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ID0120908700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Mai 1952 9121 209. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 8. Mai 1952 Geschäftliche Mitteilungen . . . . 9122A, 9160D, 9161B, 9185C Vorlage der Bemerkungen des Bundesrechnungshofs und einer Denkschrift des Präsidenten des Bundesrechnungshofs zu den Haushaltsrechnungen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets für die Rechnungsjahre 1947, 1948 und 1949 (Nr 3341 der Drucksachen) 9122A Ausschußüberweisung 9122B Zur Tagesordnung betr. Aufsetzung der Beratung des Gesetzentwurfs über die Aufnahme eines Kredits durch den Bund im Rahmen der von den Vereinigten Staaten gewährten Wirtschaftshilfe 9122B Dr. Pünder (CDU) 9122B Widerspruch gegen Aufsetzung 9122C Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen Allgemeinen Lastenausgleich (Nrn. 1800, zu 1800, 3300, zu 3300 der Drucksachen, Umdruck Nr. 490; Änderungsanträge Umdrucke Nr. 492 bis 496, 498 bis 512) . . . 9122C Zweiter Teil, §§ 124 bis 226: Seuffert (SPD): als Berichterstatter . . . 9122D, 9125A als Abgeordneter 9126A Lücke (CDU) 9123C Dr. Atzenroth (FDP) 9124A, D Goetzendorff (Fraktionslos) 9124C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 9125B, 9126C Kunze (CDU) 9126B Abstimmungen . . . 9123A, +D, 9124B, C, 9125A, 9126D, 9127A §§ 227 bis 250: Dr. Atzenroth (FDP): als Berichterstatter 9126D als Abgeordneter 9130A Dr. Trischler (FDP) 9127A Dr. Horlacher (CSU) 9128C Dr. Koch (SPD) 9128D Dr. von Golitschek (FDP) 9129D Kunze (CDU) 9130B Seuffert (SPD) 9130D, 9133D Neuburger (CDU) 9132D Dr. Bertram (FU) 9134B Kriedemann (SPD) 9134D Abstimmungen 9127A, 9128C, 9135D namentliche Abstimmung 9135C Dritter Teil, §§ 251 bis 265: Dr. von Golitschek (FDP): als Abgeordneter 9136A, B Kunze (CDU) 9136A, 9138A Müller (Frankfurt) (KPD) 9136D, 9137D, 9138B Kriedemann (SPD) 9137B Abstimmungen 9136C, 9137C, 9138C §§ 266 bis 284: Dr. Reismann (FU) . 913&D, 9139D, 9161C, 9163A, 9165C, 9170D, 9175A Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 9139A, 9147B, 9158D, 9176C Schütz' (CSU): als Berichterstatter 9139B als Abgeordneter . . . . 9167C, 9173C Kunze (CDU) 9140B, 9160B, 9162B, 9165B Seuffert (SPD) . . . 9140D, 9167A, 9169B, 9170D, 9174A, 9177A Ewers (DP) 9141A Ohlig (SPD) 9141C, 9155B, 9169C Müller (Frankfurt) (KPD) . 9144C, 9155C, 9166C, 9168A, D, 9170C Dr. Kather (CDU) 9148C, 9156C Loritz (Fraktionslos) . . 9150A, 9165A Farke (DP): zur Sache 9151C zur Geschäftsordnung 9161A Kriedemann (SPD): zur Sache 9152D, 9157D, 9159C, 9161C, 9164B, 9168D zur Geschäftsordnung 9160B Dr. Friedensburg (CDU) 9157A Dr. Preusker (FDP) • 9157B Dr. Bucerius (CDU) . . . . 9163C, 9164B Goetzendorff (Fraktionslos) . 9164C, 9173B, 9176A Dr. von Golitschek (FDP) . . . . 9169A, C Kuntscher (CDU) 9170A Dr. Atzenroth (FDP) 9171C Kinat (SPD) 9171D, 9175C Frau Krahnstöver (SPD) 9176B Abstimmungen . . 9160C, 9161A, 9165D, 9177B namentliche Abstimmungen . . 9160D, 9161B §§ 285 bis 314: Frau Dr. Weber (Essen) (CDU): als Berichterstatterin 9178B als Abgeordnete 9180C, 9181D Dr. Zawadil (FDP) 9179B Goetzendorff (Fraktionslos) 9180A Renner (KPD) . . . . 9180B, 9180C, 9182A Seuffert (SPD) 9181D Frau Krahnstöver (SPD) 9183D Dr. Trischler (FDP) 9184D Kunze (CDU), Berichterstatter . . 9184D Abstimmungen 9184A Weiterberatung vertagt 9185C Nächste Sitzung 9185C Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen über Änderungsanträge zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen Allgemeinen Lastenausgleich: 1. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 239 (Umdruck Nr. 492 Ziffer 15) 9186 2. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 269 (Umdruck Nr. 492 Ziffer 16) 9186 3. über § 269 in der Fassung der Ausschußbeschlüsse 9186 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Namentliche Abstimmungen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen Allgemeinen Lastenausgleich 1. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 239 Abs. 1 Nr. 1 (Umdruck Nr. 492 Ziffer 15) 2. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 269 (Umdruck Nr. 492 Ziffer 16) 3. über § 269 in der Fassung der Ausschußbeschlüsse (Nr. 3300 der Drucksachen) Name 1. 2. 3. Abstimmung CDU/CSU Dr. Adenauer — - — Albers . Nein Nein Ja Arndgen Nein Nein Ja Bauereisen Nein Nein Ja Bauknecht Nein Nein Ja Dr. Baur (Württemberg) Nein Nein Ja Bausch Nein Nein Ja Becker (Pirmasens) Nein Nein enthalten Blank (Dortmund) — — — Bodensteiner Nein Nein Ja Frau Brauksiepe entschuldigt entschuldigt entschuldigt Dr. von Brentano Nein Nein Ja Brese Nein Nein Ja Frau Dr. Brökelschen Nein Nein Ja Dr. Brönner Nein Nein Ja Brookmann Nein Nein Ja Dr. Bucerius Nein Nein — Frau Dietz Nein Nein enthalten Dr. Dresbach Nein Nein Ja Eckstein Nein Nein Ja Dr. Edert Nein enthalten enthalten Dr. Ehlers Nein Nein Ja Ehren Nein Nein Ja Dr. Erhard — — — Etzel (Duisburg) krank krank krank Etzenbach entschuldigt entschuldigt entschuldigt Even Nein Nein Ja Feldmann Nein Nein . Ja Dr. Fink Nein Nein Ja Dr. Frey krank krank krank Fuchs Nein Nein Ja Dr. Freiherr von Fürstenberg Nein enthalten enthalten Fürst Fugger von Glött . Nein Nein Ja Funk Nein Nein Ja Gengler Nein Nein Ja Gerns Nein Nein Ja Dr. Gerstenmaier Nein Nein Ja Gibbert Nein Nein enthalten Giencke Nein Nein Ja Dr. Glasmeyer . Nein Nein Ja Glüsing Nein Nein Ja Gockeln — - — Dr. Götz enthalten enthalten enthalten Frau Dr. Gröwel Nein Nein Ja Günther entschuldigt Nein Ja Hagge Nein Nein entschuldigt Frau Heiler Nein Nein Ja Heix Nein Nein Ja Dr. Henle Nein Nein Ja Hilbert Nein entschuldigt entschuldigt Höfler beurlaubt beurlaubt beurlaubt Hohl Nein Nein Ja Dr. Holzapfel — — — Hoogen Nein Nein Ja Hoppe Nein Nein Ja Name 1. 2. 3. Abstimmung Dr. Horlacher . Nein Nein enthalten Horn Nein entschuldigt entschuldigt Huth Nein Nein Ja Dr. Jaeger (Bayern) Nein Nein Ja Junglas Nein Nein Ja Kahn Nein Nein Ja Kaiser - - — Karpf Nein Nein Ja Dr. Kather Ja Nein Ja Kemmer Nein Nein Ja Kemper Nein Nein enthalten Kern krank krank krank Kiesinger Nein Nein Ja Dr. Kleindinst Nein Nein Ja Dr. Köhler Nein Nein Ja Dr. Kopf Nein Nein Ja Kühling Nein Nein Ja Kuntscher enthalten enthalten enthalten Kunze Nein Nein Ja Dr. Laforet Nein Nein Ja Dr. Dr. h. c. Lehr — - — Leibfried — Ja Lenz entschuldigt entschuldigt entschuldigt Leonhard Nein Nein Ja Lücke Nein Nein Ja Majonica Nein Nein Ja Massoth . Nein Nein Ja Mayer (Rheinland-Pfalz) . Nein Nein Ja Mehs Nein Nein Ja Mensing beurlaubt beurlaubt beurlaubt Morgenthaler Nein Nein Ja Muckermann Nein Nein Ja Mühlenberg Nein enthalten Ja Dr.Dr. Müller (Bonn) Nein Nein Ja Müller-Hermann enthalten Nein Ja Naegel Nein Nein Ja Neber Nein Nein Ja Nellen Nein Nein Ja Neuburger Nein Nein Ja Nickl Nein Nein enthalten Frau Niggemeyer Nein Nein Ja Dr. Niklas Nein — — Dr. Oesterle Nein Nein Ja Dr. Orth beurlaubt beurlaubt beurlaubt Pelster Nein Nein Ja Pfender Nein Nein Ja Dr. Pferdmenges Nein Nein Ja Dr. Povel Nein Nein Ja Frau Dr. Probst Nein - Ja Dr. Pünder Nein Nein Ja Raestrup Nein Nein Ja Rahn Nein Nein Ja Frau Dr. Rehling entschuldigt entschuldigt entschuldigt Frau Rösch beurlaubt beurlaubt beurlaubt Rümmele Nein Nein Ja Sabel . Nein Nein Ja Schäffer — — - Scharnberg Nein Nein Ja Dr. Schatz Nein Nein Ja Schill Nein Nein Ja Schmitt (Mainz) Nein Nein Ja Schmitz Nein Nein Ja Schmücker Nein Nein Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) beurlaubt beurlaubt beurlaubt Schüttler Nein Ja Nein Schütz Nein Nein Ja Name 1. 2. 3. Abstimmung Schuler Nein Nein Ja Schulze-Pellengahr Nein Nein Ja Dr. Semler Nein Nein Ja Dr. Serres Nein Nein Ja Siebel Nein Nein Ja Dr. Solleder Nein Nein enthalten Spies Nein Nein Ja Graf von Spreti Nein enthalten enthalten Stauch beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Dr. Steinbiß Nein Nein Ja Storch . — — — Strauß Nein Nein Ja Struve Nein Nein J a _ Stücklen Nein Nein Ja Dr. Vogel beurlaubt beurlaubt beurlaubt Wacker Nein Nein Ja Wackerzapp beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Wahl Nein Nein Ja Frau Dr. Weber (Essen) Nein Nein Ja Dr. Weber (Koblenz) Nein Nein — Dr. WeiB Nein Nein Ja Winkelheide Nein Nein Ja Dr. Wuermeling Nein Nein Ja SPD Frau Albertz Ja Ja Nein Frau Albrecht Ja Ja Nein Altmaier Ja Ja Nein Frau Ansorge Ja Ja Nein Dr. Arndt Ja Ja Nein Arnholz Ja entschuldigt entschuldigt Dr. Baade Ja Ja Nein Dr. Bärsch Ja Ja Nein Baur (Augsburg) Ja Ja Nein Bazille krank krank krank Behrisch Ja Ja Nein Bergmann Ja Ja Nein Dr. Bergstraeßer Ja Ja Nein Berlin Ja Ja Nein Bettgenhäuser Ja Ja Nein Bielig Ja Ja Nein Birkelbach Ja Ja Nein Blachstein Ja Ja Nein Dr. BleiB Ja Ja Nein Böhm Ja Ja Nein Dr. Brill Ja Ja Nein Bromme Ja Ja Nein Brünen beurlaubt beurlaubt beurlaubt Cramer Ja Ja Nein Dannebom Ja Ja Nein Diel Ja Ja Nein Frau Döhring Ja Ja Nein Eichler Ja Ja Nein Ekstrand Ja Ja Nein Erler Ja Ja Nein Faller Ja Ja Nein Franke entschuldigt entschuldigt entschuldigt Freidhof Ja Ja Nein Freitag beurlaubt beurlaubt beurlaubt Geritzmann Ja Ja Nein Gleisner . Ja Ja Nein Görlinger Ja Ja Nein Graf Ja Ja Nein Dr. Greve Ja Ja Nein Dr. Gülich krank krank krank Happe Ja Ja Nein Name 1. 2. 3. Abstimmung Heiland Ja Ja Nein Hennig Ja Ja Nein Henßler krank krank krank Herrmann krank krank krank Hoecker Ja Ja Nein Höhne Ja Ja Nein Frau Dr. Hubert Ja Ja Nein Imig Ja Ja Nein Jacobi Ja . Ja Nein Jacobs Ja Ja Nein Jahn Ja Ja Nein Kalbfell krank krank krank Kalbitzer Ja Ja Nein Frau Keilhack Ja Ja Nein Keuning Ja Ja Nein Kinat Ja Ja Nein Frau Kipp-Kaule Ja Ja Nein Dr. Koch Ja Ja Nein Frau Korspeter Ja Ja Nein Frau Krahnstöver Ja Ja Nein Dr. Kreyssig Ja Ja Nein Kriedemann Ja Ja Nein Kurlbaum Ja Ja Nein Lange Ja Ja Nein Lausen Ja Ja Nein Frau Lockmann Ja Ja Nein Ludwig Ja Ja Nein Dr. Luetkens Ja Ja Nein Maier (Freiburg) Ja Ja Nein Marx Ja Ja Nein Matzner . Ja Ja Nein Meitmann Ja Ja Nein Mellies Ja Ja Nein Dr. Menzel Ja Ja Nein Merten Ja entschuldigt entschuldigt Mertins Ja Ja Nein Meyer (Hagen) Ja Ja Nein Meyer (Bremen) Ja Ja Nein Frau Meyer-Laule entschuldigt Ja Nein MiBmahl Ja Ja Nein Dr. Mommer Ja Ja Nein Dr. Mücke Ja Ja Nein Müller (Hessen) Ja Ja Nein Müller (Worms) Ja Ja Nein Frau Nadig Ja Ja Nein Dr. Nölting Ja Ja Nein Nowack (Harburg) Ja Ja Nein Odenthal Ja Ja Nein Ohlig Ja Ja Nein Ollenhauer Ja Ja Nein Paul (Württemberg) Ja Ja Nein Peters Ja Ja Nein Pohle Ja Ja Nein Dr. Preller Ja Ja Nein Priebe Ja Ja Nein Reitzner Ja Ja Nein Richter (Frankfurt) Ja Ja Nein Ritzel Ja Ja Nein Ruhnke Ja Ja Nein Runge Ja Ja Nein Sander . krank krank krank Sassnick Ja Ja Nein Frau Schanzenhach . Ja Ja Nein Dr. Schmid (Tübingen) Ja Ja Nein Dr. Schmidt (Niedersachsen) Ja Ja Nein Dr. Schöne Ja Ja Nein Schoettle Ja Ja Nein Dr. Schumacher krank krank krank Name 1. 2. 3. Abstimmung Segitz Ja Ja Nein Seuffert Ja Ja Nein Stech Ja Ja Nein Steinhörster Ja Ja Nein Stierle Ja Ja Nein Striebeck Ja Ja Nein Frau Strobel Ja Ja Nein Temmen Ja Ja Nein Tenhagen Ja Ja Nein Troppenz Ja Ja Nein Dr. Veit beurlaubt beurlaubt beurlaubt Wagner Ja Ja Nein Wehner Ja Ja Nein Weinhold Ja Ja Nein Welke krank krank krank Weltner Ja Ja Nein Dr. Wenzel Ja Ja Nein Wönner beurlaubt beurlaubt beurlaubt Zühlke Ja Ja Nein FDP Dr. Atzenroth Nein Nein Ja Dr. Becker (Hersfeld) Nein Nein 4a Dr. Blank (Oberhausen) Nein Nein Ja Blücher — Nein Ja Dannemann Nein Nein Ja Dr. Dehler Nein Nein Ja Dirscherl beurlaubt beurlaubt beurlaubt Euler krank krank krank Faßbender Nein Nein Ja Freudenberg beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Friedrich Nein Nein Ja Frühwald krank krank krank Funcke Nein Nein Ja Gaul Nein Nein Ja Dr. von Golitschek Ja Nein Ja Grundmann Nein Nein Ja Dr. Hammer Nein Nein Ja Dr. Hasemann Nein Nein Ja Dr. Hoffmann (Lübeck) Ja Nein Ja Dr. Hoffmann (Schönau) Nein Nein Ja Frau Hütter krank krank krank Frau Dr. Ilk Nein Nein Ja Juncker beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Kneipp Nein Nein Ja Kühn Nein Nein Ja Langer Nein Nein Ja Dr. Leuze Nein Nein Ja Dr. Luchtenberg enthalten entschuldigt entschuldigt Margulies Nein — — Mauk Nein Nein Ja Mayer (Stuttgart) entschuldigt Nein Ja Dr. Mende Nein Nein Ja Dr. Miessner entschuldigt entschuldigt entschuldigt Neumayer Nein Nein Ja Dr. Dr. Nöll von der Nahmer Nein Nein Ja Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) entschuldigt Nein Ja Onnen Nein Nein Ja Dr. Pfleiderer Nein Nein Ja Dr. Preiß Nein Nein Ja Dr. Preusker Nein Nein — Rademacher Nein Nein Ja Rath Nein Nein Ja Dr. Freiherr von Rechenberg krank krank krank Revenstorff Nein Nein Ja Dr. Schäfer Nein Nein Ja Dr. Schneider Nein Nein Ja Name 1. 2. 3. Abstimmung Stahl Nein Nein Ja Stegner Nein Nein Ja Dr. Trischler Nein Nein Ja Dr. Wellhausen Nein Nein Ja Wirths Nein Nein Ja Dr. Zawadil Ja Nein Ja DP-DPB Ahrens Nein Nein Ja Bahlburg Nein Nein Ja Frau Bieganowski enthalten Ja Ja Eickhoff Nein Nein Ja Ewers Nein Nein Ja Farke Nein Nein Ja Dr. Fricke Nein Nein Ja Frommhold Nein Nein Ja Hellwege — — — Jaffé Nein Nein Ja Frau Kalinke . Nein Nein Ja Kuhlemann Nein Nein Ja Dr. Leuchtgens Nein Nein Ja Löfflad Nein Nein enthalten Matthes Nein Nein Ja Dr. von Merkatz Nein Nein Ja Dr. Mühlenfeld Nein Nein Ja Dr. Ott Ja Ja enthalten Reindl enthalten Ja enthalten Schmidt (Bayern) . enthalten Ja Ja Schuster Nein Ja Ja Dr. Seebohm Nein — — Tobaben Nein Nein Ja Wallner enthalten Ja Ja Walter entschuldigt Nein entschuldigt Wittenburg Nein Nein Ja Wittmann Nein Ja Ja FU Freiherr von Aretin Nein Nein Ja Frau Arnold Nein Nein Ja Dr. Bertram Nein Nein Ja Dr. Besold Nein Nein Ja Clausen enthalten Ja enthalten Dr.-Ing. Decker Nein Nein Ja Determann Nein Nein Ja Eichner Nein Nein Ja Dr. Etzel (Bamberg) Nein Ja enthalten Hoffmann (Lindlar) Nein Nein Ja Lampl Nein Nein Ja Mayerhofer Nein Nein Ja Dr. Meitinger Nein Nein Ja Fürst zu Oettingen-Wallerstein beurlaubt beurlaubt beurlaubt Pannenbecker Nein Nein Ja Parzinger Nein Ja Nein Dr. Reismann Nein Nein Ja Ribbeheger krank krank krank Volkholz — — — Wartner Nein Nein Ja Frau Wessel Nein Nein Ja Willenberg Nein Nein Ja Name 1. 2. 3 Abstimmung KPD Agatz entschuldigt entschuldigt entschuldigt Fisch Ja enthalten Nein Gundelach Ja enthalten Nein Harig Ja enthalten Nein Kohl (Stuttgart) Ja enthalten Nein Müller (Frankfurt) Ja enthalten Nein Niebergall Ja — Nein Paul (Düsseldorf) Ja enthalten — Reimann . Ja enthalten Nein Renner Ja enthalten Nein Rische Ja entschuldigt Nein Frau Strohbach Ja enthalten Nein Frau Thiele Ja enthalten Nein Vesper entschuldigt entschuldigt entschuldigt Fraktionslos Aumer Nein Nein Ja Donhauser Nein Nein Ja Dr. Dorls - — Nein Fröhlich . krank krank krank Goetzendorff Ja enthalten Nein Hedler beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Jaeger (Hannover) Nein Nein enthalten Dr. Keller Ja enthalten enthalten Loritz Ja Ja Nein Müller (Hannover) - — — von Thadden Nein Nein Ja Tichi krank krank krank Zusammenstellung der Abstimmungen: 1. Abstimmung 2. Abstimmung 3. Abstimmung Abgegebene Stimmen 337 331 330 Davon: Ja 134 125 182 Nein 194 188 129 Stimmenthaltung 9 18 19 Zusammen wie oben 337 331 330 Berliner Abgeordnete Name 1. 2. 3. Abstimmung CDU/CSU Dr. Friedensburg Nein Nein Ja Dr. Krone Nein Nein Ja Lemmer beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Dr. Maxsein Nein — — Dr. Tillmanns Nein Nein Ja SPD Brandt Ja Ja Nein Dr. Koenigswarter Ja Ja Nein Löbe Ja Ja Nein Neubauer Ja Ja Nein Neumann Ja Ja Nein Dr. Schellenberg krank krank krank Frau Schroeder (Berlin) Ja Ja Nein Schröter (Berlin) Ja Ja Nein Frau Wolff Ja Ja Nein FDP Dr. Henn Nein Nein Ja Hübner Nein Nein Ja Frau Dr. Mulert Nein Nein Ja Dr. Reif Nein Nein Ja Dr. Will Nein Nein Ja
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Meine Damen und Herren! Mit dem § 269 berühren wir nach meiner Überzeugung den Kernpunkt des Gesetzes neben der Hausratentschädigung. Die Gestaltung dieses Paragraphen ist — wohl nach unser aller Ansicht — für das ganze Gesetz von schlechthin entscheidender Bedeutung. Wir haben uns die Argumente sehr ernsthaft überlegt, die Herr Kollege Ohlig uns hier vorhin vor der Mittagspause vorgetragen hat. Der Änderungsantrag zu 269, den die sozialdemokratische Fraktion gestellt hat, weicht in zwei entscheidenden Punkten von der Fassung des § 269 ab: Einmal insofern, als die Schadengruppen auf Grund der hier eingehend vorgetragenen Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung gebildet werden, und zum andern — und das scheint mir eigentlich das viel Wesentlichere zu sein — insofern, als nun in dem sozialdemokratischen Änderungsantrag keine Entschädigungsbeträge, keine Grundbeträge vorgeschlagen werden.
    Lassen Sie mich zunächst zu diesem zweiten Punkt sprechen, der meines Erachtens für uns das Wesentliche darstellt. Die Regierungsvorlage hatte — das darf ich feststellen — in § 224 auch Grundbeträge festgesetzt. Insofern weicht also auch der sozialdemokratische Änderungsantrag von der Regierungsvorlage ab. Auf die Festsetzung bestimmter Grundbeträge schon in diesem Gesetz legen nun meine Freunde — und ich glaube hier auch für die Koalition sprechen zu können — entscheidenden Wert. Wir haben zu Abs. 2 des § 269 ausdrücklich darauf hingewiesen, daß wohl eine Erhöhung der einmal zugesagten und gesetzlich festgelegten Grundbeträge statthaft ist, daß wir aber der Ansicht sind, daß mit diesem Gesetz und Festlegung der Grundbeträge im § 269 der Rechtsananspruch auf Hauptentschädigung in dieser Höhe verankert wird. Ich lege auch auf Grund von eingehenden Besprechungen in der Koalition besonderen Wert darauf, hier noch einmal zum Ausdruck zu bringen, daß wir alle der Überzeugung waren, daß eine etwaige Herabsetzung dieser jetzt gesetzlich zu verankernden Entschädigungsbeträge eine Enteignung bedeuten und dementsprechende Rechtsfolgen nach sich ziehen würde, wie sie im Grundgesetz festgelegt sind. Das ist für uns ein sehr wesentliches Argument und eine grundsätzliche Forderung, die wir hier an das Gesetz stellen müssen: Die Geschädigten müssen mindestens mit Grundbeträgen in dieser Höhe rechnen können, wobei lediglich ungewiß ist, ob später einmal eine Erhöhung erfolgt. Das letztere kann — darüber waren wir uns ja im Ausschuß alle klar — erst diskutiert werden, wenn nach dem Feststellungsverfahren die Schadenshöhe ermittelt ist und sich auf der anderen Seite die finanzielle Entwicklung des Fonds übersehen läßt. Wir können auf die Festlegung dieser Entschädigungsbeträge im Gesetz nicht verzichten.
    Nun sind diese Entschädigungsbeträge in ihrer
    Höhe angegriffen worden. Dieser Fragenkomplex
    hat uns auch im Ausschuß stark beschäftigt. Meine
    Herren, ich würde empfehlen, daß wir noch einmal
    ganz ruhig und ohne Voreingenommenheit die
    wirklichen Sätze prüfen, wie sie in dem § 269 der
    Vorlage vorgesehen sind. Sind denn da irgendwelche Übertreibungen enthalten? Sind da Sätze
    angegeben, die man vor der Masse der Geschädigten nicht mehr verantworten kann? Ich greife hier
    einmal die Entschädigung bei einem Verlust von
    500 000 Mark heraus. Bei einem so großen Verlust,
    der sich auf Grund der Einheitswerte errechnet,
    ergibt sich nach der Vorlage des Ausschusses eine
    Entschädigung von 34 335 DM.

    (Abg. Frau Krahnstöver: Und die Zinsen!)

    — Und dazu, Frau Kollegin Krahnstöver, kommen natürlich die Zinsen. Aber ich glaube, gegen die Verzinsung in Höhe. von 4 % kann man doch wirklich nichts einwenden angesichts der Tatsache, daß es ganz ungewiß ist, wann diese Entschädigungssumme tatsächlich zur Auszahlung kommt. Daß man einen Zinszuschlag gibt, scheint mir einfach ein Gebot der Gerechtigkeit zu sein, damit wenigstens ein gewisser Ausgleich zugunsten desjenigen stattfindet, der erst sehr viel später zum Zuge kommen kann als andere, die die Auszahlung schon in absehbarer Zeit erhalten.
    Die ungeheuerliche Vermögensumschichtung als Folge der Katastrophe, die über unser Volk hereingebrochen ist, wird in ihrer ganzen Schwere deutlich. wenn man sich die Zahlen des § 269 ansieht. Die Einwendungen, die auch schon im Ausschuß diskutiert worden sind, sind vor allen Dingen dagegen erhoben worden. daß man keine Höchstgrenze für die Entschädigung festgesetzt hat. Herr Kollege Ohlig hat ganz recht; auch hier handelt es sich für uns um eine grundsätzliche Frage, nämlich den Eigentumsgedanken. Hier bestehen verständlicherweise grundsätzliche Gegensätze. Den Grundsatz der Gleichheit aller Staatsbürger interpretieren wir so. daß man nicht einfach dem. der ein größeres Vermögen gehabt hat, einen solchen Entschädigungsanspruch vollständig verweigert oder ihn auf eine bestimmte Höchstsumme begrenzt. Nach der Auffassung unseres Jahrhunderts ist es andererseits ebenso gerecht, nicht einfach proportional zu entschädigen, sondern bei steigendem Vermögen die Entschädigungszahlungen degressiv zu staffeln.


    (Dr. Dr. Nöll von der Nahmer)

    Wenn man die Zahlen des § 269 kritisch auswertet, wird man wirklich nicht sagen können, daß der Fonds außergewöhnlich stark zugunsten der Großvermögensbesitzer beansprucht wird. Ich habe den Eindruck, daß bei den heute vormittag genannten Zahlen eins übersehen worden ist, nämlich daß es sich lediglich um natürliche Personen handelt, die für die Entschädigung in Frage kommen, und daß die juristischen Personen, die ja hauptsächlich die Träger großer Vermögen sind, für eine solche Entschädigung überhaupt nicht in Betracht kommen.

    (Abg. Dr. Greve: Eben die ostelbischen Großgrundbesitzer, Herr Nöll von der Nahmer! Herr Oldenburg-Januschau z. B., wenn er noch leben würde! — Zurufe von der Mitte.)

    — Ja, Herr Kollege, hier kommen doch erstens einmal die Einheitswerte in Betracht. Wie hoch sind denn bei Zugrundelegung von Einheitswerten unter Abzug der Schulden diese Vermögen?

    (Zuruf des Abg. Seuffert.)

    — Ich kämpfe gar nicht für diese großen Vermögen, Herr Kollege Seuffert, sondern ich kämpfe hier nur für das Prinzip. Ich kann nicht einfach sagen: Ein großes Vermögen wird überhaupt nicht entschädigt. Ich kann das um so weniger, als die vorgeschlagenen Entschädigungen ohnehin schon sehr deutlich die ungeheure Vermögensumschichtung widerspiegeln. Diese Umschichtung ist schon groß genug, und wir wehren uns dagegen, daß sie durch ein einfaches Guillotine-System immer noch stärker akzentuiert wird. Ich glaube, auf Grund dieser Überlegungen wird man der Lösung, wie sie § 269 jetzt bringt, durchaus zustimmen können und auch zustimmen müssen.
    Mein Kollege von Golitschek hat sich im Ausschuß immer wieder mit der Frage beschäftigt, ob es denn wirklich richtig sei, daß ein so großer Verwaltungsaufwand entsteht, wenn man nicht einfach auf die doch auch sehr bedenklichen Schadengruppen abstellt, sondern — wie der schöne Ausdruck heißt — „spitz feststellt". Nun, das sind doch Fragen, die schon bei den Beratungen des Feststellungsgesetzes diskutiert worden sind. Im Ausschuß "haben mich gerade die Ausführungen meines Freundes von Golitschek durchaus davon überzeugt, daß der Verzicht auf die sehr bedenklichen und schematischen Schadengruppen keineswegs eine untragbare Verwaltungserschwerung bedeutet, so daß ich auch keine Veranlassung sehe, jetzt hier abweichend vom Feststellungsgesetz eine andere Regelung zu treffen.
    Wenn ich alle diese Momente ruhig und objektiv abwäge, kann ich wirklich nicht einsehen, daß der Vorschlag der sozialdemokratischen Fraktion einen Vorteil gegenüber der jetzigen Fassung des § 269 bedeutet. Jede dieser Fassungen hat ihre Bedenken! Aber ich habe den Eindruck, daß gerade die Geschädigten auf eines besonderen Wert legen, nämlich darauf, auf Grund dieses Gesetzes wenigstens einmal ein ungefähres Bild davon zu bekommen, mit welcher Entschädigung sie rechnen können, und daß weiter auf diese Entschädigung, mag sie auch unzulänglich und gering sein — das wissen wir alle —, ein einwandfreier Rechtsanspruch besteht, der den Geschädigten nicht mehr gekürzt werden kann, sondern bei dem allenfalls noch eine Aussicht auf Erhöhung besteht. Aus allen diesen Gründen halte ich die Fassung des § 269 für richtig und bitte, den Änderungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion abzulehnen.
    Zu den Sehr interessanten Ausführungen von Herrn Kollegen Müller brauche ich wohl kaum Stellung zu nehmen. Ich kann nur bedauern, daß wir anderen die Lösungsmöglichkeiten, die Herr Kollege Müller hier entwickelt hat, nicht so einfach sehen. Aber wenn wir in der Sowjetzone einmal einen solchen Lastenausgleich haben, werden wir ihn sicher gern studieren und prüfen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zuruf von der KPD: Das war aber billig!)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Kather.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Linus Kather


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Ohlig hat mir die Urheberschaft an der Streichung der Höchstgrenze zugesprochen, nachdem schon früher einmal im Ausschuß die Höchstgrenze von 15 000 auf 35 000 DM heraufgesetzt worden war. Ich bekenne mich schuldig.

    (Abg. Kriedemann: Das ist der richtige Ausdruck dafür!)

    Es ist tatsächlich so, daß wohl ohne meine Mitwirkung diese Streichung der Höchstgrenze nicht zustande gekommen wäre.
    Herr Kollege Ohlig hat weiter ausgeführt, daß ich in sonst ungewohnter Bescheidenheit bei der Kundgebung am vergangenen Sonntag auf dieses mein Verdienst, das er als sehr zweifelhaft ansieht, nicht hingewiesen habe. Nun, Herr Kollege Ohlig, ich habe mich am Sonntag kaum mit der Entschädigungsseite, sondern im wesentlichen mit der Aufbringungsseite beschäftigt, was j a auch durchaus in der Sache lag, und bin nur mit einigen wenigen Sätzen auf die Entschädigungsseite eingegangen. Aber ich kann sagen, daß ich nie ein Hehl daraus gemacht habe, daß ich diese Höchstgrenze immer abgelehnt habe. Ich habe das ganz besonders deutlich am 18. Februar 1951 auf der ersten Kundgebung hier in Bonn zum Ausdruck gebracht, und ich stehe nicht an, zu erklären, daß z. B. die Aufrechterhaltung der Höchstgrenze von 15 000 DM für mich allein Grund genug gewesen wäre, zu dem ganzen Lastenausgleichsgesetz ein Nein zu sagen.
    Bevor wir uns mit der Sache weiter beschäftigen, erscheint es mir angebracht, das Gewicht der Frage einmal zu prüfen. Ich glaube, ich stimme mit der Sozialdemokratischen Partei darin überein, daß das Gesetz, das uns jetzt beschäftigt, aus ganz anderen Gründen schon völlig abzulehnen ist, und ich bin der Meinung — und ich glaube, daß Sie mir darin nicht widersprechen werden —, daß dem von beiden Teilen, der in dieser Frage Recht bekommt, das Gesetz dadurch noch nicht annehmbarer gemacht wird. Aber es ist, wie die Dinge jetzt liegen, keine Frage von ausschlaggebender Bedeutung.
    Der Herr Bundesfinanzminister — das hat Herr Kollege Ohlig, glaube ich, auch vorgetragen — schätzt den Unterschied, der durch die Streichung der Höchstgrenze, nachdem die Erhöhung von 35 000 DM schon eingetreten war, entsteht, auf 250 Millionen im ganzen.

    (Zuruf rechts: In 30 Jahren!)

    — In 30 Jahren. Meine Damen und Herren, wir
    haben Veranlassung, gegenüber den Schätzungen
    des Herrn Bundesfinanzministers Vorsicht zu üben.

    (Lachen links. — Zurufe von der SPD: „Koalitionsparteien"! — Zuruf von der KPD: Beweisen!)

    — Ich will das sofort beweisen, und zwar beweisen,
    wie Sie es nicht erwarten werden. Ich will auf die


    (Dr. Kather)

    Beratungen über das Gesetz nach Art. 131 hinweisen. Da ist der erforderliche Betrag vom Herrn Bundesfinanzminister — ich habe es mit eigenen Ohren gehört — immer wieder auf 1,7 Milliarden beziffert worden, und Sie wissen, daß sich der Herr Bundesfinanzminister da um etwa eine Milliarde geirrt hat. Ich erinnere an die Schätzung beim Feststellungsgesetz. Da ist zum erstenmal die berühmte Zahl von 319 Millionen aufgetaucht. Auch da ein Irrtum von mehr als 100 %, wenn man von dem Grundbetrag ausgeht!
    Aber die größte Fehlschätzung — und das gibt mir Veranlassung, auf diese Dinge einzugehen — ist dem Herrn Bundesfinanzminister am letzten Sonntag, am Tage unserer Kundgebung, auf einer Bauernversammlung in Tuntenhausen unterlaufen,

    (Zuruf von der SPD: Da kann das auch passieren! — Heiterkeit links — Abg. Kohl: Da ist er Ehrenbürger!)

    wo er sich sehr abfällig mit unserer Demonstration beschäftigt und gesagt hat, die Heranschaffung jedes einzelnen Versammlungsteilnehmers habe nach seiner Meinung im Durchschnitt 100 DM gekostet. Ich bin jederzeit in der Lage, vor Gericht oder sonstwo nachzuweisen, daß dieser Betrag unter 10 DM liegt. Wir haben also hier wirklich eine groteske Fehlschätzung des Herrn Bundesfinanzministers.

    (Abg. Kohl: Er hat die guten Anzüge nicht gerechnet! — Heiterkeit links.)

    — Ja, das kommt noch hinzu. Die guten Anzüge sind eigentlich das Entscheidende bei dieser Erklärung des Herrn Bundesfinanzministers. Er hat nämlich unter Hinweis auf einen Roman von Zola gesagt, daß man wohl verstehen könne, wenn zerlumpte Leute demonstrierten; aber wenn großen schillernden Omnibussen gutgekleidete Menschen entstiegen, hätte er für eine solche Demonstration kein Verständnis.

    (Hört! Hört! rechts.)

    Der Sonntagsanzug nimmt also das Recht zu Demonstrationen! Ich möchte das hier nicht weiter vertiefen, abgesehen davon, daß die Anzüge auch im Durchschnitt nicht so gut waren. Der Herr Bundesfinanzminister wird bei anderer Gelegenheit noch Antwort erhalten. Aber dieser ganze Vorgang zeigt doch die Einstellung, die er gegenüber den Vertriebenen hat.

    (Lebhafte Zurufe links. — Abg. Mellies: Sie sollten die Herbeirufung des Finanzministers beantragen! — Abg. Dr. Greve: Aber dann soll er im Sonntagsanzug kommen! — Heiterkeit links. — Gegenrufe in der Mitte.)

    Nun komme ich zum eigentlichen Thema zurück, zu den 250 Millionen. Wir sind der Meinung, daß auch dieser Betrag übersetzt ist. Er wird von den Geschädigtenverbänden wesentlich niedriger, mit etwa 100 Millionen DM geschätzt. Aber, meine Damen und 'Herren, gehen wir einmal von dem höheren Betrag aus, von 250 Millionen in 30 Jahren,

    (Abg. Mellies: Herr Lukaschek verläßt protestierend die Tribüne! — Abg Dr. Greve: Er will sich vielleicht umziehen! — Heiterkeit bei der SPD)

    dann sind das 0,4 %.

    (Zuruf von .der SPD: Das geht den Herrschaften auf die Nerven!)

    0,4 %, meine Damen und Herren, also ein Betrag, der praktisch doch überhaupt nicht ins Gewicht fällt.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Herr Kollege Nöll von der Nahmer hat schon gesagt oder wenigstens angedeutet, daß es hier um eine Grundsatzfrage geht, und das ist das Entscheidende. Es kann keine Rolle spielen, ob es sich in dem einen Fall um 12 000 und in dem andern um 52 000 Menschen handelt; die entscheidende Frage ist doch, von welchen Voraussetzungen man ausgeht. Wenn man von der Voraussetzung ausgeht, daß hier ein Rechtsanspruch auf Entschädigung vorliegt, dann kann man doch nicht einfach einen Schnitt bei einer bestimmten Grenze machen und sagen: ein größeres Vermögen sehe ich nicht als schutzwürdig an. Es geht hier auch um das Privateigentum. Wenn man den Begriff des Privateigentums anerkennt und es schützen will, dann kann man nicht sagen: ein größeres Vermögen interessiert mich nicht. Wenn man es aber schon sagen wollte, dann müßte man es doch auf beiden Seiten anwenden, dann müßte man doch die gleichen Grundsätze auch auf der Abgabeseite zur Geltung bringen, wenn es auch nicht ganz so geht, wie es auf der andern Seite geschieht, weil da wirklich allzuviel Malheur passieren würde.
    Aber man müßte dann doch einmal etwas anders vorgehen. Das ist es ja, was mich so empört hat: auf der einen Seite 15 000 DM als Höchstgrenze — das andere sollte nicht einmal festgestellt werden —, auf der andern Seite stehen wir vor der Tatsache, wie ich heute schon auszuführen Gelegenheit hatte, daß die ganz großen Vermögen, die erhalten geblieben sind, keine 50 % abgeben, sondern in Wirklichkeit 80 % und mehr behalten. Mit dieser Behandlung der Vermögen der Geschädigten ist es völlig unvereinbar, daß man praktisch doch von jedem Eingriff in die Substanz abgesehen und hier eine Abgabe aus dem Ertrag auf 30 Jahre vorgesehen hat. Man kann hier nicht den Vergleich ziehen und sagen: der kleine Mann mit dem Eigenheim muß zahlen und der Millionär aus dem Osten bekommt, sondern man muß die miteinander vergleichen, die ungefähr in der gleichen Situation sind. Da kommt man dann zu ganz merkwürdigen Ergebnissen, auch noch nach unserem Vorschlag. Denn wenn Sie sich einmal die Tabelle ansehen: bei 2 Millionen kommen 84 000 Mark heraus; plus 2 v. H., das sind also nochmal 20 000 Mark, wenn Sie auf 3 Millionen gehen. Sie kommen dann auf 104 000 DM Entschädigung. Das bedeutet doch inhaltlich, daß der Mann mit einem großen Vermögen — hier sind es 3 Millionen — auch nach dem bisherigen Vorschlag 97 % seines Vermögens abschreiben muß. Die Entschädigung beträgt dann nur noch 3 %. Ich glaube, daß man das vertreten kann. auch unter sozialen Gesichtspunkten.
    Eines muß noch hervorgehoben werden. Diese Stellungnahme steht durchaus nicht im Widerspruch zu unserer Auffassung hinsichtlich des erhöhten Finanzbedarfs für die ersten Jahre. Denn die ganze Auszahlung ist doch nach sozialen Gesichtspunkten geregelt. Die Priorität des wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnisses ist doch absolut sichergestellt. Diese 250 oder, wie wir sagen, 100 Millionen — der Betrag mag auch auf der Mittellinie sein — kommen also überhaupt erst in einer Zeit zum Zuge, wo der Bedarf nicht mehr so groß ist. Ich bin daher der Meinung, wir können uns schon unter dem Gesichtsnunkt der Gleichberechtigung zwischen Geschädigten und Nichtgeschädigten niemals damit einverstanden erklären, daß hier überhaupt ein solcher Strich gemacht wird. Ich habe mich nie gescheut, über diese Frage zu diskutieren; ich habe sie auch oft auf Vertriebenenkundgebungen und -versammlungen angeschnitten.


    (Dr. Kather)

    Ich habe immer gesagt: wenn bei einem das Rechtsempfinden an seinem eigenen Portemonnaie und an der eigenen Tasche aufhört, daß er also kein Verständnis hat, wenn man auch einmal für andere Leute, die sich in einer anderen Situation befinden, sorgen will, dann ist das kein gutes Rechtsempfinden.
    Ich bitte es also bei der bisherigen Fassung des Ausschusses zu belassen, weil ich die darin vorgesehene Regelung für rechtlich notwendig und sozial durchaus vertretbar halte.