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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 213. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1952 9347 213. Sitzung Bonn, Freitag, den 16. Mai 1952 Geschäftliche Mitteilungen 9348D, 9357D, 9358B, 9385A, B, 9393D, 9403B Kleine Anfrage Nr. 254 der Fraktion der SPD betr. Fall Kemritz (Nrn. 3237, 3379 der Drucksachen) 9349A Vorlage der Eröffnungsbilanz, der Bilanz vom 30. September 1950 und des Geschäftsberichts der Überleitungsstelle für das Branntweinmonopol (Nr. 3381 der Drucksachen) 9349A Glückwünsche zum 71. Geburtstag des Abg. Tichi 9349B (B) Änderungen der Tagesordnung 9349B Einspruch des Abg. Renner gegen seinen Ausschluß in der 211. Sitzung für 20 Sitzungstage (Umdruck Nr. 559) . . 9549B, 9383A Mellies (SPD) (Erklärung) 9383A Beschlußfassung 9383B Zurückziehung des Antrags der Fraktion der FU betr. Generalvertrag und Zusatzverträge (Nr. 3365 der Drucksachen) . . 9349C Fortsetzung und Schluß der dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen Allgemeinen Lastenausgleich (Nrn. 1800, zu 1800, 3300, zu 3300 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 490, 515; Änderungsanträge Umdrucke Nrn. 516 bis 519, 521 bis 526 (neu), 527 bis 553, 556 bis 558, 564; Entschließungen Nr. 3373 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 560 bis 563) 9349C, 9357D, 9383B Fortsetzung der Einzelberatung: § 268, Hauptentschädigung, Schadensbetrag 9349C §§ 269 bis 275, Grundbetrag: Ohlig (SPD) 9349D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 9351B Müller (Frankfurt) (KPD) 9352A Ehren (CDU) 9354A Kunze (CDU) (zur Geschäftsordnung) 9355C Abstimmungen . . . . 9354C, 9355B, 9358C namentliche Abstimmung (Umdruck Nr. 518 Ziffer 12) 9354C, 9405 Beratung unterbrochen 9355C §§ 276 bis 278, Eingliederungsdarlehen, Aufbaudarlehen: Dr. von Golitschek (FDP) 9357D Kriedemann (SPD) 9358A Kunze (CDU) 9358A Abstimmungen 9358B §§ 280 bis 283, Arbeitsplatzdarlehen: Kriedemann (SPD) 9358C Frau Krahnstöver (SPD) 9358D Abstimmungen 9359C § 291, Unterhaltshilfe: Arndgen (CDU) 9359D Kohl (Stuttgart) (KPD) 9360B Abstimmungen 9360C § 300, Krankenversicherung: Frau Kalinke (DP) 9360D Abstimmung 9361B §§ 304, 315, Beitrag der öffentlichen Haushalte: Heiland (SPD) 9361C Müller (Frankfurt) (KPD) 9362D Kunze (CDU) 9363A Seuffert (SPD) 9363C Abstimmungen 9363D, 9382A, B namentliche Abstimmung zu § 315 . . 9382B, 9383D, 9384D, 9385A, 9405 § 326, Wohnraumhilfe: Dr. Bertram (FU) 9364B Abstimmung 9383B §§ 340 und 341, Kontrollausschuß und Ständiger Beirat: Heiland (SPD) . . . 9364B Dr. Zawadil (FDP) 9364D Schütz (CSU) 9365A Abstimmungen 9383C §§ 350 und 354, Sondervorschriften über die Verwendung von Mitteln und für Berlin: Seuffert (SPD) 9365A namentliche Abstimmung zu § 350 . 9383D, 9384D, 9385A, 9405 § 391, Vorbehalt einer Altsparerregelung: Dr. Besold (FU) 9365B Abstimmung 9383D § 397, Äderung des Feststellungsgesetzes, Einheitswert: Dr. Trischler (FDP) 9365C Abstimmung 9384A §§ 19 und 20 a 9365D, 9380D Dr. Atzenroth (FDP) 9381A Kunze (CDU) 9381B Abstimmungen 9382A Entschließungen (Nr. 3373 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 560 bis 563): Meyer (Bremen) (SPD) 9366A Dr. Bucerius (CDU) . . . . 9366C, 9374B Seuffert (SPD): zur Geschäftsordnung 9366D zur Sache 9368A, 9376B, 9381D Frau Korspeter (SPD) 9367A Pohle (SPD) 9367C Frau Strobel (SPD) 9367D Lücke (CDU) 9370B Dr. Preusker (FDP) 9370D Loritz (Fraktionslos) 9371C Paul (Düsseldorf) (KPD) 9372C Dr. Bertram (FU) 9373B Wirths (FDP) 9378A Dr. Kather (CDU) 9378C Kriedemann (SPD) . . . 9380A, D, 9381A Dr. Wuermeling (CDU) 9380C Kunze (CDU) 9381B, C, 9384A Abstimmungen bzw. Ausschußüberweisungen 9381C, 9382A, 9384A namentliche Abstimmung über die Entschließung Nr. 3373 der Druchsachen 9384D, 9385A, B, 9405 Beratung unterbrochen . . . . 9382B, 9385B Erklärungen zur Schlußabstimmung: Schoettle (SPD) 9385C Fisch (KPD) 9386A Gengler (CDU) (zur Geschäftsordnung) 9388B Loritz (Fraktionslos) 9388C Dr. Keller (Fraktionslos) 9389B Dr. von Golitschek (FDP) 9389C Wittmann (Fraktionslos) 9389D Dr. Bertram (FU) 9390A von Thadden (Fraktionslos) . . . 9390C Kunze (CDU) 9391A namentliche Schlußabstimmung 9391C, 9393D, 9405 Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Generalvertrag und Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (Nr. 3363 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Vorbeugende Feststellungsklage wegen des Wehrbeitrages (Nr. 3364 der Drucksachen) 9349B, 9355C Dr. Arndt (SPD) 9355D Dr. Gerstenmaier (CDU) 9357A Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 9357C Ausschußüberweisungen 9357B, C Beratung er Übersicht Nr. 53 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 497) 9382B Beschlußfassung 9382B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung (Nr. 3284 der Drucksachen) 9382B Ausschußüberweisung 9382C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrts- und Rheinschiffahrtssachen (Nr. 3303 der Drucksachen) . . 9382C Ausschußüberweisung 9382C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung von Zuständigkeiten auf den Gebieten des Bürgerlichen Rechts, des Handelsrechts und des Strafrechts (Zuständigkeitsergänzungsgesetz) (Nr. 3313 der Drucksachen) 9382C Ausschußüberweisung 9382C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Kostenrechts (Nr. 3336 der Drucksachen) 9382C Ausschußüberweisung 9382D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über weitere Ergänzungen und Änderungen des D-Mark-Bilanz-Gesetzes sowie über die Ausgaben von Aktien in Deutscher Mark (Zweites D -Mark-Bilanz-Ergänzungsgesetz) (Nr. 3342 der Drucksachen) 9382D Ausschußüberweisung 9382D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Erfindungen von Arbeitnehmern und Beamten (Nr. 3343 der Drucksachen) 9382D Ausschußüberweisung 9382D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Erhöhung der Einkommensgrenzen in der Sozialversicherung und der Arbeitslosenversicherung (Nr. 3350 der Drucksachen) 9383A Ausschußüberweisung 9383A Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. vorbeugende Feststellungsklage wegen des Wehrbeitrages — Verfahren des Bundesverfassungsgerichts über den Antrag Luise Albertz u. a. (Nrn. 3364, 3380 der Drucksachen) 9391D Dr. Kopf (CSU), Berichterstatter . 9391D Dr. Arndt (SPD) 9394A, 9402B Dr. von Merkatz (DP) 9395D Dr. Ehlers (CDU) 9397C, 9402A Fisch (KPD) 9399A Dr. Becker (Hersfeld) 9400B Ritzel (SPD) 9401C Loritz (Fraktionslos) 9402D Beschlußfassung 9403B Nächste Sitzung, Termin und Tagesordnung: zur Geschäftsordnung: Erler (SPD) 9403C Dr. Gerstenmaier (CDU) 9404B von Thadden (Fraktionslos) . . . 9404C Beschluß 9404C, D Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen Allgemeinen Lastenausgleich: 1. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 269 (Umdruck Nr. 518 Ziffer 12) 9405 2. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 315 (Umdruck Nr. 518 Ziffer 18) 9405 3. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 350 Abs. 1 (Umdruck Nr. 518 (Ziffer 20) 9405 4. über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP/ DPB (Nr. 3373 der Drucksachen) . . . 9405 . 5. Schlußabstimmung über den Gesetzentwurf 9405 Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Namentliche Abstimmungen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen Allgemeinen Lastenausgleich 1. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 269 (Umdruck Nr. 518 Ziffer 12) 2. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD) zu § 315 (Umdruck Nr. 518 Ziffer 18) 3. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 350 Abs. 1 (Umdruck Nr. 518 Ziffer 20) 4. über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP/ DPB (Nr. 3373 der Drucksachen) 5. Schlußabstimmung über den Gesetzentwurf. Name 1. 2. 3. 4. 5. Abstimmung CDU/CSU Dr. Adenauer Nein -- — — Ja Albers Nein Nein Nein Ja Ja Arndgen Nein Nein Nein Ja Ja Bauereisen Nein Nein Nein Ja Ja Bauknecht Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Baur (Württemberg) Nein Nein Nein Ja Ja Bausch enthalten Nein Nein Ja Ja Becker (Pirmasens). . enthalten Nein Nein Ja Ja Blank (Dortmund) . Nein Nein Nein Ja Ja Bodensteiner enthalten Nein Nein Ja Ja Frau Brauksiepe krank krank krank krank krank Dr. von Brentano Nein Nein Nein Ja Ja Brese Nein Nein- Nein Ja Ja Frau Dr. Brökelschen Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Brönner Nein Nein Nein Ja Ja Brookmann Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Bucerius Nein Nein Nein Ja Ja Frau Dietz Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Dresbach entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Ja Eckstein Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Edert Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Ehlers Nein Nein Nein Ja Ja Ehren Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Erhard Nein Nein Nein Ja Ja Etzel (Duisburg) Nein Nein Nein Ja Ja Etzenbach Nein Nein Nein Ja Ja Even enthalten Nein Nein Ja Ja Feldmann Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Fink Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Frey Nein Nein Nein Ja Ja Fuchs Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Freiherr von Fürstenberg Nein Nein Nein Ja Ja Fürst Fugger von Glött . Nein Nein Nein Ja Ja Funk Nein Nein Nein Ja Ja Gengler Nein Nein Nein Ja Ja Gerns . entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Gerstenmaier Nein Nein Nein Ja Ja Gibbert Nein Nein Nein Ja Ja Giencke Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Glasmeyer Nein Nein Nein Ja Ja Glüsing Nein Nein Nein Ja Ja Gockeln — — — — Ja Dr. Götz Nein Nein Nein Ja Ja Name 1. 2. 3. 4. 5. Abstimmung Frau Dr. Gröwel Nein Nein Nein Ja Ja Günther Nein Nein Nein Ja Ja Hagge Nein Ja Nein Ja Ja Frau Heiler Nein Nein Nein Ja Ja Heix Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Henle Nein Nein Nein Ja Ja Hilbert entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Höfler Nein Nein Nein Ja Ja Hohl Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Holzapfel — — — — — Hoogen Nein Nein Nein Ja Ja Hoppe Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Horlacher Nein Nein Nein Ja Ja Horn enthalten Nein Nein Ja Ja Huth Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Jaeger (Bayern) . Nein Ja Nein Ja Ja Junglas Nein enthalten Nein Ja Ja Kahn Nein Nein Nein Ja Ja Kaiser Nein Nein Nein Ja Ja Karpf Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Kather Nein Nein Nein Ja Ja Kemmer Nein Nein Nein Ja Ja Kemper Nein Nein Nein Ja Ja Kern krank krank krank krank krank Kiesinger Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Kleindinst Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Köhler Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Kopf . Nein Nein Nein Ja Ja Kühling Nein Nein Nein Ja Ja Kuntscher Nein Nein Nein Ja Ja Kunze Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Laforet Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Dr. h. C. Lehr .. . Nein Nein Nein Ja Ja Leibfried Nein Nein Nein .Ta Ja - Lenz entschuld. Nein Nein Ja Ja Leonhard Nein Nein Nein Ja Ja Lücke Nein Nein Nein Ja Ja Majonica Nein Nein Nein Ja Ja Massoth Nein Nein Nein Ja Ja Mayer (Rheinland-Pfalz) Nein Nein Nein Ja Ja Mehs Nein enthalten Nein Ja Ja Mensing Nein Nein Nein Ja Ja Morgenthaler Nein Nein Nein Ja Ja Muckermann Nein Nein Nein Ja Ja Mühlenberg enthalten Nein Nein Ja Ja Dr. Dr. Müller (Bonn) . . Nein Nein Nein Ja Ja Müller-Hermann entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Naegel entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Ja Neber enthalten Nein Nein Ja Ja Nellen Nein Nein Nein Ja Ja Neuburger Nein Nein Nein Ja Ja Nicki Nein Nein Nein Ja Ja Frau Niggemeyer Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Niklas Nein — — — Ja Dr. Oesterle Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Orth Nein Nein Nein Ja Ja Pelster Nein Nein Nein Ja Ja Pfender enthalten Nein Ja Ja Ja Dr. Pferdmenges Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Povel Nein Nein Nein Ja Ja Frau Dr. Probst Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Pünder Nein Nein Nein Ja. Ja Raestrup Nein Nein Nein Ja Ja Rahn Nein Nein Nein Ja Ja Frau Dr. Rehling Nein Nein Nein Ja Ja Frau Rösch Nein Nein Nein Ja Ja Rümmele Ja enthalten Nein Ja Ja Sabel enthalten Nein Nein Ja Ja Name 1. 2. 3. 4. 5. Abstimmung Schäffer Nein — — Ja Scharnberg Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Schatz enthalten Nein Nein Ja Ja Schill Nein Nein Nein Ja Ja Schmitt (Mainz) Nein Nein Nein Ja Ja Schmitz Nein Nein Nein Ja Ja Schmücker. . Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Schüttler Nein Nein Nein Ja Ja Schütz Nein Nein Nein Ja Ja Schuler krank krank krank krank krank Schulze-Pellengahr. Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Semler Nein entschuld. entschuld. entschuld. Ja Dr. Serres Nein Nein • Nein Ja Ja Siebel Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Solleder Nein Nein Nein Ja Ja Spies Nein Nein Nein Ja Ja Graf von Spreti Nein — Nein Ja Ja Stauch beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Dr. Steinbiß Nein Nein Nein Ja Ja Storch Nein Nein Nein Ja Ja Strauß Nein Nein Nein Ja Ja Struve Nein Nein Nein Ja Ja Stücklen Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Vogel Nein Nein Nein Ja Ja Wacker Nein Nein Nein Ja Ja Wackerzapp krank krank krank krank krank Dr. Wahl Nein Nein Nein Ja Ja Frau Dr. Weber (Essen) Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Weber (Koblenz) . Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Weiß Nein Nein Nein Ja Ja Winkelheide Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Wuermeling Nein Nein Nein Ja Ja SPD Frau Albertz Ja Ja Ja Nein Nein Frau Albrecht Ja Ja Ja Nein Nein Altmaier Ja Ja Ja Nein Nein Frau Ansorge Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Arndt Ja Ja Ja Nein Nein Arnholz Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Baade Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Bärsch Ja Ja Ja Nein Nein Baur (Augsburg) Ja Ja Ja Nein Nein Bazille Ja Ja Ja Nein Nein Behrisch Ja • Ja Ja Nein Nein Bergmann Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Bergstraeßer Ja Ja Ja Nein Nein Berlin Ja Ja Ja Nein Nein Bettgenhäuser Ja Ja Ja Nein Nein Bielig Ja Ja Ja Nein Nein Birkelbach Ja Ja Ja Nein Nein Blachstein Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Bleiß Ja Ja Ja Nein Nein Böhm Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Brill Ja entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Bromme Ja Ja Ja Nein Nein Brünen Ja Ja Ja Nein Nein Cramer Ja Ja Ja Nein Nein Dannebom Ja Ja Ja Nein Nein Diel Ja Ja Ja Nein Nein Frau Döhring Ja Ja Ja Nein Nein Eichler entschuld. Ja Ja Nein Nein Ekstrand Ja Ja Ja Nein Nein Erler Ja Ja Ja Nein Nein Faller Ja Ja Ja Nein Nein Franke Ja Ja Ja Nein Nein Freidhof Ja Ja Ja Nein Nein Freitag beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Name 1. 2. 3. 4. 5. Abstimmung Geritzmann Ja Ja Ja Nein Nein Gleisner Ja Ja Ja Nein Nein Görlinger Ja Ja Ja Nein Nein Graf Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Greve Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Gülich krank krank krank krank krank Happe Ja Ja Ja Nein Nein Heiland Ja Ja Ja Nein Nein Hennig Ja Ja Ja Nein Nein Henßler krank krank krank krank krank Herrmann Ja Ja Ja Nein Nein Eloecker Ja Ja Ja Nein Nein Höhne Ja Ja Ja Nein Nein Frau Dr. Hubert Ja Ja Ja Nein Nein Imig Ja Ja Ja Nein Nein Jacobi Ja Ja Ja Nein Nein Jacobs Ja Ja Ja Nein Nein Jahn Ja Ja Ja Nein Nein Kalbfell krank krank krank krank krank Kalbitzer Ja Ja Ja Nein Nein Frau Keilhack Ja Ja Ja Nein Nein Keuning Ja Ja Ja Nein Nein Kinat Ja Ja Ja Nein Nein Frau Kipp-Kaule Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Koch Ja Ja Ja Nein Nein Frau Korspeter Ja Ja Ja Nein Nein Frau Krahnstöver . Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Kreyssig Ja Ja Ja Nein Nein Kriedemann Ja Ja Ja Nein Nein Kurlbaum Ja Ja Ja Nein Nein Lange Ja Ja Ja Nein Nein Lausen Ja Ja Ja Nein Nein Frau Lockmann Ja Ja Ja Nein Nein Ludwig Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Luetkens Ja Ja Ja Nein Nein Maier (Freiburg) Ja Ja Ja Nein Nein Marx Ja Ja Ja Nein Nein Matzner Ja Ja Ja Nein Nein Meitmann Ja Ja Ja Nein Nein Mellies Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Menzel Ja Ja Ja Nein Nein Merten Ja Ja Ja Nein Nein Mertins Ja Ja Ja Nein Nein Meyer (Hagen) Ja Ja Ja Nein Nein Meyer (Bremen) Ja Ja Ja Nein Nein Frau Meyer-Laule .. . Ja Ja Ja Nein Nein Mißmahl . Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Mommer Ja Ja Ja Nein Nein Moosdorf Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Mücke Ja Ja Ja Nein Nein Müller (Hessen) Ja Ja Ja Nein Nein Müller (Worms) Ja Ja Ja Nein Nein Frau Nadig Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Nölting Ja Ja Ja Nein Nein Nowack (Harburg) . Ja Ja Ja Nein Nein Odenthal Ja Ja Ja Nein Nein Ohlig Ja Ja Ja Nein Nein 011enhauer Ja Ja Ja Nein Nein Paul (Württemberg) Ja Ja Ja Nein Nein Peters Ja Ja Ja Nein Nein Pohle Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Preller Ja Ja Ja Nein Nein Priebe Ja Ja Ja Nein Nein Reitzner Ja Ja Ja Nein Nein Richter (Frankfurt). Ja Ja Ja Nein Nein Ritzel Ja Ja Ja Nein Nein Ruhnke Ja Ja Ja Nein Nein Runge Ja Ja Ja Nein Nein Name 1. 2. 3. 4. 5. Abstimmung Sander krank krank krank krank krank Sassnick Ja Ja Ja Nein Nein Frau Schanzenbach .. . Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Schmid (Tübingen) .. Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Schmidt (Niedersachsen) Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Schöne Ja Ja Ja Nein Nein Schoettle Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Schumacher krank krank krank krank krank Segitz Ja Ja Ja Nein Nein Seuffert Ja Ja Ja Nein Nein Stech Ja Ja Ja Nein Nein Steinhörster Ja Ja Ja Nein Nein Stierle Ja Ja Ja Nein Nein Striebeck Ja Ja Ja Nein Nein Frau Strobel Ja Ja Ja Nein Nein Temmen Ja Ja Ja Nein Nein Tenhagen Ja Ja Ja Nein Nein Troppenz Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Veit Ja Ja Ja Nein Nein Wagner Ja Ja Ja Nein Nein Wehner Ja Ja Ja Nein Nein Weinhold Ja Ja Ja Nein Nein Welke Ja Ja Ja Nein Nein Weltner Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Wenzel Ja Ja Ja Nein Nein Wönner Ja Ja Ja Nein Nein Zühlke Ja Ja Ja Nein Nein FDP Dr. Atzenroth Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Becker (Hersfeld). Nein Nein Nein enthalten Nein Dr. Blank (Oberhausen) . Nein Nein Nein Ja Ja Blücher Nein Nein Nein Ja Ja Dannemann Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Dehler Nein -- — — Ja Dirscherl entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Euler .. krank krank krank krank krank Fassbender Nein Nein Nein Ja Ja Freudenberg beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Friedrich Nein Nein Nein Ja Ja Frühwald krank krank krank krank krank Funcke beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Gaul Nein Nein Nein Ja Ja Dr. von Golitschek. . Nein Nein Nein Ja Ja Grundmann enthalten Nein Nein Ja Ja Dr. Hammer Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Hasemann Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Hoffmann (Lübeck) . Nein Nein Nein Ja entschuld. Dr. Hoffmann (Schönau) enthalten Nein Ja enthalten Nein Frau Hütter krank krank krank krank krank Frau Dr. Ilk Nein Nein Nein Ja Ja Juncker Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Kneipp Nein Nein Nein Ja Ja Kühn Nein Nein Nein Ja Ja Langer Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Leuze Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Luchtenberg Nein Nein enthalten Ja Ja Margulies Nein Nein Nein Ja Ja Mauk Nein Nein Nein Ja Ja Mayer (Stuttgart) Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Mende Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Miessner Nein enthalten Ja Ja Ja Neumayer Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Dr. Nöll von der Nahmer .. . Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Nowack (Rheinland- Pfalz) Nein enthalten Nein Ja Ja Onnen Nein Nein Nein Ja Ja Name 1 . 2. 3. 4. 5. Abstimmung Dr. Pfleiderer Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Preiß Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Preusker Nein Nein Nein Ja Ja Rademacher enthalten Nein enthalten Ja Ja Rath Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Freiherr von Rechenberg krank krank krank krank krank Revenstorff Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Schäfer Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Schneider Nein Nein Nein Ja Ja Stahl Nein enthalten Nein Ja Ja Stegner Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Trischler Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Wellhausen Nein Nein Nein • Ja Ja Wirths Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Zawadil Nein Nein Nein Ja Ja DP — DPB Ahrens Nein Nein Nein Ja Ja Bahlburg Nein Nein Nein Ja Ja Frau Bieganowski Ja Nein Ja Ja enthalten Eickhoff Nein Ja Nein Ja Ja Ewers Nein Nein Nein Ja Ja Farke Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Fricke Nein Nein Nein Ja Ja Frommhold Nein Nein Nein Ja enthalten Hellwege Nein Nein Nein Ja Ja Jaffé Nein Nein Nein Ja Ja Frau Kalinke Nein Nein Nein Ja Ja Kuhlemann entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Leuchtgens Nein Nein Nein Ja Ja Löfflad Nein Nein Nein Ja Ja Matthes Nein Nein Nein Ja Ja Dr. von Merkatz Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Mühlenfeld Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Ott Ja Nein enthalten Ja enthalten Reindl Ja Nein Nein Ja Ja Schmidt (Bayern) Ja Nein Nein Ja Ja Schuster Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Seebohm Nein — — — Ja Tobaben Nein Nein Nein Ja Ja Wallner Ja Nein Ja Ja Ja Walter Nein Nein Nein Ja Ja Wittenburg Nein Nein Nein Ja Ja FU Freiherr von Aretin . Nein Nein Nein Ja Ja Frau Arnold Nein Nein Nein enthalten Nein Dr. Bertram Nein Nein Nein enthalten Ja Dr. Besold Nein Nein enthalten enthalten Ja Clausen Ja Ja Ja enthalten enthalten Dr.-Ing. Decker Nein Nein enthalten enthalten Ja • Determann Ja Ja Ja enthalten Nein Eichner Nein Nein enthalten Ja Ja Dr. Etzel (Bamberg). . Nein Nein enthalten enthalten enthalten Hoffmann (Lindlar). Nein Nein Nein enthalten Nein Lampl entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Mayerhofer Nein Nein enthalten Nein Ja Dr. Meitinger Nein Nein enthalten Ja Ja Fürst zu Oettingen-Wallerstein krank krank krank krank krank Pannenbecker Nein Nein Nein enthalten Nein Parzinger Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Reismann Nein Nein Nein enthalten Nein Ribbeheger Ja Ja Nein enthalten Nein Volkholz --- — — — — Wartner Nein Nein Nein Ja Ja Frau Wessel Nein Nein Nein enthalten Nein Willenberg Nein Nein Ja enthalten Nein Name 1. 2. 3. 4. 5. Abstimmung KPD Agatz Ja Ja Ja Nein Nein Fisch Ja Ja Ja Nein Nein Gundelach Ja Ja Ja Nein Nein Harig Ja Ja Ja Nein Nein Kohl (Stuttgart) Ja Ja Ja Nein Nein Müller (Frankfurt) Ja Ja Ja Nein Nein Niebergall Ja Ja Ja Nein — Paul (Düsseldorf) Ja Ja Ja Nein Nein Reimann entschuld. Ja Ja Nein Nein Renner — -- — — — Rische Ja Ja Ja Nein Nein Frau Strohbach Ja Ja Ja Nein Nein Frau Thiele entschuld. entschuld. entschuld. Nein Nein Vesper entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Fraktionslos Aumer . Nein Nein Nein Ja enthalten Donhauser Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Dorls — Nein enthalten enthalten enthalten Fröhlich krank krank krank krank krank Goetzendorff entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Hedler Nein Nein enthalten enthalten enthalten Frau Jaeger (Hannover) . . Nein Nein Nein Ja enthalten Dr. Keller enthalten enthalten enthalten enthalten enthalten Loritz .Ta Nein Ja enthalten Nein Müller (Hannover).. — — — — — von Thadden Nein — -- Ja enthalten Tichi krank krank krank krank krank Wittmann Nein Nein Nein Ja Ja Zusammenstellung der Abstimmungen 1. 2. 3 abstimmung 4. 5. Abgegebene Stimmen 359 354 355 357 364 Davon: Ja 142 139 143 202 209 Nein 203 208 200 136 144 Stimmenthaltung . . 14 7 12 19 11 Zusammen wie oben . . . 359 354 355 357 364 Berliner Abgeordnete Name 1. 2. 3. 4. 5. Abstimmung CDU/CSU Dr. Friedensburg — Nein Nein Ja Ja Dr. Krone Nein Nein Nein Ja Ja Lemmer beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Dr. Maxsein Nein Nein Nein Ja Ja, Dr. Tillmanns enthalten Nein Nein Ja Ja SPD Brandt Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Koenigswarter Ja Ja Ja Nein Nein Löbe Ja Ja Ja Nein Nein Neubauer Ja Ja Ja Nein Nein Neumann Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Schellenberg krank krank krank krank krank Frau Schroeder (Berlin) . . Ja Ja Ja Nein Nein Schröter (Berlin) Ja Ja Ja Nein Nein Frau Wolff Ja Ja Ja Nein Nein FDP Dr. Henn Nein Nein Nein Ja Ja Hübner Nein Nein Nein Ja Ja Frau Dr. Mulert Nein enthalten Nein Ja Ja Dr. Reif Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Will Nein Nein Nein Ja Ja Zusammenstellung der Abstimmungen der Berliner Abgeordneten 1. 2. 3 Abstimmung 4. 5. Abgegebene Stimmen . 16 17 17 17 17 Davon Ja. . 8 8 8 9 9 Nein .. 7 8 9 8 8 Stimmenthaltung .. 1 1 — — — Zusammen wie oben . 16 17 17 17 17 Berichtigung: Seite 9360 A ist in Zeile 21 hinter d) ein Punkt zu setzen. Die Worte „und zwar mit der Änderung, daß der Freibetrag für Witwen von 20 DM auf 30 DM erhöht wird." sind zu streichen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Kopf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Auswärtige Ausschuß hat sich heute vormittag mit den Anträgen der SPD-Fraktion auf Drucksache Nr. 3364 und Nr. 3363 beschäftigt.
    Der Antrag auf Drucksache Nr. 3364 befaßt sich mit der vorbeugenden Feststellungsklage, die von der SPD-Fraktion

    (Abg. Dr. Arndt: Nicht von der SPD-Fraktion, sondern von 144 Abgeordneten!)



    (Dr. Kopf)

    — Entschuldigung, von 144 Abgeordneten des Deutschen Bundestages — gegen die Bundesregierung wegen des Wehrbeitrages beim Bundesverfassungsgericht erhoben worden ist. Der Antrag der SPD-Fraktion verfolgt ein doppeltes Ziel. Es wird zunächst beantragt, der Bundestag möge aus seiner Mehrheit und aus seiner Minderheit je eines seiner Mitglieder zu Vertretern beim Bundesverfassungsgericht bestellen und diese Vertreter ermächtigen, sich in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht für den Bundestag zu äußern. Der Deutsche Bundestag ist in dem vorliegenden Verfassungsrechtsstreit nicht Prozeßpartei. Er ist auch nicht berechtigt, dem Prozeß als Partei beizutreten. Die Klage der 144 Mitglieder des Deutschen Bundestages stützt sich auf die Bestimmungen über Normenkontrolle, somit auf die Bestimmungen des Art. 93 Abs. 1 Ziffer 2 des Grundgesetzes und des § 13 Ziffer 6 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. In diesem Verfahren der Normenkontrolle steht den Bundesorganen und insbesondere dem Deutschen Bundestag lediglich ein Anhörungsrecht zu, von dem der Bundestag selbstverständlich Gebrauch machen kann.
    Der Geschäftsordnungsausschuß des Deutschen Bundestages hat sich vor wenigen Wochen grundsätzlich mit der Frage befaßt, in welcher Weise bei verfassungsgerichtlichen Streitsachen der Deutsche Bundestag sich vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten lassen soll. Der Geschäftsordnungsausschuß hat seine Auffassung in einem Schreiben vom 20. März 1952 an den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages zum Ausdruck gebracht, das folgenden Wortlaut hat:
    1. Der Präsident ist nach § 7 der Geschäftsordnung befugt, die Vertretung des Bundestages in Verfassungsstreitigkeiten zu übernehmen.
    2. Handelt es sich um einen 'Rechtsstreit gegen einen Beschluß des Bundestages, der von einer großen Minderheit angefochten wird, dann hat der Bundestag zu entscheiden, ob eine besondere Vertretung des Bundestages, eventuell eine Vertretung der Mehrheits-
    3. und der Minderheitsauffassung bestellt werden soll. Geschieht dies nicht, dann regelt sich die Vertretung des Bundestags nach § 7 der Geschäftsordnung.
    In dem zweiten Absatz dieses Schreibens des Geschäftsordnungsausschusses wird somit davon ausgegangen, daß ein Rechtsstreit sich gegen einen Beschluß des Deutschen Bundestages richtet. Für diesen Sonderfall soll bei Fällen von größerer Wichtigkeit die Möglichkeit einer besonderen Vertretung vorgesehen werden. Im vorliegenden Falle ist aber über den Gegenstand, mit dem sich die vorbeugende Feststellungsklage der SPD befaßt, ein Beschluß des Deutschen Bundestags bisher noch nicht ergangen. Die Mehrheit des Auswärtigen Ausschusses war daher der Auffassung, daß im vorliegenden Falle aus zwei Gründen kein Anlaß vorliege, dem Antrag der SPD-Fraktion stattzugeben. Einmal deshalb, weil eine Beschlußfassung des Deutschen Bundestags in der den Gegenstand des Verfassungsrechtsstreits bildenden Sache bisher nicht erfolgt ist; zweitens, weil der Deutsche Bundestag nicht Prozeßpartei, sondern lediglich anhörungsberechtigt ist.
    Auf der andern Seite ist in diesem wie in jedem anderen Falle das Vertretungsrecht des Herrn Präsidenten des Bundestags, das in § 7 der Geschäftsordnung geregelt ist, gegeben. Der Antrag der SPD-
    Fraktion bezweckt ja auch nicht, dieses ohnehin gegebene Vertretungsrecht des Herrn Präsidenten auszuschalten. Es besteht daher auch in diesem Falle die Möglichkeit, daß der Herr Präsident in den Grenzen, die er selbst in seiner bisherigen Stellungnahme zum Ausdruck gebracht hat, die Vertretung des Deutschen Bundestags wahrnehmen kann.
    Aus diesen Gründen kam die Mehrheit des Auswärtigen Ausschusses zu dein Ergebnis, daß dem Plenum des Hauses vorgeschlagen werden soll, den Antrag Ziffer 1 der SPD-Fraktion abzulehnen.
    Im zweiten Teil des Antrags Drucksache Nr. 3364 wird vorgesehen, daß der Bundestag die Bundesregierung ersuchen soll, den Regierungen der am Abschluß des Generalvertrags mitwirkenden Länder vor oder bei Unterzeichnung des Vertrags durch eine Note eine Mitteilung zukommen zu lassen. Diese Mitteilung soll darauf aufmerksam machen, daß eine Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an dem Vertrag über. die Europäische Verteidigungsgemeinschaft wirksam ist nur unter den Voraussetzungen, die nach der künftighin zu erwartenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gewahrt werden müssen. Es soll weiterhin in dieser Note zum Ausdruck kommen, daß alle für die Bundesrepublik Deutschland insoweit zu vollziehenden Unterschriften, abzugebenden Erklärungen und zu treffenden Maßnahmen unter dem Vorbehalt stehen, daß sie keine Rechtswirkungen erzeugen, falls sie nach Maßgabe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts den zum Abschluß eines solchen Vertrags nach dem Grundgesetz erforderlichen Voraussetzungen nicht genügen sollten.
    Die Verträge, deren Abschluß die Bundesregierung beabsichtigt, und insbesondere das Vertragswerk, das sich mit dem Beitritt zur Europäischen Verteidigungsgemeinschaft befassen soll, sehen, wie uns seitens eines Vertreters des Auswärtigen Amts mitgeteilt worden ist, die Ratifikationsklausel vor. Dies bedeutet, daß die Verträge auch dann, wenn sie von den Regierungen nicht nur paraphiert, sondern bereits unterzeichnet sind, eine völkerrechtliche Wirksamkeit erst erlangen, wenn die verfassungsmäßigen Instanzen der beteiligten Länder ihre Zustimmung in verfassungsgemäßer Weise erteilt haben und wenn von den zur Ratifizierung befugten Organen, in diesem Fall vom Herrn Bundespräsidenten, die Ratifikationserklärung abgegeben sein wird. Eine derartige Ratifikationserklärung pflegt regelmäßig mit der Mitteilung verbunden zu sein, daß die verfassungsmäßigen Voraussetzungen der Annahme eines Vertrags erfüllt worden sind.
    Dieses Stadium zwischen der Unterzeichnung eines völkerrechtlichen Vertrags einerseits durch eine Regierung und der Mitteilung der Ratifizierung andererseits soll die Möglichkeit schaffen, diesen völkerrechtlichen Vertrag in das innere Staatsrecht zu überführen. In diesem Zwischenstadium, in dem der Vertrag völkerrechtlich zunächst in der Schwebe bleibt, sollen alle verfassungsmäßigen Voraussetzungen für die Annahme und für das Wirksamwerden dieses Vertrags geschaffen werden.
    Es wird nunmehr vom Antrag der SPD-Fraktion bezweckt, daß bereits vor oder bei Unterzeichnung des abzuschließenden Vertrags über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft nicht nur der übliche Ratifikationsvorbehalt, der ohnehin beab-


    (Dr. Kopf)

    sichtigt ist, gemacht wird, sondern daß gleichzeitig ein weiterer Vorbehalt erfolgt in der Weise, daß die Vertragspartner darauf hingewiesen werden, daß das Wirksamwerden aller dieser Vertragsbestimmungen und dieser abzugebenden Erklärungen davon abhängig gemacht werden soll, daß das Bundesverfassungsgericht in seiner künftigen Entscheidung die Entschließungen der Organe der Bundesrepublik gutheißt und sie nicht mißbilligt.
    Seitens der Herren Antragsteller ist darauf hingewiesen worden, daß die Abgabe einer Note deshalb notwendig sei, weil ein ratifizierter Vertrag völkerrechtlich auch dann wirksam würde, wenn er staatsrechtlich unwirksam sein sollte. Die Mehrheit des Auswärtigen Ausschusses hat gegen das angeregte Verfahren Bedenken geäußert. Es erscheint der Mehrheit des Auswärtigen Ausschusses nicht angängig, daß verfassungsrechtliche Kautelen, die im inneren Staatsrecht ihre Geltung und Berechtigung haben, in das außerstaatliche Recht, in das völkerrechtliche Gebiet hineinverlagert werden. Es erscheint aber auch weiterhin der Mehrheit des Ausschusses nicht angängig, die Zuständigkeit der im Grundgesetz normierten Bundesorgane zu verlagern. Zweifellos nimmt das Bundesverfassungsgericht im Gefüge der Bundesrepublik Deutschland eine ganz hervorragende Stellung ein. Der Rechtsschutz und die Rechts- und Normenkontrolle, die dem Bundesverfassungsgericht obliegen, sind im Grundgesetz in einer ganz außerordentlichen Weise ausgebaut worden. Das Bundesverfassungsgericht ist in seiner Rechtspraxis als eine Art Magnetnadel anzusehen, die immer nach dem magnetischen Pol des Rechts hinzuweisen hat. Damit ist aber nicht gesagt, daß Aufgaben, die nach dem Prinzip der Gewaltenteilung einzelnen Organen der Bundesregierung übertragen worden sind — der Exekutive bei der Führung völkerrechtlicher Verhandlungen, der Legislative bei der Genehmigung eines abgeschlossenen völkerrechtlichen Vertrags und dem Herrn Bundespräsidenten bei der Prüfung der verfassungsrechtlichen Grundlagen und bei der Abgabe der Ratifikationserklärung —, daß derartige Zuständigkeiten, die ganz bestimmten Organen übertragen worden sind, nun auf das Bundesverfassungsgericht verlagert werden sollen. Wohl hat das Bundesverfassungsgericht auch die rechtliche Möglichkeit, in bestimmten Fällen und insbesondere auch im Fall der Normenkontrolle Entscheidungen zu treffen, denen Gesetzeskraft zukommt. Aber dies bedeutet noch in keiner Weise die Verlagerung irgendwelcher Zuständigkeiten.
    Es muß vielmehr davon ausgegangen werden, daß die Führung der Verhandlungen der Exekutive zukommt und daß die Initiative der Exekutive im Stadium derart wichtiger und schwieriger Verhandlungen nicht gestört, nicht gelähmt, nicht durch Auflagen und Vorbehalte beeinträchtigt werden soll. Es muß weiterhin dieses Hohe Haus allein und ausschließlich für die Entscheidung zuständig sein, ob ein derartiger völkerrechtlicher Vertrag in das innere Staatsrecht überführt und genehmigt werden soll oder ob die Genehmigung verweigert werden soll. Es bestehen durchaus Möglichkeiten und Kautelen hinreichender Art, um dafür zu sorgen, daß alle verfassungsmäßigen Voraussetzungen gewahrt bleiben, auch wenn der von der SPD- Fraktion angeregte Rechtsvorbehalt nicht vor oder bei Unterzeichnung des Vertrags durch eine Note den Vertragspartnern mitgeteilt wird.
    Nach, anerkannter völkerrechtlicher Lehrmeinung werden ratifizierte Verträge dann nicht
    rechtswirksam, wenn offensichtliche verfassungsrechtliche Mängel vorliegen. Aber ganz abgesehen davon würde der Deutsche Bundestag die Möglichkeit haben — von der er in anderen Fällen Gebrauch gemacht hat —, völkerrechtliche Verträge mit Vorbehalten oder unter bestimmten Voraussetzungen anzunehmen. Vom Herrn Bundespräsidenten wird das Vorliegen der verfassungsmäßigen Voraussetzungen zu prüfen sein. Es wird die Möglichkeit bestehen, daß der Herr Bundespräsident, wenn irgendwelche Zweifel obwalten sollten, ein Gutachten des Bundesverfassungsgerichts erhebt.
    Alle diese Kautelen könnten und dürften nach der Meinung des Ausschusses ausreichend sein, um den Verfassungsschutz zu gewährleisten. Die Mehrheit des Auswärtigen Ausschusses kann den Herren Antragstellern in diesem Stadium der Verhandlungen, die der Exekutive noch obliegen, darin aber nicht beipflichten, daß Vorbehalte — sogar der Vorbehalt eines Vorbehalts — gemacht werden sollen, durch die die Tätigkeit der Verhandlungsorgane erschwert werden könnte.
    In dem andern Antrag — Drucksache Nr. 3363 — ist dann seitens der Herren Antragsteller beantragt worden, die Bundesregierung aufzufordern, dem Ausschuß für das Besatzungsstatut und Auswärtige Angelegenheiten vor der Unterzeichnung des Generalvertrags und des Vertrags über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft die vollen Texte der Vertragswerke vorzulegen. Auch der Auswärtige Ausschuß hat übereinstimmend das Bedürfnis nach ausreichender und sachgemäßer Information zum Ausdruck gebracht. Er hat von der Bereitschaftserklärung des Herrn Bundeskanzlers Kenntnis genommen, ihm diese Information in den nächsten Tagen zukommen zu lassen. In der Erwartung, daß bis zum 20. Mai 1952 die fertiggestellten Teile der Vertragstexte den Mitgliedern des Ausschusses vorgelegt werden und dem Ausschuß über die noch strittigen Punkte Bericht erstattet wird, hat der Ausschuß beschlossen, die Beschlußfassung über den Antrag Drucksache Nr. 3363 zurückzustellen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Bevor wir nun mit der Aussprache über den aufgerufenen Gegenstand fortfahren, habe ich noch die Mitteilung des vorläufigen Ergebnisses*) der Schlußabstimmung über das Gesetz über den Lastenausgleich nachzuholen. Mit Ja haben gestimmt 209 Abgeordnete, mit Nein 145, enthalten haben sich 11. Von den Berliner Abgeordneten haben 9 mit Ja gestimmt und 8 mit Nein. Damit ist dieser Gesetzentwurf in der dritten Beratung angenommen und verabschiedet.
Ich glaube, angesichts der großen Bedeutung dieses Gesetzes, insbesondere angesichts seines gewaltigen Umfangs und des verwickelten Inhalts darf ich im Namen des ganzen Hauses den Kollegen, die in den zuständigen Ausschüssen an diesem Werk gearbeitet, und denen, die auf allen Seiten dieses Hauses dazu beigetragen haben, daß dieses Gesetzgebungswerk bis zum heutigen Stadium weiterentwickelt werden konnte, den Dank des Hauses aussprechen.

(Lebhafter Beifall.)

Dann läßt der Herr Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses mitteilen, daß die Sitzung des Aus-
*) Vergl. das endgültige Ergebnis Seite 9411


(Vizepräsident Dr. Schäfer)

schusses sofort nach Beendigung des Plenums im Bundesratssaal stattfinden soll.
Wir treten nunmehr in die Aussprache ein. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Arndt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses finden nicht die Zustimmung der sozialdemokratischen Fraktion. Wir bitten Sie vielmehr, den Antrag des Auswärtigen Ausschusses abzulehnen und dadurch unserem ursprünglichen Antrag zuzustimmen.
    Der Herr Berichterstatter ist im Irrtum, wenn er glaubt, der Antrag der SPD zur Vertretung vor dem Bundesverfassungsgericht bezwecke nicht, ein ohnehin gegebenes Vertretungsrecht des Herrn Präsidenten des Bundestags auszuschalten. Im Gegenteil. Herr Dr. Kopf, Sie sollten aus den Verhandlungen wissen, daß wir ein solches Vertretungsrecht des Herrn Präsidenten des Bundestags nicht anerkennen und daß wir Sie davor warnen, ein solches Vertretungsrecht zu behaupten; denn der Präsident des Bundestags steht außerhalb der Parteien und ist und bleibt Präsident des ganzen Hauses

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    und kann nicht dadurch in die Debatte gezogen werden, daß man ihn zu einem politischen Vertreter einer Mehrheit des Bundestags macht und in Karlsruhe plädieren läßt.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Dann zerstören Sie diese Institution und laufen Gefahr, daß wir hier erneut zu irgendwelchen Debatten darüber kommen, ob der Herr Präsident des Bundestags diese Vertretung des Hohen Hauses richtig oder falsch gemacht hat. Es ist unmöglich, einen derartigen Weg zu beschreiten.
    Nun haben Sie gesagt, daß der Geschäftsordnungsausschuß sich bereits grundsätzlich auch mit dieser Frage zu § 7 der Geschäftsordnung befaßt habe. Das ist ebenfalls deshalb nicht ganz richtig, weil der Geschäftsordnungsausschuß dafür gar nicht zuständig ist. Es heißt vielmehr in der Geschäftsordnung, daß über grundsätzliche Fragen in der Auslegung der Geschäftsordnung das Plenum entscheidet, nach Vorbereitung durch den Geschäftsordnungsausschuß und auf dessen Antrag. Also: ehe sich das Haus nicht selbst mit der Auslegung des § 7 beschäftigt hat, ist es gegenstandslos, was darüber im Ausschuß für Geschäftsordnung gesagt wurde.
    Sie haben dann zur Begründung einer von Ihnen im Namen des Ausschusses hier vorgebrachten Ablehnung des Antrags vorgetragen, daß erstens noch kein Beschluß des Bundestags zur vorbeugenden Feststellungsklage vorliege und zweitens auch der Bundestag nicht Partei, sondern nur äußerungsberechtigt sei. Ich glaube und hoffe, daß niemand hier im Hause sich über die Fadenscheinigkeit dieser Gründe im unklaren ist; denn es wird hier nicht mehr und nicht weniger gefordert, als daß der Bundestag in einem Verfassungskonflikt, der der schwerste ist in der jungen Geschichte der neuen Demokratie und hoffentlich auch in absehbarer Zeit durch keinen schwereren übertroffen werden wird, sich unbeteiligt stellen sollte, als ob ihn das nichts anginge.
    Meine Damen und Herren! Wenn Sie die Absicht haben, das Ansehen dieses Parlaments in der Öffentlichkeit weiter schwinden zu lassen, dann fahren Sie auf diesem Wege fort. Wenn Sie aber der Auffassung sind, daß in diesem Verfassungskonflikt nicht entschieden werden sollte, ohne daß auch die verschiedenen Meinungen aus dem Bundestag heraus — und zwar Rechtsmeinungen, nicht politische Meinungen — in der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zum Ausdruck kommen, dann müssen Sie dem Antrag, wie wir ihn gestellt haben, zustimmen.
    Damit will ich diesen Punkt verlassen und komme nun zu dem anderen wesentlicheren Komplex, nämlich der Frage, ob die Bundesregierung gehalten sein sollte, eine besonders verstärkte Ratifikationsklausel im Vertragswerk über Generalvertrag und Europaarmee hier vorzubehalten. Der Grund dafür ist doch ganz außerordentlich einfach. Der Grund liegt darin, daß anders als in allen Staatsrechten der Welt einzig die Bundesrepublik Deutschland ein Verfassungsgericht besonderer Art kennt, welches befugt ist, Gesetze des Parlaments mit Gesetzeskraft für nichtig zu erklären. Infolgedessen ist der Fall möglich, daß das Bundesverfassungsgericht das Zustimmungsgesetz zu diesen Verträgen nachträglich für von Anfang an nichtig erklärt.
    Das kann zwei Folgen haben. Einmal können damit die Verträge selber auch völkerrechtlich ungültig werden. Nun bedenken Sie die Situation, in der sich eine deutsche Bundesregierung befindet, wenn sie Monate und Monate nach Vertragsabschluß den Partnern mitteilen muß, der Vertrag ist wieder nichtig geworden, weil bei uns das Bundesverfassungsgericht das Zustimmungsgesetz für nichtig erklärt hat, und die Partner der Verträge sagen müssen, warum habt ihr uns nicht von vornherein auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht. Das ist der eine denkbare Fall.
    Der andere denkbare Fall ist, daß zwar das Bundesverfassungsgericht das Zustimmungsgesetz für nichtig erklärt, aber die Verhandlungspartner nach völkerrechtlichen Grundsätzen erwidern, das gehe sie nichts an, die völkerrechtliche Wirksamkeit werde dadurch nicht berührt. Auch das ergibt eine unmögliche Situation, weil dann, wie ich heute morgen bereits ausführte, die Bundesrepublik Deutschland vor der Frage steht, daß sie ein Gesetzeswerk innerstaatlich nicht ausführen kann, weil es verfassungswidrig ist, und außerstaatlich ausführen muß, weil es völkerrechtlich verbindlich ist.
    Der Herr Kollege Dr. Kopf hat es sich sehr einfach gemacht. Er hat darauf hier vorgetragen, die Ratifikationsklausel bedeute, daß die völkerrechtliche Wirksamkeit erst mit der Zustimmung eintrete, die in verfassungsgemäßer Weise erteilt sei. Ich wünsche, es wäre so, und ich hoffe auch, daß man mit einem solchen Standpunkt durchkommen könnte. Aber, Herr Kollege Kopf, Sie wissen und der Ausschuß weiß, daß das mit den Lehren des Völkerrechts nicht übereinstimmt, sondern daß hier dem Hause etwas vorgetragen ist, was schlechterdings falsch ist und keine Grundlage für eine Entscheidung bietet. Denn Sie wissen selbst ganz genau, daß es zahlreiche Entscheidungen internationaler Gerichtshöfe gibt, in denen dargetan ist, daß auch dann, wenn das Zustimmungsgesetz und die Ratifizierung in nicht verfassungsgemäßer Weise erfolgten, dies an der völkerrechtlichen Verbindlichkeit nichts ändert. Dort sitzt der Herr Bundesminister der Justiz. Herr Dr. Dehler, Sie selbst haben mit Ihrer Unterschrift das vor dem Bundesverfassungsgericht in der Klage wegen des Peters-berger Abkommens geltend gemacht. Es wäre sehr


    (Dr. Arndt)

    wünschenswert, wenn Sie in der Diskussion an diese Stelle kämen und diese Teile Ihres Schriftsatzes dem Hohen Hause vorläsen. Dann würde das Hohe Haus als Ihre amtliche Auffassung, die Sie als Bundesminister der Justiz vertreten haben, kennenlernen, daß das, was Herr Kollege Dr. Kopf hier vorgetragen hat, nicht richtig ist.
    Die Hauptargumentation, die hier gebracht wird, ist aber auch gar keine rechtliche; sie ist eine politische. Sie war auch im Ausschuß eine politische, indem immer davon gesprochen wurde, daß das doch nicht tunlich sei. Herr Kollege Dr. Kopf hat als Berichterstatter das hier so ausgedrückt, daß er ausführte, es sei nicht angebracht, verfassungsrechtliche Kautelen in das völkerrechtliche Gebiet zu verlagern Nun, den Beweis dafür, daß das nicht angebracht sei, sind Sie uns schuldig geblieben, weil es mindestens sehr viel weniger angebracht ist, eine Divergenz von Staatsrecht und Völkerrecht zu erleben.
    Sie haben aber dann weiter gesagt, die Zuständigkeiten seien durch das Grundgesetz bestimmten Organen übertragen: Die Exekutive habe die Verhandlung, die Legislative habe die Zustimmung und das Staatsoberhaupt, der Herr Bundespräsident, habe zum Schluß den Vollzug der Ratifikationsurkunde und deren Austausch, und diese Zuständigkeiten dürften nicht auf das Bundesverfassungsgericht verlagert werden —, was übrigens kein Mensch beabsichtigt hat; auch dürfe seitens des Bundesverfassungsgerichts in diesen Ablauf der Dinge nicht eingegriffen werden.
    Nun, ich darf Ihnen sagen, daß diese von Ihnen hier vorgetragene Auffassung durch eine soeben ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts selbst widerlegt wird. Das Bundesverfassungsgericht hat gestern, am 15. Mai, einen Beschluß auf den Antrag wegen der einstweiligen Anordnung hin erlassen. Zwar hat es gesagt, daß dieser Antrag, den es keineswegs für unzulässig bezeichnet, jetzt noch nicht geboten gewesen, zur Zeit also verfrüht wäre, weil die Gefahr noch nicht dringlich genug sei. Es hat aber in der Begründung — und das möchte ich Ihnen doch wörtlich verlesen — hinzugefügt:
    Das Bundesverfassungsgericht kann noch nach Beschlußfassung der gesetzgebenden Körperschaften durch Erlaß einer einstweiligen Anordnung — sei es auf Antrag, sei es von Amts wegen — verhindern, daß vor seiner Entscheidung zur Hauptsache unwiderrufliche völkerrechtliche oder staatsrechtliche Bindungen eintreten.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Das heißt, auch das Gericht kennt die Möglichkeit, daß diese völkerrechtlichen Bindungen unwiderruflich eintreten, und es nimmt hier ausdrücklich für sich die Befugnis in Anspruch, durch eine einstweilige Anordnung — unter Umständen sogar von Amts wegen — zu verhindern, daß der Gerichtshoheit des Bundesverfassungsgerichts vorgegriffen wird,

    (Sehr gut! bei der SPD)

    und es fügt hinzu:
    Es
    — das Bundesverfassungsgericht —
    könnte insbesondere auch durch eine solche Anordnung den die völkerrechtliche Verbindlichkeit der Verträge begründenden Akt
    — nämlich die Ratifikation durch den Bundespräsidenten —
    bis zu seiner endgültigen Entscheidung hinausschieben.
    Das heißt also, das Gericht sagt: Ich bin zuständig und nach dem Grundgesetz bevollmächtigt, unter Umständen sogar dem Staatsoberhaupt in den Arm zu fallen, um zu verhindern, daß hier unwiderrufliche völkerrechtliche Bindungen eintreten, die mich unter Umständen außerstand setzen, meiner rechtsprechenden Aufgabe in vollem Umfang zu genügen. Genau das ist es ja, was wir mit dem Antrag auch erstrebt haben.
    Nachdem eine solche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorliegt, glaube ich, sollte die Bundesregierung noch mehr als bisher verpflichtet sein, die Vertragspartner auf diese Besonderheiten der Rechtslage in Deutschland aufmerksam zu
    machen und darauf hinzuweisen, daß bei uns nach dem Grundgesetz nicht nur Bundesregierung, gesetzgebende Körperschaften — Bundestag und Bundesrat — und Bundespräsident zusammenwirken müssen, um einen völkerrechtlich und staatsrechtlich verbindlichen Vertrag zustande zu bringen, sondern daß hier auch noch ein besonders-artiges Gericht besteht, welches im Grundgesetz weitestgehende Befugnisse bekommen hat und daher imstande ist, unter Umständen einen dieser Akte, wenn er streitig ist, in seinen Grundlagen für nichtig zu erklären.
    Diese Möglichkeit hat sich jetzt das Bundesverfassungsgericht selbst offengehalten. Die Bundesregierung sollte verpflichtet sein, die alliierten Verhandlungspartner auf diese Rechtslage hinzuweisen, damit sie uns eines Tages weder politisch noch gar rechtlich zur Last gelegt wird. Sehen Sie, meine Damen und Herren, der Versuch, die Bundesverfassungsgerichtsbarkeit irgendwie zeitlich oder sonst zu überrunden, wird sich gerade nach diesem Beschluß, den das Bundesverfassungsgericht gestern erlassen hat, als „aussichtslos und überflüssig" herausstellen. Wir glauben daher, Sie sollten unserem Antrag zustimmen; denn wir können und müssen nirgends mehr das Grundgesetz wahren als gerade in dieser Frage. Nach unserer Rechtsüberzeugung ist nämlich jeder Schritt zur Verwirklichung einer Wehrverfassung ohne vorangegangene Ergänzung und Änderung des Grundgesetzes ein Schritt in die Illegalität.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD.)