Ja Dr. Preller Ja Priebe Ja Reitzner Ja Richter (Frankfurt) Ja Ritzel Ja Ruhnke Ja Runge Ja Sander krank Sassnick Ja Frau Schanzenbach Ja Dr. Schmid (Tübingen) Ja Dr. Schmidt (Niedersachsen) . Ja Dr. Schöne Ja Schoettle .. Ja Dr. Schumacher krank Segitz Ja Seuffert Ja Stech Ja Steinhörster .. Ja Stierle Ja Striebeck Ja Frau Strobel Ja Temmen Ja Tenhagen Ja Troppenz Ja Dr. Veit entschuldigt Wagner Ja Wehner Ja Wehr , Ja Weinhold Ja •Welke • Ja Weltner Ja Dr. Wenzel Ja Wönner - Ja Zühlke Ja FDP Dr. Atzenroth Nein Dr. Becker (Hersfeld) Nein Dr. Blank (Oberhausen) .. Nein Blücher — Dannemann Nein Dr. Dehler — Dirscherl entschuldigt Euler Nein Fassbender. . Nein Freudenberg Nein Dr. Friedrich Nein Frühwald Nein Funcke Nein Gaul . Nein Dr. von Golitschek Nein Grundmann Nein Dr. Hammer Nein Dr. Hasemann Nein Dr. Hoffmann (Lübeck) . Nein Dr. Hoffmann (Schönau) . Nein Frau Hütter Nein Frau Dr. Ilk Nein Juncker Nein Dr. Kneipp entschuldigt Kühn .. entschuldigt Name Abstimmung Dr. Leuze Nein Dr. Luchtenberg entschuldigt Margulies Nein Mauk ... Nein Mayer (Stuttgart) krank Dr. Mende Nein Dr. Miessner , . Nein Neumayer Nein Dr. Dr. Nöll von der Nahmer . Nein Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) . Nein Onnen .. . Nein Dr. Pfleiderer .. .. Nein Dr. Preiß --- Dr. Preusker Nein Rademacher Nein Rath Nein Dr. Freiherr von Rechenberg . Nein Revenstorff Nein Dr. Schäfer Nein Dr. Schneider Nein Stahl entschuldigt Stegner Nein Dr. Trischler .... Nein Dr. Wellhausen Nein Wirths Nein Dr. Zawadil .. . Nein DP-DPB Ahrens Nein Bahlburg Nein Frau Bieganowski Nein Eickhoff Nein Ewers Nein Farke Nein Dr. Fricke Nein Frommhold entschuldigt Hellwege — Jaffé Nein Frau Kalinke Nein Kuhlemann Nein Dr. Leuchtgens Nein Löfflad Nein Matthes krank Dr. von Merkatz Nein Dr. Mühlenfeld ... Nein Reindl . .. Nein Schmidt (Bayern) Nein Schuster Nein Dr. Seebohm — Tobaben Nein Wallner beurlaubt Walter Nein Wittenburg Nein FU Freiherr von Aretin Nein Frau Arnold ja Dr. Bertram (Soest) Nein Dr. Besold Nein Clausen Ja Dr.-Ing. Decker . Ja Determann entschuldigt Eichner .. .. Nein Dr. Etzel (Bamberg) Nein Hoffmann (Lindlar) Ja Lampl Nein Mayerhofer Nein Name Abstimmung Dr. Meitinger Nein Fürst zu Oettingen-Wallerstein krank Pannenbecker Ja Parzinger .. Ja Dr. Reismann Nein' Ribbeheger Nein Volkholz — Wartner Nein Frau Wessel .. Ja Willenberg Ja KPD Agatz Ja Fisch J a Gundelach Ja Harig Ja Kohl (Stuttgart) krank Müller (Frankfurt) Ja Niebergall Ja Paul (Düsseldorf) Ja Reimann Ja Renner — Name Abstimmung Rische Ja Frau Strohbach .. Ja Frau Thiele Ja Vesper — Fraktionslos Aumer Nein Donhauser — Dr. Doris . enthalten Fröhlich enthalten Goetzendorff enthalten Hedler Nein Frau Jaeger (Hannover). . Nein Dr. Keller .. enthalten Langer krank Loritz enthalten Müller (Hannover) — Dr. Ott krank von Thadden Nein Tichi krank Wittmann .. Nein Zusammenstellung der Abstimmung: Abstimmung Abgegebene Stimmen .. 339 Davon: Ja 137 Nein 197 Stimmenthaltung . . 5 Zusammen wie oben . 339 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung CDU/CSU Dr. Friedensburg enthalten Dr. Krone entschuldigt Lemmer . Nein Frau Dr. Maxsein Nein Dr. Tillmanns . .. Nein SPD Brandt Ja Dr. Koenigswarter Ja Löbe Ja Neubauer Ja Name Abstimmung Neumann Ja Dr. Schellenberg krank Frau Schroeder (Berlin) . Ja Schröter (Berlin) Ja Frau Wolff entschuldigt FDP Dr. Henn Nein Hübner Nein Frau Dr. Mulert Nein Dr. Reif entschuldigt Dr. Will entschuldigt Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen 14 Davon Ja. . 7 Nein .. 6 Stimmenthaltung . 1 Zusammen wie oben. 14
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    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf behandelt eines der wesentlichsten Themen der deutschen Wirtschaftsverfassung. Wir haben vor uns den Entwurf eines Bausteins für die Wirtschaftsverfassung. Da bedarf es allerdings einer Klarstellung, um welche Art der Wirtschaftsverfassung es sich denn hier handelt. Wenn man den vielen Beteuerungen in Wort und Schrift Glauben schenken darf, so haben wir — oder besser gesagt: bekommen wir — die soziale Marktwirtschaft, und die von Herrn Etzel eben zitierten Düsseldorfer Leitsätze unterstreichen das ja noch. Ich darf zitieren Leitsatz Nr. 1 zur Verwirklichung — nicht zur Krönung, Herr Minister! — der sozialen Marktwirtschaft:
    Der Leistungswettbewerb ist gesetzlich sicherzustellen,
    und
    das Gesetz muß konkurrenzbeschränkende
    Marktabreden und Kartellverträge verbieten.
    Nun, wenn man dieser Auffassung aber jene gegenüberhält, die in der Begründung zu dem Gesetz steht, dann liest man: „Das Gesetz .... stellt eine der wichtigsten Grundlagen zur Förderung und Erhaltung der Marktwirtschaft dar." Hier liegt ein Bruch. Wir lesen in der Regierungsbegründung „Marktwirtschaft" statt „sozialer Marktwirtschaft", und wir lesen „Förderung und Erhaltung" -- hören
    sogar „Krönung" — und lesen sonst in den Düsseldorfer Leitsätzen: „Verwirklichung".
    Diesen Zwiespalt der Natur -- —

    (Abg. Stegner: Wieso „Natur"?)

    — Später, Herr Stegner, über Natur! — Diesen Zwiespalt der Natur klärt wohl ganz gut ein Zeitungsartikel auf, aus dem ich nur ein paar Sätze zitieren darf. Es heißt da:
    Indessen ist bisher niemals klar definiert worden, was die Regierung unter der sozialen Marktwirtschaft versteht. Zumindest stehen sich dabei zwei unterschiedliche Auffassungen gegenüber. Die eine Auffassung geht davon aus, daß das Streben nach möglichst vollendeter Wirksamkeit eines freien Wettbewerbsmechanismus von Natur die soziale Wirkung in sich trägt. Die andere Auffassung mißt der Marktwirtschaft an sich keinen sozialen Charakter, aber auch keinen antisozialen, sondern einen ganz neutralen, rein ökonomischen Charakter bei und sieht die soziale Ergänzung der Wirtschaftspolitik in der gerechten Einkommensverteilung.
    Und so weiter. Nun, dieses Zitat stammt aus der „Zeit" vom 22. Mai, und zwar von einem Mann, der eine geraume Zeit lang in unmittelbarer Nähe des Herrn Bundeswirtschaftsministers selbst gearbeitet hat, nämlich dem Generaldirektor Friedrich. Ich darf ihn also wohl als unverdächtigen Zeugen für diesen Zwiespalt anrufen.

    (Abg. Dr. Köhler: Scharmant!)

    Für ein Wirtschaftsverfassungsgesetz ist, so sagte ich, nicht ganz unerheblich, welche Art der Verfassung denn geschaffen werden soll, und für unsere Entscheidung über diesen Entwurf ist nicht ohne Belang, welche entscheidende Bedeutung man dabei dem Wettbewerb beimißt. Die eine Auffassung — nach Friedrich— weist dem Wettbewerb lediglich ökonomische Bedeutung zu und weist darauf hin, daß die soziale Ergänzung durch die Wirtschafts poitik geschehen müsse. Die andere dagegen mißt dem Wettbewerb schlechthin, a priori, auch soziale Wirkung bei.

    (Abg. Etzel [Duisburg]: Sehr richtig!)

    Diese letztere Auffassung von Wettbewerb und Konkurrenz schimmert durch verschiedene Stellen der Regierungsbegründung hindurch. So heißt es einmal:
    Das Gesetz geht von der durch die wirtschaftswissenschaftliche Forschung erhärteten wirtschaftspolitischen Erfahrung aus, daß die Wettbewerbswirtschaft die ökonomischste und zugleich demokratischste Form der Wirtschaftsordnung ist.
    Und ferner heißt es:
    Die Wettbewerbsordnung stellt die wirtschaftlichen „Grundrechte" der Freiheit der Arbeit und der Verbrauchswahl sicher.
    Mit diesen Worten, meine Damen und Herren, erscheint der Wettbewerb als das einzig Wahre und Gute, und damit wird alles andere als ethisch verwerflich betrachtet.
    Diese Überbewertung des Wettbewerbs möchte ich mit aller Entschiedenheit zurückweisen. Wir Sozialdemokraten sind keineswegs gegen den Wettbewerb. Wir möchten unter gar keinen Umständen seine guten Funktionen missen. Aber es ist eine Illusion, wenn man glaubt, den Wettbewerb, die Konkurrenz, zum beherrschenden, ja sogar ethische Funktionen erfüllenden Prinzip der Volks-


    (Dr. Schöne)

    wirtschaft machen zu können. Wir Sozialdemokraten teilen nicht die Vorstellung, der Egoismus aller gegen alle führe zwangsläufig zur Harmonie aller mit allen. Wir glauben vielmehr, daß uns Menschen die Herbeiführung der Harmonie als sittliche Forderung gestellt ist. Ich bin selber kein Professor und darf deswegen den Worten von Professor Erhard vielleicht ein Zitat gegenüberstellen, das von einem Professor stammt:
    Die Konkurrenz ist ein Ordnungs- und Steuerungsprinzip im engeren Bereich der arbeitsteiligen Wirtschaft, aber kein Prinzip, auf dem man eine Gesellschaft als Ganzes aufbauen könnte. Soziologisch -moralisch ist sie sogar ein gefährliches Prinzip, das eher auflöst als verbindet.
    Dieses Zitat stammt von Professor Röpke, der ja wohl sicher nicht im Verdacht steht, ein Sozialdemokrat zu sein; es ist in seinem Buch „Gesellschaftskrise der Gegenwart" enthalten.
    Ich nehme also die Formulierungen der Regierungsbegründung zu diesem Entwurf als überbewertet und überbetont und habe mich auch gefreut, daß in dem eigentlichen Text des Gesetzentwurfs eine bedeutend vernünftigere Auffassung vom Wettbewerb und seiner harmonischen Kraft zutage tritt. Es schien mir aber notwendig, einmal auf diese unsere Auffassung klar und deutlich hinzuweisen und damit eine Linie der Kritik anzudeuten, unter der wir den Entwurf bei der weiteren Beratung gewissenhaft prüfen werden.
    Ich komme nun zu dem Entwurf. Unsere grundsätzlich positive Einstellung zu dem Entwurf ergibt sich aus unserer Grundhaltung zu dem Problem der wirtschaftlichen Macht. Grundsätzlich darf ich hierzu sagen, die SPD bejaht den technischen Fortschritt und den organisatorischen Fortschritt. Die SPD kennt damit das Problem der wirtschaftlichen Macht. Wir wissen, daß sich eine Entwicklung vom freien zum organisierten Kapitalismus vollzogen hat. Daraus folgt für uns, daß ein Mißbrauch wirtschaftlicher Macht unter allen Umständen verhütet werden muß. Vor solchem Mißbrauch sind Verbraucher einerseits und kleine und mittlere Unternehmer andererseits zu schützen. Auf Grund dieser Tendenz verfolgen wir gegenüber der wirtschaftlichen Macht zwei Ziele, erstens das Ziel der Beseitigung der unrichtigen und unzweckmäßigen wirtschaftlichen Macht, zweitens das Ziel: alle zweckmäßigen Formen wirtschaftlicher Macht sind zu bejahen, aber unter eine öffentliche Kontrolle zu bringen. Mit diesen beiden Punkten sind die großen Linien unserer Haltung zu dem vorliegenden Entwurf abgesteckt.
    Nun noch ein paar Worte zu den Einzelheiten des Entwurfs, zunächst zu der Frage des Kartellverbots. Aus den obigen Darlegungen zum Wettbewerb, wie wir ihn sehen, ist ersichtlich, daß es uns sehr darauf ankommt, die richtige Grenzlinie zwischen zweckmäßigen und unzweckmäßigen Erscheinungen wirtschaftlicher Macht zu ziehen. Aus dieser Konzeption bietet sich eine Mißbrauchsgesetzgebung eher an als eine Verbotsgesetzgebung. Dies kam auch in unserem Antrag betreffend ein Gesetz gegen den Mißbrauch wirtschaftlicher Macht zum Ausdruck, den wir im Januar 1950 in diesem Hohen Hause gestellt haben. Wir haben in den letzten Wochen mit einem sehr großen Interesse das Für und Wider zum Kartellverbot verfolgt. Wir haben gehört, daß laute Rufer für die Marktwirtschaft nun, wo der bislang hinkende Wettbewerb zu einer vollständigen Wettbewerbsordnung gemacht werden soll, Angst vor der eigenen Courage bekommen haben. Mancher Unternehmer gönnt eben sehr häufig seinen Lieferanten den Segen des Wettbewerbs, würde jedoch seine eigenen Erzeugnisse gern einer Kartelldiktatur unterworfen sehen. Wir haben Kenntnis davon genommen, daß dieses Gesetz die europäische Integration störe. Wir haben andererseits vernommen, daß in anderen europäischen Ländern andere Grundsätze der Wirtschaftsverfassung bestünden. Wir haben davon gehört, daß die wirtschaftliche Praxis ein Kartellverbot unmöglich mache.
    Nun, meine Damen und Herren, ich möchte mich heute nicht im einzelnen mit diesem Für und Wider auseinandersetzen. Wir Sozialdemokraten sehen einen großen Vorteil der Verbotsbestimmung darin, daß die betroffene Wirtschaft zu dem Nachweis gezwungen wird, aus welchen Gründen sie im Einzelfall vom Grundsatz der Wettbewerbsfreiheit abweichen will. Andererseits verschließen wir nicht die Augen vor der Tatsache, daß zum erstenmal in der europäischen Geschichte die Kartellpolitik eines europäischen Landes einem Verbotsgrundsatz unterworfen wird.

    (Abg. Dr. Köhler: Werden soll!)

    Unser endgültiges Urteil über die Frage des Kartellverbots, die mir die Schicksalsfrage dieses Gesetzes zu sein scheint, werden wir erst dann fällen können, wenn der Entwurf gewissenhaft in allen seinen Teilen durchgearbeitet worden ist und, ich darf hinzufügen, wenn wir die Gewißheit haben, daß für die deutsche Wirtschaftsordnung ein deutsches Gesetz gemacht werden kann.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Interessieren würde uns bei der Behandlung des Entwurfs ferner einmal die Sonder- bzw. Ausnahmeform des Rationalisierungskartells. Hier ist es besonders die Frage: Ist dieses Rationalisierungskartell des Entwurfs ein Mantel, unter dem jeder Kartellsyndikus sein Kartell unterbringen kann? Und ein besonderes Kapitel hier in den Ausnahmen wird das Krisenkartell sein. Für das Krisenkartell ist die Genehmigung durch die Kartellbehörde nach dem Entwurf abhängig vom Nachweis — ich zitiere —,
    daß die Regelung infolge eines vorübergehenden, nicht auf nachhaltiger Änderung der Nachfrage beruhenden Absatzrückgangs notwendig ist, um eine Stillegung . . . zu vermeiden.
    Dazu ist notwendig eine zuverlässige Unterscheidung zwischen konjunkturellen und strukturellen Bewegungen.
    Nun, meine Damen und Herren, ich glaube, es ist kein Grund für die Annahme gegeben, daß mit einem Male die Behörde, das Kartellamt, das tun kann, worum sich die Wissenschaft schon seit einigen zehn, zwanzig, dreißig Jahren bis zum heutigen Tage ergebnislos bemüht.
    Ein anderes Kapitel der besonderen Behandlung wird sein die Frage der Individual- Verträge, und hier werden wir unsere besondere Aufmerksamkeit den Bestimmungen über den Markenartikel widmen.
    Ein letztes besonderes Kapitel, dem wir unsere Aufmerksamkeit widmen werden, wird das Bundeskartellamt sein. Ich darf gleich anklingen lassen, daß uns hierbei auch die Frage einer Verzahnung dieses Kartellamts mit dem Bundeswirtschaftsrat oder


    (Dr. Schöne)

    entsprechenden Organisationen interessieren wird. Dies, meine Damen und Herren, heute nur zu den Einzelheiten dieses Gesetzes.
    Gestatten Sie mir hier noch eine ganz kurze historische Anmerkung, eigentlich zwei historische Anmerkungen, zu diesem Entwurf. Die eine Anmerkung erstreckt sich auf die parlamentarischen Bemühungen um dieses Gesetz. Aus der grauen Vorzeit des neuen deutschen Parlamentarismus ist uns bekannt, daß die Verwaltung für Wirtschaft, damals in Frankfurt, sich außerordentliche Mühe gegeben hat, ein solches Gesetz zu gebaren. Diese selben Bemühungen wurden dann von der Bundesregierung nach 1949 aufgenommen. Seitdem ist sie mit der Ausarbeitung eines Entwurfs beschäftigt. Als nun nichts geschah, stellte die SPD am 27. Januar 1950 in der 32. Sitzung den Antrag und erkundigte sich nach dem Wohlergehen des Gesetzentwurfs.

    (Zuruf von der Mitte: Mit Erfolg!)

    Sie stellte den Antrag, weil die AHK angekündigt hatte, daß sie von sich aus ein Gesetz erlassen würde, wenn die Bundesregierung nicht bald ein Gesetz bringe. Mein Fraktionsfreund Professor Nölt i n g sagte damals:
    Jedenfalls ist es besser, daß wir unsere Wirtschaftsordnung nach eigenen Erfahrungen und Bedürfnissen gestalten, damit es nicht zu einer übereilten Bilderstürmerei kommt.
    Herr Professor Erhard antwortete damals im Januar 1950 unter anderem:
    ...Ich habe die Zusage, daß ... man in Kenntnis der deutschen Bemühungen und der sehr geraden Haltung, die wir auf diesem Gebiet einnehmen, uns zu einer deutschen Kartellgesetzgebung kommen läßt.
    Mit dem Antrag der SPD im Januar 1950 hat man sich dann nicht weiter beschäftigt und hat ihn nicht dazu benutzt, sich mit der Materie selbst zu befassen. Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums und der Regierungskoalition sagten, die von der SPD angeregte Debatte sei völlig überflüssig gewesen, da alles bereits im Lot und völlig perfekt sei.
    Das war im Januar 1950, also vor zweieinhalb Jahren. Nun, seit dieser Zeit haben wir eigentlich nur gelegentliche Zeitungsnotizen über das Problem „Kartelle und ihre Verhütung" erhalten, und diese Zeitungsnotizen beschäftigten sich eigentlich mit diversen Referentenentwürfen und ebenfalls, wenn ich hinzufügen darf, mit diversen Referentenschicksalen.

    (Heiterkeit.)

    Ein anderes Kapitel meiner historischen Anmerkung betrifft die besatzungsrechtlichen Bemühungen um dieses Gesetz. Im März 1949 hatte die britisch-amerikanische Stelle für das damalige Zweizonengebiet der Verwaltung für Wirtschaft den Auftrag erteilt, ein Gesetz gegen den Mißbrauch wirtschaftlicher Macht auszuarbeiten. Auf Grund des Petersberg-Abkommens vom 22. November 1949 ist die Bundesregierung verpflichtet, auf dem Gebiet der Beseitigung monopolistischer Tendenzen gesetzgeberisch tätig zu werden, wobei sie den von der Alliierten Hohen Kommission auf Grund des Art. 2 b des Besatzungsstatuts erlassenen Entscheidungen entsprechen muß. Der Generalvertrag besagt in seinem Entwurf, bis ein Bundesgesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Kraft tritt, das den entscheidenden Bestimmungen des von der Bundesregierung dem Bundesrat zugeleiteten Gesetzentwurfs entspricht, bleiben die besatzungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft. Nun, wir werden sehr daran interessiert sein, zu erfahren, welches diese entscheidenden Bestimmungen sind, außer dem, wie ich hinzufügen darf, zur Auflage gemachten Kartellamt.
    Ich darf abschließend sagen, daß wir Sozialdemokraten bereit sind, an einem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen mitzuarbeiten, und zwar durchaus positiv mitzuarbeiten, wenn die gesetzlichen Bestimmungen nach deutschen Ordnungsgrundsätzen gefunden und gesetzt werden können. Wir möchten jedoch in diesen Verhandlungen keine falschen Töne, und ein solcher falscher Ton, scheint mir, klang neulich aus den Äußerungen des französischen Dekartellisierungsspezialisten M. Favereau. Er soll gesagt haben, daß die deutschen Kartelle erwiesenermaßen ihre Macht politisch mißbraucht hätten und daß man deshalb in Deutschland eine strengere Gesetzgebung benötige. Ich möchte sagen, daß wir 'Sozialdemokraten uns in der Arbeit an diesem Gesetz etwas zurückhalten würden, wenn wir merken werden, daß man uns wettbewerbsmäßig verstümmeln will, um auch so auf dem Gebiete der wirtschaftlichen Funktionen unseren 'Start für eine Europawirtschaft wesentlich zu verschlechtern.
    Wir stimmen dem Antrag auf Überweisung an die genannten Ausschüsse zu.

    (Beifall' bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Etzel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Etzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bis zum Beginn der zwanziger Jahre gab es in Deutschland keine Kartell- und Monopolgesetzgebung. Die erst Ende des Jahres 1923 ergangene Verordnung gegen den Mißbrauch wirtschaftlicher Machtstellungen beruhte auf dem Grundgedanken der Kartellfreiheit mit der Maßgabe, daß „Verträge und Beschlüsse, welche Verpflichtungen über die Handhabung der Erzeugung oder des Absatzes, die Anwendung von Geschäftsbedingungen, die Art der Preisfestsetzung oder die Forderung von Preisen enthalten", schriftlich abgeschlossen werden mußten, daß Verträge, die die „Gesamtwirtschaft oder das Gemeinwohl gefährden", für nichtig erklärt werden konnten, daß die Mitglieder von Kartellen bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ein außerordentliches Kündigungsrecht hatten und 'daß Sperren oder sperrähnliche Maßnahmen der Einwilligung des Vorsitzenden des Kartellgerichts bedurften. Ihr Zweck war also, im Einzelfall den Mißbrauch wirtschaftlicher Machtstellungen zu verhindern. Einen entscheidenden Einfluß auf die wirtschaftliche Entwicklung hat, wie zuzugeben ist, das Kartellgericht, dessen zwanzigjährige Rechtsprechung jedoch von hohem Stand war, nicht genommen und konnte ihn auch nach der ganzen Anlage der Kartellverordnung gar nicht nehmen.
    In der großen Wirtschaftskrise nach 1929 — in den Jahren 1930 und 1931 — erging eine Kartellnotverordnung, eine Verordnung über Preisbindung für Markenwaren und eine weitere Notverordnung. Keine enthielt ein grundsätzliches Kartellverbot, erst recht nicht die nationalsozialistische Gesetzgebung, die im Gegenteil 1933 mit dem Zwangskartellgesetz die Rechtsgrundlage für den Zwangszusammenschluß von Unternehmungen eines Wirtschaftszweiges und für zahlreiche Er-


    (Dr. Etzel [Bamberg])

    richtungs- und Erweiterungsverbote schuf. Seit 1947 hatte das frühere deutsche Kartellrecht wegen der Kartellgesetzgebung der alliierten Militärregierungen nur noch untergeordnete Bedeutung.
    Der vorliegende Gesetzentwurf, der die besatzungsrechtliche Normensetzung ablösen soll, geht von einer der bisherigen deutschen Gesetzgebung entgegengesetzten Grundhaltung aus. Er will — das wollen wir alle —die Wettbewerbswirtschaft sichern. In ihrer unbedingten Abneigung gegen Beschränkungen des Wettbewerbs wissen aber die Verfasser des Entwurfs keinen anderen Weg als den des grundsätzlichen Verbots. So schufen sie ein Verbotsgesetz mit — wie man in der bayerischen Fachsprache so schön sagt — Erlaubnisvorbehalt. Es ist ein Polizeistrafgesetz. Unversehens aber haben dabei und damit die Initiatoren in ihrem an sich durchaus löblichen Bestreben die sichere Gefahr der Schaffung einer neuen staatlichen oder vielmehr bürokratischen Machtballung heraufbeschworen. Angesichts der Fülle von Vollmachten, welche die Kartellbehörde haben soll, wäre mit der Entstehung eines großen, kostspieligen, die wirtschaftlichen Abläufe und Entwicklungen störenden Amtsapparats zu rechnen, der nicht imstande sein würde, elastisch, wendig und rasch die nach den oft wechselnden wirtschaftlichen Verhältnissen notwendig werdenden Entscheidungen zu treffen. 'Seine Funktionäre wären darauf erpicht, auch das letzte vereinbarte Kalkulationsschema in den Bereich ihrer Einflußnahme zu ziehen. Diese Gefahren wären auch bei der Besetzung mit einem hockqualifizierten, nicht auf Juristen beschränkten, sondern auf Volks- und Betriebswirte sowie Ingenieure erweiterten Arbeitsstab nicht ausgeschlossen. Letzten Endes würde das Gesetz in seiner gegenwärtigen Gestalt zu einer übermäßigen Entwicklung der vertikalen Organisation der Wirtschaft, der freie verarbeitende Betriebe von der Rohstoffbasis aussperrenden Vertrustung führen, deren schwere Panzerung weniger erträglich wäre als die leichte Kavallerie horizontaler Abreden oder Beschlüsse.
    Das grundsätzliche Verbot hat notwendigerweise das Bestreben beteiligter oder betroffener Wirtschaftszweige zur Folge, in die Liste der Befreiungen aufgenommen zu werden. Ein solches Verfahren führt leicht zu willkürlichen Regelungen. Der Gesetzentwurf, seine Vorbereitung und bisherige Beratung bestätigen diese Erfahrung, und die Ausnahmen, mit denen der Bundesrat die Kataloge der Freistellungen erweitert wissen möchte, machen das noch deutlicher. Es ist nicht so sehr zu beanstanden, daß nach § 75 Abs. 5 des Entwurfs die in den Marktgesetzen für Getreide, Zucker, Milch und Fett zugelassenen Wettbewerbsbeschränkungen aufrechterhalten bleiben sollen, daß ferner der Bundesrat in seinen Änderungsvorschlägen zu den §§ 75 und 76 das gesamte land-und forstwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Erzeugung, Absatz und sogar Be- und Verarbeitung land- und forstwirtschaftlicher Produkte einschließlich der Möglichkeit von Preisabreden sowie die Kreditinstitute, Versicherungseinrichtungen und Bausparkassen von dem Verbot ausnehmen will; aber es ist die Tatsache unbefriedigend, daß das generelle Verbot zu sachlich berechtigten oder gebotenen, in der Auswahl jedoch notwendigerweise willkürlichen Befreiungen Anlaß gibt oder zwingt. Es ist nicht zu verwundern, wenn Industrie, Handwerk, Handel und sonstige Zweige der gewerblichen Wirtschaft hierin für sich eine Diskriminierung sehen und wenn beispielsweise der Außenhandel es nicht versteht, daß kartellmäßige Außenhandelsabreden, die zur Behauptung des deutschen Wettbewerbs auf den Außenmärkten unerläßlich sein können, nicht grundsätzlich aufgenommen sein sollen, sondern nach § 5 besonders zugelassen werden müssen. Andererseits werden die freien Berufe, die Architekten, Wirtschaftsprüfer, Treuhänder, selbständigen Ingenieure usw. mit Recht erbittert sein, daß sie der Bundesrat in das Kartellgesetz einbeziehen möchte, sogar ohne 'Rücksicht darauf, ob sie gewerbesteuerpflichtig sind oder nicht. Hier ergeben sich im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes gewichtige verfassungsrechtliche Bedenken. Ziel einer Kartellgesetzgebung sollte wohl sein, von dem 'Grundsatz auszugehen, daß Kartelle erlaubt, mißbräuchliche, gemeinschädliche, monopolistische, die Wettbewerbswirtschaft gefährdende Kartellabreden und Kartellbeschlüsse aber verhindert oder unterbunden werden müssen. Das entspricht offenbar auch dem Kap. V Art. 46 der Havanna-Charta und der Auffassung unserer europäischen Nachbarstaaten.
    Das Prinzip eines allgemeinen Kartellverbots muß wahrscheinlich aufgegeben werden. Die zu billigende Absicht des Gesetzgebers würde wohl besser durch wirksame Einrichtungen einer strengen Kartellaufsicht mit Registrierpflicht für Kartellabreden erreicht. Dem Kartellaufsichtsamt müßten Befugnisse und Handhaben zu einem nachdrücklichen Einschreiten zur Verfügung stehen. Entsprechend einem Vorschlag des Europarats könnte bei bestimmten, erfahrungsgemäß allgemeinschädlichen Vereinbarungen wie bei Boykott, 'Diskriminierungen von Abnehmern und dergleichen die Beweislast so geregelt werden, daß die Kartellteilnehmer den Gegenbeweis zu führen hätten. Weiterhin wäre zu prüfen, ob nicht die Kartellabreden grundsätzlich nur als Naturalobligationen, also als nicht klagbare Verbindlichkeiten gelten sollten.
    Es ist anzunehmen, daß in den Ausschußberatungen nochmals auf die ganze Problematik der Angelegenheit eingegangen wird. Der Ausschuß dürfte dabei auch nicht ganz an der umstrittenen Frage vorübergehen können, ob 'kartellierte Über- oder Unterpreise zu einer Über- oder Unterkapitalisierung in den kartellierten Unternehmen oder Zweigen führen. Da der Gesetzentwurf in seinem ganzen Ausmaß von erheblichen Rechtsfragen durchzogen ist, erscheint die Mitbeteiligung des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht veranlaßt. Namens der Föderalistischen Union (Bayernpartei - Zentrum) darf ich diese Mitbeteiligung hiermit ausdrücklich beantragen.

    (Beifall bei der FU.)