Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben zu dem vorliegenden Gesetz bereits in der ersten Lesung Stellung genommen. Wir haben klar und eindeutig erklärt, daß wir diesem Gesetz unsere Zustimmung geben werden. Wenn wir diese Erklärung abgegeben haben und sie auch heute wiederholen, so tun wir dies in erster Linie deshalb, weil wir gewillt und entschlossen sind, die Situation, die Kollege Schoettle hier geschildert hat, nicht länger andauern zu lassen.
Wir sind entschlossen, dafür zu sorgen, daß wir mit unserer Haushaltsgebarung, mit der Schaffung einwandfreier rechtlicher Grundlagen für die Haushaltsgebarung des Bundes in aller Bälde aufs laufende kommen. Ich weiß aber keinen besseren Weg, der es uns ermöglicht, dieses Ziel sofort zu erreichen, als den, den dieses Gesetz vorschreibt. Wenn wir diesen Weg gehen, werden wir eine einwandfreie und unanfechtbare Grundlage für die Haushaltsgebarung des Bundes haben.
Man soll nicht behaupten, wie Herr Schoettle das getan hat, durch dieses Gesetz werde das
Budgetrecht des Bundestages irgendwie tangiert oder in Frage gestellt.
— Davon kann gar keine Rede sein, Herr Kollege Heiland. Das Budgetrecht des Bundestages wird auch nicht laufend tangiert. Was tun wir denn den ganzen Tag im Haushaltsausschuß? Kürzlich sind wir eine ganze Woche im Haushaltsausschuß zusammengesessen. Wir haben von morgens bis abends die Nachträge zum Haushaltsplan für 1951 beraten
— ja, für 1951 , wir sind uns dabei aber alle voll und ganz darüber im klaren gewesen, daß wir mit dieser Beratung des Nachtrags für 1951 zugleich den Haushaltsplan für 1952 beraten und ihm die endgültige Gestalt geben.
— Was wollen Sie denn, Herr Kollege Mellies, was wollen Sie denn anders haben? Sie wollen die Dinge rein formal anders gestalten.
Sie hätten es gern, daß an Stelle des Nachtrags, den wir im Haushaltsausschuß beraten, und an Stelle dieses Gesetzes, das wir vor uns haben, die Zahlen, die in diesen Entwürfen stehen, in einem besonderen, in aller Form aufgestellten Haushaltsentwurf für 1952 nochmals abgedruckt werden. Sie wollen mehr Papier haben.
Uns liegt aber nichts an Formalitäten. Uns liegt an einer schnellen, klaren, sachlichen Entscheidung. Auch uns liegt daran, daß das Parlament einen Einfluß auf die Gestaltung des Haushalts hat. Aber Sie werden doch nicht ernsthaft behaupten wollen, daß dem Parlament dieser Einfluß entzogen wird. Davon kann j a kar keine Rede sein!
Jede einzelne Ziffer der Haushalte für 1951 und für 1952 unterliegt der Beschlußfassung dieses Parlaments. Deshalb ist die Behauptung, das Budgetrecht des Parlaments werde tangiert, voll und ganz unzutreffend. Sie sind nicht in der Lage, uns einen besseren Weg zu zeigen, wie man mit der Haushaltsbeschlußfassung schneller aufs laufende kommen kann, als den, den wir zu gehen vorschlagen.
Das ist ein Weg, meine Damen und Herren,
den auch andere Parlamente schon gegangen sind und nach meiner Unterrichtung auch zur Zeit gehen. Ich habe schon in früheren Jahren in dem Parlament meines Landes bei der Beschlußfassung über ein Gesetz mitgewirkt, das fast wörtlich genau gleichlautend war wie das Gesetz, das wir Ihnen jetzt zur Beschlußfassung vorlegen.
Gestern habe ich gehört, daß von der Regierung des Südweststaates vorgeschlagen wird, ein ähnliches Gesetz wie das zu machen,
das dem Hohen Hause zur Entscheidung vorliegt.
Ich kann nicht nachprüfen, ob diese Nachricht richtig ist;
aber wenn sie richtig ist, dann bitte ich Sie — —
— j a nun, ich sage' Ihnen, was ich gehört habe —,
dann bitte ich Sie, sich daran zu erinnern, daß in der Regierung des Südweststaats sechs ausgewachsene sozialdemokratische Minister sitzen!
— Das ist gar nicht wehleidig; ich stelle nur Tatsachen fest; das heißt, ich gebe nur Berichte weiter,
die mir zugegangen sind, und ich halte diese Berichte deshalb für durchaus richtig und der Wirklichkeit entsprechend, weil man es bei Anwendung
dieses Verfahrens — wie ich schon bemerkte — in
unserem Lande schon früher zuwege gebracht hat,
mit der Haushaltsgebarung in Ordnung zu kommen.
Das ist ein guter, sauberer und anständiger Weg. Deshalb werden wir diesen Weg gehen, und ich bitte Sie, meine Damen und Herren, zuzustimmen, wenn wir Ihnen vorschlagen, dieses Gesetz anzunehmen, das im übrigen bei der Bearbeitung im Haushaltsausschuß in einigen Punkten wesentlich geändert worden ist, und zwar so geändert worden ist, daß sich der Haushaltsausschuß einstimmig entschlossen hat, Anträge der verehrlichen Opposition gutzuheißen.
Wir sind Ihren Wünschen weit entgegengekommen. Sie glauben, daß dieses Gesetz dadurch eine Verbesserung erfahren hat.
Wir haben uns dieser Auffassung angeschlossen. Um so weniger haben wir einen Anlaß, Ihrer jetzigen Auffassung nachzugeben. Um so mehr haben wir einen Anlaß, Sie zu bitten, bei der nun folgenden namentlichen Abstimmung dieses Gesetz möglichst einstimmig gutzuheißen.