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ID0119607300

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Metadaten
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    Vokabeln: 7
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    7. Justiz.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1952 8421 1%. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1952. Nachruf auf den verstorbenen Abg. Schröter (Kiel) 8422D Geschäftliche Mitteilungen . . . . 8423A, 8436D Kleine Anfrage Nr. 192 der Fraktion der SPD betr. Verstöße gegen das Erste Überleitungsgesetz (Nrn. 3155, 2305 der Drucksachen) 8423B Kleine Anfrage Nr. 241 der Fraktion der SPD betr. Einflußnahme des Bundesjustizministeriums auf rechtswissenschaftliche Veröffentlichungen (Nrn. 3082, 3154 der Drucksachen) 8423B Vorlage des Wirtschaftsplans der Deutschen Bundesbahn (Finanz- und Wirtschaftsgemeinschaft der Hauptverwaltung in Offenbach und der Generaldirektion der Südwestdeutschen Eisenbahnen in Speyer) nebst Stellenplänen für das Geschäftsjahr 1951 8423C Bericht des Sprechers der Deutschen Vertreter in der Beratenden Versammlung des Europarates, Abg. Dr. Pünder, über den zweiten Teil der Dritten Ordentlichen Sitzungsperiode der Beratenden Versammlung vom 26. November bis 11. Dezember 1951 (Nr. 3150 der Drucksachen) . 8423C Vorlage der Verordnung zur Ergänzung der Verordnung NEM II/51 über Verwendungsbeschränkungen von Kupfer und Kupferlegierungen (VO NEM I/52) . . 8423C Änderung der Tagesordnung 8423D Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Fall Kemritz (Nr. 2531 der Drucksachen) 8423D Dr. Greve (SPD), Anfragender 8423D, 8431D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 8425C Dr. Friedensburg (CDU) . . 8426B, 8433A Renner (KPD) 8429D Ewers (DP) 8430D Dr. Schneider (FDP) 8431B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nrn. 3144, 2875, 2949, 3107 der Drucksachen) 8433C Arndgen (CDU), Berichterstatter . 8433D Beschlußfassung 8434D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Steuerberechtigung und die Zerlegung der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Zerlegungsgesetz) (Nr. 2644 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 3091 der Drucksachen) 8434D Dr. Gülich (SPD), Berichterstatter . 8435A Abstimmungen 8436C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Niederlassungsbereich von Kreditinstituten (Nr. 2908 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 3109 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 463) 8436D Neuburger (CDU): als Berichterstatter 8436D als Abgeordneter 8440C Dr. Bleiß (SPD) 8438C, 8441A Dr. Preusker (FDP) 8439C Abstimmungen 8438C, 8441A, C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über weitere steuerliche Maßnahmen bei festverzinslichen Wertpapieren (Nr. 3143 der Drucksachen) 8423D, 8441C Ausschußüberweisung 8441C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des Art. 108 Abs. 2 des Grundgesetzes (Nr. 3101 der Drucksachen) 8441D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 8441D Ausschußüberweisung 8442A Erste Beratung ides von der Fraktion der FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Januar 1952 (BGBl. S. 33) (Nr. 3105 der Drucksachen) 8442A Ausschußüberweisung 8442A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung der Vorschriften über die Aufhebung des Mieterschutzes bei Geschäftsräumen und gewerblich genutzten unbebauten Grundstücken (Nr. 3126 der Drucksachen) 8442A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 8442B Jacobi (SPD) 8444C Huth (CDU) 8448A Ewers (DP) 8449B Wirths (FDP) 8450A Ausschußüberweisung . . . . . . . 8450D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über idas Blutspendewesen (Blutspendegesetz) (Nr. 3102 der Drucksachen) . . 8450D Ausschußüberweisung 8451A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Sorge für die Kriegsgräber (Kriegsgräbergesetz) (Nr. 2667 der Drucksachen); Mündlicher Bericht ides Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) (Nr. 3118 der Drucksachen) . . . 8451A Massoth (CDU), Berichterstatter . 8451A Abstimmungen 8452C Zweite Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung (Nr. 2901 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 3116 der Drucksachen; Umdruck Nr. 461) 8452C Schüttler (CDU), Berichterstatter . 8452D Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . 8453A Arndgen (CDU) 8453D Frau Kalinke (DP) 8454A Abstimmungen 8454B Zweite Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Versicherungspflicht in der Knappschaftsversicherung (Nr. 2902 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses. für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 3117 der Drucksachen; Umdruck Nr. 462) 8454B Dr. Atzenroth (FDP), Berichterstatter 8454C Dannebom (SPD) 8454D, 8456A Arndgen (CDU) 8455D Abstimmungen 8456B Zweite und dritte Beratung der Entwürfe eines Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und eines Wirtschaftsstrafgesetzes (Nrn. 2100, zu 2100 der Drucksachen); Erster Mündlicher Bericht ides Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 3148 der Drucksachen) 8456C Dr. Arndt (SPD), Berichterstatter . 8456C Beschlußfassung 8458D Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes (Nr. 3149 der der Drucksachen; Umdruck Nr. 459) . . . 8459A Dr. Arndt (SPD) 8459B Abstimmungen 8459A, D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die richterliche Vertragshilfe (Vertragshilfegesetz) (Nr. 2192 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 3015 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 437, 458) . 8460A Dr. Weber (Koblenz) (CDU), Berichterstatter 8460A Dr. Reismann (FU) 8463A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 8463D Dr. Greve (SPD) 8463D Abstimmungen 8464B Zur Geschäftsordnung, — Vertagungsantrag: Bausch (CDU) 8464D Nächste Sitzung 8464D Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Bernhard Reismann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere Fraktion bittet, den § 1 des vorliegenden Gesetzes etwas weiter zu fassen, so daß auch noch die vor dem 1. Januar 1952 begründeten Geldschulden einer Stundungsmöglichkeit unterliegen. Die Überschrift sagt schon: es handelt sich um eine Vertragshilfe. Es soll also in erster Linie der Richter sich bemühen, ein Einverständnis unter den Beteiligten herbeizuführen. Die Erwägung, daß es sich da um den Eingriff in Verträge handelt, steht natürlich bei jeder Vertragshilfe letzten Endes als gewisse Drohung im Hintergrund. Aber in erster Linie soll das Gesetz doch dazu führen, die Beteiligten zueinander zu bringen.
    Wenn die Banken einen ablehnenden Standpunkt hierzu eingenommen haben, so verwundert uns das an sich nicht, aber es überzeugt auch nicht. Sie haben unheilvollerweise vor 1931 auch einen solchen Standpunkt eingenommen, sich aber 1931/32 in der Bankenkrise selber schleunigst auf die Notwendigkeit berufen.
    Die Notwendigkeit, die Vertragshilfemöglichkeit auf die nach der Währungsreform begründeten Geldschulden auszudehnen, sie dann aber lediglich auf eine Stundung zu beschränken, also keine Herabsetzung vorzunehmen, ergibt sich daraus, daß wir jetzt nicht in einer normalen Zeit leben. Wir haben nicht mehr die Verhältnisse, wie wir sie früher hatten; und zwar hängt das mit der Wirtschaftspolitik zusammen, die die Regierung betreibt. Unter den früheren Verhältnissen konnte man normalerweise mit einer 70prozentigen Beleihbarkeit der Grundstücke rechnen. Infolge der Preisschwankungen, besonders anläßlich der Koreakrise, hat sich sehr häufig folgendes ergeben. Für einen Bau — ob industrielle oder Wohnbauten, spielt dabei keine Rolle — hatte jemand Geld bereitgestellt. Er hatte vorgesorgt, so gut man es für nötig halten konnte. Er begann den Bau. Hinterher stellte sich die Verteuerung heraus. Ich bin Anwalt und habe oft in meiner Praxis erlebt: es waren trotz erheblicher Werte keine 5000 DM aufzutreiben. Die Spitzen, die sich bei Anschaffungen ergaben, waren größer als die vorgesehenen Mittel. Man saß fest.
    Wenn Sie einem solchen Schuldner, der ohne sein Verschulden infolge der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung illiquid geworden ist und trotz erheblicher Werte nicht zu Kapital kommen kann, die Möglichkeit abschnitten, die richterliche Vertragshilfe in Anspruch zu nehmen, wäre das nicht bloß ein wirtschaftliches Unrecht, sondern auch unvorteilhaft und nicht klug. Das System, in dem unsere Wirtschaft jetzt arbeitet, ein kapitalistisches System ohne jegliches Leihkapital, macht es notwendig, daß der Schuldner über solche Zahlungsstockungen mit Hilfe eines Eingriffs, wie ihn unser Vorschlag vorsieht, also auf dem Wege der Vertragshilfe, hinweggebracht werden kann. Wenn man nun sagt: dafür gibt es schließlich noch entweder den Konkurs oder das Vergleichsverfahren, so liegt darin gerade das Unheilvolle, anläßlich einer Zahlungsstockung den Schuldner dahin bringen zu müssen. Ein Vergleichsverfahren ist absolut nicht nötig, weil Werte da sind, und ein Konkursverfahren ist erst recht nicht notwendig. Es dreht sich nur um einen gewissen Zeitgewinn, der zur Regelung der Verpflichtungen erforderlich ist. Meist handelt es sich dabei um keine große Zahl von Gläubigern, die genötigt sind, Stundung zu erlangen, sehr häufig nicht um Kaufleute, so daß die dabei zu befragende Industrie- und Handelskammer an den Leuten überhaupt kein Interesse hat.
    Diese Gründe lassen es als notwendig erscheinen, die Frist, die in § 1 bisher auf den 21. Juni 1948 festgesetzt ist, zu verlängern und den Zeitpunkt der Entstehung der Forderung bis zum 1. Januar 1952 auszudehnen. Auch für diese Zwischenzeit muß noch eine Stundungsmöglichkeit gegeben werden. Falls man dem Antrag nicht stattgibt, werden wir auch weiterhin erleben, was die Praxis bisher schon oft ergeben hat: es tritt nämlich damit das groteske, jedenfalls oft krampfhafte Bestreben auf, den Entstehungsgrund für die Schulden, um die es sich handelt, auf einen früheren Zeitpunkt zurückzuverlegen. Mit allen möglichen Begründungen wird man ankommen, um darzulegen, daß die Schuld doch noch vor dem Stichtag entstanden sei. Auch daraus ergibt sich immer wieder, daß ein berechtigter Grund vorliegt, nicht gerade mit dem Stichtag der Währungsreform Schluß zu machen. Aus diesen Gründen bitten wir Sie, unserem Änderungsantrag stattzugeben.

    (Beifall bei der FU.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Bundesminister der Justiz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte, dem Antrag der Fraktion der Föderalistischen Union nicht zu entsprechen. Er steht in krassem Widerspruch zu der Struktur unseres Vertragshilfegesetzes. Wir haben das Gesetz ausschließlich auf
    Verbindlichkeiten beschränkt, die durch den Krieg, die Nachkriegszeit und die Währungsreform betroffen worden sind. Diese Katastrophen geben den Anlaß dafür, daß ein Schuldner des Privilegs des richterlichen Vertragshilfeverfahrens teilhaftig wird. Was aber danach geschehen ist, muß — auch nach der Wirtschaftskonzeption, die die Bundesregierung vertritt — unter dem Gesichtspunkt der Vertragstreue stehen. Wer eine Verpflichtung eingeht, muß dazu stehen. Er kann die Verfahren in Anspruch nehmen, die der Herr Kollege Reismann erwähnt hat und die dem Schuldner, der in ernste, unverschuldete Schwierigkeiten gekommen ist, Möglichkeiten der Hilfe bieten. Zunächst gilt das Wort der Vertragstreue. Wir wissen ja: wenn ein Glied aus der Kette herausfällt, dann reißt es andere mit sich. Da müssen wir kupieren. Aus diesem Grunde bitte ich, dem Antrag nicht zu entsprechen.