Rede von
Wilhelm
Naegel
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Behandlung der Drucksache Nr. 3275, die nach der ersten Lesung hier im Bundestag dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik zur Beratung überwiesen wurde, handelt es sich darum, eine Verlängerung der Geltungsdauer von Vorschriften auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft, und zwar in drei Fällen, zu prüfen und zu beschließen. Die Regierungsvorlage sah zunächst vor, daß sowohl das Gesetz für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft als auch das Gesetz über die Errichtung einer Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft und drittens der § 1 des Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft verlängert werden sollten. Diese drei Gesetze bzw. Vorschriften laufen am 30. Juni 1952 aus, und es muß nun geprüft werden, inwieweit ihre Geltungsdauer noch verlängert werden muß, weil sie wichtige Funktionen im Rahmen der Ordnung der Wirtschaft zu erfüllen haben.
Ich darf zunächst mit dem Punkt 3 anfangen und Ihnen berichten, daß wir uns in der Beratung mit dem Wirtschaftsminister dahingehend verständigt haben, daß dieser seinen Antrag zurückgezogen hat, so daß also eine Verlängerung des § 1 des Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft nicht mehr zu erfolgen braucht. Die Entwicklung der allgemeinen Wirtschaftslage auf diesem Gebiet hat diese Vorschrift entbehrlich gemacht. Wir haben deshalb geglaubt, dem Wirtschaftsminister darin zustimmen zu sollen, daß auch die gesetzliche Grundlage dafür verschwinden soll.
Als zweites steht dann das Gesetz für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft zur Diskussion. Wir haben uns im Ausschuß eingehend damit befaßt und sind zu dem Entschluß gekommen, daß, obwohl seit dem Erlaß dieses Gesetzes im Frühjahr des Jahres 1951 eine wesentliche Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Situation eingetreten ist, doch noch einige Engpässe und vor allen Dingen einige Schwierigkeiten in der kontinuierlichen Versorgung mit Rohstoffen sowohl auf dem Gebiete der Exportförderung als auch auf dem inneren Markt vorhanden sind und man deshalb auf gewisse Vorschriften in diesem Gesetz heute noch nicht verzichten kann. Wir sind zu dem Entschluß gekommen, mit Rücksicht auf die unklaren Verhältnisse, die sich gegenwärtig zeigen, wenigstens einer kurzfristigen Verlängerung dieses Gesetzes zuzustimmen. Wir sind allerdings von dem Vorschlag abgewichen, der zunächst vom Bundeswirtschaftsminister gemacht worden war, nämlich eine Verlängerung bis zum 31. März 1954 zu beschließen.
Wir haben uns entschlossen, das Hohe Haus zu bitten, einer Verlängerung bis zum 31. März 1953 zuzustimmen.
Das dritte hier zur Diskussion stehende Gesetz behandelt die Bundesstelle für den Warenverkehr. Sie wissen, daß wir seinerzeit in Anlehnung an die Vorarbeit, die noch aus dem Wirtschaftsrat stammt und damals unter dem Namen Fachstellengesetz bekanntgeworden ist, eine Bundesoberbehörde eingerichtet haben, die gewisse Funktionen auszuüben hatte, die Lenkungs- und Sicherungsmaßnahmen betrafen. Diese Maßnahmen haben letzten Endes ihren rechtlichen Grund in dem eben von mir zitierten Gesetz über die Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft gefunden. Diese Bundesoberbehörde hatte ihre Funktionen neben dem Wirtschaftsministerium auszuüben. Ich darf daran erinnern, daß wir uns seinerzeit sehr lange darüber unterhalten haben, wie dieses Gesetz ausgestaltet und wie diese Bundesstelle für den Warenverkehr funktionieren sollte. Wir haben uns eingehend damit beschäftigt, ob diese Bundesstelle in der heutigen allgemeinen wirtschaftlichen Situation noch voll in dem Umfang aufrechterhalten werden muß, den sie inzwischen angenommen hat. Wir sind der Meinung, daß es wohl notwendig ist, eingehend zu prüfen, welchen Umfang die Funktion sowohl als auch der Personalbestand dieser Behörde haben müßte, glauben aber nicht erwarten zu können, daß das Ergebnis dieser Prüfung bereits bis zum 30. Juni dieses Jahres vorliegt. Deshalb haben wir uns entschlossen, das Hohe Haus zu bitten, auch dieses Gesetz bis zum 31. März des Jahres 1953 zu verlängern. Gleichzeitig aber haben wir keinen Zweifel darüber gelassen, daß es unserer Ansicht nach notwendig ist, daß der Bundeswirtschaftsminister sofort eine Überprüfung des Umfangs der Aufgaben und des Bestandes dieser Behörde vornimmt und dem Wirtschaftspolitischen Ausschuß bis zum 1. Oktober dieses Jahres darüber berichtet.
Ich möchte annehmen, daß ich damit im wesentlichen das aufgezeigt habe, was Gegenstand der Beratungen war. Wir haben uns also entschlossen, das Hohe Haus zu bitten, der Verlängerung der beiden Gesetze bis zum 31. März 1953 zuzustimmen, und wir haben uns weiter entschlossen, das Hohe Haus zu bitten, folgende Entschließung anzunehmen:
Der Bundesminister für Wirtschaft wird ersucht, die der Bundesstelle für den Warenverkehr übertragenen Aufgaben zu überprüfen und festzustellen, welche Aufgaben die Bundesstelle für den Warenverkehr in Zukunft zu erfüllen hat. Hierüber ist dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik des Deutschen Bundestages bis zum 1. Oktober 1952 erstmalig zu berichten.
Ich darf abschließend noch bemerken, daß der Bundesrat gegen die Verlängerung der Gesetze keine Einwendungen erhoben hat. Ich bitte das Hohe Haus, entsprechend unserem Vorschlag zu beschließen.