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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Mai 1952 9121 209. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 8. Mai 1952 Geschäftliche Mitteilungen . . . . 9122A, 9160D, 9161B, 9185C Vorlage der Bemerkungen des Bundesrechnungshofs und einer Denkschrift des Präsidenten des Bundesrechnungshofs zu den Haushaltsrechnungen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets für die Rechnungsjahre 1947, 1948 und 1949 (Nr 3341 der Drucksachen) 9122A Ausschußüberweisung 9122B Zur Tagesordnung betr. Aufsetzung der Beratung des Gesetzentwurfs über die Aufnahme eines Kredits durch den Bund im Rahmen der von den Vereinigten Staaten gewährten Wirtschaftshilfe 9122B Dr. Pünder (CDU) 9122B Widerspruch gegen Aufsetzung 9122C Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen Allgemeinen Lastenausgleich (Nrn. 1800, zu 1800, 3300, zu 3300 der Drucksachen, Umdruck Nr. 490; Änderungsanträge Umdrucke Nr. 492 bis 496, 498 bis 512) . . . 9122C Zweiter Teil, §§ 124 bis 226: Seuffert (SPD): als Berichterstatter . . . 9122D, 9125A als Abgeordneter 9126A Lücke (CDU) 9123C Dr. Atzenroth (FDP) 9124A, D Goetzendorff (Fraktionslos) 9124C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 9125B, 9126C Kunze (CDU) 9126B Abstimmungen . . . 9123A, +D, 9124B, C, 9125A, 9126D, 9127A §§ 227 bis 250: Dr. Atzenroth (FDP): als Berichterstatter 9126D als Abgeordneter 9130A Dr. Trischler (FDP) 9127A Dr. Horlacher (CSU) 9128C Dr. Koch (SPD) 9128D Dr. von Golitschek (FDP) 9129D Kunze (CDU) 9130B Seuffert (SPD) 9130D, 9133D Neuburger (CDU) 9132D Dr. Bertram (FU) 9134B Kriedemann (SPD) 9134D Abstimmungen 9127A, 9128C, 9135D namentliche Abstimmung 9135C Dritter Teil, §§ 251 bis 265: Dr. von Golitschek (FDP): als Abgeordneter 9136A, B Kunze (CDU) 9136A, 9138A Müller (Frankfurt) (KPD) 9136D, 9137D, 9138B Kriedemann (SPD) 9137B Abstimmungen 9136C, 9137C, 9138C §§ 266 bis 284: Dr. Reismann (FU) . 913&D, 9139D, 9161C, 9163A, 9165C, 9170D, 9175A Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 9139A, 9147B, 9158D, 9176C Schütz' (CSU): als Berichterstatter 9139B als Abgeordneter . . . . 9167C, 9173C Kunze (CDU) 9140B, 9160B, 9162B, 9165B Seuffert (SPD) . . . 9140D, 9167A, 9169B, 9170D, 9174A, 9177A Ewers (DP) 9141A Ohlig (SPD) 9141C, 9155B, 9169C Müller (Frankfurt) (KPD) . 9144C, 9155C, 9166C, 9168A, D, 9170C Dr. Kather (CDU) 9148C, 9156C Loritz (Fraktionslos) . . 9150A, 9165A Farke (DP): zur Sache 9151C zur Geschäftsordnung 9161A Kriedemann (SPD): zur Sache 9152D, 9157D, 9159C, 9161C, 9164B, 9168D zur Geschäftsordnung 9160B Dr. Friedensburg (CDU) 9157A Dr. Preusker (FDP) • 9157B Dr. Bucerius (CDU) . . . . 9163C, 9164B Goetzendorff (Fraktionslos) . 9164C, 9173B, 9176A Dr. von Golitschek (FDP) . . . . 9169A, C Kuntscher (CDU) 9170A Dr. Atzenroth (FDP) 9171C Kinat (SPD) 9171D, 9175C Frau Krahnstöver (SPD) 9176B Abstimmungen . . 9160C, 9161A, 9165D, 9177B namentliche Abstimmungen . . 9160D, 9161B §§ 285 bis 314: Frau Dr. Weber (Essen) (CDU): als Berichterstatterin 9178B als Abgeordnete 9180C, 9181D Dr. Zawadil (FDP) 9179B Goetzendorff (Fraktionslos) 9180A Renner (KPD) . . . . 9180B, 9180C, 9182A Seuffert (SPD) 9181D Frau Krahnstöver (SPD) 9183D Dr. Trischler (FDP) 9184D Kunze (CDU), Berichterstatter . . 9184D Abstimmungen 9184A Weiterberatung vertagt 9185C Nächste Sitzung 9185C Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen über Änderungsanträge zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen Allgemeinen Lastenausgleich: 1. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 239 (Umdruck Nr. 492 Ziffer 15) 9186 2. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 269 (Umdruck Nr. 492 Ziffer 16) 9186 3. über § 269 in der Fassung der Ausschußbeschlüsse 9186 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Namentliche Abstimmungen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen Allgemeinen Lastenausgleich 1. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 239 Abs. 1 Nr. 1 (Umdruck Nr. 492 Ziffer 15) 2. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 269 (Umdruck Nr. 492 Ziffer 16) 3. über § 269 in der Fassung der Ausschußbeschlüsse (Nr. 3300 der Drucksachen) Name 1. 2. 3. Abstimmung CDU/CSU Dr. Adenauer — - — Albers . Nein Nein Ja Arndgen Nein Nein Ja Bauereisen Nein Nein Ja Bauknecht Nein Nein Ja Dr. Baur (Württemberg) Nein Nein Ja Bausch Nein Nein Ja Becker (Pirmasens) Nein Nein enthalten Blank (Dortmund) — — — Bodensteiner Nein Nein Ja Frau Brauksiepe entschuldigt entschuldigt entschuldigt Dr. von Brentano Nein Nein Ja Brese Nein Nein Ja Frau Dr. Brökelschen Nein Nein Ja Dr. Brönner Nein Nein Ja Brookmann Nein Nein Ja Dr. Bucerius Nein Nein — Frau Dietz Nein Nein enthalten Dr. Dresbach Nein Nein Ja Eckstein Nein Nein Ja Dr. Edert Nein enthalten enthalten Dr. Ehlers Nein Nein Ja Ehren Nein Nein Ja Dr. Erhard — — — Etzel (Duisburg) krank krank krank Etzenbach entschuldigt entschuldigt entschuldigt Even Nein Nein Ja Feldmann Nein Nein . Ja Dr. Fink Nein Nein Ja Dr. Frey krank krank krank Fuchs Nein Nein Ja Dr. Freiherr von Fürstenberg Nein enthalten enthalten Fürst Fugger von Glött . Nein Nein Ja Funk Nein Nein Ja Gengler Nein Nein Ja Gerns Nein Nein Ja Dr. Gerstenmaier Nein Nein Ja Gibbert Nein Nein enthalten Giencke Nein Nein Ja Dr. Glasmeyer . Nein Nein Ja Glüsing Nein Nein Ja Gockeln — - — Dr. Götz enthalten enthalten enthalten Frau Dr. Gröwel Nein Nein Ja Günther entschuldigt Nein Ja Hagge Nein Nein entschuldigt Frau Heiler Nein Nein Ja Heix Nein Nein Ja Dr. Henle Nein Nein Ja Hilbert Nein entschuldigt entschuldigt Höfler beurlaubt beurlaubt beurlaubt Hohl Nein Nein Ja Dr. Holzapfel — — — Hoogen Nein Nein Ja Hoppe Nein Nein Ja Name 1. 2. 3. Abstimmung Dr. Horlacher . Nein Nein enthalten Horn Nein entschuldigt entschuldigt Huth Nein Nein Ja Dr. Jaeger (Bayern) Nein Nein Ja Junglas Nein Nein Ja Kahn Nein Nein Ja Kaiser - - — Karpf Nein Nein Ja Dr. Kather Ja Nein Ja Kemmer Nein Nein Ja Kemper Nein Nein enthalten Kern krank krank krank Kiesinger Nein Nein Ja Dr. Kleindinst Nein Nein Ja Dr. Köhler Nein Nein Ja Dr. Kopf Nein Nein Ja Kühling Nein Nein Ja Kuntscher enthalten enthalten enthalten Kunze Nein Nein Ja Dr. Laforet Nein Nein Ja Dr. Dr. h. c. Lehr — - — Leibfried — Ja Lenz entschuldigt entschuldigt entschuldigt Leonhard Nein Nein Ja Lücke Nein Nein Ja Majonica Nein Nein Ja Massoth . Nein Nein Ja Mayer (Rheinland-Pfalz) . Nein Nein Ja Mehs Nein Nein Ja Mensing beurlaubt beurlaubt beurlaubt Morgenthaler Nein Nein Ja Muckermann Nein Nein Ja Mühlenberg Nein enthalten Ja Dr.Dr. Müller (Bonn) Nein Nein Ja Müller-Hermann enthalten Nein Ja Naegel Nein Nein Ja Neber Nein Nein Ja Nellen Nein Nein Ja Neuburger Nein Nein Ja Nickl Nein Nein enthalten Frau Niggemeyer Nein Nein Ja Dr. Niklas Nein — — Dr. Oesterle Nein Nein Ja Dr. Orth beurlaubt beurlaubt beurlaubt Pelster Nein Nein Ja Pfender Nein Nein Ja Dr. Pferdmenges Nein Nein Ja Dr. Povel Nein Nein Ja Frau Dr. Probst Nein - Ja Dr. Pünder Nein Nein Ja Raestrup Nein Nein Ja Rahn Nein Nein Ja Frau Dr. Rehling entschuldigt entschuldigt entschuldigt Frau Rösch beurlaubt beurlaubt beurlaubt Rümmele Nein Nein Ja Sabel . Nein Nein Ja Schäffer — — - Scharnberg Nein Nein Ja Dr. Schatz Nein Nein Ja Schill Nein Nein Ja Schmitt (Mainz) Nein Nein Ja Schmitz Nein Nein Ja Schmücker Nein Nein Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) beurlaubt beurlaubt beurlaubt Schüttler Nein Ja Nein Schütz Nein Nein Ja Name 1. 2. 3. Abstimmung Schuler Nein Nein Ja Schulze-Pellengahr Nein Nein Ja Dr. Semler Nein Nein Ja Dr. Serres Nein Nein Ja Siebel Nein Nein Ja Dr. Solleder Nein Nein enthalten Spies Nein Nein Ja Graf von Spreti Nein enthalten enthalten Stauch beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Dr. Steinbiß Nein Nein Ja Storch . — — — Strauß Nein Nein Ja Struve Nein Nein J a _ Stücklen Nein Nein Ja Dr. Vogel beurlaubt beurlaubt beurlaubt Wacker Nein Nein Ja Wackerzapp beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Wahl Nein Nein Ja Frau Dr. Weber (Essen) Nein Nein Ja Dr. Weber (Koblenz) Nein Nein — Dr. WeiB Nein Nein Ja Winkelheide Nein Nein Ja Dr. Wuermeling Nein Nein Ja SPD Frau Albertz Ja Ja Nein Frau Albrecht Ja Ja Nein Altmaier Ja Ja Nein Frau Ansorge Ja Ja Nein Dr. Arndt Ja Ja Nein Arnholz Ja entschuldigt entschuldigt Dr. Baade Ja Ja Nein Dr. Bärsch Ja Ja Nein Baur (Augsburg) Ja Ja Nein Bazille krank krank krank Behrisch Ja Ja Nein Bergmann Ja Ja Nein Dr. Bergstraeßer Ja Ja Nein Berlin Ja Ja Nein Bettgenhäuser Ja Ja Nein Bielig Ja Ja Nein Birkelbach Ja Ja Nein Blachstein Ja Ja Nein Dr. BleiB Ja Ja Nein Böhm Ja Ja Nein Dr. Brill Ja Ja Nein Bromme Ja Ja Nein Brünen beurlaubt beurlaubt beurlaubt Cramer Ja Ja Nein Dannebom Ja Ja Nein Diel Ja Ja Nein Frau Döhring Ja Ja Nein Eichler Ja Ja Nein Ekstrand Ja Ja Nein Erler Ja Ja Nein Faller Ja Ja Nein Franke entschuldigt entschuldigt entschuldigt Freidhof Ja Ja Nein Freitag beurlaubt beurlaubt beurlaubt Geritzmann Ja Ja Nein Gleisner . Ja Ja Nein Görlinger Ja Ja Nein Graf Ja Ja Nein Dr. Greve Ja Ja Nein Dr. Gülich krank krank krank Happe Ja Ja Nein Name 1. 2. 3. Abstimmung Heiland Ja Ja Nein Hennig Ja Ja Nein Henßler krank krank krank Herrmann krank krank krank Hoecker Ja Ja Nein Höhne Ja Ja Nein Frau Dr. Hubert Ja Ja Nein Imig Ja Ja Nein Jacobi Ja . Ja Nein Jacobs Ja Ja Nein Jahn Ja Ja Nein Kalbfell krank krank krank Kalbitzer Ja Ja Nein Frau Keilhack Ja Ja Nein Keuning Ja Ja Nein Kinat Ja Ja Nein Frau Kipp-Kaule Ja Ja Nein Dr. Koch Ja Ja Nein Frau Korspeter Ja Ja Nein Frau Krahnstöver Ja Ja Nein Dr. Kreyssig Ja Ja Nein Kriedemann Ja Ja Nein Kurlbaum Ja Ja Nein Lange Ja Ja Nein Lausen Ja Ja Nein Frau Lockmann Ja Ja Nein Ludwig Ja Ja Nein Dr. Luetkens Ja Ja Nein Maier (Freiburg) Ja Ja Nein Marx Ja Ja Nein Matzner . Ja Ja Nein Meitmann Ja Ja Nein Mellies Ja Ja Nein Dr. Menzel Ja Ja Nein Merten Ja entschuldigt entschuldigt Mertins Ja Ja Nein Meyer (Hagen) Ja Ja Nein Meyer (Bremen) Ja Ja Nein Frau Meyer-Laule entschuldigt Ja Nein MiBmahl Ja Ja Nein Dr. Mommer Ja Ja Nein Dr. Mücke Ja Ja Nein Müller (Hessen) Ja Ja Nein Müller (Worms) Ja Ja Nein Frau Nadig Ja Ja Nein Dr. Nölting Ja Ja Nein Nowack (Harburg) Ja Ja Nein Odenthal Ja Ja Nein Ohlig Ja Ja Nein Ollenhauer Ja Ja Nein Paul (Württemberg) Ja Ja Nein Peters Ja Ja Nein Pohle Ja Ja Nein Dr. Preller Ja Ja Nein Priebe Ja Ja Nein Reitzner Ja Ja Nein Richter (Frankfurt) Ja Ja Nein Ritzel Ja Ja Nein Ruhnke Ja Ja Nein Runge Ja Ja Nein Sander . krank krank krank Sassnick Ja Ja Nein Frau Schanzenhach . Ja Ja Nein Dr. Schmid (Tübingen) Ja Ja Nein Dr. Schmidt (Niedersachsen) Ja Ja Nein Dr. Schöne Ja Ja Nein Schoettle Ja Ja Nein Dr. Schumacher krank krank krank Name 1. 2. 3. Abstimmung Segitz Ja Ja Nein Seuffert Ja Ja Nein Stech Ja Ja Nein Steinhörster Ja Ja Nein Stierle Ja Ja Nein Striebeck Ja Ja Nein Frau Strobel Ja Ja Nein Temmen Ja Ja Nein Tenhagen Ja Ja Nein Troppenz Ja Ja Nein Dr. Veit beurlaubt beurlaubt beurlaubt Wagner Ja Ja Nein Wehner Ja Ja Nein Weinhold Ja Ja Nein Welke krank krank krank Weltner Ja Ja Nein Dr. Wenzel Ja Ja Nein Wönner beurlaubt beurlaubt beurlaubt Zühlke Ja Ja Nein FDP Dr. Atzenroth Nein Nein Ja Dr. Becker (Hersfeld) Nein Nein 4a Dr. Blank (Oberhausen) Nein Nein Ja Blücher — Nein Ja Dannemann Nein Nein Ja Dr. Dehler Nein Nein Ja Dirscherl beurlaubt beurlaubt beurlaubt Euler krank krank krank Faßbender Nein Nein Ja Freudenberg beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Friedrich Nein Nein Ja Frühwald krank krank krank Funcke Nein Nein Ja Gaul Nein Nein Ja Dr. von Golitschek Ja Nein Ja Grundmann Nein Nein Ja Dr. Hammer Nein Nein Ja Dr. Hasemann Nein Nein Ja Dr. Hoffmann (Lübeck) Ja Nein Ja Dr. Hoffmann (Schönau) Nein Nein Ja Frau Hütter krank krank krank Frau Dr. Ilk Nein Nein Ja Juncker beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Kneipp Nein Nein Ja Kühn Nein Nein Ja Langer Nein Nein Ja Dr. Leuze Nein Nein Ja Dr. Luchtenberg enthalten entschuldigt entschuldigt Margulies Nein — — Mauk Nein Nein Ja Mayer (Stuttgart) entschuldigt Nein Ja Dr. Mende Nein Nein Ja Dr. Miessner entschuldigt entschuldigt entschuldigt Neumayer Nein Nein Ja Dr. Dr. Nöll von der Nahmer Nein Nein Ja Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) entschuldigt Nein Ja Onnen Nein Nein Ja Dr. Pfleiderer Nein Nein Ja Dr. Preiß Nein Nein Ja Dr. Preusker Nein Nein — Rademacher Nein Nein Ja Rath Nein Nein Ja Dr. Freiherr von Rechenberg krank krank krank Revenstorff Nein Nein Ja Dr. Schäfer Nein Nein Ja Dr. Schneider Nein Nein Ja Name 1. 2. 3. Abstimmung Stahl Nein Nein Ja Stegner Nein Nein Ja Dr. Trischler Nein Nein Ja Dr. Wellhausen Nein Nein Ja Wirths Nein Nein Ja Dr. Zawadil Ja Nein Ja DP-DPB Ahrens Nein Nein Ja Bahlburg Nein Nein Ja Frau Bieganowski enthalten Ja Ja Eickhoff Nein Nein Ja Ewers Nein Nein Ja Farke Nein Nein Ja Dr. Fricke Nein Nein Ja Frommhold Nein Nein Ja Hellwege — — — Jaffé Nein Nein Ja Frau Kalinke . Nein Nein Ja Kuhlemann Nein Nein Ja Dr. Leuchtgens Nein Nein Ja Löfflad Nein Nein enthalten Matthes Nein Nein Ja Dr. von Merkatz Nein Nein Ja Dr. Mühlenfeld Nein Nein Ja Dr. Ott Ja Ja enthalten Reindl enthalten Ja enthalten Schmidt (Bayern) . enthalten Ja Ja Schuster Nein Ja Ja Dr. Seebohm Nein — — Tobaben Nein Nein Ja Wallner enthalten Ja Ja Walter entschuldigt Nein entschuldigt Wittenburg Nein Nein Ja Wittmann Nein Ja Ja FU Freiherr von Aretin Nein Nein Ja Frau Arnold Nein Nein Ja Dr. Bertram Nein Nein Ja Dr. Besold Nein Nein Ja Clausen enthalten Ja enthalten Dr.-Ing. Decker Nein Nein Ja Determann Nein Nein Ja Eichner Nein Nein Ja Dr. Etzel (Bamberg) Nein Ja enthalten Hoffmann (Lindlar) Nein Nein Ja Lampl Nein Nein Ja Mayerhofer Nein Nein Ja Dr. Meitinger Nein Nein Ja Fürst zu Oettingen-Wallerstein beurlaubt beurlaubt beurlaubt Pannenbecker Nein Nein Ja Parzinger Nein Ja Nein Dr. Reismann Nein Nein Ja Ribbeheger krank krank krank Volkholz — — — Wartner Nein Nein Ja Frau Wessel Nein Nein Ja Willenberg Nein Nein Ja Name 1. 2. 3 Abstimmung KPD Agatz entschuldigt entschuldigt entschuldigt Fisch Ja enthalten Nein Gundelach Ja enthalten Nein Harig Ja enthalten Nein Kohl (Stuttgart) Ja enthalten Nein Müller (Frankfurt) Ja enthalten Nein Niebergall Ja — Nein Paul (Düsseldorf) Ja enthalten — Reimann . Ja enthalten Nein Renner Ja enthalten Nein Rische Ja entschuldigt Nein Frau Strohbach Ja enthalten Nein Frau Thiele Ja enthalten Nein Vesper entschuldigt entschuldigt entschuldigt Fraktionslos Aumer Nein Nein Ja Donhauser Nein Nein Ja Dr. Dorls - — Nein Fröhlich . krank krank krank Goetzendorff Ja enthalten Nein Hedler beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Jaeger (Hannover) Nein Nein enthalten Dr. Keller Ja enthalten enthalten Loritz Ja Ja Nein Müller (Hannover) - — — von Thadden Nein Nein Ja Tichi krank krank krank Zusammenstellung der Abstimmungen: 1. Abstimmung 2. Abstimmung 3. Abstimmung Abgegebene Stimmen 337 331 330 Davon: Ja 134 125 182 Nein 194 188 129 Stimmenthaltung 9 18 19 Zusammen wie oben 337 331 330 Berliner Abgeordnete Name 1. 2. 3. Abstimmung CDU/CSU Dr. Friedensburg Nein Nein Ja Dr. Krone Nein Nein Ja Lemmer beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Dr. Maxsein Nein — — Dr. Tillmanns Nein Nein Ja SPD Brandt Ja Ja Nein Dr. Koenigswarter Ja Ja Nein Löbe Ja Ja Nein Neubauer Ja Ja Nein Neumann Ja Ja Nein Dr. Schellenberg krank krank krank Frau Schroeder (Berlin) Ja Ja Nein Schröter (Berlin) Ja Ja Nein Frau Wolff Ja Ja Nein FDP Dr. Henn Nein Nein Ja Hübner Nein Nein Ja Frau Dr. Mulert Nein Nein Ja Dr. Reif Nein Nein Ja Dr. Will Nein Nein Ja
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Seuffert.


Rede von Walter Seuffert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf einen grundlegenden Irrtum des Herrn Kollegen Nöll von der Nahmer möchte ich doch aufmerksam machen. Bei den Aufbaudarlehen mag es sich vielleicht darum handeln, möglichst viele einzelne Existenzen, die sich auf bescheidener Grundlage aufbauen, zu unterstützen. Und deswegen ist ein Höchstbetrag für das einzelne Aufbauprojekt hier mit Grund festgesetzt, und zwar ziemlich niedrig. Wenn Sie soundso viel Mittel für Arbeitsplatzdarlehen und pro Arbeitsplatz einen Höchstbetrag von 3000 DM haben, so geht daraus schon hervor, daß der Mann, der mit diesem Projekt unterstützt wird, ein Eigenkapital dazulegen muß. Aus diesem Grunde muß es entsprechend gesichert sein. Mit 3000 DM allein können Sie ja keinen Arbeitsplatz aufbauen; da müssen Sie doch das Doppelte oder Dreifache aus eigenen Mitteln dazunehmen. Wenn dem aber so ist, dann kommt es doch darauf an, wieviele Arbeitsplätze ich aufbaue. Der Abs. 2 des § 283 will nicht Bestimmungen darüber treffen, wieviele Arbeitsplätze ich aufbaue, sondern darüber, in welchen Portionen ich diese Arbeitsplätze aufbaue, ob ich sie 10- oder höchstens 25-stückweise aufbaue oder ob ich auch einmal ein Objekt mit 200, 300 oder 400 Arbeitsplätzen schaffen kann. Jeder wirtschaftlich Vernünftige weiß ja, daß das möglicherweise die besten und sichersten Projekte sind. Hinter dem Antrag auf Streichung des § 283 Abs. 2 steckt doch nichts anderes als die einfache Überlegung, daß man, wie ich vorhin gesagt habe, Arbeitsbeschaffungsprojekte ebensowenig wie Betriebe willkürlich in Stücke zerhacken kann, sondern sie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten gestalten muß, nichts anderes als die Erfahrungen des Soforthilfeamtes und des Kontrollausschusses, der ja weiß Gott seine Projekte nicht unnötigerweise jetzt bis zu 500 000 DM ausgedehnt hat.

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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Besprechung zu den §§ 282 und 283.
    Damit kommen wir zur Abstimmung über den Vierten Abschnitt, zunächst zu § 276. Dazu liegt der Änderungsantrag der Gruppe der KPD auf Umdruck Nr. 498 Ziffer 18 vor. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
    Ich bitte die Damen und Herren, die dem § 276 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; angenommen.
    Wir kommen zum zweiten Titel, § 277. Dazu liegt zunächst der Antrag der Herren Abgeordneten Dr. Kather und Genossen vor.

    (Abg. Seuffert: Der KPD-Antrag ist weitergehend!)

    — Ja, ich sehe es eben, Herr Abgeordneter Seuffert. Der Antrag der KPD auf Umdruck Nr. 498 Ziffer 19 ist der weitestgehende Antrag. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag der Gruppe der KPD zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe.
    — Dieser Antrag ist gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
    Die Anträge der Abgeordneten Dr. Kather und Genossen und des Abgeordneten Goetzendorff sind übereinstimmend; sie betreffen den Abs. 2 von § 277. Ich kann über diese beiden Anträge gemeinsam abstimmen lassen. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Sitzungsvorstand ist einmütig der Überzeugung, daß das zweite die Mehrheit ist. Der Antrag ist abgelehnt.
    Ich komme zur Abstimmung über § 277 in der Ausschußfassung. Ich bitte die Damen und Herren, die § 277 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; § 277 ist angenommen.
    Ich komme zu § 278. Der weitestgehende Antrag ist wiederum der Antrag der Gruppe der KPD auf Umdruck Nr. 498 Ziffer 20. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
    Ich komme zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD auf Umdruck Nr. 492 Ziffer 18. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das zweite war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
    Ich komme zur Abstimmung über den Antrag der Herren Abgeordneten Dr. Kather und Genossen auf Umdruck Nr. 496 Ziffer 14. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das zweite war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
    Ich komme zur Abstimmung über § 278 in der Ausschußfassung. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Paragraphen zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe.
    — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; der § 278 ist angenommen.
    Ich bitte die Damen und Herren, die § 279 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; der § 279 ist angenommen.
    Zu § 280 komme ich zur Abstimmung über den Antrag der Föderalistischen Union auf Umdruck Nr. 495 Ziffer 12. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag der Föderalistischen Union zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Dieser Antrag ist gegen wenige Stimmen abgelehnt.
    Ich komme zur Abstimmung über § 280 in der Ausschußfassung. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben.
    — Das ist die Mehrheit; angenommen.
    Ich komme zur Abstimmung über § 281. Ich bitte die Damen und Herren, die § 281 zuzustimmen


    (Präsident Dr. Ehlers)

    wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; der § 281 ist angenommen.
    Wir kommen zum Dritten Titel. Hierzu liegt der Antrag des Herrn Abgeordneten Goetzendorff vor, die §§ 282 und 283 zu streichen. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Dieser Antrag ist gegen wenige Stimmen abgelehnt.
    Ich komme zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD zu § 282 auf Umdruck Nr. 492 Ziffer 20. Wünschen Sie getrennte Abstimmung, Herr Abgeordneter Seuffert?

    (Abg. Seuffert: Erst über den Antrag!)

    — Nachher getrennte Abstimmung. — Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag der Fraktion der SPD zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das letztere war die Mehrheit; dieser Antrag ist abgelehnt.
    Entsprechend dem Wunsch der Fraktion der SPD lasse ich über § 282 absatzweise abstimmen. Über Abs. 1 und 2 kann ich zusammen abstimmen lassen. Ich bitte die Damen und Herren, die Abs. 1 und 2 von § 282 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die große Mehrheit des Hauses; das ist angenommen.
    Ich bitte die Damen und Herren, die Abs. 3 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Abs. 3 ist angenommen.
    Ich komme zur Abstimmung über § 283, zunächst über den Antrag der Fraktion der SPD auf Umdruck Nr. 492 Ziffer 21, Abs. 2 zu streichen. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Streichungsantrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das zweite war die Mehrheit; der Streichungsantrag ist abgelehnt.
    Ich komme zur Abstimmung über § 283 in der Ausschußfassung. Ich bitte die Damen und Herren, die der Ausschußfassung zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
    Damit ist der Vierte Abschnitt erledigt.
    Damit, meine Damen und Herren, kommen wir zum Fünften Abschnitt, beginnend mit dem § 285. Berichterstatterin ist Frau Abgeordnete Dr. Weber. Ich darf sie bitten, das Wort zu nehmen.
    Frau Dr. Weber (Essen) (CDU), Berichterstatterin: Meine Damen und Herren! Die produktive Leistung des Lastenausgleichs war, wie Sie eben gehört haben, für uns von ganz besonderer Bedeutung. Wir haben aber auch — und darin war der Ausschuß von einmütiger Geschlossenheit — Sorge zu tragen für die Alten, Erwerbsunfähigen, die keine Alters- und Invalidenversorgung mehr haben. Deshalb sollte eine Abgeltung von Vertreibungsschäden, Kriegssachschäden, Ostschäden und Sparerschäden für sie gültig werden. Die Regierungsvorlage sah eine Rente, und zwar eine gestaffelte Rente für die Geschädigten vor, und zwar unabhängig von anderen Einkünften. Wir, und zwar der ganze Ausschuß, waren jedoch der Meinung, daß diese Entschädigungsrente viel zu gering gewesen wäre und daß die Masse der Bedürftigen die öffentliche Fürsorge hätte in Anspruch nehmen müssen. Der Ausschuß hat sich deshalb zu dem Grundsatz der Versorgung und der Entschädigung
    bekannt. Die Unterhaltshilfe soll eine bescheidene 1 Versorgung bedeuten. Hinzukommen soll eine Entschädigungsrente, die sich nach der Höhe der Schäden und auch nach dem Alter richtet. Es gibt nicht viele aus den Ostprovinzen, die dort eine Altersversorgung verloren haben. Aber auch, wenn es nur wenige sind, liegt darin eine so große Härte, daß wir uns für diese Menschen einsetzen mußten.
    Die Altsparerentschädigung wird durch ein besonderes Gesetz geregelt. Auf jeden Fall wollte der Ausschuß, daß die alten, erwerbsunfähigen Sparer durch die Kriegsschadenrente versorgt würden, Kriegsschadenrente erhalten nur der unmittelbar Geschädigte und die Ehefrau, aber auch die alleinstehende Tochter, die die Eltern bis zu ihrem Tode gepflegt hat und vielleicht ein Vermögen geerbt hätte. Wer erhält die Kriegsschadenrente? Der Mann, der das 65. Lebensjahr vollendet hat, und die Frau, die das 60. Lebensjahr vollendet hat, und auch solche Personen, die zu 50 % erwerbsunfähig geworden sind. Es gab im Ausschuß eine lange Debatte darüber, ob wir nicht diejenigen Erwerbsunfähigen einbeziehen sollten, die nur ein Drittel der Einkünfte eines Gesunden erwerben können. Man wollte aber schließlich doch an dem Grundsatz des Sozialversicherungsanpassungsgesetzes festhalten. Die Kriegsschadenrente ist ein Ausgleich für Vermögensschäden, sie tritt aber auch ein für Verlust der Berufs- und Existenzgrundlage.
    Die Unterhaltshilfe lehnt sich an die Soforthilfe an. Wir haben aber — darauf mache ich ganz besonders aufmerksam — wesentliche Verbesserungen gegenüber der Soforthilfe eingebaut. Einkünfte bleiben teilweise unberücksichtigt, so die gesetzliche und freiwillige Unterhaltsbeihilfe von Verwandten, karitative Beiträge, zweckgebundene Sonderleistungen, Freibeträge für diejenigen, die durch Kriegsschaden und Unfallfolge erwerbsbeschränkt geworden sind, und auch die Grundrente der Kriegsopferversorgung. Außerdem haben wir besonders die Blinden und die Doppelamputierten berücksichtigt. Ferner soll eine gerechtere Anrechnung des Arbeitseinkommens erfolgen. Es werden nicht angerechnet freiwillige Zuwendungen vom Staat, freiwillige Leistungen auf Grund von Dienst- und Arbeitsverhältnissen, z. B. Werkpensionen.
    Unterhaltshilfe wird nicht gewährt, wenn noch ein Vermögen über 5000 Mark vorhanden ist. Dabei muß allerdings festgestellt werden, daß die Verwertung des Vermögens zumutbar ist. Die Sätze der Unterhaltshilfe entsprechen denen der Soforthilfe. Die Teuerungszuschläge werden durch ein besonderes Gesetz geregelt. Grundsätzlich wird die Unterhaltshilfe auf Lebenszeit gewährt, besonders dann, wenn die Existenzgrundlage dauernd vernichtet ist. Begrenzt wird sie nur, wenn ein geringes Vermögen vorhanden war.
    Jetzt komme ich an eine Klasse von Personen, die ebenfalls sehr darauf warten, daß für sie etwas geschieht. Für Vorzugsrentner, Liquidationsrentner und Kleinrentner des ersten Weltkrieges werden im wesentlichen die früheren Leistungen wiederhergestellt.
    Neu ist bei der Unterhaltshilfe auch eine Krankenversorgung, die zusätzlich zu den Barbezügen der Unterhaltshilfe hinzutritt. Neu ist ferner eine Sterbegeldversorgung von 240 Mark bei einem Beitrage von 1 Mark bzw. 0,50 Mark für Ehegatten.
    Die Entschädigungsrente, die zu der Unterhaltshilfe hinzutritt, ist im wesentlichen ein Ausgleich von Vermögensverlusten. Bei Verlust von großen


    (Frau Dr. Weber [Essen])

    Vermögen sowie bei dem Verlust der beruflichen und sonstigen Existenzgrundlage tritt eine Rente ein. Diese Rente — das lesen Sie in dem schriftlichen Bericht — ist in vier Gruppen und nach dem durchschnittlichen Einkommen der Jahre 1937 bis 1939 gestaffelt. Es kann auch eine 4%ige Verzinsung des Grundbetrages der Hauptentschädigung zur Auszahlung kommen. Das ist gleichsam eine Tilgung der Hauptentschädigung für alte Leute. Diejenigen, die das 65. Lebensjahr überschritten haben, bekommen noch eine halbprozentige Mehrverzinsung, und sie steigert sich mit den Lebensjahren.
    Die Entschädigungsrente ist an einen Einkommenshöchstbetrag gebunden, der 200 Mark für den Berechtigten, 50 Mark für die Ehefrau und 20 Mark für jedes Kind beträgt. Als Auffanggrenze ist ein Betrag angegeben, der das Eineinhalbfache des Einkommenshöchstbetrages ausmacht.
    Unterhaltshilfe und Entschädigungsrente können jede für sich gezahlt werden, sie können aber unter bestimmten Voraussetzungen miteinander verbunden sein. Für die Entschädigungsgrenze muß eine genaue Schadensfeststellung erfolgen. Da diese manchmal lange dauert, haben wir eine Vorauszahlung vorgesehen für den Fall, daß ein Schaden von mindestens 20 000 Mark angemeldet werden kann.
    Ich habe hier nur einen Teil des schriftlichen Berichts zusammengefaßt. Aber ich nehme an, daß die Öffentlichkeit — auch hier das Haus — sich für die Ärmsten der Armen interessieren sollte.
    In einem Punkte waren wir im Ausschuß nicht einheitlicher Meinung, nämlich in der Frage des Beitrags der öffentlichen Haushalte, weil diese durch die Unterhaltshilfe in ihren Fürsorgeleistungen entlastet werden. Über diesen Beitrag von 250 Millionen DM ist in diesen Tagen schon viel gesprochen worden. Aber über den Kernpunkt der Kriegsschadenrente, über Unterhaltshilfe und Entschädigungsrente, über die Besserung der Soforthilfe, über alle Hilfsmaßnahmen für die Erwerbsunfähigen und Alten, waren wir im Lastenausgleichsausschuß einmütiger Auffassung.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)