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ID0120203300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 202. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. März 1952 8669 202. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. März 1952. Geschäftliche Mitteilungen 8670A Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeordneten Dr. Pferdmenges und Ollenhauer 8670A Änderung der Tagesordnung 8670A Anfrage Nr. 214 der Zentrumsfraktion betr Steuererklärungen zur Einkommensteuer und Heranziehung zur Körperschaftsteuer (Nrn. 2641, 3243 der Drucksachen) . . . . 8670B Vorlage des 5. Berichts des Bundesministers für Arbeit über die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes für die Zeit vom 1. Dezember 1951 bis 31. Januar 1952 (Nr. 3244 der Drucksachen) 8670B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Großer Knechtsand (Nrn. 3162, 2970 der Drucksachen) 8670B Dr. Hasemann (FDP): als Berichterstatter 8670B als Abgeordneter 8676D Dr. Hallstein, Staatssekretär im Auswärtigen Amt 8672B Müller-Hermann (CDU) . . 8673A, 8680D Mertins (SPD) 8675B Stegner (FDP) 8678C Frau Thiele (KPD) 8678D Tobaben (DP) 8679D Dr. von Merkatz (DP) 8680C Dr. Mende (FDP) (zur Geschäftsordnung) 8681A Ausschußrücküberweisung 8681D Tatsächliche Erklärung gemäß § 36 der Geschäftsordnung betr. Vollstreckung des Todesurteils gegen den deutschen Staatsangehörigen Wilhelm Arthur Albrecht in Holland: Höfler (CDU) 8681C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Auswanderung (Nr. 2394 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) (Nr. 2994 der Drucksachen) 8682A Neumayer (FDP), Berichterstatter 8682B Beschlußfassung 8683A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Freiherrn von Aretin gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 24. März 1952 (Nr. 3233 der Drucksachen) . . . . 8683B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 8683B Beschlußfassung 8683D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Umsiedlung (Nr. 3026 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 477) 8684A Odenthal (SPD), Antragsteller . . 8684A Kuntscher (CDU) 8686B Sabel (CDU) 8687C Dr. Hoffmann (Lübeck) (FDP) . . 8688B Willenberg (FU) 8689B Ewers (DP) 8690A Reitzner (SPD) 8690D Harig (KPD) 8691C Dr. Lukaschek, Bundesminister für Vertriebene 8692C Ausschußüberweisung 8693A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) über den Entwurf einer Verordnung über einen allgemeinen Mietzuschlag bei Wohnraum des Althausbesitzes (Nrn. 3226, 3170 der Drucksachen; Entschließung Umdruck Nr. 476) 8682A, 8693A Dr. Brönner (CDU), Berichterstatter 8693A Jacobi (SPD) 8694C Wirths (FDP) 8696B Huth (CDU) 8696D Abstimmungen 8697A Nächste Sitzung 8697C Anlage: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) — Ergänzung zum Mündlichen Bericht in der 195. Sitzung, Seite 8395 B — über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Freilassung der an Frankreich ausgelieferten deutschen Staatsangehörigen, Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Überprüfung der Begleitumstände dieser Auslieferung und Schließung der Werbebüros für die Fremdenlegion usw. (Nrn. 2836, 2541 der Drucksachen) 8698 Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 202. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) — Ergänzung zum Mündlichen Bericht in der 195. Sitzung, Seite 8395 B — über den Antrag der Fraktion der KPD betreffend Freilassung der an Frankreich ausgelieferten deutschen Staatsangehörigen, Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Überprüfung der Begleitumstände dieser Auslieferung und Schließung der Werbebüros für die Fremdenlegion usw. (Nm. 2836, 2541 der Drucksachen)Berichterstatter: Abgeordneter Dr. von Merkatz Der Ausschuß für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten hat sich mit dem Antrag der Fraktion der KP — Drucksache Nr. 2541 — erstmalig in seiner Sitzung vom 28. September 1951 befaßt. Hierbei wurde festgestellt, daß die am 22. Juni 1951 in Berlin festgenommenen ehemaligen Fremdenlegionäre Siegfried Richter und Heinz Müller und die am 23. Juni 1951 festgenommenen Jack Holsten-Plichta und Martin Dutschke einer Gruppe von 69 ehemaligen Fremdenlegionären angehören, die nach mehrjähriger Gefangenschaft bei den Aufständischen in Indochina über Rotchina und die UdSSR aus propagandistischen Gründen in die sowjetische Besatzungszone entlassen worden sind. Ferner wurde auf Grund eines Schreibens der Zentralen Rechtsschutzstelle vom 12. September 1951 festgestellt, daß außer diesen den französischen Behörden überstellten ehemaligen Fremdenlegionären noch vier weitere Fremdenlegionäre, nämlich Friedrich Sleutz, Gerhard Wolter, Borchert und Hastreiter sich in französischem Gewahrsam befanden. Wie diese übrigen vier Fremdenlegionäre in die Hand der französischen Behörden gelangt sind, konnte noch nicht abschließend geklärt werden. Zwei von ihnen sollen sich nach Angabe der französischen Hohen Kommission selbst gestellt haben. Von diesen acht Legionären sind nach Auskunft der Zentralen Rechtsschutzstelle Holsten-Plichta, Müller, Richter und Hastreiter nach Oran überführt worden, während die anderen in Landau festgesetzt worden sind. Sämtliche Beschuldigten sind bereits durch das Militärgericht in Indochina wegen Fahnenflucht abgeurteilt worden. Durch ihre Festnahme ist das Versäumnisurteil aufgehoben und ein neues Verfahren eingeleitet worden. Die Verhafteten sollen sich darauf berufen haben, nicht desertiert, sondern in reguläre Kriegsgefangenschaft geraten zu sein. Das Auswärtige Amt hat die Alliierte Hohe Kommission unter Hinweis auf diese Einlassung mit der Note vom 6. August 1951 gebeten, die baldige Freilassung der Verhafteten herbeizuführen und den noch in der sowjetischen Besatzungszone verbliebenen über 60 weiteren aus Indochina entlassenen deutschen Staatsangehörigen freies Geleit für das Gebiet der Bundesrepublik einschließlich von West-Berlin zuzusichern. Hierauf hat die französische Hohe Kommission durch den Gesandten, Herrn Bérard, am 12. September 1951 ein aide mémoire überreichen lassen, in dem als wahrscheinlich angesehen wird, daß sechs der Verhafteten unter Zwang in den Dienst der sogenannten Internationalen Division getreten sein sollen. Der Ausschuß beschloß in seiner Sitzung vom 28. September 1951, die Weiterbehandlung der Sache auf seiner Sitzung in Berlin vom 23. Oktober 1951 fortzusetzen. In Berlin wurde durch drei Beauftragte des Ausschusses eine Erhebung über die Umstände der Festnahme von Richter, Müller, Holsten-Plichta und Dutschke vorgenommen. Diese Erhebung bestätigte die mit Datum vom 25. August 1951 vom Polizeipräsidenten in Berlin an Herrn Bürgermeister Dr. Schreiber erstattete Mitteilung. Dieses Schreiben hat folgenden Wortlaut: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Am 21. Juni 1951, gegen 17 Uhr, sind bei dem Kriminalinspektor Loelke von dem Kriminalkommissariat Charlottenburg Angehörige der französischen Gendarmerie (Oberfeldwebel Gaillard und ein Dolmetscher) erschienen. Sie haben um die Festnahme des Heinz Müller am 21. Juli 1926 in Stettin geboren, in Berlin-Charlottenburg, Lohmeyerstr. 15, bei Richter aufhältlich, ersucht. Diese Festnahme ist am 22. Juni 1951 gegen 5.40 Uhr von dem Kriminalassistenten Fischer und dem Kriminalgehilfen Reuwer durchgeführt worden. Am 22. Juni 1951, gegen 8.00 Uhr, hat der Kriminalinspektor Loelke den Sektorgehilfen für das Sachgebiet Kriminalpolizei bei dem PolizeiSektorassistenten für den britischen Sektor, Kriminalkommissar Noack, von der Festnahme unterrichtet. Herr Noack hat gegen 9.00 Uhr bei der Britischen Militärregierung — Public Safety Branch — telefonisch Rücksprache gehalten. Ihm ist die Rechtmäßigkeit der Festnahme bestätigt worden. Es ist ihm aufgegeben worden, den Festgenommenen der französischen Gendarmerie zu übergeben. Die telefonische Rücksprache wurde mit der Dolmetscherin Frau Wille gehalten, die ihrerseits, soweit Herrn Noack bekannt geworden, mit Herrn Major Whalley sprach; er hat die Anweisung zur Übergabe der Festgenommenen erteilt. Am 22. Juni 1951, gegen 10.00 Uhr, sind wiederum zwei Angehörige der französischen Gendarmerie, die sich in Begleitung von britischer Militärpolizei befanden, bei dem Kriminalinspektor Loelke auf dem Kriminalkommissariat Charlottenburg erschienen. Sie haben um die Festnahme des Siegfried Richter , am 24. Januar 1925 in Dresden geboren, in Berlin-Charlottenburg, Lohmeyerstr. 15, bei den Eltern aufhältlich, ersucht. Herr Noack hat die Angehörigen der französischen Gendarmerie an die Britische Militärregierung wegen der Genehmigung zur Festnahme und Übergabe verwiesen. Oberst Hamilton von der Britischen Militärregierung teilte mit, daß der Festzunehmende der französischen Gendarmerie zu übergeben sei. Richter ist am 22. Juni 1951, gegen 11.30 Uhr, durch die Kriminalassistenten Lehmann und Wolf vom Kriminalkommissariat Charlottenburg in der elterlichen Wohnung festgenommen und der französischen Gendarmerie übergeben worden. Nach der Eintragung im Tagebuch des Inspektors vom Dienst bei dem Polizei-Sektorassistenten für den britischen Sektor vom 22. Juni 1951, 18.20 Uhr, hat Herr Oberst Chambers, Chef der Public Safety Branch, der Britischen Militärregierung, dem Inspektor vom Dienst mitgeteilt, in Kürze werde Major Whalley mit zwei Offizieren der französischen Gendarmerie bei der Sektorleitung erscheinen. Sie würden das Ersuchen stellen, zwei deutsche Staatsangehörige unter Hinzuziehung von zwei Kriminalangehörigen festzunehmen. Die angekündigten Offiziere sind nach den Erklärungen des Kriminalassistenten Steinhorst vom Kriminalkommissariat Charlottenburg bei dem Nachmittagsdienst des Kriminalkommissariats erschienen. Dort hat Major Whalley (Public Safety Officer) erklärt, die Festnahme der beiden deutschen Staatsangehörigen solle aus Zweckmäßigkeitsgründen erst in den Morgenstunden des 23. Juni 1951 erfolgen. Der Kriminalsekretär Heberlein und der Kriminalassistent Guntermann, die vom 22. zum 23. Juni 1951 Nachtdienst bei dem Kriminalkommissariat Charlottenburg hatten, haben am 23. Juni 1951, gegen 6.00 Uhr, festgenommen: Jack Holsten, am 20. März 1930 in Berlin geboren, Martin Dutschke, am 13. Oktober 1922 in Dresden geboren, beide zur Zeit der Festnahme aufhältlich in Berlin-Charlottenburg, Kirschenallee 1 b. Dem Kriminalkommissar Noack sind die Gründe für die jeweiligen Festnahmen nicht mitgeteilt worden. Es wurde ihm lediglich erklärt, daß diese aus Sicherheitsgründen erforderlich seien. Es darf hervorgehoben werden, daß bei den vier Festnahmen jeweils eine Anordnung bzw. Genehmigung der Britischen Militärregierung vorgelegen hat. Die beteiligten Angehörigen de! Kriminalpolizei mußten gemäß Ziffer 17 der BK/O (49) 123 vom 17. Juni 1949 tätig werden. Der Kriminalkommissar Noack hat anläßlich einer Vorsprache bei Herrn Major Whalley darauf hingewiesen, daß auf Grund der Festnahmen zumindest von seiten der Angehörigen der Festgenommenen mit Beschwerden zu rechnen sei. Herr Major Whalley hat dem Kriminalkommissar Noack erklärt, daß der Chef des Amtes für öffentliche Sicherheit bei der Britischen Militärregierung, Herr Oberst Chambers, ausdrücklich die Genehmigung zu den Festnahmen erteilt habe. Die Mutter des festgenommenen Holsten, Frau Rita Holsten, aus Berlin-Charlottenburg, Kirschenallee 1 b, und die Mutter des festgenommenen Richter, Frau Emma Richter, aus Berlin-Charlottenburg, Lohmeyerstr. 15, haben sich wegen der Festnahmen an den Beschwerdeausschuß des Abgeordnetenhauses gewandt. Die Senatskanzlei — bei der der Vorgang zum Aktenzeichen SKzl V 3 geführt wird — hat mir die Eingabe der Frau Holsten und der Frau Richter am 31. Juli 1951 zur Stellungnahme zugeleitet. Ich darf die Bitte aussprechen, daß Sie, Herr Bürgermeister, die Senatskanzlei in der Angelegenheit unterrichten; ich habe ihr den bei ihr entstandenen Vorgang mit dem Bemerken zurückgesandt, daß ich Ihnen Bericht erstattet habe. gez. Dr. Stumm. Beglaubigt: gez. Stelmaszewski Polizeiangestellte." Diese Mitteilung wird ergänzt durch zwei eidesstattliche Erklärungen von Angehörigen der Festgenommenen vor dem Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland in Berlin vom 27. Oktober 1951, die folgenden Wortlaut haben: Frau Emma Richter geb. Koch erklärte: „Am Donnerstag, dem 25. Mai 1951, hatte sich mein Sohn auf Anraten des deutschen Flüchtlingslagers in Berlin, Kuno-Fischer-Straße, zur britischen Militärregierung in Berlin-Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz, Lancaster House, Zimmer 385, begeben, um sich dort zu erkundigen, ob „er als ehemaliger Fremdenlegionär aus Indochina, der von den Russen in der Ostzone Deutschlands in Freiheit gesetzt worden sei, im britischen Sektor gefährdet sei". Darauf erhielt er von dem betreffenden Herrn, nachdem sich dieser noch an höherer Stelle rückversichert hatte, die Antwort, daß „er sich im britischen Sektor vollkommen frei bewegen könne, da sie, die Engländer, keinerlei Interesse an Fremdenlegionären hätten. Er solle aber nicht in den französischen Sektor gehen, da er dort von den Franzosen verhaftet werden könnte". Nachdem am Morgen des 22. Juni 1951, früh 6 Uhr, der Kamerad meines Sohnes, Heinz Müller, der mit meinem Sohn gleichfalls aus Indochina zurückgekommen war und vorerst bei uns wohnte, verhaftet und den Franzosen überstellt worden war, bin ich gleich zum Lancaster 8700 Deutscher Bundestag— 202, Sitzung., Bonn,. Donnerstag, den 27. März 1952 House, Zimmer 385, gefahren, um mich zu erkundigen, „ob mein Sohn auch mit einer Verhaftung zu rechnen habe". Dort erhielt ich den Bescheid, „daß mein Sohn mit keiner Verhaftung zu rechnen habe, da er sich keiner kriminellen Delikte schuldig gemacht habe". Ich fuhr dann wieder nach Hause, wo ich mit großer Bestürzung feststellen mußte, daß mein Sohn gerade verhaftet wurde. Darauf bin ich sofort wieder zum Lancaster House gefahren, wo man mir das Versprechen gab, daß mein Sohn, da er zu Unrecht von den Franzosen verhaftet worden sei, wieder von ihnen, den Engländern, zurückgeholt werden würde". Am nächsten Morgen fuhr ich wieder zum Lancaster House, wo mir mitgeteilt wurde, „daß mein Sohn von den Franzosen nicht wieder freigegeben würde, daß aber von seiten der englischen Militärregierung ein Protest bei den Franzosen erhoben werden würde"." Frau Rita Holsten-Plichta erklärte: „Mein Sohn, Jack Plichta-Holsten, geboren am 20. März 1930 in Berlin, kehrte Mitte Mai d. J. schwer krank an Malaria tropica mit seinem Freund und Kriegskameraden Martin Dutschke in sein Elternhaus zurück. Ende Mai oder Anfang Juni trafen die beiden Obengenannten zufällig ihre ehemaligen Kameraden Siegfried Richter und Heinz Müller. Diese berichteten ihnen über die Auskünfte, die sie von der britischen Militärregierung im Lancaster House erhalten hatten. Daraufhin gingen . auch mein Sohn und Martin Dutschke unverzüglich zur britischen Militärregierung, Lancaster House, Zimmer 385, und erhielten hier die Auskunft, daß „sie sich im britischen Sektor völlig frei bewegen könnten und daß sie unter dem Schutz der Engländer stünden". Am Morgen des 23. Juni 1951, früh um 5.45 Uhr, wurden jedoch mein Sohn und Martin Dutschke aus meiner Wohnung heraus verhaftet und den Franzosen übergeben. Da der 23. Juni 1951 ein Sonnabend war, ich außerdem an diesem Sonnabend bei der französischen Gendarmerie in der Müllerstraße 117 nichts mehr erreichen konnte, fuhr ich am Montag, dem 25. Juni, morgens zum Lancaster House, Zimmer 385, „um bei der britischen Militärregierung gegen die Festnahme meines Sohnes Einspruch zu erheben". Der diensthabende Herr bei der britischen Militärregierung teilte mir daraufhin mit, „daß der britischen Militärregierung von einer Verhaftung meines Sohnes wie auch des Martin Dutschke nichts bekannt sei. Ich solle noch einmal wiederkommen, er würde sich weiter erkundigen". Am nächsten Tag war ich alsdann wieder bei demselben Herrn, der mir dann erklärte, „daß die Zustimmung der britischen Militärregierung zu der Verhaftung der beiden Fremdenlegionäre tatsächlich gegeben worden wäre, allerdings von einer anderen Dienststelle". Daraufhin erhob ich einem noch hinzugezogenen englischen Offizier gegenüber Protest in der Form, „daß mein Sohn von den Engländern Bewegungsfreiheit im britischen Sektor zugesichert erhalten hätte und daß er von der britischen Militärregierung den Franzosen nicht eher hätteausgeliefert. werden dürfen, bis dieselbe die Umstände und den genauen Tatbestand hinsichtlich der Fremdenlegionäre von sich aus aufgeklärt hatte". Ferner ergaben die Erhebungen bei der Berliner Polizei, daß am 7. September 1951 vom Amt für Öffentliche Sicherheit bei der Berliner Dienststelle der US Hohen Kommission folgende Weisung erteilt worden ist: „Es wird nicht gewünscht, daß die deutsche Polizei im amerikanischen Sektor irgendeinen Deserteur der französischen Fremdenlegion verhaftet, ohne Rücksicht, wer die Anordnung oder den Befehl gibt, d. h. von wo auch immer die Anordnung kommen mag." Auf Grund dieser Anordnung ist vom Polizeisektor-Assistenten für den amerikanischen Sektor am 10. September 1951 an die Leiter der deutschen Polizeidienststellen des amerikanischen Sektors folgende Weisung ergangen: „Falls irgendeiner Polizeidienststelle im amerikanischen Sektor von irgendwoher eine Anweisung zur Festnahme von Deserteuren aus der französischen Fremdenlegion zugeht, ist vor der. Durchführung der Festnahme unverzüglich AS zu benachrichtigen und die angeordnete Festnahme bis. zur Mitteilung der Entscheidung durch AS auszusetzen. Nach dieser Weisung ist zu verfahren, ohne Rücksicht darauf, von welcher Stelle die Anweisung schriftlich oder mündlich ergangen ist. Den Leitern der Kriminalkommissariate ist Kenntnis zu geben." Auf Grund dieses Sachverhalts sind die Beauftragten des Ausschusses zu der Überzeugung gelangt, daß die Bernner Polizei im Rahmen der ihr gemaß BK/O (49) 123 betreffend Überwachung der Berliner Polizei obliegenden Pflichten, insbesondere ohne Verletzung der erforderlichen Sorgfalt, gehandelt hat. Insbesondere hat die Berliner Polizei keine ihr obliegende Prüfungspflicht verletzt. Die Heranziehung von deutschen Polizeiorganen für solche Festnahmen, bei denen nichts weiter als die Weisung erteilt wird, eine Person aus Sicherheitsgründen festzunehmen, stützt sich auf drei Instrumente des für Berlin geltenden Besatzungsrechts, nämlich das sogenannte Kleine Besatzungsstatut Berlin, das im Verordnungsblatt vom 18. Mai 1949 auf Seite 151 veröffentlicht worden ist, und eine Order der alliierten Kommandantur vom 17. Juni 1949 betreffend Überwachung der Berliner Polizei vom 7. Juli 1949 und ferner auf die Abänderungsurkunde vom 7. März 1951 zur Erklärung über die Grundsätze vom 14. Mai 1949. Eine rechtliche Prüfung des Sachverhalts hat ferner folgendes ergeben: Der Ausschuß hatte zunächst zu prüfen, ob seine Zuständigkeit gegeben war. Die Bundesrepublik kann ihre Befugnis zur Befassung mit dieser Angelegenheit daraus herleiten, daß sie gegenüber den westlichen Besatzungsmächten und allen Staaten, die Beziehungen zur Bundesrepublik aufgenommen haben, die Interessen eines jeden deutschen Staatsangehörigen vertreten muß. Hierzu ist zu bemerken, daß die Legionäre noch deutsche Staatsangehörige sind. Nach § 28 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 konnte Deutschen, die in fremde Staatsdienste getreten waren, die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden. Derartige Beschlüsse sind aber gegen die Legionäre nicht gefaßt worden und wären jetzt auch mit Art. 16 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht vereinbar. Kriegsgefangene dürfen nicht in die Wehrmacht des Haltestaates eingereiht werden. Jedoch ist die Praxis leider im Hinblick auf die sogenannten Freiwilligenmeldungen sehr großzügig geworden. Wieweit die Meldungen der in französischer Kriegsgefangenschaft befindlichen ehemaligen Angehörigen der Waffen-SS diesen Anforderungen entsprechen, muß im Einzelfall geklärt werden. Die Werbung für fremde Truppen wird normalerweise von keinem Staat auf seinem Boden gestattet. Die entsprechenden deutschen Strafbestimmungen sind aber durch Kontrollratsgesetz außer Kraft gesetzt worden. Es ist hier zu fordern, daß nach der Abschaffung des Besatzungsrechts derartige Vorschriften wieder erlassen werden. Allgemeines Völkerrecht steht der Werbung sonst nicht entgegen. Im Bundesgebiet wäre gegen die Auslieferung von Legionären an Frankreich ein Einwand aus Art. 16 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes herzuleiten. Die Alliierten haben das Grundgesetz genehmigt, wobei strittig ist, ob es auch gegen die Besatzungsmacht selbst angerufen werden kann. Diese Streitfrage kann in diesem Zusammenhang dahingestellt bleiben. Ziffer 6 des Besatzungsstatuts gewährleistet, daß die Besatzungsbehörden gewisse Grundrechte garantieren. Die von der Besatzungsmacht garantierten Grundrechte sind im Zusammenhang mit Art. 16 des Grundgesetzes so auszulegen, daß eine Auslieferung an das Ausland nicht zulässig ist. Die Besatzungsmächte werden sich hierbei weder auf Ziffer 2 c, auswärtige Angelegenheiten, noch auf Ziffer 2 e, Schutz der alliierten Streitkräfte, berufen können, da es sich nicht um die Sicherheit der Besatzungstruppen, sondern eines anderen, in einem andern Erdteil stationierten Truppenteils handelt. Das Auslieferungsverbot eigener Staatsangehöriger findet sich zwar in sehr vielen Verfassungen; aber auch dieses Verbot gehört nicht zum allgemeinen Völkerrecht. Es beruht auf einer neueren Rechtsentwicklung. Leider ist diese Entwicklung nicht in den Menschenrechten der Vereinten Nationen und in der Konvention der Menschenrechte des Europarats verzeichnet worden. Nun haben sich diese Vorfälle in Berlin zugetragen. Nach Art. 1 Abs. 3 der Berliner Verfassung vom 1. September 1950 sollten die Grundrechte des Bonner Grundgesetzes auch in Berlin gelten. Diese Bestimmung ist aber von den Westalliierten für Berlin „zurückgestellt" worden. In den eigenen Grundrechten der Berliner Verfassung steht das Auslieferungsverbot nicht. Dennoch stellt sich der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten einmütig auf den Standpunkt, daß nach der gesamten Vorgeschichte und nach der Entwicklung, die diese Rechte genommen haben, hier so zu verfahren ist, als ob diese Vorkommnisse — wie das auch bei einigen der Legionäre offenbar der Fall zu sein scheint — in dem durch Besatzungsrecht eingeengten Geltungsbereich des Grundgesetzes geschehen wären. Abgesehen von dem Bruch der von der britischen Besatzungsmacht gegebenen Zusagen stellt die den deutschen Polizeiorganen gegebene Weisung einen Mißbrauch besatzungsrechtlicher Befugnisse dar. Mit Rücksicht auf die Tatsache, daß der durch Kontrollratsbestimmung aufgehobene § 141 a des Strafgesetzbuches, der die Werbetätigkeit für fremde Heere unter Strafe stellte, einer Übung in allen zivilisierten Staaten entspricht, bedeutet die der Berliner Polizei erteilte Weisung eine Ausnutzung einer Souveränitätsbeschränkung, die für die Erreichung der proklamierten Besatzungsziele nicht notwendig ist. Auf Grund der Prüfung des Sachverhalts empfiehlt der Ausschuß für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten dem Hohen Hause, in Abänderung des Antrages — Drucksache Nr. 2541 — mit Drucksache Nr. 2836 folgenden Beschluß zu fassen: Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag Auskunft zu geben, in welchen Fällen ihr eine von der Besatzungsmacht veranlaßte Verhaftung deutscher Staatsangehöriger, die sich in eine Fremdenlegion verpflichtet hatten, bekanntgeworden ist. 2. Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag Auskunft zu geben, welche Schritte sie unternommen hat, um die Freilassung von deutschen Staatsangehörigen, die auf Grund ihrer Fremdenlegionsverpflichtung verhaftet worden sind, aus dem Gewahrsam fremder Mächte zu erwirken. 3. Die Bundesregierung wird ersucht, das Verbot der Werbung für fremden Militärdienst und der Übernahme von Verpflichtungen zur Dienstleistung in Fremdenlegionen wiederherzustellen und wegen der Wiederherstellung dieses Rechtszustandes in Verhandlungen mit den Hohen Kommissaren einzutreten. 4. Die Bundesregierung wird ersucht, im Einvernehmen mit dem Senat des Landes Berlin darauf hinzuwirken, daß dieser Rechtszustand auch in bezug auf Berlin Anerkennung findet. Bonn, den 21. Februar 1952. Dr. von Merkatz Berichterstatter
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    Rede von Willy Odenthal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Mit der Drucksache Nr. 3026 legt Ihnen die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei folgenden Antrag vor:
    Der Bundestag wolle beschließen:
    Die Bundesregierung wird beauftragt, dem Deutschen Bundestag bis zum 1. April 1952
    — geändert „1. Mai 1952" —
    den Entwurf eines Gesetzes, das die Umsiedlung der Flüchtlinge und Evakuierten in Verbindung mit der Schaffung von Dauerarbeitsplätzen und dem Wohnungsneubau im Jahre 1952 in möglichst großem Ausmaße sicherstellen soll, vorzulegen.
    Dieses Gesetz soll über die für die Flüchtlingsumsiedlung, den sozialen Wohnungsbau und die Existenzbeschaffung im Haushalt vorgesehenen Mittel hinaus weitere 500 Millionen DM für den Wohnungsbau und weitere 500 Millionen DM für die Schaffung von Dauerarbeitsplätzen bereitstellen.
    Die Bereitstellung und die Aufbringung der
    Mittel denken wir uns so, daß zum Wohnungsbau und zur Teilfinanzierung des Neuwohnungsbaus eine Abgabe vom Überstundenentgelt durch die Arbeitgeber aufzubringen ist und daß zur Schaffung von Dauerarbeitsplätzen die Reserven der Arbeitsverwaltung in Anspruch genommen werden sollen, soweit sie über die Liquidität der kommenden Bundesanstalt hinausgehen.
    Die letzte Debatte zur Frage der Umsiedlung der Heimatvertriebenen im November 1951 hat alle Parteien dieses Hauses einig darin gesehen, daß die Umsiedlung mit den bisherigen Mitteln unzulänglich geworden ist. Ich will hier kein Wort der Kritik an der Tätigkeit des Herrn Ministers für das Vertriebenenproblem üben. Ich bin fest davon überzeugt, daß er alles getan hat, was er tun konnte, alles getan hat, was ihm möglich war innerhalb der Grenzen, die ihm durch die Richtlinien der Bundespolitik gezogen sind. Eines darf ich aber feststellen. Die gelenkte Umsiedlung war zweifelsfrei richtig in der Zeit bis Mitte 1951. Seit Juni 1951 hat sie sich tatsächlich totgelaufen.
    Nach dem Zusammenbruch im Jahre 1945 sind die Flüchtlinge ungelenkt in die Räume der britischen und der amerikanischen Zone geströmt. Der Massenstrom gestattete an sich schon keine Ordnung nach den Notwendigkeiten der Wohnorientierung und der Arbeitsorientierung. Die Zerstörungen des Krieges haben besonders die Zentren der Großstädte, der Industriestandorte erfaßt. Darum haben selbst die Bewohner dieser Städte nach dem Verlust ihrer Wohnungen das offene Land aufsuchen müssen, und sie warten heute noch in großen Massen darauf, wieder in ihre Heimatstadt, ihre Heimatgemeinde zurückkehren zu können. Auch für sie fehlt, wenn schon die Arbeitsstätte bestehen und damit der Arbeitsplatz erhalten geblieben ist, die Wohnmöglichkeit in der Heimatstadt. Sie wohnen auch heute noch zum großen Teil auf dem offenen Land, wo für sie eine Arbeitsmöglichkeit nicht besteht. und auch gar nicht entstehen kann. Zu diesen Evakuierten sind dann die Massen der Heimatvertriebenen gestoßen. Sie tragen heute mit den Evakuierten eine gemeinsame Not.
    Wir zählen im Jahresdurchschnitt in der Bundesrepublik 1,2 Millionen Arbeitslose. In dieser Zahl einbegriffen sind 600 000 arbeitsfähige, arbeitswillige Menschen, die in den Zentren der Heimatvertriebenen wohnen. Alle Versuche des Bundes, alle Versuche der Länder, die Arbeit in diesen Zentren zum Arbeitnehmer zu bringen, haben entweder keinen Erfolg gezeitigt oder sind in den Anfängen steckengeblieben. In diesen Bezirken fehlen einfach die primitivsten Voraussetzungen zur wirtschaftlichen Erschließung. Außerdem fehlen die Verkehrsmittel und die Möglichkeiten für eine ausreichende Versorgung mit Strom, Gas und Wasser. Der größte Teil aller jugendlichen Arbeitslosen befindet sich in diesen Notgebieten und wartet dort auf Lehrstellen und Arbeitsplätze. Die Jungens und Mädels von heute sind aber die Arbeitsuchenden und die Lehrstellensuchenden von morgen.
    Die französische Zone dagegen wurde damals für die Zuwanderung der Flüchtlinge gesperrt. Während also die Bevölkerung der britischen und der amerikanischen Zone anstieg und den Friedensstand weit übertraf, blieb die Bevölkerung in den Ländern der französischen Zone zum Teil weit unter dem Friedensstand. Die Länder der französischen Zone haben sich schon vor Jahren zur Aufnahme von Heimatvertriebenen bereit erklärt, obwohl auch sie in ihren Grenzgebieten besonders große Zerstörungen, nicht nur in den Städten, sondern auch auf dem Lande aufweisen. Wir haben aber damals bereits die Auffassung vertreten, daß wir Deutschen gemeinsam den Krieg verloren und auch seine Lasten gemeinsam zu tragen haben. Ein gütiges Geschick hat es uns erspart, den Weg zu gehen, den die Heimatvertriebenen gegangen sind. Wir sollten diesem Geschick nicht nur dankbar sein, sondern sollten darin auch eine Verpflichtung erkennen. Wir meinen aber auch, daß die Aufnahme von Flüchtlingen in unseren westlichen Ländern nicht nur eine Belastung sein muß, sondern ein Gewinn für diese Länder sein kann. Wenn die Länder bei uns im Westen ihren Friedenswohlstand wieder einmal erreichen wollen, dann muß die Zahl arbeitender Menschen wieder vorhanden sein, damit das Volumen der Friedenserzeugung wieder erreicht wird. Wir haben aber damals auch darauf hingewiesen, daß das Problem der Heimatvertriebenen nicht mit der Polizei und auch nicht durch das Wohnungsamt zu lösen ist. Die Bevölkerung in den einzelnen Ländern hat getan, was sie konnte. Sie ist zusammengerückt und hat Platz gemacht für die, die eine neue Heimat suchten. Die Länder und die Gemeinden haben auch gebaut; aber ihre Mittel reichten nicht aus, um ausreichenden Wohnraum außer für ihre Ausgebombten auch noch für die Heimatvertriebenen zu schaffen. Die vom Bund und der Soforthilfe gegebenen Mittel waren nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Was in Zukunft gegeben werden soll, wird bestimmt nicht ausreichen, um auch nur den dringendsten Bedarf zu decken.
    So wurden die Flüchtlinge größtenteils nicht dort untergebracht, wo Arbeitsmöglichkeiten bestanden


    (Odenthal)

    oder entstanden, sondern gerade dort, wo sie in den Dörfern und Weilern der Länder nunmehr weit von jeder Arbeitsmöglichkeit, auch weit abgeschnitten von jeder Verkehrsmöglichkeit sitzen. Hier entsteht durch weitere Umsiedlung ein neues Elendsgebiet nach dem andern. In allen Ländern muß darüber hinaus auch die innere Umsiedlung der arbeitsfähigen Flüchtlinge vom Dorf in die Stadt weiter getrieben werden. Viel Geld ist mit einer falsch gesehenen und falsch angewandten Umsiedlung nutzlos vertan worden, und der Erfolg ist Verbitterung der von dieser Umsiedlung betroffenen Menschen.
    Die Möglichkeiten einer Umsiedlung mit den alten Methoden sind erschöpft. Im Jahre 1951 hat nur noch das Land Rheinland-Pfalz sein Soll erfüllen können, weil es von Anfang an von der Arbeits- und Wohnorientierung her an die Umsiedlung herangegangen ist und weil es den Wohnungsbau und die Erstellung von Arbeitskräften mit allen verfügbaren Mitteln in den Standorten der Industrie gefördert hat. Das war in anderen Ländern mit besserer wirtschaftlicher Kraft zweifellos leichter; aber auch dort sind heute die Möglichkeiten zur Aufnahme weiterer Flüchtlinge erschöpft, wenn nicht das Problem grundsätzlich und entscheidend von der anderen Seite angefaßt wird. Inzwischen hat sich nämlich eine Binnenwanderung gezeigt, die zwar die gelenkte Umsiedlung ersetzen könnte, wenn ihr von der Seite der Arbeitsorientierung und der Wohnungsmöglichkeiten her ein richtiges Ziel gesetzt würde. Aber ein Treck, der Zehntausende von Menschen ins Ungewisse wandern läßt, kann nie zum Arbeitsplatz und nie zur Wohnung führen, sondern kann nur in der Verzweiflung enden. Verzweifelte Menschen aber verzweifeln nicht nur an dieser falsch gesehenen Lösung, sondern sie verzweifeln an einer Demokratie schlechthin, die ihnen nicht zu helfen vermag.
    Während wir aber auf der einen Seite 600 000 arbeitswillige, arbeitsfähige Heimatvertriebene in den Zentren der Arbeitslosigkeit sehen, während Hunderttausende von Jugendlichen darauf warten, eine Lehrstelle zu bekommen, besteht auf der anderen Seite, wie wir doch feststellen können, trotz der großen Arbeitslosigkeit ein echter Kräftebedarf in den Industriestandorten der westlichen Städte. Auch der Bericht der Bundesregierung zum Jahre 1951 erwähnt mit Bedauern, daß die Überstundenleistung ein Ausmaß angenommen hat, das hunderttausenden Menschen, hundertausenden Arbeitslosen den Arbeitsplatz verwehrt. Tatsächlich muß damit gerechnet werden, daß, umgerechnet aus den Zahlen der Überstundenentgelte im Verhältnis zu den Gesamtentgelten in der deutschen Bundesrepublik, arbeitstäglich etwa 6 Millionen Überstunden geleistet werden, 6 Millionen Überstunden in einer Zeit, in der wir 1 700 000 Arbeitslose zählen. In dieser Zahl von Überstunden verbirgt sich eine Arbeitsmöglichkeit für 7- bis 800 000 Menschen mit dem Achtstundenarbeitstag.
    Wir wissen zwar, daß in manchen Industrien und in vielerlei Berufszweigen Überstundenleistungen einfach nicht zu entbehren sind, daß sie geleistet werden müssen. Wir wissen aber auch, daß die Entwicklung der Wirtschaft zwangsläufig eine weitere Steigerung der Überstundenleistung mit sich bringen wird, wenn die Überstundenleistung nicht durch die Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze ersetzt wird.
    Wir sind wohl in diesem Hause einig darin, daß wir die Überstundenleistung allgemein als unerwünscht bezeichnen, denn diese Leistung dient nach den Erfahrungen infolge der Ausbeutung der Arbeitskraft bei schlechter Ernährung und geringen Löhnen nicht der Volksgesundheit. Sie erhöht auch die Arbeitslosigkeit und die Sozialbelastung. Auch die Arbeitgeber wissen zweifellos, daß die Arbeitsleistung in der neunten, in der zehnten, in der elften Arbeitsstunde abfällt

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    und nur einem Bruchteil der Leistung einer Normalarbeitsstunde entspricht. Wir wissen aber auch — und das wissen auch die Arbeitgeber, die rechnen —, daß die Ersparungen an Soziallasten und die kürzere Abschreibungsfrist für Maschinen den Leistungsabfall nicht ausgleichen.
    Wir wissen aber alle, daß die Unterbringung der Heimatvertriebenen und Evakuierten in Dauerarbeitsplätzen und Wohnungen das Problem Nr. 1 unserer Zeit ist. Aus den Erfahrungen der Vergangenheit wissen wir ferner, daß dieses Problem in kürzester Zeit gelöst werden muß und daß es nur dann gelöst werden kann, wenn die Teilfinanzierung von Wohn- und Arbeitsplätzen in den an sich gegebenen Räumen unverzüglich und ausreichend durchgeführt wird. Deshalb beantragen wir die Bereitstellung von 500 Millionen DM aus dem Aufkommen einer Abgabe vom Überstundenentgelt, die von den Arbeitgebern entrichtet werden soll. Wir rechnen damit, daß etwa 15 bis 25 v. H. der Überstundenentgelte dieses Aufkommen erbringen. Die Höhe wird davon abhängig sein, welche Befreiungen oder Erleichterungen bestimmten Berufs- oder Industriezweigen zugestanden werden sollen.
    Meine Damen und Herren, die Abgabe muß nicht über den Preis gehen, denn sie soll vom Überstundenentgelt erhoben werden. Die Abgabe vom Gesamtentgelt der Arbeitnehmer ist sehr gering und die durch die Abgabe entstehende Erhöhung des Lohnanteils an der Produktion kaum noch meßbar. Wir sind auch der Meinung und können das belegen, daß in den Gewinnen der deutschen Industrie solche Reserven enthalten sind, die zweifellos diese und vielleicht auch andere Leistungen gestatten. Ich glaube aber, daß eine solche Abgabe viele Arbeitgebers veranlassen wird, zur Einsparung der Abgabe von sich aus neue Arbeitsplätze anzulegen. Der Erfolg ist auch dann der von uns, und zwar zweifellos von uns allen, gewünschte. Wenn aber der Arbeitgeber bereit ist, neue Arbeitsplätze anzulegen, es aber nicht tun kann, weil die Finanzierungsmöglichkeit fehlt — es gibt auch solche Fälle —, dann — so haben wir in unserem Vorschlag vorgesehen — soll er eine Finanzierungsbeihilfe bekommen. Während die Überstundenentgeltabgabe die Teilfinanzierung des Wohnungsbaus ermöglichen soll, soll die zweite Lösung der Teilfinanzierung von Dauerarbeitsplätzen dienen.
    Die Mittel aus der Überstundenentgeltabgabe sollten in den Ländern aufgeteilt werden, in denen sie aufkommen, und in die gleichen Bezirke sollten die Mittel zur Schaffung der Arbeitsplätze fließen. Wir erwarten von dieser Lösung eine aus den wirtschaftlichen Verhältnissen organisch entwickelte Verbesserung des Wohnungs- und Arbeitsmarktes und daraus wieder eine ohne Zwang gelenkte Binnenwanderung der Heimatvertriebenen und Evakuierten; sie bedarf dann nur der Beratung


    (Odenthal)

    durch die Arbeitsämter in bezug auf den zwischenbezirklichen Ausgleich.
    Wenn wir vorschlagen, daß auch die Reserven der kommenden Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in Anspruch genommen werden, dann haben wir dazu schwerwiegende Gründe. Wir wollen mit beiden Vorschlägen die Sozialbelastung mindern und die Produktionskraft steigern, ohne den Verbraucher mit Preiserhöhungen zu belasten. Die Reserven der Arbeitsverwaltung liegen heute bei über einer Milliarde DM. Wenn sie auch zum Teil durch den Wohnungsbau gebunden sind, so ist doch die Bundesanstalt mit mehr als 300 Millionen DM in ihrer Liquidität gesichert. Im vergangenen Jahr betrug der monatliche Überschuß im Jahresdurchschnitt etwa 40 Millionen DM. Wir dürfen wohl damit rechnen, daß sich die Arbeitslosigkeit in diesem Jahr nicht erhöht, sondern vermindert, so daß wenigstens die gleiche Summe aus der Reserve zur Verfügung stehen wird.
    Wir sind der Auffassung, daß die Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit am besten nicht in Arbeitslosenunterstützung, sondern in der Arbeitsbeschaffung angelegt sind und der wirtschaftlichen Betätigung der Arbeitslosen dienen sollen. Nur darin, meine Damen und Herren, sehen wir die Berechtigung eines Versicherungsbeitrages für Arbeitslosenversicherung, der über den echten Bedarf hinausgeht. Solange wir noch Dauerbeschäftigung bieten können, sollte unsere Aufgabe nicht darin bestehen, statt dessen Unterstützungen zu zahlen.
    Wir möchten unseren Vorschlag gern als ein Ganzes betrachtet wissen und sind der Meinung, daß man den Antrag in die Ausschüsse für Wirtschaftspolitik und für Heimatvertriebene verweisen könnte; aber wir leiden unter Zeitnot. Den Heimatvertriebenen kann nicht gesagt werden, daß wir zunächst monatelang in Ausschüssen beraten müssen. Wir sollten uns heute im Hause darüber einig sein und beschließen, die Regierung zu beauftragen, diese Vorlage, die unsere Gesichtspunkte berücksichtigt, schnellstens dem Hause vorzulegen. Diesen Vorschlag möchte ich Ihnen unterbreiten.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich eröffne die Besprechung.
Das Wort hat der Abgeordnete Kuntscher im Rahmen der Redezeit von 90 Minuten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ernst Kuntscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schon die Interpellation Drucksache Nr. 2746 hat in diesem Hohen Hause vor einigen Monaten eine große Aussprache über das Umsiedlungsproblem ausgelöst. Es fielen damals sehr, sehr harte Worte, die vielfach die gesamte Schuld an dem Fehlschlagen der Umsiedlungsaktion im vergangenen Jahr dem Vertriebenenminister aufluden. Die Ursachen waren verschiedener Art. Ich freue mich, daß heute in dem Antrag der SPD und von meinem Herrn Vorredner die Ursachen des Versagens im vergangenen Jahr im allgemeinen sachlich und richtig beurteilt wurden. Die ganze Umsiedlungsaktion ist nämlich nicht allein eine Angelegenheit des guten Willens der Aufnahmeländer, sondern hängt auch davon ab, wieviele Mittel für die Umsiedlungsaktion zur Verfügung gestellt werden können und ob das auch zeitgerecht geschieht.
    Zweitens. In den letzten Monaten haben die einzelnen Länder — wohl ausgelöst durch die Diskussion, die seinerzeit hier im Hohen Hause stattgefunden hat — zu den erhobenen Vorwürfen Stellung genommen, daß sie in der Frage der Aufnahme von Umsiedlern keinen guten Willen bekundet hätten. Hier ist ein Bericht des Landes Nordrhein-Westfalen ganz interessant, der sich mit dem ganzen Umsiedlungsproblem beschäftigt und an Hand von Zahlen aufzeigt, was das Land Nordrhein-Westfalen, das die meisten Umsiedler aufnehmen soll, in der Zeit von zweieinhalb Jahren, und zwar vom 1. April 1949 bis zum 31.Oktober 1952, an Wanderungsgewinn zu verzeichnen hat. Diese Zahlen zeigen uns am treffendsten, daß die Umsiedlung, wenn sie unseren beschlossenen Gesetzen entspräche, als nur gelenkte Umsiedlung von Erfolg wäre, daß wir dann aber der freizügigen Wanderungsbewegung irgendwie eine Beschränkung auferlegen müßten. Und das wollen wir nicht. Diese Zahlen für Nordrhein-Westfalen sagen uns folgendes. In diesen zweieinhalb Jahren beträgt der Wanderungsgewinn für Nordrhein-Westfalen 790 750 Personen. Der Anteil der Vertriebenen an diesen 790 000 Personen als Wanderungsgewinn beträgt 280 335. Wenn wir nun diejenigen aus dieser Zahl der Vertriebenen auslesen, die als Umsiedler anzurechnen sind, d. h. die als Vertriebene aus den Ländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bayern kommen, so kommen wir auf lediglich 79 193 Umsiedler, dies in einer Zeit von zweieinhalb Jahren bei einem gesamten Wanderungsgewinn von 790 750 Personen. Also kaum 10 °Io des Wanderungszuflusses von Nordrhein-Westfalen sind Umsiedler.

    (Hört! Hört! rechts.)

    Von dem gesamten zugewanderten Flüchtlingsanteil waren, in Prozenten ausgedrückt, also nur 30% Umsiedler. In der gleichen Zeit hat aber Nordrhein-Westfalen 40 000 neu Ausgewiesene aus Polen, der Tschechoslowakei oder den Südoststaaten und zur gleichen Zeit 12 000 Personen, die durch das Notaufnahmeverfahren nach Nordrhein-Westfalen eingewiesen wurden, aufgenommen und 24 000 Familienzusammenführungen vorgenommen.
    Das nicht abreißende Ost-West-Gefälle ist die Ursache, daß die programmatische Abwicklung unserer Umsiedlungsgesetze nicht durchgeführt werden konnte. Es ist auch vielleicht für das Hohe Haus und damit für die Öffentlichkeit sehr interessant, daß der heutige Zuwachs an Menschen, die aus der Ostzone nach dem Westen kommen, im Monatsdurchschnitt noch 12 000 Personen beträgt. Diese Tatsachen dürfen wir nicht übersehen, denn das sind ja die Ursachen, die uns die Kanäle verstopfen, die für eine geordnete Umsiedlung geöffnet waren.
    An diesen Tatsachen ändern auch Offene Briefe nichts. Offene Briefe, die wohl in Vertriebenenkreisen recht aufreizend wirken können, die aber wohl verschweigen, warum eigentlich diese Umsiedlung Schiffbruch erlitten hat. Wenn ich hier von Offenen Briefen spreche, so meine ich den Offenen Brief, den der Sozialminister von Schleswig-Holstein an den Vertriebenenminister Lukaschek, allerdings als Landtagsabgeordneter von Schleswig-Holstein, gerichtet hat. Wer den Inhalt dieses Offenen Briefes kennt, wird sagen, daß man dem Landtagsabgeordneten Asbach von Schleswig-Holstein wohl die Irrtümer, die in diesem Offenen Brief in bezug auf die Umsiedlung enthalten sind, verzeihen wird, daß aber der Landtagsabgeordnete Asbach die Möglichkeit gehabt hätte, beim Sozialminister Asbach in Schleswig-Holstein Rückfrage


    (Kuntscher)

    zu halten, und dort hätte er vom Sozialminister, der auch gleichzeitig Flüchtlingsminister ist, die Tatsachen erfahren, warum — eben durch dieses Ost-West-Gefälle, durch die zu späte Bereitstellung von Mitteln — die Umsiedlung nicht restlos durchgeführt werden konnte.

    (Zuruf rechts: Das wollte er ja nicht!)

    Interessant ist auch eine Aussprache im Landtag von Südwürttemberg-Hohenzollern in der Angelegenheit der Vorwürfe, die diesem Aufnahmeland gemacht wurden. Diese Aussprache fand am 19. Februar dieses Jahres auf Grund einer Großen Anfrage unseres Kollegen Pfender statt. Diese Anfrage wurde vom Innenminister Renner beantwortet. In der Großen Anfrage wurde unter anderem die Frage aufgeworfen, ob tatsächlich durch eine Nichterfassung noch vorhandenen Altwohnraums die Umsiedlung nur teilweise durchgeführt werden konnte. In der Beantwortung führte der Innenminister Renner wörtlich aus, daß der Landesverband der Vertriebenen in SüdwürttembergHohenzollern erklärte:
    Der Verband der Heimatvertriebenen in Württemberg-Hohenzollern — das kann uns eigentlich beruhigen — stellt sich auf den Standpunkt, daß eine weitere Umsiedlung nur noch insoweit zu verantworten sei, als Neubauwohnraum hierfür erstellt werden könne.
    Das muß uns als Vertriebene auch gewissermaßen beruhigen, wenn der legitimierte und berufene Landesverband der Heimatvertriebenen feststellt, daß nur durch die Erstellung von ,neuem Wohnraum die zügige Weiterführung der Umsiedlung in diesem Aufnahmeland erfolgen könne und daß damit auch der Nachweis erbracht ist, daß nur die
    Bereitstellung von Mitteln zur Beschaffung von Wohnraum die gelenkte Umsiedlung gewährleistet.
    Aus diesem Grunde begrüßen meine Freunde und ich grundsätzlich den Antrag der SPD, der ganz konkret Wege aufweist, die zur Bereitstellung dieser Mittel führen könnten. Allerdings möchte ich — trotz dieser grundsätzlichen Erklärung — das eine sagen, daß meine Freunde und ich es viel lieber sehen würden, wenn nicht zweimal 500 Millionen, sondern zweimal 600 oder zweimal 700 Millionen zur Verfügung gestellt werden könnten,

    (Zuruf von der SPD: Können wir machen!)

    wenn wir die Möglichkeit hätten oder die Regierungsstellen die Möglichkeit sähen, mit dem zuständigen Ressort, dem Finanzminister, diese Mittel auch aufzubringen. Wir werden es nur begrüßen, und wir werden bei der Verwirklichung dieses Antrags ehrlich und aufrichtig unsere Mitarbeit zur Verfügung stellen, daß sehr viele Mittel und so schnell wie möglich bereitgestellt werden, um das Werk der Umsiedlung zügig und schnell durchführen zu können.
    Bezüglich des zweiten Teils dieses Antrages, der sich also mit der Aufbringung der Mittel beschäftigt, will ich zu der Position A), nach welcher eine Abgabe vom Entgelt von Überstundenleistungen die entsprechenden Mittel schaffen soll, nicht Stellung nehmen. Dies will nachher der Kollege Sabel tun. Aber zur Position B) möchte ich meiner Freude Ausdruck geben, daß der Antrag in der Form gestellt wird, daß Mittel aus dem Arbeitslosenstock dazu verwendet werden sollen, um Dauerarbeitsplätze zu schaffen. Diese Antrag und diese Erkenntnis bedeuten immerhin eine ganz bedeutende Wendung in der Einstellung der SPD zu der Bereitstellung von Mitteln aus dem Arbeitslosenstock,
    wenn ich daran denke, wie wir uns im Ausschuß für Arbeit erst vor einigen Wochen in vielstündigen Sitzungen um die Grundsatzfrage herumgeschlagen haben, als es darum ging, die ersten 200 Millionen für Arbeitsbeschaffung aus diesem Titel der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen, und wie man damals von zweckentfremdeter Verwendung sprach.

    (Vizepräsident Dr. Schmid übernimmt den Vorsitz.)

    Ich begrüße dies, und ich glaube auch, daß dieser Vorwurf, der damals gemacht wurde. daß damit die Selbstverwaltung der neu zu schaffenden Bundesanstalt verletzt würde, bei der Erörterung dieses Antrages dann nicht mehr so stark aufrecht-. erhalten werden wird und daß es uns durch gemeinsames Nachdenken und gemeinsame Arbeit gelingt, die Mittel zu beschaffen, die wir für eine Umsiedlung benötigen.
    Ich beantrage, daß dieser Antrag an die zuständigen Ausschüsse — zunächst einmal an den Vertriebenenausschuß als den federführenden, an den Haushaltsausschuß und vielleicht an den Ausschuß für Wirtschaft und Arbeit — überwiesen wird.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)