Rede von
Dr.
Robert
Lehr
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ausführungen des Herrn Vertreters des Bundesrats nötigen mich doch zu einer Erklärung.
Der Herr Vertreter des Bundesrats hat aus den Verhandlungen über die Verabschiedung des Gesetzes zitiert, daß man es nur der weisen Mäßigung seines Präsidenten zuzuschreiben habe, wenn eben nur in der Form, wie geschehen, verfahren worden ist. Nun, meine Damen und Herren, der Herr Vertreter des Bundesrats verdankt es auch der weisen Mäßigung der Bundesregierung, daß ich mich bei der Begründung der Gesetzesvorlage über die Rechtsfrage zwischen Bundesrat und Bundestag und Bundesregierung so ausgedrückt habe, wie es geschehen ist.
Ich darf aber hier doch einmal eindeutig klarstellen, daß das Recht aus Art. 76 den Bundesrat lediglich berechtigt, innerhalb von drei Wochen Stellung zu nehmen. Tut er das nicht, so begibt er sich seines Rechts. Nimmt er aber keine Stellung, sondern gibt das Material, das in seinen Ausschußberatungen entstanden ist, der Bundesregierung mit der Auflage, nun eine neue Vorlage zu bringen, so überschreitet er eindeutig die Befugnisse, die ihm die Verfassung gibt. Ich muß das schon aus dem Grunde erwähnen, weil hier nicht nur die Rechte der Regierung, sondern auch die des Hohen Hauses verletzt werden; denn damit ist die Möglichkeit geschaffen, die Frist von drei Wochen willkürlich zu verlängern, und damit ist die Möglichkeit gegeben, der Bundesregierung den Weg zum Bundestag zu versperren. In Wahrung der Rechte der Bundesregierung weise ich deshalb die Rechtsauffassung, die hier vertreten ist, als irrig zurück.