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ID0119901700

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 199. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1952 8519 199. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 19. März 1952. Nachruf auf den verstorbenen Abg. Weickert 8520A Geschäftliche Mitteilungen 8520B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz zur Änderung und Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes 8520C Gesetz über die richterliche Vertragshilfe (Vertragshilfegesetz) 8520C Gesetz über die Steuerberechtigung und die Zerlegung bei der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Zerlegungsgesetz) 8520C Gesetz über den Niederlassungsbereich von Kreditinstituten 8520C Gesetz über Ordnungswidrigkeiten . . 8520C Gesetz über die Sorge für die Kriegsgräber (Kriegsgräbergesetz) 8520C Kleine Anfrage Nr. 246 der Fraktion der CDU/CSU betr. Materialversorgung des Handwerks und gewerblichen Mittelstandes (Nrn. 3132, 3197 der Drucksachen) 8520C Kleine Anfrage Nr. 245 der Fraktion der CDU/CSU betr. Unterabteilung Handwerk im Bundeswirtschaftsministerium (Nrn. 3131, 3207 der Drucksachen) . . . 8520D Änderungen der Tagesordnung 8520D Zur Geschäftsordnung — Frage der Behandlung der Tagesordnung: Vizepräsident Dr. Schäfer . 8521C, 8527B Stücklen (CSU) 8520D, 8560A Mellies (SPD) 8521A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Steuergesetzgebung (Nr. 3130 der Drucksachen) 8521C Schmücker (CDU). Anfragender . . 8521C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 8524D Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Altersversorgung des Handwerks (Nr. 3129 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Vorlage eines Änderungsgesetzes über die Altersversorgung für das deutsche Handwerk (Nr. 3106 der Drucksachen) . . 8527B Becker (Pirmasens) (CDU), Anfragender 8527C Storch, Bundesminister für Arbeit 8528D, 8530A, 8533A Dr. Etzel (Bamberg) (FU), Antragsteller 8529C Freidhof (SPD) 8530D Dirscherl (FDP) 8531D Paul (Düsseldorf) (KPD) 8533C Ausschußüberweisung des Antrags Nr. 3106 8534A Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Nr. 3135 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Auftragsvergebung der öffentlichen Hand (Nr. 3138 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Verdingungsordnung für Bauleistungen im Hoch- und Tiefbau (VOB) (Nr. 3139 der Drucksachen) . . . 8534B Becker (Pirmasens) (CDU), Antragsteller 8534B Günther (CDU), Antragsteller . . . 8535C Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 8537A Storch, Bundesminister für Arbeit . 8537B Eickhoff (DP) 8537D Dirscherl (FDP) 8539C Hoecker (SPD) 8540D Paul (Düsseldorf) (KPD) 8533C Schmücker (CDU) 8543A Wirths (FDP) 8543B Kalbfell (SPD) 8543D Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 8545A Ausschußüberweisungen 8546C Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Förderung des Handwerks (Nr. 3137 der Drucksachen; Umdruck Nr. 470) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Kreditversorgung des Handwerks (Nr. 3140 der Drucksachen) . 8546D Mensing (CDU), Antragsteller . . . 8547A Schuler (CDU), Antragsteller . . . . 8549A Dr. Nölting (SPD) 8550A Dr. Erhard, Bundesminister für Wirt- schaft 8552B Frau Lockmann (SPD) 8553C Paul (Düsseldorf) (KPD) 8554C Hoecker (SPD) 8556D Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 8558B Dirscherl (FDP) 8558C Schmücker (CDU) 85590 Ausschußüberweisungen 8560A Zur Geschäftsordnung — Vertagungsantrag: Stücklen (CSU) 8560A Weiterberatung vertagt 8560C Nächste Sitzung 8560C Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schäfer eröffnet.
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    Rede von Anton Storch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu dem, was ich vorhin bezüglich des vorliegenden Gesetzentwurfs ausgeführt habe, möchte ich noch folgendes sagen. Wir beabsichtigen, vor allem den Zustand zu beseitigen, daß die Handwerker, gleichgültig wie hoch ihr steuerpflichtiges Einkommen ist, versicherungspflichtig sind; sie sollen es, nur in demselben Umfang sein wie der Angestellte. Die Versicherungsgrenze ist momentan 7200 DM, sie wird nach einer neuen Gesetzesvorlage in der Zukunft 8400 DM im Jahr sein. Derjenige, der dauernd ein höheres Einkommen hat, wäre nach diesem Gesetz also nicht mehr versicherungspflichtig.
    Eine zweite Frage, die die Handwerker in diesem Zusammenhang sehr stark interessiert, ist folgende: Was geschieht bei den Leuten, bei denen infolge Verringerung des Wertes der Lebensversicherung wieder die Angestelltenversicherungspflicht eingetreten ist? In der Gesetzesvorlage ist vorgesehen, daß dann eine Stillhaltung bis zum 31. Dezember dieses Jahres eintritt. Das heißt, daß die Sozialversicherungsträger keinerlei Eintreibung vornehmen können. Wir haben diese Bestimmung in das Gesetz gebracht, um den Handwerkern Zeit zu geben, sich völlig klar darüber zu werden, welche Entscheidung sie für die Zukunft treffen wollen. Wir wollen auch — vielleicht kann das sogar in Verbindung mit den Handwerkerorganisationen geschehen — in der Zwischenzeit eine weitgehende Aufklärung der Handwerker vornehmen.
    Ich komme zu der Frage, die von meinem Vorredner angeschnitten worden ist, inwieweit beabsichtigt ist, die Lebensversicherungen aus der Zeit von 1939/45 oder, besser gesagt, bis zur Währungsreform aufzuwerten. Diese Frage ist in dem von uns erarbeiteten Gesetzentwurf aus folgenden Gründen nicht geregelt. Er ergeben sich hier Komplikationen, deren Beseitigung vor allen Dingen von den Ministerien für Wirtschaft und für Finanzen übernommen werden muß. Die Probleme sind teilweise sehr schwierig. Wer den Aufbau der Lebensversicherung kennt, weiß, daß in den ersten Jahren der Laufzeit die sogenannten Deckungskapitalien sehr gering sind. Das beruht darauf, daß die Lebensversicherungsgesellschaften die sogenannten Werbungskosten, die bei 1000 DM Versicherungssumme meistens bei 34 bis 35 DM liegen, in den ersten beiden Jahren verrechnen. Außerdem wird auch das abgesetzt, was in der Prämie als Risiko für das vorzeitige Ableben enthalten ist. Das geht also bei der Errechnung des Deckungskapitals ab, so daß nach einer fünfjährigen Beitragszahlung in eine Lebensversicherung meistens nur ein Deckungskapital in Höhe von ungefähr der Hälfte der eingezahlten Beiträge vorhanden ist. Das soll keinerlei Herabsetzung unserer Lebensversicherungsgesellschaften darstellen, sondern diese Dinge ergeben sich nun einmal aus versicherungsmathematischen Überlegungen.
    Es kommt ein Weiteres hinzu. Diese Versicherung für das Handwerk ist mit dem 1. Januar 1939 wirksam geworden. Damals hatten wir bereits einen Geldumlauf von 11,28 Milliarden Mark gegenüber einem solchen von 5,36 Milliarden Mark im Jahre 1933. Für jeden, der über den Zusammenhang zwischen Geldumlauf und Geldwert orientiert ist, war damals schon sichtbar, daß wir im Anfang einer Inflation standen. Die Verhältnisse in den Jahren 1944/45 waren folgende. Im Jahre 1944 hatten wir einen Geldumlauf von ungefähr 39 Milliarden, im Jahre 1945 von ungefähr 57 Milliarden Mark, also rund das Zehnfache des Geldumlaufs vom Jahre-1933. Nun kommt die große Frage: Inwieweit kann man Zahlungen, die in der damaligen Zeit geleistet worden sind, umwerten nach dem Wert, den unser Geld heute nach der Währungsreform hat? Wenn sich bei der Behandlung des Gesetzes im Ausschuß herausstellt, daß die gesetzliche Regelung auf die Lösung dieser Frage ausgedehnt werden muß, müssen wir eben prüfen, ob für diesen Teil der Handwerkerversicherung ein besonderes Gesetz gemacht werden soll oder ob wir ,die Regelung in den vorliegenden Gesetzentwurf einbauen können.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Wir treten nunmehr in die Aussprache ein. Das Wort hat Herr Abgeordneter Freidhof zu Punkt 1 und Punkt 3.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Freidhof


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Schon allein die Tatsache, daß von den 900 000 Inhabern von Handwerksbetrieben rund 120 000 das 65. Lebensjahr überschritten haben und eine große Zahl der Handwerker an diese Altersgrenze herankommen, verpflichtet uns, möglichst rasch auf dem Gebiet der Altersversorgung des deutschen Handwerks etwas zu unternehmen. Dazu kommt, daß ein Teil der Handwerker durch die Inflation im Jahre 1923 und durch die Währungsumstellung im Jahre 1948 einen Teil ihres Vermögens oder der Ersparnisse, die sie für ihr Alter angesammelt hatten, verloren haben.
    Nun hat Herr Abgeordneter Schmücker und auch Herr Abgeordneter Stücklen hier erklärt, daß die Parteien, die hier vertreten sind, gegenüber dem Handwerk heute Farbe bekennen müssen. Ich glaube, diese Aufforderung war gegenüber der sozialdemokratischen Fraktion nicht notwendig. Erstens stehen wir dem Handwerk positiv gegenüber, und zweitens wünschen wir auch, daß eine Altersversorgung für das Handwerk geschaffen


    (Freidhof)

    wird, die den berechtigten Wünschen des Handwerks einigermaßen Rechnung trägt, soweit das im Rahmen des Möglichen liegt. Damit nicht die Meinung aufkommt, die sozialdemokratische Fraktion habe erst, nachdem die Anträge der CDU und der Föderalistischen Union eingereicht sind, zur Altersversorgung Stellung genommen, möchte ich darauf verweisen, daß wir schon, bevor diese Anträge eingereicht waren, eine Anfrage an die Regierung gerichtet hatten, bis wann mit der Vorlage des Gesetzes über die Altersversorgung des deutschen Handwerks gerechnet werden könne. Wir haben gefragt, warum eine so lange Verzögerung eingetreten sei, nachdem der Bundestag am 17. Januar vorigen Jahres beschlossen hatte, die Regierung zu verpflichten, bis zum 31. März 1951 ein Gesetz vorzulegen. Wir stehen also der Altersversorgung und einer Hinterbliebenenversorgung des deutschen Handwerks positiv gegenüber. Die Regierung hat uns auf unsere Anfrage am 26. Februar 1952 geantwortet, daß zunächst die Ergebnisse der vom Statistischen Bundesamt durchgeführten Handwerkszählung abgewartet werden mußten und daß es ferner notwendig gewesen sei, mit den beteiligten Stellen wiederholt eingehende Verhandlungen zu führen, um die von den Handwerksorganisationen geforderten weitgehenden Änderungen des Handwerkerversorgungsgesetzes mit den Belangen der Angestelltenversicherung in Einklang zu bringen. Wir machen deshalb der Regierung keinen Vorwurf, daß es so lange gedauert hat. Wir wissen, daß es sich bei diesem Problem um eine sehr schwierige Materie handelt. Wir freuen uns, daß der Herr Arbeitsminister eben erklärt hat, das Gesetz werde in unmittelbar bevorstehender Zeit vorgelegt.
    Nach dem Gesetz vom 21. Dezember 1938 mußten sich die Handwerker versichern, entweder in einer öffentlichen oder privaten Lebensversicherung — sie konnten diese Versicherung für den Fall des Todes oder auf Zeit abschließen — oder in der Angestelltenversicherung. Wir haben eben gehört, daß ungefähr 350 000 in der Lebensversicherung versichert gewesen sind. Diese Versicherungen sind zum größten Teil entwertet. Wir möchten auch die Frage aufwerfen, ob nicht die Möglichkeit besteht, hier etwas zu tun. Wir haben ja in einem anderen Falle, bei den Werkspensionen, aus Staatsmitteln etwas getan, um die Erhöhung der Auszahlungen bei den Werkspensionen zu ermöglichen.
    Grundsätzlich stehen wir Sozialdemokraten auf dem Standpunkt, daß alle Handwerker versichert sein sollen, auch ,die Inhaber von Einmannbetrieben, weil gerade dieser Personenkreis am wenigsten vor den Wechselfällen des Lebens geschützt ist und wir nicht wünschen, daß die Handwerker, wenn sie alt sind oder nicht mehr arbeiten können, auf die öffentliche Fürsorge angewiesen sind.
    Über die Art der Versicherung, über die Höhe der Versicherungssumme, über diejenigen Kreise, die befreit werden sollen, wird man im Ausschuß gründlich beraten müssen. Herr Kollege Becker hat ja ebenfalls darauf hingewiesen, daß die Einzelheiten der Vorlage einer gründlichen Überprüfung im Ausschuß bedürfen. Auch der Herr Bundesarbeitsminister hat darauf hingewiesen, daß es sich hier um ein sehr schwieriges Problem handelt und daß der Ausschuß wahrscheinlich noch viel Kopfschmerzen haben wird, bis diese Dinge endgültig geregelt sind.
    Es wird die Frage aufgeworfen werden müssen, ob die Wahl zwischen der Lebensversicherung und der Angestelltenversicherung nicht dazu führt, daß die guten Risiken von der Lebensversicherung übernommen werden und die weniger guten Risiken von der Angestelltenversicherung getragen werden müssen. Das ist eine sehr schwierige Frage, die eingehend geprüft werden muß, um nicht die Angestelltenversicherung einseitig zu belasten. Es wird zu überlegen sein, ob nicht eine eigene Anstalt oder eine besondere Abteilung für die Altersversorgung des deutschen Handwerks geschaffen werden soll, die den besonderen Verhältnissen des deutschen Handwerks Rechnung trägt. Wir .dürfen nicht vergessen, daß es auch für die Handwerker selbst schwierig ist, wenn sie in die Angestelltenversicherung hineingehen, weil sie den vollen Beitrag — auch den Arbeitgeberanteil — bezahlen müssen, und daß es für manche Handwerker eine schwere Belastung bedeuten wird, wenn sie in diese Versicherung hineingehen müssen, was aber im Interesse ihrer Altersversorgung absolut notwendig erscheint.
    Ich möchte bei dieser Gelegenheit gleich noch eine andere Frage — nur im Telegrammstil — ansprechen. Es wirft sich gleichzeitig das Problem der Versicherungspflicht auch für andere Berufsgruppen der Selbständigen auf, die ebenfalls des sozialen Schutzes bedürfen. Ich habe hier einen Artikel über die Altersversorgung der Bauern vor mir liegen, der von einem Kreisbauernverband veröffentlicht worden ist. Wir haben ja vor anderthalb Jahren — der entsprechende Antrag ist von dem leider verstorbenen Abgeordneten Krause begründet worden — hier einmal über die Rentenversicherung der freien Berufe gesprochen. Also mit der Frage der Altersversorgung der Handwerker wird auch die Frage der Versicherung der übrigen Gruppen aufgeworfen. Aber das nur nebenbei.
    Wir sind froh über die heutige Erklärung der Regierung, daß die Vorlage bald kommt. Wir sind bereit, mitzuhelfen, damit dem Handwerk eine Versicherung geschaffen wird, die eine tragbare Lösung dieses Problems bedeutet.

    (Beifall bei der SPD.)