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ID0121606500

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    Vokabeln: 6
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    2. Wort: 1
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    4. Herr: 1
    5. Abgeordneter: 1
    6. Gibbert.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Mai 1952 9457 216. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. Mai 1952 Geschäftliche Mitteilungen . . . . . . 9458B, 9489 Änderung der Tagesordnung 9458C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Neubesetzung der Ausschüsse (Nr. 3318 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 514) . . . 9458D Ausschußrückverweisung 9458D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP/DPB, FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Regelung der Errichtung neuer Apotheken (Nr. 3374 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) (Nr. 3413 der Drucksachen) 9458C, D Frau Heiler (CDU), Berichterstatterin 9458D Beschlußfassung 9459A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Steigerung des Trinkmilchverbrauchs (Nr. 3323 der Drucksachen) 9459B Müller-Hermann (CDU), Anfragender 9459B, 9471D Dr. Dr. h. c. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 9460D Kriedemann (SPD) . . . . . 9463A, 9470C Eichner (FU) 9464C Dannemann (FDP) 9465B Struve (CDU) 9466C Tobaben (DP) 9468B Niebergall (KPD) 9468D Dr. Vogel (CDU) 9469C Bausch (CDU) 94'70A Leonhard (CDU) 9471C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Entwurf eines Gesetzes über das landwirtschaftliche Pachtwesen (Landpachtgesetz) (Nrn. 3395, 1812, 3188, 3325 der Drucksachen) 9472B Dr. Greve (SPD), Berichterstatter . 9472B Dr. Glasmeyer (FU) (Erklärung) . . 9472D Beschußfassung 9473A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung einiger Polizeiverordnungen auf dem Gebiet des Verkehrs mit Arzneimitteln (Nrn. 3396, 2818, 3259, 3356 der Drucksachen) . . . . 9473A Dr. Jaeger (Bayern) (CSU), Berichterstatter 9473A Beschlußfassung 9473B Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Mannschaftsrolle und Bordliste auf Binnenschiffen (Nr. 3285 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 565) 9473C Abstimmungen 9473C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Notenwechsel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kuba vom 7. September 1951 betreffend die vorläufige Regelung der Handelsbeziehungen zwischen beiden Ländern (Nr. 3283 der Drucksachen) . . 9473D Ausschußüberweisung 9473D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen über Meistbegünstigung vom 16. November 1951 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Libanon (Nr. 3291 der Drucksachen) 9474A Ausschußüberweisung 9474A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1952 (Haushaltsgesetz 1952) (Nr. 3230 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 3394 der Drucksachen) 9474A Schoettle (SPD): als Berichterstatter 9474A als Abgeordneter 9475B, 9479A Müller (Frankfurt) (KPD) 9476A Bausch (CDU) 9476D, 9479C Hoffmann (Lindlar) (FU) 947'7D Dr. Blank (Oberhausen) (FDP) . . 9478B Jaffé (DP) 9478D Abstimmungen 9475A Namentliche Schlußabstimmung 9479D, 9480D, 9482A, 9490 Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer von Vorschriften auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft (Nr. 3275 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 3409 der Drucksachen) 9480A Naegel (CDU), Berichterstatter . . 9480A Abstimmungen 9481A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Wirtschaftsprüfer im Genossenschaftswesen (Nr. 3033 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 3289 der Drucksachen) 9481A Naegel (CDU), Berichterstatter . . 9481B Abstimmungen 9482A Dritte Beratung des Entwurfs eines Bundes-Jagdgesetzes (Nrn. 1813, 3240 der Drucksachen) ; Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nr. 491) 9482B Ruhnke (SPD) 9482B Dr. Horlacher (CSU) 9483D Dr. Schmidt (Niedersachsen) (SPD) . 9484D Gibbert (CDU) 9486D Faßbender (FDP) 9488A Eichner (FU) 9488B Niebergall (KPD) 9488C Farke (DP) 9489B Abstimmungen 9489B Beratung des interfraktionellen Antrags betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 555) . . . 9489D Beschlußfassung 9489D Nächste Sitzung 9489D Zusammenstellung der namentlichen Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1952 9490 Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Namentliche Abstimmung Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1952 (Nrn. 3230, 3394 der Drucksachen) Name Abstimmung CDU/CSU Dr. Adenauer . . . . . . . . — Albers — Arndgen . . . . • • • • Ja Dr. Bartram (Schleswig-Holstein) beurlaubt Bauereisen Ja Bauknecht Ja Dr. Baur (Württemberg) . . . Ja Bausch Ja Becker (Pirmasens) Ja Blank (Dortmund) — Bodensteiner Ja Frau Brauksiepe Ja Dr. von Brentano entschuldigt Brese Ja Frau Dr. Brökelschen Ja Dr. Brönner Ja Brookmann . . . . . . . . . Ja Dr. Bucerius Ja Frau Dietz Ja Dr. Dresbach Ja Eckstein Ja Dr. Edert entschuldigt Dr. Ehlers Ja Ehren Ja Dr. Erhard — Etzel (Duisburg) Ja Etzenbach Ja Even Ja Feldmann beurlaubt Dr. Fink Ja Dr. Frey Ja Fuchs Ja Dr. Freiherr von Fürstenberg . . Ja Fürst Fugger von Glött . . . . entschuldigt Funk . . . . . . . . . . Ja Gengler Ja Gerns entschuldigt Dr. Gerstenmaier . . . . . entschuldigt Gibbert Ja Giencke Ja Dr. Glasmeyer . . . . . . . Ja Glüsing Ja Gockeln beurlaubt Dr. Götz Ja Frau Dr. Gröwel Ja Günther Ja Hagge Ja Frau Heiler Ja Heix Ja Dr. Henle beurlaubt Hilbert beurlaubt Höfler entschuldigt Hohl Ja Dr. Holzapfel — Hoogen Ja Hoppe Ja Dr. Horlacher Ja Horn Ja Name Abstimmung Huth Ja Dr. Jaeger (Bayern) Ja Junglas entschuldigt Kahn Ja Kaiser — Karpf Ja Dr. Kather beurlaubt Kemmer Ja Kemper Ja Kern . . . . . . . . . . Ja Kiesinger entschuldigt Dr. Kleindinst Ja Dr. Köhler Ja Dr. Kopf Ja Kühling Ja Kuntscher Ja Kunze Ja Dr. Laforet Ja Dr. Dr. h. c. Lehr — Leibfried Ja Lenz Ja Leonhard Ja Lücke Ja Majonica Ja Massoth Ja Mayer (Rheinland-Pfalz) . . Ja Mehs Ja Mensing beurlaubt Morgenthaler Ja Muckermann Ja Mühlenberg Ja Dr.Dr. Müller (Bonn) beurlaubt Müller-Hermann Ja Naegel Ja Neber Ja Nellen Ja Neuburger Ja Nickl Ja Frau Niggemeyer. . . . . . . Ja Dr. Niklas Ja Dr. Oesterle Ja Dr. Orth Ja Pelster Ja Pfender Ja Dr. Pferdmenges beurlaubt Dr. Povel krank Frau Dr. Probst Ja Dr. Pünder entschuldigt Raestrup Ja Rahn Ja Frau Dr. Rehling entschuldigt Frau Rösch Ja Rümmele Ja Sabel . . Ja Schäffer . . . — Scharnberg Ja Dr. Schatz Ja Schul Ja Name Abstimmung Schmitt (Mainz) Ja Schmitz Ja Schmücker Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) . . Ja Schüttler Ja Schütz entschuldigt Schuler Ja Schulze-Pellengahr Ja Dr. Semler . . . . . . . . . entschuldigt Dr. Serres beurlaubt Siebel Ja Dr. Solleder Ja Spies Ja Graf von Spreti . . . . . . Ja Stauch Ja Frau Dr. Steinbiß Ja Storch . . . . . . . . . . — Strauß Ja Struve Ja Stücklen . . . . . . . . . Ja Dr. Vogel Ja Wacker Ja Wackerzapp krank Dr. Wahl Ja Frau Dr. Weber (Essen) . . . . entschuldigt Dr. Weber (Koblenz) Ja Dr. Weiß Ja Winkelheide . . . . . . . . Ja Dr. Wuermeling . . . . . . • Ja SPD Frau Albertz . . . . . . . Nein Frau Albrecht Nein Altmaier entschuldigt Frau Ansorge . . . . . . . . Nein Dr. Arndt Nein Arnholz Nein Dr. Baade Nein Dr. Bärsch Nein Baur (Augsburg) Nein Bazille Nein Behrisch — Bergmann Nein Dr. Bergstraeßer beurlaubt Berlin Nein Bettgenhäuser Nein Bielig Nein Birkelbach entschuldigt Blachstein Nein Dr. Bleiß . . . . . . . • • Nein Böhm Nein Dr. Brill — Bromme beurlaubt Brünen Nein Cramer beurlaubt Dannebom . . . . . . . . Nein Diel Nein Frau Döhring . Nein Eichler entschuldigt Ekstrand Nein Erler entschuldigt Faller Nein Franke — Freidhof Nein Freitag Nein Geritzmann Nein Name Abstimmung Gleisner Nein Görlinger — Graf — Dr. Greve Nein Dr. Gülich Nein Happe Nein Heiland Nein Hennig Nein Henßler krank Herrmann Nein Hoecker Nein Höhne Nein Frau Dr. Hubert Nein Imig Nein Jacobi Nein Jacobs . . . . . .. . . . Nein Jahn beurlaubt Kalbfell krank Kalbitzer entschuldigt Frau Keiihack Nein Keuning Nein Kinat Nein Frau Kipp-Kaule Nein Dr. Koch — Frau Korspeter Nein Frau Krahnstöver entschuldigt Dr. Kreyssig beurlaubt Kriedemann Nein Kurlbaum beurlaubt Lange Nein Lausen beurlaubt Frau Lockmann Nein Ludwig Nein Dr. Luetkens entschuldigt Maier (Freiburg) Nein Marx entschuldigt Matzner Nein Meitmann . . . . . . . . . Nein Mellies . . . . . . . . . . Nein Dr. Menzel Nein Merten Nein Mertins Nein Meyer (Hagen) Nein Meyer (Bremen) Nein Frau Meyer-Laule Nein Mißmahl Nein Dr. Mommer entschuldigt Moosdorf Nein Dr. Mücke Nein Müller (Hessen) Nein Müller (Worms) . . . . . . Nein Frau Nadig Nein Dr. Nölting entschuldigt Nowack (Harburg) Nein Odenthal Nein Ohlig Nein Ollenhauer entschuldigt Paul (Württemberg) entschuldigt Peters - Nein Pohle Nein Dr. Preller Nein Priebe Nein Reitzner Nein Richter (Frankfurt) Nein Ritzel Nein Ruhnke Nein Runge Nein Sander krank Name Abstimmung Sassnick Nein Frau Schanzenbach Nein Dr. Schmid (Tübingen) entschuldigt Dr. Schmidt (Niedersachsen) . . . Nein Dr. Schöne Nein Schoettle Nein Dr. Schumacher krank Segitz Nein Seuffert beurlaubt Stech Nein Steinhörster Nein Stierle Nein Striebeck Nein Frau Strobel Nein Temmen Nein Tenhagen Nein Troppenz Nein Dr. Veit beurlaubt Wagner — Wehner Nein Wehr , . Nein Weinhold Nein Welke Nein Weltner Nein Dr. Wenzel Nein Wönner Nein Zühlke Nein FDP Dr. Atzenroth . . . . . . . . Ja Dr. Becker (Hersfeld) entschuldigt Dr. Blank (Oberhausen) . . . Ja Blücher — Dannemann . . . . . . . . Ja Dr. Dehler Ja Dirscherl beurlaubt Euler krank Faßbender Ja Freudenberg . . . . . . . . beurlaubt Dr. Friedrich . . . . . . . . Ja Frühwald . . . . . . . . . — Funcke beurlaubt Gaul , . . . . . . . . . . Ja Dr. von Golitschek entschuldigt Grundmann beurlaubt Dr. Hammer . . . . . . . . — Dr. Hasemann . . . . . . . Ja Dr. Hoffmann (Lübeck) . . . . Ja Dr. Hoffmann (Schönau) . . . Ja Frau Hütter krank Frau Dr. Ilk Ja Juncker beurlaubt Dr. Kneipp Ja Kühn Ja Langer — Dr. Leuze . . . . . . . . . Ja Dr. Luchtenberg . . . . . Ja Margulies Ja Mauk Ja Mayer (Stuttgart) krank Dr. Mende beurlaubt Dr. Miessner , Ja Neumayer Ja Dr. Dr. Nöll von der Nahmer . Ja Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) . . Ja Onnen . . . . . . . . . . Ja Dr. Pfleiderer . . . . . . . . . entschuldigt Name Abstimmung Dr. Preiß Ja Dr. Preusker beurlaubt Rademacher beurlaubt Rath Ja Dr. Freiherr von Rechenberg . entschuldigt Revenstorff Ja Dr. Schäfer Ja Dr. Schneider Ja Stahl Ja Stegner Ja Dr. Trischler Ja Dr. Wellhausen Ja Wirths — Dr. Zawadil beurlaubt DP-DPB Ahrens entschuldigt Bahlburg Ja Frau Bieganowski Ja Eickhoff — Ewers Ja Farke Ja Dr. Fricke beurlaubt Frommhold Ja Hellwege — Jaffé Ja Frau Kalinke . . . . . . . . Ja Kuhlemann . . . . . . . . beurlaubt Dr. Leuchtgens Ja Löfflad Ja Matthes Ja Dr. von Merkatz . . . . . . . entschuldigt Dr. Mühlenfeld . . . . . . . Ja Dr. Ott . . . . . . . . Ja Reindl Ja Schmidt (Bayern) Ja Schuster Ja Dr. Seebohm . . . . . . . . — Tobaben Ja Wallner Ja Walter Ja Wittenburg . . . . . . . . Ja FU Freiherr von Aretin . . . . Ja Frau Arnold krank Dr. Bertram (Soest) . . . . . beurlaubt Dr. Besold enthalten Clausen Nein Dr.-Ing. Decker entschuldigt Determann krank Eichner . . enthalten Dr. Etzel (Bamberg) Nein Hoffmann (Lindlar) Nein Lampl enthalten Mayerhofer Ja Dr. Meitinger Nein Fürst zu Oettingen-Wallerstein . krank Pannenbecker . . . . . . . . Nein Name Abstimmung Parzinger Ja Dr. Reismann entschuldigt Ribbeheger Nein Volkholz — Wartner enthalten Frau Wessel Nein Willenberg Nein KPD Agatz beurlaubt Fisch Nein Gundelach Nein Harig Nein Kohl (Stuttgart) Nein Müller (Frankfurt) Nein Niebergall . . . . . . . . Nein Paul (Düsseldorf) Nein Reimann beurlaubt Renner _ — Name Abstimmung Rische beurlaubt Frau Strohbach . . . . . . Nein Frau Thiele beurlaubt Vesper . . . . . . . beurlaubt Fraktionslos Aumer Ja Donhauser . . . . . . . . . Ja Dr. Dorls Nein Fröhlich- krank Goetzendorff Nein Hedler enthalten Frau Jaeger (Hannover) . . . . Ja Dr. Keller enthalten Loritz beurlaubt Müller (Hannover) . . . . . . — von Thadden . . . . . . . . — Tichi krank Wittmann Ja Zusammenstellung der Abstimmung: I Abstimmung Abgegebene Stimmen . . . 289 Davon: Ja 168 Nein 115 Stimmenthaltung • 6 Zusammen wie oben . . . . 289 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung CDU/CSU Dr.. Friedensburg beurlaubt Dr. Krone Ja Lemmer beurlaubt Frau Dr. Maxsein Ja Dr. Tillmanns entschuldigt SPD Brandt beurlaubt Dr. Koenigswarter Nein Löbe Nein Neubauer Nein Name Abstimmung Neumann beurlaubt Dr. Schellenberg krank Frau Schroeder (Berlin) . . . entschuldigt Schröter (Berlin) Nein Frau Wolff Nein FDP Dr. Henn Ja Hübner Ja Frau Dr. Mulert Ja Dr. Reif Ja Dr. Will Ja Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen . . . . 12 Davon Ja . . . . . .. . . . 7 Nein . . . . . . . . 5 Stimmenthaltung . . . . — Zusammen wie oben 12
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. R. Martin Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedauere, den Anträgen meiner beiden Herren Vorredner widersprechen zu müssen. Wir haben seit dem Januar 1950 das Gesetz in Bearbeitung. Ich kann heute schon voraussagen, daß aus weiteren Beratungen im Ernährungsausschuß nichts, aber auch gar nichts herauskommen wird. Der Ernährungsausschuß ist in seiner überwiegenden Mehrheit der Auffassung, daß die jetzige Vorlage vernünftig und sachlich begründet ist.
    Mich wundert es gar nicht, daß bei der Behandlung von Jagdfragen die Leidenschaften so sehr aufgewühlt werden, und wo die Jagdleidenschaften, insbesondere, wenn sie Jäger erfassen, zu Hause sind, da hört bekanntlich jede Vernunft und vor allen Dingen auch jede Einsicht auf.

    (Heiterkeit.)



    (Dr. Schmidt [Niedersachsen])

    Bevor ich auf Einzelheiten dieses Gesetzes eingehe, gestatten Sie mir vorweg einige Bemerkungen, und zwar deshalb, weil es einige Jagdverbände gerade in letzter Zeit für nötig befunden haben, sich Dinge zu leisten, die man nicht so ohne weiteres hinnehmen kann.

    (Sehr wahr! rechts.)

    Man hat uns nicht nur in Briefen und Zeitungsartikeln, sondern auch in Reden darauf aufmerksam gemacht, wir hätten hier parteipolitischen Unverstand walten lassen, wir seien rückschrittliche Politiker und hätten das Wild zu einem Schacherobjekt der Wirtschaft gemacht;

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    darüber hinaus sei das jetzige Gesetz, die Vorlage Drucksache Nr. 3240, ein Rückschritt gegenüber dem Reichsjagdgesetz. Es kommt aber noch etwas Schlimmeres: Man hat uns vorgeworfen, mit der jetzigen Vorlage würde das Ansehen der deutschen Jäger im Ausland gefährdet.

    (Lachen bei der SPD.)

    Nun, meine Damen und Herren, was den parteipolitischen Unverstand anbelangt, so kann ich wohl sagen, daß die Meinungsverschiedenheiten quer durch alle Fraktionen gegangen sind.

    (Abg. Kriedemann: Aber nur eine Minderheit hat Unverstand gezeigt!)

    Was das Ansehen der deutschen Jäger im Ausland anbelangt, so möchte ich den deutschen Jägern doch raten, das Vertrauen wiederzugewinnen, das sie bei den deutschen Bauern und Forstwirten verloren haben. Ich glaube, das ist wertvoller als das Vertrauen der deutschen Jäger im Ausland.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Wenn man die Vorlage betrachtet, dann ist man gezwungen, auf zwei Vorgänge in der neueren Geschichte näher einzugehen. Vor rund 100 Jahren gab es schon einmal ein Aufbegehren der Bauern gegen die übermäßige Wildhege und Jagdausübung. Damals entstand das neue Jagdrecht, und in seiner Auswirkung wurden die Rotwild- und auch die Schwarzwildbestände ganz erheblich reduziert. Wir haben zwar heute nicht die gleiche Situation, aber fest steht doch, daß wir in vielen Gebieten — im Harz, im Soiling, in der Eifel, im Sauerland und im Schwarzwald — eine ähnliche Situation haben wie damals.
    Der zweite größere Vorgang, den man in der neueren Geschichte verzeichnen und beachten muß, ist das Reichsjagdgesetz vom Jahre 1934 mit all dem Quatsch, dem Unsinn von Kreisjägermeister, Gaujägermeister usw. mehr und dem ungeheuren Papierkrieg, der damit verbunden war. Ich muß mich mit dem Reichsjagdgesetz schon deshalb etwas auseinandersetzen, weil nicht nur das Bundesernährungsministerium in seiner Begründung der Drucksache Nr. 1813 damals gesagt hat, es sei ein gutes Gesetz gewesen, sondern weil auch einige Kollegen unter uns der Meinung sind, das alte Reichsjagdgesetz sei wesentlich besser als unsere jetzige Vorlage.
    Nun, ich werde Ihnen das Gegenteil beweisen! Ich gebe zu: das Reichsjagdgesetz war ideal gedacht, und wenn man es nur unter rein jagdlichen Gesichtspunkten betrachtet, war es auch ein wirklich gutes Gesetz. Wenn Sie jetzt aber die Durchführung und die Auswirkungen dieses Reichsjagdgesetzes ansehen und beurteilen, dann müssen Sie feststellen, daß mit dem Reichsjagdgesetz der Rückschritt in Deutschland eingeführt worden Ist, der durch die ungeheuer verheerenden Folgen in der Landeskultur gekennzeichnet ist.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Ich weiß, woran das lag. Das lag daran, daß die Jägerschaft, als allein interessierte, die absoluten Vollmachten in der Behandlung des Wildbestandes hatte und die Landeskultur keinen Einfluß auf die Ausübung der Jagd gehabt hat.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Die Folgen dieses Reichsjagdgesetzes oder seiner Durchführung waren doch die beträchtlichen Zunahmen der Rotwildbestände in Gebieten, wo sie früher überhaupt nicht gewesen waren, insbesondere aber auch der Schwarzwildbestände. Und das alles, obwohl ein Abschußplan und eine Buchführung für den Abschußplan vorgeschrieben waren. Damit steht doch fest, daß dieser Abschußplan zu einer Schwindelangelegenheit geworden war. Vor allen Dingen hatte man auch das Vermehrungspotential des Wildes unterschätzt. Die Folgen der übermäßigen Zunahme waren grauenhafte Schäl- und Verbifischäden in den Wäldern. Dic Höhe dieser Schäden in unseren Wäldern ist
    kaum feststellbar. Man schätzt sie auf 100 bis 200 Millionen Mark jährlich. Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, daß z. B. im normalen Wald im Bundesgebiet im Durchschnitt eine Zuwachsminderung von einem Festmeter pro Jahr und Hektar eintritt bei einem Gesamtzuwachs von 4 bis 5 Festmetern. Ein erheblicher Prozentsatz geht also auf diese Art und Weise verloren.
    Es interessiert uns hier die Frage, warum man bisher vor allem im Staatsforst keine Erhebungen über den Schaden angestellt hat. Ich weiß, wenn man den Schaden feststellen würde, dann käme man zu Erkenntnissen, die Veranlassung geben würden, Maßnahmen zur Bekämpfung der übermäßigen Rot- und Schwarzwildbestände einzuleiten. Es wäre meines Erachtens eine Aufgabe der Landtage, einmal in diese Dinge hineinzuleuchten. Ich könnte mir vorstellen, daß sogar die Finanz-und Wirtschaftsminister der Länder an diesen Dingen außerordentlich interessiert sind. Die Aufwendungen zur Verhütung der Schäden in den Forsten finden Sie doch immer in den Ausgaben für Kulturkosten enthalten. Sie können also niemals erkennen, was eigentliche Kulturkosten in unseren Forsten sind und was Kosten für die Verhütung von Wildschäden sind. In der Feldflur sieht es ähnlich aus. Auch hier haben wir die Schäden im größten Ausmaß zu verzeichnen. Es war höchste Zeit, daß auch die Schadenersatzfrage eindeutig und klarer geregelt wurde, als es beim Reichsjagd-gesetz der Fall war.
    Die Vorlage, die uns die Regierung in der Drucksache Nr. 1813 vorgelegt hat, hat ganz erhebliche Veränderungen erfahren. Praktisch gesehen sind nur 5 Paragraphen unverändert geblieben. Daraus mögen Sie ersehen, daß der Ernährungsausschuß und sein Unterausschuß ein erhebliches Stück Arbeit daran geleistet haben. Was war unsere Aufgabe? Unsere Aufgabe, unser Ziel war, das Gleichgewicht der Kräfte wiederherzustellen. Wir waren bemüht, den Haushalt der Natur wieder in Ordnung zu bringen. Niemand von uns hat daran gedacht, ein sinnloses Abschlachten des Wildes zu verlangen. Jeder von uns sieht ein Stück Wild gern. Jeder ist daran interessiert, daß das Wild nicht ganz von der Bildfläche verschwindet. Aber wir sind andererseits auch daran interessiert, einen gesunden Wald wachsen zu sehen. Wir wissen, daß


    (Dr. Schmidt [Niedersachsen])

    das Wild ein Bestandteil der Natur ist und daß es die Aufgabe war, ein tragbares Verhältnis zwischen Wald, Landwirtschaft und Wildbestand zu schaffen. Ich weiß, daß die Wiederherstellung des biologischen Gleichgewichts der Natur nicht ganz leicht ist und daß wir noch andere Aufgaben bewältigen müssen, um es wiederherzustellen.
    Die Vorlage ist ein Kompromiß. Ich selbst habe versucht — das wissen die Mitglieder des Ausschusses —, die Interessen der Land- und Forstwirtschaft allein in den Vordergrund zu stellen.

    (Bravo! in der Mitte.)

    Ich habe mich bemüht, hier die Dinge klarer zu fassen, als sie gefaßt sind. Wenn dies auch nicht überall gelungen sein mag, so muß ich Ihnen dennoch empfehlen, dieser Vorlage zuzustimmen, einfach deshalb, weil die Kompromisse von jedermann, der es ernst nimmt, zu vertreten sind und vertreten werden können. Meine Fraktion wird daher als Fraktion keine Änderungsanträge stellen. Wir werden dem Gesetz zustimmen. Wir sehen in der Vorlage einen unverkennbaren Fortschritt gegenüber dem Reichsjagdgesetz.
    Ich will hier auf die einzelnen Paragraphen nicht näher eingehen. Es wäre besonders der § 1 zu erörtern, ebenfalls der § 9 über die Jagdgenossenschaft. Sehr wichtig scheinen mir auch die §§ 21 und 37 zu sein, und nur dazu gestatten Sie mir einige Bemerkungen. Es geht hier um die Abschußregelung. Die jetzige Formulierung halte ich im Gegensatz zu meinem Kollegen Ruhnke für annehmbar, und zwar deshalb, weil die eigentlichen Jagdberechtigten, nämlich die Eigentümer an Grund und Boden, an dem Abschuß beteiligt werden, was früher nie der Fall war. Früher wurde der Abschußplan durch einen Kreisbeauftragten, durch einen Kreisjägermeister festgelegt. Jetzt endlich haben die Bauern das Recht, sich an der Aufstellung des Abschußplans zu beteiligen. Es bedarf der freien Vereinbarung zwischen dem Pächter und dem Bauern. Ich glaube, das wird nicht zum Schaden des Wildes sein. Im Gegenteil, ich bin felsenfest davon überzeugt, daß das zum Nutzen aller sein wird.
    Die Wildschadensregelung hätte ich persönlich mir etwas einfacher und besser vorstellen können. Wir haben aber immerhin erreicht, daß das Verfahren besser geworden ist. Wir haben weiter erreicht, daß es hier kein Ausweichen durch die Jagdpächter mehr gibt.
    Ich habe schon gesagt: die Vorlage ist das Beste, was in der Gegenwart zu erreichen gewesen ist. Das Gesamturteil darüber müßte als durchaus gut zu bezeichnen sein.

    (Abg. Dr. Horlacher: Aber nicht so gut wie bei uns!)

    Ich darf zum Schluß einen Appell an die Beteiligten richten. An die Jägerschaft möchte ich die Bitte richten, sich in ihren Forderungen Mäßigung und Begrenzung aufzuerlegen.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Jagen heißt auch Verzichtenkönnen, und die Jäger sollten auf ihre früheren Vorteile im Interesse der Allgemeinheit verzichten. Eine weitere Bitte an die Land- und Forstwirtschaft: Die Land- und Forstwirtschaft sollte ihre Chancen, die in diesem Gesetz liegen, nützen. Sie sollte sich ihr Recht suchen. Sie sollte dafür Sorge tragen, daß die Jagdvorstände möglichst bald gewählt werden und dann auch funktionieren, daß die Abschußregelung im Sinne der Allgemeinheit getroffen wird und
    daß sie auch bei der Bildung des Jagdbeirats ihre Gesichtspunkte zur Geltung bringen kann.
    Die letzte Bitte richte ich an die Länder, und zwar deshalb, weil die Länder die Durchführung und die Ausfüllung des Rahmengesetzes als Aufgabe haben. Ich möchte sie bitten, nicht wieder Institutionen zu schaffen, die in der Vergangenheit schon einmal bestanden haben.

    (Sehr wahr!)

    Was ihren Forstbereich anlangt, so möchte ich sie bitten, für eine Verringerung der ungeheuren Rotwildbestände Sorge zu tragen und ebenso im Kampf gegen das Schwarzwild führend zu sein. Sie sollten nicht nur den Jägern Gehör schenken — was leider oft der Fall ist —, sondern sie sollten auch nicht die Flüche und Verwünschungen der Bauern und Landwirte überhören, die von den durch das Rot- und Schwarzwild angerichteten Schäden betroffen werden.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Ich weiß, daß das Rotwild und Schwarzwild außerordentlich schwer zu jagen ist und daß es eine wirkliche Anstrengung des Jägers ist. ein Stück zu erlegen. Aber ich bin der Meinung, hier sollte man keine Mühe und Kosten scheuen, und ich bin der Überzeugung, daß das hundertfältig zurückgegeben wird.
    Mein letzter Appell geht an das Hohe Haus, diesem Gesetz nach Möglichkeit einstimmig zuzustimmen. Denken Sie immer daran, daß Deutschland zwei Kriege verloren hat und daß wir ein armes Deutschland sind.

    (Beifall bei der SPD und bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Gibbert.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Paul Gibbert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob es angebracht ist und Aussicht auf Erfolg hat, sich mit den beiden ersten bayerischen Rednern auseinanderzusetzen.

    (Zuruf links: Bayern? — Niedersachsen!)

    --- Die beiden ersten bayerischen Redner! — Die Gedanken, die hier vorgetragen worden sind, sind nicht neu. Sie sind mehrfach hin- und hergewälzt worden; aber ich kann den Bayern zu ihrer tröstlichen Beruhigung sagen, daß auch im Bundesjagdgesetz der bayerische Löwe nicht in den Katalog der jagdbaren Tiere aufgenommen worden ist.

    (Heiterkeit.)

    Für die CDU habe ich zu erklären, daß wir dem Bundesjagdgesetz in der Fassung der zweiten Lesung unsere Zustimmung geben werden. Ich gebe dabei der Hoffnung Ausdruck, daß dieses Gesetz mit dazu beitragen wird, das jahrelange jagdliche Interregnum zu beendigen, das nicht nur der Jagd, sondern auch besonders der deutschen Land- und Forstwirtschaft so schwere Wunden geschlagen hat. Weiter gebe ich der Hoffnung Ausdruck, daß diese bundeseinheitliche Regelung des Jagdrechts in den Grundsatzfragen einen Rückfall in größte jagdrechtliche Verschiedenheiten in den einzelnen Ländern verhindert, wie wir sie vor dem Bundesjagdgesetz hatten und wie sie damals der Jagd unermeßlichen Schaden zugefügt haben. Wir schaffen also tatsächlich mit diesem Gesetz einen Rahmen für die jagdrechtliche Entwicklung in den Ländern.
    Sicherlich, Herr Kollege Schmidt, wir wissen auch, daß der Gesetzentwurf ein Kompromiß ist. Wenn wir trotz der scharfen Kritik, die von allen


    (Gibbert)

    Seiten geübt wird, diesem Kompromiß unsere Zustimmung geben, dann weiß ich, daß wir uns über die Mängel, die ein Kompromiß an sich hat, hinwegsetzen müssen.
    Es handelt sich übrigens nur um einen Kompromiß scheinbar unvereinbarer Gegensätzlichkeiten von Forderungen derjenigen, die einer Erhaltung und Hege des Wildes das Wort reden, und derjenigen, die die besonderen Forderungen von Land- und Forstwirtschaft und ihren Schutz vor Wildschaden betonen und verfechten. Es ist zweifellos ein unbefriedigender Kompromiß insofern, als überspitzte Forderungen auf übertriebene Hege oder auf übertriebenen Abschuß nicht erfüllt werden. Insofern aber ist es ein befriedigender Kompromiß, als die vernünftigen Forderungen in dieser Beziehung zu ihrem Recht kommen.
    Wir sind davon überzeugt, daß 'den berechtigten Forderungen von Land- und Forstwirtschaft, die von den Vorrednern stark herausgestellt worden sind — Schutz vor Wildschäden —, Rechnung getragen und daß der Vorrang der Landeskultur in diesem Gesetz absolut gesichert und garantiert ist. Wir wollen nur hoffen und wünschen und fordern auch seitens der Land- und Forstwirtschaft, daß das Gesetz in ,diesem Sinne gehandhabt und ausgelegt wird.
    Die Frage der Wildschäden hat bei der Diskussion dieses Gesetzes eine berechtigt große Rolle gespielt. Das Gewicht der Argumente der Land-und Forstwirtschaft war um so schwerer, als die Wildschäden in der Vergangenheit abnorm hoch waren. Damit ist nicht gesagt, daß diese Fragen heute geklärt und die Verhältnisse zufriedenstellend wären. Nach wie vor hören wir Klagen in dieser Beziehung, und ich darf sagen, daß kürzlich in diesem Hohen Hause auf eine Frage meines Kollegen Junglas, die diese Angelegenheit betraf, von dem Finanzministerium eine vollkommen unbefriedigende Antwort in bezug auf Ersatz des Wildschadens in den Besatzungsjagden gegeben werden ist. Die Schuld an diesen Verhältnissen liegt aber nicht in Ursachen, die wir zu vertreten haben, oder vielleicht in der falschen Fassung der Länderjagdgesetze; sie liegt eben an dem bisher bestehenden Jagdverbot für deutsche Jäger und an der Tatsache, daß die paar Lizenzträger und Jagdkommandos das Schadenwild nicht kleinhalten konnten. Daher die starke Vermehrung des Schwarzwildes und die Schäden in der Landwirtschaft und daher die starke Vermehrung des Rotwildes und 'die Schäden in der Forstwirtschaft! Die Wiederausübung der Jagd durch deutsche Jäger hat schon eine merkliche Besserung gebracht und wird in Bälde wieder normale Verhältnisse schaffen. Da aber, wo künftig ausländische Jäger jagdberechtigt sind, sind bei der künftigen Regelung deren jagdrechtliche Verhältnisse so zu regeln, daß sie dem deutschen Jagdrecht unterstehen und daß sie bei gleichen Rechten, so wie das ja nun Gott sei Dank im Generalvertrag vorgesehen ist, auch die gleichen Pflichten haben, daß sie also ebenso wie die deutschen Jäger verpflichtet sind, in ihren Revieren Wildschaden zu bezahlen.
    In das Gesetz sind zu unserer Befriedigung und durchaus im Einklang mit den Interessen der Landeskultur Hegerecht und Hegepflicht eingebaut. Beide bilden einen wesentlichen Bestandteil des Gesetzes, und das ist gut so. Die Erhaltung des Wildes — auch darauf ist schon hingewiesen worden — ist ein Gesamtanliegen des Volkes, das einen Anspruch auf Erhaltung dieses Kulturgutes hat, nachdem soviele Kulturgüter leider bei uns verlorengegangen sind. Es hat Anspruch auf die Freude an dem lebenden Wild, soweit es nicht völlig materialistisch geworden ist und sich überhaupt noch an der Natur freuen kann und freuen will. Aber denjenigen, die mehr materiell denken, sei gesagt, daß die Jagd durch das Wildpret, durch die Pachterträge, durch die Steuern und Abgaben und durch die Aufträge an Handel und Industrie auch sehr große materielle Vorteile bietet. Nun ist es eine Selbstverständlichkeit, daß bei den besonderen Verhältnissen in der Bundesrepublik — denken Sie an die Bevölkerungsdichte, denken Sie an den starken Verkehr, denken Sie an das Vordringen der Industrie aufs Land, denken Sie an die Intensität unserer Land- und Fortstwirtschaft — besondere Hegemaßnahmen notwendig sind, anders als in den großen Gebieten Amerikas. Hier nun gehen die Meinungen auseinander. Dem einen gehen die vorgesehenen Hegemaßnahmen zu weit; dem andern genügen sie nicht. Wir glauben, daß die notwendigen und vertretbaren Maßnahmen im Rahmen des Möglichen in das Gesetz eingebaut sind.
    Zu dem meistumstrittenen § 21 in Verbindung mit § 37 nur folgendes. Man mag ihn formulieren, wie man will, und mag mit der Festsetzung, Kontrolle und Aufsicht beauftragen, wen man will — ich glaube ja, daß sich der Bundesrat mit diesem Paragraphen noch befassen wird —: im guten Sinne wird sich der Abschußplan nur auswirken, wenn er im guten Sinne angewendet wird, wenn in den Wildbeständen mit der Büchse wirklich Auslese gehalten wird und Überbestände wirklich reduziert werden, wenn aber auch dort, wo Wildarten im Bestand bedroht sind, der Finger geradegehalten wird. Hier die den Verhältnissen entsprechende richtige Entscheidung zu treffen und den Paragraphen allen berechtigten Interessen dienstbar zu machen, ist dankbare, aber nicht leichte Aufgabe der dazu berufenen Personen.
    Schließlich verpflichtet das Gesetz — und das befriedigt uns besonders — den Jagdausübungsberechtigten zur Waidgerechtigkeit. Es ist hier schon gesagt worden: dieser Begriff hat nichts mit einer verschwommenen Romantik, mit Uniform und Hörnerklang zu tun; es ist eine Verpflichtung zur Sauberkeit in der Gesinnung und Haltung dem wehrlosen Wild gegenüber, auch und gerade dann, wenn die Waffe gegen dieses Wild gebraucht wird; es ist eine Verpflichtung zur Respektierung des Wildes als eines Geschöpfes des Schöpfers. Liegt auch hier — das soll nicht verschwiegen sein — eine wesentliche Erziehungsaufgabe der Jagdverbände vor, so müssen doch im Gesetz die Grundlagen gelegt werden, und sie sind gelegt. Große Vergehen sind in den einzelnen Paragraphen verboten und mit scharfen Strafen bedroht. Eine unmenschliche Behandlung des wehrlosen Wildes — man denke an den Abschuß führender Stücke oder an Schlingenstellen durch jagdunwürdige Schießer und Fleischhyänen — soll durch die entsprechenden Bestimmungen des Gesetzes verhindert oder zumindest gesühnt werden.
    Meine Damen und Herren, die Forderungen, die nach unserer Auffassung an Formulierung und Zielsetzungen des Gesetzes zu stellen sind, sind unseres Erachtens im Rahmen des Möglichen erfüllt. Neue Anträge und eine neue Behandlung im Ausschuß können das Gesetz noch unserer Auffassung nicht verbessern, höchstens verschlechtern. Wir stimmen deshalb dieser Fassung zu und hoffen,


    (Gibbert)

    daß wir mit diesem Gesetz dem deutschen Volke
    deutsches Wild und deutsches Waidwerk erhalten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)