Rede von
Dr.
Linus
Kather
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist erforderlich, noch ein Wort über die Bedeutung dieses Antrages zu sagen. Dieser Antrag beinhaltet nicht unsere ursprüngliche Forderung, nach der wir den Einheitswert überhaupt nicht als Grundlage auf der Entschädigungsseite anerkennen wollten, was wir auch heute noch nicht tun. Daß wir guten Grund dafür haben, beweist ja allein schon die Tatsache, daß man zu dem etwas schematischen summarischen Mittel greifen mußte, nur den halben Schuldenabzug zu nehmen, um irgendwie einen Ausgleich zu schaffen.
Ich habe hier die Rede eines Präsidenten eines Landwirtschaftsverbandes, eines Herrn, der auch diesem Hause angehört, der damals gesagt hat: „Es ist unmöglich, einem vorurteilslos Denkenden klarzumachen, daß die Entschädigung nach dem Einheitswert eine gerechte Entschädigung sein soll!"
Das hat er damals noch gesagt. Das bezog sich auf andere Tatbestände, auf solche Tatbestände, wo
auch hier einmal im Westen enteignet wird und Entschädigung gezahlt werden soll.
Aber dieses Problem haben wir mit unserem Antrag nicht aufgegriffen. Wir haben vielmehr in dieser Frage gewissermaßen resigniert und wollten jetzt nur noch eine verhältnismäßig geringfügige Korrektur vornehmen. Diese Korrektur besteht darin, daß wir nicht lediglich den Multiplikator nehmen sollten, der in einer Durchführungsverordnung drin ist, sondern den, der im Gesetz drin ist.
— Nun, dann will ich Ihnen etwas zur anderen Seite sagen. Sie wissen ja, Kollege Kriedemann, daß wir einen Antrag laufen haben, der noch nicht erledigt ist, den wir im allseitigen Einverständnis zurückgestellt haben und der durchaus die Möglichkeit vorsieht, eine höhere Entschädigung auf der anderen Seite zu geben. Das ist eine alte Forderung von uns, und wir sind durchaus bereit, bei freiwilliger Landabgabe eine höhere Entschädigung zu geben.
— Bei der höheren Vermögensabgabe wäre ich sehr gern bereit, den Einheitswert anzugreifen. Wenn wir aber den echten Wert nehmen würden, würden wir doch wieder den Prozentsatz in Frage ziehen.
— Verzeihung, wenn wir den Verkehrswert nehmen würden, dann könnten wir ja die 50 % nicht durchsetzen. Ich habe hier ja schon ausdrücklich erklärt, daß wir uns nur unter diesem Gesichtspunkt mit dem falschen Wert abgefunden haben, weil man den hohen Prozentsatz genommen hat. Das ist also der wahre und der sachliche Grund.
Nun zu den wiederholten Angriffen auf das Feststellungsgesetz. Es wurde hier gesagt, es sei ein Popanz oder so etwas Ähnliches, dieses Gesetz vorzuziehen. Meine Damen und Herren, daß die Feststellung vor der Entschädigung zu erfolgen hat, ist genau so selbstverständlich, wie es selbstverständlich und vernünftig ist, daß ein Feststellungsgesetz vorweg verabschiedet wird.
Es hätte sehr viel früher geschehen und es hätte sehr viel bessere Wirkungen haben können, wenn nicht aus diesem Hause so viel Widerstand gekommen wäre, der dazu geführt hat,
daß dieses kleine Gesetz sehr viel länger im Ausschuß gewesen ist als das Lastenausgleichsgesetz. Und -wenn sich jetzt herausgestellt hat, daß Änderungsanträge nötig sind, — nun, meine Damen und Herren, warten wir in aller Ruhe ab, welche Änderungen am Lastenausgleichsgesetz erforderlich werden.
An der Vorziehung allein liegt es also nicht.