Rede von
Dr.
Wilhelm
Niklas
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst zur Anfrage
Drucksache Nr. 3324 — Fischkonsum. Bedingt durch die Entwicklung der Ernährungslage in der Welt, insbesondere aber durch die Abhängigkeit der Bundesrepublik von Nahrungs- und Futtermitteleinfuhren für die Versorgung der Bevölkerung mit tierischem Eiweiß, gewinnt der Fischverbrauch in der Ernährungspolitik der Bundesrepublik eine ständig steigende Bedeutung. Auch die Ergebnisse der ernährungsphysiologischen Forschung haben den Fisch als wertvolles Nahrungsmittel zunehmend in den Vordergrund treten lassen. Die Bundesregierung hat deshalb schon seit ihrem Bestehen Maßnahmen getroffen, um die großen Nahrungsreserven, die im Meere liegen, durch Steigerung der deutschen Fischanlandungen für die deutsche Ernährung nutzbar zu machen. Diese Maßnahmen erstreckten sich zunächst in der Hauptsache auf den Wiederaufbau und die Modernisierung der deutschen Fischereiflotte. Der Wiederaufbau der deutschen Fischereiflotte ist im wesentlichen abgeschlossen. Eine gewisse notwendige Ergänzung einer Anzahl veralteter Schiffe wird laufend stattfinden. Durch diese Maßnahmen ist die deutsche Fischereiflotte heute in der Lage, den Bedarf der deutschen Bevölkerung an Fischen zu decken. Darüber hinaus könnte auch noch ein erheblich größerer Verbrauch aus der eigenen Produktion befriedigt werden.
Nachdem durch die Schaffung einer leistungsfähigen Fischereiflotte die Voraussetzungen für eine gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung gegeben sind, müssen die weiteren Maßnahmen in erster Linie eine Steigerung des Fischverbrauchs zum Ziele haben. Sie liegt sowohl im ernährungswirtschaftlichen als auch im volkswirtschaftlichen Interesse. Die Eiweißversorgung durch erhöhten
Verzehr von Fischen ist nicht nur für den Verbraucher vorteilhaft, sondern erspart auch der Volkswirtschaft Devisen. Außerdem würde ein steigender Fischverbrauch eine nachhaltige Gesundung der gesamten Fischwirtschaft, insbesondere der Fischindustrie und des Fischhandels auf natürlichem Wege sicherstellen.
Die bisherige Entwicklung des Fischkonsums je Kopf der Bevölkerung stellt sich wie folgt dar. Im Jahre 1932 waren es 8,5 kg. Der Höchststand vor dem Kriege wurde im Jahre 1937 mit 12,2 kg erreicht. Während des Krieges ging der Verbrauch infolge der fehlenden Anlandungen sehr zurück. In den Jahren 1948 und 1949 wurde jedoch bereits ein neuer Höchststand mit 14,9 und 15,2 kg erreicht. Hierzu trug im wesentlichen die unzureichende Versorgung der Bevölkerung mit tierischem Eiweiß in den Nachkriegsjahren bei, die dazu führte, daß die Militärregierung große Mengen Fisch importierte. Mit zunehmender Normalisierung der Ernährungsverhältnisse setzten sich die früheren Verbrauchsgewohnheiten in verstärktem Maße wieder durch. Außerdem war auch eine gewisse Übersättigung mit Fisch eingetreten. Jedenfalls ging der Fischverbrauch im Jahre 1950 auf 11 kg zurück. Inzwischen ist aber wieder eine steigende Tendenz zu verzeichnen, und im Jahre 1951 wurden in der Bundesrepublik 12,3 kg verbraucht. Damit ist der Höchststand der Vorkriegszeit bereits überschritten. Dabei ist zu berücksichtigen, daß in der Vorkriegszeit der Hauptverbrauch in der Sowjetzone und in Teilen der jetzt polnisch verwalteten Gebiete lag.
Die Durchführung der Werbemaßnahmen zur Steigerung des Fischverbrauchs muß nach Auffassung der Bundesregierung in erster Linie eine Angelegenheit der Fischwirtschaft selbst sein, und zwar sowohl der Fischerei wie auch der Fischindustrie und des Fischhandels, zumal die öffentliche Hand bereits beträchtliche Mittel für den Wiederaufbau der Fischereiflotte und zur Förderung des Fischfangs zur Verfügung gestellt hat und noch zur Verfügung stellt. Bei der bekannten Haushaltslage des Bundes war es bisher schwierig, Haushaltsmittel für die Förderung des Fischverbrauchs verfügbar zu machen. Immerhin ist es gelungen, erstmalig im Haushaltsjahr 1950 in den Haushalt meines Ministeriums für die landwirtschaftliche Absatzförderung und die ernährungswirtschaftliche Verbraucheraufklärung einen Gesamtbetrag von insgesamt 150 000 DM einzustellen. Im Haushaltsvoranschlag 1952 ist dieser Betrag auf 250 000 DM erhöht worden. Diese Mittel sind jedoch nicht nur für den Fischereisektor, sondern für die gesamte Ernährungs- und Landwirtschaft bestimmt.
Bei meinem Ministerium besteht ein Verbraucherausschuß für Ernährungsfragen, der sich aus Vertretern der Hausfrauenverbände, der konfessionellen Frauenverbände, der Gewerkschaften, der Werkküchen und der Konsumgenossenschaften zusammensetzt. Zur Unterrichtung dieses Ausschusses wird in regelmäßigen Abständen ein „Ernährungswegweiser" herausgegeben, in dem besonders auf die Lebensmittel hingewiesen wird, denen aus gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Gründen eine besondere Bedeutung zukommt. Daß der Fisch in diesem Wegweiser eine große Rolle spielt, möchte ich besonders betonen. Die Erfahrung hat gezeigt, daß sowohl die im Verbraucherausschuß vertretenen Verbände als auch viele Hausfrauen-Zeitschriften das Material des „Ernährungswegweisers" weitgehend auswerten und unverändert oder in Form von Rezeptvorschlägen an den Verbraucher heranbringen. Auf dem Gebiete der Verbraucheraufklärung liegt auch die Broschüre „Ernähren wir uns richtig?", die im Auftrage des Verbraucherausschusses in einer Auflage von 200 000 Stück herausgegeben wurde und die den Hausfrauen wertvolle Hinweise zur wirtschaftlichen Haushaltsführung und zweckmäßigen Ernährung gibt. Auch in dieser Broschüre sind die Vorzüge des Fischverbrauchs besonders hervorgehoben.
Von meinem Amt ist ferner eine Wanderausstellung geschaffen worden, die unter dem Motto „Mehr Milch, mehr Gemüse, mehr Fisch" steht und in Schulen, bei ernährungswirtschaftlichen Veranstaltungen und Vorträgen in anschaulicher und leicht verständlicher Form auf den Wert der genannten Nahrungsmittel hinweisen soll.
Weiterhin ist die Herausgabe einer Schriftenreihe in Arbeit, in der ein Heft besonders dem Verbrauch von Fischen gewidmet sein wird. Diese Schriftenreihe soll die Ergebnisse der oben geschilderten Wanderausstellung vertiefen und richtet sich als Lehr- und Lernmaterial an die gleichen Kreise wie die Wanderausstellung.
Am Rande darf ich noch erwähnen, daß in einigen größeren Städten mit beachtlichem Erfolg ein sogenannter Telefon-Rezeptdienst eingerichtet wurde, bei dem sich die Hausfrauen Ratschläge für die täglichen Mahlzeiten holen können. Im Rahmen dieses Rezeptdienstes nimmt der Fisch selbstverständlich die ihm gebührende Stelle ein. Auch mit den Jugendverbänden und den Jugendherbergen besteht eine enge Zusammenarbeit, um die Jugend besonders an den Fischgenuß heranzuführen.
Die Bundesregierung hat sich bisher schon im Rahmen des Möglichen um die Steigerung des Fischverbrauchs bemüht und wird dieser Frage auch in Zukunft ihre besondere Aufmerksamkeit widmen. In meinem Hause sind Vorarbeiten im Gange, um die Aufklärung des Verbrauchers auf breiterer Grundlage durchzuführen. Ich hoffe, daß diese Pläne in Kürze fertiggestellt sind.
Neben der Bereitstellung von Haushaltsmitteln des Bundes ist es gelungen, im Jahre 1951 aus ERP-Mitteln Kredite in Höhe von 700 000 DM für den Fischeinzelhandel und den ambulanten Fischhandel bereitzustellen, damit die Einzelhandelsgeschäfte hygienisch einwandfrei ausgestattet werden konnten. Aus Abgaben der Fischwirtschaft, die auf gesetzlicher Grundlage erhoben werden und dem sogenannten Ausgleichsstock Fischwirtschaft zufließen, der unter anderem zur Förderung des Fischabsatzes dient, sind Betriebsmittelkredite in Höhe von 2,3 Millionen DM an Betriebe der Fischindustrie, des Fischimports, des Küsten- und Binnenfischgroßhandels gegeben worden. Aus den gleichen Mitteln erhielt die Werbeorganisation der deutschen Fischwirtschaft, die Deutsche Fischwerbung e. V., Zuschüsse in Höhe von 1,4 Millionen DM. Hierzu muß jedoch leider gesagt werden, daß auf Betreiben der Fischwirtschaft selbst die Erhebung von Abgaben für Werbezwecke ab 1. Januar 1952 eingestellt wurde und daß die Deutsche Fischwerbung seitdem auf freiwillige Beiträge seitens der fischwirtschaftlichen Organisationen angewiesen ist. Es bleibt abzuwarten, ob auf dieser Basis eine schlagkräftige Werbeorganisation bestehen kann.
In Kürze wird dem Bundeskabinett der Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Fischen und Fischwaren, das sogenannte Fischgesetz, vorgelegt werden. In diesem Entwurf ist u. a. die Schaffung eines Fonds zur Förderung des Fischverbrauchs vorgesehen. Hierzu gehören besonders solche Maßnahmen, die zur Aufklärung der Bevölkerung über den Wert des Fischgenusses und zur Erweiterung des Fischabsatzes dienen. Ferner sollen auf Grund des Fischgesetzes Maßnahmen durchgeführt werden, die eine geordnete und gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit Fischen zum Ziele haben. Nur bei gleichmäßiger Versorgung und damit bei gleichbleibenden Preisen wird die Hausfrau bereit sein, mehr und öfter Fisch zu kaufen.
Für die Fischwirtschaft wird außerdem die Möglichkeit geschaffen, daß ein Zusammenschluß der übergebietlichen Organisationen zu einem Marktverband anerkannt werden kann. Dem Marktverband soll die Förderung der Fischwirtschaft, insbesondere des Absatzes und der Werbung, obliegen. Schließlich sei noch erwähnt, daß auf Grund des Handelsklassengesetzes an der Vorbereitung einer Verordnung über Qualitäts-, Sortierungs-
und Verarbeitungsvorschriften gearbeitet wird, um auch auf dem Gebiet der Fischwirtschaft dem Verbraucher eine größere Garantie für eine gleichbleibende Qualität der Ware zu geben und ihn dadurch zum stärkeren Fischverbrauch anzuregen.
Zusammengefaßt noch eine Zahl, auf die der Herr Abgeordnete Mühlenfeld soeben hingewiesen hat: Die deutschen Fischanlandungen im Jahre 1951 betrugen 650 000 t. Wir rechnen damit, daß 1952 700 000 t erreicht werden. Die gleiche Anlandung hatten wir im alten Deutschen Reich im Jahre 1938. Man kann aus diesen beiden Gegenüberstellungen ersehen, daß die Entwicklung des Fischverbrauchs doch recht befriedigend ist.
Nun komme ich zur Beantwortung der Großen Anfrage Drucksache Nr. 3347. Die Bundesregierung ist sich der großen ernährungswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Bedeutung der Fischwirtschaft bewußt. Wir haben uns infolgedessen mit besonderer Energie dem Wiederaufbau der deutschen Fischereiflotte zugewandt. Die Bundesrepublik besitzt wiederum eine moderne Fischereiflotte, deren Durchschnittsalter sogar unter dem der Vorkriegszeiten liegt. Vor dem Kriege war das Durchschnittsalter unserer Schiffe 14 Jahre; gegenwärtig ist es 12 Jahre. Die deutsche Fischereiflotte ist damit die modernste in Europa.
Die vor allen im Fischhandel und in der Fischindustrie aufgetretenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die sich naturgemäß auch auf die Fischereiflotte auswirken, sind in erster Linie in der Zweiteilung Deutschlands begründet. Während die Hauptstandorte der Fischwirtschaft schon immer im Bereich der Bundesrepublik lagen, befanden sich die Hauptabsatzgebiete in der jetzt sowjetisch besetzten Zone und in Teilen der polnisch verwalteten Gebiete.
Die neun Punkte der Großen Anfrage der Fraktion der Deutschen Partei darf ich wie folgt beantworten:
Zu 1 und 2: Die Bundesregierung ist ebenfalls der Meinung, daß die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hochseefischerei gegenüber dem Ausland gesichert sein muß. Ob dies der Fall ist, kann nach Auffassung der Bundesregierung aber nur durch Vergleich der gesamten Kostenstruktur der deutschen Hochseefischerei mit der Kostenstruktur ihrer ausländischen Konkurrenz beurteilt werden. Ein Vergleich einzelner Kostenelemente ist keine geeignete Beurteilungsgrundlage.
Auf die Entscheidung, wer zum Bezug von Dieselkraftstoff aus Konsignationslagern berechtigt sein soll, hat die Bundesregierung keinen Einfluß. Der Herr Bundesminister für Verkehr und ich haben uns darum bemüht, ein entsprechendes Zugeständnis von den hierfür maßgebenden Öl-gesellschaften zu erreichen. Die ausländischen Muttergesellschaften dieser Ölfirmen haben dies jedoch bisher mit dem Hinweis darauf abgelehnt, daß in anderen Ländern die Hochseefischerei ebenfalls nicht aus Konsignationslagern tanken kann. Der Verband der deutschen Hochseefischereien bemüht sich augenblicklich in Verhandlungen mit den Öl-gesellschaften um eine Sonderregelung; diese Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen.
Im Zusammenhang mit der Neuregelung der Preise für Dieselkraftstoffe hat sich der Deutsche Bundestag bereits mit diesem Fragenkreis beschäftigt. In seiner 195. Sitzung hat er den Bundesminister der Finanzen ersucht, u. a. die wirtschaftliche Lage der deutschen Hochseefischerei einer Prüfung zu unterziehen und darüber dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik zu berichten. Der Bundesminister der Finanzen hat in Durchführung des genannten Ersuchens des Deutschen Bundestages den Verband der deutschen Hochseefischereien um die Überlassung geeigneter Unterlagen gebeten, um die zu prüfenden Firmen bestimmen zu können. Der Verband der deutschen Hochseefischereien hat bis heute die erbetenen Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt, sondern auf die entsprechenden Schreiben des Bundesfinanzministers lediglich mitgeteilt, daß er keine Subventionierung durch den Bund beim Ankauf von Gasöl, sondern nur eine Gleichstellung mit der ausländischen Konkurrenz verlange und daß sich daher eine Untersuchung
über die Wirtschaftslage der deutschen Hochseefischerei erübrige.
Zur Frage der Kohlenpreise darf ich darauf hinweisen, daß nach der Verordnung PR 41/52 zur Änderung der Anordnung über Preise für Steinkohle vom 13. Mai 1952 die Hochseefischerei von neuen Erhöhungen der Kohlenpreise ausgenommen ist. Es trifft nicht zu, daß der Bundesminister der Finanzen die Verlängerung des Notgesetzes für die Hochseefischerei verhindert hat. Er hat lediglich seine Zustimmung zu einer Verlängerung dieses Gesetzes vom Ergebnis seiner Überprüfung der wirtschaftlichen Lage der deutschen Hochseefischerei abhängig gemacht. Wie bereits oben dargelegt, hat der Verband der deutschen Hochseefischereien aber eine solche Untersuchung für überflüssig erklärt und auf Subventionen ausdrücklich verzichtet.
Zu 3: Auf Grund des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr vom 28. Januar 1951 werden bei Vorliegen von im Gesetz genau bezeichneten Lieferungen und sonstigen Leistungen bestimmte Steuererleichterungen gewährt. Für die in der Großen Anfrage der Deutschen Partei gemeinten Anlandungen der deutschen Hochseefischerei im Ausland trifft keiner der im Gesetz bezeichneten Fälle zu. Es ist so, wie der Herr Abgeordnete Mühlenfeld sagte, daß zur Erreichung dieses Zweckes eine Änderung der Vorschriften notwendig wäre. Ich werde die Angelegenheit weiter im Auge behalten.
Zu 4: Für die Anschaffung und innere Einrichtung eines Fischereiforschungsschiffes sind im Haushalt meines Ministeriums für 1952 1 Million DM eingesetzt. Es laufen Verhandlungen mit dem Herrn Bundesminister für den Marshallplan, um den Restbetrag von 1,2 Millionen DM aus ERP-
Mitteln zu erhalten. Es besteht Aussicht, daß dieser Betrag zur Verfügung gestellt wird.
Zu 5: Bisher ist von keiner Seite an die Bundesregierung das Ersuchen gestellt worden, die Errichtung einer Jungfischerschule in Bremerhaven zu fördern. Meine auf Grund der Großen Anfrage der Deutschen Partei in dieser Angelegenheit angestellten Ermittlungen haben ergeben, daß bei keiner hierfür etwa zuständigen Stelle greifbare Pläne über die Errichtung einer solchen Schule in Bremerhaven vorliegen. Eine Stellungnahme der Bundesregierung zu dieser Frage im gegenwärtigen Zeitpunkt ist daher um so weniger möglich, als mit dieser Frage auch wesentliche Belange des zuständigen Landes unmittelbar berührt werden und entsprechende Erklärungen nur im Einvernehmen mit der zuständigen Landesregierung abgegeben werden können. Die Bundesregierung ist im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeit bereit, sobald ein eingehend begründeter Antrag vorliegt, im Benehmen mit den zuständigen Stellen die Frage der Errichtung einer Jungfischerschule in Bremerhaven zu prüfen.
Zu 6: Das Referat Fischerei und Fischwirtschaft hatte bisher folgende Stellenausstattung: 1 Ministerialrat, 1 Regierungsrat, 1 Regierungsoberinspektor, 1 Angestellter des höheren Dienstes und 2 Mitarbeiter. Nach eingehender Prüfung soll jetzt als erste Maßnahme das Fischereireferat erweitert werden. In der Ergänzung zum Ersten Nachtrag 1951, der zur Zeit dem Hohen Hause zur Beratung vorliegt, werden daher folgende Stellen zusätzlich beantragt: 1 Oberregierungsratsstelle, 1 Amtsratsstelle und je eine Angestelltenstelle der Tarifgruppen VI b und VII. Die Bundesregierung will mit diesem Vorgehen der Verpflichtung der gebotenen Sparsamkeit nachkommen, andererseits der Bedeutung der Fischwirtschaft im Vergleich zu anderen wichtigen Versorgungsreferaten in angemessener Weise Rechnung tragen.
Zu 7: Im Außerordentlichen Haushalt meines Amtes sind bei Kap. 1 Tit. 7 für das Rechnungsjahr 1952 1,5 Millionen DM für Darlehen an die Kutterfischerei vorgesehen. Darüber hinaus sind im Haushalt 1952 Mittel eingeplant, um die bisherige Treibstoffverbilligung für die Kutterfischerei fortzuführen.
Zu 8: In der Frage der Konsolidierung der Kredite für die Fischdampferneubauten hat sich mein Ministerium ständig um eine langfristige Umfinanzierung bemüht. Auf meine Vorstellungen bei der Bank deutscher Länder hat sich der Zentralbankrat hiermit eingehend befaßt und ist zu dem Ergebnis gekommen, daß er sich aus grundsätzlichen notenbankpolitischen Erwägungen nicht in der Lage sieht, in dieser Richtung etwas zu unternehmen. Für eine Refinanzierung mit Hilfe von Haushaltsmitteln des Bundes besteht keine Möglichkeit.
Zu 9: Der Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Fischen und Fischwaren bedarf wegen der besonders unterschiedlich gelagerten Verhältnisse in den einzelnen Sparten der Fischwirtschaft zeitraubender Vorarbeiten. Er wird in Kürze dem Bundeskabinett vorgelegt werden.
Meine Damen und Herren, ich darf zum Schluß meiner Freude Ausdruck geben, daß nunmehr für die deutsche Fischerei wiederum die Möglichkeit gegeben ist, allüberall zu fischen hinauf bis zur Barentsee, wenn auch die von den Russen eingeführte 12 Meilen-Zone gewisse Schwierigkeiten bietet. Besonders hervorheben darf ich — worauf Herr Mühlenfeld eben schon hinwies — den gestringen Auslaufs zweier Schiffe nach Grönland, um dort neue Fischgründe zu erschließen. Denn wir haben erfreulicherweise in den letzten Jahren eine zunehmende Erwärmung des Atlantiks. Wir fangen heute Thunfische in viel größeren Mengen als früher, und die Sardine, die früher nur an der spanischen und portugiesischen Grenze auftrat, hat sich mirabile dietu auch an der Nordseeküste gezeigt. Hoffen wir, daß die gestern begonnene Aktion, das Riesengebiet von Grönland auch der deutschen Fischerei zu erschließen, Erfolg hat und daß wir die Eiweißversorgung des deutschen Volkes immer stärker auf dem billigen und gesunden Fisch aufbauen können.