Rede von
Dr.
Otto Heinrich
Greve
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren! Meine politischen Freunde und ich stimmen den Ausführungen des Herrn Bundesministers der Justiz zu. Ich möchte zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Dr. Reismann sagen, daß er nur
eine Eingabe an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht herausgegriffen hat, nämlich die der Banken. Richtig, auch die Banken haben uns eine Eingabe gemacht. Aber, Herr Kollege Dr. Reismann, nicht nur die Banken sind Gläubiger. Sie haben sich heute hier auf den Standpunkt gestellt, daß die Schuldner vor den Gläubigern geschützt werden müssen. Wir beide sind Anwälte, Herr Kollege Dr. Reismann. Haben Sie nicht auch in Ihrer Praxis Fälle, wo die Gläubiger vor den Schuldnern geschützt werden müssen? Ich glaube, man kann hier nicht irgendwelche Maßstäbe anlegen, die uns sonst vielleicht auf die gleiche Ebene führen. Sie haben von Konkursverfahren und von Vergleichsverfahren gesprochen. Alles das ist richtig. Aber Sie wissen so gut wie ich, daß es neben dem Konkursverfahren und dem Vergleichsverfahren einen so weitgehenden Vollstreckungsschutz gibt, daß es schlechterdings unmöglich ist, an dem Prinzip, das nun einmal unser Rechtsleben beherrschen sollte und das der Herr Bundesminister der Justiz mit vollem Recht angeführt hat, an dem Prinzip der Vertragstreue zu rütteln. Sie haben gesagt, es handelt sich nicht um Kaufleute und um „sonstige" Leute. Um wen handelt es sich denn nach Ihrer Auffassung, Herr Kollege Dr. Reismann, den Sie schützen wollen? Nein, Sie können nicht sagen: generell Schuldner; das ist gänzlich unmöglich. Der Gläubiger ist genau so viel wert wie der Schuldner. An dieses Prinzip müssen wir uns einmal gewöhnen, Herr Kollege Dr. Reismann.
Unter diesem Gesichtspunkt bitten meine Freunde und ich Sie, den Antrag der Föderalistischen Union abzulehnen.