Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren! Die letzten Ausführungen von Herrn Kriedemann zwingen mich, doch noch zu ein paar Punkten Stellung zu nehmen. Herr Kriedemann hat hier eben Auffassungen vorgetragen, die zum Teil von uns als Anhängern des Gedankens des quotalen Lastenausgleichs durchaus geteilt werden und die wir im Laufe der Beratungen zurückstellen mußten, um eine Verständigung mit der anderen Seite zu versuchen, Herr Kriedemann hat gesagt,
wenn wir hier den Grundbetrag festsetzen, dann kommen die Geschädigten und fragen: Wann bekommen wir unsere Entschädigung? Herr Kriedemann hat dann weiter gefragt, wie dann diese Zahlungen geleistet werden sollen. Nun, meine Damen und Herren, das Einfachste wäre es, wenn man den quotalen Gedanken straff durchführte und eine langfristige Schuld konstruierte, die entsprechend verzinst und getilgt wird.
Aber gerade das haben wir nicht gemacht! Der quotale Gedanke ist nicht restlos zum Zuge gekommen, sondern es soll bei der Auszahlung, wie es in § 275 ja klar steht, nach volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten verfahren werden.
— Unter Berücksichtigung sozialer und volkswirtschaftlicher Gesichtspunkte! — Also, Herr Kriedemann, wenn Sie im Ausschuß die heutige Auffassung vertreten und sich gegen die jetzige Regelung im Sinne dieser heutigen Ausführungen gewandt hätten, dann hätten wir gerne mit Ihnen darüber verhandelt. Wir teilen nämlich auch das Bedenken: Wer entscheidet darüber, was volkswirtschaftlich und sozial vordringlich ist? Aber gerade Ihre Freunde waren doch immer der Ansicht, daß ein Weg gefunden werden müsse, wie ihn § 275 aufzeigt.
Ich darf Sie daran erinnern, daß ich die Frage uer Zinsauszahlung im Ausschuß eingehend vorgetragen habe. Wir haben den Wunsch gehabt, daß man diese Ansprüche zumindest baldigst verzinsen sollte, damit jeder Geschädigte wirklich etwas von seinem Entschädigungsanspruch hat. Aber wir haben auch hier wieder Verständigungsbereitschaft gezeigt gegenüber der Auffassung, daß bei laufender Zinszahlung zuviel Mittel beansprucht würden, zuwenig für die sozialen Aufgaben übrigbleiben würde und Beträge „verkleckert" würden; daß deshalb die Verzinsung zunächst einmal unterbleiben und keine laufende Verzinsung aus dem Anspruch gewährt werden solle.
Dann darf ich noch an einen weiteren Vorgang erinnern. Wir wollten, daß der quotale Gedanke auch dort, wo es sich nicht um werbendes Vermögen handelt, bei der Hausratentschädigung, stärker, als das dann im Ausschuß beschlossen wurde, zum Tragen kommen sollte. Ich darf daran erinnern, daß wir es sehr gerne gesehen hätten, wenn die Sonderbehandlung der Hausratsentschädigung unterblieben und sie in die Hauptentschädigung einbezogen worden wäre. Aber auch hier stand die überwiegende Mehrheit des Ausschusses und auch Sie und Ihre Freunde, Herr Kollege Kriedemann, auf dem entgegengesetzten Standpunkt. Der Entwurf, so wie er jetzt vorliegt, beruht auf einer Verbindung der beiden Prinzipien, des elastischen und des quotalen Lastenausgleichs. Gerade diese Verbindung ist der Kompromiß, die Brücke, auf der wir uns irgendwie finden sollten.
Meine Herren, es ist doch nicht so, daß nicht auch wir in entscheidenden Punkten nachgegeben und Kompromisse geschlossen hätten. Wir haben selbstverständlich den Wunsch, daß dieses Gesetz, welches das namenlose Elend unserer schwergeprüften Schicksalsgenossen wenigstens mildern soll, von einer möglichst großen Mehrheit angenommen wird. Dabei wollen wir uns darüber klar sein, daß jede Fraktion im Ausschuß Kompromisse schließen mußte. Andererseits gibt es natürlich Probleme, bei denen grundsätzliche Fragen angeschnitten werden, deren Beachtung unerläßlich ist. Eine dieser grundsätzlichen Fragen ist für uns die, daß das verlorengegangene Vermögen, wie es die Hauptentschädigung vorsieht, nicht gerade hoch, aber doch eben entschädigt werden soll und entschädigt werden muß.