Rede von
Dr.
Hermann
Ehlers
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Besprechung zu den §§ 282 und 283.
Damit kommen wir zur Abstimmung über den Vierten Abschnitt, zunächst zu § 276. Dazu liegt der Änderungsantrag der Gruppe der KPD auf Umdruck Nr. 498 Ziffer 18 vor. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Ich bitte die Damen und Herren, die dem § 276 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; angenommen.
Wir kommen zum zweiten Titel, § 277. Dazu liegt zunächst der Antrag der Herren Abgeordneten Dr. Kather und Genossen vor.
— Ja, ich sehe es eben, Herr Abgeordneter Seuffert. Der Antrag der KPD auf Umdruck Nr. 498 Ziffer 19 ist der weitestgehende Antrag. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag der Gruppe der KPD zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe.
— Dieser Antrag ist gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Die Anträge der Abgeordneten Dr. Kather und Genossen und des Abgeordneten Goetzendorff sind übereinstimmend; sie betreffen den Abs. 2 von § 277. Ich kann über diese beiden Anträge gemeinsam abstimmen lassen. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Sitzungsvorstand ist einmütig der Überzeugung, daß das zweite die Mehrheit ist. Der Antrag ist abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über § 277 in der Ausschußfassung. Ich bitte die Damen und Herren, die § 277 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; § 277 ist angenommen.
Ich komme zu § 278. Der weitestgehende Antrag ist wiederum der Antrag der Gruppe der KPD auf Umdruck Nr. 498 Ziffer 20. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD auf Umdruck Nr. 492 Ziffer 18. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das zweite war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag der Herren Abgeordneten Dr. Kather und Genossen auf Umdruck Nr. 496 Ziffer 14. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das zweite war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über § 278 in der Ausschußfassung. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Paragraphen zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe.
— Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; der § 278 ist angenommen.
Ich bitte die Damen und Herren, die § 279 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; der § 279 ist angenommen.
Zu § 280 komme ich zur Abstimmung über den Antrag der Föderalistischen Union auf Umdruck Nr. 495 Ziffer 12. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag der Föderalistischen Union zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Dieser Antrag ist gegen wenige Stimmen abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über § 280 in der Ausschußfassung. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben.
— Das ist die Mehrheit; angenommen.
Ich komme zur Abstimmung über § 281. Ich bitte die Damen und Herren, die § 281 zuzustimmen
wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; der § 281 ist angenommen.
Wir kommen zum Dritten Titel. Hierzu liegt der Antrag des Herrn Abgeordneten Goetzendorff vor, die §§ 282 und 283 zu streichen. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Dieser Antrag ist gegen wenige Stimmen abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD zu § 282 auf Umdruck Nr. 492 Ziffer 20. Wünschen Sie getrennte Abstimmung, Herr Abgeordneter Seuffert?
— Nachher getrennte Abstimmung. — Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag der Fraktion der SPD zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das letztere war die Mehrheit; dieser Antrag ist abgelehnt.
Entsprechend dem Wunsch der Fraktion der SPD lasse ich über § 282 absatzweise abstimmen. Über Abs. 1 und 2 kann ich zusammen abstimmen lassen. Ich bitte die Damen und Herren, die Abs. 1 und 2 von § 282 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die große Mehrheit des Hauses; das ist angenommen.
Ich bitte die Damen und Herren, die Abs. 3 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Abs. 3 ist angenommen.
Ich komme zur Abstimmung über § 283, zunächst über den Antrag der Fraktion der SPD auf Umdruck Nr. 492 Ziffer 21, Abs. 2 zu streichen. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Streichungsantrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das zweite war die Mehrheit; der Streichungsantrag ist abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über § 283 in der Ausschußfassung. Ich bitte die Damen und Herren, die der Ausschußfassung zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Damit ist der Vierte Abschnitt erledigt.
Damit, meine Damen und Herren, kommen wir zum Fünften Abschnitt, beginnend mit dem § 285. Berichterstatterin ist Frau Abgeordnete Dr. Weber. Ich darf sie bitten, das Wort zu nehmen.
Frau Dr. Weber (CDU), Berichterstatterin: Meine Damen und Herren! Die produktive Leistung des Lastenausgleichs war, wie Sie eben gehört haben, für uns von ganz besonderer Bedeutung. Wir haben aber auch — und darin war der Ausschuß von einmütiger Geschlossenheit — Sorge zu tragen für die Alten, Erwerbsunfähigen, die keine Alters- und Invalidenversorgung mehr haben. Deshalb sollte eine Abgeltung von Vertreibungsschäden, Kriegssachschäden, Ostschäden und Sparerschäden für sie gültig werden. Die Regierungsvorlage sah eine Rente, und zwar eine gestaffelte Rente für die Geschädigten vor, und zwar unabhängig von anderen Einkünften. Wir, und zwar der ganze Ausschuß, waren jedoch der Meinung, daß diese Entschädigungsrente viel zu gering gewesen wäre und daß die Masse der Bedürftigen die öffentliche Fürsorge hätte in Anspruch nehmen müssen. Der Ausschuß hat sich deshalb zu dem Grundsatz der Versorgung und der Entschädigung
bekannt. Die Unterhaltshilfe soll eine bescheidene 1 Versorgung bedeuten. Hinzukommen soll eine Entschädigungsrente, die sich nach der Höhe der Schäden und auch nach dem Alter richtet. Es gibt nicht viele aus den Ostprovinzen, die dort eine Altersversorgung verloren haben. Aber auch, wenn es nur wenige sind, liegt darin eine so große Härte, daß wir uns für diese Menschen einsetzen mußten.
Die Altsparerentschädigung wird durch ein besonderes Gesetz geregelt. Auf jeden Fall wollte der Ausschuß, daß die alten, erwerbsunfähigen Sparer durch die Kriegsschadenrente versorgt würden, Kriegsschadenrente erhalten nur der unmittelbar Geschädigte und die Ehefrau, aber auch die alleinstehende Tochter, die die Eltern bis zu ihrem Tode gepflegt hat und vielleicht ein Vermögen geerbt hätte. Wer erhält die Kriegsschadenrente? Der Mann, der das 65. Lebensjahr vollendet hat, und die Frau, die das 60. Lebensjahr vollendet hat, und auch solche Personen, die zu 50 % erwerbsunfähig geworden sind. Es gab im Ausschuß eine lange Debatte darüber, ob wir nicht diejenigen Erwerbsunfähigen einbeziehen sollten, die nur ein Drittel der Einkünfte eines Gesunden erwerben können. Man wollte aber schließlich doch an dem Grundsatz des Sozialversicherungsanpassungsgesetzes festhalten. Die Kriegsschadenrente ist ein Ausgleich für Vermögensschäden, sie tritt aber auch ein für Verlust der Berufs- und Existenzgrundlage.
Die Unterhaltshilfe lehnt sich an die Soforthilfe an. Wir haben aber — darauf mache ich ganz besonders aufmerksam — wesentliche Verbesserungen gegenüber der Soforthilfe eingebaut. Einkünfte bleiben teilweise unberücksichtigt, so die gesetzliche und freiwillige Unterhaltsbeihilfe von Verwandten, karitative Beiträge, zweckgebundene Sonderleistungen, Freibeträge für diejenigen, die durch Kriegsschaden und Unfallfolge erwerbsbeschränkt geworden sind, und auch die Grundrente der Kriegsopferversorgung. Außerdem haben wir besonders die Blinden und die Doppelamputierten berücksichtigt. Ferner soll eine gerechtere Anrechnung des Arbeitseinkommens erfolgen. Es werden nicht angerechnet freiwillige Zuwendungen vom Staat, freiwillige Leistungen auf Grund von Dienst- und Arbeitsverhältnissen, z. B. Werkpensionen.
Unterhaltshilfe wird nicht gewährt, wenn noch ein Vermögen über 5000 Mark vorhanden ist. Dabei muß allerdings festgestellt werden, daß die Verwertung des Vermögens zumutbar ist. Die Sätze der Unterhaltshilfe entsprechen denen der Soforthilfe. Die Teuerungszuschläge werden durch ein besonderes Gesetz geregelt. Grundsätzlich wird die Unterhaltshilfe auf Lebenszeit gewährt, besonders dann, wenn die Existenzgrundlage dauernd vernichtet ist. Begrenzt wird sie nur, wenn ein geringes Vermögen vorhanden war.
Jetzt komme ich an eine Klasse von Personen, die ebenfalls sehr darauf warten, daß für sie etwas geschieht. Für Vorzugsrentner, Liquidationsrentner und Kleinrentner des ersten Weltkrieges werden im wesentlichen die früheren Leistungen wiederhergestellt.
Neu ist bei der Unterhaltshilfe auch eine Krankenversorgung, die zusätzlich zu den Barbezügen der Unterhaltshilfe hinzutritt. Neu ist ferner eine Sterbegeldversorgung von 240 Mark bei einem Beitrage von 1 Mark bzw. 0,50 Mark für Ehegatten.
Die Entschädigungsrente, die zu der Unterhaltshilfe hinzutritt, ist im wesentlichen ein Ausgleich von Vermögensverlusten. Bei Verlust von großen
Vermögen sowie bei dem Verlust der beruflichen und sonstigen Existenzgrundlage tritt eine Rente ein. Diese Rente — das lesen Sie in dem schriftlichen Bericht — ist in vier Gruppen und nach dem durchschnittlichen Einkommen der Jahre 1937 bis 1939 gestaffelt. Es kann auch eine 4%ige Verzinsung des Grundbetrages der Hauptentschädigung zur Auszahlung kommen. Das ist gleichsam eine Tilgung der Hauptentschädigung für alte Leute. Diejenigen, die das 65. Lebensjahr überschritten haben, bekommen noch eine halbprozentige Mehrverzinsung, und sie steigert sich mit den Lebensjahren.
Die Entschädigungsrente ist an einen Einkommenshöchstbetrag gebunden, der 200 Mark für den Berechtigten, 50 Mark für die Ehefrau und 20 Mark für jedes Kind beträgt. Als Auffanggrenze ist ein Betrag angegeben, der das Eineinhalbfache des Einkommenshöchstbetrages ausmacht.
Unterhaltshilfe und Entschädigungsrente können jede für sich gezahlt werden, sie können aber unter bestimmten Voraussetzungen miteinander verbunden sein. Für die Entschädigungsgrenze muß eine genaue Schadensfeststellung erfolgen. Da diese manchmal lange dauert, haben wir eine Vorauszahlung vorgesehen für den Fall, daß ein Schaden von mindestens 20 000 Mark angemeldet werden kann.
Ich habe hier nur einen Teil des schriftlichen Berichts zusammengefaßt. Aber ich nehme an, daß die Öffentlichkeit — auch hier das Haus — sich für die Ärmsten der Armen interessieren sollte.
In einem Punkte waren wir im Ausschuß nicht einheitlicher Meinung, nämlich in der Frage des Beitrags der öffentlichen Haushalte, weil diese durch die Unterhaltshilfe in ihren Fürsorgeleistungen entlastet werden. Über diesen Beitrag von 250 Millionen DM ist in diesen Tagen schon viel gesprochen worden. Aber über den Kernpunkt der Kriegsschadenrente, über Unterhaltshilfe und Entschädigungsrente, über die Besserung der Soforthilfe, über alle Hilfsmaßnahmen für die Erwerbsunfähigen und Alten, waren wir im Lastenausgleichsausschuß einmütiger Auffassung.