Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Berichterstatter hat schon darauf hingewiesen, wie sich die Verhältnisse auf dem Flugplatzgelände Söllingen-Stollhofen gestalten. Auch dort, muß ich sagen, ist angefangen worden, ohne daß die badische Regierung oder die Gemeindeverwaltung irgend etwas davon gewußt hat. Erst durch Vermessungen ist man darauf gekommen, daß hier etwas geplant wird. Sowohl die badische Regierung als auch die zuständigen Stellen des Kreises und der Gemeinden — und ich persönlich habe mich dafür eingesetzt — haben versucht, dieses Vorhaben abzubremsen. Nach der Rechtslage war es aber weder der badischen Regierung noch dem Bund möglich, die Verhältnisse so zu regeln, daß der Flugplatz aus dem Gelände überhaupt herausbelassen würde. Jetzt gilt es allerdings, dafür zu sorgen, daß die Schäden behoben werden, die hier im mittelbadischen Raum entstanden sind, wo auf kleinster Fläche viele Existenzen möglich sind.
Es ist nun nicht so, wie mein Herr Vorredner gesagt hat, daß hier große Versprechungen gemacht werden und nichts gehalten wird. Man ist ernstlich bestrebt, Auswege zu suchen und für die Landwirte wieder etwas zu schaffen, was ihnen ihre Existenz sichert. Der Flugplatz Söllingen-Stollhofen umfaßt ein Gelände von 635 ha, davon 315 ha Ackerland und 320 ha Wiesengelände. 493 Landwirte werden von der Beschlagnahme betroffen, 137 verlieren ihre Existenz. Von den 137 haben sich ganze 5 Landwirte zur Umsiedlung, zur Schaffung eines neuen Bauernhofes gemeldet. Die geringe Zahl zeigt, wie verwachsen und wie verbunden di e Bevölkerung mit dem angestammten Erbe ihrer Väter ist. Deswegen muß auch alles versucht werden. um die schmerzliche Trennung so weit als möglich zu lindern und zu mildern.
Man versucht nun, in dem etwa 40 km entfernt gelegenen Maiwaldgelände Siedlungsgelände zur Verfügung zu stellen. Das ist das Gelände, das seit dem Jahre 1936 von der Acher-Rench-Korrektion bearbeitet wird. Der badische Staat hat schon 7 Millionen RM und 4 Millionen DM aus eigenen Mitteln für dieses Gelände aufgewendet, insbesondere um die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse einigermaßen zu regeln. Hier ist ein Gelände von etwa 700 ha, das sich für die Umsiedlung eignen würde. Von diesen 700 ha gehört aber nur etwa ein Fünftel dem badischen Staat, der Domäne. Alles andere ist Allmende und gehört den Gemeinden, die in der Nähe beheimatet sind. Es wird nun notwendig sein, daß man das, was die Gemeinden als Allmendgut verlieren, unter dem Gesichtswinkel des badischen Bürgernutzengesetzes irgendwie zu regeln versucht. Es kann ja auch nicht angehen, daß man den Bürgernutzen einfach wegnimmt. Hier entsteht für die badische Regierung eine außerordentlich schwere Aufgabe. Aber sie wird gelöst werden können, schon deswegen, weil der badische Staat, die Domäne in der Nähe, noch verschiedenes Gelände zur Verfügung hat, das wieder als Allmendgut zur Verfügung gestellt werden kann. Es wird notwendig sein, daß in diesem Gelände alles getan wird, um eine Siedlung durchzuführen. In diesem Gelände können etwa 45 Bauernhöfe untergebracht werden. Wenn aber das Gelände vollends urbar gemacht werden soll, dann sind noch etwa 3 Millionen DM notwendig, um die Urbarmachung so rasch wie möglich, womöglich noch in diesem Jahre, durchzuführen, damit die Siedler im kommenden Jahr ihre neuen Häuser beziehen können.
Hier erwachsen für den Bund außerordentlich große Aufgaben. Der Flugplatz Söllingen-Stollhofen erfordert für alle diese Dinge einen Aufwand von etwa 5 bis 6 Millionen DM. Der Berichterstatter hat vorhin schon darauf hingewiesen, daß hier Bundesstraße, Landstraße, Eisenbahnlinie und Feldwege zu verlegen sind, daß wasserwirtschaftliche Aufgaben durchzuführen sind. Da ist es notwendig, daß der Bund unter allen Umständen all die Unkosten übernimmt, die letzten Endes durch die Beschlagnahmung dieses Geländes entstanden sind. Wir müssen unter allen Umständen darum bitten, daß der Bund hier aus eigener und freier Entschließung die Kosten übernimmt und daß nicht erst große Diskussionen darüber entstehen, wer nun eigentlich der Kostenträger ist. Die Bevölkerung da oben erwartet, und zwar mit Recht, daß die Verhältnisse mit dem psychologischen Takt geregelt werden, der dem Bauern mit seiner Familie Rechnung trägt, welcher nun sein Heim verlassen muß oder dessen Besitz schwer angeschlagen worden ist. Es ist auch notwendig, dafür zu sorgen, daß der Viehbestand erhalten werden kann. Auch hier wird für das Ernährungsministerium eine große Aufgabe zu erfüllen sein, bis die Leute wieder genügend Gelände als Grundlage für ihre Existenz gefunden haben. Auch sonst wird es notwendig sein, für den Bau und den Erwerb von Höfen die notwendigen Darlehen zur Verfügung zu stel- len und dem Landwirt langfristige Hilfe mit geringem Zins und mit geringer Amortisation zu gewähren. Wenn hier Bund und Land zusammen helfen und wenn insbesondere der Bund die finanziellen Lasten übernimmt und das Land die Vorbereitungen für Feldverbesserungen, Feldbereinigung und für wasserwirtschaftlich notwendige Anlagen rasch durchführt, dann wird es möglich sein, in verhältnismäßig kurzer Zeit eine Wunde zwar nicht zu heilen, aber sie vielleicht doch zu beruhigen. Es wird immer schwer für die Leute bleiben, daran zu denken, daß sie aus diésem Raum vertrieben worden sind. Die Rechtslage hat für uns eine andere Lösung nicht zugelassen. Deswegen haben Bund. Länder und Gemeinden alles zu tun, um hier zu helfen, damit mit verhältnismäßig geringen Mitteln und auf schnelle Art und Weise etwas geschaffen wird, um das aus der Welt zu schaffen, was im mittelbadischen Raum größte Aufregung hervorgerufen hat.