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ID0120200900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 202. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. März 1952 8669 202. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. März 1952. Geschäftliche Mitteilungen 8670A Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeordneten Dr. Pferdmenges und Ollenhauer 8670A Änderung der Tagesordnung 8670A Anfrage Nr. 214 der Zentrumsfraktion betr Steuererklärungen zur Einkommensteuer und Heranziehung zur Körperschaftsteuer (Nrn. 2641, 3243 der Drucksachen) . . . . 8670B Vorlage des 5. Berichts des Bundesministers für Arbeit über die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes für die Zeit vom 1. Dezember 1951 bis 31. Januar 1952 (Nr. 3244 der Drucksachen) 8670B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Großer Knechtsand (Nrn. 3162, 2970 der Drucksachen) 8670B Dr. Hasemann (FDP): als Berichterstatter 8670B als Abgeordneter 8676D Dr. Hallstein, Staatssekretär im Auswärtigen Amt 8672B Müller-Hermann (CDU) . . 8673A, 8680D Mertins (SPD) 8675B Stegner (FDP) 8678C Frau Thiele (KPD) 8678D Tobaben (DP) 8679D Dr. von Merkatz (DP) 8680C Dr. Mende (FDP) (zur Geschäftsordnung) 8681A Ausschußrücküberweisung 8681D Tatsächliche Erklärung gemäß § 36 der Geschäftsordnung betr. Vollstreckung des Todesurteils gegen den deutschen Staatsangehörigen Wilhelm Arthur Albrecht in Holland: Höfler (CDU) 8681C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Auswanderung (Nr. 2394 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) (Nr. 2994 der Drucksachen) 8682A Neumayer (FDP), Berichterstatter 8682B Beschlußfassung 8683A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Freiherrn von Aretin gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 24. März 1952 (Nr. 3233 der Drucksachen) . . . . 8683B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 8683B Beschlußfassung 8683D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Umsiedlung (Nr. 3026 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 477) 8684A Odenthal (SPD), Antragsteller . . 8684A Kuntscher (CDU) 8686B Sabel (CDU) 8687C Dr. Hoffmann (Lübeck) (FDP) . . 8688B Willenberg (FU) 8689B Ewers (DP) 8690A Reitzner (SPD) 8690D Harig (KPD) 8691C Dr. Lukaschek, Bundesminister für Vertriebene 8692C Ausschußüberweisung 8693A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) über den Entwurf einer Verordnung über einen allgemeinen Mietzuschlag bei Wohnraum des Althausbesitzes (Nrn. 3226, 3170 der Drucksachen; Entschließung Umdruck Nr. 476) 8682A, 8693A Dr. Brönner (CDU), Berichterstatter 8693A Jacobi (SPD) 8694C Wirths (FDP) 8696B Huth (CDU) 8696D Abstimmungen 8697A Nächste Sitzung 8697C Anlage: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) — Ergänzung zum Mündlichen Bericht in der 195. Sitzung, Seite 8395 B — über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Freilassung der an Frankreich ausgelieferten deutschen Staatsangehörigen, Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Überprüfung der Begleitumstände dieser Auslieferung und Schließung der Werbebüros für die Fremdenlegion usw. (Nrn. 2836, 2541 der Drucksachen) 8698 Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage zum Stenographischen Bericht der 202. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) — Ergänzung zum Mündlichen Bericht in der 195. Sitzung, Seite 8395 B — über den Antrag der Fraktion der KPD betreffend Freilassung der an Frankreich ausgelieferten deutschen Staatsangehörigen, Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Überprüfung der Begleitumstände dieser Auslieferung und Schließung der Werbebüros für die Fremdenlegion usw. (Nm. 2836, 2541 der Drucksachen)Berichterstatter: Abgeordneter Dr. von Merkatz Der Ausschuß für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten hat sich mit dem Antrag der Fraktion der KP — Drucksache Nr. 2541 — erstmalig in seiner Sitzung vom 28. September 1951 befaßt. Hierbei wurde festgestellt, daß die am 22. Juni 1951 in Berlin festgenommenen ehemaligen Fremdenlegionäre Siegfried Richter und Heinz Müller und die am 23. Juni 1951 festgenommenen Jack Holsten-Plichta und Martin Dutschke einer Gruppe von 69 ehemaligen Fremdenlegionären angehören, die nach mehrjähriger Gefangenschaft bei den Aufständischen in Indochina über Rotchina und die UdSSR aus propagandistischen Gründen in die sowjetische Besatzungszone entlassen worden sind. Ferner wurde auf Grund eines Schreibens der Zentralen Rechtsschutzstelle vom 12. September 1951 festgestellt, daß außer diesen den französischen Behörden überstellten ehemaligen Fremdenlegionären noch vier weitere Fremdenlegionäre, nämlich Friedrich Sleutz, Gerhard Wolter, Borchert und Hastreiter sich in französischem Gewahrsam befanden. Wie diese übrigen vier Fremdenlegionäre in die Hand der französischen Behörden gelangt sind, konnte noch nicht abschließend geklärt werden. Zwei von ihnen sollen sich nach Angabe der französischen Hohen Kommission selbst gestellt haben. Von diesen acht Legionären sind nach Auskunft der Zentralen Rechtsschutzstelle Holsten-Plichta, Müller, Richter und Hastreiter nach Oran überführt worden, während die anderen in Landau festgesetzt worden sind. Sämtliche Beschuldigten sind bereits durch das Militärgericht in Indochina wegen Fahnenflucht abgeurteilt worden. Durch ihre Festnahme ist das Versäumnisurteil aufgehoben und ein neues Verfahren eingeleitet worden. Die Verhafteten sollen sich darauf berufen haben, nicht desertiert, sondern in reguläre Kriegsgefangenschaft geraten zu sein. Das Auswärtige Amt hat die Alliierte Hohe Kommission unter Hinweis auf diese Einlassung mit der Note vom 6. August 1951 gebeten, die baldige Freilassung der Verhafteten herbeizuführen und den noch in der sowjetischen Besatzungszone verbliebenen über 60 weiteren aus Indochina entlassenen deutschen Staatsangehörigen freies Geleit für das Gebiet der Bundesrepublik einschließlich von West-Berlin zuzusichern. Hierauf hat die französische Hohe Kommission durch den Gesandten, Herrn Bérard, am 12. September 1951 ein aide mémoire überreichen lassen, in dem als wahrscheinlich angesehen wird, daß sechs der Verhafteten unter Zwang in den Dienst der sogenannten Internationalen Division getreten sein sollen. Der Ausschuß beschloß in seiner Sitzung vom 28. September 1951, die Weiterbehandlung der Sache auf seiner Sitzung in Berlin vom 23. Oktober 1951 fortzusetzen. In Berlin wurde durch drei Beauftragte des Ausschusses eine Erhebung über die Umstände der Festnahme von Richter, Müller, Holsten-Plichta und Dutschke vorgenommen. Diese Erhebung bestätigte die mit Datum vom 25. August 1951 vom Polizeipräsidenten in Berlin an Herrn Bürgermeister Dr. Schreiber erstattete Mitteilung. Dieses Schreiben hat folgenden Wortlaut: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Am 21. Juni 1951, gegen 17 Uhr, sind bei dem Kriminalinspektor Loelke von dem Kriminalkommissariat Charlottenburg Angehörige der französischen Gendarmerie (Oberfeldwebel Gaillard und ein Dolmetscher) erschienen. Sie haben um die Festnahme des Heinz Müller am 21. Juli 1926 in Stettin geboren, in Berlin-Charlottenburg, Lohmeyerstr. 15, bei Richter aufhältlich, ersucht. Diese Festnahme ist am 22. Juni 1951 gegen 5.40 Uhr von dem Kriminalassistenten Fischer und dem Kriminalgehilfen Reuwer durchgeführt worden. Am 22. Juni 1951, gegen 8.00 Uhr, hat der Kriminalinspektor Loelke den Sektorgehilfen für das Sachgebiet Kriminalpolizei bei dem PolizeiSektorassistenten für den britischen Sektor, Kriminalkommissar Noack, von der Festnahme unterrichtet. Herr Noack hat gegen 9.00 Uhr bei der Britischen Militärregierung — Public Safety Branch — telefonisch Rücksprache gehalten. Ihm ist die Rechtmäßigkeit der Festnahme bestätigt worden. Es ist ihm aufgegeben worden, den Festgenommenen der französischen Gendarmerie zu übergeben. Die telefonische Rücksprache wurde mit der Dolmetscherin Frau Wille gehalten, die ihrerseits, soweit Herrn Noack bekannt geworden, mit Herrn Major Whalley sprach; er hat die Anweisung zur Übergabe der Festgenommenen erteilt. Am 22. Juni 1951, gegen 10.00 Uhr, sind wiederum zwei Angehörige der französischen Gendarmerie, die sich in Begleitung von britischer Militärpolizei befanden, bei dem Kriminalinspektor Loelke auf dem Kriminalkommissariat Charlottenburg erschienen. Sie haben um die Festnahme des Siegfried Richter , am 24. Januar 1925 in Dresden geboren, in Berlin-Charlottenburg, Lohmeyerstr. 15, bei den Eltern aufhältlich, ersucht. Herr Noack hat die Angehörigen der französischen Gendarmerie an die Britische Militärregierung wegen der Genehmigung zur Festnahme und Übergabe verwiesen. Oberst Hamilton von der Britischen Militärregierung teilte mit, daß der Festzunehmende der französischen Gendarmerie zu übergeben sei. Richter ist am 22. Juni 1951, gegen 11.30 Uhr, durch die Kriminalassistenten Lehmann und Wolf vom Kriminalkommissariat Charlottenburg in der elterlichen Wohnung festgenommen und der französischen Gendarmerie übergeben worden. Nach der Eintragung im Tagebuch des Inspektors vom Dienst bei dem Polizei-Sektorassistenten für den britischen Sektor vom 22. Juni 1951, 18.20 Uhr, hat Herr Oberst Chambers, Chef der Public Safety Branch, der Britischen Militärregierung, dem Inspektor vom Dienst mitgeteilt, in Kürze werde Major Whalley mit zwei Offizieren der französischen Gendarmerie bei der Sektorleitung erscheinen. Sie würden das Ersuchen stellen, zwei deutsche Staatsangehörige unter Hinzuziehung von zwei Kriminalangehörigen festzunehmen. Die angekündigten Offiziere sind nach den Erklärungen des Kriminalassistenten Steinhorst vom Kriminalkommissariat Charlottenburg bei dem Nachmittagsdienst des Kriminalkommissariats erschienen. Dort hat Major Whalley (Public Safety Officer) erklärt, die Festnahme der beiden deutschen Staatsangehörigen solle aus Zweckmäßigkeitsgründen erst in den Morgenstunden des 23. Juni 1951 erfolgen. Der Kriminalsekretär Heberlein und der Kriminalassistent Guntermann, die vom 22. zum 23. Juni 1951 Nachtdienst bei dem Kriminalkommissariat Charlottenburg hatten, haben am 23. Juni 1951, gegen 6.00 Uhr, festgenommen: Jack Holsten, am 20. März 1930 in Berlin geboren, Martin Dutschke, am 13. Oktober 1922 in Dresden geboren, beide zur Zeit der Festnahme aufhältlich in Berlin-Charlottenburg, Kirschenallee 1 b. Dem Kriminalkommissar Noack sind die Gründe für die jeweiligen Festnahmen nicht mitgeteilt worden. Es wurde ihm lediglich erklärt, daß diese aus Sicherheitsgründen erforderlich seien. Es darf hervorgehoben werden, daß bei den vier Festnahmen jeweils eine Anordnung bzw. Genehmigung der Britischen Militärregierung vorgelegen hat. Die beteiligten Angehörigen de! Kriminalpolizei mußten gemäß Ziffer 17 der BK/O (49) 123 vom 17. Juni 1949 tätig werden. Der Kriminalkommissar Noack hat anläßlich einer Vorsprache bei Herrn Major Whalley darauf hingewiesen, daß auf Grund der Festnahmen zumindest von seiten der Angehörigen der Festgenommenen mit Beschwerden zu rechnen sei. Herr Major Whalley hat dem Kriminalkommissar Noack erklärt, daß der Chef des Amtes für öffentliche Sicherheit bei der Britischen Militärregierung, Herr Oberst Chambers, ausdrücklich die Genehmigung zu den Festnahmen erteilt habe. Die Mutter des festgenommenen Holsten, Frau Rita Holsten, aus Berlin-Charlottenburg, Kirschenallee 1 b, und die Mutter des festgenommenen Richter, Frau Emma Richter, aus Berlin-Charlottenburg, Lohmeyerstr. 15, haben sich wegen der Festnahmen an den Beschwerdeausschuß des Abgeordnetenhauses gewandt. Die Senatskanzlei — bei der der Vorgang zum Aktenzeichen SKzl V 3 geführt wird — hat mir die Eingabe der Frau Holsten und der Frau Richter am 31. Juli 1951 zur Stellungnahme zugeleitet. Ich darf die Bitte aussprechen, daß Sie, Herr Bürgermeister, die Senatskanzlei in der Angelegenheit unterrichten; ich habe ihr den bei ihr entstandenen Vorgang mit dem Bemerken zurückgesandt, daß ich Ihnen Bericht erstattet habe. gez. Dr. Stumm. Beglaubigt: gez. Stelmaszewski Polizeiangestellte." Diese Mitteilung wird ergänzt durch zwei eidesstattliche Erklärungen von Angehörigen der Festgenommenen vor dem Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland in Berlin vom 27. Oktober 1951, die folgenden Wortlaut haben: Frau Emma Richter geb. Koch erklärte: „Am Donnerstag, dem 25. Mai 1951, hatte sich mein Sohn auf Anraten des deutschen Flüchtlingslagers in Berlin, Kuno-Fischer-Straße, zur britischen Militärregierung in Berlin-Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz, Lancaster House, Zimmer 385, begeben, um sich dort zu erkundigen, ob „er als ehemaliger Fremdenlegionär aus Indochina, der von den Russen in der Ostzone Deutschlands in Freiheit gesetzt worden sei, im britischen Sektor gefährdet sei". Darauf erhielt er von dem betreffenden Herrn, nachdem sich dieser noch an höherer Stelle rückversichert hatte, die Antwort, daß „er sich im britischen Sektor vollkommen frei bewegen könne, da sie, die Engländer, keinerlei Interesse an Fremdenlegionären hätten. Er solle aber nicht in den französischen Sektor gehen, da er dort von den Franzosen verhaftet werden könnte". Nachdem am Morgen des 22. Juni 1951, früh 6 Uhr, der Kamerad meines Sohnes, Heinz Müller, der mit meinem Sohn gleichfalls aus Indochina zurückgekommen war und vorerst bei uns wohnte, verhaftet und den Franzosen überstellt worden war, bin ich gleich zum Lancaster 8700 Deutscher Bundestag— 202, Sitzung., Bonn,. Donnerstag, den 27. März 1952 House, Zimmer 385, gefahren, um mich zu erkundigen, „ob mein Sohn auch mit einer Verhaftung zu rechnen habe". Dort erhielt ich den Bescheid, „daß mein Sohn mit keiner Verhaftung zu rechnen habe, da er sich keiner kriminellen Delikte schuldig gemacht habe". Ich fuhr dann wieder nach Hause, wo ich mit großer Bestürzung feststellen mußte, daß mein Sohn gerade verhaftet wurde. Darauf bin ich sofort wieder zum Lancaster House gefahren, wo man mir das Versprechen gab, daß mein Sohn, da er zu Unrecht von den Franzosen verhaftet worden sei, wieder von ihnen, den Engländern, zurückgeholt werden würde". Am nächsten Morgen fuhr ich wieder zum Lancaster House, wo mir mitgeteilt wurde, „daß mein Sohn von den Franzosen nicht wieder freigegeben würde, daß aber von seiten der englischen Militärregierung ein Protest bei den Franzosen erhoben werden würde"." Frau Rita Holsten-Plichta erklärte: „Mein Sohn, Jack Plichta-Holsten, geboren am 20. März 1930 in Berlin, kehrte Mitte Mai d. J. schwer krank an Malaria tropica mit seinem Freund und Kriegskameraden Martin Dutschke in sein Elternhaus zurück. Ende Mai oder Anfang Juni trafen die beiden Obengenannten zufällig ihre ehemaligen Kameraden Siegfried Richter und Heinz Müller. Diese berichteten ihnen über die Auskünfte, die sie von der britischen Militärregierung im Lancaster House erhalten hatten. Daraufhin gingen . auch mein Sohn und Martin Dutschke unverzüglich zur britischen Militärregierung, Lancaster House, Zimmer 385, und erhielten hier die Auskunft, daß „sie sich im britischen Sektor völlig frei bewegen könnten und daß sie unter dem Schutz der Engländer stünden". Am Morgen des 23. Juni 1951, früh um 5.45 Uhr, wurden jedoch mein Sohn und Martin Dutschke aus meiner Wohnung heraus verhaftet und den Franzosen übergeben. Da der 23. Juni 1951 ein Sonnabend war, ich außerdem an diesem Sonnabend bei der französischen Gendarmerie in der Müllerstraße 117 nichts mehr erreichen konnte, fuhr ich am Montag, dem 25. Juni, morgens zum Lancaster House, Zimmer 385, „um bei der britischen Militärregierung gegen die Festnahme meines Sohnes Einspruch zu erheben". Der diensthabende Herr bei der britischen Militärregierung teilte mir daraufhin mit, „daß der britischen Militärregierung von einer Verhaftung meines Sohnes wie auch des Martin Dutschke nichts bekannt sei. Ich solle noch einmal wiederkommen, er würde sich weiter erkundigen". Am nächsten Tag war ich alsdann wieder bei demselben Herrn, der mir dann erklärte, „daß die Zustimmung der britischen Militärregierung zu der Verhaftung der beiden Fremdenlegionäre tatsächlich gegeben worden wäre, allerdings von einer anderen Dienststelle". Daraufhin erhob ich einem noch hinzugezogenen englischen Offizier gegenüber Protest in der Form, „daß mein Sohn von den Engländern Bewegungsfreiheit im britischen Sektor zugesichert erhalten hätte und daß er von der britischen Militärregierung den Franzosen nicht eher hätteausgeliefert. werden dürfen, bis dieselbe die Umstände und den genauen Tatbestand hinsichtlich der Fremdenlegionäre von sich aus aufgeklärt hatte". Ferner ergaben die Erhebungen bei der Berliner Polizei, daß am 7. September 1951 vom Amt für Öffentliche Sicherheit bei der Berliner Dienststelle der US Hohen Kommission folgende Weisung erteilt worden ist: „Es wird nicht gewünscht, daß die deutsche Polizei im amerikanischen Sektor irgendeinen Deserteur der französischen Fremdenlegion verhaftet, ohne Rücksicht, wer die Anordnung oder den Befehl gibt, d. h. von wo auch immer die Anordnung kommen mag." Auf Grund dieser Anordnung ist vom Polizeisektor-Assistenten für den amerikanischen Sektor am 10. September 1951 an die Leiter der deutschen Polizeidienststellen des amerikanischen Sektors folgende Weisung ergangen: „Falls irgendeiner Polizeidienststelle im amerikanischen Sektor von irgendwoher eine Anweisung zur Festnahme von Deserteuren aus der französischen Fremdenlegion zugeht, ist vor der. Durchführung der Festnahme unverzüglich AS zu benachrichtigen und die angeordnete Festnahme bis. zur Mitteilung der Entscheidung durch AS auszusetzen. Nach dieser Weisung ist zu verfahren, ohne Rücksicht darauf, von welcher Stelle die Anweisung schriftlich oder mündlich ergangen ist. Den Leitern der Kriminalkommissariate ist Kenntnis zu geben." Auf Grund dieses Sachverhalts sind die Beauftragten des Ausschusses zu der Überzeugung gelangt, daß die Bernner Polizei im Rahmen der ihr gemaß BK/O (49) 123 betreffend Überwachung der Berliner Polizei obliegenden Pflichten, insbesondere ohne Verletzung der erforderlichen Sorgfalt, gehandelt hat. Insbesondere hat die Berliner Polizei keine ihr obliegende Prüfungspflicht verletzt. Die Heranziehung von deutschen Polizeiorganen für solche Festnahmen, bei denen nichts weiter als die Weisung erteilt wird, eine Person aus Sicherheitsgründen festzunehmen, stützt sich auf drei Instrumente des für Berlin geltenden Besatzungsrechts, nämlich das sogenannte Kleine Besatzungsstatut Berlin, das im Verordnungsblatt vom 18. Mai 1949 auf Seite 151 veröffentlicht worden ist, und eine Order der alliierten Kommandantur vom 17. Juni 1949 betreffend Überwachung der Berliner Polizei vom 7. Juli 1949 und ferner auf die Abänderungsurkunde vom 7. März 1951 zur Erklärung über die Grundsätze vom 14. Mai 1949. Eine rechtliche Prüfung des Sachverhalts hat ferner folgendes ergeben: Der Ausschuß hatte zunächst zu prüfen, ob seine Zuständigkeit gegeben war. Die Bundesrepublik kann ihre Befugnis zur Befassung mit dieser Angelegenheit daraus herleiten, daß sie gegenüber den westlichen Besatzungsmächten und allen Staaten, die Beziehungen zur Bundesrepublik aufgenommen haben, die Interessen eines jeden deutschen Staatsangehörigen vertreten muß. Hierzu ist zu bemerken, daß die Legionäre noch deutsche Staatsangehörige sind. Nach § 28 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 konnte Deutschen, die in fremde Staatsdienste getreten waren, die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden. Derartige Beschlüsse sind aber gegen die Legionäre nicht gefaßt worden und wären jetzt auch mit Art. 16 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht vereinbar. Kriegsgefangene dürfen nicht in die Wehrmacht des Haltestaates eingereiht werden. Jedoch ist die Praxis leider im Hinblick auf die sogenannten Freiwilligenmeldungen sehr großzügig geworden. Wieweit die Meldungen der in französischer Kriegsgefangenschaft befindlichen ehemaligen Angehörigen der Waffen-SS diesen Anforderungen entsprechen, muß im Einzelfall geklärt werden. Die Werbung für fremde Truppen wird normalerweise von keinem Staat auf seinem Boden gestattet. Die entsprechenden deutschen Strafbestimmungen sind aber durch Kontrollratsgesetz außer Kraft gesetzt worden. Es ist hier zu fordern, daß nach der Abschaffung des Besatzungsrechts derartige Vorschriften wieder erlassen werden. Allgemeines Völkerrecht steht der Werbung sonst nicht entgegen. Im Bundesgebiet wäre gegen die Auslieferung von Legionären an Frankreich ein Einwand aus Art. 16 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes herzuleiten. Die Alliierten haben das Grundgesetz genehmigt, wobei strittig ist, ob es auch gegen die Besatzungsmacht selbst angerufen werden kann. Diese Streitfrage kann in diesem Zusammenhang dahingestellt bleiben. Ziffer 6 des Besatzungsstatuts gewährleistet, daß die Besatzungsbehörden gewisse Grundrechte garantieren. Die von der Besatzungsmacht garantierten Grundrechte sind im Zusammenhang mit Art. 16 des Grundgesetzes so auszulegen, daß eine Auslieferung an das Ausland nicht zulässig ist. Die Besatzungsmächte werden sich hierbei weder auf Ziffer 2 c, auswärtige Angelegenheiten, noch auf Ziffer 2 e, Schutz der alliierten Streitkräfte, berufen können, da es sich nicht um die Sicherheit der Besatzungstruppen, sondern eines anderen, in einem andern Erdteil stationierten Truppenteils handelt. Das Auslieferungsverbot eigener Staatsangehöriger findet sich zwar in sehr vielen Verfassungen; aber auch dieses Verbot gehört nicht zum allgemeinen Völkerrecht. Es beruht auf einer neueren Rechtsentwicklung. Leider ist diese Entwicklung nicht in den Menschenrechten der Vereinten Nationen und in der Konvention der Menschenrechte des Europarats verzeichnet worden. Nun haben sich diese Vorfälle in Berlin zugetragen. Nach Art. 1 Abs. 3 der Berliner Verfassung vom 1. September 1950 sollten die Grundrechte des Bonner Grundgesetzes auch in Berlin gelten. Diese Bestimmung ist aber von den Westalliierten für Berlin „zurückgestellt" worden. In den eigenen Grundrechten der Berliner Verfassung steht das Auslieferungsverbot nicht. Dennoch stellt sich der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten einmütig auf den Standpunkt, daß nach der gesamten Vorgeschichte und nach der Entwicklung, die diese Rechte genommen haben, hier so zu verfahren ist, als ob diese Vorkommnisse — wie das auch bei einigen der Legionäre offenbar der Fall zu sein scheint — in dem durch Besatzungsrecht eingeengten Geltungsbereich des Grundgesetzes geschehen wären. Abgesehen von dem Bruch der von der britischen Besatzungsmacht gegebenen Zusagen stellt die den deutschen Polizeiorganen gegebene Weisung einen Mißbrauch besatzungsrechtlicher Befugnisse dar. Mit Rücksicht auf die Tatsache, daß der durch Kontrollratsbestimmung aufgehobene § 141 a des Strafgesetzbuches, der die Werbetätigkeit für fremde Heere unter Strafe stellte, einer Übung in allen zivilisierten Staaten entspricht, bedeutet die der Berliner Polizei erteilte Weisung eine Ausnutzung einer Souveränitätsbeschränkung, die für die Erreichung der proklamierten Besatzungsziele nicht notwendig ist. Auf Grund der Prüfung des Sachverhalts empfiehlt der Ausschuß für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten dem Hohen Hause, in Abänderung des Antrages — Drucksache Nr. 2541 — mit Drucksache Nr. 2836 folgenden Beschluß zu fassen: Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag Auskunft zu geben, in welchen Fällen ihr eine von der Besatzungsmacht veranlaßte Verhaftung deutscher Staatsangehöriger, die sich in eine Fremdenlegion verpflichtet hatten, bekanntgeworden ist. 2. Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag Auskunft zu geben, welche Schritte sie unternommen hat, um die Freilassung von deutschen Staatsangehörigen, die auf Grund ihrer Fremdenlegionsverpflichtung verhaftet worden sind, aus dem Gewahrsam fremder Mächte zu erwirken. 3. Die Bundesregierung wird ersucht, das Verbot der Werbung für fremden Militärdienst und der Übernahme von Verpflichtungen zur Dienstleistung in Fremdenlegionen wiederherzustellen und wegen der Wiederherstellung dieses Rechtszustandes in Verhandlungen mit den Hohen Kommissaren einzutreten. 4. Die Bundesregierung wird ersucht, im Einvernehmen mit dem Senat des Landes Berlin darauf hinzuwirken, daß dieser Rechtszustand auch in bezug auf Berlin Anerkennung findet. Bonn, den 21. Februar 1952. Dr. von Merkatz Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Mertins.


Rede von Arthur Mertins
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Fraktion ist von dem Bericht des Ausschusses und auch von der Erklärung des Herrn Staatssekretärs keineswegs befriedigt. Die sozialdemokratische Fraktion hat sich absichtlich von allen Ressentiments ferngehalten und seinerzeit durch mich am 23. Januar von der Regierung einen sachlichen Bericht über den Umfang der Schäden, die durch die Bombardierung von Knechtsand entstehen könnten, für den Bundestag oder den Ausschuß gefordert. Vor der Erhebung dieser Forderung hatte der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bereits am 4. Dezember vorigen Jahres einstimmig die Regierung ersucht, über den Umfang der wirtschaftlichen Schädigung durch die Bombardierung von Knechtsand Bericht zu erstatten. Beides ist nicht geschehen.

(Abg. Arnholz: Hört! Hört!)

Die Ausführungen der Regierung im Auswärtigen
Ausschuß gingen absolut an diesen Fragen vorbei,

(Abg. Renner: Hört! Hört!)

und was der Herr Staatssekretär, der doch sonst viel redefreudiger ist, heute dazu geäußert hat, war nach der Auffassung meiner Freunde mehr als dürftig. Die SPD kann die Bagatellisierung dieser wirtschaftlichen Schäden nicht ohne Protest hinnehmen. Es geht hier um Millionenwerte, es geht um das Schicksal nicht, wie der Herr Vorredner behauptete, von 40, sondern von tatsächlich 130 Kutterbesatzungen mit ihren Familien,

(Zuruf von der CDU: Nein!)

um das Schicksal von mehreren tausend Menschen der Fischindustrie, um das Schicksal von zwei großen Krankenanstalten, acht Kinderheimen des Badeorts Cuxhaven, evtl. der Elbe- und Weserschiffahrt und des reichen Wurster Landes überhaupt. Die Bagatellisierung dieser wirtschaftlichen Schäden bedeutet bewußte oder fahrlässige Mißachtung wirtschaftlicher Werte von noch nicht übersehbarer Größe, die wir uns im Deutschland der Nachkriegszeit überhaupt nicht leisten können.

(Zustimmung bei der SPD.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Wissen um diese Tatsache ist in diesem Hause auch auf seiten der Koalitionsparteien vorhanden. Was fehlt, ist der Mut zum Aussprechen dessen, was ist, und der Mut zu Schlußfolgerungen.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Wer ist denn nun eigentlich mit der Bombardierung von Knechtsand zufrieden? Die Betroffenen sicher nicht; das wäre auch ein unbilliges Verlangen. Aber auch Sie, die Sie den Koalitionsparteien angehören, sind nicht restlos zufrieden. Das hat der Berichterstatter zum Ausdruck gebracht, das hat auch der Kollege MüllerHermann hier gesagt. Sie haben sogar einen Beweis für Ihre Unzufriedenheit gegeben, indem Sie in Ihrem Bericht und in Ihrer Entschließung der Regierung gewissermaßen einige Auflagen, einige Forderungen unterbreitet haben. Diese Forderungen können höchstens Ihr Unbehagen in dieser Sache verdecken, aber das Unheil nicht abwenden. Schließlich ist es völlig gleichgültig, ob Knechtsand e i n Jahr oder zehn Jahre bombardiert wird, ob die Zeiten der Bombardements begrenzt werden oder nicht, ob Übungs- oder Sprengbomben, ob schwerste oder nur schwere Bomben verwandt werden. Wenn bombardiert wird, dann ist eine dauernde wirtschaftliche Schädigung durch die völlige Vernichtung der Krabbenfischerei, durch die Uribenutzbarkeit der Kuranstalten, durch die Gefährdung des Wurster Landes und die Bedrohung der Schiffahrt gegeben.
Es ist hier von Sachverständigen gesprochen worden. Ich habe durch das Entgegenkommen des Herrn Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses an diesen Sitzungen teilnehmen können und die Gutachten der Sachverständigen gehört. Sie gingen an unseren Fragen auch vorbei. Auch sie haben die Größe der wirtschaftlichen Schädigung nicht festgestellt. Ich habe aber noch einige andere Sachverständigengutachten hier und will mit der gütigen Erlaubnis des Herrn Präsidenten Ihnen einiges aus diesen Gutachten zitieren. Es handelt sich zunächst um das Gutachten des bekannten Professors


(Mertins)

Dr. Friedrich, des Direktors des Instituts für
Meeresforschung, Bremerhaven. Er sagt dort: Das Gebiet um den Knechtsand ist das umfangreichste Krabbenfanggebiet der deutschen Nordseeküste. Die Krabben sammeln sich hier auf den reichen Nahrungsgründen und bilden damit die Grundlage für die Ausübung der Fischerei. Es steht zu erwarten, daß durch die starken Erschütterungen
- daher ganz gleich, wie lange bombardiert wird —
bei Bombardierung die Tiere auch aus den nicht unmittelbar in der Gefahrenzone gelegenen Gebieten vertrieben werden, und es kann nicht vorausgesagt werden, ob sie sich in anderen Bezirken wieder ansiedeln.
Die flachen Küstengebiete sind außerdem Aufwuchsgebiete für Nutzfische, insbesondere für Plattfische. Auch hier ist zu befürchten, daß die Erschütterungen zu Schädigungen im Nachwuchs führen, so daß dadurch der an sich schon gefährdete Bestand noch mehr reduziert werden könnte. Es ist weiterhin bekannt, daß die im Fahrwasser der Elbemündung zur Sedimentation kommenden Sandmassen zu einem erheblichen Teil aus den westlich der Elbemündung gelegenen Gebieten mit der Strömung herantransportiert werden. Findet nun westlich der Elbmündung durch Bombardierung eine häufige und nachhaltige Aufwirbelung der Sände statt, so muß mit einem verstärkten Transport in die Elbemündung hinein gerechnet werden.
Er kommt zum Schluß:
Unter diesen Gesichtspunkten erscheint das
Gebiet des Knechtsandes als Bombenabwurfgebiet als besonders ungeeignet, da nicht nur momentane Beeinträchtigungen der Fischerei und Schiffahrt stattfinden, sondern auch mit nachhaltigen und weiträumigen Auswirkungen zu rechnen ist.
Ich glaube, man soll dieses Gutachten doch ernst nehmen. Aber ich kann Ihnen noch mehr solche Tatsachen hier vor Augen führen. Ich möchte Ihnen den Spruch des Seeamtes vom 2. Dezember 1949 mit der Erlaubnis des Herrn Präsidenten hier auszugsweise vorlesen. Es heißt hier zu einem Seeunfall der Hochseekutter „Berta" und „Hertha" folgendermaßen:
Die Beweisaufnahme hat indessen ergeben, daß sich die Beteiligten zur Zeit des Unfalls außerhalb des Warngebiets
— von Helgoland damals —
befunden haben. Das Seeamt folgte insoweit den glaubwürdigen eidlichen Aussagen der Kapitäne Ewerlin und Hoppe. Ihnen war die Warnzone aus den „Nachrichten für Seefahrer" bekannt. Sie hielten sich daher im angemessenen Abstande und fischten etwa eine Seemeile nordöstlich der Position „P 15". Es handelt sich dabei nach der Seekarte um einen Schiffsort, der etwa sechs Seemeilen von der Warnzone der Insel Helgoland entfernt ist. Die Richtigkeit dieser Positionsangabe wird erhärtet durch die Auskunft des Kapitäns des amerikanischen Frachters „Nora", der am Unfalltage laut Tagebuch „P 15" um 13 Uhr deutscher Sommerzeit mit einem T-Kurse von 306 Grad auf „P 11" zu passierte und wonach um 15 Uhr zwischen „P 14" und „P 13" eine Explosion gehört und an Steuerbord achtern in etwa fünf Seemeilen Entfernung eine Wasserfontäne beobachtet worden war. In der Nähe von „P 15" wurden in nördlicher Richtung viele Fischerfahrzeuge gesehen, als „P 15" nahebei war.
Aus diesem Spruch des Seeamtes geht hervor, daß die Ziel- und Treffsicherheit der Royal Air Force keineswegs so genau ist, wie es im Ausschuß und auch hier dargestellt worden ist.
Oder hören Sie z. B. das Zeugnis des Vertreters der Landwirtschaftskammer Kiel:
Bei der Insel Sylt war den Alliierten ein Übungsziel nur für Zementbomben gegeben worden. Selbst bei diesen geringen Höhen wurde. das Ziel verfehlt. Ein Vertreter der Landwirtschaftskammer Kiel sagte aus, daß bei Keitum Zementbomben auf den Deich fielen und ihn beschädigten.
Oder hören wir ein anderes Urteil:
Der Fischdampfer „Albert Puhs", der nördlich von Helgoland, weit außerhalb der Gefahrenzone dampfte, mit Kapitän Otto Schumacher und Steuermann Berghorn auf der Brücke, sahen, wie alliierte Flieger Fehlabwürfe machten. Sie selbst blieben unverletzt; daher fand keine Seeamtsverhandlung statt.
Meine Damen und Herren, ein weiterer Beweis für die Unsicherheit in den Reihen der Koalitionsparteien ist auch der mir berichtete Versuch des Herrn Abgeordneten Müller-Hermann, die SPD mit verantwortlich für diesen Ausschußbericht zu machen. Ich stelle deshalb hier eindeutig fest, daß die SPD diesem Ausschußbericht ihre Zustimmung nicht gegeben hat. Man vertritt eine schlechte Sache, wenn man solche Mittel benötigt, um sie zu verteidigen.
Aber auch die Briten sind durchaus nicht von diesem Bombenziel befriedigt. Lassen Sie mich - ich glaube, der Herr Präsident wird es mir gestatten — auch eine englische Stimme zitieren, und zwar ist das nicht irgendein Engländer, sondern es ist der verantwortliche Korrespondent Charles Gardener, der im Radio-News Reel am 2. März dieses Jahres, also in jüngster Zeit, folgendes über das Ziel Knechtsand gesagt hat:
Das neue Ziel umfaßt ein Sicherheitsgebiet von 7000 Yards und liegt auf einer großen flachen Sandbank. Die Tatsache, daß die Sandbank bei Flut unter Wasser gesetzt wird. verursacht gewisse Bedingungen für die Flugzeuge, und die RAF und die amerikanischen Bomber haben gewisse Einschränkungen angeordnet. So z. B. werden sie als größte Bombe die Tausendpfunder nehmen und keine Splitterbomben anwenden. Außerdem werden die Explosionsgeräusche der Bomben eingeschränkt werden. Also,
— sagt er —
wie Sie sehen, ist auch die Cuxhavener Sandbank noch nicht ganz das Richtige.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Soviel zu der wirtschaftlichen Seite der Angelegenheit. Wie sieht es aber nun mit der psychologischen, der ideellen Seite aus? Helgoland war auf Grund des Diktats der Siegermächte Bombenziel geworden; und wir kennen die Reaktion der Bevölkerung auf dieses Diktat. Knechtsand soll jetzt Bombenziel werden unter Mitwirkung der deutschen Bundesregierung und der Mehrheit dieses Bundestages. Können und wollen Sie dazu Ihre Hand bieten?

(Zurufe von rechts: Nein!)



(Mertins)

Die Betroffenen sind zum Äußersten entschlossen. Wollen Sie, meine Damen und Herren, sieben Jahre nach Kriegsende von neuem Menschen entwurzeln, Existenzen vernichten, Kranke an ihrer Heilung hindern?

(Zurufe von der Mitte: Na, na!)

— Doch, es ist so, bagatellisieren Sie die Dinge nicht!

(Abg. Dr. Hasemann: Aber auch nicht aufbauschen!)

Es gibt nur eine Tbc-Stätte Nordholz, und die Verlagerung dieser Tbc-Stätte ist nicht so einfach, wie Sie sich das vorstellen.

(Erneute Zurufe aus der Mitte.)

Meine Damen und Herren! Wir sind in dieser ganzen Angelegenheit so sachlich wie irgend möglich gewesen. Wir befürchten auch keine Radikalisierung im Sinne der kommunistischen Partei.

(Zuruf rechts: Nein, wir auch nicht!)

Die Anhänger der kommunistischen Partei als Gefolgsleute einer fremden Macht handeln nach der Methode der Diebe: „Haltet den Dieb!" Wer im Osten die Ostseeküste der ausländischen Macht zur Verfügung stellt, dort Küstenbefestigungen errichten läßt, Evakuierung ganzer Dörfer gutheißt, wer die Oder-Neiße-Linie anerkennt, der hat sicher kein Recht, hier zu protestieren. Die Kommunistische Partei ist uns in ihrem heutigen Wesen bekannt, und wir nehmen ihr die Volksfreundlichkeit, die angeblich aus diesem Antrag sprechen soll, deshalb nicht ab.
Wir Sozialdemokraten fürchten, daß diese Bombardierung von Knechtsand unter Billigung und Duldung der Bundesregierung und der Mehrheit
dieses Hauses einen schweren Schlag gegen den Europagedanken darstellt, daß diese Bombardierung nicht nur die Betroffenen, sondern eine große Anzahl gerecht denkender Menschen in Deutschland den Glauben an die demokratischen Grundrechte, an das Recht auf Heimat, das Recht auf Erwerb und das Recht auf Menschenwürde verlieren läßt. Wir fürchten ferner die Rückwirkungen auf die Gefühle und die Gedanken der deutschen Jugend. Gestatten Sie mir, hier nur einen Absatz aus dem Memorandum zu zitieren, das der „Bund Europäischer Jugend", Kreisverband Bremerhaven, an den Herrn Bundespräsidenten gerichtet hat. Dort schreibt diese Jugend, die im übrigen sehr besonnen zu diesen Dingen Stellung genommen hat:
Jedes Land des freien Europas wird bereit sein, für den Aufbau einer wahren, europäischen Verteidigungsgemeinschaft Opfer zu bringen. Den besten Dienst können wir den unterdrückten Völkern jenseits des „Eisernen Vorhanges" jedoch erweisen, indem wir diese Probleme ohne Streit und Hader gemeinsam lösen.

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Für das hohe Ziel der Vereinigten Staaten von Europa wollen wir unsere ganze Kraft einsetzen, um damit auch den Europäern hinter dem „Eisernen Vorhang" die Freiheit wiederzugeben.
Die Jugend bittet in diesem Schreiben den Herrn Bundespräsidenten um die Verhinderung der Bombardierung von Knechtsand.
Sie sagen, meine Damen und Herren, Deutschland müsse ein Opfer für die Gleichberechtigung in Europa bringen. Wir haben auch hierbei Zweifel.
Lassen Sie mich noch einmal ein paar Sätze von Charles Gardener aus seiner Rundfunkansprache vom 2. März zitieren. Er sagt dort unter anderem folgendes:
Wenn die Deutschen nächste Woche ihre Zustimmung hierzu
— zur Bombardierung von Knechtsand —
geben, dann werden die Arbeiten an diesem Ziel — die Arbeiten und Kosten sind von den Deutschen zu tragen — sofort beginnen, und sie werden ca. zweieinhalb Monate in Anspruch nehmen.
Sagen Sie selbst, welch einem NATO-Staat oder welch einem Staat der europäischen Verteidigungsgemeinschaft mutet man das zu, daß er die Kosten trägt für Dinge, die die anderen wünschen?

(Zuruf rechts: Allen!)

Die Gleichberechtigung wird zum Hohn, wenn ein Partner dem Zwang der Kostendeckung für Zwecke der anderen unterliegt.

(Abg. Euler: Wissen Sie, daß die Engländer 30 Ziele in England bereitgestellt haben?)

— Für ihre eigene Luftwaffe! Wir haben seinerzeit für unsere eigene Luftwaffe ja auch eigene Ziele gehabt, Herr Euler.

(Abg. Euler: Haben Sie schon mal etwas von europäischer Solidarität gehört?)

Sie behaupten, die Bombardierung ist nötig im Kampf um die Freiheit. Ich sage Ihnen: der Kampf um die Erhaltung der Freiheit und diese selbst werden sinnlos, wenn man die Menschen vergißt, die diese Freiheit genießen sollen!

(Beifall links.)

Menschen, deren Existenz vernichtet ist, sind keine geeigneten Freiheitskämpfer. Sie, die Regierung und die Alliierten — ich nehme keinen aus —, gefährden den Freiheitswillen, wenn Sie von NichtGleichberechtigten Opfer für andere und von Menschen, denen Sie Freiheit versprechen, Aufgabe der Existenz verlangen.
Ich stelle fest: die Regierung hat unsere Fragen über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Bombardierung von Knechtsand nicht beantwortet. Die Regierung hat sich nicht über die Möglichkeit weiterer Verhandlungen mit dem Ziele der Freigabe von Knechtsand geäußert. Die Regierung hat auch nicht sachkundig und verantwortlich zu der Frage eines künstlichen Zieles als Ersatz für Knechtsand Stellung genommen. Die SPD-Fraktion lehnt daher den Ausschußbericht ab.

(Beifall bei der SPD. — Abg. Pelster: Na ja, gar nicht anders erwartet!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Hasemann.