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ID0120410200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 204. Sitzung. Bonn, den 3. und 4. April 1952 8743 204. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 3. April, und Freitag, den 4. April 1952. Erster Tag: 3. April 1952 Geschäftliche Mitteilungen 8744D, 8799D, 8800A Zur Tagesordnung 8745A, 15 Erweiterung des Punktes 2 durch die Anträge Nrn. 3268 und 3276 der Drucksachen betr. Truppenübungsplatz Bergen-Belsen 8745A Antrag auf Erweiterung des Punktes 1 durch den Antrag der Fraktion der SPD betr. Verhandlungen über das Saargebiet (Nr. 3236 der Drucksachen): Mellies (SPD) 8745A Dr. von Brentano (CDU) 8745C Widerspruch gegen Aufsetzung 8745D, 8799D Absetzung der Punkte 3 a bis f betr. Zollfragen: Dr. Horlacher (CSU) 8745D Mellies (SPD) 8746A Sperrfrist für Fragen zur nächsten Frage- stunde 8745A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FU, betr. Deutschen Verteidigungsbeitrag (Nrn. 3163, 3084 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Erklärungen des Staatssekretärs Prof. Dr. Hallstein (Nrn. 3203, 3279 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einheit Deutschlands (Nrn. 3210, 3277, 3288 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Auswärtiges Amt (Nr. 3211 der Drucksachen) 8746B Dr. Kopf (CDU): als Berichterstatter 8746C als Abgeordneter 8798A Eichler (SPD), Anfragender 8748C Dr. Adenauer, Bundeskanzler 8751C, 8758A, 8767C Wehner (SPD), Antragsteller . . . . 8753B Dr. Reismann (FU), Antragsteller . 8762A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . . 8763C 011enhauer (SPD) 8763D, 8790A Euler (FDP) 8768D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 8771B Dr. von Merkatz (DP) 8776B Dr. von Brentano (CDU) 8779B Fürst zu Oettingen-Wallerstein (FU) 8782D Reimann (KPD) 8784A Dr. Tillmanns (CDU) 8787A Kiesinger (CDU) 8791D Hedler (Fraktionslos) 8795B Loritz (Fraktionslos): zur Sache 8796A persönliche Bemerkung 8800B Dr. Reif (FDP) 8797C Abstimmungen 8798B Zur Geschäftsordnung, betr. Weiterberatung: Dr. von Brentano (CDU) 8800A Unterbrechung der Sitzung 8800B Zweiter Tag: 4. April 1952 Geschäftliche Mitteilungen . 8800C, 8801A, 8816C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FU betr. Beschlagnahmen durch die Besatzungsmächte für militärische Zwecke (Nrn. 3246, 3006 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FU betr. Beschlagnahmung von Geländeteilen für militärische Zwecke (Nrn. 3247, 3145 der Drucksachen), mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Flugplatzbau in Söllingen-Stollhofen und den Antrag der Fraktion der KPD betr. Freigabe des Städtischen Schwimmbades in Frankfurt/Main- Fechenheim durch die Besatzungsmacht (Nrn. 3248, 2961, 2968 der Drucksachen), mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Verhinderung von Landbeschlagnahmung für militärische Zwecke und den Antrag der Fraktion der FU betr. Militärflugplatz in Münster-Handorf (Nrn. 3249, 2922, 3007 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Truppenübungsplatz Bergen-BelsenMunster-Fallingbostel (Nr. 3268 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Erweiterung des Truppenübungsplatzes Bergen-Belsen (Nr. 3276 der Drucksachen) 8745A, 8800C Dr. Hasemann (FDP): als Berichterstatter 8801A als Abgeordneter 8807D Matthes (DP), Antragsteller 8802C Frau Korspeter (SPD), Antrag- stellerin 8803D Majonica (CDU) 8804B Niebergall (KPD) 8804C Morgenthaler (CDU) 8805A Müller (Frankfurt) (KPD) 8805D Dr. Bertram (FU) 8806B, 8807B Jaffé (DP) 8806D • Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . 8807A Dr. Arndt (SPD) (zur Abstimmung) . 8808A Abstimmungen 8808A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die einstweilige Gewährung einer Teuerungszulage zur Abgeltung von Preiserhöhungen bei Grundnahrungsmitteln (Teuerungszulagengesetz) (Teuerungszulagenänderungsgesetz) (Nr. 3217 der Drucksachen) . . . 8808B Arndgen (CDU), Antragsteller 8808B, 8810C Freidhof (SPD) 8808D Renner (KPD) 8810A Ausschußüberweisung 8810D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Gastarbeitnehmer vom 23. November 1951 (Nr. 3208 der Drucksachen) 8810D Ausschußüberweisung 8810D Erste Beratung des von der Fraktion der FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Abschnitts I des Grundgesetzes (Nr. 3206 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. steuerliche Erleichterungen für Handwerks- und Kleingewerbebetriebe (Nr. 3212 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Altersversorgung für das deutsche Handwerk (Nr. 3213 der Drucksachen) 8810D Dr. Etzel (Bamberg) (FU), Antragsteller 8811A Dr. Preusker (FDP), Antragsteller 8811D Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . 8812A Loritz (Fraktionslos) 8812B Renner (KPD) 8812D Ausschußüberweisungen 8813A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zúm Strafverfahren gegen den Abg. Hilbert gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 14. Februar 1952 (Nr. 3222 der Drucksachen) 8813B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 8813B Beschlußfassung 8813D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und ,Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Reimann gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 7. März 1952 (Nr. 3235 der Drucksachen) 8813D Löbe (SPD), Berichterstatter . . . 8814A Renner (KPD) 8814B Dr. Mende (FDP) 8814C Ritzel (SPD) 8814D Beschlußfassung 8815A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kulturpolitik (37. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Devisen für den deutschen Kunst- handel (Nrn. 3231, 3099 der Drucksachen) 8815A Dr.-Ing. Decker (FU), Berichterstatter 8815B Hennig (SPD) 8815D Beschlußfassung 8816C Nächste Sitzung 8816C Erster Tag: Donnerstag, den 3. April 1952. Die Sitzung wird um 13 Uhr 30 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Arndgen.


Rede von Josef Arndgen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, es befindet sich niemand in diesem Hause, der nicht über die Unzulänglichkeit dieses Gesetzes unterrichtet und deswegen betrübt ist. Aber man kann sich heute nicht hier hinstellen und all diese Mängel vortragen, wenn man weiß, daß es Mitglieder dieses Hauses in den Sozialausschüssen gegeben hat — bei allen Fraktionen! —, die der Aufhebung dieses Gesetzes das Wort redeten. Ich habe mich gegen die Aufhebung dieses Gesetzes immer gewandt und wende mich auch heute noch dagegen, weil die Berechtigten, die an sich einen Anspruch auf Leistungen aus diesem Gesetz seit dem 1. Juli 1951 haben, sich schon ausgerechnet haben, was sie nachgezahlt bekommen. Ich möchte nicht, daß diese Menschen diese Nachzahlung nicht erhalten.
Wenn nun hier die Mängel, die diesem Gesetz anhaften, breit vorgetragen werden, dann verstehe ich nicht, meine sehr verehrten Kollegen von der SPD-Fraktion, daß Sie, nachdem Sie zuerst mit uns grundsätzlich einverstanden waren, dieses Initiativgesetz einzubringen, nachher von dieser Stellungnahme abgerückt sind und es uns, den Regierungsparteien, allein überlassen haben, diesen Initiativgesetzentwurf einzubringen. Ich meine, wenn man eingesehen hat, daß irgendein Gesetz unzulänglich und man sich im Grundsatz über dessen Änderung einig ist, dann sollte man auch gemeinsam einen Initiativantrag einbringen, damit diese Mängel behoben werden.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Es ist der Antrag gestellt, die Drucksache Nr. 3217 dem Ausschuß für Sozialpolitik zu überweisen. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Einstimmige Annahme. Damit ist Punkt 4 der Tagesordnung erledigt.
    Ich rufe auf Punkt 5:
    Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Gastarbeitnehmer vom 23. November 1951 (Nr. 3208 der Drucksachen).
    Von der Regierung ist niemand da, um den Gesetzentwurf zu vertreten. Begnügt sich das Haus mit der Entgegennahme der schriftlichen Begründung?

    (Zurufe: Jawohl!)

    — Das ist der Fall. Es handelt sich um eine erste Beratung. Die Vorlage muß an den Ausschuß für Arbeit überwiesen werden. — Das Haus ist einverstanden. Es ist so beschlossen. Punkt 5 der Tagesordnung ist erledigt.
    Ich rufe auf Punkt 6 der Tagesordnung:
    a) Erste Beratung des von der Fraktion der Föderalistischen Union (BP-Z) eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Abschnitts I des Grundgesetzes (Nr. 3206 der Drucksachen);


    (Vizepräsident Dr. Schmid)

    b) Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betreffend Steuerliche Erleichterungen für Handwerks- und Kleingewerbebetriebe (Nr. 3212 der Drucksachen);
    c) Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betreffend Altersversorgung für das deutsche Handwerk (Nr. 3213 der Drucksachen).
    Wer begründet den Antrag 6 a? — Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Etzel.
    Der Ältestenrat schlägt Ihnen für die Begründung je 5 Minuten, für die Gesamtaussprache 60 Minuten vor.
    Dr. Etzel (Bamberg) (FU), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundestag hat in Debatten des 19. und 26. März seine Mittelstandsfreundlichkeit bekundet. Es darf unterstellt werden, daß das mehr als ein nur theoretisches Bekenntnis, vielmehr der Ausdruck der Überzeugung war, daß die wertvollen und als Träger des Persönlichkeitsgedankens unentbehrlichen Mittelschichten, nicht nur die des Handwerks, von der öffentlichen Gewalt in ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gefördert und in ihren besonderen Existenz- und Wettbewerbsbedingungen geschützt werden müssen. So lag der Gedanke nahe, diese Grundidee verfassungsrechtlich zu verankern. Das soll durch den vorliegenden Gesetzentwurf geschehen. Er hat eine üblich gewordene Fassung übernommen. Sie könnte, ohne daß damit in der Sache selbst Wesentliches geändert würde, durch eine andere ersetzt werden, die etwa von dem soeben formulierten Leitgedanken der Förderung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie des Schutzes der besonderen Existenz- und Wettbewerbsbedingungen ausginge.
    Natürlich beschränkt sich der Mittelstand im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und staatspolitischen Sinne nicht auf Landwirtschaft, Handwerk, Handel, Gewerbe, Industrie und freie Berufe; auch die Beamten und weite Kreise der Angestellten- und Arbeiterschaft, deren Denkweise nicht oder nicht mehr klassenkämpferisch ist, zählen zu ihm. Aber die Grenzen sind hier flüssig, und die Linien laufen durcheinander. Es gibt Kreise der sogenannten Unselbständigen, die gesellschaftlich mittelständisch im herkömmlichen Sinne, berufsständisch aber, z. B. lohn- und tarifpolitisch, gewerkschaftlich fühlen, was indes bekanntlich keineswegs mehr klassenkämpferisch bedeutet. Auf dieses schwierige soziologische Problem kann hier nicht eingegangen werden. Es ist auch nicht notwendig, da der Gesetzesvorschlag die in Betracht kommenden Mittelstandsgruppen aufzählend bestimmt und den Mittelstand im Sinne mittelständischer Unternehmer und Betriebe faßt. Die Schwierigkeit, im einzelnen Falle zu bestimmen, ob die Grenze des Mittelstandes nach oben oder unten überschritten ist, bleibt gleichwohl bestehen. Aber um ihr aus dem Wege zu gehen, müßte man den Begriff Mittelstand überhaupt preisgeben. Das wird indes wohl niemand wollen.
    Die Weimarer Verfassung enthielt in ihrem Art. 164 die Vorschrift:
    Der selbständige Mittelstand in Landwirtschaft, Gewerbe und Handel ist in Gesetzgebung und Verwaltung zu fördern und gegen Überlastung und Aufsaugung zu schützen.
    Diesen Gedanken hat in erweiterter Form der
    Art. 153 der bayerischen Verfassung aufgenommen.
    Er lautet:
    Die selbständigen Kleinbetriebe und Mittelstandsbetriebe in Landwirtschaft, Handwerk, Handel, Gewerbe und Industrie sind in der Gesetzgebung und Verwaltung zu fördern und gegen Überlastung und Aufsaugung zu schützen. Sie sind in ihren Bestrebungen, ihre wirtschaftliche Freiheit und Unabhängigkeit sowie ihre Entwicklung durch genossenschaftliche Selbsthilfe zu sichern, vom Staat zu unterstützen. Der Aufstieg tüchtiger Kräfte aus nichtselbständiger Arbeit zu selbständigen Existenzen ist zu fördern.
    Auch in die neue bayerische Gemeindeordnung und Landkreisordnung hat dieser Schutzgedanke Eingang gefunden. Sie bestimmen in ihren Abschnitten über die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden und der Landkreise: Wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinde bzw. des Landkreises dürfen keine wesentliche Schädigung und keine Aufsaugung selbständiger Betriebe in Landwirtschaft, Handel, Gewerbe und Industrie bewirken. Die freien Berufe fehlen in den Aufzählungen. In der bayerischen Landkreisordnung, nicht aber in der bayerischen Gemeindeordnung, ist das Handwerk neben dem Gewerbe besonders hervorgehoben.
    Zweifellos handelt es sich bei Art. 164 der Weimarer Verfassung und bei Art. 153 der bayerischen Verfassung nicht um normatives Recht, sondern nur um einen Programmpunkt, eine Proklamation oder gesetzgeberische Richtlinie. Es ist die Ansicht geäußert worden, daß Derartiges nicht in eine Verfassung gehöre. Aber solche proklamatorischen Verheißungen oder Feststellungen finden sich auch sonst in Verfassungen, sogar im Grundgesetz, das beispielsweise im Art. 20 erklärt: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein .... sozialer Bundesstaat."
    Einen völlig anderen Charakter hat der vorgeschlagene Art. 19 a. Er bedeutet die Schaffung eines echten Grundrechts, das nach Art. 1 Abs. 3 des Grundgesetzes die Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht binden würde und nach Art. 19 geschützt würde. Antrags- oder Klagerechte würden im Verletzungsfalle wohl nicht nur die betroffenen Einzelpersonen, sondern, sofern eine allgemeine grundgesetzwidrige Verletzung vorliegt, auch einschlägige berufsständische Körperschaften haben. Das gilt im besonderen auch für die Verfassungsbeschwerde. Die Aufnahme eines Satzes „Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz" dürfte entbehrlich sein. Die Fraktion der Föderalistischen Union ist sich der mit dem Gesetzesvorschlag verbundenen Probleme wohl bewußt. Aber im Hinblick auf die jüngste Mittelstandsdebatte wollte der ernsthafte Versuch unternommen werden, die zum Ausdruck gekommene Grundhaltung des Parlaments verfassungsrechtlich zu fundieren.
    Ich darf vorschlagen, den Gesetzentwurf dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht als federführendem Ausschuß und dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik als mitbeteiligtem Ausschuß zu überweisen.