Rede von
Rudolf-Ernst
Heiland
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In § 340 ist der Kontrollausschuß geregelt; in der Vorlage sind 20 Mitglieder vorgesehen, von denen 10 Mitglieder durch den Bundestag und 10 Mitglieder durch die Landesparlamente gewählt werden sollen.
Wir schlagen Ihnen in unserem Änderungsantrag, den ich wörtlich verlese, vor:
Bei dem Bundesausgleichsamt wird ein Kontrollausschuß von 20 Mitgliedern gebildet. 10 Mitglieder wählt der Bundestag für die Dauer der Wahlperiode. Je ein Mitglied entsenden die Regierungen der Länder des Bundesgebiets und des Landes Berlin.
Wir sind der Meinung, daß dieser Kontrollausschuß, in dem die Milliardenbeträge verwaltet werden, unter eine strenge Verantwortung gestellt werden muß, das heißt, daß einmal die Mitglieder dieses Ausschusses hier dem Hause verantwortlich sein müssen und daß zweitens die durch die Länder entsandten Mitglieder ihren Kabinetten verantwortlich sein müssen.
Der Kollege Zawadil sprach vorhin von „uns Vertriebenen im Hause". Herr Kollege Zawadil, die Vertriebenen im Hause sind immer noch nicht so weit, daß Sie der alleinige Sprecher dafür wären.
— Es hat auch keiner behauptet, daß ich das sein will. Ich wollte nur sagen, daß es auch unter den Vertriebenen im Hause noch verschiedene Meinungen geben kann und niemand für sich in Anspruch nehmen kann, für alle zu sprechen. Es gibt auch Vertriebene im Hause, die bisher nicht immer davon geredet haben und trotzdem für die Sache gearbeitet haben.
Ich bin also der Meinung, daß die Vertriebenenorganisationen schon dadurch ihre Vertretung haben werden, daß die Vertreter, die das Parlament entsenden wird, ja meist selbst vom Gesetz betroffen sind. Das hat sich ja auch beim alten Kontrollausschuß des Soforthilfegesetzes gezeigt, wie mir Herr Dr. Kather bestätigen wird. Mindestens zwei Drittel der Vertreter der großen Parteien waren vom Gesetz betroffen, und die FDP-Vertretung war, wenn ich nicht irre, ganz aus dem durch das Gesetz betroffenen Personenkreis genommen. Ich glaube also nicht, daß wir diesen Verband als eine Körperschaft besonderen Rechts ausstatten müssen, sondern ich glaube, es genügt, wenn die Organe dieses Hauses bei der Vertretung des Kontrollausschusses dafür Sorge tragen, daß ein bestimmter Prozentsatz der Vertreter des Bundestags und der Länderregierungen, die dorthin entsandt werden, vom Gesetz Betroffene sind.