Rede von
Hans
Ewers
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Immunitätssache Fisch handelt es sich um folgenden sehr simplen Vorgang. Mitte Oktober 1951 traf bei der Zentrale der Kommunistischen Partei in Düsseldorf auf einem Lastkraftwagen eine Propagandasendung zum Vertrieb in Westdeutschland ein. Dieser Lastwagen wurde um acht Uhr morgens von der Polizei festgestellt und dann auf dem Hof des Gebäudes zunächst einmal sichergestellt, um zu prüfen, um was für Material es sich handle. Es wurde eine Fülle von Paketen und Broschüren gefunden. Der ganzen Sendung wurden einige Proben entnommen. Den Leuten, die sich dort befanden — es waren in erster Linie Herr Kollege Fisch, aber auch noch ein anderer Kollege des Bundestags —, wurde erklärt, daß die Sendung beschlagnahmt sei. Die Dinge mußten dann sowohl zur deutschen Polizei als auch zur Besatzungsmacht gebracht werden, um festzustellen, ob eine Beschlagnahme erforderlich sei.
— Warum, weiß ich nicht, — auf behördliche Anweisung, Herr Renner! Die deutsche Polizei gab
sehr bald bekannt, es bestehe nicht die geringste Veranlassung zur Beschlagnahme, es handle sich im wesentlichen um die Wiedergabe einer Grotewohl-Rede, die als Erwiderung auf eine Bundeskanzlerrede gehalten sei; die Bundeskanzlerrede sei in Ostdeutschland verbreitet worden, und die Kommunisten legten Wert darauf, die Gegenrede von Grotewohl in Westdeutschland zu verbreiten. Von der englischen Besatzungsmacht kam zunächst kein Bescheid. Der KPD-Stelle wurde, wenn ich nicht irre, telefonisch mitgeteilt, daß die Deutschen keine Bedenken hätten, aber die Stellungnahme der englischen Stelle noch ausstehe. Bis dann die englische Ablehnung der Freigabe kam, waren die Sachen aus dem Lastwagen auf dem Hofe ausgeladen und nicht mehr greifbar. Die Sendung war nicht versiegelt, sondern nur als beschlagnahmt bezeichnet.
Es handelt sich nun darum, daß die Beschlagnahmeverfügung nicht beachtet wurde, daß nicht abgewartet wurde, bis auch die Besatzungsmacht gesprochen hat. Es besteht die Möglichkeit, ja sogar der Verdacht, daß der Abgeordnete Fisch dafür verantwortlich ist. Mit Rücksicht darauf, daß deutsche Dienststellen dieses Propagandamaterial unbedenklich freigegeben haben, hält es der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität nicht für angängig, in diesem Fall die Immunität aufzuheben. Er ist einstimmig dieser Meinung. Er legt dem Hohen Hause den einstimmig beschlossenen Antrag vor, in diesem Fall das Aufhebungsbegehren abzulehnen.