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ID0121603500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Mai 1952 9457 216. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. Mai 1952 Geschäftliche Mitteilungen . . . . . . 9458B, 9489 Änderung der Tagesordnung 9458C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Neubesetzung der Ausschüsse (Nr. 3318 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 514) . . . 9458D Ausschußrückverweisung 9458D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP/DPB, FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Regelung der Errichtung neuer Apotheken (Nr. 3374 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) (Nr. 3413 der Drucksachen) 9458C, D Frau Heiler (CDU), Berichterstatterin 9458D Beschlußfassung 9459A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Steigerung des Trinkmilchverbrauchs (Nr. 3323 der Drucksachen) 9459B Müller-Hermann (CDU), Anfragender 9459B, 9471D Dr. Dr. h. c. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 9460D Kriedemann (SPD) . . . . . 9463A, 9470C Eichner (FU) 9464C Dannemann (FDP) 9465B Struve (CDU) 9466C Tobaben (DP) 9468B Niebergall (KPD) 9468D Dr. Vogel (CDU) 9469C Bausch (CDU) 94'70A Leonhard (CDU) 9471C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Entwurf eines Gesetzes über das landwirtschaftliche Pachtwesen (Landpachtgesetz) (Nrn. 3395, 1812, 3188, 3325 der Drucksachen) 9472B Dr. Greve (SPD), Berichterstatter . 9472B Dr. Glasmeyer (FU) (Erklärung) . . 9472D Beschußfassung 9473A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung einiger Polizeiverordnungen auf dem Gebiet des Verkehrs mit Arzneimitteln (Nrn. 3396, 2818, 3259, 3356 der Drucksachen) . . . . 9473A Dr. Jaeger (Bayern) (CSU), Berichterstatter 9473A Beschlußfassung 9473B Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Mannschaftsrolle und Bordliste auf Binnenschiffen (Nr. 3285 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 565) 9473C Abstimmungen 9473C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Notenwechsel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kuba vom 7. September 1951 betreffend die vorläufige Regelung der Handelsbeziehungen zwischen beiden Ländern (Nr. 3283 der Drucksachen) . . 9473D Ausschußüberweisung 9473D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen über Meistbegünstigung vom 16. November 1951 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Libanon (Nr. 3291 der Drucksachen) 9474A Ausschußüberweisung 9474A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1952 (Haushaltsgesetz 1952) (Nr. 3230 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 3394 der Drucksachen) 9474A Schoettle (SPD): als Berichterstatter 9474A als Abgeordneter 9475B, 9479A Müller (Frankfurt) (KPD) 9476A Bausch (CDU) 9476D, 9479C Hoffmann (Lindlar) (FU) 947'7D Dr. Blank (Oberhausen) (FDP) . . 9478B Jaffé (DP) 9478D Abstimmungen 9475A Namentliche Schlußabstimmung 9479D, 9480D, 9482A, 9490 Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer von Vorschriften auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft (Nr. 3275 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 3409 der Drucksachen) 9480A Naegel (CDU), Berichterstatter . . 9480A Abstimmungen 9481A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Wirtschaftsprüfer im Genossenschaftswesen (Nr. 3033 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 3289 der Drucksachen) 9481A Naegel (CDU), Berichterstatter . . 9481B Abstimmungen 9482A Dritte Beratung des Entwurfs eines Bundes-Jagdgesetzes (Nrn. 1813, 3240 der Drucksachen) ; Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nr. 491) 9482B Ruhnke (SPD) 9482B Dr. Horlacher (CSU) 9483D Dr. Schmidt (Niedersachsen) (SPD) . 9484D Gibbert (CDU) 9486D Faßbender (FDP) 9488A Eichner (FU) 9488B Niebergall (KPD) 9488C Farke (DP) 9489B Abstimmungen 9489B Beratung des interfraktionellen Antrags betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 555) . . . 9489D Beschlußfassung 9489D Nächste Sitzung 9489D Zusammenstellung der namentlichen Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1952 9490 Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Namentliche Abstimmung Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1952 (Nrn. 3230, 3394 der Drucksachen) Name Abstimmung CDU/CSU Dr. Adenauer . . . . . . . . — Albers — Arndgen . . . . • • • • Ja Dr. Bartram (Schleswig-Holstein) beurlaubt Bauereisen Ja Bauknecht Ja Dr. Baur (Württemberg) . . . Ja Bausch Ja Becker (Pirmasens) Ja Blank (Dortmund) — Bodensteiner Ja Frau Brauksiepe Ja Dr. von Brentano entschuldigt Brese Ja Frau Dr. Brökelschen Ja Dr. Brönner Ja Brookmann . . . . . . . . . Ja Dr. Bucerius Ja Frau Dietz Ja Dr. Dresbach Ja Eckstein Ja Dr. Edert entschuldigt Dr. Ehlers Ja Ehren Ja Dr. Erhard — Etzel (Duisburg) Ja Etzenbach Ja Even Ja Feldmann beurlaubt Dr. Fink Ja Dr. Frey Ja Fuchs Ja Dr. Freiherr von Fürstenberg . . Ja Fürst Fugger von Glött . . . . entschuldigt Funk . . . . . . . . . . Ja Gengler Ja Gerns entschuldigt Dr. Gerstenmaier . . . . . entschuldigt Gibbert Ja Giencke Ja Dr. Glasmeyer . . . . . . . Ja Glüsing Ja Gockeln beurlaubt Dr. Götz Ja Frau Dr. Gröwel Ja Günther Ja Hagge Ja Frau Heiler Ja Heix Ja Dr. Henle beurlaubt Hilbert beurlaubt Höfler entschuldigt Hohl Ja Dr. Holzapfel — Hoogen Ja Hoppe Ja Dr. Horlacher Ja Horn Ja Name Abstimmung Huth Ja Dr. Jaeger (Bayern) Ja Junglas entschuldigt Kahn Ja Kaiser — Karpf Ja Dr. Kather beurlaubt Kemmer Ja Kemper Ja Kern . . . . . . . . . . Ja Kiesinger entschuldigt Dr. Kleindinst Ja Dr. Köhler Ja Dr. Kopf Ja Kühling Ja Kuntscher Ja Kunze Ja Dr. Laforet Ja Dr. Dr. h. c. Lehr — Leibfried Ja Lenz Ja Leonhard Ja Lücke Ja Majonica Ja Massoth Ja Mayer (Rheinland-Pfalz) . . Ja Mehs Ja Mensing beurlaubt Morgenthaler Ja Muckermann Ja Mühlenberg Ja Dr.Dr. Müller (Bonn) beurlaubt Müller-Hermann Ja Naegel Ja Neber Ja Nellen Ja Neuburger Ja Nickl Ja Frau Niggemeyer. . . . . . . Ja Dr. Niklas Ja Dr. Oesterle Ja Dr. Orth Ja Pelster Ja Pfender Ja Dr. Pferdmenges beurlaubt Dr. Povel krank Frau Dr. Probst Ja Dr. Pünder entschuldigt Raestrup Ja Rahn Ja Frau Dr. Rehling entschuldigt Frau Rösch Ja Rümmele Ja Sabel . . Ja Schäffer . . . — Scharnberg Ja Dr. Schatz Ja Schul Ja Name Abstimmung Schmitt (Mainz) Ja Schmitz Ja Schmücker Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) . . Ja Schüttler Ja Schütz entschuldigt Schuler Ja Schulze-Pellengahr Ja Dr. Semler . . . . . . . . . entschuldigt Dr. Serres beurlaubt Siebel Ja Dr. Solleder Ja Spies Ja Graf von Spreti . . . . . . Ja Stauch Ja Frau Dr. Steinbiß Ja Storch . . . . . . . . . . — Strauß Ja Struve Ja Stücklen . . . . . . . . . Ja Dr. Vogel Ja Wacker Ja Wackerzapp krank Dr. Wahl Ja Frau Dr. Weber (Essen) . . . . entschuldigt Dr. Weber (Koblenz) Ja Dr. Weiß Ja Winkelheide . . . . . . . . Ja Dr. Wuermeling . . . . . . • Ja SPD Frau Albertz . . . . . . . Nein Frau Albrecht Nein Altmaier entschuldigt Frau Ansorge . . . . . . . . Nein Dr. Arndt Nein Arnholz Nein Dr. Baade Nein Dr. Bärsch Nein Baur (Augsburg) Nein Bazille Nein Behrisch — Bergmann Nein Dr. Bergstraeßer beurlaubt Berlin Nein Bettgenhäuser Nein Bielig Nein Birkelbach entschuldigt Blachstein Nein Dr. Bleiß . . . . . . . • • Nein Böhm Nein Dr. Brill — Bromme beurlaubt Brünen Nein Cramer beurlaubt Dannebom . . . . . . . . Nein Diel Nein Frau Döhring . Nein Eichler entschuldigt Ekstrand Nein Erler entschuldigt Faller Nein Franke — Freidhof Nein Freitag Nein Geritzmann Nein Name Abstimmung Gleisner Nein Görlinger — Graf — Dr. Greve Nein Dr. Gülich Nein Happe Nein Heiland Nein Hennig Nein Henßler krank Herrmann Nein Hoecker Nein Höhne Nein Frau Dr. Hubert Nein Imig Nein Jacobi Nein Jacobs . . . . . .. . . . Nein Jahn beurlaubt Kalbfell krank Kalbitzer entschuldigt Frau Keiihack Nein Keuning Nein Kinat Nein Frau Kipp-Kaule Nein Dr. Koch — Frau Korspeter Nein Frau Krahnstöver entschuldigt Dr. Kreyssig beurlaubt Kriedemann Nein Kurlbaum beurlaubt Lange Nein Lausen beurlaubt Frau Lockmann Nein Ludwig Nein Dr. Luetkens entschuldigt Maier (Freiburg) Nein Marx entschuldigt Matzner Nein Meitmann . . . . . . . . . Nein Mellies . . . . . . . . . . Nein Dr. Menzel Nein Merten Nein Mertins Nein Meyer (Hagen) Nein Meyer (Bremen) Nein Frau Meyer-Laule Nein Mißmahl Nein Dr. Mommer entschuldigt Moosdorf Nein Dr. Mücke Nein Müller (Hessen) Nein Müller (Worms) . . . . . . Nein Frau Nadig Nein Dr. Nölting entschuldigt Nowack (Harburg) Nein Odenthal Nein Ohlig Nein Ollenhauer entschuldigt Paul (Württemberg) entschuldigt Peters - Nein Pohle Nein Dr. Preller Nein Priebe Nein Reitzner Nein Richter (Frankfurt) Nein Ritzel Nein Ruhnke Nein Runge Nein Sander krank Name Abstimmung Sassnick Nein Frau Schanzenbach Nein Dr. Schmid (Tübingen) entschuldigt Dr. Schmidt (Niedersachsen) . . . Nein Dr. Schöne Nein Schoettle Nein Dr. Schumacher krank Segitz Nein Seuffert beurlaubt Stech Nein Steinhörster Nein Stierle Nein Striebeck Nein Frau Strobel Nein Temmen Nein Tenhagen Nein Troppenz Nein Dr. Veit beurlaubt Wagner — Wehner Nein Wehr , . Nein Weinhold Nein Welke Nein Weltner Nein Dr. Wenzel Nein Wönner Nein Zühlke Nein FDP Dr. Atzenroth . . . . . . . . Ja Dr. Becker (Hersfeld) entschuldigt Dr. Blank (Oberhausen) . . . Ja Blücher — Dannemann . . . . . . . . Ja Dr. Dehler Ja Dirscherl beurlaubt Euler krank Faßbender Ja Freudenberg . . . . . . . . beurlaubt Dr. Friedrich . . . . . . . . Ja Frühwald . . . . . . . . . — Funcke beurlaubt Gaul , . . . . . . . . . . Ja Dr. von Golitschek entschuldigt Grundmann beurlaubt Dr. Hammer . . . . . . . . — Dr. Hasemann . . . . . . . Ja Dr. Hoffmann (Lübeck) . . . . Ja Dr. Hoffmann (Schönau) . . . Ja Frau Hütter krank Frau Dr. Ilk Ja Juncker beurlaubt Dr. Kneipp Ja Kühn Ja Langer — Dr. Leuze . . . . . . . . . Ja Dr. Luchtenberg . . . . . Ja Margulies Ja Mauk Ja Mayer (Stuttgart) krank Dr. Mende beurlaubt Dr. Miessner , Ja Neumayer Ja Dr. Dr. Nöll von der Nahmer . Ja Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) . . Ja Onnen . . . . . . . . . . Ja Dr. Pfleiderer . . . . . . . . . entschuldigt Name Abstimmung Dr. Preiß Ja Dr. Preusker beurlaubt Rademacher beurlaubt Rath Ja Dr. Freiherr von Rechenberg . entschuldigt Revenstorff Ja Dr. Schäfer Ja Dr. Schneider Ja Stahl Ja Stegner Ja Dr. Trischler Ja Dr. Wellhausen Ja Wirths — Dr. Zawadil beurlaubt DP-DPB Ahrens entschuldigt Bahlburg Ja Frau Bieganowski Ja Eickhoff — Ewers Ja Farke Ja Dr. Fricke beurlaubt Frommhold Ja Hellwege — Jaffé Ja Frau Kalinke . . . . . . . . Ja Kuhlemann . . . . . . . . beurlaubt Dr. Leuchtgens Ja Löfflad Ja Matthes Ja Dr. von Merkatz . . . . . . . entschuldigt Dr. Mühlenfeld . . . . . . . Ja Dr. Ott . . . . . . . . Ja Reindl Ja Schmidt (Bayern) Ja Schuster Ja Dr. Seebohm . . . . . . . . — Tobaben Ja Wallner Ja Walter Ja Wittenburg . . . . . . . . Ja FU Freiherr von Aretin . . . . Ja Frau Arnold krank Dr. Bertram (Soest) . . . . . beurlaubt Dr. Besold enthalten Clausen Nein Dr.-Ing. Decker entschuldigt Determann krank Eichner . . enthalten Dr. Etzel (Bamberg) Nein Hoffmann (Lindlar) Nein Lampl enthalten Mayerhofer Ja Dr. Meitinger Nein Fürst zu Oettingen-Wallerstein . krank Pannenbecker . . . . . . . . Nein Name Abstimmung Parzinger Ja Dr. Reismann entschuldigt Ribbeheger Nein Volkholz — Wartner enthalten Frau Wessel Nein Willenberg Nein KPD Agatz beurlaubt Fisch Nein Gundelach Nein Harig Nein Kohl (Stuttgart) Nein Müller (Frankfurt) Nein Niebergall . . . . . . . . Nein Paul (Düsseldorf) Nein Reimann beurlaubt Renner _ — Name Abstimmung Rische beurlaubt Frau Strohbach . . . . . . Nein Frau Thiele beurlaubt Vesper . . . . . . . beurlaubt Fraktionslos Aumer Ja Donhauser . . . . . . . . . Ja Dr. Dorls Nein Fröhlich- krank Goetzendorff Nein Hedler enthalten Frau Jaeger (Hannover) . . . . Ja Dr. Keller enthalten Loritz beurlaubt Müller (Hannover) . . . . . . — von Thadden . . . . . . . . — Tichi krank Wittmann Ja Zusammenstellung der Abstimmung: I Abstimmung Abgegebene Stimmen . . . 289 Davon: Ja 168 Nein 115 Stimmenthaltung • 6 Zusammen wie oben . . . . 289 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung CDU/CSU Dr.. Friedensburg beurlaubt Dr. Krone Ja Lemmer beurlaubt Frau Dr. Maxsein Ja Dr. Tillmanns entschuldigt SPD Brandt beurlaubt Dr. Koenigswarter Nein Löbe Nein Neubauer Nein Name Abstimmung Neumann beurlaubt Dr. Schellenberg krank Frau Schroeder (Berlin) . . . entschuldigt Schröter (Berlin) Nein Frau Wolff Nein FDP Dr. Henn Ja Hübner Ja Frau Dr. Mulert Ja Dr. Reif Ja Dr. Will Ja Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen . . . . 12 Davon Ja . . . . . .. . . . 7 Nein . . . . . . . . 5 Stimmenthaltung . . . . — Zusammen wie oben 12
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages hat sich mit dem ihm überwiesenen Gesetzentwurf über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1952 beschäftigt. Ich habe Ihnen über die Beratungen des Ausschusses folgenden Bericht zu erstatten.
    Das Gesetz ist in den Beratungen des Ausschusses in einigen Punkten verändert worden. Ein Teil der Änderungen ergibt sich einfach aus der Tatsache, daß der im Entwurf erwähnte Nachtrag für den Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1951 noch nicht verabschiedet ist, so daß die Bezugnahme auf diesen Nachtrag im endgültigen Text des Gesetzes geändert werden mußte. Das betrifft die §§ 1 und 2 des Gesetzes.
    In § 3 hat der Ausschuß eine strikte Ermächtigung des Bundesministers der Finanzen in eine Kann-Bestimmung umgewandelt, wie überhaupt die Meinung vertreten wurde, daß in dem Gesetz zu oft von Ermächtigungen die Rede war. Das ist aber angesichts der Zweckbestimmung des Gesetzes kaum in allen Fällen zu vermeiden. In § 3 ist ferner eine Änderung insofern vorgenommen, als die Einnahmen ebenfalls einbezogen worden sind. Danach kann der Bundesfinanzminister Änderungen der Zweckbestimmungen und Erläuterungen vornehmen, wenn sich dies aus der Notwendigkeit der Anpassung an die im Rechnungsjahr 1952 bestehenden Verhältnisse als notwendig erweist. Es ist ganz klar, daß bei der Methode der Wiederholung eines Haushaltsplans im folgenden Haushaltsjahr in einer Reihe von Punkten die Zweckbestimmung des vorhergehenden Haushaltsjahrs nicht mehr zutrifft und daß deshalb in irgendeiner Weise eine Anpassung vorgenommen werden muß, ohne daß dadurch wesentliche Teile des Haushaltsplans in ihrem Charakter geändert werden. Eine solche redaktionelle Änderungsmöglichkeit ist also in § 3 vorgesehen. Der Ausschuß stützte sich dabei ausdrücklich auf die Begründung, die die Regierung in ihrem Entwurf diesem Paragraphen gegeben hatte, eine Begründung, die ausschließt, daß auch materielle Änderungen auf diesen § 3 gestützt werden können.
    Eine wesentliche Änderung ist in § 4 durch die Ausschußberatung erfolgt. Hier ist die Ermächtigung des Bundesfinanzministers, Ausgaben bis zu 500 000 DM in eigener Zuständigkeit ohne Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags vorzunehmen, auf 300 000 DM beschränkt worden. Ich darf hinzufügen, daß dieser Beschluß einstimmig gefaßt worden ist. Schließlich hat sich auch das Bundesfinanzministerium der höheren Einsicht des Haushaltsausschusses gefügt und zugestimmt, daß seine Ausgabeermächtigung etwas stärker begrenzt wird, als es ursprünglich in dem Entwurf der Regierung vorgesehen war. Es ist ja kein Geheimnis, daß die Methode der Wiederholung des Haushaltsplans nicht allseitige Zustimmung gefunden hat. Es hat sich im Ausschuß gezeigt, daß man einstimmig der Auffassung war, die Gefahr, die in dieser Methode liege, solle wenigstens insoweit eingedämmt werden, daß man die Ermächtigung des Herrn Bundesfinanzministers nicht allzu üppig in die Halme schießen läßt. Der Haushaltsausschuß ist nach dem jetzigen Wortlaut des § 4 außerdem in jedem Fall heranzuziehen, wo eine Ausgabe über 300 000 DM sich als notwendig erweist. Der Vorschlag im Regierungsentwurf, die Zustimmung des Haushaltsausschusses in Fällen erst nachträglich einzuholen, wo sich eine dringende Notwendigkeit ergibt und wo ein Aufschub nicht zu rechtfertigen ist, ist ebenfalls durch einstimmigen Beschluß des Ausschusses gestrichen worden, weil sich in der Praxis ergeben hat. daß das Bundesfinanzministerium in jedem Fall in der Lage sein wird, den Haushaltsausschuß des Bundestags anzurufen, und daß sich keine zeitlichen Schwierigkeiten ergeben müssen, wenn das innerhalb der vernünftigen Frist getan wird.
    In § 7 Abs. 2 des Gesetzes ist dann ein Vorschlag des Bundesrats aufgenommen worden, der eine gesetzliche Verpflichtung festlegen soll, den Haushaltsplan, wie er sich aus dem Haushaltsplan 1951 und dem dazugehörenden Nachtrag sowie aus dem Nachtrag für 1952 insgesamt ergibt, bekanntzugeben. Das ist an sich eine Selbstverständlichkeit und ist immer geschehen. Der Bundesrat war aber der Meinung, daß diese Bestimmung am besten im Gesetz enthalten sei, damit gar kein Zweifel darüber entstehen kann, daß dieser Wiederholungshaushalt zusammen mit seinen Annexen — ein neuerdings beliebtes Wort — auf alle Fälle auch tatsächlich in vollem Umfang der Öffentlichkeit und dem Parlament zugängig gemacht wird.
    Einen anderen Vorschlag des Bundesrats konnte der Haushaltsausschuß nicht berücksichtigen. Der Bundesrat wollte nämlich in § 4 Abs. 2 einen Halbsatz eingefügt wissen, wonach nicht nur der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages, sondern auch der Finanzausschuß des Bundesrats zustimmen sollte oder wenigstens angehört werden sollte, wenn der Bundesfinanzminister Ausgaben über 500 000 und nun 300 000 DM tätigen will. Wir waren im Ausschuß der Meinung, daß keinerlei Begründung dafür gegeben werden kann, daß der Bundesrat in diesem Stadium der Abwicklung eines Haushaltsplans mit entscheiden oder daß irgendeines seiner Organe herangezogen werden soll, weil der Bundesrat seine gesetzliche Möglichkeit der Mitwirkung an der Festlegung des


    (Schoettle)

    Haushaltsplans dadurch erschöpft, daß er erstens im Vorstadium der Einbringung eines Gesetzes drei Wochen Zeit hat und bei der endgültigen Verabschiedung wieder drei Wochen, um seine eigene Stellungnahme zu erarbeiten. In der Zwischenzeit ist eine Mitwirkung des Bundesrats bei der Erledigung eines Haushaltsplans nicht möglich. Infolgedessen hat der Haushaltsausschuß diesem Vorschlag nicht beitreten können.
    Ich habe die Aufgabe, als Berichterstatter des Haushaltsausschusses dem Hause die Annahme dieses Gesetzentwurfs in der vom Ausschuß beschlossenen Form zu empfehlen. Als Redner meiner Fraktion werde ich nachher einen anderen Standpunkt vertreten.

    (Heiterkeit.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich rufe auf zur zweiten Beratung: §§ 1,— 2,— 3,— 4,— 5,— 6,— 7, - 8, —Einleitung und Überschrift. — Keine Wortmeldungen.
Ich bitte die Damen und Herren, die diesen aufgerufenen Paragraphen, der Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Ich darf unterstellen, daß das erste die Mehrheit war. Ich glaube, der Vorstand ist sich darüber einig. Wir kommen ja noch zur Schlußabstimmung, und ich nehme an, daß sich das Haus inzwischen dann noch füllen wird.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache der
dritten Beratung.
Ich darf dem Redner der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei, dem Herrn Abgeordneten Schoettle, zunächst das Wort im Rahmen der Aussprachezeit von 60 Minuten geben.
Zuvor darf ich noch darauf hinweisen, daß der Herr Vorsitzende des Rechtsausschusses mich gebeten hat, den Rechtsausschuß zu informieren, daß die vereinbarte Sitzung um 16 Uhr in Zimmer S 206 stattfinden soll.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, daß bereits bei der ersten Lesung dieses Gesetzes über die Fragwürdigkeit der Methode so viel gesagt worden ist, daß ich mich in diesem Stadium der Beschlußfassung auf einige wenige Bemerkungen beschränken kann. Die Vertreter der sozialdemokratischen Fraktion haben bei den Ausschußberatungen in einer Reihe von Fragen die Mehrheit des Ausschusses davon überzeugen können, daß ihre Vorschläge richtig sind. Infolgedessen ist die Beschlußfassung in allen Punkten, wo Änderungen des Gesetzes vorgenommen wurden, in der Regel einstimmig erfolgt. Wir haben damit gezeigt, daß es uns bei unserer Arbeit im Ausschuß darauf ankommt, ein Gesetz so zu formulieren, daß es unter sachlichen Gesichtspunkten und nach seinem materiellen Inhalt hin vertreten werden kann.
    Wir sind indessen nicht in der Lage, dem Gesetz zuzustimmen, einmal, weil wir glauben, daß die Methode anfechtbar ist. Ich will mich hier nicht mit der Frage auseinandersetzen, ob verfassungsrechtliche Bedenken gegen die hier angewandte Art der Verabschiedung eines Haushaltsplans für ein ganzes Haushaltsjahr sprechen, nämlich die Art der einfachen Wiederholung eines Haushaltsplans aus dem bereits abgelaufenen Haushaltsjahr. Das Bundesjustizministerium soll über diese Frage ein Rechtsgutachten erstattet haben, das dem Haushaltsausschuß noch nicht vorgelegen hat. Ich kann mich zum Inhalt dieses Gutachtens nicht äußern, aber vielleicht wird sich noch Gelegenheit geben, auch die verfassungsrechtliche Seite der Frage zu erörtern.
    Andererseits sind wir nicht nur auf Grund der sachlichen Bedenken gegen die Methode außerstande, dem Gesetz zuzustimmen, sondern auch aus den Ihnen hier im Hause sehr oft dargelegten politischen Gründen. Wir glauben, daß die Politik, die letzten Endes auch hinter der Haushaltsgesetzgebung steht, bedenklich, ja gefährlich ist und daß wir der Regierung, die diese Politik vertritt und die wir auf allen Gebieten der politischen Auseinandersetzung bekämpfen, nicht dadurch ein Vertrauensvotum aussprechen können, daß wir ihrem Haushaltsplan zustimmen.
    Es handelt sich auch nicht nur um ein einfaches Gesetz. Das Gesetz hat zwar nur acht oder neun Paragraphen; aber hier wird doch tatsächlich eine Sache übers Knie gebrochen, die das Leben des gesamten Staates, das gesamte öffentliche Leben, ja sogar das Leben jedes einzelnen Bürgers im Staate berührt. Eine Haushaltsberatung, wie wir sie hier vorgenommen haben, ist doch eigentlich im Grunde genommen eine Farce und nicht das, was man von einer solchen Beratung erwarten sollte.
    Ich nenne Ihnen in diesem Zusammenhang nur einige Zahlen. Sie mögen daraus ersehen, zu welchem Punkt uns die anomale Lage in der Haushaltsgesetzgebung der Bundesrepublik bis jetzt geführt hat. In diesen Tagen wird den Mitgliedern des Hohen Hauses eine Vorlage unterbreitet — ich glaube, sie ist sogar schon ausgegeben worden —, die Drucksache Nr. 3351. In dieser Drucksache finden Sie eine Zusammenstellung der Vorwegbewilligungsbeschlüsse, die der Haushaltsausschuß auf Grund des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 und auf Grund der drei Änderungsgesetze zu diesem ersten Gesetz über die vorläufige Haushaltsführung gefaßt hat. Das Ergebnis ist: Für das Rechnungsjahr 1950 hat der Ausschuß, der im Grunde genommen nur ein Instrument des Hohen Hauses sein soll, Vorwegbewilligungen im Gesamtbetrag von dreieinhalb Milliarden DM beschlossen!

    (Hört! Hört! links.)

    Ich glaube, daß eine Ermächtigung an einen Ausschuß, die solche Konsequenzen hat, viel, viel weiter geht, als das Parlament es verantworten kann. Wenn ich hinzufüge, daß vom Haushaltsausschuß für das Rechnungsjahr 1951 inzwischen erneut 2,6 Milliarden DM vorweg bewilligt werden mußten, können Sie sehen, was dieser Ausschuß im Laufe des Zeitraumes vom September 1950 an bis heute an Verantwortung auf sich geladen hat. Er hat mehr als 6 Milliarden DM Ausgaben des Bundes, die Einrichtung von Planstellen, die Schaffung von neuen Behörden, Ausgaben für alle möglichen sächlichen und persönlichen Zwecke beschlossen, ohne daß das Parlament im wesentlichen dabei wirklich mitsprechen konnte. Ich glaube, meine Damen und Herren, Sie werden mir zustimmen, daß eine solche Methode auf die Dauer zu unmöglichen Zuständen führt und das Haushaltsrecht des Parlaments geradezu zu einer Komödie macht. Wir sind auch aus diesem Grunde nicht in der Lage, dem Gesetz, das jetzt zur Abstimmung steht, zuzustimmen.
    Ich darf im übrigen im Namen meiner Fraktion namentliche Abstimmung beantragen, weil es


    (Schoettle)

    sich hier nicht um eine Bagatelle, sondern um das
    wichtigste Gesetz handelt, das das Parlament im
    Laufe eines Haushaltsjahres zu beschließen hat.

    (Beifall bei der SPD.)