Rede von
Dr.
Hermann
Ehlers
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, Sie haben die Erklärung gehört. Weitere Erklärungen werden nicht gewünscht. Ich komme zur Abstimmung über den Antrag des Vermittlungsausschusses Drucksache Nr. 3395, über den gemeinsam abzustimmen ist. Ich bitte die Damen und Herren, die für den Antrag des Vermittlungsausschusses sind, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letzte ist die Mehrheit. Der Antrag des Vermittlungsausschusses ist abgelehnt.
Ich rufe auf Punkt 3 der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung einiger Polizeiverordnungen auf dem Gebiet des Verkehrs mit Arzneimitteln (Nrn. 3396, 2818, 3259, 3356 der Drucksachen).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Dr. Jaeger. Ich bitte ihn, das Wort zu nehmen.
Dr. Jaeger Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag hat in der 205. Sitzung vom 23. April 1952 den Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung einiger Polizeiverordnungen auf dem Gebiet des Verkehrs mit Arzneimitteln angenommen. Der Bundesrat hat in der 84. Sitzung vom 9. Mai dieses Jahres den Vermittlungsausschuß angerufen. Er hat hierbei den Antrag gestellt, den Sie aus der Drucksache Nr. 3396 entnehmen können. Der Vermittlungsausschuß hat in der 35. Sitzung vom 23. Mai dieses Jahres mit 14 Stimmen gegen 1 Stimme bei einer Enthaltung diesen Antrag angenommen.
Durch die Änderung, die in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Bundesregierung erfolgt ist, wird neben den bisher schon aufgeführten Vorschriften der § 2 Buchstabe a der Polizeiverordnung über die Abgabebeschränkung für weibliche Geschlechtshormone und andere Arzneimittel vom 13. März 1941 in der Fassung der Polizeiverordnung zur Abänderung der Polizeiverordnung über die Abgabebeschränkung für weibliche Geschlechtshormone und andere Arzneimittel vom 27. Februar 1942 aufgehoben. Bei den von § 2 Buchstabe a der genannten Verordnung betroffenen Stoffen und Zubereitungen sind nach Auskunft von Herrn Staatssekretär Bleek im Ausschuß bisher keine schädlichen Wirkungen festgestellt worden. Es erscheint deshalb unbedenklich, sie von der Rezeptpflicht freizustellen. Das Verbot der Herstellung, Einführung, Ankündigung und des Verkaufs antikonzeptioneller Mittel durch die Polizeiverordnung über Verfahren, Mittel und Gegenstände zur Unterbrechung und Verhütung von Schwangerschaften vom 21. Januar 1941 wird hierdurch nicht berührt. Einer Anregung, auch diese Polizeiverordnung aufzuheben, konnte aus staatsrechtlichen Gründen im Zusammenhang mit dem hier zur Beratung stehenden Gesetz seitens des Vermittlungsausschusses nicht nähergetreten werden.
Der Ausschuß empfiehlt Ihnen deshalb, seinem Antrag zuzustimmen.