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ID0121807500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 218. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Juni 1952 9569 218. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 11. Juni 1952. Geschäftliche Mitteilungen . . 9570A, B, 9607C Zur Tagesordnung 9570A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der DP u. Gen. betr. Gewährleistung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit (Nr. 3346 der Drucksachen) 9570B Walter (DP), Anfragender 9570B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9572B Fisch (KPD) 9573A Ewers (DP) 9574B Stierle (SPD) 9575B Dr. von Merkatz (DP) . . . 9577D, 9582B Dr. Wuermeling (CDU) 9579C Heiland (SPD) 9580B, 9582A von Thadden (Fraktionslos) . . . 9582D Goetzendorff (Fraktionslos) 9583C Dr. Hammer (FDP) 9584A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Hebung des Fischkonsums (Nr. 3324 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 572) in Verbindung mit der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der DP u. Gen. betr. Förderung der deutschen Fischerei (Nr. 3347 der Drucksachen) 9584D Brookmann (CDU), Anfragender . . 9585A, 9597C Dr. Mühlenfeld (DP), Anfragender . 9586C, 9598C Dr. Dr. h. c. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 9588D Frau Dr. Gröwel (CDU) 9591D Loritz (Fraktionslos) 9593A Glüsing (CDU) 9593D Dannemann (FDP) 9594C Mertins (SPD) 9595D, 9598D Gundelach (KPD) 9596D Abstimmungen 9599B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ordnung der Gartenbauwirtschaft (Nr. 3384 der Drucksachen) 9599B Ausschußüberweisung 9599B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung' für das Getreidewirtschaftsjahr 1952/53 und über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1952/53) (Nr 3342 der Drucksachen) 9599B Ausschußüberweisung 9599B Erste Beratung eines Flurbereinigungsgesetzes (Nr. 3385 der Drucksachen) . . 9599C Ausschußüberweisung 9599C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über Sozialversicherung (Nr. 3376 der Drucksachen) 9599C Ausschußüberweisung 9599D Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr. 3407 der Drucksachen) . . . 9599D Ausschußüberweisung 9599D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Aufhebung von Sperrmaßnahmen und Freigabe der von der Besatzungsmacht auf den friesischen Inseln beschlagnahmten Hotels usw. (Nrn. 3397, 2969 der Drucksachen) 9599D Dr. Hasemann (FDP), Berichterstatter 9600A Beschlußfassung 9600B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundesrates und des Bundestages zur Belastung eines Teiles der Liegenschaft der durch Entmilitarisierungsmaßnahmen zerstörten ehemaligen Torpedoversuchsanstalt Süd in Eckernförde mit einem Erbbaurecht zugunsten der Niederdeutschen Optik G.m.b.H. in Eckernförde (Nrn. 3399, 3227 der Drucksachen) 9600B Beschlußfassung 9600B Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Maßnahmen, um die Arbeitsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts zu sichern (Nr. 3371 der Drucksachen) 9570A, 9600C Dr. Greve (SPD), Anfragender: zur Geschäftsordnung 9600C zur Sache 96001D, 9605A Dr. Strauß, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz . . . . 9602D Dr. Laforet (CSU) 9606B Dr. Schneider (FDP) 9606D Nächste Sitzung 9607C Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Damit ist die Anfrage beantwortet. Ich frage das Haus, ob eine Aussprache gewünscht wird.

    (Zurufe.)

    — Die Aussprache wird gewünscht. Die dafür erforderliche Stimmenzahl ist vorhanden. Ich empfehle nach den Vorschlägen des Ältestenrats eine Gesamtaussprachezeit von 60 Minuten. — Ich
    nehme die Zustimmung des Hauses an.
    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Greve.


Rede von Dr. Otto Heinrich Greve
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren! Ich möchte mit einigen wenigen Worten auf die Ausführungen des Herrn Staatssekretärs des Bundesjustizministeriums eingehen. Nach seinen Ausführungen hat es sich tatsächlich so zugetragen — ich darf das unterstellen —, daß Bemühungen des Bundesjustizministeriums nicht zu verkennen sind, gewisse Schwierigkeiten, die bei der Arbeit des Bundesverfassungsgerichts aufgetreten sind, zu beheben. Aber, Herr Staatssekretär, es kommt uns nicht darauf an, ob Sie in diesem Falle nun der Prügelknabe sind und in Wirklichkeit Ihr Kollege Hartmann oder gar der Herr Bundesminister der Finanzen selber derjenige ist, der eigentlich angesprochen werden müßte. Das ist doch eine Angelegenheit, die Sie innerhalb der Bundesregierung abzumachen haben. Der Bundestag muß verlangen, gleichviel, wer zuständig ist, daß das Bundesverfassungsgericht in die Lage gebracht wird, die notwendig ist, damit seine Richter arbeiten können. Ob das das Bundesfinanzministerium oder das Bundesjustizministerium macht, ist für uns gleichgültig. Sie haben bisher die Federführung für das Bundesverfassungsgericht gehabt, deswegen mußten wir Sie auch ansprechen. Es war Ihre Aufgabe, dafür zu sorgen, daß von seiten des Bundesfinanzministeriums die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, und zwar so rechtzeitig, wie Sie sie benötigen, um die Arbeiten durchzuführen, die für die ordnungsmäßige Erledigung der Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts durchgeführt werden müssen.
Sie haben die Wohnungsfrage angeschnitten. Ich verkenne nicht, daß Sie sich auch da Mühe gegeben haben, die schwierigen Verhältnisse, die aufgetreten sind, zu beseitigen. In diesem Zusammenhang möchte ich ein Wort zur Unterbringung von Bundesoberbehörden, Bundesgerichten usw. sagen. Wenn es sich darum handelt, derartige Behörden oder Gerichte in eine Stadt zu bekommen, werden vorher von den Magistraten und den Ländern Versprechungen gemacht, die so schön sind, daß man sich gar nicht vorstellen kann, wie es anders sein könnte. Wenn es aber dann nachher soweit ist, daß durch einen Beschluß des Bundestages oder durch eine Entscheidung der Bundesregierung die Behörden oder Gerichte in diese Stadt gelegt werden, kümmert sich von seiten der Gemeinde oder des betreffenden Landes kein Mensch mehr darum, wie die Schwierigkeiten zu beheben sind. Das haben wir schon beim Bundesgerichtshof erlebt, Herr Staatssekretär!
Ich weiß, daß die Schwierigkeiten in der Unterbringung der Richter am Bundesgerichtshof heute noch nicht behoben sind und daß auch die Richter des Bundesverfassungsgerichts manche Wünsche haben, die — wir wollen es mal ruhig sagen — eigentlich nicht an die Adresse des Bundes gerichtet werden müßten, sondern an die Adresse des Magistrats der Stadt Karlsruhe bzw. an die Regierung des Landes -- jetzt — Baden-Württemberg. Ich will damit nicht zum Ausdruck bringen, daß das, was uns veranlaßt hat, diese Große Anfrage hier einzubringen, etwa vom Bundesjustizministerium abgeschoben werden könnte auf das frühere Land Württemberg-Baden, das jetzige Land Baden-Württemberg oder auf den Magistrat der Stadt Karlsruhe.

(Zurufe von der Mitte.)

— Ja, ich weiß, Herr Kollege; mein Wunsch war es nicht, daß der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe gekommen sind. Ich habe auch nichts dazu getan, daß das so geworden ist, Herr Kollege Leonhard. Sie wissen, meine Freunde und ich waren der Auffassung, daß sowohl der Bundesgerichtshof als auch das Bundesverfassungsgericht in eine andere Stadt kommen sollten. Die Mehrheit des Hauses hat aber so entschieden, und — wie sagt man so schön? — nun stehen wir vor dem Riß, nun müssen wir uns mit allen diesen Fragen beschäftigen. Das nur am Rande.
Ein paar Worte noch, Herr Staatssekretär, zu dem, was Sie zuletzt gesagt haben, ohne daß die Möglichkeit gegeben ist, heute diese Frage in dem Umfang zu erörtern, der notwendig ist, um das Problem zu lösen. Ich bin mit der Absicht nicht auf die schwierige Zuständigkeitsfrage in der Verteilung Erster Senat - Zweiter Senat eingegangen. Sie wissen, daß in der vorgeschlagenen Änderung der Geschäftsverteilung des Bundesverfassungsgerichts, die Herr Präsident Professor Dr. Höpker-Aschoff Ihnen und uns zugeleitet hat, Ausführungen darüber gemacht sind und daß wir uns auch in der Besprechung am 7. Januar 1952 darüber unterhalten haben, daß beispielsweise der Herr Präsident des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Bedenken, die der Herr Präsident des Ersten Senats vorgetragen hat, nicht teilt. Das ist eine Angelegenheit, die man sich aber zunächst einmal ansehen sollte. Sie wissen, daß sowohl mein Freund Arndt wie auch die anderen Herren, die an dieser Besprechung teilgenommen haben — ich selbst auch —, zum Ausdruck gebracht haben, daß wir nicht abgeneigt sind, dann, wenn es sich wirklich als notwendig herausstellen sollte, auch insoweit eine Änderung des Gesetzes ins Auge zu fassen, daß wir uns aber nicht dazu verstehen konnten, schon einige wenige Monate nach Aufnahme der Arbeit des Bundesverfassungsgerichts das Gesetz gleich im Hinblick auf die Zuständigkeit des Ersten und des Zweiten Senats zu ändern. Herr Staatssekretär, wenn sich nach einer Zeit, die man heute vielleicht schon übersehen kann, herausstellen sollte, daß nicht nur unter Berücksichtigung der Anlaufschwierigkeiten des Gerichts, insbesondere beim Ersten Senat, sondern bei normaler Arbeits-


(Dr. Greve)

verteilung die im Gesetz vorgenommene Verteilung der Zuständigkeit zwischen Erstem und Zweitem Senat änderungsbedürftig ist, werden Sie uns auch unter denjenigen sehen, die für eine solche Änderung des Gesetzes sind. Dann wird man aber nicht nur auf Grund solcher Vorschläge, wie sie der Herr Präsident Dr. Höper-Aschoff uns in seiner Denkschrift gegeben hat, zu einer Änderung kommen können, sondern dann muß man natürlich auch Gesichtspunkte ins Auge fassen, die bei der Verteilung der Zuständigkeit durch den Bundestag bei der Verabschiedung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht eine Rolle gespielt haben. Es handelt sich da beileibe nicht um politische Gesichtspunkte, sondern darum, dann dafür zu sorgen, daß eine Gleichmäßigkeit sowohl der Aufgaben wie auch der Zuständigkeiten zwischen Erstem und Zweitem Senat beachtet wird.
Ich glaube, Herr Staatssekretär, wir sollten heute davon absehen, die nach Ihrer Auffassung nicht glückliche Verteilung der Zuständigkeit dafür verantwortlich zu machen, daß das Bundesverfassungsgericht in seiner Gesamtheit, insbesondere der Erste Senat, nicht so arbeitsfähig ist, wie wir es wünschten, und daß die Erledigung mancher anhängigen Sachen, insbesondere beim Ersten Senat, lange auf sich warten läßt. Dafür sind u. a. Gründe maßgebend, die mit Fragen zu tun haben, auf die der Herr Präsident des Bundesverfassungsgerichts in seiner Denkschrift auch eingegangen ist. Ich glaube aber, Herr Staatssekretär, wir sollten darauf verzichten, diese Dinge heute zum Gegenstand der Erörterung zu machen.

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    Rede von Dr. Carlo Schmid


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    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Laforet.