Rede von
Oskar
Müller
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(KPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)
Meine Damen und Herren! Wir haben vorhin zwei Vertreter gehört, die sehr stark über Grundsätze und Prinzipien gesprochen haben, nicht nur Herrn Kollegen Professor Nöll von der Nahmer, sondern auch Herrn Dr. Kather. Vielleicht kann ich gerade im Zusammenhang mit diesem Paragraphen einige Bemerkungen zu den Grundsätzen und Prinzipien machen, die hier offenbart worden sind.
Herr Dr. Kather, wie sah es mit Ihren Grundsätzen aus, als die Frage der Nichtberücksichtigung der kleinen Sparer zur Entscheidung stand? Wie sah es mit Ihren Grundsätzen aus — und wie ist das mit Ihren Grundsätzen vereinbar —, als man hinsichtlich der Hauptentschädigung wiederum die kleinen Leute unberücksichtigt ließ?
Aber dann haben Sie einen Grundsatz, Herr Dr. Kather, wenn es sich darum handelt, durch eine ins Unendliche gehende Freigrenze, nämlich eine Anerkennung weit über 150 000 DM, die früheren Millionäre in die Hauptentschädigung einzubeziehen. Genau denselben Grundsatz hatten Sie bei § 316, als Sie den Antrag stellten, die Ziffern 3 und 4 zu streichen, die eine Begrenzung der Berechtigung auf Hausratentschädigung nach oben vorsahen.
Dagegen wandten Sie sich auch. Aber, Herr Dr. Kather, was haben Sie im Zusammenhang mit dem § 318 getan, um hier einem wirklich sozialen Grundsatz Rechnung zu tragen und den wirklich Minderbemittelten einen Anspruch auf Hausratentschädigung zukommen zu lassen, den die Betroffenen zwar nicht in vollem Umfang, aber wenigstens in etwa zur Wiederbeschaffung von Möbeln, Wäsche usw. realisieren können? Was ist hier? Sie legen in § 318 fest, daß die Gruppe bis zu einem Einkommen von 4000 RM oder einem Vermögen bis zu 20 000 RM nur 800 DM bekommen soll, die Gruppe mit einem Einkommen bis zu 6 500 RM 1200 DM und die Gruppe mit einem Einkommen über 6500 RM 1400 DM. Sie treffen hier also wiederum die Minderbemittelten, statt ihnen einen Betrag zuzuerkennen, der ihnen wenigstens einigermaßen die Anschaffung von Möbeln und Wäsche garantieren würde.
Ich glaube, Herr Kollege Professor Nöll von der Nahmer, Sie waren es, der heute bereits unter Hinweis auf die Veröffentlichung des Statistischen Amts in Wiesbaden von einem Index von 200 gesprochen hat.
Ich möchte das erweitern. — Für Hausrat! — Ich glaube, daß diese Indexziffer nicht zutreffend ist. Ich bin der Meinung, daß der Index für Möbel und für Hausrat wesentlich höher liegt. Man wird feststellen müssen, daß die Preise für Wäsche und für Textilien gegenüber damals etwa um das Dreifache gestiegen sind. Stellen Sie diese Tatsachen in Rechnung! Jeder einzelne wird dann nachrechnen können, daß die Geschädigten mit den ihnen hier in dem § 318 zugewiesenen Beträgen nicht imstande sein werden, sich auch nur in etwa einen Ersatz für den verlorengegangenen Hausrat, Textilien usw. zu beschaffen.
Deswegen fordern wir in unserem Antrag — und dieser Grundsatz müßte auch hier im Hause Anerkennung finden —, daß wir die für die Geschädigten zu zahlende Hausratentschädigung generell auf 3000 DM festsetzen. Wir sind dabei noch nicht einmal der Meinung, daß das hinsichtlich der Höhe in vollem Umfang dem genügt, was an Ansprüchen vorhanden ist. Aber ich bin der Meinung,
daß das das mindeste ist, was gewährt werden muß. Dazu fordern wir im Gegensatz zu der Ausschußvorlage, daß für die Ehefrau 500 und für jedes Kind noch 200 DM hinzuzufügen sind. Gerade im Hinblick auf die Preisentwicklung dürften diese Sätze keinesfalls übertrieben sein. Ebenso wollen wir den Geschädigten, die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geheiratet haben, die Möglichkeit geben, daß sie für beide Teile zusammen 60 % der von mir eben genannten Beträge als Entschädigung erhalten, damit sie wenigstens eine gewisse Beihilfe für die Gründung des Hausstandes bekommen.
Nun die letzte Frage. Nach dem Gesetz liegt noch nicht fest, wann diese Hausratentschädigung zur Auszahlung kommt. Aber wir sind der Meinung, daß schnell geholfen werden muß, und deshalb verlangen wir, daß in Konsequenz der Notwendigkeit, schnell zu helfen, die Hausratentschädigung innerhalb einer Frist von zwei Jahren zur Auszahlung kommen muß. Die Einwände, die hinsichtlich der Mittel kommen könnten und vielleicht kommen werden, habe ich bereits gestern eingehend widerlegt. Die Voraussetzungen dafür sind vorhanden; die Mittel sind da. Es gilt zu helfen, und deswegen bitten wir um die Annahme unseres Antrags.